PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Achensee "wild" campen erlaubt???



camp&chill
09.08.2010, 22:07
Hey Leute!

Weiß einer von euch, ob am Achensee in Tirol auf der alten Uferstrasse (=Mautstrasse) campen erlaubt ist?? :confused:

Ich hoffe, das weiß jemand, weil ich nichts gefunden habe... :o

mfg
Pascal

ewald
09.08.2010, 22:16
Servus Pascal!
Tirol ist ja an sich kein Freisteherparadies! An der Talstation der Rofanseilbahn kann man aber mit dem WoMo über Nacht stehen.
http://www.rofanseilbahn.at/sommer/willkommen/aktuell/

Lg. ewald der auch bald den Achensee besuchen wird!

Für nähere Informationen PN an mich!

abo
09.08.2010, 23:06
Hey Leute!

Weiß einer von euch, ob am Achensee in Tirol auf der alten Uferstrasse (=Mautstrasse) campen erlaubt ist?? :confused:


hallo

wenn das eine oeffentliche flaeche ist (ist auch bei einer mautstrasse moeglich) dann ist das definitiv nicht erlaubt, denn in tirol gilt laut verordnung ein allgemeines naechtigungsverbot auf oeffentlichem grund

aber papier ist natuerlich immer geduldig

lg
g

Ingrid1
10.08.2010, 09:36
Bei der Rofanbahn ist das nächtigen anscheinend auch nur mehr bedingt erlaubt, so habe ich es wo anders gelesen. Also bitte Vorsicht und nicht wundern, wenn man dort Probleme hat.
Im Bordatlas ist ein Stellplatz am Achensee bei einem Gasthaus angegeben, dort ist der Tiroler Womobil-Club bei den Clubabenden. http://www.tirolerwohnmobilclub.at/

In Tirol selber würde ich mit dem frei nächtigen ziemlich vorsichtig sein und Campen (Markise raus Tisch und Sessel) schon gar nicht!

abo
10.08.2010, 09:44
In Tirol selber würde ich mit dem frei nächtigen ziemlich vorsichtig sein und Campen (Markise raus Tisch und Sessel) schon gar nicht!

hallo

naja, auf privatem grund kein problem

wir haben erst vor ein paar tagen oberhalb von innsbruck gepennt, mit prima ausblick auf die ganze stadt. gab sogar ein feuerwerk ... ;-)

http://www.istnett.com/freespace/abo/bilder/inns201008http://www.istnett.com/freespace/abo/bilder/inns201008.png

polizei ist - wohl auf anrainerbeschwerden (die zufahrt war a bissserl deftig) - 25min nach unserer ankunft gekommen, hat uns mit den suchscheinwerfern angeleuchtet ... und ist dann ohne weitere kontaktaufnahme wieder abgezogen

weils - obwohl asphaltierte strasse - in wirklichkeit privatgrund war, da koennen sich die sherrifs brausen gehen ....

lg
g

camp&chill
10.08.2010, 12:01
Hmmm... Erstmal danke für die Antworten.
Trotzdem weiß ich nicht, ob ich da jetzt stehen bleiben kann. Das Problem: Ich wollte heute Nacht da oben bleiben :o

Wie bekomm ich das am besten raus, ob das privat oder öffentlich ist und ob da überhaupt jemand was sagt?? Einer eine Idee?

abo
10.08.2010, 12:10
Wie bekomm ich das am besten raus, ob das privat oder öffentlich ist und ob da überhaupt jemand was sagt?? Einer eine Idee?

hallo

wie gesagt: tirol ist so ein eigenes thema

wirst du wohl nur vor ort rausbekommen denk ich

lg
g

camp&chill
10.08.2010, 12:22
hallo

wie gesagt: tirol ist so ein eigenes thema

wirst du wohl nur vor ort rausbekommen denk ich

lg
g

Müsste da ein Schild (sagen wir mal am Anfang der Mautstrasse) stehen, wo "Camping verboten" draufsteht, oder muss das nicht dastehen, sofern es öffentlich ist??

abo
10.08.2010, 12:23
Müsste da ein Schild (sagen wir mal am Anfang der Mautstrasse) stehen, wo "Camping verboten" draufsteht, oder muss das nicht dastehen, sofern es öffentlich ist??

hallo

nein

in tirol ist naechtigen im freien (zelt, womo, wowa) auf oeffentlichem grund prinzipiell untersagt

da muss garnix stehen

aber wenn du zb bei einem bauernhof fragst ob du da dein zelt irgendwo am waldrand aufschlagen darfst dann ist es ok, weil es ja auf privatem grund ist

lg
g

camp&chill
10.08.2010, 12:27
Jo ich glaube, ich habs jetz verstanden :) Danke für die Infos!!
Dann schaun wir mal, ob jemand am Achensee was sagt ;)

edit:
Ist in Tirol das Grillen an öffentlichen Stellen erlaubt? Weil ich weiß, dass das Grille an der Mautstrasse erlaubt ist...

saltun
10.08.2010, 20:24
wenn das eine oeffentliche flaeche ist (ist auch bei einer mautstrasse moeglich) dann ist das definitiv nicht erlaubt, denn in tirol gilt laut verordnung ein allgemeines naechtigungsverbot auf oeffentlichem grund

Hallo abo,

das "Kampierverbot" gilt nicht nur auf öffentlichen Grund, es gilt, außer auf Camping-
plätzen überall!

