Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesamtgewicht eines WoMo's!?
anna&robs
25.06.2010, 15:51
Natürlich wissen wir dass man mit FS B keine Fahrzeuge über 3,5t bewegen darf und wenn man drüber ist ,das auch versicherungstechnische Folgen hat.Nun aber trotzdem unsre Fragen:
1.Wo kann man sein Mobil wiegen?(ist dies beim ÖAMTC möglich?)
2.Wurde schon mal jemand kontrolliert?(wenn ja wo?)
3.Seid ihr nie über den 3,5t ?
Danke u lg aus Tirol
Hallo!
1.Wo kann man sein Mobil wiegen?(ist dies beim ÖAMTC möglich?)
Ich glaube nicht das Euer ÖAMTC eine Brückenwaage hat, unsere jedenfalls nicht!
Vielleicht gibt es bei Euch in Tirol einen "Landwirteverband", oder ein Lagerhaus - die müssten eine Waage haben. Dann wären noch Schotter- oder Kohlentransportfirmen interessant, Futtermittelhandel oder Getreidesilobetrieb ginge auch...... genauso wie Schrotthändler.....
Hier: - Leisach, Achenpass - wiegt anscheinend die Rennleitung die zu kontrollierenden WoMos.
Spittelberg
25.06.2010, 18:09
Hallo anna&robs!
Unabhängig von den rechtlichen und strafrechtlichen Folgen einer Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes - zum Teil gibt es da im Ausland recht saftige Strafen - bitte auch noch beachten, daß z.B. in der Schweiz oder Italien bei einer Überladung die Weiterfahrt untersagt werden kann und vor Ort ausgeladen werden muß, bis das höchstzuläßige Gesamtgewicht erreicht ist!!!!!
Da wird dann der Urlaub schnell zum Alptraum.
Also lieber auf Nummer sicher gehen und das urlaubsfertig gepackte WOMO bei einem Lagerhaus, Schottergrube oder ähnlichem wiegen lassen um auf der sicheren Seite zu sein.
3.Seid ihr nie über den 3,5t ?
natürlich nie... nie nicht... und... sowas fragt man doch nicht... und schon
gar nicht öffentlich... :D:eek::D:eek:
ich übrigens wirklich nie... aber mein häusl gehört auch mit 5,3 m zu den kürzesten,
die es überhaupt gibt.
christian_MB409
25.06.2010, 20:17
Natürlich wissen wir dass man mit FS B keine Fahrzeuge über 3,5t bewegen darf
Es gibt, meines Wissens nach, eine Hintertüre:
Mit FS B darf man Fahrzeuge bis 3,5T PLUS einen leichten Anhänger bewegen = GesGew 4250kg.
Ich habe mal mit dem Gedanken gespielt meinen 4,6Tonner abzulasten, nach der Brückenwaage habe ich das ganz schnell wieder vergessen und doch den FS C+E gemacht. Die 1617 Fragen habe ich in 4Wochen auswendig gelernt und das wars :D, lästig sind nur die Arztbesuche alle 5 Jahre.
lg
Christian aus der Wachau
westbahnmichi
25.06.2010, 23:04
1.Wo kann man sein Mobil wiegen?(ist dies beim ÖAMTC möglich?)
2.Wurde schon mal jemand kontrolliert?(wenn ja wo?)
3.Seid ihr nie über den 3,5t ?
Danke u lg aus Tirol
Hallo
1) wiegen im lagerhaus, öamtc hat keine wage
2) kenne niemand persönlich der in A schon einmal gewogen wurde
3) auf diese frage wirst du in einem öffentlichen forum keine antwort bekommen!!!
anna&robs
26.06.2010, 08:27
Danken allen recht herzlich für die Antworten;werden uns auf die Suche nach einer geeigneten Waage machen...Haben selbst nur 5m Länge jedoch für 6 Personen zugelassen und uns deshalb gefragt ob es möglich wäre, mit so vielen zu reisen wenn alle auch noch etwas Gepäck dabei haben.Wir reisen jedoch nur zu zweit und wollten auch natürlich niemandem irgendetwas unterstellen.Sind halt noch ganz neu und kennen uns noch nicht so gut aus aber genau das macht Spass u Freude.
