Ich habe einen Bauernhof in der Lipizzanerheimat und spiele mit dem Gedanken, Wohnwägen o.ä. abstellen zu lassen. Meines Erachtens gäbe es die Möglichkeit für min. 10 überdachte Stellplätze und unzählige unüberdachte (auf Schottergrund). Der Hof hat Einzelruhelage und liegt doch sehr zentral. Meine Bitte nun an die Fachleute hier - welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich schaffen, damit ich diese Fahrzeuge abstellen lassen darf bzw. alles rechtens ist im Schadensfall ... und wieviel ...