Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderungen Führerschein- und Kraftfahrgesetz
johannsen
12.11.2010, 10:12
Hallo Kollegen!
Ich war gestern bei einer Tagung in der Landesregierung, auf der u.a. die kommenden Änderungen im Führerschein und Kraftfahrrecht vorgestellt wurden.
Für die, die es interessiert, ein kleiner Auszug:
Führerscheingesetz:
Es kommt eine große Novelle, die der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie entspricht. Das Gesetz sollte in der ersten Hälfte des kommenden Jahres geändert in Kraft treten.
Aus meiner Sicht die interessantesten Änderungen:
1. Die schon lange angekündigte Befristung des Führerscheines kommt! Das bedeutet, dass alle ab 2013 NEU ausgestellten Führerscheine auf (voraussichtlich) 15 Jahre befristet sein werden.
WICHTIG: es geht NICHT um eine Befristung der Lenkberechtigung, sondern NUR das Dokument wird befristet. Hintergrund ist, dass man in vernünftigen Zeiträumen die Fälschungssicherungen an den aktuellen technischen Stand anpassen will. (und da sind 15 Jahre ohnedies schon ein langer Zeitraum).
Jeder der BIS 2013 welchen Führerschein eines EU-Landes auch immer besitzt, braucht diesen bis dahin NICHT umtauschen. Dafür hat man dann bis längstens 2033 Zeit.
(Ende des Jahres werden sicher wieder Mails auftauchen, die sich auf Informationen von der Tante Sowieso beziehen, dass man dieses oder jenes noch schnell unternehmen muss ... ;-) - Unsinn oder Hoax, wie man will)
Es gibt auch keine zwingende gesundheitliche Untersuchung, das wurde ausdrücklich klargestellt. Ist politisch nicht gewollt. (Aber Achtung: wenn ein schon offensichtlich nicht mehr wirklich verkehrstauglicher Mensch zur Behörde geht, um sich z.B. einen neuen FS zu bestellen, kann es vorkommen, dass der dann zum Amtsarzt geschickt wird, um seine Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Das ist zwar für so jemanden ohne Zweifel unerfreulich, aber im Sinne der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wohl nicht anders möglich).
2. Ziehen von Anhängern mit B-Schein
Wie hier natürlich hinlänglich bekannt, darf man mit dem B-Schein auch schwere Anhänger ziehen, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges UND die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500 kg nicht übersteigt (BEIDE Voraussetzungen müssen vorliegen, sonst EzuB).
Neu wird sein, dass bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg (von beiden Fahrzeugen zusammen) der E nicht mehr erforderlich ist, sondern der FS der Klasse B genügt. Es ist allerdings entweder eine Prüfung oder eine Schulung im Ausmaß von 7 Stunden zu absolvieren.
Für Wohnmobile tut sich leider nichts auf dem Gewichtssektor.
3. Klasse A
Hier gibt es umfangreiche Änderungen.
Klasse AM: der Mopedausweis entfällt und wird zur Klasse AM, mit der man (in Österreich!!) bereits ab 15 Jahren fahren kann.
Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich
Klasse A2: Kfz bis zu 35 kW, ab 18 Jahren möglich
Klasse A: ab 24 Jahre (oder 20 Jahre bei 2 Jahren Praxis in A2), 21 Jahre für dreirädrige Kfz ab 15 kW
Kraftfahrgesetz:
Einführung eines Zulassungsscheines im Scheckkartenformat - zunächst aber nur als freiwillige Option. D.h.: ich kann mir bei der Anmeldung aussuchen, ob ich den Schein in Papier oder als Karte will.
Führerscheingesetz - FS-Entzug für Raser
Bei Geschindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet/Freiland ab
40/50 km/h = 2 Wochen (wie bisher)
60/70 km/h = 6 Wochen
80/90 km/h = 3 Monate
90/100 km/h = mindestens 6 Monate
LG
Johann
hallo
sehr erfreulich
hat sich also gegenueber der ankuendigung aus 2007 nix gaendert
http://www.campingforum.at/campingforum/showpost.php?p=62283&postcount=1
damit ist der E zu B ja dann defacto geschichte ...
die fahrschulen wollten das bis zuletzt kippen, haben sie aber ned geschafft
lg
g
johannsen
12.11.2010, 10:34
damit ist der E zu B ja dann defacto geschichte ...
die fahrschulen wollten das bis zuletzt kippen, haben sie aber ned geschafft
Hallo Gerhard!
Dem Namen nach schon, aber den 7-stündigen Kurs oder die Prüfung muss ja auch wer abhalten. Wie das genau sein wird, wurde gestern noch nicht gesagt, aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Fahrschulen da ganz draußen sind.
Ich persönlich bin sehr froh über das, was ich beim EzB gelernt hab.
LG
Johann
Hallo Gerhard!
Dem Namen nach schon, aber den 7-stündigen Kurs oder die Prüfung muss ja auch wer abhalten. Wie das genau sein wird, wurde gestern noch nicht gesagt, aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Fahrschulen da ganz draußen sind.
Ich persönlich bin sehr froh über das, was ich beim EzB gelernt hab
Lg
Johann
hallo
ja logisch
aber im prinzip war es eine geldbeschaffungsaktion fuer die fahrschulen, oder nicht?
jemand mit pkw 1800kg GG und einem fetten anhaenger mit 1700kg darf ohne zusaetzliche pruefung fahren
jemand mit einem pkw mit 2800kg GG und einem leichten anhaenger mit nur 750kg darf aber NICHT ohne zusaetzliche pruiefung fahren
ist doch unsinn zum quadrat ...
lg
g
Danke, das war sehr informativ!
Für die WoMo-Besitzer müßten halt die Autofahrerklubs und die diversen Campingforen ein Schreiben an das Verkehrsministerium und an unsere EU-Abgeordneten senden mit einem konkreten Vorschlag für WoMO´s z.B. HZG 4250 kg mit Führerschein Klasse B.
Auch wenn es ev. ím ersten Augenblick nichts nützt, so wird zumindest eine Diskussion entfacht.
LG Werner
Danke, das war sehr informativ!
Für die WoMo-Besitzer müßten halt die Autofahrerklubs und die diversen Campingforen ein Schreiben an das Verkehrsministerium und an unsere EU-Abgeordneten senden mit einem konkreten Vorschlag für WoMO´s z.B. HZG 4250 kg mit Führerschein Klasse B.
Auch wenn es ev. ím ersten Augenblick nichts nützt, so wird zumindest eine Diskussion entfacht.
LG Werner
hi werner
es wurde 2007 schon diskutiert als die novelle die jetzt in kraft tritt beschlossen wurde
aber es wurde nicht genug druck gemacht leider daher wurde die generelle erhoehung auf 4250kg die im raum gestanden ist, abgelehnt
im rahmen des gesetzesbegutachtungsverfahrens hat J E D E R buerger das recht eine stellungnahme zum geplanten gesetz abzugeben
das geht online, per email oder schriftlich
alle einsendungen werden veroeffentlicht und M U E S S E N (zumindestens formal) dort diskutiert werden.
wenn nur 50 leute das tun wuerden dann haette das durchaus eine chance
genauso wie das rauskippen der ueber 3,5t womos aus der LKW maut
aber es tut leider niemand was ...
und dem oeamtc und dem arboe sind die womo fahrer ned wirklich wichtig ..
leider
lg
g
johannsen
12.11.2010, 11:04
jemand mit einem pkw mit 2800kg GG und einem leichten anhaenger mit nur 750kg darf aber NICHT ohne zusaetzliche pruiefung fahren
ist doch unsinn zum quadrat ...
Einen leichten Anhänger darfst schon bisher mit Klasse B immer ziehen, auch wenn Du über 3,5 t kommst.
LG
Johann
Einen leichten Anhänger darfst schon bisher mit Klasse B immer ziehen, auch wenn Du über 3,5 t kommst.
LG
Johann
hi
ja, du hast recht
na dann halt kfz 2700kg GG und anhaenger mit 800kg ..
die argumentation bleibt die gleiche
das "leichte" auto mit dem recht schweren anhaenger ist mit B allein erlaubt
aber das schwerere auto mit einem nicht so schweren haenger ist mit B nicht moeglich
wir wissen alle was die heiklere variante in der praxis ist ...
aber ist jetzt eh schnee von gestern ab 1.1. ...
ich denk mal das wird so ein kurzkurs werden wie der code 111 fuer das fahren von 125iger motorraedern fuer b-schein besitzer
code 111 kostet glaub ich fuer 9h schulung zwischen 180,- und 300,-
da sollte der anhanegerkurs mit 7h gleicdh viel oder weniger kosten
lg
g
johannsen
12.11.2010, 11:37
aber ist jetzt eh schnee von gestern ab 1.1. ...
Bis 1.1. soll es sich angeblich nicht ausgehen, aber wichtig ist, dass es jetzt überhaupt mal fix ist.
ich denk mal das wird so ein kurzkurs werden wie der code 111 fuer das fahren von 125iger motorraedern fuer b-schein besitzer
code 111 kostet glaub ich fuer 9h schulung zwischen 180,- und 300,-
da sollte der anhanegerkurs mit 7h gleicdh viel oder weniger kosten
lg
g
Was mich ehrlich gesagt etwas schreckt, dass man ab 16 mit einer 125er fahren darf. Führerschein schön und gut, aber ob das gut geht.
Von den Kosten für die "Anhängerausbildung" werden sie wohl knapp unter dem EzB bleiben müssen. Deine Schätzung dürfte wohl hinkommen - eher so Richtung 300 natürlich ;-)
LG
Johann
Hallo Kollegen!
Ich war gestern bei einer Tagung in der Landesregierung, auf der u.a. die kommenden Änderungen im Führerschein und Kraftfahrrecht vorgestellt wurden.
...
2. Ziehen von Anhängern mit B-Schein
...
Neu wird sein, dass bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg (von beiden Fahrzeugen zusammen) der E nicht mehr erforderlich ist, sondern der FS der Klasse B genügt. Es ist allerdings entweder eine Prüfung oder eine Schulung im Ausmaß von 7 Stunden zu absolvieren.
...
LG
Johann
naja sooo neu ist das ja nicht ;)
was mich mehr interessiert ist, WIE diese Prüfung/Schulung aussehen soll
ich würde eine Schulung wie beim B111 (125er mit B-Schein fahren) favorisieren
die Autofahrerklubs machen das wunderbar und haben ja ideale Übungsgelände
bzw. ob bei dem neuen Gesamtzuggewicht von 4250kg wieder die beiden hzGg addiert werden oder ob die "Momentangewichte" zusammengerechnet werden, was viel vernünftiger wäre, denn dann könnte ich den leeren 3,5t-Bootsanhänger eines Bekannten legal anhängen.
haben sie euch auch was darüber erzählt?
johannsen
12.11.2010, 11:52
was mich mehr interessiert ist, WIE diese Prüfung/Schulung aussehen soll
ich würde eine Schulung wie beim B111 (125er mit B-Schein fahren) favorisieren
die Autofahrerklubs machen das wunderbar und haben ja ideale Übungsgelände
bzw. ob bei dem neuen Gesamtzuggewicht von 4250kg wieder die beiden hzGg addiert werden oder ob die "Momentangewichte" zusammengerechnet werden, was viel vernünftiger wäre, denn dann könnte ich den leeren 3,5t-Bootsanhänger eines Bekannten legal anhängen.
haben sie euch auch was darüber erzählt?
Gestern ging es nur um das Gesetz. In welcher Art und Weise dieses praktisch umgesetzt wird, wird in verschiedenen Verordnungen zum Führerschein- und Kraftfahrgesetz geregelt werden.
Deshalb wird es sich auch mit 1.1. nicht ausgehen.
Von der EU her muss die Richtlinie mit 19.1.2011 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. Jeder weiß aber, dass bei einer Überziehung von zwei Monaten niemand ein Vertragsverletzungsverfahren anstrengen wird.
Wenn ich mehr Details erfahre, wisst Ihr es auch ;-)
LG
Johann
Edit: hab die Frage wegen der Gewichte überlesen, daher kurz ein Nachtrag: der Vortragende sprach von "Gesamtmasse". Damit ist aus meiner Sicht das höchstzulässige Gesamtgewicht gemeint. Nur so ist eine vernünftige Überprüfung ohne Abwiegen möglich.
Verwirrend ist, dass das Führerscheingesetz den Begriff "Höchst zulässiges Gesamtgewicht" verwendet und das Kraftfahrgesetz "Gesamtmasse"
Mondmann
12.11.2010, 11:57
Hallo,-
ich freu mich über jede vorauseilende Information, die alles mögliche ankündigt, aber noch
keine Wirksamkeit hat, gelle:confused::confused::confused::confused:
Da kann man lustig darüber diskutieren, aber bringen tut`s nichts, gelle:confused::confused::confused::confused:
Liebe Grüsse
Mondmann
johannsen
12.11.2010, 12:15
Hallo,-
ich freu mich über jede vorauseilende Information, die alles mögliche ankündigt, aber noch
keine Wirksamkeit hat, gelle:confused::confused::confused::confused:
Da kann man lustig darüber diskutieren, aber bringen tut`s nichts, gelle:confused::confused::confused::confused:
Liebe Grüsse
Mondmann
Kann man natürlich so sehen, auch wenn das was ich vorgestellt habe, so kommen wird. Das sind ja keine Vermutungen.
Trotzdem schrieb ich:
Für die, die es interessiert, ein kleiner Auszug:
Daher: wenns DIR nichts bringt, ist es doch OK.
LG
Johann
3. Klasse A
Klasse AM: der Mopedausweis entfällt und wird zur Klasse AM, mit der man (in Österreich!!) bereits ab 15 Jahren fahren kann.
Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich
Klasse A2: Kfz bis zu 35 kW, ab 18 Jahren möglich
Klasse A: ab 24 Jahre (oder 20 Jahre bei 2 Jahren Praxis in A2), 21 Jahre für dreirädrige Kfz ab 15 kW
Johann
Hmmm - abgesehen von den offensichtlich endlich harmonisierten Hängerbestimmungen fällt mir das "Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich" besonders auf !!!
Halleluja - da treffen nun "jugendlich vermeintliche Unverwundbarkeit" mit 125cm3 und 11kw zusammen, dabei haben die Krankenkassen eh kein Geld ;-)
einerseits - anderseits besteht nun endlich die Möglichkeit "legal" etwas hurtiger unterwegs sein zu können ... so ein 50ccm Spirituskocher mit über 100 km/h ist sicherheitstechnisch sicher nicht wirklich kompatibel .... abgesehen von der 45km/h roten Tafel ;-)
ABER - wie ist das mit diesem notwendigen 111 er Eintrag im FS der national einen "B-Scheinler" zum "Easy-Rider" auf 2-Rädern werden lässt ??
Wurde da nichts EU - homogenisiert ??
Kollidiert ja irgendwie - mit 16 darf man - mit dem B- Schein dann nimmer ??
Gruß
gerilu
danke fuer die info!!
auch wenn sie nicht fuer alle interessant ist!! ;):rolleyes::eek:
ICH wuerd mich freuen wenn du uns weiter in dieser sache informierst!!
johannsen
12.11.2010, 13:57
Hmmm - abgesehen von den offensichtlich endlich harmonisierten Hängerbestimmungen fällt mir das "Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich" besonders auf !!!
Halleluja - da treffen nun "jugendlich vermeintliche Unverwundbarkeit" mit 125cm3 und 11kw zusammen, dabei haben die Krankenkassen eh kein Geld ;-)
einerseits - anderseits besteht nun endlich die Möglichkeit "legal" etwas hurtiger unterwegs sein zu können ... so ein 50ccm Spirituskocher mit über 100 km/h ist sicherheitstechnisch sicher nicht wirklich kompatibel .... abgesehen von der 45km/h roten Tafel ;-)
Das halt ich auch für gefährlich. Mal sehen, wie sich das bewährt. Da lass ich meine Kleinen dann lieber bis 17 mit AM mit dem Moped fahren und steig dann ab 16/17 mit ihnen via L17 ins Auto.
ABER - wie ist das mit diesem notwendigen 111 er Eintrag im FS der national einen "B-Scheinler" zum "Easy-Rider" auf 2-Rädern werden lässt ??
Wurde da nichts EU - homogenisiert ??
Kollidiert ja irgendwie - mit 16 darf man - mit dem B- Schein dann nimmer ??
Gruß
gerilu
So wie ich das - und die EU-Richtlinie - lese, gibt es die Klasse B nur mehr für "Kraftwagen". Alle mit weniger als vier Rädern fallen in die Klasse(n) A. Macht vom Aufbau her ja grundsätzlich Sinn. Du brauchst die Klasse A1 statt Code 111 - nur das Alter ist halt etwas strange, ab dem man sich da draufsetzen darf.
Falls sich das wer geben will: hier (http://www.google.com/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0CA8QFjAA&url=http%3A%2F%2Feur-lex.europa.eu%2FLexUriServ%2FLexUriServ.do%3Furi%3 DOJ%3AL%3A2006%3A403%3A0018%3A0060%3ADE%3APDF&ei=-yjdTJ6IFYORswbesaj6Cw&usg=AFQjCNHPHIFb9Zfn2Z-idNr6ypoE2MIvlg&sig2=74o_ycLOmjhwRHCe1KC_7w) findet Ihr die EU-Richtlinie. Nicht alles, was dort vorgesehen ist, muss auch innerstaatlich umgesetzt werden. Daher nur eine Zusatzinformation.
Skorpion
12.11.2010, 13:57
Hallo
Freut mich für die WW Fahrer, damit ist ein großes Problem beseitigt.
Bezüglich WOMO hätte ich folgenden Vorschlag: Könnte man vielleicht einen Brief schreiben, den alle Forumsmitglieder unterstützen, damit man die Diskussion am Leben erhält, denn auf die Autofahrerllubs sollte man sich nicht wirklich verlassen.
Vielleicht könnte sich jemand der sich auskennt dieser Sache annehmen, denn wenn man nichts tut wird auch nie etwas passieren
johannsen
12.11.2010, 14:07
Hallo
Freut mich für die WW Fahrer, damit ist ein großes Problem beseitigt.
Bezüglich WOMO hätte ich folgenden Vorschlag: Könnte man vielleicht einen Brief schreiben, den alle Forumsmitglieder unterstützen, damit man die Diskussion am Leben erhält, denn auf die Autofahrerllubs sollte man sich nicht wirklich verlassen.
Vielleicht könnte sich jemand der sich auskennt dieser Sache annehmen, denn wenn man nichts tut wird auch nie etwas passieren
Die Idee hat Gerhard/Abo ja auch schon angezogen, jedoch wenig Echo erhalten.
Meiner Meinung nach hilft es nur, wenn man die politischen Entscheidungsträger persönlich anspricht.
Folgende Idee: ich kenne den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses ganz gut. Dieser Ausschuss ist im Parlament politisch für diesen Bereich zuständig.
Ich kann dem gerne die Vorstellungen "des Forums" hinsichtlich Bedarf bei Wohnmobilen übermitteln, zusammenstellen müssten den Forderungskatalog halt dann die Wohnmobilfahrer hier.
Wenn die Linie der Womofahrer dann steht, sucht sich jeder, der mitmachen will, seinen für den Bezirk zuständigen, ihm sympathischen Nationalratsabgeordneten und übermittelt das hier erarbeitete Konzept zusätzlich.
Ich kann das gerne sammeln, evtl. mit einer Mailingliste oder über den hier eingebauten Campingchat moderieren. Will mich da aber auch nicht nach vorne drängen, weil meiner Meinung nach ein Wohnmobilfahrer dazu besser geeignet ist.
LG
Johann
Die Idee hat Gerhard/Abo ja auch schon angezogen, jedoch wenig Echo erhalten.
Meiner Meinung nach hilft es nur, wenn man die politischen Entscheidungsträger persönlich anspricht.
Folgende Idee: ich kenne den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses ganz gut. Dieser Ausschuss ist im Parlament politisch für diesen Bereich zuständig.
Ich kann dem gerne die Vorstellungen "des Forums" hinsichtlich Bedarf bei Wohnmobilen übermitteln, zusammenstellen müssten den Forderungskatalog halt dann die Wohnmobilfahrer hier.
Wenn die Linie der Womofahrer dann steht, sucht sich jeder, der mitmachen will, seinen für den Bezirk zuständigen, ihm sympathischen Nationalratsabgeordneten und übermittelt das hier erarbeitete Konzept zusätzlich.
Ich kann das gerne sammeln, evtl. mit einer Mailingliste oder über den hier eingebauten Campingchat moderieren. Will mich da aber auch nicht nach vorne drängen, weil meiner Meinung nach ein Wohnmobilfahrer dazu besser geeignet ist.
