PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zigarettenpreise in GR



Schulgarten1
21.08.2010, 13:56
nachdem ich schon 2 jahre nicht dort war: wie haben sich heuer in Krise die Zigarettenpreise in Griechenland entwickelt??

Guggi
21.08.2010, 22:20
Hi Walter!

Die liegen zwischen 2,5 und 3,4 EUR
Im Duty Free kosten die Marlboro Light 17 EUR die Stange

Flairist
22.08.2010, 09:52
Hi Walter!

Die liegen zwischen 2,5 und 3,4 EUR
Im Duty Free kosten die Marlboro Light 17 EUR die Stange

Naujo daun.....

Bekommt man ja die preislich leicht erhöhte Maut und auch die höheren Spritpreise wieder herein...:D:D:D

Ciao

womoline
22.08.2010, 11:45
Hi Walter!

Die liegen zwischen 2,5 und 3,4 EUR
Im Duty Free kosten die Marlboro Light 17 EUR die Stange

duty free??? in Griechenland?? als Europäer?? oder meinst du aufm Landweg innerhalb eines nicht-EU-Landes.. bin verwirrt!

Guggi
22.08.2010, 11:50
duty free??? in Griechenland?? als Europäer?? oder meinst du aufm Landweg innerhalb eines nicht-EU-Landes.. bin verwirrt!

;) Noch ein Vorteil vom Landweg: Duty Free ist an der Grenze GR - Mazedonien!

Schulgarten1
22.08.2010, 22:05
Danke für Eure Antworten. Wir fahren mit der Fähre und meine Frau wollte wissen ob sie Zigis mitnehmen soll (weil die zwischenzeitlich in GR vielleicht so vile teurer wurden) oder in GR kaufen. Also kauf ma´s unten weil da kostens gleich viel.
ich selber rauch pfeife, daher muss ich mir den Tobak mitnehmen, weil sicherlich bekommt mann dort nix gscheites (nur ausgetrocknetes)
Danke!!

as61828
23.08.2010, 21:31
Danke für Eure Antworten. Wir fahren mit der Fähre und meine Frau wollte wissen ob sie Zigis mitnehmen soll (weil die zwischenzeitlich in GR vielleicht so vile teurer wurden) oder in GR kaufen. Also kauf ma´s unten weil da kostens gleich viel.
ich selber rauch pfeife, daher muss ich mir den Tobak mitnehmen, weil sicherlich bekommt mann dort nix gscheites (nur ausgetrocknetes)
Danke!!

Du sollst Deine Frau dazu verleiten, dass Sie aufhört zu rauchen. Das ist doch wie die Pest.. langsam kommt der Punkt und aus ist es, meint adolfo:rolleyes::rolleyes::rolleyes::mad::mad:

CORFU
29.08.2010, 08:58
hallo
die preise wurden gegenüber letzten jahr wieder erhöht.
leader (blau) € 24 sind vergleichbar mit unsre memphis
pall mall €27
marlboro € 32

mfg

campingreiser
13.09.2010, 02:57
Zigarettenpreise erhöhen sich ständig, nur im Internet bleiben die Preise etwas stabiel.
www.rauchenundsparen.net

Flairist
13.09.2010, 06:25
Zigarettenpreise erhöhen sich ständig, nur im Internet bleiben die Preise etwas stabiel.
Rauchen und Sparen (http://www.rauchenundsparen.net)
EU-Zigarettenhersteller bzw. Qualität.

Hallo Campingreiser!

SUPER Einstieg!:mad::mad::mad:
Wer auf dieser Seite bestellt bzw. kauft macht sich gleich einmal strafbar...:eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek ::eek:

Bitte verzichte in Zukunft auf solche ...... Tipps!:rolleyes::rolleyes:

Danke.
mfg
Paul

abo
13.09.2010, 13:16
Wer auf dieser Seite bestellt bzw. kauft macht sich gleich einmal strafbar...:eek:

hi

wie kommst auf die idee?
die beschraenkungen bei der einfuhr sind doch vor monaten gefallen, oder?