Gute Fahrt anna&robs
Danken allen recht herzlich für die Antworten;werden uns auf die Suche nach einer geeigneten Waage machen...Haben selbst nur 5m Länge jedoch für 6 Personen zugelassen und uns deshalb gefragt ob es möglich wäre, mit so vielen zu reisen wenn alle auch noch etwas Gepäck dabei haben.Wir reisen jedoch nur zu zweit und wollten auch natürlich niemandem irgendetwas unterstellen.Sind halt noch ganz neu und kennen uns noch nicht so gut aus aber genau das macht Spass u Freude.
Gute Fahrt anna&robs
hallo anna&robs,
was ist es denn für ein womo das ihr da habt? auf dem kleinen foto kann ich es nicht erkennen.
möglicherweise hab ich es in natura ja auch schon gesehen.
hier haben wir einen beitrag für die fahrzeuge dieses forums, könnte euch auch interessieren:
http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=4685&highlight=fotos
grüsse von innsbruck-land nach innsbruck-land ;):)
anna&robs
26.06.2010, 15:59
Also wenn man keine Ahnung hat dann sollte man zumindest lesen!Und das haben wir grad gemacht.Unser womo hat ein Eigengewicht von 2070kg,höchstes zul. Gesamtgewicht 2600kg was bedeuten soll Belastung max.530kg.An 6Personen wollen wir jetz gar nicht mehr denken.Obwohl unsrer Meinung es schon merkwürdig ist,dass sowas überhaupt genehmigt wird.
......zul. Gesamtgewicht 2600kg was bedeuten soll Belastung max.530kg.An 6Personen wollen wir jetz gar nicht mehr denken.Obwohl unsrer Meinung es schon merkwürdig ist,dass sowas überhaupt genehmigt wird.
hallo...
ja... aber papier ist geduldig....
und auch bei ... nun ja, ich sag mal einigen 3,5to typisierungen geht sich das nimmer aus...
beisp.
unser adriatik 570 ... auch für 6 personen typisiert ... ist mit mir alleine schon fast an der schmerzgrenze...ggg
bringe fahrfertig 3360kg auf die waage...
( sollte ich meine " ernährungsgewohnheiten " umstellen... ??? tztztz )
lg
willi
...Unser womo hat ein Eigengewicht von 2070kg,höchstes zul. Gesamtgewicht 2600kg ...
hallo
aber geh
is doch eh easy ...
solangs ned umgekehrt ist ... ;-)
lg
g
Unser womo hat ein Eigengewicht von 2070kg,höchstes zul. Gesamtgewicht 2600kg was bedeuten soll Belastung max.530kg.
bist dir mit dem gewicht sicher?
2 T hat doch bald jeder Van oder SUV
hat mein kleiner touran schon 1800kg
Also die 2070kg Eigengew. das ist schon ok aber 2600 ges.gw bei einem Ducato kann ish nicht glauben.
Ein ducato 10 hat zul.ges. 2800kg
Ein 14 3100 kg oder 3300kg
Ein 18 bis 3500kg
Der Talento eventuell , aber meines wissens haben die bei ARCA nie auf Talento gebaut!!
a a Tiroler
Lg Jessi u. Chris
anna&robs
28.06.2010, 11:05
@ jessie
also müssen zugeben haben keine Ahnung ob 10,14,18 oder Talento-steht auch nicht im Typenschein und in der Zulassung können wir auch nichts darüber finden.Haben extra nochmals geschaut aber obige Daten bez. Gewicht stimmen.530 kg sind ja immerhin a bissl
aber 2 Pers. a 70kg,90l Wasser im Tank, Solar, Gas,Getränke u Verpflegung,Tisch,Stühle,Griller u Kohle,Fahrräder,.....könnte schon knapp werden:)
lg an Tirol
u natürlich a an alle anderen
l
Vorne ober dem LLK Kühler hast du die Fahrgestell Nr. wenn du mir die schicken willst kann ich dir sicher helfen oder du hast auch eine Betriebsanleitung da sind dann sämtliche Typen erfasst.
Was hast du den für eine Motorisierung.
