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Thema: Gasflaschen in garage ausbauen ??

  1. #1
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    Standard Gasflaschen in garage ausbauen ??

    Hallo zusammen

    Wer von euch baut die Gasflaschen über den Winter vom Wowa bzw. Womo aus wenn das Fahrzeug in einer Garage steht bzw. gibt es rechtliche Vorschriften dafür??
    LG
    Toni

  2. #2
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    Ausbauen ist wohl zu viel gesagt, aber nein, die Gasflaschen bleiben immer im Womo!
    Günter aus Tirol

  3. #3
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    bleiben im wohnmobil, ich dreh bei der angeschlossenen nur das ventil zu.
    Viele Grüsse aus Graz
    Helga und Robert
    unterwegs mit einem Dethleffs Globebus T6 GT , einem Wheely und einer Honda CB500X
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    https://womo-reisen.at/

    alle bisher besuchten Campingplätze (Google Maps)


  4. #4
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    Die zwei 5 Kilo Stahlflasche bleiben im Womo.
    Die drei Bp-Leichtflaschen stehen in Garage.....
    Lg
    Andreas
    Träume nicht dein Leben ,lebe deine Träume
    Unterwegs mit einen Pössl Summit 600 Plus
    www.camping-murinsel.at

  5. #5
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    Hallo

    auch meine 2x11kg stahlflaschen bleiben im gastkasten im womo.
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14


    www.rdh-websolutions.at

  6. #6
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    Ich meinte zu wissen, dass es in der Bauverordnung Richtlinien gibt bzgl. Entlüftung etc.
    Wer haftet für den Schaden, wenn Gas entweicht und sich entzündet? bezahlt die Versicherung oder lehnen diese dann den Schaden ab??

    Fragen über Fragen ???
    LG
    Toni

  7. #7
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    Gleich vorweg klar gibt es zur Lagerung von Gasflaschen rechtliche Vorschriften (z.B. ÖNORM M7379).
    Die Lagerung in Garagen, Durchgängen, Stiegenhäusern usw. ist demnach ausdrücklich verboten!

    Welche Vorschriften dann genau zutreffen kommt auch auf die genaue Menge und den Verwendungszweck an (z.b. gewerblich oder privat)
    Generell dürfen aber Fahrzeuge die Gasbehältern mitführen (Flaschen oder Gastank) rechtlich nicht in Garagen oder unter Erdniveau (Tiefgarage) abgestellt werden (könnte für die Versicherung wichtig sein!) Also Gasflasche raus und ab damit in die Gartenlaube usw.
    Oder das Fahrzeug unterm Carport stehen lassen, da gibt's überhaupt keine Probleme.


    Zu beachten für den privaten Gebrauch von Gas ist vor allem:

    1) Gasflaschen nie unter Erdniveau lagern (nie im Keller,in der Nähe von Abgängen, Schächten, Gruben usw.)
    2) keine Zündquellen in der Nähe ( Strom usw.)
    3) keine Wärmequelle in der Nähe (direkte Sonneneinstrahlung, Heizung usw.)
    4) nicht in Garagen, Stiegenhäusern, Durchgängen usw. lagern
    5) nur an gut belüfteten Orten lagern (z.B. im Gaskasten des Campers, im Freien usw.)

    Das steht übrigens alles bei vielen Flaschen in den Sicherheitshinweisen drauf, aber keiner liest es ..................
    Geändert von grisu (08.11.2014 um 14:49 Uhr)
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

    >>>>Homepage<<<< und auch >>>> www.campingservice.at <<<<

  8. #8
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    Unsere 2 Gasflaschen "lagern" zugedreht im gut belüfteten Gaskasten des WOMOs,
    welches in einer gut belüfteten Garage steht.
    Liebe Grüße
    Peter
    Es ist nicht wichtig wohin Du im Leben gehst...was Du machst...
    oder was Du hast...
    Es kommt darauf an, wen Du an Deiner Seite hast.

    ois isi

  9. #9
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    Unsere bleiben im WoWa und der steht im Carport
    LG Gerry!

  10. #10
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    Meine sind ausgebaut und im Gartenhäuschen (offen) gelagert. Grund: Wusch des Vermieters meines Winterquartiers.
    Liebe Grüsse: Etelka + Walter
    ------------------------------------------------------------------------------
    Unterwegs mit einem Zwucki von Wohnmobil: Chausson Welcome 50.