Dass die Polizei nichts zu Dir gesagt hat, hat vermutlich damit zu tun, dass sie für die
Exekutierung von Landesgesetzen, wie das Tiroler Campinggesetz, nicht zuständig sind.
Zuständig sind die Staudenbuz, die aber erheblich widerwärtiger als die allermeisten
"richtigen" Polizisten sind.

Außerdem gilt das "Kampierverbot" nur im Rahmen des Tourismus.
Und ob ein Verwandten-Besuch und ähnliches in den Rahmen des Tourismus fällt, wage
ich zu bezweifeln.

lg

rotti
10.08.2010, 21:24
Hallo Pascal!

Schau mal hier bitte http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/wirtschaft-und-tourismus/tourismus/tourismusabteilung/downloads/Gesetze/Tiroler_Campinggesetz.PDF

LG
Mathias

Tini
11.08.2010, 17:06
Hallo

Ich wohne nur 200 meter von einem Fußballplatz entfernt auf dem Land und da steht sicher einmal die Woche ein Womo da zum Schlafen. Bis jetzt ist noch niemand vertrieben worden, der sich still und leise Abends hingestellt hat und am Morgen wieder abgefahren ist. Wasser ist auch vorhanden und Müll habe ich auch noch keinen gesehen, der zurückgelassen wurde. Warum nicht ? Der große Platz gehört der Gemeinde und bis jetzt hat sich noch kein Anrainer beschwert. Wenn du aber am Achensee bist, dass ist eine Turistenhochburg, wird es sicher gleich an der Uferstraße schwierig werden zu übernachten. Warum nicht ein Stück weiter in Achenkirch oder einem kleineren Ort in einem hiesigen Dorfgasthaus einkehren und den Wirt fragen, ob man dort über Nacht stehn bleiben kann- da wirst sicher Glück haben. Pertisau, Maurach,Eben...die leben vom Fremdenverkehr- da kann ich mir das weniger vorstellen.

lg.
Tini

Ingrid1
11.08.2010, 17:46
Hier wäre die Adresse vom Gasthaus.

Zitat aus der Webseite vom Tiroler Club:
Stammtisch Unterland:
Im Gasthof Pension Rieder in Jenbach/Fischl an der Achenseestraße.
(Stellplätze für Wohnmobile mit herrlichem Blick in das Inntal)
Jeden 3. Donnerstag im Monat jeweils um 19,00 Uhr
(ausgenommen November wegen Betriebsferien)

abo
11.08.2010, 18:23
Hallo Pascal!

Schau mal hier bitte http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/wirtschaft-und-tourismus/tourismus/tourismusabteilung/downloads/Gesetze/Tiroler_Campinggesetz.PDF

LG
Mathias


hallo

interessanter link

also ich interpretiere den §3 so, dass eigentlich ZUERST eine abmahnung - sprich eine aufforderung zur entfernung - erfolgen muss, und erst dann gestraft werden kann

----------------------------------------
§ 3
Verbot des Kampierens außerhalb von Campingplätzen

(1) Das Kampieren außerhalb von Campingplätzen ist verboten,
ausgenommen auf Grundflächen, für die eine Verordnung nach Abs.
6 erlassen worden ist.
(2) Die Behörde hat dem Inhaber einer mobilen Unterkunft, in
der außerhalb einer Grundfläche nach Abs. 6 kampiert wird oder
werden soll, aufzutragen, die Unterkunft innerhalb einer
angemessen festzusetzenden Frist zu entfernen. Ist der
Verpflichtete der deutschen Sprache nicht mächtig, so sind ihm
nach Möglichkeit der Inhalt des Entfernungsauftrages und die
Rechtsfolgen in einer für ihn verständlichen Sprache zu
erläutern. Der Berufung gegen einen solchen Bescheid kommt
keine aufschiebende Wirkung zu. Kommt der Verpflichtete dem
Entfernungsauftrag nicht rechtzeitig oder nicht vollständig
nach, so ist dieser durch Ersatzvornahme nach § 4 VVG zu
vollstrecken.
-----------------------------------

bin aber kein rechtsverdreher

lg
g