Talento das ist der Micky Maus Ducato , Radstand wie ein Pkw und es gibt ihn nur als 1.9D mit 69PS:
Aber wie gesagt Ducatos haben alle ein Ges. Gew. von 2800 bis 3500kg
lg Jessi u. Chris
Karl Schmidhuber
29.06.2010, 12:41
Hallo Anna und Robs!
Sind eigentlich immer wieder sehr theortische Debatten, wenns um die Gewichte geht! Man kanns nach dem Kauf nur schwer ändern!:o
Auto urlaubsfertig packen, auf die Waage damit, auch die Achslasten nicht vergessen, die spielen für das Fahrverhalten eine nicht unwesentliche Rolle.
Freut Euch wenn ihr unter dem HZGW seid, räumt aus, wenn ihr drüber seid, bzw. überlegt, worauf ihr unterwegs spontan verzichten könnt, wenns ums Weiterfahren nach einer Kontrolle geht (90 l Wasser?!?)
LG Karl
anna&robs
29.06.2010, 20:13
@ jessie
haben einen Ducato 10 aber lt Zulassungsschein sinds 2600 Gesamtgewicht und nicht 2800kg!Denken mal dass man da nichts machen kann...müssen halt schauen auf was wir verzichten können.Werden erstmal alles einpacken u dann zur Kontrolle auf die Waage.
lg von uns zwei
@ jessie
haben einen Ducato 10 aber lt Zulassungsschein sinds 2600 Gesamtgewicht und nicht 2800kg...
lg von uns zwei
schau doch mal in den Typenschein, vielleicht ist er ja nachträglich abgelastet worden!!
Dann steht auch einer Wiederauflastung eigentlich nichts im Wege.
Ja den Ducato 10 Q ( Q beteudet quintali = 100kg, bezieht sich auf die Nutzlast ) gibts wircklich mit 2600kg ges. gew.!!!
Die Version die du hast müsste dann der 290 MAX sein ein 1.9TDs mit 60kw ( 82 PS ) und kurzem Radstand.
Achslast vo.1340kg
hi.1340kg
Anhängelast 1200kg
Lg Jessi
ttiroler
03.07.2010, 17:01
@anna&robs
zu deiner Frage
1.Wo kann man sein Mobil wiegen?(ist dies beim ÖAMTC möglich?)beim Tüv in der Triendlgasse 8 kannst du das Womo wiegen lassen.
Kosten 15€
in einer Kiesgrube ist es vielleicht Billiger aber ungenau.
Da kannst auch gleich Fragen wegen Auflastung was möglich ist.
auch schöne grüße aus IL
@anna&robs
zu deiner Frage
beim Tüv in der Triendlgasse 8 kannst du das Womo wiegen lassen.
hallo
TÜV ist ein schlechter tipp!
der schlechteste eigentlich den man geben kann
wenn du mit dem gewicht drueber sein solltest schrauben dir die glich die kennzeichen runter ...
fahr in ein beliebiges lagerhaus deiner wahl
oder in die genannte kiesgrube
die brueckwagen habe alle ein genauigkeit von 20 bis 50kg
das reicht bei weitem um zu wissen wie man dasteht
lg
g
ttiroler
04.07.2010, 08:39
@abo
TÜV ist ein schlechter tipp!
der schlechteste eigentlich den man geben kann
wenn du mit dem gewicht drueber sein solltest schrauben dir die glich die kennzeichen runter ...
war auch einmal darüber, und es ist nichts passiert, habe dem Tüv erklärt das ich schauen will wie schwer mein Fahrzeug wirklich ist, damit ich keine Probleme bekomme.
@abo
war auch einmal darüber, und es ist nichts passiert...
hallo
wenn du mal leer ueber der 3500kg grenze bist was bei dem einen oder anderen schon mal vorkommen kann dann laesst du vermutlich sehr wohl die kennzeichentaferln dort schaetze ich
lg
g
ttiroler
05.07.2010, 06:14
ich war ja nicht leer schon auf 3500, sondern beladen für den Urlaub....
ich war ja nicht leer schon auf 3500, sondern beladen für den Urlaub....
hallo
das weisst ja aber am anfang ned
wenn ich mit meinem teil noch nie auf einer waage war fahre ich jedenfalls sicher ned zu TÜV, zoll ect ect ....
lg
g
Auf deim Prüfbericht vom Tüv steht a dei Gew. mit Lenker om.