  11. #11
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    Meine waren bis heute immer im Gaskasten. Heute hab ich sie auf Wunsch des Garagenvermieters ausgebaut. Am Mo od. Di dieser Woche war beim Vermieter die Feuerbeschau. Alle eingestellten Wohnmobile müssen die Gasflaschen entfernen und anderorts lagern.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  12. #12
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    Hallo,
    Unsere lagern im Tankraum unserer Mietwohnung, unser Winterquartiervermieter hat uns auch um die Herausnahme der Gasflaschen
    gebeten. Ist auch ein ehemaliger Heulagerplatz, jedoch mittlerweile aufgelassen und betoniert.

    Lg Karin
    Wir leben unseren Traum

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  13. #13
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    Zitat Zitat von Hobbycamper Beitrag anzeigen
    Ich meinte zu wissen, dass es in der Bauverordnung Richtlinien gibt bzgl. Entlüftung etc.
    Wer haftet für den Schaden, wenn Gas entweicht und sich entzündet? bezahlt die Versicherung oder lehnen diese dann den Schaden ab??

    Fragen über Fragen ???
    Hallo!
    Da gibt es Möglichkeiten
    1 Feuerversicherung: Wenn die Flaschen explodieren und das Gebäude wird beschädig, dann zahlt die FV des Gebäudebesitzers den Schaden am Gebäude den Neuwert
    2. Kasko: die zahlt die Schäden am WoMo/WoWa, (Zeitwert)
    3. Haftpflicht:
    3a) die KfzH zahlt dann, wenn fremde (Dritte) zu Schaden kommen (Personen und Sachschäden (Zeitwert) und wenn die Flaschen im WoWa waren.
    3b) die Privathaftpflicht zahlt, wenn ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, und wenn von Dritten regressiert wird (sh. Haushaltversicherung)
    4) die jeweils eigene Unfallversicherung zahlt bei einer verbleibenden Dauerinvalidität bzw. bei Unfalltod oder Heilungskosten (Therapien)
    5) die Krankenversicherung zahlt .... (siehe Polizze).
    6) keiner zahlt, wenn es keine Versicherung gegeben hat und kein Verschulden vorliegt.
    7) das Strafgericht (Staatsanwalt) kommt, wenn ein Verschulden vorliegt und fremde Personen verletzt oder Sachen beschädigt wurden.
    Also wie du siehst, auf eine einfache Frage gibt es eine einfache Antwort.
    LG Werner
    seiwer

  14. #14
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    Zitat Zitat von seiwer Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Da gibt es Möglichkeiten
    1 Feuerversicherung: Wenn die Flaschen explodieren und das Gebäude wird beschädig, dann zahlt die FV des Gebäudebesitzers den Schaden am Gebäude den Neuwert
    2. Kasko: die zahlt die Schäden am WoMo/WoWa, (Zeitwert)
    3. Haftpflicht:
    3a) die KfzH zahlt dann, wenn fremde (Dritte) zu Schaden kommen (Personen und Sachschäden (Zeitwert) und wenn die Flaschen im WoWa waren.
    3b) die Privathaftpflicht zahlt, wenn ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, und wenn von Dritten regressiert wird (sh. Haushaltversicherung)
    4) die jeweils eigene Unfallversicherung zahlt bei einer verbleibenden Dauerinvalidität bzw. bei Unfalltod oder Heilungskosten (Therapien)
    5) die Krankenversicherung zahlt .... (siehe Polizze).
    6) keiner zahlt, wenn es keine Versicherung gegeben hat und kein Verschulden vorliegt.
    7) das Strafgericht (Staatsanwalt) kommt, wenn ein Verschulden vorliegt und fremde Personen verletzt oder Sachen beschädigt wurden.
    Also wie du siehst, auf eine einfache Frage gibt es eine einfache Antwort.
    LG Werner
    Hallo
    Denk bitte auch an Leistungsfreiheit des Versicherers - wie grob fahrlässig bzw Vorsatz u Vorsatzähm
    nlich
    wünsche Euch viele schöne unfallfreie Ausfahrten
    Günther u Helga unterwegs mit Dethleffs Nomad 510ER gezogen von Jeep Cherokee Limited

