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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gurte hinten nachrüsten



Gertsch
13.08.2010, 21:16
Hallo Leute

Ich bin auf der Sucher nach einem WOMO.
Vom Budget her bin ich leider eingeschränkt.
Max. 5000,- kann ich ausgeben.
Die einzige Vorraussetzung die das WOMO haben muss sind 5 vollwertige Sitzplätze, also solche wo man sich angurten kann.
Ich will unsere Kinder nicht "lose" im Auto haben.
Hab aber leider noch kein WOMO gefunden das sowas hat.
Weiss wer obs möglich ist Gurte nachzurüsten???

LG
Gertsch

abo
13.08.2010, 21:23
Hallo Leute

Ich bin auf der Sucher nach einem WOMO.
Vom Budget her bin ich leider eingeschränkt.
Max. 5000,- kann ich ausgeben.
Die einzige Vorraussetzung die das WOMO haben muss sind 5 vollwertige Sitzplätze, also solche wo man sich angurten kann.
Ich will unsere Kinder nicht "lose" im Auto haben.
Hab aber leider noch kein WOMO gefunden das sowas hat.
Weiss wer obs möglich ist Gurte nachzurüsten???

LG
Gertsch

hallo

ich neige dazu zu sagen: vergiss es ...

du kannst zwar einen gurtbock nachruesten lassen (kostet fuer zwei sitze so um die 500,- an material und sicher das doppelte an arbeitszeit) aber dann geht der schmarrn mit der typisiererei los. der gurtbock hat mit allem drum und dran rund gut 80kg. das womo muss auf die waage wegen des neuen eigengewichtes.

und dabei stellt sich dann raus dass es viel zu schwer fuer 5 personen ist
dann hast deinen gurtbock und deine fuenf gurte un darfst einen wieder ausbauen weil du nur mehr vier personen transportieren darfst (wenn ueberhaupt)

ich habe bei meiner womo restauration um viel geld und in vielen arbeitsstunden eine art von "schlafsesseln" eingebaut, weil ich auch wollte dass die kids angeschnallt sind unterwegs

haette ich mir sparen koennen

anschnallen muessen sich die kids nur auf unbekannten bergstrassen wenn es schuettet im regen oder bei nebel. ansonsten kugeln sie irgendwo im fahrzeug rum. alles andere betrachte ich als praxisfremd

lg
g

holiday
13.08.2010, 21:33
hallo

ich neige dazu zu sagen: vergiss es ...

du kannst zwar einen gurtbock nachruesten lassen (kostet fuer zwei sitze so um die 500,- an material und sicher das doppelte an arbeitszeit) aber dann geht der schmarrn mit der typisiererei los. der gurtbock hat mit allem drum und dran rund gut 80kg. das womo muss auf die waage wegen des neuen eigengewichtes.

und dabei stellt sich dann raus dass es viel zu schwer fuer 5 personen ist
dann hast deinen gurtbock und deine fuenf gurte un darfst einen wieder ausbauen weil du nur mehr vier personen transportieren darfst (wenn ueberhaupt)

ich habe bei meiner womo restauration um viel geld und in vielen arbeitsstunden eine art von "schlafsesseln" eingebaut, weil ich auch wollte dass die kids angeschnallt sind unterwegs

haette ich mir sparen koennen

anschnallen muessen sich die kids nur auf unbekannten bergstrassen wenn es schuettet im regen oder bei nebel. ansonsten kugeln sie irgendwo im fahrzeug rum. alles andere betrachte ich als praxisfremd

lg
g

das muß nicht unbedingt sein,viele alte womos haben 5 oder 6 eingetragene sitzplätze aber keine gurte

da kann man ohne typisieren gurte nachrüsten,natürlich so eingebaut das sie auch mit dem rahmen verschraubt sind

das die wenigsten so wie du schreibst angeschnallt sind sondern rumkugeln ist leider tatsache
auch meine 2 sind nicht immer angeschnallt

Erazer
14.08.2010, 23:09
Es werden auch heute noch zusätzliche Sitze typisiert, mit Gurten.

Die Verschraubung sollte am Rahmen sein, wenn das ordentlich gemacht wurde, sagt kein Prüfer etwas dagegen.

Was anderes sind die Sitze.

Pro Sitzplatz sollte auch eine Schlafmöglichkeit IM Womo vorhanden sein.

mfg - Martin

Ferdlnand
14.08.2010, 23:29
@Martin!


Pro Sitzplatz sollte auch eine Schlafmöglichkeit IM Womo vorhanden sein.

Da muss ich dir widersprechen!

Die Anzahl der Schlafplätz muss nicht der Anzahle der Sitzplätze entsprechen.

