Die 2 Kennzahlen sind "6 Monate" und "6000km" und dienen dazu, zwischen einem Neufahrzeug und einem gebrauchten zu unterscheiden.
Mit der USt hat das soweit zu tun, daß bei Neufahrzeugen IMMER das Bestimmungslandprintzip gilt und ein Händler auch beim Verkauf an einen Privaten eine Rechnung OHNE Ust ausstellt. Das KFZ ist dann aber natürlich beim Import nach Ö mit 20% zu verUsten.
Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt hingegen das Ursprungslandprinzip, es gilt der Ust-Satz des Herkunftslandes.
Eine Ust kann (wenn überhaupt) nur dann abgezogen werden, wenn sie auf einer Rechnung ausgewiesen und ausweisbar ist bzw die Rechnung gleich "USt-frei" ausgestellt wird. Ein Privatverkäufer kann aber keine UST-Rechnungen austellen, also ist bei einem Privat(ver)kauf niemals eine USt absetzbar, weil sie gar nicht erst ausgewiesen werden kann. Der Kaufpreis ist "brutto für netto".
Nur beim Kauf von Händler ist USt überhaupt ausweisbar. Der Händer KANN sie ausweisen, er muß aber nicht. Und da kommt es dann drauf an, wieviel. Weil bei Differenzbesteuerung ist das nicht viel: er kauft den alten vom privaten Vorbesitzer ohne USt um 34 und verkauft um 40. Besteuert ist nur die Differenz, nur diese enthält UST. In Ö mit 20% wären das bei diesem Beispiel 6, davon sind 5 die MArge des Händlers und 1 sind die 20% Ust auf die MArge.
Ich kenne diese Fälle von USt-Besteuerung bei KFZ-Import durch Private. nachzulesen hier:
https://europa.eu/youreurope/citizen.../index_de.htm#
https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/ue...genimport.html
https://www.preindl-ostheimer.at/pdf...0von%20PKW.pdf
https://www.tipps-vom-steuerberater-...inem_eu_staat/
Andere Varianten sind mir nicht bekannt. Wenn du Quellen dafür hast, dann bitte her damit.