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Thema: NOVA - PKW oder Wohnmobil Zulassung

  1. #1
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    Standard NOVA - PKW oder Wohnmobil Zulassung

    Guten Tag Forum,

    ich habe die Suche bemüht aber leider nichts passendes gefunden.

    Zudem muss ich beichten, dass ich eher die Wohnmobil-Light Version besitze
    Sprich einen VW T5 Transporter aus 2011, welcher zu einem kleinen Camper umgebaut wurde. Derzeit ist er noch als N1 LKW zugelassen.

    Er wurde von mir mit Sitz und Schlafgelegenheit, Schränke usw. ausgebaut - alles was man für eine Wohnmobil-Zulassung benötigt.
    Da die eingebauten Rücksitze nun Sicherheitsgurte haben ist eine Umtypisierung unumgänglich – ich will quasi 5 eingetragene Sitzplätze haben.
    Dass die Nova anfallen wird ist mir klar.

    Ich habe nächste Woche einen Termin bei der Landesregierung, wo sämtliches eingetragen und umtypisiert werden soll (man wird sehen).
    Auf Nachfrage bei der Terminvereinbarung bei der Landesregierung wurde mir mitgeteilt, dass es die Möglichkeit gibt das KFZ nun als M1 PKW oder M1 Wohnmobil zuzulassen.

    Dazu hätte ich jetzt eben eine Frage: Gibt es bei der Berechnung der Nova Unterschiede ob mein KFZ nun als PKW oder als Wohnmobil zugelassen wird?
    Oder ist dies eine reine Formsache? Versicherungstechnisch ist es laut meinem Vertreter egal wie das KFZ zugelassen ist.
    Irgend einen Vorteil muss es aber doch geben, wenn mein KFZ als Wohnmobil zugelassen wird - sonst ist dies ja unnötig?

    Die nette Dame am Telefon vom Finanzamt konnte mir leider diesbzgl keine sinnbringende Antwort geben... Aber gut, das ist nicht deren täglich Brot.

    Ich hoffe es hat jemand schon das Procedere durchgemacht und kann mir weiterhelfen!

    Danke und liebe Grüße

  2. #2
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    Hallo,
    also auch wir haben einen Transporter zu einem Wohnmobil umgebaut, wollten dann auch umtypisieren, waren da auch schon bei der Landesregierung der war extrem freundlich. Er hat gleich gesagt bevor er umtypisiert soll ich beim Finanzamt fragen wegen Nova weil er schon von extremen Nova Zahlungen gehört hat und ein zurück typisieren nur mit komplettem Rückbau möglich ist.
    Also Finanzamt angerufen, naja Auskunft war wir sollen im Internet auf der HP nachsehen. Also ARBÖ angerufen, da dann weiter zu Campingclub Austria Rechtsberatung weitergeleitet, letzte Info war, das der netto Mittelwert als NOVA Berechnung herangezogen wird, aber nicht berechnet nur vom Fahrzeug, sondern auch incl. aller Einbauten und Abgaswerte, wird also mit einbauten mit anderen Standartwohnmobilen verglichen, wenns da nix vergleichbares gibt ist ein Wertgutachten nötig.
    Also viel Aufwand und hohe kosten vor allem wenn das Auto schon einige Jahre alt ist.
    Wir hätten nach meinen Schätzungen fast 30 % vom Mittelwert bezahlen müssen, da kommen gleich ein paar tausender zusammen.
    Wir zahlen dann lieber die paar Euro mehr für Maut und Versicherung.
    Probleme beim Pickerl oder mit Polizei hatten wir keine und so lassen wir unseren als LKW.
    Liebe Grüße

  3. #3
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    Servus

    Ein Vorteil der M1-Wohnmobil Zulassung wäre in Slowenien die Autobahnmautgebühr. Nur mit dieser Zulassung wirst du in die Klasse 2A eingestuft (siehe Beilage). Wahrscheinlich gibt es noch andere Länder, welche es so handhaben.

    https://www.oeamtc.at/thema/maut-vig...nette-17577130
    Beste Grüße
    Karl

  4. #4
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    Hallo und Danke für die Antworten!