Lg Jessi
Auf deim Prüfbericht vom Tüv steht a dei Gew. mit Lenker om.
Lg Jessi
hallo
jaein ....
anstaendige werkstaetten tragen da das eigengewicht lt brief + ca 100kg ein ...
;-)
lg
g
Da steht dann Prüfgewicht geht übern Bremsenprüfstand
Lg Jessi
DampfBahner
30.04.2012, 14:26
natürlich nie... nie nicht... und... sowas fragt man doch nicht... und schon
gar nicht öffentlich... :D:eek::D:eek:
ich übrigens wirklich nie... aber mein häusl gehört auch mit 5,3 m zu den kürzesten,
die es überhaupt gibt.
Eigentlich hatte ich definitiv angenommen, ALLZEIT "im grünen Bereich" unterwegs zu sein.
Bei <6m und OHNE "vollgestopfter GARAGE" ...
... sollte sich "das" doch "LOCKER ausgehn" :rolleyes: - dachte ich :o .
Bin heute mal - rein interessehalber - beim RoLo-Terminal WELS ... auf die Brückenwaage gefahren;
nun ja ... OHNE mich (drin) ... PASSTs JA eh :cool: .
Vielleicht mach ich mir mal die Mühe und verwieg das Ding auch leer;
denn "(urlaubsmässig) vollgerammelt" wäre das WoMo dann bestimmt "a little bit 2 heavy" - und damit hatte ich nicht gerechnet.
Also - mein FAZIT:
Auch "kleine, feine" WoMo's können "mehr Speck dran haben" ...
... als man(n) "gefühlsmässig" vermuten tät :( !
Hallo!
Da bei der Jährlichen Überprüfung auch ein Bremsenprüfprotokoll gemacht wird wo auch das Gewicht aufscheint,könnte man mit der Urlaubsgrundausrüstung hinfahren.
Da weiß man dann auch so ungefähr wo ich mit meinem Gewicht bin.
Rialto
hi
weil es ja immer wieder horrorgeschichten ueber strafen bei ueberladung gibt:
anbei die gesetzlichen bestimmungen aus deutschland dazu, ich nehme an die oesterreichischen werden aehnlich sein:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php
fazit:
ueberladung eines fahrzeuges mit HZLGG von 3500kg
- auf 3675kg ist gratis
- auf 3850kg kostet 0 punkte in flensburg und 10, - strafe
- auf 4025kg kostet 0 punkte in flensburg und 30, - strafe
- auf 4200kg kostet 0 punkte in flensburg und 35, - strafe
- auf 4325kg kostet 3 punkte in flensburg und 95,- strafe
- auf 4550kg kostet 3 punkte in flensburg und 140,- strafe
- auf ueber 4,550 tonnen kostet 3 punkte in flensburg und 235,- strafe
es darf in aller regel trotrz ueberladung weitergefahren werden wenn die achslasten, die radtraglasten und reifentragfaehigkeitsindexe nur unwesentlich ueberschritten werden
entladen auf 3,5t muss nur dann werden wenn offensichtlich eine gefaehrdung gegeben ist
lg
g
Jennifer
06.03.2013, 13:45
Na Hallo das ist ja fast geschenkt.
Gewerblich schauts in Österreich leider anders aus.
Ich wurde mit einem 3,5 Tonner auf die Wage gestellt und hatte 4060 Kg.
Durfte zwar weiterfahren da Technisches gewicht des Fahrzeuges 5 Tonnen waren aber
560,00 Euro Strafe für den fahrer
560,00 Euro Strafe für den Zulassungsbesitzer.
SCHNAUFFFFF
Bernhard
elgenial
06.03.2013, 16:45
Na Hallo das ist ja fast geschenkt.
Gewerblich schauts in Österreich leider anders aus.
Ich wurde mit einem 3,5 Tonner auf die Wage gestellt und hatte 4060 Kg.
Durfte zwar weiterfahren da Technisches gewicht des Fahrzeuges 5 Tonnen waren aber
560,00 Euro Strafe für den fahrer
560,00 Euro Strafe für den Zulassungsbesitzer.
