Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PKW - Eigengewicht - Auflasten
lupo1972
11.05.2006, 08:43
Hallo!
Folgendes Problem: Mein PKW hat ein Eigengewicht von 1215kg. Mit dem B-Schein darf ich damit einen Wohnwagen mit einem HZG von 1215kg ziehen. Für die Herbstausfhart haben wir aber heuer einen Wohnwagen reserviert der ein HZG von 1223kg hat (mit Stockbett für die lieben Kinder) - also um 8kg zu viel. Sollte jetzt jemand denken "Ist der doof oder kann nicht rechnen daß er diesen Wohnwagen wählt" - falsch - wir werden heuer das Auto wechseln aber bei den Lieferzeiten (und unserer Entscheidungsfreude - welches) kann es sich so blöd ausgehen, daß das neue Auto bis zum Urlaubsanfang nicht geliefert ist. Um die Ausfahrt im Notfall mit dem alten Auto zu sichern müßte ich glatt den EzuB machen was nicht nur Geld und Zeit kostet, sondern auch möglicherweise umsonst ist wenn der neue Wagen dann rechtzeitig geliefert wird.
Jetzt meine Überlegung - das Auto hat ein EG von 1215kg - ich bin mir sicher daß das nicht stimmt sondern eher schwerer ist - alleine die montierte Anhängerkupplung sollte +8kg haben.
Weiß wer hier ob und wie und wie teuer es möglich ist das Egigengewicht eines PKWs "korregieren" zu lassen?
lupo
westbahnmichi
11.05.2006, 09:02
Hallo Lupo1972
Also wenn sich das ganze nur um 8kg dreht würde ich hier gar nichts machen, und beruhigt in den Urlaub fahren, hast ja auch noch eine Toleranzgewicht von 2% sind dann nochmals ca. 50kg.
Bezüglich kosten und BH Auflagen würde ich mich direkt an die zuständige BH bzw. LDS Reg. wenden, wo du am sichersten die richtige Auskunft erhältst.
Noch einfacher einen schnellen Entschluss zu fassen und hin zum Autohändler und den neuen bestellen, sodass du dich schon im Urlaub übers neue Auto freuen kannst.:):):)
Allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
Westbahnmichi
Michi und Gabi
1.Forumstreffen in Bad Mitterndorf
2.Forumstreffen in Mühlen am Zirbitzkogel
wir waren dabei
http://img70.echo.cx/img70/8443/buss1.jpg
lupo1972
11.05.2006, 09:53
Hallo Michi,
mit den +2% hast Du sicher recht - da würde ich wohl straffrei ausgehen aber bei einem (3xHolzklopf, Salz über die Schulter streu) Unfall könnte das "Fahren ohne Führerschein" bedeuten - da bin ich sicher den ganzen Urlaub nervös.
Das neue Auto schnell bestellen würde ich gerne, aber die Entscheidung meiner Firma mir einen Firmenwagen zu geben oder nicht steht leider noch aus - die Entscheidung kann gerne noch 2 Wochen dauern. Und wenn ich dann bestelle kann ich nicht sicher sein ob der Wagen (prvat oder firma) bis Ende August geliefert wird.
Ich habe eben die KFZ-Prüfstelle der BH Salzburg Umbegung angerufen - Auflastung des Eigengewicht ist möglich - ich soll dort hinfahren, vollgetankt und auf die Waage fahren, wenn das Auto tatsächlich schwehrer ist als die 1215 dann können die das in der Zulassung ändern - kostet 50 EURO - das HZG wird allerdings nicht verändert damit sinkt die Zuladung natürlich.
Da ja das Eigengewicht inkl. vollem Tanks ist werde ich randvoll mit Benzin dort hinkommen, Scheibenwasser voll und die montierte Anhängerkupplung sollte auch locker die 8kg haben - dazu noch der Schmutz <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> - dann hoffe ich nur noch daß der Wagen ursprünglich nicht noch weniger als die 1215kg hatte
Wenn auch ICH noch als Fahrer im Fahrzeug bleiben darf und die nicht einfach die "Standard 75kg" für den Fahrer hinzugerechnet werden bin ich schon auf der Gewinnerseite <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
Das GUTE an der Lösung ist, ich kann jetzt mal den Megane wiegen und sehen wie schwehr er tatsächlich ist, wenn er die 1223 schafft dann kann ich beruhigt abwarten da man auf die Umtypisierung warten kann - das geht dann auch noch schnell vor dem Urlaub wenn wirklich der neue Wagen noch nicht da ist.
Und wenn ein paar kg abgehen baue ich einfach noch was ein - der hat mir am Telefon gesagt, daß Einbauten die nicht serienmäßig drinnen sind das Eigengewicht erhöhen - wenn das dann auf der Waage höher ist kann man das für 50 EURO umschreiben lassen.
lupo
46erkurt
11.05.2006, 10:34
Hi!
Aufpassen, die Toleranzgrenze bezieht sich aber nicht auf das Gesamtgewicht des Fahrzeuges, sondern nur auf die Nutzlast!
Also z.B. bei 3,5 to davon 400 Kg Nutzlast werden die 2% nicht von 3500 Kg gerechnet sondern von 400 Kg. Abgesehen davon im Fall des Falles könnte es Versicherungsprobleme geben.
Kurt
----------------------------
Niederösterreich
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Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN
geändert von - 46erkurt on 2006 May 11 10:37:10
quote:
... Mein PKW hat ein Eigengewicht von 1215kg. ...
Für die Herbstausfart haben wir aber heuer einen Wohnwagen reserviert der ein HZG von 1223kg hat ...
Um die Ausfahrt im Notfall mit dem alten Auto zu sichern müßte ich glatt den EzuB machen. ...
hallo lupo,
also meines erachtens hat dein problem nichts mit EzuB zu tun, da du ja wahrscheinlich unter 3,5t bleibst. oder hat dein PKW ein HZG von mehr als 2277kg. bei dir gehts einzig darum, dass der Hänger schwerer ist als er sein darf. daher würde ich den vermieter fragen, ob er das im zulassungsschein eingetragene HZG des hängers vielleicht reduzieren lassen kann. das ist theoretisch möglich, wenn im Typenschein bei HZG eine "Bandbreite" von - bis eingetragen ist.
bei mir ist das so, ich kann innerhalb dieses bereichs jedes gewicht in den zulassungsschein eintragen lassen, gerade so wie es mein zugfahrzeug erlaubt. und die änderungen kosten nicht mal was!
sprich den vermieter darauf an, wenn der hänger eine anitschlingerkupplung hat, ist das durchaus möglich! ich denke er wird das dann auch machen.
viel erfolg
Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie(3)+Annika(2) auf Fiat Ulysse 2,1TD 110PS mit Dethleffs Camper 430 DB
schlesi66
13.05.2006, 20:16
Hi Kerstan
Sobald das HZGG des Hängers höher als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist, brauchst du einen E Führerschein.
Hat also nichts mit den 3500 kg zu tun.
Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!
Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK
http://werbe-stadtgemeinschaft.de/naan/pic/albums/userpics/normal_Wohnwagen%20f%FCrs%20Forum.JPG
Hallo Zusammen
Ich würde den Führerschein EzuB machen und aus. Ist ja ab jetzt leichter. Keine Polizeiliche Prüfung mehr. Der Fachteil E ist ein Klacks!
Dann hast endgültig Ruhe! Beiß kurz rein in den sauren Apfel, wist sehen dan bist froh darüber.
Robert 35, Niklas 7, Johannes 6, Anja 33 und Jaqueline 9
quote:
Hi Kerstan
Sobald das HZGG des Hängers höher als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist, brauchst du einen E Führerschein.
Hat also nichts mit den 3500 kg zu tun.
hi schlesi
aha, wieder was gelernt, aber ...
welches zugfahrzeug (PKW) darf mehr ziehen, als es selbst wiegt? ist doch im gesetz so geregelt, oder?
ausgenommen geländewagen glaube ich.
Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie(3)+Annika(2) auf Fiat Ulysse 2,1TD 110PS mit Dethleffs Camper 430 DB
geändert von - kerstan on 2006 May 13 20:38:10
schlesi66
13.05.2006, 22:28
Mein Schwager hat einen Renault Scenic.
Der hat 90PS, Benziner.
Eigengewicht: irgendwas um 1250 kg.
Anhängelast hat er 1300 kg.
Schönen Gruß
aus Wien 11
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trademark
13.05.2006, 23:26
Hallo
auch mein Passat hat bei 1395kg EG eine
Anhängelast von max. 1500Kg
<img src=icon_smile_approve.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_approve.gif border=0 align=middle>
SG Trademark
Wir 2, Bettina,Martin unterwegs mit Hobby De Luxe 495UFE und Passat Variant
http://web.utanet.at/trausne3/KIF_1020.jpg
Hallo!
Mein Mercedes 1515kg EG und eine Anhängelast von max. 1900kg
Grüße aus Sollenau
Eva und Poldi
http://members.aon.at/leopold.eva/
http://img375.imageshack.us/img375/3894/wowacampingf3bk.jpg
Mercedes E220 CDI 143PS mit Eriba Nova L532
schlesi66
14.05.2006, 08:10
Ja, die Mercedes sind auch nicht schlecht, was Hängerbetrieb betrifft.
Der Richard kann mit seinen Hyundai Terracan ja auch 3500 kg anhängen.
Mein Evasion hat im Verhältnis zum EG eigentlich wenig Anhängelast:
1565 kg EG, Anhängelast 1250 kg.
(Gut, mehr währe eh schon ein Verbrechen <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>)
Ich muß aber ehrlich gestehen, daß ich wegen den 8 kg für die zwei Fahrten nichts herumtypisieren würde.
Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!
Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK
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geändert von - schlesi66 on 2006 May 14 22:04:03
46erkurt
14.05.2006, 08:33
Hi!
EzuB hin oder her. Man ist zwar dann auf der gesetzlich vorgeschriebenen Seite, aber wenn der Hänger wesentlich schwerer als das Zugfahrzeug ist, ist das fahren dann auch kein Vergnügen mehr.
meint Kurt
----------------------------
Niederösterreich
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Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN
hi kurt,
kann ich dir nur 100% recht geben. wenns nur viele auch schnallen würden, wieviel weniger lägen jedes nicht mehr in der botanik.
http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard
lupo1972
14.05.2006, 19:54
Danke f. d. Infos - also EzuB mache ich nicht (vorläufig) da ich sowieso Auto wechsle und das passt dann genau auf den B-Schein.
Wenn ich tatsächlich noch mal mit dem Megane fahren (muß) dann werde ich ihn um 8kg EGW rauftypisieren lassen - damit gehe ich kein Risiko ein - das kostet 50 EURO und nicht 450 f. d. EzuB - ich laß ja nur das TATSÄCHLICHE EGW eintragen - die TYPE ist mit 1215kg angegeben (bei Anhängelast v. 1300) allein die montierte Anhängerkupplung ist schon schwehrer als die fehlenden 8kg. Also nix illegal oder Hänger schwehrer da erstens das tatsächliche EGW eingetragen wird und außerdem ist mein tatsächliches Reisegwicht dann locker schwehrer als der Wohnwagen - ich lade immer alles Schwehre in den Kombi und nicht in den Wohnwagen. Das Zuggewicht halte ich natürlich auch ein.
lupo