    @dscho:
    Wie lange ist es denn her, dass du das versucht hast? Ich habe den Bus von einem Händler gekauft. Mir wurde gesagt, dass der Kaufvertrag als Wertnachweis herangezogen wird und es daher zu keinem umständlichen Wertegutachten kommen soll. Wie das mit der von mir eingebauten Einrichtung gehandhabt wird, kann ich natürlich jetzt auch nicht sagen. Generell scheint es mir als ob sich niemand da so wirklich genau auskennt.
    Dass die Nova ein bisschen was kosten wird, ist mir klar, ich werde dabei aber nicht herumkommen. Es ist leider so, dass ich die hinten angebrachten Sitzplätze verwenden will/muss und daher auch eingetragen haben will. Da wird die LKW Zulassung keine Möglichkeit mehr haben.

    @berghamer:
    Alles klar, immerhin etwas, auch wenn die 15€ jetzt das Kraut nicht Fett machen.

    Danke, ihr habt mir schon weitergeholfen!

    lg

  5. #5
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    Hallo!
    Der ÖAMTC hat eine sehr gute Umrechnungsmöglichkeit. Bei N1 LKW muss bei Benützung als WoMo eine freie Belademöglichkeit bleiben. Einrichtung kann als Beladung gelten, wenn`s die Rennleitung glaubt.
    User Ferdinand ist hier gefragt.
    schöne Grüsse - meine Rennleitung treibt! joschr

  6. #6
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    Hallo!
    Nachtrag: Bei Umtypisierung auf WoMo nur mit der Mindesteinrichtung vorfahren. Bei der Nova-Berechnung wird der Wert des ganzen Autos geschätzt, Kaufpreis des Händlers wird anerkannt. Rechnung der Einrichtung vorteilhaft wenn niedrig. Es gibt in diesem Forum schon viele Beiträge, auch in anderen. Die CO2 Werte bei älteren Fahrzeugen gehen richtig "ins Geld", muss man aber selbst abschätzen. Besondere Vorsicht bei Lkw-Typisierung wenn man mit einer WoMo-Ausstattung fährt, der Vorwurf "NOVAFLÜCHTLING" ist schnell gefasst, und dann droht Strafsteuer (+ 100%), dann ist die Nova richtig teuer. Günstig sind Kombi-Fahrzeuge bzw bei Lkw-Typisierung, wenn die Einrichtung ohne besondere Umstände herausgenommen wird, und immer ein Beladefreiraum von 1 M³ frei bleibt. Und immer die Behörde fragen ob etwas geht oder nicht. Sprechnotizen vorteilhaft, es ist nicht immer der gleiche Beamte am Telefon.

    schöne Grüsse schreiner46
    Geändert von schreiner46 (17.08.2018 um 10:23 Uhr)

  7. #7
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    Hallo,
    also meine Anfragen waren 2017 bei Landesregierung, Arbö, Finanzamt und Campingclub Austria.

  8. #8
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    Hallo!
    Auf Tante Goo... gibt es unter dem Titel: Umtypisierung Lkw - Pkw od. WoMo, viele Beiträge. Deshalb selbst lesen, auch schreiben manche vom 1/3 freien Laderaum, oder anderen Bestimmungen. Entscheidend ist immer die Nova, Bezahlung oder Nichtbezahlung. Ist auch das einzige das dem Staat interessiert. Nur NOVAFLÜCHLING möchte ich keiner sein. Es gibt Beiträge von Finanzkontrollen in den Bundesländern.
    schöne Grüsse schreiner46

  9. #9
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    Hallo und nochmal Danke für die vielen konstruktiven Antworten!

    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Der ÖAMTC hat eine sehr gute Umrechnungsmöglichkeit. Bei N1 LKW muss bei Benützung als WoMo eine freie Belademöglichkeit bleiben. Einrichtung kann als Beladung gelten, wenn`s die Rennleitung glaubt.
    User Ferdinand ist hier gefragt.
    schöne Grüsse - meine Rennleitung treibt! joschr
    Ich finde beim ÖAMTC auf der Homepage leider nur einen sehr minimalistisch ausgeführten Umrechner. Ich bin aber auch kein Clubmitglied.
    Ich bin mir sicher, dass der Großteil der Beamten davon nur begrenzt Ahnung hat. Vor allem alle die Abseits von LKW-Kontrollen unterwegs sind haben diesbzgl auch keine Schulung oä.
    Zwecks NoVA hätte ich bei einer Polizeikontrolle eher weniger bedenken. Da geht es mehr um die eingetragenen Sitzplätze.