LG
Johann
Das wäre ein Hit wenn du dich da annehmen könntest. Ich glaube da wären viele Womobesitzer dafür
Vielen Dank für die schlüssige, fundierte Information. Ich bedauere, dass immer jemand dabei ist, der aus unerfindlichen Gründen Gift spucken muss.
"Klasse A1: Kfz. bis 125 cm3, bis zu 11 kw (dreirädrige 15 kw), ab 16 Jahren möglich
Halleluja - da treffen nun "jugendlich vermeintliche Unverwundbarkeit" mit 125cm3 und 11kw zusammen, dabei haben die Krankenkassen eh kein Geld ;-)
hallo
ich bin dafuer
man muss hier einfach wahrscheinlichkeiten berechnen und die opfer gegeneinander aufwiegen, so unerfreulich das klingt
mit 40km/h (der u.U. nur 35km/h bergauf) ist ein einspuriger sowohl in der stadt als auch ueber land durch den geschwindigkeitsunterschied zum normalen verkehr extrem gefaehrdet
die wahrscheinlichkeit durch andere uebersehen oder falsch eingeschaetzt zu werden ist sehr hoch
versuch mal mit einem 50ccm moped stadtauswaerts fahrend von der mariahilferstrasse rechts in den guertel einzubiegen und dann 500m spaeter bei der naechsten kreuzung links stadtauswaerts in die felberstrasse zu gelangen.
das ist vom fruehen morgen bis spaet in die nacht hinein schlichtweg unmoeglich.
es geht einfach ned
es fehlt einfach die noetige leistung um im verkehr mitschwimmen zu koennen
das wird nun einfacher, das risiko sinkt
natuerlich wird es den einen oder anderen fall geben wo durch die hoeheren erreichbaren geschwindigkeiten auich unfaelle passieren wo sie mit 50ccm nicht passiert waeren.
ich denke aber die sicherheit derer, die bisher "passiv" opfer waren wiegt die moeglichen unfaelle jener die sich unangepasst verhalten bei weitem auf
ich halte das fuer eine gute loesung
lg
g
Falls sich das wer geben will: hier (http://www.google.com/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0CA8QFjAA&url=http%3A%2F%2Feur-lex.europa.eu%2FLexUriServ%2FLexUriServ.do%3Furi%3 DOJ%3AL%3A2006%3A403%3A0018%3A0060%3ADE%3APDF&ei=-yjdTJ6IFYORswbesaj6Cw&usg=AFQjCNHPHIFb9Zfn2Z-idNr6ypoE2MIvlg&sig2=74o_ycLOmjhwRHCe1KC_7w) findet Ihr die EU-Richtlinie. Nicht alles, was dort vorgesehen ist, muss auch innerstaatlich umgesetzt werden. Daher nur eine Zusatzinformation.
hmmmm
du meinst:
"wenn zu dieser sache bereits nationale gesetze in kraft sind, dann muessen diese gesetze nicht mit stichtag 2012 geaendert werden, oder?
denn das was bisher nicht im nationalen recht festgeschrieben ist muss ja sehr wohl so wie in der eu-richtline umgesetezt werden, oder?
lg
g
...Will mich da aber auch nicht nach vorne drängen, weil meiner Meinung nach ein Wohnmobilfahrer dazu besser geeignet ist.
...
hallo
nein, ist er nicht
es ist immer derjenige die beste besetzung fuer eine derartige koordinationsfunktion der das beste fachliche wissen und das beste wissen ueber die zusammenhaenge hat.
und wenn da - wie ich durchhoere - sogar ein paar zweckdienliche networkung kontakte auch mit dabei sind dann gibts da eh keine alternative mehr wenn du mich fragst ..
ich waere dir sehr verbunden wenn du dich tatsaechlich bereit erklaeren wuerdest die rahmenbedingungen zu klaeren und das zu planen. meine unterstuetzung soweit sie dir zweckdienlich erscheint hast du jedenfalls.
FUNKTIONIEREN wird das ganze projekt aber nur dann wenn die einzelnen kollegen hier dann am ende auch MIT TUN.
die schoenste petition hilt genau nix wenn sie im ladel liegt und niemand damit zu "seinen" zustaendigen politikern geht
aus erfahrungen in einem voellig anderen bereich kann ich nur versichern dass es fuer eine gruppe von leuten die die gleichen interessen vertreten DURCHAUS die moeglichkeit gibt einen gesetzeswerdungsprozess (zumindestens aber die verordnungen udn erlaess dazu) in bestimmten rahmen zu beeinflussen.
es kommt manchmal ned immer sofort das raus was man sich wuenscht, aber der dialog kommt zustande, und oft reicht eine relativ geringe anzahl von einzelnen schreiben bzw interventionen um gewissen dinge ein bisserl in die richtige richtung zu verschieben ..
lg
g
Auch wir haben ein Problem mit den verschiedenen Klassen der Führerscheine.
1)Wir haben ein Womo das mit 3,5 t zugelassen ist und einen Hänger mit max. 2 t Gesamtgewicht – also kein Problem mit den E zu B Führerschein, auch kein Problem mit dem Gewicht beim Womo, denn die schweren Sachen landen im Hänger.
2)Wir würden aber gerne das Womo auflasten, denn wir möchten nicht immer mit den Hänger fahren – auch kein Problem da mein Mann den C1 Schein hat – aber da dürften wir den Hänger mit unserer Quad für längere Urlaubsfahrten nicht mehr mitführen oder er müsste wieder den E zu C1 Schein machen und dürfte dann ein Gesamtgewicht (WOMO und Hänger) von 12 to fahren.
Bei Variante 1 dürfen wir mit max. 5,5 t fahren
Bei Variante 2 möchten wir gerne Auflasten auf 3,85 t (der C1 Schein gilt bis 7,5 t) und der Hänger 2 t das wären gesamt 5,85 t und das ist nicht möglich ohne den E zu C1 Schein.
Wa sagen die Experten dazu?????
johannsen
12.11.2010, 14:58
hmmmm
du meinst:
"wenn zu dieser sache bereits nationale gesetze in kraft sind, dann muessen diese gesetze nicht mit stichtag 2012 geaendert werden, oder?
denn das was bisher nicht im nationalen recht festgeschrieben ist muss ja sehr wohl so wie in der eu-richtline umgesetezt werden, oder?
lg
g
Meine Aussage zu EU-Richtlinie war vielleicht zu global und daher irreführend, sorry.
Vielleicht nur eine kleine EU-Rechtsabhandlung (bin aber auch nicht Experte für Europarecht ;-) ):
"Die EU" erlässt Verordnungen und Richtlinien. Während EU-Verordnungen unmittelbar in den einzelnen Staaten gelten, geben Richtlinien (nonanet) den Rahmen vor, den die Staaten zu beachten haben und sind durch jeweils eigene Gesetze der Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Diese Führerscheinrichtlinie wird mit der Novelle zum Führerscheingesetz in die österreichische Rechtsordnung übertragen.
Wichtig ist, dass ein innerstaatliches Gesetz einer EU-Richtlinie nicht widersprechen darf. Wäre das so, so würde die EU-Kommission als die "Hüterin der EU-Verträge" ein Vertragsverletzungsverfahren gegen so ein Land einleiten.
Da die EU-Führerscheinrichtlinie in bestimmten Bereichen eine Gestaltungsmöglichkeit offen lässt, sieht unser fertiger Gesetzestext im Führerscheingesetz stellenweise etwas anders aus, als die Richtlinie. Das meinte ich oben.
Beispiel: Klasse AM laut Richtlinie ab 16 Jahren. Dies kann aber mit bis zu zwei Jahren Toleranz anders beschlossen werden. Ö hat Mopeds mit AM ab 15 Jahren freigegeben. Das darf ein Land, die Regelung gilt aber dann nur dort - und in allen jenen Staaten, die sowas extra mit schriftlicher Note anerkennen.
Zu Deiner Frage mit dem Änderungszeitpunkt: die Richtlinie gibt auch vor, bis wann längstens sie umzusetzen ist. Im vorliegenden Fall hat die EU den 19.1.2011 bestimmt. Das bedeutet grundsätzlich, dass jedes Land bis längstens zu diesem Tag mit der eigenen Gesetzesmaschinerie durch sein müsste.
Theoretisch könnte die EU-Kommission am 20.1.2011 beginnen, Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Staaten einzuleiten, die noch nicht fertig sind.
Ö gehört hier zwar auch zu denen, die säumig sind, aber es gibt noch schlimmere ;-)
Da auch in der EU nichts so heiß gegessen wie gekocht wird, wird es auch kein Problem sein, wenn Ö erst im April oder Mai mit der Gesetzwerdung fertig ist. Und das sollte sich ausgehen.
Bissl umständlich erklärt, aber ich weiß nicht, wie ich es einfacher machen soll ;-)
LG
Johann
johannsen
12.11.2010, 15:11
Auch wir haben ein Problem mit den verschiedenen Klassen der Führerscheine.
1)Wir haben ein Womo das mit 3,5 t zugelassen ist und einen Hänger mit max. 2 t Gesamtgewicht – also kein Problem mit den E zu B Führerschein, auch kein Problem mit dem Gewicht beim Womo, denn die schweren Sachen landen im Hänger.
2)Wir würden aber gerne das Womo auflasten, denn wir möchten nicht immer mit den Hänger fahren – auch kein Problem da mein Mann den C1 Schein hat – aber da dürften wir den Hänger mit unserer Quad für längere Urlaubsfahrten nicht mehr mitführen oder er müsste wieder den E zu C1 Schein machen und dürfte dann ein Gesamtgewicht (WOMO und Hänger) von 12 to fahren.
Bei Variante 1 dürfen wir mit max. 5,5 t fahren
Bei Variante 2 möchten wir gerne Auflasten auf 3,85 t (der C1 Schein gilt bis 7,5 t) und der Hänger 2 t das wären gesamt 5,85 t und das ist nicht möglich ohne den E zu C1 Schein.
Wa sagen die Experten dazu?????
Hallo Gerda!
Es ist leider so, dass der E zum B - Schein ein anderer E ist, als jener zum C1 oder C. Wird deutlich - wenn Du schon den Scheckkartenschein hast - wenn Du Dir hinten die Auflistung der Klassen ansiehst. Dort hast unter "E" jeweils eine Spalte für die verschieden Zugfahrzeuge.
Ein großer Nachteil beim Auflasten in Eurem Fall wäre natürlich, dass Ihr dann Go-Box-pflichtig werdet. Ob sich das dafürsteht?
Das heißt zusammengefasst geantwortet
zu 1. ja
zu 2. auch ja - du meintest ja, dass es n i c h t geht ;-)
LG
Johann
Hallo Gerda!
Es ist leider so, dass der E zum B - Schein ein anderer E ist, als jener zum C1 oder C. Wird deutlich - wenn Du schon den Scheckkartenschein hast - wenn Du Dir hinten die Auflistung der Klassen ansiehst. Dort hast unter "E" jeweils eine Spalte für die verschieden Zugfahrzeuge.
Ein großer Nachteil beim Auflasten in Eurem Fall wäre natürlich, dass Ihr dann Go-Box-pflichtig werdet. Ob sich das dafürsteht?
Das heißt zusammengefasst geantwortet
zu 1. ja
zu 2. auch ja - du meintest ja, dass es n i c h t geht ;-)
LG
Johann
ja - ich meinte mein Erwin müsste noch den E zu C1 Schein machen um mit den aufgelasteten Womo und Hänger fahren zu dürfen - die GO-Box würden wir noch in Kauf nehmen aber mein Erwin weigert sich nochmals eine Führerscheinprüfung zu machen.
johannsen
12.11.2010, 16:11
ja - ich meinte mein Erwin müsste noch den E zu C1 Schein machen um mit den aufgelasteten Womo und Hänger fahren zu dürfen - die GO-Box würden wir noch in Kauf nehmen aber mein Erwin weigert sich nochmals eine Führerscheinprüfung zu machen.
*lach*
Kann ich gut verstehen. Aber vielleicht machst DU ja C1 und EzC1 ;-)
Alternativ könntet Ihr einen leichten Anhänger verwenden, wenn der reichen würde.
LG
Johann
Halleluja - da treffen nun "jugendlich vermeintliche Unverwundbarkeit" mit 125cm3 und 11kw zusammen, dabei haben die Krankenkassen eh kein Geld ;-)
das war auch mein erster gedanke, aaaaaber...
seit meiner eigenen jugend (und das ist schon ein weilchen her) habe ich nur
ganz ganz wenige mopedbesitzer kennengelernt, die mit ihren 50-ccm-geschossen
nicht sowieso geschwindigkeiten jenseits der 60 bis 80 km/h oder mehr fahren konnten.
wenn sie das jetzt mit geräten machen, die auch dafür gebaut werden ist das meiner
meinung nach sogar wesentlich sicherer.
*lach*
Kann ich gut verstehen. Aber vielleicht machst DU ja C1 und EzC1 ;-)
Alternativ könntet Ihr einen leichten Anhänger verwenden, wenn der reichen würde.
LG
Johann
:confused::):confused::):D:D
na du kennst mich nicht, falls ich diese beiden Gruppen vielleicht irgend wann, nach X-Nachprüfungen schaffen sollte - bin ich reif für den "Holzpyjama" - ich werfe jetzt schon oft die Nerven als Mitfahrerin weg -
*lach*
Kann ich gut verstehen. Aber vielleicht machst DU ja C1 und EzC1 ;-)
Alternativ könntet Ihr einen leichten Anhänger verwenden, wenn der reichen würde.
LG
Johann
:D:D:D:D
du kennst mich nicht - wenn ich diese 2 Klassen vielleicht mal mit X-Nachprüfungen schaffen würde, bin ich reif für den "Holzpyjama" denn ich bin jetzt schon eine schlechte Mitfahrerin und haue oft die Nerven weg.:D:D:D
Ein kleinerer Anhänger ist nicht möglich, da wir eine sehr große Quad haben.
Skorpion
12.11.2010, 17:21
Die Idee hat Gerhard/Abo ja auch schon angezogen, jedoch wenig Echo erhalten.
Meiner Meinung nach hilft es nur, wenn man die politischen Entscheidungsträger persönlich anspricht.
Folgende Idee: ich kenne den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses ganz gut. Dieser Ausschuss ist im Parlament politisch für diesen Bereich zuständig.
Ich kann dem gerne die Vorstellungen "des Forums" hinsichtlich Bedarf bei Wohnmobilen übermitteln, zusammenstellen müssten den Forderungskatalog halt dann die Wohnmobilfahrer hier.
Wenn die Linie der Womofahrer dann steht, sucht sich jeder, der mitmachen will, seinen für den Bezirk zuständigen, ihm sympathischen Nationalratsabgeordneten und übermittelt das hier erarbeitete Konzept zusätzlich.
Ich kann das gerne sammeln, evtl. mit einer Mailingliste oder über den hier eingebauten Campingchat moderieren. Will mich da aber auch nicht nach vorne drängen, weil meiner Meinung nach ein Wohnmobilfahrer dazu besser geeignet ist.
LG
Johann
Hallo Johann
Wäre super, wenn Du das übernehmen könntest.
Soweit ich das unterstützen kann werde ich das auch tun.
Das grösste Problem für WOMO Fahrer ist sicher das HzGw von 3,5t
Wenn man das auf 4t mit FS B erhöhen würde und gleichzeitig auch die Vignette anpassen würde, dann wäre allen geholfen.
Ich kann mir keinen WOMO Fahrer vorstellen, der diese Sache nicht unterstützt.
Also gehn wirs an, vielleicht geht was.
Mondmann
12.11.2010, 17:31
Hallo Skorpion,-
da wird aber noch viel Wasser die Donau hinunterrinnen.:):):)
Du kannst doch ehrlich nicht glauben, dass sowas irgendwann kommt, nur weil sich das ein paar
Womo-Fahrer wünschen.
Liebe Grüsse
mit leichtem Kopfschütteln
Mondmann
Skorpion
12.11.2010, 18:42
Hallo Skorpion,-
da wird aber noch viel Wasser die Donau hinunterrinnen.:):):)
Du kannst doch ehrlich nicht glauben, dass sowas irgendwann kommt, nur weil sich das ein paar
Womo-Fahrer wünschen.
Liebe Grüsse
mit leichtem Kopfschütteln
Mondmann
Hallo Mondmann
Das sowas nicht von heute auf morgen geht ist schon klar.
Es wurden auf der ganzen Welt schon wichtigere Dinge verändert, wo vorher niemand dran geglaubt hat.
Aber eines ist klar Nur mit opfschütteln und nichts versuchen wird sich ganz bestimmt nichts ändern.
Und wenn alle mitmachen, dann sind es sicher nicht nur einige WOMO Fahrer.:):):):):)
Du kannst doch ehrlich nicht glauben, dass sowas irgendwann kommt, nur weil sich das ein paar Womo-Fahrer wünschen.
lieber mondmann
es kommt vielmehr deshalb nicht weil die grosse mehrheit der oesterreicher bei solchen initiativen immer
- da kann ma eh nix machen
- die da oben die richten es sich schon
usw
trompeten ...
wer nix tut, kann sicher sein, dass sich niemand nach ihm richtet
wer was tut , kann evt draufkommen dass es ned zu 100% geklappt hat
na egal
muss weg
lg
g
Mondmann
12.11.2010, 18:53
Hallo lieber abo,-
da kauft sich einer ein schönes Womo, Aufbaulänge 7.39m, Zulässiges Gesamtgewicht: 3500kg,
Gewicht im fahrbereiten Zustand: 3160kg, ohne Extras.
Was macht der gute Mann? Er wünscht sich vom Gesetzgeber ein für ihn massgeschneidertes
Gesetz, FS B bis 4000kg, Vignette bis 4000kg.
Das ist nicht nur zum Kopfschütteln, da ist ja schon zum Lachen:D:D:D:D
Liebe Grüsse
mit weiterhin leichtem Kopfschütteln
Mondmann
:D:D:D
wie fühlt sich eigentlich ein Feuerwehrmann der in seiner Freizeit sein Womo mit 3,5 to mit B-Schein lenkt.......
http://www.fireworld.at/cms/images/teaser/fw_allgemein.jpg Österreich: Einsatzkräften von Rettung und Feuerwehr Lenken von Fahrzeugen bis 5,5 Tonnen mit B-Führerschein und Zusatzausbildung erlaubt.
Der Ministerrat hat am Dienstag, dem 5. Oktober 2010, eine Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) beschlossen. Damit dürfen Fahrer von Feuerwehren und Rettungsorganisationen künftig mit dem B-Führerschein sowie einer Zusatzausbildung und einer Prüfung, die auch vor Ort bei den Organisationen abgelegt werden kann, bis zu 5,5 Tonnen schwere Einsatzfahrzeuge lenken.
d.h. wenn`s brennt darf er ein Fahrzeug mit 5,5 t mit FS B lenken - in der Freizeit ist ihm dies aber untersagt...
Flüsterer
12.11.2010, 19:22
hallo
sehr erfreulich
hat sich also gegenueber der ankuendigung aus 2007 nix gaendert
http://www.campingforum.at/campingforum/showpost.php?p=62283&postcount=1
damit ist der E zu B ja dann defacto geschichte ...
die fahrschulen wollten das bis zuletzt kippen, haben sie aber ned geschafft
lg
g
Seh ich nicht so. Mein Gespann (2700 + 1700) ergibt 4,4 to - also weiterhin EzuB pflichtig, und das Gewicht ist schnell erreicht, es hilft halt nur dem Handel, hier jetzt legal Gespannkombinationen mit 750kg mehr an den B - Fahrer verkaufen zu können. Der einzige Unterschied sind halt die 4250kg in beliebiger Kombination (aber HzGG des Hängers wird immer noch gelten, oder ist es dann das GG? HzGG des Anhängers wird da auch immer noch max. gleich groß wie das HzGG des Zugfzgs bleiben - oder?) Nett wäre es halt, wenn wir in A die deutsche 100er Zulassung so einführen würden - aber das ist je wieder eine nationale Bestimmung :rolleyes::rolleyes:
johannsen
12.11.2010, 21:50
Wäre super, wenn Du das übernehmen könntest.
Soweit ich das unterstützen kann werde ich das auch tun.
Das grösste Problem für WOMO Fahrer ist sicher das HzGw von 3,5t
Wenn man das auf 4t mit FS B erhöhen würde und gleichzeitig auch die Vignette anpassen würde, dann wäre allen geholfen.
Ich kann mir keinen WOMO Fahrer vorstellen, der diese Sache nicht unterstützt.
Also gehn wirs an, vielleicht geht was.
Ich denke, es ist ja nichts vergeigt, wenn wir hier in diesem Thread mal ein Wunschkonzert veranstalten, um überhaupt zu wissen, was die Wohnmobilfahrer wollen/brauchen.
