grisu
20.04.2006, 20:14
Nachdem es schon oft diskutiert wurde und noch immer unklarheiten bestehen, möchte ich nochmals die neue DIN EN 1949 Gasverordnung hier reinstellen:
Diese gilt seit 01.01.2006 für alle Neuzulassungen in ganz Europa (EU-Raum), wird jedoch erst nach und nach in Nationales Recht umgewandelt.
Das bedeutet in der Praxis, dass in Deutschland der TÜV eine Gasprüfung vorschreiben kann in Österreich vorerst noch nicht (Es wird noch einige Monate dauern). Im Moment ist für das Pickerl noch keine Gasprüfung notwendig, aber bei den Neuzulassungen müsste dies theoretisch schon in die Fahrzeugpapíere unter "weitere Auflagen" eingetragen werden.
Normalerweise darf EU weit kein Fahrzueg mehr zugelassen werden, dass nicht dieser EN 1949 entspricht (aber die Typisierung in Österreich ist noch nicht überall am Laufenden).
Die EN 1949 ist jene Euronorm, nach der eine Gasanlage gebaut sein muss, dies wird mit einem gelben Gasprüfbescheinigung nachgewiesen.
Die Gasprüfung nach G 607neu ist die einzige Europaweit gültige Prüfvorschrift für diese Norm und die bei dieser Prüfung vergeben Plakette des DVFG darf nur von einen Gassachkundigen (mit Sachkundigen Nummer) vergeben werden.
In Österreich (aber nur dort) wird derzeit auch die Überprüfung durch jeden Installateur anerkannt. Eine eigene Prüfvorschrift für Österreich (keine Ahnung wozu) wird gerade ausgearbeitet.
In der Praxis würde ich eine Überprüfung nach G 607 empfehlen (mit Plakette, Sachkundigen Nr. und Befund), denn diese enstpricht allen Europäischen Normen und Vorschriften und die Prüfbescheinigung (gelbes Prüfheft) ist Europaweit genormt.
Die Prüfung alle zwei Jahre sollte sowieso selbstverständlich sein, schon zur eigenen Sicherheit.
Falls noch jemand Fragen hat, ein Mail genügt
lg
Grisu
Und hier noch die genaueren Informationen:
Euronorm 1949 / G 607- neu
Europäische Richtlinie 2001/56/EG Anhang 8
Ab 01.01. 2006 gilt Europaweit für alle Neufahrzeuge die Euronorm EN 1949 für Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen (Wohnwagen und Reisemobilen). Diese Euronorm wird in den nächsten Monaten in nationales Recht umgesetzt werden
Grundsätzliche Informationen:
Die Gasanlagen für Fahrzeuge die zu Wohnzwecken genutzt werden (Wohnwagen und Reisemobile) sind ab 01.01.2006 nach EN 1949 zu errichten und alle zwei Jahre auf ordnungsgemäße Funktion und Dichtheit durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Diese Auflagen sind in den Fahrzeugschein einzutragen.
Dies gilt für alle Fahrzeuge die im EU Raum nach dem 01.01.2006 neu in den Ve
Diese gilt seit 01.01.2006 für alle Neuzulassungen in ganz Europa (EU-Raum), wird jedoch erst nach und nach in Nationales Recht umgewandelt.
Das bedeutet in der Praxis, dass in Deutschland der TÜV eine Gasprüfung vorschreiben kann in Österreich vorerst noch nicht (Es wird noch einige Monate dauern). Im Moment ist für das Pickerl noch keine Gasprüfung notwendig, aber bei den Neuzulassungen müsste dies theoretisch schon in die Fahrzeugpapíere unter "weitere Auflagen" eingetragen werden.
Normalerweise darf EU weit kein Fahrzueg mehr zugelassen werden, dass nicht dieser EN 1949 entspricht (aber die Typisierung in Österreich ist noch nicht überall am Laufenden).
Die EN 1949 ist jene Euronorm, nach der eine Gasanlage gebaut sein muss, dies wird mit einem gelben Gasprüfbescheinigung nachgewiesen.
Die Gasprüfung nach G 607neu ist die einzige Europaweit gültige Prüfvorschrift für diese Norm und die bei dieser Prüfung vergeben Plakette des DVFG darf nur von einen Gassachkundigen (mit Sachkundigen Nummer) vergeben werden.
In Österreich (aber nur dort) wird derzeit auch die Überprüfung durch jeden Installateur anerkannt. Eine eigene Prüfvorschrift für Österreich (keine Ahnung wozu) wird gerade ausgearbeitet.
In der Praxis würde ich eine Überprüfung nach G 607 empfehlen (mit Plakette, Sachkundigen Nr. und Befund), denn diese enstpricht allen Europäischen Normen und Vorschriften und die Prüfbescheinigung (gelbes Prüfheft) ist Europaweit genormt.
Die Prüfung alle zwei Jahre sollte sowieso selbstverständlich sein, schon zur eigenen Sicherheit.
Falls noch jemand Fragen hat, ein Mail genügt
lg
Grisu
Und hier noch die genaueren Informationen:
Euronorm 1949 / G 607- neu
Europäische Richtlinie 2001/56/EG Anhang 8
Ab 01.01. 2006 gilt Europaweit für alle Neufahrzeuge die Euronorm EN 1949 für Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen (Wohnwagen und Reisemobilen). Diese Euronorm wird in den nächsten Monaten in nationales Recht umgesetzt werden
Grundsätzliche Informationen:
Die Gasanlagen für Fahrzeuge die zu Wohnzwecken genutzt werden (Wohnwagen und Reisemobile) sind ab 01.01.2006 nach EN 1949 zu errichten und alle zwei Jahre auf ordnungsgemäße Funktion und Dichtheit durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Diese Auflagen sind in den Fahrzeugschein einzutragen.
Dies gilt für alle Fahrzeuge die im EU Raum nach dem 01.01.2006 neu in den Ve