    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Nachtrag: Bei Umtypisierung auf WoMo nur mit der Mindesteinrichtung vorfahren. Bei der Nova-Berechnung wird der Wert des ganzen Autos geschätzt, Kaufpreis des Händlers wird anerkannt. Rechnung der Einrichtung vorteilhaft wenn niedrig. Es gibt in diesem Forum schon viele Beiträge, auch in anderen. Die CO2 Werte bei älteren Fahrzeugen gehen richtig "ins Geld", muss man aber selbst abschätzen. Besondere Vorsicht bei Lkw-Typisierung wenn man mit einer WoMo-Ausstattung fährt, der Vorwurf "NOVAFLÜCHTLING" ist schnell gefasst, und dann droht Strafsteuer (+ 100%), dann ist die Nova richtig teuer. Günstig sind Kombi-Fahrzeuge bzw bei Lkw-Typisierung, wenn die Einrichtung ohne besondere Umstände herausgenommen wird, und immer ein Beladefreiraum von 1 M³ frei bleibt. Und immer die Behörde fragen ob etwas geht oder nicht. Sprechnotizen vorteilhaft, es ist nicht immer der gleiche Beamte am Telefon.

    schöne Grüsse schreiner46
    Rechnungen habe ich nur von den Elektrogeräten und den Holzplatten. Ansonsten ist alles selbst von mir oder sehr guten Freunden gemacht. Das wird eine Feilscherei beim Schätzen
    Das mit den CO2 Werten ist mir auch schon aufgefallen - der Bus hat 219g / km.

    Also 1qm Laderaum bleibt bei mir immer frei. Allerdings kann ich weder die Sitzbank noch die Einrichtung ohne weiteres herausnehmen. Sagen wir so. Die Sitzbank schon, die Einrichtung gar nicht.
    Ich hänge mal ein Bild von meinem Ausbau an. Wie gesagt Laderaum bleibt, aber mit LKW hat der Bus nicht mehr viel zu tun

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    Zitat Zitat von dscho Beitrag anzeigen
    Hallo,
    also meine Anfragen waren 2017 bei Landesregierung, Arbö, Finanzamt und Campingclub Austria.
    alles klar, ich werde dann nach Dienstag berichten können was die Landeregierung so meint!

    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Auf Tante Goo... gibt es unter dem Titel: Umtypisierung Lkw - Pkw od. WoMo, viele Beiträge. Deshalb selbst lesen, auch schreiben manche vom 1/3 freien Laderaum, oder anderen Bestimmungen. Entscheidend ist immer die Nova, Bezahlung oder Nichtbezahlung. Ist auch das einzige das dem Staat interessiert. Nur NOVAFLÜCHLING möchte ich keiner sein. Es gibt Beiträge von Finanzkontrollen in den Bundesländern.
    schöne Grüsse schreiner46
    Nein, Novaflüchtling möchte ich auch nicht sein.


    Danke euch allen und einen schönen Sonntag!

  10. #10
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    Hallo!

    Kennst Du diese Info schon: https://www.nova-rechner.at/index.php/import/wohnmobile ?

    LG

    Johann
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  11. #11
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    Hallo!
    Warten wir das Vorfahren bei der Landesregierung ab, wenn dann "ulmz" uns über die Art und Vorgangsweise berichtet, wissen wir "wie der Hase läuft", und können uns danach richten.
    schöne Grüsse schreiner46

  12. #12
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    Wurden beim Einbau normale Vollholzplatten verwendet? Wenn ja, gehts beim TÜV wieder von vorne los!

  13. #13
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    Zitat Zitat von Crafter Beitrag anzeigen
    Wurden beim Einbau normale Vollholzplatten verwendet? Wenn ja, gehts beim TÜV wieder von vorne los!
    Es sind, 3-Schicht-Fichte Platten in 19mm. Ich wüsste aber nicht was gegen die 3S Fichte spricht. Die Platten sind massiv und absolut formstabil.


    Ich kann jetzt berichten:
    Also heute Vormittag Termin bei der Landesregierung gehabt. Die zwei Herren waren ausgesprochen freundlich und haben sich alles angesehen. Ihnen hat der Bus sehr gut gefallen, das ganze war sehr entspannt. Die Sitzbank, Reifen und Drehkonsole wurde mit den Gutachten ohne Probleme eingetragen.
    Der Bus ist jetzt auf 5 Sitzer M1-PKW typisiert. Die M1-Wohnmobil Typisierung haben sie mir nicht gemacht, da ich keine fix montierte Kochgelegenheit habe. Das habe ich im Vorhinein zwar gewusst, dachte aber, dass es eventuell "Spielraum" gibt, da er doch ziemlich nach Camper aussieht und ich den Gaskocher mitgenommen habe . Den im Kofferraum mitgeführten Campingtisch hätten sie gelten lassen. Ich bin letzte Woche auf die Ortswaage bei uns gefahren. Das bescheinigte Gewicht haben sie übernommen. Die installierte Elektrik war ihnen egal.