Ich selbst halte zwar auch nicht sehr viel davon, gleich vorher die Flinte ins Korn zu werfen, aber ich warne davor, unrealistische Hoffnungen zu hegen oder hervorzurufen.
Aber es ist sicher hier genauso wie sonst auch: wer kämpft, kann verlieren, wer nicht, hat gleich verloren ;-)
Daher kommt mal rüber mit Euren Vorstellungen - einfach nur so, was Euch an Regelungen gut erscheint. Wir machen dann so eine Liste wie bei den Forumstreffen.
Ich schreib mal nicht dazu, was meine persönliche Meinung dazu ist, sondern sammle hier mal alle Ideen. Bedenken oder Gegenargumente von Euch sollen natürlich einfließen.
Also, einen Wunsch hatten wir ja schon:
1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion
johannsen
12.11.2010, 22:06
Der einzige Unterschied sind halt die 4250kg in beliebiger Kombination (aber HzGG des Hängers wird immer noch gelten, oder ist es dann das GG? HzGG des Anhängers wird da auch immer noch max. gleich groß wie das HzGG des Zugfzgs bleiben - oder?) Nett wäre es halt, wenn wir in A die deutsche 100er Zulassung so einführen würden - aber das ist je wieder eine nationale Bestimmung :rolleyes::rolleyes:
Hallo Martin!
Beim Gewichtsverhältnis ändert sich nichts, weil ja die Änderung das Führerscheingesetz und nicht das KFG und vor allem die KDV betrifft. Es wird also weiterhin nicht möglich sein, mit einem leichten Fahrzeug einen schwereren Anhänger zu ziehen.
Siehe dazu § 61 Abs 1 KDV:
Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges- bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 oder N1 ist das 1,5 fache dieses Wertes maßgebend- noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert, bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen den im Zulassungsschein oder dem Zulassungsschein gleichwertigen ausländischem Fahrzeugdokument eingetragenen Wert, übersteigt.
Zur 100 km/h Zulassung habe ich vor kurzem für die Tagung der Kraftfahrreferenten der Bundesländer einen Themenvorschlag zur Einführung dieser Regelung auch in Österreich gemacht. Das Innenministerium hat diesen aufgenommen und ans Verkehrsministerium zur Diskussion übermittelt. Ich habe aber noch keine Rückmeldung vom Ergebnis. Geb Dir dann Bescheid, wie das BMVIT dazu steht.
LG
Johann
:D:D:D
wie fühlt sich eigentlich ein Feuerwehrmann der in seiner Freizeit sein Womo mit 3,5 to mit B-Schein lenkt.......
http://www.fireworld.at/cms/images/teaser/fw_allgemein.jpg Österreich: Einsatzkräften von Rettung und Feuerwehr Lenken von Fahrzeugen bis 5,5 Tonnen mit B-Führerschein und Zusatzausbildung erlaubt.
Der Ministerrat hat am Dienstag, dem 5. Oktober 2010, eine Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) beschlossen. Damit dürfen Fahrer von Feuerwehren und Rettungsorganisationen künftig mit dem B-Führerschein sowie einer Zusatzausbildung und einer Prüfung, die auch vor Ort bei den Organisationen abgelegt werden kann, bis zu 5,5 Tonnen schwere Einsatzfahrzeuge lenken.
d.h. wenn`s brennt darf er ein Fahrzeug mit 5,5 t mit FS B lenken - in der Freizeit ist ihm dies aber untersagt...
hi
ist nur die gesetzliche fixierung einer schon lange bestehenden praxis
bisher hat man sich auf den "notfall" berufen in dem ja bekanntlich alles erlaubt ist
nun ist es eben "offiziell"
ist aber eh ein schildbuergerstreich, denn sie duerfen das einsatzfahrzeug nur ZUM einsatzort fahren. die rueckfahrt darf nur ein befuehrerscheinter kollege uebernehmen
lg
g
Daher kommt mal rüber mit Euren Vorstellungen - einfach nur so, was Euch an Regelungen gut erscheint.
1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion
hi
waere super
ich befuerchte halt dass wir bestenfalls die chance haben uns an grenzwerte anzuhaengen die es in irgendeiner form schon gibt. also keine echte "neuen" erfindungen von bestimmungen sondern nur eine uminterpretierung
als basisforderung koennte das heissen:
freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t.
die artverwandtheit sind hier die 4250kg die ja auch der gesamtzug pkw - leichter haenger haben darf, es kommt also hier zu keinerlei erhoehung von betriebsgefahren ect ...
ohne weitere zuastzbestimmungen wuerde das aber heissen dass an solchen fahrzeugen dann oft kein anhaneger mehr gefuehrt werden darf (das gesamtzuggewicht von 4250kg muss ja eingehalten werden) soferne nicht ein E zu B vorhanden ist.
evt kann man ja die nun einzufuehrende pruefung fuer den 4250kg gesamtzug in B als bedingung dafuer akzeptieren dass dann zu dem 4250kg GG womo doch zusaetzlich noch ein leichter haenger hinten dran kommen darf
bei vorhandenem "echten" E oder zumindestens "E zu B" darf auch ein schwerer haenger hinten dran sein ..
lg
g
Hallo,
ich habe erst vor kurzem den EzuB-Schein gemacht. Die Änderungen die da kommen sollen, sind zwar gut und notwendig, aber ....
FS B: neu Gesamtgewicht 4250 kg ist vom Eigengewicht des Zugfahrzeugs abhängig.
FS EzuB: Gesamtgewicht 7000kg. und ausserdem ist das Gewicht vom Hänger nicht vom Eigengewicht des Zugfahrzeuges abhängig.
Der Zeitaufwand wird bei der neuen Regelung mit ca. 7 Stunden angegeben - ich habe etwa 2 1/2 Stunden in der Fahrschule verbracht und dann nochmal 2 Stunden Fahrpraxis, die Prüfung selbst hat bei der Theorie ca 10 Minuten und die Fahrprüfung selbst hat 20 Minuten gedauert.
Zu den Kosten - Prüfung neu ca 300 .- Euro + Abgaben für Neuausstellung.
Ich habe in der Fahrschule ca. 400.- Euro + Abgaben für die Neuausstellung bezahlt.
Das einzige Unangenehme war der " Prüfungsstress", aber meine Bandbreite beim Ziehen ist doch um etliches höher als bei der neuen Regelung.
Abschliessend meine ich " Geldbeschaffung" ist beides.:p
Lg. Rewa
johannsen
13.11.2010, 10:42
ist aber eh ein schildbuergerstreich, denn sie duerfen das einsatzfahrzeug nur ZUM einsatzort fahren. die rueckfahrt darf nur ein befuehrerscheinter kollege uebernehmen
lg
g
Das ist nicht richtig. Der Führerschein für die Einsatzorganisationen gilt zeitlich uneingeschränkt in Österreich. Egal ob Einsatz oder nicht. Nur ein Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeug muss es sein, das gelenkt wird.
Ist einfach ein Entgegenkommen an die Freiwilligenorganisationen, da sich bald mal jemand bereit findet, in so eine Organisation einzutreten, aber dann auch noch einen höherklassigen Führerschein zu machen ist bei vielen nicht drin.
Das war der Grund für die Einführung. Find ich gut.
LG
Johann
Mondmann
13.11.2010, 10:50
Hallo lieber abo,-
ein gut gemeinter, erfrischender Rat, zuerst denken, dann schreiben.;););)
Als Vielschreiber läuft in Gefahr, öfters daneben zu hauen;););)
Liebe Grüsse
Mondmann
johannsen
13.11.2010, 10:51
FS EzuB: Gesamtgewicht 7000kg. und ausserdem ist das Gewicht vom Hänger nicht vom Eigengewicht des Zugfahrzeuges abhängig.
Das gilt aber nicht für auflaufgebremste Anhänger, wie wir sie wohl hauptsächlich verwenden, wenn man mit einem "Nichtgeländewagen" zieht. Siehe oben § 61 KDV
Der Zeitaufwand wird bei der neuen Regelung mit ca. 7 Stunden angegeben - ich habe etwa 2 1/2 Stunden in der Fahrschule verbracht und dann nochmal 2 Stunden Fahrpraxis, die Prüfung selbst hat bei der Theorie ca 10 Minuten und die Fahrprüfung selbst hat 20 Minuten gedauert.
Das hab ich mir auch gedacht, als ich das gelesen hab mit den 7 Std. Weiß nicht, was die da alles noch reinpacken wollen. Die Theorie und die Praxis beim EzB war/ist ja wirklich ausreichend bis umfangreich.
Bin neugierig, wie die praktische Ausgestaltung sein wird und wieviel sich die Ausbildungsstellen verlangen trauen.
Das einzige Unangenehme war der " Prüfungsstress", aber meine Bandbreite beim Ziehen ist doch um etliches höher als bei der neuen Regelung.
Abschliessend meine ich " Geldbeschaffung" ist beides.:p
Lg. Rewa
Das wird aber für viele die Motivation sein, nur den 4250 kg B zu machen, weil sie sich das nicht antun wollen.
Die Ausbildung EzB halte ich für sehr gut und eigentlich unerlässlich, wenn man mit einem Wohnwagengespann auf die Straße fährt.
LG
Johann
Flüsterer
13.11.2010, 10:56
Hallo Martin!
Beim Gewichtsverhältnis ändert sich nichts, weil ja die Änderung das Führerscheingesetz und nicht das KFG und vor allem die KDV betrifft. Es wird also weiterhin nicht möglich sein, mit einem leichten Fahrzeug einen schwereren Anhänger zu ziehen.
Siehe dazu § 61 Abs 1 KDV:
Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges- bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 oder N1 ist das 1,5 fache dieses Wertes maßgebend- noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert, bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen den im Zulassungsschein oder dem Zulassungsschein gleichwertigen ausländischem Fahrzeugdokument eingetragenen Wert, übersteigt.
Zur 100 km/h Zulassung habe ich vor kurzem für die Tagung der Kraftfahrreferenten der Bundesländer einen Themenvorschlag zur Einführung dieser Regelung auch in Österreich gemacht. Das Innenministerium hat diesen aufgenommen und ans Verkehrsministerium zur Diskussion übermittelt. Ich habe aber noch keine Rückmeldung vom Ergebnis. Geb Dir dann Bescheid, wie das BMVIT dazu steht.
LG
Johann
Im BMVIT sitzt ja auch jemand, der ein bisserl wie ein Fleischprodukt heisst und sich demnächst einen WoWa zulegen möchte...:cool::cool::cool:
Interessant ist die jetzt neue FS B Regelung mit dem HzGG des Anhängers auch ohne EzB bei Allradfzg.
Hättest Dir den EzB erpart...:cool::cool:
johannsen
13.11.2010, 11:19
Im BMVIT sitzt ja auch jemand, der ein bisserl wie ein Fleischprodukt heisst und sich demnächst einen WoWa zulegen möchte...:cool::cool::cool:
Schade, dass er noch keinen hat, sonst ist es ihm vielleicht "Wurst"(?) ;-)
Flüsterer
13.11.2010, 11:21
Schade, dass er noch keinen hat, sonst ist es ihm vielleicht "Wurst"(?) ;-)
:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
johannsen
13.11.2010, 11:23
1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion
2. freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t. - Abo
Koala 45
13.11.2010, 21:03
Die Idee hat Gerhard/Abo ja auch schon angezogen, jedoch wenig Echo erhalten.
Meiner Meinung nach hilft es nur, wenn man die politischen Entscheidungsträger persönlich anspricht.
Folgende Idee: ich kenne den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses ganz gut. Dieser Ausschuss ist im Parlament politisch für diesen Bereich zuständig.
Ich kann dem gerne die Vorstellungen "des Forums" hinsichtlich Bedarf bei Wohnmobilen übermitteln, zusammenstellen müssten den Forderungskatalog halt dann die Wohnmobilfahrer hier.
Wenn die Linie der Womofahrer dann steht, sucht sich jeder, der mitmachen will, seinen für den Bezirk zuständigen, ihm sympathischen Nationalratsabgeordneten und übermittelt das hier erarbeitete Konzept zusätzlich.
Ich kann das gerne sammeln, evtl. mit einer Mailingliste oder über den hier eingebauten Campingchat moderieren. Will mich da aber auch nicht nach vorne drängen, weil meiner Meinung nach ein Wohnmobilfahrer dazu besser geeignet ist.
LG
Johann
Wir sind sofort dabei und froh über jeden, der diesen Job übernimmt!!!!!:):):):)
Koala 45
13.11.2010, 21:20
1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion
2. freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t. - Abo,
Zustimmung zu Punkt 2. Koala 45
Mondmann
13.11.2010, 22:10
1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion
2. freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t. - Abo
Hallo,-
Zusatzfrage zu Punkt 2:
Sollen diese gewünschten Bestimmungen nur in Österreich, in der EU, im restlichen Europa
gelten?
Das wird wirklich ein Wunschkonzert.
Liebe Grüsse
Mondmann
Das ist nicht richtig. Der Führerschein für die Einsatzorganisationen gilt zeitlich uneingeschränkt in Österreich. Egal ob Einsatz oder nicht. Nur ein Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeug muss es sein, das gelenkt wird.
hi
das sieht ein bekannter der in einer freiwilligen feuerwehr in einer gemeinde in wien-umgebung dienst macht aber anders.
die haben die devise: bis zum inkrafttreten der geplanten aenderungen fahrten nur in blau, also nur zum einsatzort ohne fuehrerschein zulaessig ...
lg
g
johannsen
14.11.2010, 12:21
hi
das sieht ein bekannter der in einer freiwilligen feuerwehr in einer gemeinde in wien-umgebung dienst macht aber anders.
die haben die devise: bis zum inkrafttreten der geplanten aenderungen fahrten nur in blau, also nur zum einsatzort ohne fuehrerschein zulaessig ...
lg
g
Ich denke, der ist den verschiedenen Gerüchten aufgesessen, die natürlich herumschwirren.
Einfach nach Hausverstand: wenn man eine Regelung einführt, um genügend Fahrer für die großen Fahrzeuge der Freiwilligenorganisationen zu haben, wäre es doch Schwachsinn pur, diese Regelung in der von Deinem Bekannten genannten Art zu machen.
Denn: auch im Einsatz mit Blaulicht darf JETZT ein B-Führerscheinbesitzer nicht mit einem 12 Tonnen Kran fahren! Wenn die wirklich mit C und C1-Fahrzeugen in blau mit B fahren, dann sollten die sich mal schnell von dieser Vorgangsweise verabschieden.
Hab die Unterlagen jetzt grad nicht bei mir, aber was ich mich erinnere, wird es die Möglicheit der Zusatzschulung in Feuerwehreinrichtung geben und das reicht dann - allenfalls mit einer Prüfung je nach Schwere des Fahrzeuges.
LG
Johann
Hab die Unterlagen jetzt grad nicht bei mir, aber was ich mich erinnere, wird es die Möglicheit der Zusatzschulung in Feuerwehreinrichtung geben und das reicht dann - allenfalls mit einer Prüfung je nach Schwere des Fahrzeuges.
genau so ist es , eine bestätigte interne Zusatzschulung und ein vorhandener Führerschein "B" dann kann man die Einsatzfahrzeuge bis 5,5 Tonnen lenken. Egal ob mit Sonderzeichen im Einsatz oder ohne ;).
Hier der Gesetzestext als Entwurf:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_00900/fnameorig_196371.html
johannsen
19.11.2010, 19:29
Hallo!
Ich zieh den Thread hiermit nochmal hoch - das Echo ist ja nicht gerade umwerfend, aber ich denke, das liegt auch daran, dass mit den beiden Punkten für die "Grenzgänger" hier wohl alles eitel Sonnenschein wäre.
1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion
2. freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t. - Abo
Ich habe kurz nach Start der Diskussion schon mal den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses von der Problematik informiert. Er hat mir versichert, die Themenstellung bei der nächsten Sitzung den Beamten des BMVIT mitzuteilen und Lösungsmöglichkeiten abzufragen.
Bin schon neugierig, ob hier Möglichkeiten für die Wohnmobilisten gesehen werden.
Ich persönlich bin skeptisch - deshalb hab ich zu den Vorschlägen auch nicht gleich was geschrieben, weil ich niemanden abwürgen wollte, der vielleicht eine ganz neue Sichtweise einbringt.
Mondmann hat letztlich die einzig richtige Frage gestellt: sollen die Neuerungen nur in Österreich gelten oder auch im EU-Ausland?
Hier kommt die schon oft zitierte Führerscheinrichtlinie der EU ins Spiel. Diese sieht leider keinen Kraftwagen vor, der mit Klasse B gelenkt werden darf, wenn er mehr als 3500 kg hat.
Was aber noch schlimmer ist: die Richtlinie sieht auch keinen - ich nenn ihn mal - "kleinen C oder C1" vor. Das wär die noch am ehesten erfolgversprechende Lösung - eine kleine Zusatzausbildung und man könnte mit Womos bis xx kg fahren. Leider aber nicht vorgesehen.
Was in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen ist, kann auch nicht EU-weit eingeführt werden.
Natürlich könnte Österreich sagen, wir machen es bei den Womos wie mit der Feuerwehr und mit einer kurzen Zusatzschulung und/oder Prüfung bei einem der im Kopf der Webseite angeführten Campingfachleute ;-) darf man mit 4 t fahren. Das hilft halt in Wirklichkeit nichts, weil dann an der Grenze Schluss mit lustig ist, weil so eine Regelung ja nur national Gültigkeit hat.
Aber: das ist jetzt nur mal mein Schluss nach dem Lesen einiger Seiten Papier. Im Ministerium sitzen Leute, die viel tiefer in der Materie stecken und sich sicher sehr gut auskennen. Sie bekommen die Womofahrerwünsche jetzt mal auf dem von mir geschilderten Weg nahegebracht. Vielleicht fällt denen was Gescheiteres ein, als mir.
Ich geb Euch Bescheid, wenn ich mehr weiß.
LG
Johann
Hallo Johann,
vorerst schon mal DANKE für deine Bemühung
LIEBE GRÜSSE
GERDA und ERWIN
Ich habe kurz nach Start der Diskussion schon mal den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses von der Problematik informiert. Er hat mir versichert, die Themenstellung bei der nächsten Sitzung den Beamten des BMVIT mitzuteilen und Lösungsmöglichkeiten abzufragen.
hallo johann
ins treffen zu fuehren waere hier halt vor allem der soziale aspekt
famililien (2 kinder) haben defacto kaum eine moeglichkeit legal wohnmobil zu fahren
durch die heutige sicherheitstechnik und die neuen bestimmungen betreffend er "fahrbereiten masse" verunmoeglichen quasi den betrieb eines wohnmobiles fuer 4 personen und "ueblichem" zubehoer. von mehr kindern gar nimmer zu reden.
von der strategie muesste man sich einen stufenplan zurechtlegen
beginnend dort was optimal waere, bis runter dorthinwo man sagen kann, naja, der grosse wurf wars ned, aber immerhin a bisserl hilfts ...
in stichworten wuerde das so aussehen
- womo bis 5t mit B fahrbar
- womo bis 5t mit zusatzschulung und B fahrbar
- womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar
- womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar, anhaenger mit zusatzschulung
- womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar, nur dann wenn kein anhanger (zuggesamtgewicht entspricht damit dann der EU vorgabe)
- womo bis 4250kg mit C1 fahrbar, aber besteuerung (autobahnmaut) und andere stvo bestimmungen wie B-PKW
- womo bis 4250kg mit C1 fahrbar, aber besteuerung (autobahnmaut) wie B-PKW
zumindestens die LKW maut sollte man doch mit etwas gutem willen wegbekommen koennen, der steuerentgang ist doch wirklich minimal, da geht es um ein paar 1000 euro
und es gibt einen lenkungseffekt der diese mnur knapp ueber den 3500kg liegenden fahrzeuge von den bundesstrassen zurueck auf die verkehrspolitisch besser beplanbare autobahn holt
viel erfolg
lg
g
Skorpion
20.11.2010, 08:20
Hallo Johann
Vorerst einmal herzlichen Dank für Dein Engagement.
Ich finde es sehr enttäuschend, daß sich nicht mehr Forumsmitglieder an diesen Wunsch anhängen.
Immer wieder wird in den verschiedensten Threads über die Gewichtsproblematik und über die tolerierte Überladung diskutiert und wenn sich dann jemand findet der sich der Sache annimmt und auch die notwendigen Kontakte hat, dann zieht niemand mit und es herrscht das große Schweigen im Walde.
Daher mein Aufruf: Bitte mehr Unterstützung, denn wenn wir überhaupt eine Chance haben wollen, dann sicher nur wenn möglichst vieledieses Anliegen unterstützen.
