Guten Tag Forum,
ich habe die Suche bemüht aber leider nichts passendes gefunden.
Zudem muss ich beichten, dass ich eher die Wohnmobil-Light Version besitze
Sprich einen VW T5 Transporter aus 2011, welcher zu einem kleinen Camper umgebaut wurde. Derzeit ist er noch als N1 LKW zugelassen.
Er wurde von mir mit Sitz und Schlafgelegenheit, Schränke usw. ausgebaut - alles was man für eine Wohnmobil-Zulassung benötigt.
Da die eingebauten Rücksitze nun Sicherheitsgurte haben ist eine Umtypisierung unumgänglich – ich will quasi 5 eingetragene Sitzplätze haben.
Dass die Nova anfallen wird ist mir klar.
Ich habe nächste Woche einen Termin bei der Landesregierung, wo sämtliches eingetragen und umtypisiert werden soll (man wird sehen).
Auf Nachfrage bei der Terminvereinbarung bei der Landesregierung wurde mir mitgeteilt, dass es die Möglichkeit gibt das KFZ nun als M1 PKW oder M1 Wohnmobil zuzulassen.
Dazu hätte ich jetzt eben eine Frage: Gibt es bei der Berechnung der Nova Unterschiede ob mein KFZ nun als PKW oder als Wohnmobil zugelassen wird?
Oder ist dies eine reine Formsache? Versicherungstechnisch ist es laut meinem Vertreter egal wie das KFZ zugelassen ist.
Irgend einen Vorteil muss es aber doch geben, wenn mein KFZ als Wohnmobil zugelassen wird - sonst ist dies ja unnötig?
Die nette Dame am Telefon vom Finanzamt konnte mir leider diesbzgl keine sinnbringende Antwort geben... Aber gut, das ist nicht deren täglich Brot.
Ich hoffe es hat jemand schon das Procedere durchgemacht und kann mir weiterhelfen!
Danke und liebe Grüße