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Thema: Sitze in Kastenwagen einbauen

  1. #1
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    Standard Sitze in Kastenwagen einbauen

    Ich hätte eine Frage an die Experten zu einem Kastenwagenumbau in Österreich: Wenn ich in einen Vivaro Kastenwagen mit 2 Sitzplätzen (ist ein Neuwagen, Nova für LKW ist also schon bezahlt) 2 zusätzliche, eingetragene Sitzplätze einbauen lassen möchte, was genau benötigt man da in Österreich? Also zusätzlich zu den Sitzen und Seitenscheiben hinten. Klar gibt es die Einbaupartner, die ein komplettes Schnierle Schienensystem mit verschiebbaren Einzelsitzen oder Schlafsitzbank einbauen, aber das ist schon ganz schön teuer. Ist es möglich, eine Sitzbank oder Einzelsitze von der "Bus" Variante vom gleichen Modell einzubauen und einzutragen? Unter welchen Voraussetzungen? Oder wären Sitzbanksysteme anderer Hersteller (Z.B. Aguti oder Reimo) einfacher einzutragen? Am Ende soll das Fahrzeug kein klassisches Wohnmobil werden, ich brauche ein Büromobil mit Platz für Werkstattausrüstung, einen PC-Arbeitsplatz und Werkzeug sowie einem optionalen Einzelbett, aber eine feste Küche wäre nicht geplant. Leider finde ich zu dieser Fahrzeugkategorie auch nicht viele Hinweise, daher stellt sich für mich die Frage, ob ich das Fahrzeug sinnvollerweise eher in Richtung "LKW" belassen sollte (gibt es eine Möglichkeit, dabei die wohl notwendige feste Trennwand zu "umgehen", also z.B. durch ein einhängbares Trennetz oder Trennstangen?) oder ob ich mit einem "formalen" Wohnmobil besser dran bin.

  2. #2
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    zu deiner Umbaufrage kann ich nichts beitragen, aber das
    Zitat Zitat von luky Beitrag anzeigen
    Vivaro Kastenwagen mit 2 Sitzplätzen (ist ein Neuwagen, Nova für LKW ist also schon bezahlt)
    kann so schlichtweg nicht stimmen! Ein LKW hat keine NOVA. Also entweder ist es ein LKW (was ich bezweifle), dann ist da keine NOVA. Die wird aber fällig, wenn du durch deinen Umbau daraus ein WoMo (und damit einen PKW) machst.

    Oder das Teil ist jetzt schon ein PKW, dann ist das Thema NOVA schon gegessen.

  3. #3
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    Ab 1. Juli 2021 sind alle KFZ zur Personen- und Güterbeförderung bis 3.500 Kilogramm höchstzulässigem Gesamtgewicht (inkl. Pick-ups und leichter Nutzfahrzeuge mit LKW-Zulassung) NOVA-pflichtig

  4. #4
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    LKW oder Fiskal-LKW?

  5. #5
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    Alle KFZ zur Personen- und Güterbeförderung bis 3.500 Kilogramm.

  6. #6
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    stimmt, du hast vollkommen recht, da war ja diese Änderung mit den Pick-ups.
    Danke für die Er- und Aufklärung.

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