Flairist
13.09.2010, 15:35
hi

wie kommst auf die idee?
die beschraenkungen bei der einfuhr sind doch vor monaten gefallen, oder?

Oder?

Sonderregelung bei Tabakwaren

Tabakerzeugnisse, auf denen die Warnhinweise nicht in deutscher Sprache angebracht sind, dürfen nur in den folgend genannten Mengen nach Österreich eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis höchstens 250 g.

Bezüglich der Warnhinweise auf den Verpackungen gilt, dass diese unablösbar und unverwischbar aufgedruckt sein müssen. Deutschsprachige Warnhinweise in Form von Aufklebern sind nicht zulässig und ändern nichts an der oben angeführten Einfuhrbegrenzung.

Und genau deshalb macht man sich strafbar! Schon mal die Mengen gelesen, die bestellt werden müssen?
Nicht nur eine Finanzstrafe, sondern auch ein Zollvergehen. Bei uns im Ort blechte schon einer mal € 4.000.-!!!! :D:D:D

Ciao
Paul

igPuk
13.09.2010, 15:45
hi

wie kommst auf die idee?
die beschraenkungen bei der einfuhr sind doch vor monaten gefallen, oder?

Hallo .

Kauft nur, es wird dann sicher wer aufhören zu RAUCHEN bei € 4000.-

abo
13.09.2010, 15:53
Oder?
Sonderregelung bei Tabakwaren
Tabakerzeugnisse, auf denen die Warnhinweise nicht in deutscher Sprache angebracht sind, dürfen nur in den folgend genannten Mengen nach Österreich eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis höchstens 250 g.
Bezüglich der Warnhinweise auf den Verpackungen gilt, dass diese unablösbar und unverwischbar aufgedruckt sein müssen. Deutschsprachige Warnhinweise in Form von Aufklebern sind nicht zulässig und ändern nichts an der oben angeführten Einfuhrbegrenzung.
Und genau deshalb macht man sich strafbar! Schon mal die Mengen gelesen, die bestellt werden müssen?
Nicht nur eine Finanzstrafe, sondern auch ein Zollvergehen. Bei uns im Ort blechte schon einer mal € 4.000.-!!!! :D:D:D
Ciao
Paul

hallo

ich verstehe ja deinen standpunkt als trafikant, aber alle von dir zitierten bestimmungen sind veraltet und zwischenzeitlich nicht mehr gueltig

guckst du mal hier ein aktuelles urteil ueber den flyer der WKO zu dem thema:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100420_OGH0002_0040OB00137_09 I0000_000&ResultFunctionToken=b1fe10f8-0871-41ff-bbaa-d9bf1d671354&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=24.06.2010&Norm=&ImRisSeit=EinemMonat&ResultPageSize=50&Suchworte=Zigaretten