Motto: Probiern kost nix und wenn nichts erreicht wird, dann wissen wir wenigstens Bescheid und können uns weitere Diskussionen über dieses Thema ersparen
Und zur EU Berstimmung: Da hat man schon darüber gesprochen ob man in Österreich zur Marmelade weiter Marmelade sagen darf und ich denke, daß die Gewichtsproblematik auch EU weit ein Thema wäre, denn in grösseren EU Ländern haben noch mehr WOMO Fahrer das gleiche Problem wie wir im kleinen Österreich
johannsen
20.11.2010, 09:16
Ich finde es sehr enttäuschend, daß sich nicht mehr Forumsmitglieder an diesen Wunsch anhängen.
Immer wieder wird in den verschiedensten Threads über die Gewichtsproblematik und über die tolerierte Überladung diskutiert und wenn sich dann jemand findet der sich der Sache annimmt und auch die notwendigen Kontakte hat, dann zieht niemand mit und es herrscht das große Schweigen im Walde.
Ich denke, das kommt vor allem daher, dass - ich habs schon erwähnt - mit den beiden Punkten eigentlich so alles abgehandelt ist, was Ihr Womofahrer braucht. Daher würde ich das Schweigen als Zustimmung werten.
ins treffen zu fuehren waere hier halt vor allem der soziale aspekt
famililien (2 kinder) haben defacto kaum eine moeglichkeit legal wohnmobil zu fahren
durch die heutige sicherheitstechnik und die neuen bestimmungen betreffend er "fahrbereiten masse" verunmoeglichen quasi den betrieb eines wohnmobiles fuer 4 personen und "ueblichem" zubehoer. von mehr kindern gar nimmer zu reden.
Ich hab es natürlich an Familien mit Kindern aufgehängt und nicht auf das wohlbestallte Ehepaar ohne Nachwuchs ;-).
Auch die Mautproblematik ist dabei.
Von der Taktik her sollte man ergebnisoffen an die Leute vom Ministerium herangehen - so nach dem Motto: die und die Problematik besteht für Womofahrer und was könnten wir für die tun.
Ist sicher besser, als bestimmte Dinge zu fordern, die schon wegen der Führerscheinrichtlinie nicht gehen. Um diese zu ändern, naja .... :-(
LG
Johann
.... Daher würde ich das Schweigen als Zustimmung werten.
Johann
würde ich auch so sehen !
Wie heißt es so schön in einem Sprichwort: reden ist silber - schweigen ist gold :D
Gruß @ all
gerilu
prinzipiell ja zu allen initiativen und änderungsversuchen. allerdings bin ich sehr skeptisch,
ob man politiker mit einer so kleinen wählergruppe von ihrem beamtenmikado (wer sich als
erster bewegt scheidet aus) aufscheuchen kann.
ich hätte da noch einen ganz anderen denkansatz. muss jedes womo 3,5 t schwer sein?
wenn man alte modelle anschaut, da gibt es 7-m-modelle mit einem gesamtgewicht von
weniger. heute wiegt ein fiat-500-kracherl schon deutlich über 1000 kg. muss das wirklich
so sein? mal abgesehen von den sicherheitsfeatures, wie viele gimmicks, die nur fürs
auge sind, könnte man einsparen? wenn ich nur an die aussenspiegel, beheizt und elektrisch,
denke! ein spiegelglas in einer alu- oder kunststoffhalterung würde es genauso toll bringen und
im falle des falles nur einen bruchteil kosten wenn man es mal irgendwo abstreift. es gibt
inzwischen materialien, die leicht und haltbar sind. hier druck auf die herstellen machen,
DAS könnte erfolgversprechender sein. ich bin überzeugt, dass es locker möglich wäre, ein
7-m-womo mit 2,5 t fahrbereiter masse herzustellen, das preislich sogar im unteren bereich
angesiedelt sein könnte und trotzdem alle relevanten einrichtungen besitzt.
gewichtsmässig auffetten kann man dann immer noch selber - mit kindern und/oder aus
dem zubehörkatalog.
wenn alle kunden die finger von den womos liessen, die nicht mindestens 1000 kg zuladung
haben, was glaubt ihr wie schnell die hersteller reagieren würden.
für die sind wir nämlich nicht nur eine handvoll wähler, sondern die einzige zielgruppe.
an der entwicklung so eines womos mitzuarbeiten, das würde ja richtig freude machen!
Mondmann
20.11.2010, 14:38
hallo johann
ins treffen zu fuehren waere hier halt vor allem der soziale aspekt
famililien (2 kinder) haben defacto kaum eine moeglichkeit legal wohnmobil zu fahren
durch die heutige sicherheitstechnik und die neuen bestimmungen betreffend er "fahrbereiten masse" verunmoeglichen quasi den betrieb eines wohnmobiles fuer 4 personen und "ueblichem" zubehoer. von mehr kindern gar nimmer zu reden.
von der strategie muesste man sich einen stufenplan zurechtlegen
beginnend dort was optimal waere, bis runter dorthinwo man sagen kann, naja, der grosse wurf wars ned, aber immerhin a bisserl hilfts ...
in stichworten wuerde das so aussehen
- womo bis 5t mit B fahrbar
- womo bis 5t mit zusatzschulung und B fahrbar
- womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar
- womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar, anhaenger mit zusatzschulung
- womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar, nur dann wenn kein anhanger (zuggesamtgewicht entspricht damit dann der EU vorgabe)
- womo bis 4250kg mit C1 fahrbar, aber besteuerung (autobahnmaut) und andere stvo bestimmungen wie B-PKW
- womo bis 4250kg mit C1 fahrbar, aber besteuerung (autobahnmaut) wie B-PKW
zumindestens die LKW maut sollte man doch mit etwas gutem willen wegbekommen koennen, der steuerentgang ist doch wirklich minimal, da geht es um ein paar 1000 euro
und es gibt einen lenkungseffekt der diese mnur knapp ueber den 3500kg liegenden fahrzeuge von den bundesstrassen zurueck auf die verkehrspolitisch besser beplanbare autobahn holt
viel erfolg
lg
g
Hallo abo,-
da soll sich noch wer auskennen:confused::confused::confused::confused:
Liebe Grüsse
Mondmann
Mondmann
20.11.2010, 15:38
Hallo,-
laut einer Statistik (ECF... dank Google ) sind in Europa zum 31.Dezember 2009 insgesamt
1,353.000 Womo zugelassen.
zb. in der BRD 435.000
in Österr. 26.000
So, um die richtige Relation zu sehen, da finden sich im Forum nicht einmal eine Handvoll
einsamer Rufer, die eine Gesetzesänderung der FS-Bestimmungen fordern.
Da gehört schon eine tüchtige Portion Selbstvertrauen dazu, zu glauben, hier auch nur irgendetwas zu
bewegen .
Zu diesem Thema habe ich im grössten deutschen Womo-Forum schon lange nichts gelesen,
und da sind einige Streithansln:D:D:D:D
Da brauch ich nur an die Einführung der Umweltzonen denken, Streik, Marsch nach Berlin,
Autobahnblockade... was es da alles an rebellischen Aufrufen gab.
Nur zur Erinnerung, genützt hat das alles nixi:D:D:D:D
Drum liebe Leute seid mir nicht böse, was wollen drei oder vier Womos aus Österreich
gegen 1,353.000 aus Europa ausrichten????
Aber, nur drauf los, man soll nie die Hoffnung aufgeben.;););)
Liebe Grüsse
Mondmann
hallo...
@mondmann
also an der von gerhard/abo hier angeführten liste
" like " ...
>>> beginnend dort was optimal waere, bis runter dorthinwo man sagen kann, naja, der grosse wurf wars ned, aber immerhin a bisserl hilfts ...
in stichworten wuerde das so aussehen
- womo bis 5t mit B fahrbar
- womo bis 5t mit zusatzschulung und B fahrbar
- womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar
- womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar, anhaenger mit zusatzschulung
- womo bis 4250kg mit zusatzschulung und B fahrbar, nur dann wenn kein anhanger (zuggesamtgewicht entspricht damit dann der EU vorgabe)
- womo bis 4250kg mit C1 fahrbar, aber besteuerung (autobahnmaut) und andere stvo bestimmungen wie B-PKW
- womo bis 4250kg mit C1 fahrbar, aber besteuerung (autobahnmaut) wie B-PKW <<<
sehe ich als jeweiliges einzelbeispiel/option(n) ...
und somit eigentlich ned so " verwirrend " ...;)
( ok, die beiden letzten vorschläge ( zumindest bezogen auf fs klasse c1 ) eh ned relevant wären/sind...klasse c1 geht eh bis 7,5to...)
und das man das auch in richtung eu-richtlinie(n) " transferieren " könnte....
und das auch aus einem " kleinen " land ein vorschlag nach brüssel geht...ist ja ned verwerflich...
nun ja, wie schon einmal hier erwähnt..... es gibt ja ned nur in ö womo piloten...
obwohl für mich nicht " relevant " .... unterstützen würde ich sowas schon...
lg
willi
wenn alle kunden die finger von den womos liessen, die nicht mindestens 1000 kg zuladung
haben, was glaubt ihr wie schnell die hersteller reagieren würden.
für die sind wir nämlich nicht nur eine handvoll wähler, sondern die einzige zielgruppe.
Ich finde das ist genau die richtige Denkweise und genau so sehe ich die Dinge auch :)
Wir Kunden selbst haben es in der Hand was produziert wird. Wenn die Hersteller begreifen dass man auf seriöse Zuladungsgewichte wert legt und diese gut zu verkaufen sind, dann wird er schon aus kaufmännischen Gründen genau das produzieren was der Markt verlangt .;)
Es gibt ja inzwischen einige Hersteller die das erkannt haben und in diese Richtung arbeiten.
Aber natürlich sind auch eine seriöse Händlerberatung und vor allem etwas logisches Mitdenken des Kunden beim Kauf erforderlich.
Ein wenig blauäugig finde ich es schon, wenn man eben Fahrzeuge kauft die nur wenig bis gar keine Zuladung haben und dann vom Gesetzgeber verlangen will die Führerscheinklassen anzupassen.
Solange dies nicht Europaweit einheitlich geschieht, kann ich mir aber nicht vorstellen, dass (bei der EU Folgsamkeit unserer Politik) solche Ansinnen große Chancen haben könnten.
Sehrwohl machbar wäre aber meiner Meinung nach, eine Außnahmegenehmigung für Reisemobile bei der Maut. Aber da hat es ja auch schon einige Initiativen gegeben die aber bisher alle im Sand verlaufen sind. Es würden dann sicher einige C-Schein Besitzer auf größere Fahrzeuge ausweichen.
PS: Ein großen Dankeschön an dieser Stelle an Johann für die Informationen und seine Bemühungen!! :)
Schulgarten1
21.11.2010, 00:06
... für die interessanten Informationen von "direkt an der Quelle".
LG!
..... an der entwicklung so eines womos mitzuarbeiten, das würde ja richtig freude machen!
ja - da wäre ich auch sehr gerne dabei !
Du hast absolut recht Gary, an einem "Gewichtsproblem" kann man arbeiten, indem man die Kleidergröße wechselt, oder an sich selbst .... :)
und da möchte ich mich an "grisu" anhängen:
PS: Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an Johann für die Informationen und seine Bemühungen!!
gerilu
Hallo Johann,
vorerst einmal DANKE für Deine Bemühung und Deine Infos.
Diese Version währe mir auch sehr symphytisch :
Zitat von johannsen
1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion
2. freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg können auf Antrag in die fahrzeugstufe B1 hinunter gestuft werden
fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t. - Abo
Warum so wenig Zuspruch ? . .
. . . fahren mit B-Schein und einem überladenen WOMO oder WOWA ist Nervenkizel . .
. . . oder mi weans scho net dawischn
. . . wie mir verschiedene WOMO - Verkäufer sagten, wegen Überladung wird selten
bis gar nicht, oder eben nur kleine Geldstrafen verhängt ! . . ups . .????
. . . oder wir können es sowieso nicht ändern . .
. . . oder " die anderen wern`s schon richten . . .nua net anstreifen ". . sagt der typische
Österreicher !
. . . oder .. . . . ??????????
Wachrütteln und nicht nachgeben, das ist für Politiker oder Beamte ungewohnt und er wird was machen müssen . . . .! ! ! ! ! ! !
Mondmann
21.11.2010, 17:57
Hallo,-
sollte die Begrenzung des B - FS durch die 3. Führerscheinrichtlinie der EU-Komission auf 4,25 to
für Womos doch noch angehoben werden, dann gibt`s ja wieder Probs.
zB. WKZ mein Superbonus in der Kfz-Haftpflicht wäre weg,:mad::mad::mad:
auch der Kasko-Bonus?
höhere Steuern?
Parkverbote, Überholverbote, Zufahrtsverbote, usw.:mad::mad::mad:
GO-Box, höhere Maut usw.:mad::mad::mad:
Die Geschichte ist also komplexer, als man auf den ersten Blick glaubt.
Dunkel, dunkel dämmerst mir, hat nicht der deutsche Verkehrsminister gegen die Umsetzung
gestimmt?
Liebe Grüsse
Mondmann
Hallo Camperkollegen,
wir bedanken uns uns für die konkreten Informationen und unterstützen
jeden Versuch einer Verbesserung für Gespann-Fahrer und Womo´s obwohl durch die EU-hörigkeit unserer Volksvertreter und die Entfernung zu den nächsten Wahlen die Chancen beinahe bei Null sein dürften.
Ein Traumziel wäre die Regelung 4,250 t B1 von Abo obwohl wir persönlich nicht
betroffen sind ( Zuladung Sport-Traveller 850kg, Hänger 1250 ACE ) aber schon
aus Solidarität unseren Freunden und Kollegen gegenüber sind wir dabei.
@ johannsen
Kompliment für Deinen Einsatz in dieser Sache DANKE !
Hi Freunde!
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Wozu soll das Gewichtslimit der Führerscheinklasse B angehoben werden? Angenommen sie würde angehoben, hätten wir hernach nicht die selbe Diskussion. Die Hersteller bauen dann noch mehr rein in die Womo´s und sind dann innerhalb kurzer Zeit wieder an der erhöhten Gewichtszulassung angekommen.
Und dann beginnt das Thema von vorne.
Ich für mich finde es nicht notwendig hier an der Gewichstklasse für die Fkl. B irgendetwas zu ändern. Wer schwere Womo´s fahren will, der soll auch den C-Führerschein machen. Nicht vorher kaufen und nachher jammern .......... Und wer sicher mit dem B-Führerschein fahren will der sucht sich halt ein leichteres Womo aus , solange sie für Normalverdiener noch irgendwie leistbar sind.
Da bin ich voll der Meinung von Grisu und Gary.
LG
Mathias
P.S.: Bitte nicht falsch verstehen. Ich will in keiner Weise die Bemühung der Vorschreiber - eine Änderung zu erreichen - in Misskredit bringen !
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Wozu soll das Gewichtslimit der Führerscheinklasse B angehoben werden? .....
Ich für mich finde es nicht notwendig hier an der Gewichstklasse für die Fkl. B irgendetwas zu ändern. ........Nicht vorher kaufen und nachher jammern .......... .
hi
warum?
ganz einfach
damit auch familien mit drei kindern ein womo fahren koennen ohne 17 oder 19cent LKW maut pro km autobahn zu zahlen was im allgemeinen kaum leistbar ist
es gibt kein womo fuer eine fuenfkoepfige famile welches mit ueblicher ausstattung reisefertig unter 3500kg wiegt
und wenn wir uns jetzt den luxus erlauben weder klassenkaempferisch (wozu brauchst a klimaanlage oder a moped mit, wir ham des auch ned...) noch persoenlich untergriffig (friss weniger dann geht es sich aus mitn gewicht...) zu werden dann laeuft es eben drauf raus dass seit einfuehrung der "fahrbereiten massen" und den zugrundeliegenden definitionen die situation erheblich heikler ist
sicherheitstechnisch spricht sicher nichts dagegen
die kombination aus einem PKW mit 1800kg und einem anhaenger mit 1700kg ist fahrtechnisch sicher schwieriger als ein womo mit 4250kg
auch den PKW mit 3500kg und der anhaneger mit 750kg betrachte ich fahrdynamisch als heikler
an der zug-gesamtgrenze von 4250kg wuerde sich ja - im schlechtestmoeglichen fall - nix aendern, denn das B1 womo mit 4250kg duerfte ja - wenn es ned anders durchzubekommen ist - eben nur in solofahrt ohne anhaenger unterwegs sein
von daher sehe ich nur vorteile und keine gruende die dagegen sprechen
lg
g
Mondmann
22.11.2010, 17:02
Hallo abo,-
deine soziale Komponente in Ehren, aber was nicht geht, geht nicht. Ein Van + zwei Zelte, machts
ja auch für eine fünf - bis sechsköpfige Familie.
Ich hab einen C-FS, aber leider keine Kohle für meinen Wunsch-Liner jenseits von Euro 100.000.-,
was nicht geht, geht nicht. Auch eine soziale Komponente.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Liebe Grüsse
Mondmann
Hallo Abo!
warum?
ganz einfach
damit auch familien mit drei kindern ein womo fahren koennen ohne 17 oder 19cent LKW maut pro km autobahn zu zahlen was im allgemeinen kaum leistbar ist
es gibt kein womo fuer eine fuenfkoepfige famile welches mit ueblicher ausstattung reisefertig unter 3500kg wiegt
Glaub es zwar nicht, aber wenn es so ist wäre es durchaus eine Marktlücke die es für die Hersteller zu entdecken gäbe.
und wenn wir uns jetzt den luxus erlauben weder klassenkaempferisch (wozu brauchst a klimaanlage oder a moped mit, wir ham des auch ned...)
Was hat das mit Klassenkampf zu tun ===???
sicherheitstechnisch spricht sicher nichts dagegen
die kombination aus einem PKW mit 1800kg und einem anhaenger mit 1700kg ist fahrtechnisch sicher schwieriger als ein womo mit 4250kg
auch den PKW mit 3500kg und der anhaneger mit 750kg betrachte ich fahrdynamisch als heikler
an der zug-gesamtgrenze von 4250kg wuerde sich ja - im schlechtestmoeglichen fall - nix aendern, denn das B1 womo mit 4250kg duerfte ja - wenn es ned anders durchzubekommen ist - eben nur in solofahrt ohne anhaenger unterwegs sein
von daher sehe ich nur vorteile und keine gruende die dagegen sprechen
lg
g
LG Mathias
Nachtrag nachdem ich immer noch die Adria Wohnmobile gut finde:
http://www.adria-mobil.com/technicalData.cfm?id=1511&t=De&j=De&kat=080303&20102211210755
http://www.adria-mobil.com/technicalData.cfm?id=1506&t=De&j=De&kat=080306&20102211211133
6 Schlafplätze, zugelassen für 5 Personen, fahrbereit unter 3 to.
LG
Mathias
Hallo Johanson
Das man in der EU kein Fahrzeug über 3,5 to mit B lenken darf ist so nicht ganz richtig.Wir hier in Schweden können z.b einen zum Wohnmobil umgebauten Bus (12to) zum Personenkraftwagen Klasse II typisieren und diesen dann auch mit Führerschein B lenken . Und das in der ganzen EU !
Ich denke unser Herren in Österreich verstecken sich bei unangenehmen Themen gerne hinter EU-Richtlinien, soweit vorhanden.
Da man sich mit diesem Thema halt nicht profilieren kann schert sich auch keiner was drum. Leider.
Herzliche Grüße
Mario
johannsen
23.11.2010, 09:06
Hallo Johanson
Das man in der EU kein Fahrzeug über 3,5 to mit B lenken darf ist so nicht ganz richtig.Wir hier in Schweden können z.b einen zum Wohnmobil umgebauten Bus (12to) zum Personenkraftwagen Klasse II typisieren und diesen dann auch mit Führerschein B lenken . Und das in der ganzen EU !
Ich denke unser Herren in Österreich verstecken sich bei unangenehmen Themen gerne hinter EU-Richtlinien, soweit vorhanden.
Da man sich mit diesem Thema halt nicht profilieren kann schert sich auch keiner was drum. Leider.
Herzliche Grüße
Mario
Hallo Mario!
Sehr interessant. 12 t mit Klasse B?
Was ist ein PKW Klasse II?
Vor dem Hintergrund der EU-Führerscheinrichtlinie kann ich mir fast nur eine nationale schwedische Regelung vorstellen, die beim EU-Beitritt in den schwedischen Beitrittsvertrag hineinreklamiert wurde, weil Klasse B ja ausdrücklich auf 3,5 t beschränkt ist.
Hast Du da vielleicht mehr Infos dazu?