SCHNAUFFFFF
Bernhard
bernhard, die strafen san ja a in deutschland :D:D:D:D
Na Hallo das ist ja fast geschenkt.
Gewerblich schauts in Österreich leider anders aus.
Ich wurde mit einem 3,5 Tonner auf die Wage gestellt und hatte 4060 Kg.
Durfte zwar weiterfahren da Technisches gewicht des Fahrzeuges 5 Tonnen waren aber
560,00 Euro Strafe für den fahrer
560,00 Euro Strafe für den Zulassungsbesitzer.
SCHNAUFFFFF
Bernhard
hi
des muss aber a ADR fuhre gewesen sein
normal sollen die strafhiehen in AT aehnlich sein ...
lg
g
PS:
"doppelte " strafen fuer zulassungsbesitzer und fahrer gibts in DE erst ab 7,5t
schlesi66
06.03.2013, 17:55
hi
des muss aber a ADR fuhre gewesen sein
normal sollen die strafhiehen in AT aehnlich sein ...
Die Strafen, die du da reingestellt hast, wären für jeden Frächter ein Geschenk.:D
Da bist weit weg.
Und von ADR gar nicht zu reden - das wird wirklich teuer.:eek::eek:
Die Strafen, die du da reingestellt hast, wären für jeden Frächter ein Geschenk.:D
hi
in DE ist das der amtliche bussgeldkatalog fuer gewerbliche fuhren
lg
g
Jennifer
06.03.2013, 18:17
hi
in DE ist das der amtliche bussgeldkatalog fuer gewerbliche fuhren
lg
g
Juhu i werd a Bifke:D:D
Bernhard
Juhu i werd a Bifke:D:D
Bernhard
hi
reicht evt sogar wennst ein DE kennzeichen hast
aufgrund des gegenseitigkeitsabkommens wird ja soweit ich weiss wechselseitig vollstreckt..
apropos:
bin grad drauf und dran einen 2007 iveco 35S18 DOKA kasten H1L2 anzuschaffen
des teil hat bei 3,5t HZLGG sensationell peinliche 855kg nutzlast ..
ist aber recht guenstig und hat vollausstattung von klima ueber standheizung bis zur luftfederung
kann mir wer sagen was billiger ist:
- ueberladung unter 20% oder
- fahren ohne tachograph (wenn ich fuer die drei oder vier trips im jahr wo es mit dem gewicht mau wird einen anhaenger zusaetzlich dran haenge ..?)
lg
g
saharapoldi
06.03.2013, 21:32
Hallo,
weiter oben wurde gefragt, ob schon mal wer mit dem WoMo gewogen wurde:
seit Sonntag 3.3. kann ich sagen: JA, ICH
Ich hab mein WoMo gerade nach München verkauft. Auf dem Weg zum neuen Besitzer wurde ich an der Grenze in Suben herausgewunken, genauso wie alle Ostblock-Diebesgut-Transporter mit 3,5 to.
Da das WoMo leer war, kein Problem, aber im Urlaubstrimm für eine Nordkap-Reise wär das nicht mehr so lustig gewesen.
Viel Spass beim Wiegen (ohne Ausdruck ist`s im Lagerhaus gratis!)
Saharapoldi
Zufall sag ich. War heute - zufällig passend zu dem Thema - mit unserem Womo Adria Coral 680 (6,98m lg.) auf Ducato Maxifahrwerk auf der Waage. Tank 1/3 voll, normale Urlaubsausrüstung ohne Fahrräder,ohne Kleidung, eine Gasflasche fast leer, ohne Wasser im Tank.
3060kg ohne Fahrer :D:D
Wer bietet mehr hihihihihihihih ??
Allesfahrer
06.03.2013, 22:16
- ueberladung unter 20% oder
- fahren ohne tachograph (wenn ich fuer die drei oder vier trips im jahr wo es mit dem gewicht mau wird einen anhaenger zusaetzlich dran haenge ..?)
Ich nehme mal an gewerbliche Nutzung;), nein kann ich leider nicht.