zitate daraus:
"
2.2. Die Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen bezweckt die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidhöchstgehalt von http://www.ris.bka.gv.at/Images/back.gif (http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100420_OGH0002_0040OB00137_09 I0000_000&ResultFunctionToken=b1fe10f8-0871-41ff-bbaa-d9bf1d671354&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=24.06.2010&Norm=&ImRisSeit=EinemMonat&ResultPageSize=50&Suchworte=Zigaretten#hit42)Zigarettenhttp://www.ris.bka.gv.at/Images/forward.gif (http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100420_OGH0002_0040OB00137_09 I0000_000&ResultFunctionToken=b1fe10f8-0871-41ff-bbaa-d9bf1d671354&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=24.06.2010&Norm=&ImRisSeit=EinemMonat&ResultPageSize=50&Suchworte=Zigaretten#hit44), für die gesundheitsrelevanten Warnhinweise und sonstigen Angaben auf den Verpackungen von Tabakerzeugnissen sowie für bestimmte Maßnahmen, die die Inhaltsstoffe und die Bezeichnungen von Tabakerzeugnissen betreffen, wobei von einem hohen Gesundheitsschutzniveau ausgegangen wird.
Gemäß Art 5 Abs 6 lit e der RL 2001/37/EG ist der Wortlaut der erforderlichen Warnhinweise und Schadstoffangaben in der bzw den Amtssprachen des Mitgliedstaats abzufassen, in dem das Erzeugnis in den Verkehr gebracht wird.
Der EuGH hat im Urteil vom 9. 8. 1994, RS C-51/93 ausgesprochen, dass die benutzte Wendung „Land ..., in dem die Ware in den Verkehr gebracht wird“, den Mitgliedstaat des Endverkaufs des Erzeugnisses bezeichnet.
Gemäß Art 13 der RL 2001/37/EG dürfen die Mitgliedstaaten die Einfuhr, den Verkauf und den Konsum von Tabakerzeugnissen, die dieser RL entsprechen, nicht aus Gründen untersagen oder beschränken, die ua mit den gesundheitsrelevanten Warnhinweisen oder anderen Erfordernissen der RL zusammenhängen. Die Umsetzungsfrist endete gemäß Art 14 der RL 2001/37/EG mit 30. 9. 2002.
Der - auf der beanstandeten Broschüre auszugsweise abgedruckte - § 7a TabakG sieht vor, dass Tabakwaren, die im Ausland von Privatpersonen erworben wurden und hinsichtlich der auf ihnen aufgebrachten Warnhinweise den Bestimmungen des TabakG nicht entsprechen, nur in beschränktem Umfang ins Inland verbracht werden ... dürfen. Damit wollte der österreichische Gesetzgeber die mit den Warnhinweisen beabsichtigte Aufklärung über die mit Rauchen verbundenen Gesundheitsrisiken wahren (EBRV 392 BlgNR XXIII. GP 2). Das österreichische TabakG beschränkt somit die Einfuhr von Tabakerzeugnissen aus Gründen, die mit den gesundheitsrelevanten Warnhinweisen zusammenhängen. Dies verstößt gegen Art 13 der RL 2001/37/EG (so auch Meinl, Begrenzung der Verbringung von http://www.ris.bka.gv.at/Images/back.gif (http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100420_OGH0002_0040OB00137_09 I0000_000&ResultFunctionToken=b1fe10f8-0871-41ff-bbaa-d9bf1d671354&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=24.06.2010&Norm=&ImRisSeit=EinemMonat&ResultPageSize=50&Suchworte=Zigaretten#hit43)Zigarettenhttp://www.ris.bka.gv.at/Images/forward.gif (http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100420_OGH0002_0040OB00137_09 I0000_000&ResultFunctionToken=b1fe10f8-0871-41ff-bbaa-d9bf1d671354&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=24.06.2010&Norm=&ImRisSeit=EinemMonat&ResultPageSize=50&Suchworte=Zigaretten#hit45) gemeinschaftsrechtskonform?, SWI 2008, 316; derselbe, Einfuhr von http://www.ris.bka.gv.at/Images/back.gif (http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100420_OGH0002_0040OB00137_09 I0000_000&ResultFunctionToken=b1fe10f8-0871-41ff-bbaa-d9bf1d671354&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=24.06.2010&Norm=&ImRisSeit=EinemMonat&ResultPageSize=50&Suchworte=Zigaretten#hit44)Zigarettenhttp://www.ris.bka.gv.at/Images/forward.gif (http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100420_OGH0002_0040OB00137_09 I0000_000&ResultFunctionToken=b1fe10f8-0871-41ff-bbaa-d9bf1d671354&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=24.06.2010&Norm=&ImRisSeit=EinemMonat&ResultPageSize=50&Suchworte=Zigaretten#hit46) aus den EU-Nachbarländern ab 1. Jänner 2009, FJ 2009, 17).
Die Behauptung, dass nur http://www.ris.bka.gv.at/Images/back.gif (http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100420_OGH0002_0040OB00137_09 I0000_000&ResultFunctionToken=b1fe10f8-0871-41ff-bbaa-d9bf1d671354&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=24.06.2010&Norm=&ImRisSeit=EinemMonat&ResultPageSize=50&Suchworte=Zigaretten#hit45)Zigaretten im Ausmaß von höchstens 200 Stück privat eingeführt werden dürfen, ist daher unrichtig, weil auf einer gemeinschaftsrechtswidrigen - und somit unanwendbaren - Norm beruhend. Damit führt die Beklagte unter Inanspruchnahme ihrer Autorität als öffentliche Stelle über die tatsächliche Rechtslage in die Irre (vgl 4 Ob 24/06t)."