    War alles sehr angenehm und problemlos.

    Dann bin ich gleich weiter zum Finanzamt. Auch dort war der Herr am Schalten sehr nett. Ich musste da einen Zettel mit Basisdaten zum KFZ ausfüllen. Erforderliche Dokumente waren der Typenschein/Datenauszug mit der Änderung auf PKW und der Kaufvertrag vom Bus. Die NoVA wurde nur auf Basis des Kaufvertrages berechnet - also der Betrag dem ich dem Händler gezahlt habe. Den Betrag habe ich schon überwiesen. Der Sachbearbeiter hat gesagt, nachdem ich ihm die Buchungsbestätigung übermittelt habe, schaltet er das KFZ wieder frei und ich kann ihn bei der Versicherung ummelden. Die Angelegenheit war eine Sache auf 15min beim BMF.
    Die NoVA ist so jetzt auch kein Schnäppchen, aber ich kann damit Leben und bin jetzt ordnungsgemäß unterwegs. Es sind hald 13%...

    Eigentlich sehr unproblematisch das Ganze - hätte ich so nicht erwartet.

    lg

    Edit: Was mir noch eingefallen ist. Die Beamten bei der Landesregierung hatten von der Berechnung der NoVA öä wenig Ahnung und waren (auch berechtigt) der Meinung, dass dies rein Angelegenheit vom BMF sei. Ein Wertegutachten öä wird vom Amt der Landesregierung nicht erstellt.

  14. #14
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    Hallo!
    Danke für Deinen ausführlichen Bericht, ist sicher für viele eine grosse Hilfe und Anhaltspunkt für ähnliche Entscheidungen. Der große Brocken "NOVA" kommt immer erst zum Schluss, wenn man nicht mit ihm rechnet. Durch Deinen Bericht weiß man was einem erwartet und kann vorsorgen
    Nochmals danke und schöne Grüsse schreiner46

  15. #15
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    Sowieso!

    Hoffe es ist damit einigen bei zukünftigen Projekten geholfen. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass es Bundesland- oder Bezirksweise auch andere Vorgehensweisen gibt.
    Mein (jetzt kann ich ja schreiben) PKW wurde mittlerweile auch schon wieder freigeschalten. Lief wirklich alles unproblematisch.

    liebe grüße

  16. #16
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    Hallo.
    Möchte demnächst auch meinen 315er Sprinter umtypisieren.
    Leider steht in meinem Typenschein kein Co2 Wert den ich für die Berechnung der Nova benötige. Kann mir jemand helfen, wie ich nun zu meinem Nova Wert bzw. Zu meinem Co2 Wert komme. Danke.
    ALEX

  17. #17
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    Ich kann dir zwar nicht weiterhelfen, aber wie alt ist dein Sprinter? Bei allen neueren Fahrzeugen ist im Zulassungsschein unter "V7" der CO2 Wert eingetragen.

  18. #18
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    Hallo. Der Sprinter ist BJ. 2009. Leider steht bei mir nichts drinnen.
    Vielleicht hat jemand von euch einen Mercedes Sprinter 315Cdi und kann mir eine Kopie des Zulaasungsscheines zukommen lassen.
    LG
    ALEX

  19. #19
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    Irgendein Zulassungsschein hilft dir bei der Landesprüfstelle wahrscheinlich nicht, weil dieser Wert ist vom jeweiligen Fahrzeugaufbau abhängig.
    Wenn es für deinen Sprinter einen Co Wert gibt, dann weiß das Frau Eiblwimmer von MB Österreich: 01 5124 594112. Sie stellt dir ein Schreiben aus, das kostet vermutlich ca 100.
    Wenn es keinen Wert gibt, zählt der offizielle Spritverbrauch.
    Wenn es auch keinen Verbrauchswert gibt, zählt die Motorleistung.
    Die entsprechenden Berechnungsformeln gibt es auf help.gv.at.
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  20. #20
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    Da ich weder Co2 Wert noch Spritverbrauch im Typenschein stehen habe, muss ich wohl die Formel mit der Leistung hernehmen. Kw x 2= 110 x 2 = 220g Co2.
    Kennt die Landesprüfstelle auch diese Formel oder muss ich den Gesetztestext mitbringen?
    LG
    ALEX

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