  15. #15
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    Zitat Zitat von Bürsti1 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Unsere lagern im Tankraum unserer Mietwohnung
    Lagern im Tankraum fällt bei einem Versicherungsfall mit Sicherheit unter "grobe Fahrlässigkeit". Das widerspricht ALLEN Regeln der Lagerung von Gasflaschen. Ich möcht dich jedenfalls nicht als Nachbarn haben. :-0
    Der Ösi aus KN
    Golf IV TDI Variant und Hobby 460 Classic

  16. #16
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    Beitrag

    Quote lagern im Tankraum fällt im Versicherungsfall mit Sich-erheit unter "grobe Fahrlässigkeit". Das widerspricht ALLEN Regeln der Lagerung von Gasflaschen. Ich möcht dich jedenfalls nicht als Nachbarn haben. :-0[/QUOTE]

    Hallo hegauer, der Tankraum, in dem die Gasflaschen sind, ist leer, da keiner bei uns mehr mit Öl heizt. Bitte sag Du mir, wo ich sie
    lagern soll, bei einer Mietwohnung ????In der Garage - darf man nicht. Im Kellerabteil - darf man nicht. In der kleinen Wohnung - kein Platz.-
    Im Freien hinstellen - keine Möglichkeit, ohne dass sie gestohlen würde.
    Da ist die Lösung im leeren Tankraum, der gemauert ist, eine
    Stahltüre hat und versperrt wird glaube ich, noch die Beste.

    Aber ich bin für Vorschläge Deinerseits natürlich offen, wie man es besser macht.

    Meine Nachbarn wissen Bescheid und es stört sie nicht im Geringsten.

    Karin
    Wir leben unseren Traum

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  17. #17
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    Zitat Zitat von Bürsti1 Beitrag anzeigen
    Bitte sag Du mir, wo ich sie lagern soll, bei einer Mietwohnung ????
    Balkon wäre noch am besten, wenn vorhanden.

    Da ist die Lösung im leeren Tankraum, der gemauert ist, eineStahltüre hat und versperrt wird glaube ich, noch die Beste.
    Die Frage ist, wo geht das Gas, falls welches austritt, hin ? I.A. will man, daß es sich einfach verteilt und nirgendwo sammelt. Deswegen geht Keller nicht, weil es dort einen See bildet. Die Stahltüre macht kaum einen Unterschied, ebenso die gemauerte Wand. Eine Explosion erwartet man nicht. Und dann will man keinen Druckbehälter, es soll also sogar eine Schwachstelle geben. Deswegen haben z.B. Feuerwerkswerkstätten u.ä. oft ein ganz leichtes und schwaches Dach, das einfach wegfliegt und so den Druck abbaut.

    Ist der Tankraum also tiefer gelegen, geht das genausowenig wie der Keller. Bei ebenerdig, sollte zumindest eine Lüftungsmöglichkeit in Bodennähe vorhanden sein. Das ist jetzt nicht aus irgendwelchen Vorschriften, sondern einfach eine Überlegung.

    RK

  18. #18
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    Ausrufezeichen Danke

    Danke für den Tipp mit dem Balkon, Gasflasche bereits dort deponiert.
    Ich habe gar nicht an ausströmendes Gas gedacht, nur an eine Explosion, und so dachte ich,
    im Heizraum sind alle Menschen sicher. Gut dass diese Frage angesprochen wurde.
    Da sieht man mal wieder, in diesem Forum wird dir geholfen.
    Vielleicht will hegauer mich jetzt notfalls doch wieder als Nachbarn.

    Lg Karin
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  19. #19
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    Nicht, wenn die Gasflasche in der Sonne steht...
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  20. #20
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    Zitat Zitat von STO Beitrag anzeigen
    Nicht, wenn die Gasflasche in der Sonne steht...
    Die stehen im Süden vielerorts im Freien rum und da ist's wärmer. So schnell passiert da nichts. Sonst gibt man zur Beruhigung ein Tuch drüber und stellt sie (je nach Sonnenrichtung) z.B. ans Geländer. Die Mythbusters haben solche Flaschen einige Zeit lang am Lagerfeuer gegrillt, bevor etwas passiert ist :-)

    RK

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