soweit ich weiss darf man dzt 800stk kaufen


bin aber ned sicher


bin nichtraucher


g

Flairist
13.09.2010, 17:37
soweit ich weiss darf man dzt 800stk kaufen


bin aber ned sicher


bin nichtraucher


g

Dann lass es bitte.

Sofern nicht die Warnhinweise in DEUTSCH sind, gilt die 200er Regelung.

Und Trafikant bin ich nur mehr bis 30.09.2010. ;);)


Ciao
Paul
PS: Und irgendwann haben wir alle einen billigen Ramsch aus dem Internet und keine Arbeitsplätze (und damit auch kein Geld) mehr....:rolleyes::o:o:o

abo
13.09.2010, 18:17
Dann lass es bitte.
Sofern nicht die Warnhinweise in DEUTSCH sind, gilt die 200er Regelung.
Und Trafikant bin ich nur mehr bis 30.09.2010. ;);)


hallo

evt machst du dir ja mal die muehe und versucht das zitierte urteil zu lesen

darin wurde die wwirtschaftskammer wegen ihres info-flyers verurteilt.
WEIL da draufstand max. 200stk
und WEIL das eben nicht stimmt

richtig ist dass der aufdruck die sprache des herkunftslandes aufweisen muss, dann ist die ware legal

kaufen duerfen wir endkunden - so wie auch alle unternehmen (die davon aber viel mehr profitieren als wir endkunden) - im ganzen EU raum........ ohne dass uns ein nachteil daraus erwachsen darf wenn der kauf nicht im land erfolgt in welchem wir unseren wohnsitz haben

g

Flairist
14.09.2010, 06:50
hallo

evt machst du dir ja mal die muehe und versucht das zitierte urteil zu lesen

darin wurde die wwirtschaftskammer wegen ihres info-flyers verurteilt.
WEIL da draufstand max. 200stk
und WEIL das eben nicht stimmt

richtig ist dass der aufdruck die sprache des herkunftslandes aufweisen muss, dann ist die ware legal

kaufen duerfen wir endkunden - so wie auch alle unternehmen (die davon aber viel mehr profitieren als wir endkunden) - im ganzen EU raum........ ohne dass uns ein nachteil daraus erwachsen darf wenn der kauf nicht im land erfolgt in welchem wir unseren wohnsitz haben

g

Dann lies mal vom welchen Jahr die Urteile sind.....:o:o:o:o
Und dann lies hier mal.....

https://www.bmf.gv.at/Zoll/InformationenfrReisende/EinreiseausEUStaaten/TabakwarenausEUStaaten/_start.htm

Und dann behaupte das Gegenteil.....;);););)

Ciao
Paul

abo
14.09.2010, 10:27
Dann lies mal vom welchen Jahr die Urteile sind.....:o:o:o:o
Und dann lies hier mal.....
https://www.bmf.gv.at/Zoll/InformationenfrReisende/EinreiseausEUStaaten/TabakwarenausEUStaaten/_start.htm
Und dann behaupte das Gegenteil.....;);););)
Ciao
Paul

hi

ich behaupte das gegenteil

"mein" urteil ist vom april 2010
und betrifft eben genau diese einschraenkung die auf der zollseite (die aus 2008 ist) irrefuehrend angefuehrt ist

es muss die sprache des HERKUNFTSLANDES sein, die aufgedruckt sein muss, dann ist alles legal

ich gebe dir aber recht dass man eine menge aerger bekommen kann mit mehr als 200stk
weil die meisten gruenen wenig ahnung von den aktuellsten OGH und EUGH entscheidungen haben, ist ja auch nicht deren job....