Ich nehme mal an gewerbliche Nutzung;), nein kann ich leider nicht.
hi
ja, logisch
"privat" darfst auch 3,5t zugfahrzeug mit 7t anhaenger ohne fahrerkarte und tachograf
aber gewerblich (auch wenns nur werksverkehr zwischen zwei filialen ist) darfst an den 3,5t nix mehr dranhaengen, nicht mal mehr einen ungebremsten 750kg anhaenger...
schei**bestimmungen
lg
g
Allesfahrer
07.03.2013, 06:50
Ja das ist mir klar, deswegen ja der Hinweis.
Meines Wissens greift die Regelung allerdings nicht wenn der Hänger nicht auf die firma zugelassen ist und du ihn dir sozusagen nur "ausgeborgt" hast. ;)
Jennifer
07.03.2013, 07:42
Wenn du so wie ich im Freien Transportgewerbe tätig bist ( max 3,5 Tonnen für LKW und Hänger)
Fahr ohne Fahrteschreiber und zeige bei einer Kontrolle nicht die Gewerbebestätigung her die hast du vergessen.
Meistens kannt weiterfahren weil die Polizei nicht weis das du kenen Hänger merhr anhängen darft
Eine allfällige Strafe wägen des Vergessen der Gewerbeberechtigung ist recht günstig.
Bernhard
elgenial
07.03.2013, 09:50
Eine allfällige Strafe wägen des Vergessen der Gewerbeberechtigung ist recht günstig.
Bernhard
das nicht mitführen einer beglaubigten abschrift der gewerbeberechtigung kostet: !!!!!!!! :mad::mad::mad::mad::mad::mad:
Fahrer sofort: Euro 450,--
Firma: Euro 1800,--
schnäppchen für beide :mad::mad::mad::mad::mad::mad::eek::eek::eek::eek:
derfranze
07.03.2013, 11:39
hi
ja, logisch
"privat" darfst auch 3,5t zugfahrzeug mit 7t anhaenger ohne fahrerkarte und tachograf
Hier hat die EU eine Grenze von 7,5 Tonnen gezogen. Über 7,5 ist nix mehr privat.:)
aber gewerblich (auch wenns nur werksverkehr zwischen zwei filialen ist) darfst an den 3,5t nix mehr dranhaengen, nicht mal mehr einen ungebremsten 750kg anhaenger...
ohne die Klammerwerte wäre die Aussage richtig. Werksverkehr unterliegt diesen Bestimmungen nicht!
schei**bestimmungen
lg
g
lg Franz .
derfranze
07.03.2013, 11:42
Ja das ist mir klar, deswegen ja der Hinweis.
Meines Wissens greift die Regelung allerdings nicht wenn der Hänger nicht auf die firma zugelassen ist und du ihn dir sozusagen nur "ausgeborgt" hast. ;)
Dann würde ich dich bitten, diese Wissen für dich zu behalten. Es stimmt nicht, da gewerblich und privat in einem Transport unmöglich sind. :D:D:D
lg Franz
Ich geb auch meinen Senf dazu!!!
Hihihihihi!
Drumm fahren wir nicht nach AT zum Urlaub und durch AT in der Nacht da schlafens die Blauen!!!
:p:p:p
Spasserl!
Ich war nach dem Winterurlaub auf der Lagerhauswaage ( ist ohne Ausdruck gratis)
und hatte mit halbvollen/leeren Dieseltank, Wasser/Abwasser leer, 2Sesseln, Tich, Beistelltisch, kompl. Geschirr und Zubehör,, nanana?
3150kg ohne mir drinnen!!!
Also wer bietet mehr? :p:D:D:D:D:D
Ich geb auch meinen Senf dazu!!!
Hihihihihi!
Drumm fahren wir nicht nach AT zum Urlaub und durch AT in der Nacht da schlafens die Blauen!!!
:p:p:p
Spasserl!
Ich war nach dem Winterurlaub auf der Lagerhauswaage ( ist ohne Ausdruck gratis)
und hatte mit halbvollen/leeren Dieseltank, Wasser/Abwasser leer, 2Sesseln, Tich, Beistelltisch, kompl. Geschirr und Zubehör,, nanana?
3150kg ohne mir drinnen!!!
