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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WOMO von D nach Ö ummelden???



Struppi
15.01.2011, 01:43
Hallo Campergemeinde!!!

Bevor ich zu meinen Fragen komme möchte ich mich kurz vorstellen.

Mein Name ist Rudi, aber alle sagen Struppi zu mir, bin verheiratet und habe 2 Kinder mit 10 und 11 Jahren. Bin seit 15 Jahren Camper. Wir hatten lange Zeit einen LT28 mit Westfalia Aufbau und jetzt seit fast 3 Jahren einen Bürstner 747.

Nun zu meinen Fragen:

Wie oben kurz geschrieben habe ich einen Bürstner 747 (5t). Ich habe das WOMO in Deutschland gekauft und auch angemeldet. Da ich in D arbeite habe ich auch einen Wohnsitz in D. Sprich einen Wohnsitz in Österreich (bin immer Fr. - So. in Österreich) und einen in D (bin Mo. - Do. in D).

Jetzt ist es so dass ich in kürze meinen Job in D kündigen werde und wieder in Österreich eine Arbeit annehmen werde.

Wie ist es jetzt mit meinem WOMO? Mir ist klar das ich es in Österreich zulassen "muss"!

Was muss ich jetzt genau machen. Muss ich genauso Nova zahlen? Ich habe mal was gehört von Siedelgut. Gibt es sowas überhaupt? Wird das WOMO als LKW in Österreich angemeldet? Dann wäre ja keine Nova fällig. Kann ich mit meinen "D - Taferln" und den Zulassungsschein bei uns zur Zulassungsstelle gehen und einfach ummelden?

Habe wirklich keine Ahnung und hoffe der Eine oder Andere kann mir ein wenig weiterhelfen.

Besten dank!!!

LG

Struppi

abo
15.01.2011, 03:16
...
Jetzt ist es so dass ich in kürze meinen Job in D kündigen werde und wieder in Österreich eine Arbeit annehmen werde.
Wie ist es jetzt mit meinem WOMO? Mir ist klar das ich es in Österreich zulassen "muss"!

Was muss ich jetzt genau machen. Muss ich genauso Nova zahlen? Ich habe mal was gehört von Siedelgut. Gibt es sowas überhaupt? Wird das WOMO als LKW in Österreich angemeldet? Dann wäre ja keine Nova fällig. Kann ich mit meinen "D - Taferln" und den Zulassungsschein bei uns zur Zulassungsstelle gehen und einfach ummelden?


hallo

bei LKWs (und anderen fahrzeugen ueber 5T) gibt es keine nova
ob es andere steuern oder abgaben gibt weiss ich ehrlich gesagt nicht

als LKW zahlst du halt auf autobahnan hier in oesterreich um die 17cent/km
ein ausflug von salzburg nach wien und retour kostet dich also ca 115,- maut mit der go-box

ansosten ..

weiss ned

besteht keine moeglichkeit den wohnsitz in DE zu "behalten" ...
ist sicher guenstiger

lg
g

saltun
15.01.2011, 10:36
Hallo Struppi,

Um die NOVA kommst Du nicht herum -ein Womo ist laut der Definition des österreichischen
Kraftfahrgesetzes, unabhängig vom Gewicht, KEIN LKW!

lg

Flairist
15.01.2011, 11:07
Hallo Struppi!


Hier ein Link...

http://www.bmf.gv.at/Zoll/Wissenswertes/bersiedlungsgut/bersiedlungauseinem_1689/_start.htm#footer

Ich würde das Fahrzeug auf Grund der Nova-Erhöhung ab März noch bis Ende Februar vornehmen....


Ciao

Paul

as61828
15.01.2011, 11:35
Hallo Struppi!


Hier ein Link...

http://www.bmf.gv.at/Zoll/Wissenswertes/bersiedlungsgut/bersiedlungauseinem_1689/_start.htm#footer

Ich würde das Fahrzeug auf Grund der Nova-Erhöhung ab März noch bis Ende Februar vornehmen....


Ciao

Paul

Gibt es in diesem Fall überhaubt eine NOVA-Berechnung. Es ist mein FZ, das ich gefahren habe. Ich habe es ja nicht gekauft um es nach Ö zu importieren sondern will es weiter benutzen.
Da sollte man mal nachfragen, meint adolfo:confused::confused::confused::confused:

Struppi
15.01.2011, 12:16
Gibt es in diesem Fall überhaubt eine NOVA-Berechnung. Es ist mein FZ, das ich gefahren habe. Ich habe es ja nicht gekauft um es nach Ö zu importieren sondern will es weiter benutzen.
Da sollte man mal nachfragen, meint adolfo:confused::confused::confused::confused:

Wo frage ich da am besten nach? Beim Finanzamt?

Sicher besteht auch die Möglichkeit meinen Wohnsitz zu behalten, aber das wäre ja dann ILEGAL oder?

Gut mein WOMO ist immer eingestellt, steht also nie auf der Straße oder längere Zeit bei mir zu Hause. Also eine Anzeige von einem Nachbarn oder so ist sehr unwahrscheinlich.

Ich weiß halt nicht was ich machen soll.