g

heva
24.09.2010, 05:40
Dann ist es wohl besser man fährt nach Tschechien wegen Zigaretten vor dem Urlaub und kauft die erlaubte Menge für den Urlaub :)

abo
24.09.2010, 09:23
hi

du darfst dir durchaus auch welche mit nach hause nehmen (oder schicken lassen)
aber nicht mehr als 800stk pro grenzuebertritt

lg
g

Flairist
25.09.2010, 08:35
hi

du darfst dir durchaus auch welche mit nach hause nehmen (oder schicken lassen)
aber nicht mehr als 800stk pro grenzuebertritt

lg
g

DAS IST ABSOLUTER SCHWACHSINN!!!!:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Vor allem schicken lassen.....:eek::o:o:o

nachzulesen.....:

Gut zu wissen: Ein Versandhandel oder privater Versand von Tabakwaren nach Österreich ist unzulässig. Bitte beachten Sie: Zur Einhaltung dieser Bestimmungen werden Kontrollen durchgeführt. Falls Sie die Tabakwaren nicht ordnungsgemäß melden, müssen Sie mit empfindlichen Strafen rechnen.


Ciao

PS: Mit deinen Aussagen verleitest du Personen zu einer illegalen Handlung.. ich hoffe dir ist das bewusst!!!!!:eek::eek::eek::eek:

abo
25.09.2010, 11:33
DAS IST ABSOLUTER SCHWACHSINN!!!!:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

PS: Mit deinen Aussagen verleitest du Personen zu einer illegalen Handlung.. ich hoffe dir ist das bewusst!!!!!:eek::eek::eek::eek:

hi

das ich kein jurist bin ergibt sich logisch alleine schon daraus dass ioch - wenn ich einer waere - keinerlei beratung ect in einem oeffentlichen forum anbieten darf

fuer die rechtlichen konseqenzen seines handelns ist jeder fuer sich selbst verantwortlich

es hat keinen sinn wenn du laufend aus infoblaettern zitierts die seitens der wirtschaftskammer an die mitglieder verschickt werden, wenn genau der inhalt dieser infoblaetter vom OGH als "irrefuehrend" und als "falsch" bezeichnet wurde und der OGH demn herausgeber diesbeziueglich bereits bestraft hat.

DER LINK ZU DIESE VERFAHREN IST HIER IM THREAD BEREITS GEPOSTET
du musst ihn nur lesen

ich blieb dabei: bei jedem grenzuebetritt, zb mit dem womo nach ungarn, tscheichen oder in die slovakei darf man pro person bis zu 800stk zigaretten mitnehmen

auch dann wenn die warnaufschrift in nichtdeutscher sprache angebracht ist

g


edit:
ein recht aktuelles urteil des UVS von dieser woche findest du nachstehend
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,465446

damit duerfte nun auch die neueste art und weise, wie der heimische tabakhandel versucht den verdienstausfall aus den importen sicherzustellen, gekippt sein:
zitat:" ...Mit dem Erkenntnis dürfte nun auch das Kapitel der umstrittenen Überwachungsmaßnahme, mit der sich Kärntner Trafikanten ab dem Frühjahr 2010 gegen Zigarettenschmuggel aus dem benachbarten Slowenien wehren wollten, beendet sein. Detektive observierten die Shops an den Grenzübergängen und dokumentieren die Menge der gekauften Zigaretten sowie Autokennzeichen. Bei mehr als einer Stange Zigaretten flatterte den Ertappten ein Brief einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, 350,20 Euro zu bezahlen ins Haus. Eine Anzeige wurde in dem Schreiben vorbehalten....."

eigentlich unfassbar. eine berufsgruppe die ihre eigene kunden bespitzelt weil die kunden bei einem billigeren anbieter einkaufen und sie danach sozusagen "erpresst" ein schutzgeld zu bezahlen damit sie diese kunden nicht anzeigt. das ist ja wohl das allerletzte

da kann man nur sagen: "PFUI!"

heva
29.09.2010, 05:23
Na vier Stangen ist ja auch einiges. Das reicht denke ich vollkommen :-)