@gertsch

Ich denke das dies aber nicht das Problem von gertsch ist. Die von ihm angedachte Preisklasse hat halt meist, oder wenn überhaupt, nur Beckengurte. Da die Sitzplätze eingetragen sind ändert sich ja in dieser Richtung auch nichts. Bei einem älteren Womo Befestigungspunkte für 3-Punkt-Gurte zu finden dürfte allerdings fast unmöglich sein. Einzige Möglichkeit ist wie schon beschrieben Sitze mit intergrierten Gurten oder eben wie von abo vorgeschlagen einen neuen Sitzbock zu verbauen. Sitz mit integrierten Gurten sind bei eBay recht zahlreich zu ersteigern allerdings für den Umbau zum Schlafplatz kaum geeignet.
Leichter geht das bei Kastenwage da die Befestigungspunke bei den meisten Modellen vohanden sind. Die Frage ist wiederum ob diese Punkte auch zum Konzept des Fahrzeuges passen.........

Eine andere Möglichkeit besteht darin einen Gurtbock nach absprache mit einem KFZ-Sachverständigen anzufertigen oder anfertigen lassen (Schlosserei) und von Sachverständigen ein entsprechendes Gutachten über den EUgerchten Verbau und über die statischen

Anforderungen erstellen lassen. Wie auch immer, billige Lösung gibt es keine.

lg Ferdl

Erazer
14.08.2010, 23:51
Ihr seid immer so kompliziert, trage laufend Sitzplätze in Womos hier in Vorarlberg ein. Gibt nie Probleme sogar seitliche gehen, kommt eben auf das Bj. an.

ABER: sind die Sitze genehmigt, braucht es keine Eintragung der Gurte !

Übrigends - wir unterliegen der EU und hier ist das DEKRA Infoblatt dazu:

-----------------------------------------------------------------------------------------

Auszug aus einem Infoblatt der DEKRA
Änderung FzArt Pkw in Wohnmobil
Gemäß § 19 Abs.2 Nr. 1 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fz, wenn die in der Betriebserlaubnis genehmigte FzArt geändert wird.
Der Umbau eines Pkw Kombi in ein SoKfz Wohnmobil stellt eine Änderung der FzArt in diesem Sinne dar, so daß für die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO ein Gutachten eines aaS beigebracht werden muß.

Einstufungskriterien
Um einen Pkw Kombi nach erfolgtem Umbau als Sonstiges Kfz Wohnmobil einstufen zu können, muß folgende festeingebaute Mindestausstattung im Wohnteil vorhanden sein:

Sitzgelegenheit mit Tisch

Schlafplätze (auch Sitze, die zu Schlafplätzen umgewandelt werden können)

Küche bzw. Kocheinrichtung

Schrank bzw. Stauraum
Der visuelle Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raums muß gegeben sein, wobei eine volle Stehhöhe nicht gefordert werden kann.

Vorschriften und Richtlinien (Auswahl)
StVZO, insbesondere §§ 20, 21, 25, 30, 35a, 42
FzTVO in Verbindung mit TA Nr. 27 und 29 (Heizungen/Scheiben) VkBI 1990 S. 231 bzw. 1988 S. 679, KIRSCHBAUM StVZO-Kommentar
VdTÜV-Merkblatt 740 - Wohnmobil
DVGW-Arbeitsblatt G 607 – Flüssiggas

Abnahme des ordnungsgemäßen Umbaus Kriterien und Prüfmerkmale

Festigkeit
Festigkeitsnachweis in der Regel nicht erforderlich bei geringfügigen Änderungen am FzAufbau, z.B.: Einbau von Dachluken oder Fenstern, Änderungen an nichttragenden Verkleidungsteilen
Festigkeitsnachweis in der Regel erforderlich bei erheblichen Änderungen am FzAufbau bzw. Eingriff in die tragende Struktur, z.B.: Herausnahme von Trennwänden; Durchtrennen von Holmen, Streben, Knotenblechen; Einbau von Hub- oder Hochdächern; Türen, Änderungen mit evtl. Auswirkungen auf die Festigkeit von Sitzbefestigungen und Gurtverankerungspunkten Material der Außenteile

Bei Umbauten vom Pkw Kombi zum SoKfz Wohnmobil ändert sich diesbezüglich in der Regel nur der Dachaufbau. Dazu ist ein Gutachten über die Feuer- und Splittersicherheit des verwendeten Werkstoffs beizubringen . Ausstattung

Die Ausstattung und Gestaltung des Wohnteils muß so beschaffen sein, daß in jeder möglichen Situation (z. B. bei Unfallstoß) die Gefährdung oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten wird (Schranksicherungen, scharfe Kanten etc.).
Der Fußbodenbelag sollte rutschsicher ausgeführt sein.
Eine direkte optische und akustische Verständigungsmöglichkeit vom Wohnteil zum FzFührer muß gegeben sein (Wechselsprechanlage), wenn sich im Wohnteil Sitzplätze befinden, die während der Fahrt besetzt werden dürfen. Ein "Sich-bemerkbar-machen" durch Gesten, Klopfen, Klingeln etc. ist nicht ausreichend.
Eine Zusatzheizung ist bauartgenehmigungspflichtig und unterliegt in der Regel einer Einbauabnahme entsprechend der Einbauanweisung.
Eine ausreichende Belüftung und Beheizung des Wohnteils muß gegeben sein, wenn sich im Wohnteil Sitze befinden, die während der Fahrt besetzt werden dürfen. Eine Wechselwirkung zwischen Be- und Entlüftung und der Auspuffanlage des Fahrzeugs bzw. der Zusatzheizung muß ausgeschlossen werden. Einstiege/Notausstiege/Fenster

Einstiege in den Wohnteil sollen auf der rechten FzSeite liegen, wobei die unterste Trittstufe nicht höher als 400 mm über der Standfläche liegen sollte. Dies ist in der Regel beim Umbau eines Pkw Kombi bereits gegeben.
Von allen Sitzen müssen mindestens zwei unabhängige Fluchtwege (Notausgänge und Notausstiege) zu verschiedenen FzSeiten führen.
Anforderungen an Notausgänge (Türen): mindestens erforderliche lichte Öffnungsfläche 0,65 m² Mindestbreite 0,50 m Mindesthöhe 1,00 m müssen sich von innen auch dann öffnen lassen, wenn sie von außen verschlossen sind.
Anforderungen an Notausstiege (Fenster, Luken, Klappen): mindestens erforderliche lichte Öffnungsfläche 0,25 m² Mindestbreite und Mindesthöhe 0,40 m müssen sich nach außen öffnen oder horizontal verschieben lassen
Die erforderliche Anzahl von Fenstern ist vom Vorhandensein einer Trennwand zwischen Führerhaus und Wohnteil abhängig (wenn sich im Wohnteil Sitze befinden, die während der Fahrt besetzt werden dürfen).
mit Trennwand je ein Fenster seitlich im Wohnbereich
oder
ein Fenster seitlich im Wohnbereich und ein Fenster in der Rückwand
ohne Trennwand ein Fenster in der Rückwand
oder
ein Fenster seitlich im Wohnbereich
Alle Scheiben aus Sicherheitsglas sind unabhängig vom Verwendungszweck bauartgenehmigungs- und kennzeichnungspflichtig.
Kunststoffscheiben sind zulässig, wenn ihre Eignung nach TA Nr. 29 durch eine Allgemeine Bauartgenehmigung bzw. durch einen entsprechenden Prüfbericht eines Technischen Dienstes nachgewiesen ist. Der Einbauort ist in dem Prüfzeugnis beschrieben. Sitze und Sicherheitsgurte (Verankerungen)

Alle die Sitze, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Alle Sitze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, müssen den Vorschriften des § 35a StVZO entsprechen. Sie müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten.
Freie Höhe über Sitzfläche > 940 mm, Sitzfläche 2 400 mm über Fußboden, Sitzbreite > 450 mm, Sitztiefe > 380 mm, Lehnenhöhe > 400 mm, Fußraum > 270 mm.
Sitzkissen und Rückenlehnenpolster sind gegen Verrutschen zu sichern.
Fahrzeuge müssen in bezug auf Rückhalteeinrichtungen (Sicherheitsgurte) und deren Verankerungen folgenden Anforderungen gerecht werden, damit der Sitz während der Fahrt besetzt werden darf:
Erstzulassung bis 31.12.1991 bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze in Fahrtrichtung, vor denen sich keine gepolsterte Abstützmöglichkeit befindet
geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind
Erstzulassung ab 1.1.1992 geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte Sicherheitsgurte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitze für alle anderen Sitzplatzanordnungen gelten die vorgenannten Anforderungen Abgas- und Geräuschverhalten

Wenn der Umbau von Pkw Kombi zum SoKfz Wohnmobil ohne Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts erfolgt, bleibt die Einstufung der Schadstoffklasse des Pkw Kombi erhalten, obwohl im Anwendungsbereich der Anlagen XXIII, XXIV und XXV zur StVZO nur Pkw genannt sind.
Es wird lediglich die jeweilige Schadstoffklasse festgestellt und dokumentiert, da die steuerliche Behandlung des SoKfz Wohnmobil bis einschließlich 2,8 t als Pkw, über 2,8 t jedoch als Lkw erfolgt.
Wenn das zulässige Gesamtgewicht über 2,8 t erhöht wird, entfällt die Beschreibung als schadstoffarmes Fz unter Ziff. 1 der FzPapiere, aber unter Ziff. 33 kann die Beschreibung der Einhaltung der entsprechenden Abgas-Rili erfolgen. Flüssiggasanlagen

Die Flüssiggasanlage muß im vollem Umfang dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 entsprechen. Die Uberprüfung der Installation der Anlage muß
durch einen hierzu berechtigten Sachkundigen durchgeführt und auf der Prüfbescheinigung G 607 bescheinigt werden.
Leergewicht / Achslasten Das Leergewicht muß nach dem Umbau neu ermittelt werden, dazu gehören:


alle festen Einrichtungen und Ausstattungen
alle leeren Frischwasser-, Abwasser-, und Flüssiggasbehälter
alle gefüllten fest eingebauten Kraftstoffbehälter
Als Mindestzuladung sollen pro Sitzplatz, der während der Fahrt benutzt werden darf, mindestens 75 kg verfügbar sein.
Die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht sind vom BasisFz zu übernehmen, eventuelle Achslasterhöhungen bedürfen eines zusätzlichen Prüfzeugnisses (z. B. für geänderte Federn). Eintragung in den FzBrief durch aaS
Unter Ziff. 33 sollten die baulichen Veränderungen beschrieben werden, welche für die Änderung der FzArt relevant bzw. erforderlich sind.
Eintragungsbeispiel
Schl.-Nr.
Ziff. 1: SO.KFZ WOHNMOBIL 1605 (Fz- und 1 4 Aufbauart)
SCHADSTOFFARM E2
Ziff. 9: - (Ladefläche)
Ziff. 12: 4 (Sitzplätze)
Ziff. 13: Länge: 5210 Breite: - Höhe: 2100 (Maße)
Ziff. 14: 1210 (Leergewicht)
Ziff. 33: M.ZUSATZHEIZ.,PRUEFZ.:S 221 *
Wird das zulässige Gesamtgewicht erhöht, muß auch diese Änderung im FzBrief dokumentiert werden (zul. Achslasten, zul. Gesamtgewicht, evtl. Kennzeichnung der geänderten Feder).
Fahrzeuge mit nicht fest installierter Einrichtung, welche nur wahlweise als Wohnmobil ausgerüstet werden, behalten ihre ursprüngliche FzArt. Der wahlweise Rüstzustand wird durch den aaS unter Ziff. 33 des FzBriefs eingetragen.
Quelle: DEKRA
© ulis
aktualisiert am
26.11.02
ulis-ifa@gmx.net (ulis-ifa@gmx.net%20)

abo
15.08.2010, 21:58
Ihr seid immer so kompliziert, trage laufend Sitzplätze in Womos hier in Vorarlberg ein. Gibt nie Probleme sogar seitliche gehen, kommt eben auf das Bj. an.

ABER: sind die Sitze genehmigt, braucht es keine Eintragung der Gurte !

Übrigends - wir unterliegen der EU und hier ist das DEKRA Infoblatt dazu:



hallo

leider graue theorie

nationales recht geht vor EU recht

in vorarlberg und in der stmk gehen dzt solche typisierungen noch
im rest von AT (nach meinem wissenstand) schon lange nimmer

lg
g

Flüsterer
16.08.2010, 00:32
hallo

leider graue theorie

nationales recht geht vor EU recht

in vorarlberg und in der stmk gehen dzt solche typisierungen noch
im rest von AT (nach meinem wissenstand) schon lange nimmer

lg
g

Wennst Dir das Dekra Blattl durchliest, ist das erste Gsatzl schon DAS KO Kriterium : Festigkeit der Anbauteile - na dann bring mal ein Festigkeitsgutachten für den DIY Gurtbock... der wird alleine das 5k€ Budget sprengen:rolleyes::rolleyes:

abo
16.08.2010, 10:42
Wennst Dir das Dekra Blattl durchliest, ist das erste Gsatzl schon DAS KO Kriterium : Festigkeit der Anbauteile - na dann bring mal ein Festigkeitsgutachten für den DIY Gurtbock... der wird alleine das 5k€ Budget sprengen:rolleyes::rolleyes:

hallo

in der stmkl gehts trotzdem und ok, evt auch in vorarlberg
bis vor drei jahren gings auch noch im burgenland

was auch geht ist abmelden und den TÜV bayern bemuehen
die sind auch relativ gespraechsbereit

lg
g