LG
Johann
Edit: das hab ich noch dazu gefunden: http://www.das-grosse-schwedenforum.de/fuhrerschein-t4651-10.html
Da schreibt einer, er will seinen C nicht verfallen lassen, weil er von einem 12 t Wohnmobil träumt. Das würde zur FS-Richtlinie passen.
Nachtrag nachdem ich immer noch die Adria Wohnmobile gut finde:
http://www.adria-mobil.com/technicalData.cfm?id=1511&t=De&j=De&kat=080303&20102211210755
http://www.adria-mobil.com/technicalData.cfm?id=1506&t=De&j=De&kat=080306&20102211211133
6 Schlafplätze, zugelassen für 5 Personen, fahrbereit unter 3 to.
LG
Mathias
Hallo Mathias
Papier ist gedultig. Sehe hier gar nicht welcher Type das genau ist aber die Liste
an Zusatzpaketeten ist sehr lang dann fehlt die noch die Markise der Fahrradträger usw. das bringt noch sehr viele Kilo's in das WoMo.
Dann noch die Gewichtstoleranzangaben von +/- 5% die fast immer in Plus gehen
und dann die Sachen die man so mitnimmt. Bitte Rechne das alles mal zusammen
und das siehst du wo das Gesamtgewicht liegt.
Beispiel: Adriatik 660 SP > Kurzreise n. Podersdorf f.d. WE ( 2Pers.) vorher kurz mal in die Firma auf die Waage gefahren und Schock, 3756 kg.(davon M=88 kg, F=50 kg)
Dieses Beispiel ist nicht gelogen sondern wahr, leider, das WoMo ist in unserer Fam.
Nachtrag nachdem ich immer noch die Adria Wohnmobile gut finde:
http://www.adria-mobil.com/technicalData.cfm?id=1511&t=De&j=De&kat=080303&20102211210755
http://www.adria-mobil.com/technicalData.cfm?id=1506&t=De&j=De&kat=080306&20102211211133
6 Schlafplätze, zugelassen für 5 Personen, fahrbereit unter 3 to.
LG
Mathias
hi
schoen waere es
wer hat denn bitte einen adria und hat nachgewogen?
alle WOMOs gehen sich rechnerisch aus
in der praxis sind dann oft mehrere 100kg unterschied zwischen papier und praxis...
lg
g
Hallo
Ich lese die ganze Zeit schon mit aber als junger (Zeit) WoMo Fahrer überlaß ich den Profi's die wünsche vorzutragen. Die Auflistung und die Anpassen der Maut für WoMo's bis 5to an die PKW-Maut find sehr gut.
Danke an Johannsen und Abo für ihren unermüdlichen Einsatz.
Vermisse hier aber die WoWa Fahrer sind die alle wunschlos glücklich.
Selbst einmal WoWa Fahrer fand ich die unterschiedlichen Geschindigkeiten
lästig dort 100 da 80 wo anders gar nur 70 Km/h.
Wäre Eu-Einheitlich 100 auf AB und 80 auf Landstr. und 50 km/h Stadt nicht auch wünschenswert.
es gibt kein womo fuer eine fuenfkoepfige famile welches mit ueblicher ausstattung reisefertig unter 3500kg wiegt
Glaub es zwar nicht, aber wenn es so ist wäre es durchaus eine Marktlücke die es für die Hersteller zu entdecken gäbe.
hi mathias
ein womo in leichtbauweise mit den noetigen statischen reserven ist um die preis von 50.000.- bis 100.000,- um die dzt neue womos gehandelt werden schlichtweg nicht machbar
der aufwand einen holzlattenrost zusammenzutackern und ein blech dranzuklebeen ist minimal, wenn du aber beginnst mit XPS und niro oder gar carbon zu arbeiten vervielfacht sich der arbeitsaufwand, die teilautomatisierte fertigung ist vermutlich nicht durchgaengig moeglich
wahrscheinlich muesste man - um kaufmaennisch sinnvoll zu agieren - fuer so ein 3,5t leichtbau womo (ich denke wirkliche fahrbereite masse um die 2500kg waere moeglich) rund 250.000,- verlangen ..
wer soll das denn bezahlen ?
lg
g
46erkurt
23.11.2010, 12:44
Hallo
Vermisse hier aber die WoWa Fahrer sind die alle wunschlos glücklich.
Selbst einmal WoWa Fahrer fand ich die unterschiedlichen Geschindigkeiten
lästig dort 100 da 80 wo anders gar nur 70 Km/h.
.
60 hast du vergessen ( z.B. Norwegen) mit Auflaufbremse und 50 Km/h ohne.:eek:
Kurt:D
:eek: Sorry Kurt habe ich vergessen, kommt nicht mehr Vor..............:D:D:D:D:D
Mondmann
23.11.2010, 19:15
Hallo
Ich lese die ganze Zeit schon mit aber als junger (Zeit) WoMo Fahrer überlaß ich den Profi's die wünsche vorzutragen. Die Auflistung und die Anpassen der Maut für WoMo's bis 5to an die PKW-Maut find sehr gut.
.
Hallo Andy,-
mein Wunsch-Womo hat 6,4 to, da wäre ein Anpassen der Maut an die PKW-Maut für mich
sehr wünschenswert.
Bitte um entsprechende Bemühungen.
Liebe Grüsse
Mondmann
hi mathias
ein womo in leichtbauweise mit den noetigen statischen reserven ist um die preis von 50.000.- bis 100.000,- um die dzt neue womos gehandelt werden schlichtweg nicht machbar
der aufwand einen holzlattenrost zusammenzutackern und ein blech dranzuklebeen ist minimal, wenn du aber beginnst mit XPS und niro oder gar carbon zu arbeiten vervielfacht sich der arbeitsaufwand, die teilautomatisierte fertigung ist vermutlich nicht durchgaengig moeglich
wahrscheinlich muesste man - um kaufmaennisch sinnvoll zu agieren - fuer so ein 3,5t leichtbau womo (ich denke wirkliche fahrbereite masse um die 2500kg waere moeglich) rund 250.000,- verlangen ..
wer soll das denn bezahlen ?
lg
g
Hallo Abo ( leider weis ich deinen Vornamen nicht - sorry)!
Ich denke da eher an Leichtbau in dem die Hersteller die Womo´s abspecken. Sprich, z.Bsp. diese rießengroßen Aplikationen -welche die mit den ABS Tiefziehteilen fabrizieren - einfach wegzulassen. D.h. die Womos würden automatisch um ein paar Kilogramm leichter und auch billiger. Ebenso die Inneneinrichtungen. Früher waren einfache Leistenrahmen bei den Kästen und Schränken. Mittig mit Sperrholzeinlage. Heute muss alles gebogen sein, mit Rundungen ausgeführt etc.... Ich weis nicht ob die Kunden alle solche optischen Feinheiten überhaupt benötigen? Detto die Längsbetten hinten. Irronie zum Teil. Das Bett benötigt unmengen an Längsraum. Die Dinetten vorne werden dadurch nur meher einreihig gebaut. Soll heissen die hälfte Dinette ist als Sitzbank ausgeführt, die andere Hälfte wird duch die beiden Fahrzeugsitze ersetzt. Die müssen natürlich wieder mit Drehkonsolen adaptiert werden. Jetzt spinnen wir weiter. Ist erstmal die halbe Sitzgelegenheit vorne im Fahrerhaus, dann benötigt das Womo vorne wieder eine bessere Isolierung. Sprich dann muss wieder Isolierzeugs mitgeschleppt werden, welches nicht nur zusätzlich Platz benötigt sondern auch teuer und schwer ist. Bei meinem Bürstner t 604 ziehe ich einfach den Vorhang zu, und fertig. ..........
Es gäbe noch viele Beispiele wo man bei einem Womo Material , Gewicht und Geld einsparen könnte. Ohne dass der Komfort darunter leiden muss. Wie wäre es denn wenn wir einen Thread aufmachen unter dem Titel: Womo abspecken ohne Komfortverlust ! Wäre neugierig welche super Ideen da noch ans Tageslicht kommen würden. ( Beispiel Dacia , die immer mehr auf unseren Strassen zu sehen sind)
LG
Mathias
P.S.: Ich wäre echt neugierig wenn ein Hersteller mal so ein abgespecktes Modell herausbringen würde, wieviele davon gekauft würden. Denke da müsste doch ein Markt da sein, speziell für Familien.
Hallo Andy,-
mein Wunsch-Womo hat 6,4 to, da wäre ein Anpassen der Maut an die PKW-Maut für mich
sehr wünschenswert.
Bitte um entsprechende Bemühungen.
Liebe Grüsse
Mondmann
Aber du host jo eh sogt das ka Göd host für des WoMo also is e wurscht.........:D:D:D:p:D:D:D:rolleyes:
Ps: moch da nix draus, i hobs a net .....:D:D:D:D
PPS: Falsch geschrieben,also Führerschein "B" bis 5 to. und PKW-Maut für alle WoMo.
Hallo Johannson
Hier ein Link dazu.
http://www.husvagnsbranschen.se/Default.asp?pageid=21909
Bei der Länderauswahl auf "Tyska"
Personbil Klass II ist auf Wohnmobil umgebauter Bus od Lkw über 3.5 to kann aber auch mehr als 12 to haben.
Herzliche Grüße
Mario
johannsen
24.11.2010, 09:51
Hallo Johannson
Hier ein Link dazu.
http://www.husvagnsbranschen.se/Default.asp?pageid=21909
Bei der Länderauswahl auf "Tyska"
Personbil Klass II ist auf Wohnmobil umgebauter Bus od Lkw über 3.5 to kann aber auch mehr als 12 to haben.
Herzliche Grüße
Mario
Hallo Mario!
Super Info, danke.
Ist aber so, wie ich vermutet habe: diese Führerscheine gelten für diese umtypisierten Busse oder Lkw nur dann, wenn der Inhaber ihn vor dem 1.7.1996 erhalten hat. Dieses Recht bleibt bis zum Ablaufen des Führerscheines bestehen. Bekommt der Inhaber nach Entzug der Lenkberechtigung einen neuen Führerschein ausgestellt, so gilt die Richtlinie und er darf damit nur mehr Fahrzeuge der Klasse B lenken (also grob gesagt bis 3,5 t).
Das heißt zusammengefasst, dass noch einige Leute mit sowas herumfahren dürfen - natürlich in der ganzen EU, weil es den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gibt.
Den armen Schweden möchte ich sehen, der in Österreich mit seinem 12t Wohnmobilbus mit dem B-Schein kontrolliert wird und dem Polizisten ausdeutschen muss, dass er fahren darf ;-)
LG
Johann
46erkurt
24.11.2010, 10:00
:eek: Sorry Kurt habe ich vergessen, kommt nicht mehr Vor..............:D:D:D:D:D
Wollte dich nicht korrigieren. Wollte nur darauf hinweisen, das es noch langsamer geht.
Kurt:)
Hallo Kurt :):):):):):):)
Keine Sorge ich habe momentan an Norwegen gar nicht gedacht aber der hinweis von dir war schon richtig.
Paßt schon.
Lg
Andreas
Ich denke da eher an Leichtbau in dem die Hersteller die Womo´s abspecken
hi mathias
die eine oder andere sache die du genannt hast ist sicher ein thema
aber mal im ernst.....
glaubst du dass es da um mehr als 40 oder 50kg geht ....?
die praxis sieht so aus dss die jeweiligen basismodelle "gewogen" werden und die irgendwo bei 3000kg fahrbereiter masse landen.
dort kommen dann noch die 5% toleranz weg die sich der hersteller goennt und damit bist mal auf einer angabe in den papieren von ca. 2850kg oder so.
in wirklichkeit kommen zu den 3000kg jetzt noch batterien, motorklima, evt aufbauklima, reservereifen, der groessere staerkere 3liter motor, das automatikgetriebe, die markise, die solaranlage ect ect ect dazu
damit bist auf einer fahrbereiten masse von 3200 bis 3300kg
ohne passagiere, ohne gepäck
und was sollen da die eingesparten 40kg von der daemmung bringen ...?
lg
g
und was sollen da die eingesparten 40kg von der daemmung bringen ...?
lg
g
ich glaub, die hersteller könnten wesentlich mehr einsparen, nicht nur dämmung.
vergleich mal zum beispiel die gewichte der ausbaubaren sitze bei vans. bringen
diese sitze mit 20 cm dicker rückenlehne wirklich den besseren comfort? braucht
mal für alles und jedes einen e-motor? wie oft verstellst du die aussenspiegel bei
deinem womo und müssen die geheizt sein wenn 90 prozent im winter eh nicht
fahren. braucht man sooo viele innenleuchten wirklich und und und...
ausserdem, wenn das fahrzeug um 300 kg leichter wird, dann tut es unter umständen
sogar der kleinere motor. wenn es der markt verlangt wären die hersteller sicher
ziemlich einfallsreich.
wenn es der markt verlangt wären die hersteller sicher
ziemlich einfallsreich.
Hi:)
Der Markt verlangt es doch, doch bis jetzt....:confused::confused::confused:
Man sieht es doch hier und das ist eine relativ kl.Foumsgemeinde das viele das Problem mit dem Gesamtgewicht haben oder siehst du das hier anders.
Hi:)
Der Markt verlangt es doch, doch bis jetzt....:confused::confused::confused:
Man sieht es doch hier und das ist eine relativ kl.Foumsgemeinde das viele das Problem mit dem Gesamtgewicht haben oder siehst du das hier anders.
nein, seh ich nicht anders... aber wirst sehen, wenn es für die deutschen auch nur noch das
3,5-t-limit gibt, wird sich das schon etwas verbessern. google mal nach wohnmobil und leichtbau.
es bewegt sich schon langsam.
Mondmann
25.11.2010, 11:53
Aber du host jo eh sogt das ka Göd host für des WoMo also is e wurscht.........:D:D:D:p:D:D:D:rolleyes:
Ps: moch da nix draus, i hobs a net .....:D:D:D:D
PPS: Falsch geschrieben,also Führerschein "B" bis 5 to. und PKW-Maut für alle WoMo.
@ Andy,-
da sich die Diskussion sowieso jenseits der (EU-) Realität bewegt:D:D:D:D:D
kommt`s auf mein utopisches Wunscherl;););) auch nicht mehr an.
Host mi?
LG
Mondmann
46erkurt
25.11.2010, 15:22
Hallöchen!
Ups..., bei vorigen Beitrag auf dem falschen Fuß Hurra geschrieben, sorry! Vor dem Schreiben sollte man Gehirn einschalten.:eek: gary hat natürlich recht.
Kurt:)
Club-Expertin rät Kettenmails einfach zu ignorieren
Liebe Camper!!!!
Panik im Netz: Wieder einmal kursiert ein Kettenbrief mit dubiosen Falschmeldungen. Diesmal rät ein Scherzbold den alten Führerschein bis Jahresende auf den neuen Scheckkartenführerschein umschreiben zu lassen. Ansonsten würden alle fünf Jahre Fahrschultests und amtsärztliche Untersuchungen drohen. "Die Behauptungen in diesem Mail sind schlichtweg falsch. Weder der neue Scheckkarten-Führerschein noch der alte rosa Papier-Schein werden kommendes Jahr befristet. Daher muss auch nichts umgetauscht werden", weiß ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Auch die regelmäßigen Tests in Fahrschulen und die ärztlichen Untersuchungen sind völlig aus der Luft gegriffen.
Sogenannte Hoax- oder Kettenmails berufen sich immer wieder auf seriöse Quellen, in diesem Fall auf Auskünfte vom Verkehrsamt. Das ist absoluter Blödsinn. Das Verkehrsamt hat auf ÖAMTC-Anfrage bestätigt, dass die ganze Geschichte frei erfunden ist.
Der ÖAMTC stellt klar:
Es gibt weder eine Umtauschpflicht noch eine Befristung des rosa Scheins.
Die alten Führerscheine behalten mindestens bis ins Jahr 2032 ihre Gültigkeit.
Jeder österreichische Führerschein, also auch der alte, ist ein EU-Führerschein und wird daher in allen EU-Ländern anerkannt.Die Verfasser dieses Kettenmails schaden in erster Linie jenen, die ihren Führerschein aus anderen Gründen wirklich umtauschen müssen. Ihre Wartezeiten verlängern sich jetzt unnötig, weil die Schlangen vor dem Verkehrsamt immer länger werden.Fazit: Sich im alten Jahr einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen, ist sinnlos und bringt außer unnötiger Kosten nichts.
Der genaue Wortlaut des derzeit kursierenden Kettenmails (sic!)
"Eine kurze wichtige Information betreffend die Besitzer der alten Führerscheine in Österreich.
Still und heimlich hat die Politik ein Gesetz verabschiedet, welches vorsieht, dass die Besitzer der alten Führerscheine ab 1 Jänner 2010 zum ersten neue, im Scheckkartenformat beantragen müssen und zum zweiten, alle 5 Jahre zu einer Kontrolle bzw Nachschulung (auch ohne vorangegangene Punkte oder Strafmandate) bei einer Fahrschule müssen. Neben den Unannehmlichkeiten entstehen natürlich auch entsprechende Kosten in Bezug auf Fahrschule und Verkehrsamt, zwecks neuer Ausstellung der Lenkerberechtigung alle fünf Jahre. Wer bis Ende 2009 den Antrag auf einen sogenannten Scheckkartenführerschein stellt, bleibt von dieser Regelung bis 2032 verschont. Übrigens ist das Scheckkartenformat ab 2011 innerhalb der EU verpflichtend, was bedeutet, dass man den alten Schein spätestens zu diesem Zeitpunkt sowieso erneuern lassen muss.
Wer diese Information für einen schlechten Scherz hält, der möge bitte "Führerschein umschreiben" googeln. Unter diesem Titel finden sich auch entsprechende Forendiskussionen. Ich persönlich war bereits am Dienstag auf dem Verkehrsamt, habe aber auch noch andere unabhängige Bestätigungen für die Richtigkeit dieser Meldung. Auf telefonische Rücksprache hin, wird am Verkehrsamt übrigens Verschleierungstatik betrieben."
liebe Grüße von reinhard
"Die Behauptungen in diesem Mail sind schlichtweg falsch. Weder der neue Scheckkarten-Führerschein noch der alte rosa Papier-Schein werden kommendes Jahr befristet. Daher muss auch nichts umgetauscht werden", weiß ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
...
hi
http://www.krone.at/Oesterreich/Ab_2013_Deckel_befristet._Motorrad_mit_16_Jahren-Fuehrerschein-Novelle-Story-264350
"Ab 2013 gibt es eine generelle Befristung des "Deckels" auf 15 Jahre"
"Alle bis 2013 ausgestellten Lenkberechtigungen, auch die alten Papierführerscheine, bleiben dank einer Übergangsfrist noch bis 19. Jänner 2033 gültig."
so gesehen haben die "recht" gehat die nicht auf den neuen schein gewechselt sind
er bleibt bis 2033 gueltig
wer schon den scheckkartenfuehrerschein hat darf 15 jahre nach dessen erstausstellung, also ab ca 2024 einen neuen beantragen
fast 10 jahre "gespart" ....
lg
g
schlesi66
25.05.2011, 10:01
wer schon den scheckkartenfuehrerschein hat darf 15 jahre nach dessen erstausstellung, also ab ca 2024 einen neuen beantragen
fast 10 jahre "gespart" ....
lg
g
Hallo
Das ist so nicht richtig.
Ich habe auch den Scheckkartenführerschein, da EzuB im Jahr 2008 dazugemacht.
Dieser ist allerdings nicht auf 15 Jahre befristet.
Diese Befristung kommt erst ab 2013.;)
Hallo
Das ist so nicht richtig.
Ich habe auch den Scheckkartenführerschein, da EzuB im Jahr 2008 dazugemacht.
Dieser ist allerdings nicht auf 15 Jahre befristet.
Diese Befristung kommt erst ab 2013.;)
hi
das gesetz wird vermutlich sinngemaess lauten: "...das fuhrerscheine nach § xyzEG irgendwas (also scheckkartenfuehrerscheine) 15 jahre nach ihrer ausstellung die gueltigkeit verlieren ..."
und wenn deiner aus 2008 ist dann wird das 2023 sein
sollte tatsachlich der nachsatz "..gelten aber jedenfalls bis 2028 (2013+15jahre) dann hast immerhin im ernstfall auch fuenf jahre autofahrmoeglichkeit eingebuesst
(denn dass die verlaengerung dann WIRKLICH nicht mit einer aerztlichen kontrolle verbunden sein wird glaubt doch eh kein mensch, oder?)
lg
g
johannsen
25.05.2011, 10:35
und wenn deiner aus 2008 ist dann wird das 2023 sein
sollte tatsachlich der nachsatz "..gelten aber jedenfalls bis 2028 (2013+15jahre) dann hast immerhin im ernstfall auch fuenf jahre autofahrmoeglichkeit eingebuesst
(denn dass die verlaengerung dann WIRKLICH nicht mit einer aerztlichen kontrolle verbunden sein wird glaubt doch eh kein mensch, oder?)
lg
g
Hallo Gerhard, Schlesi!
Das Gesetz über die Befristung legt fest, dass alle ab 1.1.2013 ausgestellten Führerscheine auf 15 Jahre befristet sind. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen sind nicht vorgesehen - außer die Krone startet eine Kampagne, indem sie wochenlang nur mehr von Leuten berichtet, die wegen gesundheitllicher Probleme verkehrsauffällig geworden sind ;-)
Alle bis zum 31.12.2012 ausgestellten Führerscheine - egal ob rosa Papier oder Scheckkarte bleiben bis zum Jahr 2033 gültig, WENN(!!) er sich nicht in Einzelteile zerlegt, die Eintragungen erkennbar bleiben und auch das Lichtbild den Inhaber identifizierbar macht.
LG
Johann
Spittelberg
25.05.2011, 10:50
Was wäre eigentlich wirklich so schlecht, wenn alle15 Jahre (!!!) gemeinsam mit einem neuen FS auch ein ärztlicher Check stattfindet, ob die Person noch gesundheitlich noch in der Lage ist ein KFZ zu lenken. Und wenn das mit notwendigen und sinnvollen (!!!) Auflagen verbunden ist, wäre das ja kein Nachteil. Zum Beispiel nur mit Brille, oder Fahren nur bei Tag wegen schlechter Nachtsichtigkeit, etc.
46erkurt
25.05.2011, 12:42
Hallo johannsen!
Danke für die Informationen. Wird es eine "Umschreibung" von B-111 auf A1 geben?
Kurt
Was wäre eigentlich wirklich so schlecht.....
hi
das ist eine grundsatzfrage
warum sollte man das noch zusaetzlich reglementieren?
wie hoch ist der anteil der unfaelle die durch schlechte sehleistung hervorgerufen werden im vergleich zu anderen unfallursachen?
WENN es hier signifikant hoehere anteile gibt dann kann man ueber sowas nachdenken
wenn nicht sollte man im rahmen von gesetzesnovellen eher drueber nachdenken welche bestimmungen man aus den gesetzen ersatzlos streichen kann anstelle welche dazu zu erfinden
lg
g
johannsen
25.05.2011, 13:29
Hallo johannsen!
Danke für die Informationen. Wird es eine "Umschreibung" von B-111 auf A1 geben?
Kurt
Hallo Kurt!
Interessante Frage. Muss ich Dich um Geduld ersuchen.
Jetzt wurde zunächst das Gesetz beschlossen, die näheren Detailregelungen, die sich daraus ergeben, müssen durch Verordnung geregelt werden.
Das BMVIT wird uns mit Sicherheit noch mitteilen, wie Deine konkrete Frage zu beantworten ist - momentan wärs nur Spekulation. Würde mich allerdings wundern, dass man den Code 111 Schein einfach so auf einen A umschreibt.
Wenn ich Info kriege - und mich noch an die Frage erinnere - kriegst bescheid ;-)
LG
Johann
johannsen
25.05.2011, 13:34
Was wäre eigentlich wirklich so schlecht, wenn alle15 Jahre (!!!) gemeinsam mit einem neuen FS auch ein ärztlicher Check stattfindet, ob die Person noch gesundheitlich noch in der Lage ist ein KFZ zu lenken. Und wenn das mit notwendigen und sinnvollen (!!!) Auflagen verbunden ist, wäre das ja kein Nachteil. Zum Beispiel nur mit Brille, oder Fahren nur bei Tag wegen schlechter Nachtsichtigkeit, etc.
Hallo!
Schlecht wär das ganz und gar nicht. Aber welche politische Partei, die am Wahltag Stimmen haben möchte, sollte das vorschlagen? Ich denke, im Vorfeld würden die Menschen von Politikern und Medien schon so verschreckt werden, dass da niemand hingreifen würde. Das trauen sich nicht einmal die Grünen.
Denk nur daran, was hier im Forum alles als Tatsache behauptet wird. Dass alljährlich vor dem Jahreswechsel die E-Mail Hoaxe mit diesem und jenem grauenvollen Änderungsszenario durch das Web geistern. Ich persönlich gebe sowas keine realistische Chance.
LG
Johann
... Dass alljährlich vor dem Jahreswechsel die E-Mail Hoaxe mit diesem und jenem grauenvollen Änderungsszenario durch das Web geistern. ...
hi
entschuldige bitte, aber stimmte das was die oeamtc juristin - wie von mir hier im thread zitiert - gesagt hat oder stimmte es nicht?
es stimmte nicht
genausowenig wie das was du dazu vor einigen monaten gesagt hast
richtig ist jedenfalls dass alle die noch ihren papierschein haben um mindestens fuenf jahre laenger nicht dem risiko des FS entzuges anlaesslich der verlaengerung ausgesetzt sind
oder?
lg
g
PS:
nur weil wer paranoide ist bedeutet es nicht dass er nicht evt eh verfolgt wird ....
johannsen
25.05.2011, 13:54
hi
entschuldige bitte, aber stimmte das was die oeamtc juristin - wie von mir hier im thread zitiert - gesagt hat oder stimmte es nicht?
es stimmte nicht
genausowenig wie das was du dazu vor einigen monaten gesagt hast
richtig ist jedenfalls dass alle die noch ihren papierschein haben um mindestens fuenf jahre laenger nicht dem risiko des FS entzuges anlaesslich der verlaengerung ausgesetzt sind
oder?
lg
g
PS:
nur weil wer paranoide ist bedeutet es nicht dass er nicht evt eh verfolgt wird ....
Hallo Gerhard!
..oder! ;-)
Ich hab mir vorhin nochmal mein Ausgangsposting angesehen. Der Inhalt ist der gleiche, wie das was ich jetzt nochmal verstärkt habe:
Die Befristung von 15 Jahren gilt ab 2013 für alle ab 1.1.2013 ausgestellen NEUEN Führerscheine (für das Dokument, nicht die Lenkberechtigung!) Das heißt, bekomme ich meinen Führerschein am 2.1.2013 gilt der bis längstens 2.1.2028.
Besitze ich schon einen Führerschein oder mache ihn noch bis zum 31.12.2012, dann falle ich in die Übergangsfrist. Das bedeutet, ich muss meinen Führerschein erst am 1.1.2033 neu haben.
Das habe ich im ersten Posting geschrieben und vorhin auch wieder.
Das Missverständnis beruht meines Erachtens darauf, dass Du einen Unterschied machst zwischen rosa Papierschein und Scheckkarte. Dieser besteht nicht! Egal, welches dieser Dokumente man in Händen hat - dieses gilt bis 2033, solange es vor dem 1.1.2013 ausgestellt wurde!
Das Zitat über die Aussage der ÖAMTC Juristin stimmt grundsätzlich, ist aber unvollständig.
Lies bitte nochmal meinen 1. Beitrag vom 12.11.2010:
1. Die schon lange angekündigte Befristung des Führerscheines kommt! Das bedeutet, dass alle ab 2013 NEU ausgestellten Führerscheine auf (voraussichtlich) 15 Jahre befristet sein werden.
WICHTIG: es geht NICHT um eine Befristung der Lenkberechtigung, sondern NUR das Dokument wird befristet. Hintergrund ist, dass man in vernünftigen Zeiträumen die Fälschungssicherungen an den aktuellen technischen Stand anpassen will. (und da sind 15 Jahre ohnedies schon ein langer Zeitraum).
Jeder der BIS 2013 welchen Führerschein eines EU-Landes auch immer besitzt, braucht diesen bis dahin NICHT umtauschen. Dafür hat man dann bis längstens 2033 Zeit.
(Ende des Jahres werden sicher wieder Mails auftauchen, die sich auf Informationen von der Tante Sowieso beziehen, dass man dieses oder jenes noch schnell unternehmen muss ... ;-) - Unsinn oder Hoax, wie man will)
Was Du mit "Gefahr des Führerscheinentzuges" meinst, verstehe ich nicht. Es geht doch nur darum, Dokumente mit aktuellen Inhaberbildern in Umlauf zu haben.
LG
Johann
Hallo Gerhard!
..oder! ;-)
hallo johann
lassen wir doch einfach die i-tuepfel reiterei und freuen wir uns das der sommer kommt
der ordnung halber trotzdem:
aus dem posting von galeone:
"Der ÖAMTC stellt klar:
Es gibt weder eine Umtauschpflicht noch eine Befristung des rosa Scheins.
das ist natuerlich hinterfotzig formuliert
denn der bericht drehte sich um das geruecht dass die scheckkartenfuehrerscheine eine befriostung erhalten werden, der alte papierfuehrerschein aber nicht
und genau das ist eingetreten, oder?
der scheckkarten-FS gilt in zukunft 15 jahre, der papierfuehrerschein gilt (bis zu seiner abschaffung im jahr 2032 unbefristet
formuliert hat die frau oeamtc juristin es eh richtig: es gibt keine befristung des "rosa scheines", also des alten papier-FS...
fakt - so wie ich es verstehe - ist:
wer einen plastik-FS hat muss tauschen, spaetesten in 15 jahren
wer noch einen papier-FS hat der muss die naechsten 22 jahre nichts tun
und betreffend der "keine gesundheitstests" mache ich mir keine illusionen
die EU hat das klipp und klar gesagt dass das kommen wird und bis 2028 wird es auch so sein, da bin ich ziemlich sicher ....
lg
g
johannsen
25.05.2011, 21:14
fakt - so wie ich es verstehe - ist:
wer einen plastik-FS hat muss tauschen, spaetesten in 15 jahren
wer noch einen papier-FS hat der muss die naechsten 22 jahre nichts tun
und betreffend der "keine gesundheitstests" mache ich mir keine illusionen
die EU hat das klipp und klar gesagt dass das kommen wird und bis 2028 wird es auch so sein, da bin ich ziemlich sicher ....
lg
g
Sorry Gerhard, du liegst falsch - ich möchte nicht beckmessern, aber es bleibt sonst eine falsche Info hängen:
Nochmal: jeder FS, der bis zum 31.12.2012 ausgegeben wird, ist ein "unbefristeter" - egal ob Karte oder Papier in rosa. Diese "Unbefristung" läuft am 31.12.2032 auis. Dann müssen auch die Inhaber dieser alten Scheine umtauschen.
In der EU-Führerscheinrichtlinie steht meiner Erinnerung nach (bin jetzt nach 12 Std. Dienst zu faul zum nachsuchen) drin, dass es den Staaten freisteht, gesundheitliche Tests einzuführen - jedenfalls keine Verpflichtung. Wenn sich ein Verkehrsminister der Zukunft das traut, wird es kommen, wenn nicht, ... ;-)
Und jetzt freu Dich endlich auf den Sommer - Deine Paranoia kann ja nur besser werden ;-)))
LG und schönen Abend noch
Johann
Übrigens zu Deiner Karamelbonbonverordnung sagt Wikipedia folgendes:
http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Verordnung_zur_Einfuhr_von_Karamelbonbons
Hört sich ja gut an, bestätigt Vorurteile, ist aber einfach nicht wahr ;-)
derfranze
25.05.2011, 22:06
hallo
ja logisch
aber im prinzip war es eine geldbeschaffungsaktion fuer die fahrschulen, oder nicht?
jemand mit pkw 1800kg GG und einem fetten anhaenger mit 1700kg darf ohne zusaetzliche pruefung fahren
jemand mit einem pkw mit 2800kg GG und einem leichten anhaenger mit nur 750kg darf aber NICHT ohne zusaetzliche pruiefung fahren
ist doch unsinn zum quadrat ...
lg
g
stimmt leider so nicht was sie hier unters Volk streuen. Es war bisher mit dem FS B erlaubt, 4250 kg (3.500 kg Zugfahrzeug und 750 kg Anhänger) als FS B Besitzer zu bewegen. die Krux fing bei 800 kg Anhänger an, weil hier beide Gesammtgewichte 3.500 kg nicht übersteigen durften.
lg Franz
derfranze
25.05.2011, 22:13
naja sooo neu ist das ja nicht ;)
was mich mehr interessiert ist, WIE diese Prüfung/Schulung aussehen soll
ich würde eine Schulung wie beim B111 (125er mit B-Schein fahren) favorisieren
die Autofahrerklubs machen das wunderbar und haben ja ideale Übungsgelände
bzw. ob bei dem neuen Gesamtzuggewicht von 4250kg wieder die beiden hzGg addiert werden oder ob die "Momentangewichte" zusammengerechnet werden, was viel vernünftiger wäre, denn dann könnte ich den leeren 3,5t-Bootsanhänger eines Bekannten legal anhängen.
haben sie euch auch was darüber erzählt?
Es werden die Gesamtgewichte zusammengezählt und die Bestimmungen der Gewichtsverhältnisse (EG:GG = 1:1) werden aufgehoben. Sie dürfen also mit dem B-Schein mit einem 1.500 kg Auto einen 2.000 kg Anhänger ziehen dürfen.
lg Franz
derfranze
25.05.2011, 22:17
ABER - wie ist das mit diesem notwendigen 111 er Eintrag im FS der national einen "B-Scheinler" zum "Easy-Rider" auf 2-Rädern werden lässt ??
Wurde da nichts EU - homogenisiert ??
Kollidiert ja irgendwie - mit 16 darf man - mit dem B- Schein dann nimmer ??
Gruß
gerilu
Der Code 111 ist ein nationaler Code und gilt nur innerhalb Österreichs. Nach meinem Wissensstand bleibt dieser erhalten (weniger kw und 5 Jahre FS-B).
lg Franz
derfranze
25.05.2011, 22:28
Hallo Martin!
Beim Gewichtsverhältnis ändert sich nichts, weil ja die Änderung das Führerscheingesetz und nicht das KFG und vor allem die KDV betrifft. Es wird also weiterhin nicht möglich sein, mit einem leichten Fahrzeug einen schwereren Anhänger zu ziehen.
Siehe dazu § 61 Abs 1 KDV:
Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges- bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 oder N1 ist das 1,5 fache dieses Wertes maßgebend- noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert, bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen den im Zulassungsschein oder dem Zulassungsschein gleichwertigen ausländischem Fahrzeugdokument eingetragenen Wert, übersteigt.
Genau diese Bestimmung fällt auch mit der EU Richtlinien Umsetzung.
lg Franz
derfranze
25.05.2011, 22:34
Hallo johannsen!
Danke für die Informationen. Wird es eine "Umschreibung" von B-111 auf A1 geben?
Kurt
Nein.
lg Franz
Ferdlnand
25.05.2011, 23:07
Hallo!
Ich find es absolut Super dass hier so relativ emotionsgeladene Theme in zwar recht ausdrucksvoller Form diskutiert werden, aber dennoch eine gewisse Coolness und Diskusionsbereitschaft erhalten bleibt. Zeugt absolut vom Niveau dieses Forums. Auch wenn hier unterschiedliche Meinungen und ev. auch politische Ansichten aufeinander prallen geht es sachlich und zum Teil sogar humorvoll zu.
Ich bin auch absolut froh darüber dass sich hier "Gesetzesmänner/Frauen" zu Wort melden und ihr fundiertes Insiderwissen relativ offen den Forumsusern zugängig machen.
Für mich ein seit einiger Zeit wirklich absolut informativer Thread der seinesgleichen im Net in dieser Art erst suchen muss!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
lg Ferdl
hi
jeder FS, der bis zum 31.12.2012 ausgegeben wird, ist ein "unbefristeter" - egal ob Karte oder Papier in rosa.
ok, das hatte ich dann falsch verstanden
ich dachte die 15-jahre frist haengt am plastik-schein dran und nicht am ausgabejahr 2013
wenn das so ist dann nehme ich alles zurueck und behaupte schlagartig das gegenteil
Übrigens zu Deiner Karamelbonbonverordnung sagt Wikipedia folgendes:
http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Verordnung_zur_Einfuhr_von_Karamelbonbons
Hört sich ja gut an, bestätigt Vorurteile, ist aber einfach nicht wahr ;-)
danke fuer den hinweis
damit hat sich es sich diesbezueglich aussignaturiert
du wirst lachen, ich habe schon mehrmals "interessante" signaturtexte bevor ich sie verwendet habe nachrechergiert und dann eben nicht genommen weil ich keine echten quellen dafuer finden konnte. im gegenstaendlichen fall ist mir die richtigkeit aber so plausibel erschienen dass ich darauf verzichtet habe
;-)
lg
g
Ich find es absolut Super dass hier so relativ emotionsgeladene Theme in zwar recht ausdrucksvoller Form diskutiert werden, aber dennoch eine gewisse Coolness und Diskusionsbereitschaft erhalten bleibt. Zeugt absolut vom Niveau dieses Forums.
hallo
genau
http://3.bp.blogspot.com/_nxZz07-2E3k/S91dYjZVD4I/AAAAAAAAAns/UHoFyD9GcKI/s320/niveau.jpg
darauf kommts an
;-)
lg
g
johannsen
26.05.2011, 08:25
Genau diese Bestimmung fällt auch mit der EU Richtlinien Umsetzung.
lg Franz
Danke für die Info - gibts dazu schon was Schriftliches? - nicht weil ich den Inhalt Deiner Nachricht bezweifle, sondern weil ich es brauchen kann.
BTW: toll einen ausgewiesenen Fachmann hier zu haben, der an der Quelle sitzt.
LG
Johann
derfranze
26.05.2011, 10:53
Ich war heuer im April auf einer Fachtagung, wo über die Umsetzung der EU-Richtlinie in die österreichische Gesetzgebung vorgetragen wurde. Der Nationalrarat kann das natürlich noch abändern, wird aber aufrund der Regierungsvorlage kaum passieren. Angepeilt ist der 19.1.2012 als Inkraftreten, was auch hinkommt, wenn der Gesetzesbeschluss noch vor der Sommerpause den Nationalrat pasiert.
lg Franz
johannsen
26.05.2011, 10:55
Ich war heuer im April auf einer Fachtagung, wo über die Umsetzung der EU-Richtlinie in die österreichische Gesetzgebung vorgetragen wurde. Der Nationalrarat kann das natürlich noch abändern, wird aber aufrund der Regierungsvorlage kaum passieren. Angepeilt ist der 19.1.2012 als Inkraftreten, was auch hinkommt, wenn der Gesetzesbeschluss noch vor der Sommerpause den Nationalrat pasiert.
lg Franz
Aha, danke. Bei "meiner Tagung" vorigen Herbst wurde nämlich vom Wegfall des 61 KDV nichts erwähnt.
LG
Johann
derfranze
26.05.2011, 11:21
Und zwar für die EzB Sattelkraftfahrzeuge, deren aufgesattelter Anhänger nicht auflaufgebremst sein darf. In diesen Fall gibt es kein gesetzliches Anhängerhöchstgewicht außer die 24 Tonnen (Gesetzeslücke). Für bisher zugelassene Gespanne mit Sattelanhängern über 3.500 kg wird dann für das BE Gespann der FS C1 (Anhänger über 3.500!) und EzB notwendig sein. Und bei der Autobahnmaut schaut die Asfinag durch die Finger, das das Sattelzugfahrzeug ja "B" ist. Wo sich das Höchstgewicht dieser Anhänger im Jahr 2012 befinden wird ist mir unbekannt.
lg Franz
...Und bei der Autobahnmaut schaut die Asfinag durch die Finger, das das Sattelzugfahrzeug ja "B" ist. ´
hallo franz
na da hat sich die EU-transporteurslobby wieder mal durchgesezt
ist eh ok
ist nur schade dass die im gespraech gewesenen 4250kg HZLGG (3500kg+750kg) fuer freizeitfahrzeuge mit FS B ohne anhaenger auf EU ebene nicht durchgegangen sind
das waere doch im vergleich mit einem 3,5t zugfahrzeug und 20,5t(?) auflieger hinten dran ned wirklich dramatisch gewesen finde ich ...
lg
g
Ferdlnand
26.05.2011, 11:45
Zitat abo:
ist nur schade dass die im gespraech gewesenen 4250kg HZLGG (3500kg+750kg) fuer freizeitfahrzeuge mit FS B ohne anhaenger auf EU ebene nicht durchgegangen sind
...........4250kg Obergrenze mit oder ohne Anhänger mit "B-Schein"..............
.........................es klingt so einfach.....:rolleyes:
lg Ferdl
hallo liebe Forums-mitglieder !
Ich hab mir mittlerweilen die 7 Seiten dieses Themas durchgelesen.
Wir fahren seit 2 Jahren selbst mit einem WOMO das hart an der 3,5 to Grenze sich bewegt. Vorher hatte wir WOWA wo ich EzB machte.