Also wer bietet mehr? :p:D:D:D:D:D
...du bist bessa ois i :D:D:D:D:D:D;)
Allesfahrer
07.03.2013, 22:55
Dann würde ich dich bitten, diese Wissen für dich zu behalten. Es stimmt nicht, da gewerblich und privat in einem Transport unmöglich sind. :D:D:D
lg Franz
Ok, da hab ich dann wohl was verdreht. Sorry dafür.
Ausnahmen gibts ja genug:
Befreiung von sämtlichen Kontrollgerätpflichten, wenn das Lenken des Fahrzeuges für den Lenker nicht die Haupttätigkeit darstellt:
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bis 7,5 t höchstzulässiger Gesamtmasse, die in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigtoder:
Anhänger – Arbeitsmaschinen
Bei Überschreiten der Gewichtsgrenze von 3,5t hzG durch Ziehen einer „Anhänger-Arbeitsmaschine“ besteht keine Kontrollgerätpflicht, da mit der Arbeitsmaschine keine Güter befördert werden können. Dies gilt u.a. für fahrbare Kompressoren oder Estrichmaschinen.
ohne die Klammerwerte wäre die Aussage richtig. Werksverkehr unterliegt diesen Bestimmungen nicht!
Das stimmt aber auch nicht:
Seit 1994 müssen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug mit Anhänger) zur Güterbeförderung mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein, wenn ihre höchste zulässige Gesamtmasse (hzG) 3,5 Tonnen übersteigt!
Achtung:
Unter Güterbeförderung ist nicht nur die Tätigkeit der gewerblichen Güterbeförderung, sondern auch die des Werkverkehr zu verstehen!
Quelle:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=504000&dstid=0&titel=EU-Kontrollger%c3%a4t%2c%2cFahrtenbuch%3a%2cAnwendung %2cund%2cFahrerkarte
als PDF:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid=989234&conid=644431&stid=504000
Allesfahrer
08.03.2013, 20:49
Dann würde ich dich bitten, diese Wissen für dich zu behalten. Es stimmt nicht
lg Franz
Wie jetzt, kein Kommentar mehr dazu??? :confused::D:D:D
dreamflyer
09.03.2013, 18:31
Hallo!
Wenn ich mal kurz zurück zum (eigentlichen) Thema - was kostet die Überladung für PRIVATE -kommen darf ;);) - ich habe voriges Jahr einmal die Herren er Verkehrspolizei gefragt (ohne das ich mit dem WoMo unterwegs war bzw. angehalten wurde), was denn das Fahren mit einem überladenen Fahrzeug so kostet, so wurde mir mitgeteilt, dass
bis 5 % Überladung (= 3.675 kg) nix passiert
bis 10 % Überladung (=3850 kg) rund EUR 50,- fällig wäre
Darüber wird es dann teuer bzw. gibt es auch Probleme wenn man nur einen B-Schein hat.
Wenn man einen C-Schein hat, zahlt man nur für die Überladung. Abgestellt wird erst ab 15 % Überladung (=<4.000 kg).
So die Auskunft der Ordnungshüter.
Ich wurde noch nie gewogen, aber meinem Vater ist es auf der A9 kurz nach Spielfeld in Richtung Graz (Zollkontrollstelle inkl. Waage) passiert - allerdings waren die zu zweit und hatten nur einen Bruchteil unseres Gepäckes an Bord. Deshalb waren sie im Grünen Bereich und ich ... meide seither dieses Autobahnstück und fahre auf der Bundesstrasse bis St. Veit am Vogau und dort wieder auf die Autobahn bzw. fahre gleich über SLO in die Oststeiermark - sicher ist sicher:D:D:D:D:D
LG
Michi...... der eh nie überladen fahrt!
derfranze
09.03.2013, 20:42
Ok, da hab ich dann wohl was verdreht. Sorry dafür.