LG

Struppi

abo
15.01.2011, 12:19
Hallo Struppi,
Um die NOVA kommst Du nicht herum -ein Womo ist laut der Definition des österreichischen
Kraftfahrgesetzes, unabhängig vom Gewicht, KEIN LKW!
lg

hi

bist du sicher?

auf der oematc seite finde ich zb das hier:

Umbau von nicht NOVA-pflichtigen Fahrzeugen in solche mit NOVA-Pflicht: Wird beispielsweise ein LKW (bis 3,5 Tonnen) in einen PKW oder ein Wohnmobil umgebaut und zugelassen, entsteht NOVA-Pflicht. Es handelt sich auch hier um eine erstmalige Zulassung (als NOVA-pflichtiges Fahrzeug).

hier geht es nicht um den import, aber um den umbau von LKW auf wohnmobil.
und hier ist ausdrucklcih eine klammersetzung mit "...(bis 3,5t) ..." vorhanden.

was im umkehrschluss bedeutet dass beim umbau eines LKWs ÜBER 3,5t auf ein wohnmobil KEINE nova faellig wird.

und wenn das so ist dann deshalb weil eben fuer wohnmobile ueber 3,5t keine NOVA pflicht besteht

wobei mir die NOVA eher schnurz waere. denn bei den anfallende km mauten in AT sind die mautgebeuhren nach einem oder zwei jahren eh hoeher als die NOVA

lg
g

holiday
15.01.2011, 12:41
Gibt es in diesem Fall überhaubt eine NOVA-Berechnung. Es ist mein FZ, das ich gefahren habe. Ich habe es ja nicht gekauft um es nach Ö zu importieren sondern will es weiter benutzen.
Da sollte man mal nachfragen, meint adolfo:confused::confused::confused::confused:

jedes erstmal in Östereich zugelassene fahrzeug(ausser LKW) unterliegt der NOVA-Pflicht,egal wie alt.

Ein womo ist aber kein LKW,egal wie schwer

abo
15.01.2011, 12:46
jedes erstmal in Östereich zugelassene fahrzeug(ausser LKW) unterliegt der NOVA-Pflicht,egal wie alt.
Ein womo ist aber kein LKW,egal wie schwer

hi

es waere moeglich
ich weiss es nicht

aber wenn dass so ist wie du sagst
dann ist das da auf der oematc seite:

Umbau von nicht NOVA-pflichtigen Fahrzeugen in solche mit NOVA-Pflicht: Wird beispielsweise ein LKW (bis 3,5 Tonnen) in einen PKW oder ein Wohnmobil umgebaut und zugelassen, entsteht NOVA-Pflicht. Es handelt sich auch hier um eine erstmalige Zulassung (als NOVA-pflichtiges Fahrzeug).


eine bloedsinn

sowas kommt aber vor beim oeamtc ....

lg
g

Struppi
15.01.2011, 13:29
hi

bist du sicher?

auf der oematc seite finde ich zb das hier:

Umbau von nicht NOVA-pflichtigen Fahrzeugen in solche mit NOVA-Pflicht: Wird beispielsweise ein LKW (bis 3,5 Tonnen) in einen PKW oder ein Wohnmobil umgebaut und zugelassen, entsteht NOVA-Pflicht. Es handelt sich auch hier um eine erstmalige Zulassung (als NOVA-pflichtiges Fahrzeug).

hier geht es nicht um den import, aber um den umbau von LKW auf wohnmobil.
und hier ist ausdrucklcih eine klammersetzung mit "...(bis 3,5t) ..." vorhanden.

was im umkehrschluss bedeutet dass beim umbau eines LKWs ÜBER 3,5t auf ein wohnmobil KEINE nova faellig wird.

und wenn das so ist dann deshalb weil eben fuer wohnmobile ueber 3,5t keine NOVA pflicht besteht

wobei mir die NOVA eher schnurz waere. denn bei den anfallende km mauten in AT sind die mautgebeuhren nach einem oder zwei jahren eh hoeher als die NOVA

lg
g

Die Maut (Go-Box) fällt aber sowieso an, egal ob Nova oder nicht. Ich zahle sie ja jetzt auch.

LG

Struppi

haka
15.01.2011, 16:10
Hallo,
in Österreich angemeldet hast wiederum den großen Vorteil eines Wechselkennzeichens.

johannsen
15.01.2011, 17:24
Hallo Struppi, Abo!

Übersiedlungsgut im Zusammenhang mit NOVA gibt es nicht (mehr) - wie Holiday schon völlig richtig geschrieben hat, kommt es in jedem Fall der erstmaligen Anmeldung in Österreich zur Vorschreibung dieser tollen Abgabe.

Der "Ausweg" LKW typisieren ist keiner, weil es im Kraftfahrgesetz eine Definition dafür gibt, was ein Wohnmobil ist.

Wenn also das auf ein Fahrzeug zutrifft:

§ 2 Abs 28a KFG
Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
-
Tisch und Sitzgelegenheiten,
-
Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
-
Kochgelegenheiten und
-
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;

dann hast ein Womo und kannst es nicht als LKW typisieren.

Also so weh es tut: auf zum Finanzamt ;-)

LG

Johann

PS: Abo, wie der ÖAMTC auf die Einfügung der 3,5 t kommt, versteh ich auch nicht.

abo
15.01.2011, 18:56
Hallo,
in Österreich angemeldet hast wiederum den großen Vorteil eines Wechselkennzeichens.

hi

gibts in deutschland jetzt auch schon

wie bei uns
du zahlst nur fuer die teuerste karre

lg
g

Flairist
15.01.2011, 19:02
Hallo Abo!

So wie ich es sehe steht da UMBAU.
Das Fahrzeug ist aber nicht umgebaut. Sondern es kommt so zur erstmaligen Typisierung. Und da ist es aufgebaut und nicht umgebaut....

Ciao

Struppi
15.01.2011, 22:28
Hallo!

Ich werde nächste Woche zum Finanzamt fahren und mich genau erkundigen.

Werde euch dann berichten.

Übrigens danke für eure Antworten!!!

LG

Struppi