Ich weiß nur von einem Bekannten aus Deutschland, dass er mit seinem Pkw Führerschein der bei uns bis 3,5to begrenzt ist 4250kg HzlGG fahren darf.
Mein WOMO selbst ist ein Eigenimport aus Deutschland und war auch auf diese Gewicht Zugelassen.
Also ich unterstütze johann sofort mit meiner Unterschrift um die Änderungen und Anliegen weiterzuleiten.
Die einfachste Lösung wie schon erwähnt wurde die Klasse zum Fahren mit Fahrzeugen (derzeit FS/B) bis 4250 kg egal mit oder ohne Anhänger.
und die Ausnahme der Autobahnmaut für WOMO trotzdem mit Vignette.
denn die wenigen KM die die meisten fahren zahlt sich die GO-Box für die ASVINAG nicht wirklich aus.
lg an euch allen und schönen erholsamen urlaub
ich bin zwar normalerweise überzeugter optimist, aaaaaber -
bevor die österreicher das gesamtgewicht an das der deutschen anpassen und
die deutschen das wechselkennzeichen einführen befürchte ich eher dass es
umgekehrt kommen wird und die deutschen auf 3,5 t beschränkt werden, es dafür
aber bei uns kein wechselkennzeichen mehr gibt. :(
...und es würde mich diesmal nicht freuen wenn ich recht behalte.
derfranze
04.07.2011, 19:48
hallo liebe Forums-mitglieder !
Ich weiß nur von einem Bekannten aus Deutschland, dass er mit seinem Pkw Führerschein der bei uns bis 3,5to begrenzt ist 4250kg HzlGG fahren darf.
Niemals! Auch Deutschland mußte die EU-Richtlinie umsetzen und sie haben ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit dem FS B. Und jeder B-Führerscheinbesitzer darf einen Anhänger mit 750 kg mitführen.
Um die Zweifel auszuräumen, lassen Sie sich die Gesetzesstelle nennen - er wird sie nicht finden.
lg Franz
johannsen
04.07.2011, 20:43
Niemals! Auch Deutschland mußte die EU-Richtlinie umsetzen und sie haben ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit dem FS B. Und jeder B-Führerscheinbesitzer darf einen Anhänger mit 750 kg mitführen.
Um die Zweifel auszuräumen, lassen Sie sich die Gesetzesstelle nennen - er wird sie nicht finden.
lg Franz
Hallo Franz!
Könnte aber eine Sonderregelung in einem dt. Bundesland sein, die unter den Bestandsschutz fällt. Ich hab auch nur so geschaut, als meine Gattin ihren deutschen FS B in Ö auf BzE und C1zE(!!) umgeschrieben bekommen hat.
Für neue FS ist es sicher unmöglich.
LG
Johann
Niemals! Auch Deutschland mußte die EU-Richtlinie umsetzen und sie haben ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit dem FS B. Und jeder B-Führerscheinbesitzer darf einen Anhänger mit 750 kg mitführen.
Um die Zweifel auszuräumen, lassen Sie sich die Gesetzesstelle nennen - er wird sie nicht finden.
lg Franz
hallo
in DE gilt ein bestandsschutz fuer alle bereits ausgestellten scheine
die duerfen mit ihrem B in AT bis 7,5t fahren
dafuer aber nur zwei achsen also OHNE anhaenger
neue FS gelten seit ein paar jahren nur mehr bis 3,5t und MIT 750kg haenger
lg
g
derfranze
05.07.2011, 09:02
hallo
in DE gilt ein bestandsschutz fuer alle bereits ausgestellten scheine
die duerfen mit ihrem B in AT bis 7,5t fahren
NEIN!!!
dafuer aber nur zwei achsen also OHNE anhaenger
neue FS gelten seit ein paar jahren nur mehr bis 3,5t und MIT 750kg haenger
lg
g
Das ist mir schon bekannt das die alten 3er Führerscheine weitergelten. War aber nicht der Kern der Aussage.
Bei Neuausstellung (Führerscheinwechsel) bekommen die Deutschen ja auch den C1 zum B - wodurch sie aber das Recht verlieren, einen anderen als leichten Anhänger über 3,5 Tonen mitzuführen. Mit demn B Führerschein endet das Gewicht bei 3,5 Tonnen.
lg Franz
Es gibt auch keine zwingende gesundheitliche Untersuchung, das wurde ausdrücklich klargestellt. Ist politisch nicht gewollt. (Aber Achtung: wenn ein schon offensichtlich nicht mehr wirklich verkehrstauglicher Mensch zur Behörde geht, um sich z.B. einen neuen FS zu bestellen, kann es vorkommen, dass der dann zum Amtsarzt geschickt wird, um seine Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Das ist zwar für so jemanden ohne Zweifel unerfreulich, aber im Sinne der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wohl nicht anders möglich).
Das ist doch mal was! Ihr glaubt gar nicht, wie oft ich mich schon über ältere Menschen hinterm Steuer aufgeregt habe, die dann auf der Autobahn einfach mal die mittlere Spur mit 100 km/h blockieren und es nicht für nötig halten, mal nach rechts zu fahren.
Wird Zeit, dass nicht mehr alle älteren Menschen fahren dürfen und dass da endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wird. Auch wenn es noch nicht zwingend ist...
derfranze
05.07.2011, 13:22
Das ist doch mal was! Ihr glaubt gar nicht, wie oft ich mich schon über ältere Menschen hinterm Steuer aufgeregt habe, die dann auf der Autobahn einfach mal die mittlere Spur mit 100 km/h blockieren und es nicht für nötig halten, mal nach rechts zu fahren.
Langsamfahrer nerven, aber töten nicht! Aggressives Drängen dagegen schon!
lg Franz
Langsamfahrer nerven, aber töten nicht! Aggressives Drängen dagegen schon!
lg Franz
und wer löst das aggressive drängen aus??? nicht dass ich da entschuldigungen suche,
aber die polizei sollte die notorischen "links dahinschleicher" mindestens genau so zur
verantwortung ziehen wie die raser... finde ich.
Herbert34
05.07.2011, 19:05
und wer löst das aggressive drängen aus??? nicht dass ich da entschuldigungen suche,
aber die polizei sollte die notorischen "links dahinschleicher" mindestens genau so zur
verantwortung ziehen wie die raser... finde ich.
Ich kann Gary da nur recht geben,auch notorisches linksfahren gehört mal ordentlich bestraft,da in Österreich noch immer Rechtsfahrordnung herscht und diese genauso eingehalten gehört,wie eine
Geschwindigkeitsbeschränkung. :):)
Herbert
johannsen
05.07.2011, 20:00
Ich kann Gary da nur recht geben,auch notorisches linksfahren gehört mal ordentlich bestraft,da in Österreich noch immer Rechtsfahrordnung herscht und diese genauso eingehalten gehört,wie eine
Geschwindigkeitsbeschränkung. :):)
Herbert
Das stimmt natürlich. Nur ich persönlich verstehe nicht, warum man in Österreich nicht wie z.B. in USA den Spurenvorrang einführt. Viele Unfälle passieren ja beim Spurwechsel, weil ein nebenher fahrendes Fahrzeug übersehen wird.
So würde jeder auf seiner Spur bleiben, bis er abfährt. Sicher gibts auch Gegenargumente, aber wenns bei dem Verkehr auf den amerikanischen High. und Freeways funktioniert, warum nicht auch bei uns - zumindest ab drei Spuren.
LG
Johann
[quote=johannsen;152859..Nur ich persönlich verstehe nicht, warum man in Österreich nicht wie z.B. in USA den Spurenvorrang einführt. ...[/quote]
hsllo
innerhalb des ortsgebietes gilt er defacto eh
nur am highway niocht ..
lg
g
Flüsterer
05.07.2011, 20:16
Das ist doch mal was! Ihr glaubt gar nicht, wie oft ich mich schon über ältere Menschen hinterm Steuer aufgeregt habe, die dann auf der Autobahn einfach mal die mittlere Spur mit 100 km/h blockieren und es nicht für nötig halten, mal nach rechts zu fahren.
Wird Zeit, dass nicht mehr alle älteren Menschen fahren dürfen und dass da endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wird. Auch wenn es noch nicht zwingend ist...
Naja, da sollten eher die Slowenen / Tschechen / Polen / Bulgaren / Rumänen ein Fahrverbot auf den Autobahnen bekommen, denn hauptsächlich sind es die - egal, welchen Alters, die die 106/mittlere Spur fahren. (Und wenn mal 3 Bröserln Schnee fallen, dann ka**en die sich ins Hemd und fahren dann mit RangeRover/X5/ML tödliche 45 - aber gaaaanz links.
Scherz beiseite, da wird es wohl kaum eine Lösung geben, ausser das Gesetz mal ein Jahr lang schwerpunktmässig hart zu exekutieren - es würde dann ein bisserl anders ausschauen:cool::cool:
lupo1972
05.07.2011, 22:37
hallo - danke sehr informative und interessante 7 Seiten bisher!
leider nur einmal "angerissen" wurde die Geschwindikeitsregelungen für Anhänger - da wäre ich sehr froh über eine EU einheitliche 100 km/h Regelung - so wie es heute ist ist es in vielen Ländern unterschiedlich von 60 bis 130 km/h und wenn ich daran denke wie "krank" es in Österreich ist - hier darf man Z.B mit einem Renault Megane und einem 1200 kg Wohnwagen 100 fahren, aber mit einem BMW X5 mit Allrad und dem gleichen Wohnwagen nur mehr 80 ...
HIER MEINE FRAGE: wie sieht es dann mit den neuen Gesetzen aus? Da darf man ja dann anscheinend dann mit B um die 4200kg fahren ( zugwagen und Hänger) - damit wäre dann die oben beschriebene X5 Kombination im B Bereich und nicht mehr EzuB wird das dann bedeuten dass man dann damit 100 fahren darf oder bleibt der 100er weiterhin nur bis 3500kg?
danke!
... es in Österreich ist - hier darf man Z.B mit einem Renault Megane und einem 1200 kg Wohnwagen 100 fahren...
hi
hmmm ...
darf man das?
lg
g
johannsen
06.07.2011, 08:25
hallo - danke sehr informative und interessante 7 Seiten bisher!
leider nur einmal "angerissen" wurde die Geschwindikeitsregelungen für Anhänger - da wäre ich sehr froh über eine EU einheitliche 100 km/h Regelung - so wie es heute ist ist es in vielen Ländern unterschiedlich von 60 bis 130 km/h und wenn ich daran denke wie "krank" es in Österreich ist - hier darf man Z.B mit einem Renault Megane und einem 1200 kg Wohnwagen 100 fahren, aber mit einem BMW X5 mit Allrad und dem gleichen Wohnwagen nur mehr 80 ...
Hallo Lupo!
Nachdem es keine EU-weite Richtlinie gibt, wird es hier auf die Einzelstaaten ankommen - und da ist die Bereitschaft für Änderungen, zumindest in Ö - nicht vorhanden.
Ich habe ja von einem Themenvorschlag an die Länderkonferenz berichtet, dass man hier die deutsche Regelung einführen möge. Wurde mit dem Argument der daraus resultierenden zu großen Belastung der Behörden abgelehnt.
Die Sache mit dem "Nachteil" unter EzB sehe ich auch so. Ich mache eine zusätzliche Ausbildung, bei der man wirklich gute Sachen lernt und damit eindeutig einen Wissensvorteil gegenüber den Lenker mit "B" alleine hat und darf dann mit etwa gleichen Voraussetzungen 20 km/h langsamer fahren.
Besser wäre meines Erachtens auf das Gespanngewicht abzustellen - also 100 bis etwa 4250 wie jetzt den "neuen B" und darüber von mir aus 80.
HIER MEINE FRAGE: wie sieht es dann mit den neuen Gesetzen aus? Da darf man ja dann anscheinend dann mit B um die 4200kg fahren ( zugwagen und Hänger) - damit wäre dann die oben beschriebene X5 Kombination im B Bereich und nicht mehr EzuB wird das dann bedeuten dass man dann damit 100 fahren darf oder bleibt der 100er weiterhin nur bis 3500kg?
danke!
Wenn § 58 KDV mit dem diese Tage im Nationalrat zu beschließenden Verkehrspaket nicht auch geändert wird, bleibt es dabei, dass man 100 km/h nur bis 3500 kg Gesamtgewicht fahren darf. Aber da kann derFranze sicher was dazu beitragen - bei meiner Infoveranstaltung vorigen Herbst wurde darüber nichts berichtet.
LG
Johann
lupo1972
06.07.2011, 08:39
hi
hmmm ...
darf man das?
lg
g
Ja, der hat (damals 2002 zumindest) ein Eigengewicht von 1250kg gehabt, also ist das EG PKW größer als das HZG vom 1200kg Wohnwagen und HZG Megane + 1200kg sind kleiner als 3500, also ja, ist mit B möglich. Aber den selben Wohnwagen an einen BMW X5 gekuppelt braucht man EzuB und ich traue mich zu wetten, dass ein X5 Gespann besser zu beherrschen ist als ein Megane Gespann ... Aber sei's drum, ich habe den EzuB gemacht, hat mich 1 Stunde in der Fahrschule und 1 Stunde mit dem Fahrschulauto und deren Mini-Hänger sowie ein paar EUR gekostet und jetzt brauche ich mir keine Gedanken mehr machen mit was ich was ziehe.
derfranze
06.07.2011, 08:46
Hallo Franz!
Könnte aber eine Sonderregelung in einem dt. Bundesland sein, die unter den Bestandsschutz fällt. Ich hab auch nur so geschaut, als meine Gattin ihren deutschen FS B in Ö auf BzE und C1zE(!!) umgeschrieben bekommen hat.
Für neue FS ist es sicher unmöglich.
LG
Johann
Der "Dreier" Führerschein wurde in Deutschland für Fahrzeugkombinationen bis 7,5 Tonnen erteilt. Diese Regelung fällt unter den sogenannten "Bestandschutz". Ich würde den FS gerne sehen, ob die Gewichstgrenze so mirnixdirnix von 7,5 auf 12 Tonnen angehoben wurde. Das deutsche Pendant zum österreicheischen KFG (STVZO oder so ähnlich) ist Bundesrecht und es gibt keine "Länderausnahmen".
Dazu kommt, dass es in D keine (außer der 100er km/h Regel) keine Anhängervorschriften so wie in Ö gibt.
lg Franz
derfranze
06.07.2011, 08:55
Naja, da sollten eher die Slowenen / Tschechen / Polen / Bulgaren / Rumänen ein Fahrverbot auf den Autobahnen bekommen, denn hauptsächlich sind es die - egal, welchen Alters, die die 106/mittlere Spur fahren. (Und wenn mal 3 Bröserln Schnee fallen, dann ka**en die sich ins Hemd und fahren dann mit RangeRover/X5/ML tödliche 45 - aber gaaaanz links.
Scherz beiseite, da wird es wohl kaum eine Lösung geben, ausser das Gesetz mal ein Jahr lang schwerpunktmässig hart zu exekutieren - es würde dann ein bisserl anders ausschauen:cool::cool:
umsichtigen Lenker dazu, die mit den 30er und 40er Zonen und dem normalen 50 km/h im Ortsgebiet einfach überfordert sind. Ebenso die Verlautbarungskreativität der einzelnen Gemeiden, wie z.B. Mödling, Perchtoldsdorf und ganz besonders Ulrichskirchen!.
lg Franz
lupo1972
06.07.2011, 09:00
Hallo Lupo!
Nachdem es keine EU-weite Richtlinie gibt, wird es hier auf die Einzelstaaten ankommen - und da ist die Bereitschaft für Änderungen, zumindest in Ö - nicht vorhanden.
Ich habe ja von einem Themenvorschlag an die Länderkonferenz berichtet, dass man hier die deutsche Regelung einführen möge. Wurde mit dem Argument der daraus resultierenden zu großen Belastung der Behörden abgelehnt.
Die Sache mit dem "Nachteil" unter EzB sehe ich auch so. Ich mache eine zusätzliche Ausbildung, bei der man wirklich gute Sachen lernt und damit eindeutig einen Wissensvorteil gegenüber den Lenker mit "B" alleine hat und darf dann mit etwa gleichen Voraussetzungen 20 km/h langsamer fahren.
Besser wäre meines Erachtens auf das Gespanngewicht abzustellen - also 100 bis etwa 4250 wie jetzt den "neuen B" und darüber von mir aus 80.
Wenn § 58 KDV mit dem diese Tage im Nationalrat zu beschließenden Verkehrspaket nicht auch geändert wird, bleibt es dabei, dass man 100 km/h nur bis 3500 kg Gesamtgewicht fahren darf. Aber da kann derFranze sicher was dazu beitragen - bei meiner Infoveranstaltung vorigen Herbst wurde darüber nichts berichtet.
LG
Johann
Hallo Johann,
danke f. d. Antworten - ich habe schon mit sowas gerechnet, hätte mich auch gewundert ... also weiterhin mit 80 durch Italien und die schauen ja jetzt genau mit ihrem TUTOR da ist nix mit auf gut Glück mal kurz schneller durchkommen weil die die Durchschnittgeschwindigkeit messen ... :-(
ZUSATZFRAGE1:
Du schreibst oben " ... Lenker mit "B" alleine hat und darf dann mit etwa gleichen Voraussetzungen 20 km/h langsamer fahren ..." SO stimmt das ja wohl nicht, oder täusche ich mich da - NUR WEIL ich den EzuB habe, bin ich ja nur an die 80 gebunden WENN ich gerade ein Gespann lenke das dem EzuB entspricht, wenn ich ein Gespann lenke das EGW-PKW>HZG-Hänger bzw. <3500kg HZG-Zug entspricht, darf ich auch 100 fahren wenn ich den EzuB habe - ich denke mal dass das oben von Dir nur nicht eindeutig geschrieben war, alles andere würde mich sehr wundern.
ZUSATZFRAGE 2:
EIN WEITERER VORTEIL von EzuB ist doch, dass ich z.B. einen Anhänger ziehen darf der weit über das HZG oder max. erlaubte Anhängelast zugelassen ist, SOLANGE ICH NICHT TATSÄCHLICH Gewichtsbeschränkungen (Anhängelast, max. Zuggewicht, HZG Zugwagen, ...) überschreite - ich darf z.B. mit meinem X1 und meinem EzuB Schein einen Anhänger ziehen der HZG 2700kg hat SOLANGE ich NICHT tatsächlich am Hänger mehr auflade (inkl. Eigengewicht Hänger) als 1800kg was mein X1 technisch ziehen darf. Das darf ich mit dem EzuB - mit der NEUEN VERORDNUNG werde ich für dieses Gespann NOCH IMMER den EzuB brauchen da das HZG beider Fahrzeuge über 4250kg liegt - also noch ein Vorteil von EzuB - wenn meine Frau sich endlich entschliesst auch mit dem Wohnwagen zu fahren werde ich ihr dazu raten den EzuB zu machen und nicht nur die "Übungseinheiten" für den neuen EU B-Schein da sie mit dem neuen EU-Scheinchen zwar den X1 mit einem 1800kg Wohnwagen fahren darf aber den Lastenanhänger von einem Kumpel der auf 2700kg zugelassen ist nicht mit Momentangewicht von 1800kg fahren darf - da der EzuB ja nicht wirklich umständlich und teuer ist und ich mir nicht denken kann dass die Zusatzausbildung für das neue EU-Scheinchen wirklich billiger ist macht für mich der EzuB nachwievor mehr Sinn. Und wenn man liest wie "Gewohnheitsrecht" auf neue Scheine angewendet wird wenn sie umgeschrieben werden, macht der EzuB noch mehr Sinn da damit eindeutig das ziehen von Anhängern verbrieft ist - wer weiss was sich da noch in Zukunft ändern wird.
derfranze
06.07.2011, 09:04
hallo - danke sehr informative und interessante 7 Seiten bisher!
leider nur einmal "angerissen" wurde die Geschwindikeitsregelungen für Anhänger - da wäre ich sehr froh über eine EU einheitliche 100 km/h Regelung - so wie es heute ist ist es in vielen Ländern unterschiedlich von 60 bis 130 km/h und wenn ich daran denke wie "krank" es in Österreich ist - hier darf man Z.B mit einem Renault Megane und einem 1200 kg Wohnwagen 100 fahren, aber mit einem BMW X5 mit Allrad und dem gleichen Wohnwagen nur mehr 80 ...
HIER MEINE FRAGE: wie sieht es dann mit den neuen Gesetzen aus? Da darf man ja dann anscheinend dann mit B um die 4200kg fahren ( zugwagen und Hänger) - damit wäre dann die oben beschriebene X5 Kombination im B Bereich und nicht mehr EzuB wird das dann bedeuten dass man dann damit 100 fahren darf oder bleibt der 100er weiterhin nur bis 3500kg? #
Da wird es vorraussichtlich zum B Führereschein den Code 96 eingetragen geben um 4250 kg Gespanngewicht lenken zu dürfen. Ist heut übrigens im Nationalrat Thema.
danke!
Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht sind europaweit geregelt (50 - 70 - 80) und es ist gleichgültig, ob das Zugfahrzeug ein Pkw, Lkw oder ein Traktor ist. Auch für die Benützung von Autobahnen muß das Fahrzeug die erforderliche Mindestgewschwindigkeit nur erreichen können und dürfen, fahren muß der Lenker dieses Mindestempo nicht. (Auch LKW kriechen auf Autobahnen dahin...)
lg Franz
derfranze
06.07.2011, 09:12
Hallo Johann,
ZUSATZFRAGE1:
Du schreibst oben " ... Lenker mit "B" alleine hat und darf dann mit etwa gleichen Voraussetzungen 20 km/h langsamer fahren ..." SO stimmt das ja wohl nicht, oder täusche ich mich da - NUR WEIL ich den EzuB habe, bin ich ja nur an die 80 gebunden WENN ich gerade ein Gespann lenke das dem EzuB entspricht, wenn ich ein Gespann lenke das EGW-PKW>HZG-Hänger bzw. <3500kg HZG-Zug entspricht, darf ich auch 100 fahren wenn ich den EzuB habe - ich denke mal dass das oben von Dir nur nicht eindeutig geschrieben war, alles andere würde mich sehr wundern.
Richtige Schlußfolgerung!
ZUSATZFRAGE 2:
EIN WEITERER VORTEIL von EzuB ist doch, dass ich z.B. einen Anhänger ziehen darf der weit über das HZG oder max. erlaubte Anhängelast zugelassen ist, SOLANGE ICH NICHT TATSÄCHLICH Gewichtsbeschränkungen (Anhängelast, max. Zuggewicht, HZG Zugwagen, ...) überschreite - ich darf z.B. mit meinem X1 und meinem EzuB Schein einen Anhänger ziehen der HZG 2700kg hat SOLANGE ich NICHT tatsächlich am Hänger mehr auflade (inkl. Eigengewicht Hänger) als 1800kg was mein X1 technisch ziehen darf. Das darf ich mit dem EzuB - mit der NEUEN VERORDNUNG werde ich für dieses Gespann NOCH IMMER den EzuB brauchen da das HZG beider Fahrzeuge über 4250kg liegt - also noch ein Vorteil von EzuB - wenn meine Frau sich endlich entschliesst auch mit dem Wohnwagen zu fahren werde ich ihr dazu raten den EzuB zu machen und nicht nur die "Übungseinheiten" für den neuen EU B-Schein da sie mit dem neuen EU-Scheinchen zwar den X1 mit einem 1800kg Wohnwagen fahren darf aber den Lastenanhänger von einem Kumpel der auf 2700kg zugelassen ist nicht mit Momentangewicht von 1800kg fahren darf - da der EzuB ja nicht wirklich umständlich und teuer ist und ich mir nicht denken kann dass die Zusatzausbildung für das neue EU-Scheinchen wirklich billiger ist macht für mich der EzuB nachwievor mehr Sinn. Und wenn man liest wie "Gewohnheitsrecht" auf neue Scheine angewendet wird wenn sie umgeschrieben werden, macht der EzuB noch mehr Sinn da damit eindeutig das ziehen von Anhängern verbrieft ist - wer weiss was sich da noch in Zukunft ändern wird.
dem ist nur hinzuzufügen, das Weiterbildung nur dem schadet, der sie nicht hat :D
...
lg Franz
johannsen
06.07.2011, 09:29
Der "Dreier" Führerschein wurde in Deutschland für Fahrzeugkombinationen bis 7,5 Tonnen erteilt. Diese Regelung fällt unter den sogenannten "Bestandschutz". Ich würde den FS gerne sehen, ob die Gewichstgrenze so mirnixdirnix von 7,5 auf 12 Tonnen angehoben wurde. Das deutsche Pendant zum österreicheischen KFG (STVZO oder so ähnlich) ist Bundesrecht und es gibt keine "Länderausnahmen".
Dazu kommt, dass es in D keine (außer der 100er km/h Regel) keine Anhängervorschriften so wie in Ö gibt.
lg Franz
Könnte ich Dir zeigen. Was denkst Du, wie ich geschleimt hab, weil ich für den Wohnwagen den EzB gebraucht hab und meine hochgeschätzte Gattin bekam auf dem Verkehrsamt ihren deutschen B so umgeschrieben, dass sie mit 12t - Gespannen fahren darf.
Unser VA hatte da so ein Konvolut, in dem die Beamtin nachgesehen hat, wo die jeweiligen Entsprechungen hervorgingen. Wie sie mir damals erzählte, hing der Umfang der österreichischen LB von Ausstellungsdatum und dt. Bundesland ab. Sie hat extra nochmal nachgeprüft, als ich nicht glauben wollte, dass der dt. B sogar C1zE enthielt.
Meine Frau ist bis dahin und auch nicht seither in einem 7,5 t LKW gesessen.
LG
Johann
Flüsterer
06.07.2011, 11:01
Kraftwagenzüge über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht sind europaweit geregelt (50 - 70 - 80) und es ist gleichgültig, ob das Zugfahrzeug ein Pkw, Lkw oder ein Traktor ist. Auch für die Benützung von Autobahnen muß das Fahrzeug die erforderliche Mindestgewschwindigkeit nur erreichen können und dürfen, fahren muß der Lenker dieses Mindestempo nicht. (Auch LKW kriechen auf Autobahnen dahin...)
lg Franz
Ist das wirklich so? Denn mit der "100er Zulassung", die es z:b: in D gibt, kann ich mit den passenden Voraussetzungen technischer Natur und den richtigen Gewichtsverhältnissen ganz locker 100 mit meinem Gespann fahren, was ich in Ö nicht kann.
Ich plädiere wirklich für die deutsche Lösung - die ist ein wenig flexibel und richtet sich eben ein wenig nach den Gegebenheiten des Gespannes - da sind wir beim Megae / X5 Vergleich von vorhin - oder beim Espace und meinem WoWa oder dem Mercedes und meinem WoWa - ist für Geschwindigkeiten jenseits der 100er Marke locker geeignet - nur derf ma hoit ned...:mad::mad:
lupo1972
06.07.2011, 14:32
Ist das wirklich so? Denn mit der "100er Zulassung", die es z:b: in D gibt, kann ich mit den passenden Voraussetzungen technischer Natur und den richtigen Gewichtsverhältnissen ganz locker 100 mit meinem Gespann fahren, was ich in Ö nicht kann.
Ich plädiere wirklich für die deutsche Lösung - die ist ein wenig flexibel und richtet sich eben ein wenig nach den Gegebenheiten des Gespannes - da sind wir beim Megae / X5 Vergleich von vorhin - oder beim Espace und meinem WoWa oder dem Mercedes und meinem WoWa - ist für Geschwindigkeiten jenseits der 100er Marke locker geeignet - nur derf ma hoit ned...:mad::mad:
... ja leider - in Österreich jedoch ist die Gefahr "erwischt" zu werden eher geringer da man die stationären Radarkästen kennt und mobile per Laser die Raser abschiessen - wenn die auf der Autobahn lasern lasern die eher gegen die 130, da müsste ein Polizist schon genau schauen wenn er eine Gespann mit 100 lasert ob das ein EzuB oder ein B Gespann ist, daher vermute ich mal, dass die wenn man mit dem Gespann die 100 nicht überschreitet kaum aufhalten werden - ABER in Italien mit dem neuen TUTOR messen die über eine sehr sehr lange Strecke die Durchschnittsgeschwindigkeit und ermitteln ob es ein Gespann ist oder Auot oder LKW und dann wird genau gerechnet - da ist so ein "lockerer" 100er schnell mal registriert und Strafe fällig - ich will ja nicht rasen, aber wenn ich so Tempomat auf 86 fahre und auf einen LKW oder langsames Womo auflaufe und ich mal mit fast 100 den schnell überhole, könnte es schon "eng" werden ... und ich denke einmal, dass solche Systeme mit den wachsenden Möglichkeiten eher mehr in Europa werden ...
... daher meine grosse Hoffnung, dass irgendwann in Europa mit dem entsprechenden Auto/Hänger 100 erlaubt sein wird um nicht per Gesetz hinter den LKW und langsamen alten Womos herzuckeln zu müssen. ...
derfranze
06.07.2011, 16:20
Ist das wirklich so? Denn mit der "100er Zulassung", die es z:b: in D gibt, kann ich mit den passenden Voraussetzungen technischer Natur und den richtigen Gewichtsverhältnissen ganz locker 100 mit meinem Gespann fahren, was ich in Ö nicht kann.
Ich plädiere wirklich für die deutsche Lösung - die ist ein wenig flexibel und richtet sich eben ein wenig nach den Gegebenheiten des Gespannes - da sind wir beim Megae / X5 Vergleich von vorhin - oder beim Espace und meinem WoWa oder dem Mercedes und meinem WoWa - ist für Geschwindigkeiten jenseits der 100er Marke locker geeignet - nur derf ma hoit ned...:mad::mad:
Jedes Land kann restrektiver oder lockerer innerhalb einer EU-Richtlinie vorgehen. Diese Regelungen gelten dann nur in dem entsprechendem EU-Land. Siehe z.B. unser Code 111 (125er) gilt nur in Ö, im restlichen EU-Ausland brauchst den A-Schein.
Es macht wenig Sinn über einzelne Ausnahmeregeln in den unterschiedlichen EU-Ländern zu vergleichen. Es ist einem österr. Zulassungsbesitzer durchaus möglich, sich die deutsche 100er Erlaubnis für Gespanne in Deutschland zu holen.
Es gibt auch gegenteilige oder nachteilige Regelungen in D, z.B. der ungebremste Anhänger, der in Ö immer 100 fahren darf kriegt in D nur dann den 100er , wenn der Anhänger 0,3 mal Zugfahrzeuggewicht ist, also bei 2 Tonnen darf der Anhänger nur 600 kg für 100 km/h haben. Und wollt's das auch??
lg Franz
derfranze
06.07.2011, 16:31
... ja leider - in Österreich jedoch ist die Gefahr "erwischt" zu werden eher geringer da man die stationären Radarkästen kennt und mobile per Laser die Raser abschiessen - wenn die auf der Autobahn lasern lasern die eher gegen die 130, da müsste ein Polizist schon genau schauen wenn er eine Gespann mit 100 lasert ob das ein EzuB oder ein B Gespann ist, daher vermute ich mal, dass die wenn man mit dem Gespann die 100 nicht überschreitet kaum aufhalten werden -
bei Planenanhängern werdens eher in Richtung EzB tendieren, bei "normalen" WW eher nicht.
ABER in Italien mit dem neuen TUTOR messen die über eine sehr sehr lange Strecke die Durchschnittsgeschwindigkeit und ermitteln ob es ein Gespann ist oder Auot oder LKW und dann wird genau gerechnet - da ist so ein "lockerer" 100er schnell mal registriert und Strafe fällig
Das kann die östereichische Sektion Control im Kaisermühlentunnel auch - die hat für die LKW 60er eine seperate Kontrolle im Programmfluss. Und geht hier bitte bei Geschwindigkeitsvergleichen nicht nach euren Autotachos, Lkw Tachos werden 2 jährlich überprüft und dürfen höchsten 2% abweichen.
- ich will ja nicht rasen, aber wenn ich so Tempomat auf 86 fahre und auf einen LKW oder langsames Womo auflaufe und ich mal mit fast 100 den schnell überhole, könnte es schon "eng" werden ... und ich denke einmal, dass solche Systeme mit den wachsenden Möglichkeiten eher mehr in Europa werden ...
... daher meine grosse Hoffnung, dass irgendwann in Europa mit dem entsprechenden Auto/Hänger 100 erlaubt sein wird um nicht per Gesetz hinter den LKW und langsamen alten Womos herzuckeln zu müssen. ...
Es gibt in D bereits eine Versuchstrecke, wo die Fahrzeuge während der Fahrt gewogen (Achslast und Gesamtgewicht) und dann automatisch rausgefischt werden. Und beim Bremsen zur Überprüfung hin messen's dann auch noch die Temperatur der einzelnen Räder um die gleiche Bremswirkung zu kontrollieren.
lg Franz
Flüsterer
06.07.2011, 18:28
Es gibt in D bereits eine Versuchstrecke, wo die Fahrzeuge während der Fahrt gewogen (Achslast und Gesamtgewicht) und dann automatisch rausgefischt werden. Und beim Bremsen zur Überprüfung hin messen's dann auch noch die Temperatur der einzelnen Räder um die gleiche Bremswirkung zu kontrollieren.
lg Franz
Coole G´Schicht - bitte in Österreich einführen. Da würden wohl so manche Schrott-LKW´s aus dem Verkehr gezogen werden - es dauert halt alles immer etwas länger, bis es wirkt.
Ein bisserl Off-Topic: Mir ist gerde in HR aufgefallen, daß es hier jeweils in der Mitte der Fahrbahnen (man sieht es besonders auf dem CP) tausende kleiner, zum Teil frischer Öltropfen gibt (nein, ÖL, kein Kondens-Pipi von der AC). Da sieht man einmal, wie hoch mittlerweile der Standard in unseren Breitengranden ist, denn ein Auto, das alle 2m einen Öltropfen liegen läßt (man kann die durchaus verfolgen), kommt bei uns kaum mehr durch den §57a - und gut ists. Das stinkt nämlich gewaltig zum Himmel im wahrsten Sinne des Wortes und wenn man sich mal ausrechnet, wie viel Öl da auf den gesamten Straßen jeden Tag unnötig ausgesabbert werden - na pfiat di.:mad::mad:
johannsen
06.07.2011, 21:40
Danke Franz, für die Info!
Coole G´Schicht - bitte in Österreich einführen. Da würden wohl so manche Schrott-LKW´s aus dem Verkehr gezogen werden - es dauert halt alles immer etwas länger, bis es wirkt.
Hallo Martin!
Aber mit dem Nervenkitzel wegen ein "bisserl drüber oder so" ist es dann vorbei. Hab mal einen Kollegen, der damit aktuell zu tun hat, angemailt und der hat mir folgende Info zukommen lassen:
Diese Strecke gibt es in der Nähe von Rosenheim zwischen
München und Salzburg - ist eine Versuchsstrecke, die von der EU bezuschusst wird. Während der Vorbeifahrt werden die Fahrzeuge über
eine Videoanlage vermessen (Länge / Höhe / Breite), die Geschwindigkeit
wird gemessen (Kontaktschleifen) das Gewicht wird ermittelt (Radlast,
Achslast und Gesamtgewicht), die Reifenprofiltiefe (mittels Laser) und
der Luftdruck der Reifen, sowie der technisches Zustand des Fahrzeuges
über eine Infrarotkamera (Bremsen, Reifen, Lager, Achsen,
Antriebsstrang...).
Anschließend werden die "auffälligen" Lkw auf einen Parkplatz
rausgewunken und dort noch einmal zur Kontrolle überprüft. Die
Trefferquote der Anlage liegt wohl bei ca. 99,9 Prozent weshalb sie
demnächst die Zulassung für den Echtbertrieb (ohne Nachmessungen dann)
erhalten soll. Nach der Zulassung sollen ca. 300 Messstellen dieser Art
in Deutschland installiert werden. Beanstandungsquote liegt derzeit wohl
bei ca. 1.000 Lkw / Busse / Lieferwagen am Tag!
Steiles Ding - vor allem für zahlreiche Womofahrer.
LG
Johann
http://youtu.be/3EDWxbgwHs4
Flüsterer
07.07.2011, 09:41
Danke Franz, für die Info!
Hallo Martin!
Aber mit dem Nervenkitzel wegen ein "bisserl drüber oder so" ist es dann vorbei. Hab mal einen Kollegen, der damit aktuell zu tun hat, angemailt und der hat mir folgende Info zukommen lassen:
Diese Strecke gibt es in der Nähe von Rosenheim zwischen
München und Salzburg - ist eine Versuchsstrecke, die von der EU bezuschusst wird. Während der Vorbeifahrt werden die Fahrzeuge über
eine Videoanlage vermessen (Länge / Höhe / Breite), die Geschwindigkeit
wird gemessen (Kontaktschleifen) das Gewicht wird ermittelt (Radlast,
Achslast und Gesamtgewicht), die Reifenprofiltiefe (mittels Laser) und
der Luftdruck der Reifen, sowie der technisches Zustand des Fahrzeuges
über eine Infrarotkamera (Bremsen, Reifen, Lager, Achsen,
Antriebsstrang...).
Anschließend werden die "auffälligen" Lkw auf einen Parkplatz
rausgewunken und dort noch einmal zur Kontrolle überprüft. Die
Trefferquote der Anlage liegt wohl bei ca. 99,9 Prozent weshalb sie
demnächst die Zulassung für den Echtbertrieb (ohne Nachmessungen dann)
erhalten soll. Nach der Zulassung sollen ca. 300 Messstellen dieser Art
in Deutschland installiert werden. Beanstandungsquote liegt derzeit wohl
bei ca. 1.000 Lkw / Busse / Lieferwagen am Tag!
Steiles Ding - vor allem für zahlreiche Womofahrer.
LG
Johann
Naja - ohne direkte Verbindung zu EKIS / GDB /Zulassungsevidenz kann da auf die individuellen Dinge ja nicht zugegriffen werden. Wenn aber eine Achslast exorbitant hoch ist (LKW - Strassenschäden und Gefährdung), Bremsen und Reifen überhitzt sind (LKW und PKW und Anhänger), die Profiltiefe einfach nimmer vorhanden ist - dann sind das schwere technische Mängel, die mit der heutigen Messtechnik ja anscheinend problemlos erfasst werden können und diese schwarzen Schafe dann aus dem Verkehr gezogen werden können.
Und: 1000 Fahrzeuge pro TAG !!!!! Wenn sich das durchsetzt, schaffen die Deutschen es sicher, ihre Strassen ein wenig von mängelbehafteten Fahrzeugen zu säubern - dann geht´s nur mehr um die Gehirnamputierten...
Ich denke auch nicht, dass da dann ein "ein bisserl überm Gewicht" im Privat/Campingbereich wirklich geahndet wird, grobe Verstöße aber, die weit in der Illegalität liegen aber schon, und auch das könnte so manchen schweren Unfall vermeiden helfen. (z.B. eine Beanstandung einer Gespannkombination, bei der das Gewichtsverhältnis Zugfzg / Anhänger ned passt). Wenn ein WoMo statt 3.5 to 3.7 to hat - naja. Wenn´s aber schon im Leerzustand bei 4.4to ist und aber auf 3.5to HzGG typisiert wurde (nein, Franze, ich sag jetzt nicht, welche LPA das genehmigt hat...), dann wirds im Vorbeifahren flotte 5 to haben und damit ein Grund für eine Beanstandung geben - das funzt auch ohne online-Verbindung, der gute alte Zulassungsschein - sei er nur aus Papier oder man hat der OeSD 18,- in den Rachen geworfen:cool:, reicht hier ja völlig aus...
lupo1972
07.07.2011, 12:50
Technisch und tatsächlich ein cooles System - ABER ich finde es nicht gut, dass dabei "nur" Strafen versendet und eingehoben werden - mag zwar abschreckend wirken, ABER es werden die wirklich schwarzen Schafe nicht sofort stillgelegt - beim Test hier schon, aber wenn dann später auf anderen Installationen "nur" mehr Strafen ausgefasst werden, fährt der gnadenlos überladene mit glühenden Bremsen weiter und verunfallt dann möglicherweise bevor sein Chef den Strafbescheid bekommen hat - wenn er ihn überhaupt bekommt wenn der LKW ausserhalb der EU zugelassen ist ...:confused:
Flüsterer
07.07.2011, 16:48
Technisch und tatsächlich ein cooles System - ABER ich finde es nicht gut, dass dabei "nur" Strafen versendet und eingehoben werden - mag zwar abschreckend wirken, ABER es werden die wirklich schwarzen Schafe nicht sofort stillgelegt - beim Test hier schon, aber wenn dann später auf anderen Installationen "nur" mehr Strafen ausgefasst werden, fährt der gnadenlos überladene mit glühenden Bremsen weiter und verunfallt dann möglicherweise bevor sein Chef den Strafbescheid bekommen hat - wenn er ihn überhaupt bekommt wenn der LKW ausserhalb der EU zugelassen ist ...:confused:
Ja klar - gleich dahinter muss dann die Exekutive die Schäfchen zur Seite winken und u.U. auch gleich abstellen - sondt bringt des ned viel.