Ausnahmen gibts ja genug:
Befreiung von sämtlichen Kontrollgerätpflichten, wenn das Lenken des Fahrzeuges für den Lenker nicht die Haupttätigkeit darstellt:
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bis 7,5 t höchstzulässiger Gesamtmasse, die in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigtlasst euch bei sochen Fahrten aber nicht mit einem WoMo über 3,5 Tonnen erwischen - weil diese Bestimmung für M1 Fahrzeuge nicht gilt.
oder:
Anhänger – Arbeitsmaschinen
Bei Überschreiten der Gewichtsgrenze von 3,5t hzG durch Ziehen einer „Anhänger-Arbeitsmaschine“ besteht keine Kontrollgerätpflicht, da mit der Arbeitsmaschine keine Güter befördert werden können. Dies gilt u.a. für fahrbare Kompressoren oder Estrichmaschinen.
Das stimmt aber auch nicht:
Seit 1994 müssen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug mit Anhänger) zur Güterbeförderung mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein, wenn ihre höchste zulässige Gesamtmasse (hzG) 3,5 Tonnen übersteigt!
Und das trifft auch für Kombis M1 zu.
Achtung:
Unter Güterbeförderung ist nicht nur die Tätigkeit der gewerblichen Güterbeförderung, sondern auch die des Werkverkehr zu verstehen!
Quelle:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=504000&dstid=0&titel=EU-Kontrollger%c3%a4t%2c%2cFahrtenbuch%3a%2cAnwendung %2cund%2cFahrerkarte
als PDF:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid=989234&conid=644431&stid=504000
Warum versucht's immer mir was Gegenteiliges zu beweisen.:mad: Geht wieder in die Hose!:) Ich hab NIE behauptet oder geschrieben, dass Werksverkehr kein Güterverkehr ist. Werksverkehr ist nach der EU-Verordnung - die soo schön verlinkt wurde - kein Güterverkehr der unter die gewerblichen Vorschriften der EU fällt, sondern setzt eigene Fahrzeuge, eigene Güter und eigenes Personal sowie mindestes 2 eigene Betriebstätten zwischen denen dieser Verkehr statfindet voraus. Trifft einer dieser Punkte nicht zu ist es kein Werksverkehr. So wie es praktiziert wird ist es eine Verlagerung der Lagerkosten von der Firma auf die Straße.
Die EU-Materie ist deswegen so schwierig, weil es keine Judikatur dazu gibt. Und deswegen druckt jederman nur den Gesetzestext ohne Erläuterung. Da passiert beim Lesen schon mal ein hoppala.
lg Franz
Double Trouble
09.03.2013, 22:45
eigene Fahrzeuge, eigene Güter und eigenes Personal sowie mindestes 2 eigene Betriebstätten
ist die Bestimmung "2 eigene Betriebstätten" neu? Wir hatten früher eine Werkverkehrskarte für unseren LKW, aber nur 1 Betriebstätte.
derfranze
10.03.2013, 14:00
ist die Bestimmung "2 eigene Betriebstätten" neu? Wir hatten früher eine Werkverkehrskarte für unseren LKW, aber nur 1 Betriebstätte.
Es wird der Verlader (nicht der Versender!, z.B. Spedition) auch zu den Betriebstätten gezählt. Definitiv verboten ist das Ausliefern zu Endverbrauchern oder das Mitführen einer fremden Ware/Fahrzeuge. Mir ist auch eine Firma bekannt, die durch 2 Grundstücke getrennt, nur über öffentliche Straßen (Druckerei und Paperlager/Expedit) Werksverkehr zwischen den Bertriebstätten durchführen muß.
Ich muß zu meinem Leidwesen gestehen, nur die EU-Verordnung genau zu kennen.
lg Franz
berghamer
10.03.2013, 22:15
Wenn du so wie ich im Freien Transportgewerbe tätig bist ( max 3,5 Tonnen für LKW und Hänger)
Fahr ohne Fahrteschreiber und zeige bei einer Kontrolle nicht die Gewerbebestätigung her die hast du vergessen.
Meistens kannt weiterfahren weil die Polizei nicht weis das du kenen Hänger merhr anhängen darft
Eine allfällige Strafe wägen des Vergessen der Gewerbeberechtigung ist recht günstig.
Bernhard
Und das traust du dir zu sagen, obwohl du neben dem Polizeiposten deinen Standort hast:D
2) kenne niemand persönlich der in A schon einmal gewogen wurde
Ich schon = Waage nähe Völkermarkt :mad: