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Ich habe die letzte Woche ein WoMo, ist nicht meines, nach Ostdeutschland zu einer Spezialfirma für Wasserprobleme gefahren. Dort im Ort habe ich den Alkoven an einem überstehenden Dachvorsprung beschädigt.
Ich habe eine Haftpflichtversicherung für alle Personen- und Sachschäden auf der ganzen Welt, mit einen Vers.Summe von € 1.253.000,00.
Kann ich da mit der Versicherung etwas machen.
Nicht mein Mobil, aber ich gefahren.
Wie ist bitte die Lage, meint adolfo:mad::mad::mad:
Mondmann
28.04.2010, 19:06
Hallo,-
da glaube ich, dass die Privat-Haftpflichtversicherung bei Benützung eines Kfz keine Gültigkeit hat.
Die Ansicht eines Nichtprofi, vor Jahren fiel mir die Glut einer Zigarette auf den Rücksitz eines
Kfz, wo ich Insasse war, und brannte ein grösseres Loch, die liebe Versicherung lehnte mit
obigem Hinweis ab.
Liebe Grüsse
Mondmann
46erkurt
28.04.2010, 19:26
Hi adolfo!
Nicht gut, ich denke den Schaden am Alkoven wirst du übernehem müssen.
Kurt
sowas zahlt nur die kasko,da ist es egal wer gefahren ist
mr.chruris
28.04.2010, 20:19
Servus.
Wenn da jetzt ein Zugang über den Alkofen ist, können die doch den Wasserschaden viel leichter reparieren *gg*.
Hast du keinen Versicherungsmenschen den du da befragen kannst. Ich kann meinem alle Ideen ( auch unanständige *lol*) unterbreiten und dann kommt ein GEHT, oder GEHT NICHT.
Oder du liest die Zusatzblätter zu deinem Vertrag. Da steht auch alles drin, aber das kann Wochen daurern bis du da durch bist.
Skorpion
28.04.2010, 21:41
Ich habe die letzte Woche ein WoMo, ist nicht meines, nach Ostdeutschland zu einer Spezialfirma für Wasserprobleme gefahren. Dort im Ort habe ich den Alkoven an einem überstehenden Dachvorsprung beschädigt.
Ich habe eine Haftpflichtversicherung für alle Personen- und Sachschäden auf der ganzen Welt, mit einen Vers.Summe von € 1.253.000,00.
Kann ich da mit der Versicherung etwas machen.
Nicht mein Mobil, aber ich gefahren.
Wie ist bitte die Lage, meint adolfo:mad::mad::mad:
Hallo Adolfo
Schaut schlecht aus für Dich.
Wenn für das Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung besteht, dann bleibst über.
westbahnmichi
29.04.2010, 09:27
Hallo adolfo
selbst bezahlen macht das geldbörsel schlanker, aber spass beiseite, durch die haftpflichtversicherung des womo wird der schaden an dem dachvorsprung bezahlt, aber für den schaden am womo muss man selbst aufkommen, ausser es besteht eine vollkaskoversicherung für das womo!!!
deine privathaftpflichtversicherung im rahmen der haushaltversicherung deckt keine schäden die du als lenker eines kfz verursachst!!!
Hallo Ihr Spezialisten
das Gleiche habe ich mir gedacht und werde das schmerzhaft schlucken.
Danke für eure Meldungen, meint adolfo
lupo1972
29.04.2010, 11:11
... also ich nehme and Du hast das für einen Freund gefahren, daher werden meine kommenden Zeilen nicht zutreffen weil das der Freundschaft schaden wird - aber ich bin mir nicht sicher, ob der Halter eines KFZ das er anderen anvertraut den anderen für Schäden haftbar machen kann, oder ob das nicht sein eigenes Risiko ist, wenn er Dir sein Fahrzeug anvertraut ... wie gesagt blöd bei Freunden ...
wie auch immer, ich würde auf jeden Fall bei der Haushaltsversicherung anfragen und versuchen was zu bekommen - normalerweise winden sie sich bei allen Anfragen wenn nur irgendwie möglich aber andersrum haben sie bei mir schon mal was bezahlt wo ich mich heut noch wundere warum die das gezahlt haben ...
... also ich nehme and Du hast das für einen Freund gefahren, daher werden meine kommenden Zeilen nicht zutreffen weil das der Freundschaft schaden wird - aber ich bin mir nicht sicher, ob der Halter eines KFZ das er anderen anvertraut den anderen für Schäden haftbar machen kann, oder ob das nicht sein eigenes Risiko ist, wenn er Dir sein Fahrzeug anvertraut ... wie gesagt blöd bei Freunden ...
...
hi lupo!
seltsames rechtsverstandnis ..... laut ABGB ist es genau andersrum.
wenn die haftung fuer anvertrautes gut nicht ausdruecklich ausgeschlossen wurde dann ist der nutzer immer zu 100% haftbar.
das gilt auch und vor allem bei probefahrten (auch beim autohaus oder bei veranstaltungen) und natuerlich auch beim sport (ski-testtage, kartfahren, bootsverleih usw ect)
Hallo!
Vielleicht zahlt ja der Hausbesitzer was dazu??
Ich habe die letzte Woche ein WoMo, ist nicht meines, nach Ostdeutschland zu einer Spezialfirma für Wasserprobleme gefahren. Dort im Ort habe ich den Alkoven an einem überstehenden Dachvorsprung beschädigt.
....war vorher eine Hinweistafel von wegen der Höhenbeschränkung?
Ich habe eine Haftpflichtversicherung für alle Personen- und Sachschäden auf der ganzen Welt, mit einen Vers.Summe von € 1.253.000,00.
Wie lange bist denn schon dort versichert, vielleicht geht was mit Kulanz!?
Viel Glück!
Hinweistafel war keine.
Versichert bin ich dort 10 Jahre.
Werde mal dort anfragen, meint adolfo
lupo1972
30.04.2010, 09:51
hi lupo!
seltsames rechtsverstandnis ..... laut ABGB ist es genau andersrum.
wenn die haftung fuer anvertrautes gut nicht ausdruecklich ausgeschlossen wurde dann ist der nutzer immer zu 100% haftbar.
das gilt auch und vor allem bei probefahrten (auch beim autohaus oder bei veranstaltungen) und natuerlich auch beim sport (ski-testtage, kartfahren, bootsverleih usw ect)
Ich bin KEIN Rechtsexperte will es auch nicht sein behaupte hier daher kein Rechtsverständnis zu haben sondern schreibe nur Annahmen - es geht hier nicht um komerzielle Vermietung wo Verträge abgeschlossen werden und die Haftung klar geregelt wird (Ski-Test, Kart, Bootsverleih, oder selbt bei Probefahrten oder Leihwagen vom Autohaus werden extra Verträge unterschrieben) und genau deshalb weil privat einfach ein Fahrzeug einem anderen "überlassen" wird bin ich mir nicht sicher inwieweit der Nutzer dann haften muss bzw. haften kann - speziell wenn es um einen Gefallen ist den man einem anderen macht - die Frage auch selbst wenn er haftet, ist das klagbar - und wenn ja, hätte das irgend einen Erfolg? Wenn der Nutzer nicht gerade grob was falsch macht (Geschwindigkeit extrem drüber, alkoholisiert, ...) bin ich mir wirklich nicht sicher ob man nicht auf seinem Schaden sitzten bleibt - selbst wenn man klagen würde fragt sich was dann unterm Strich rausschaut.
Vergiss nicht, wo nix zu holen ist gibt es nix - selbst wenn ein Freund haftet aber sich den Schaden nicht leisten kann wird der Fahrzeughalter trotz Klage durch die Finger schauen)
Wenn Dich eine Firma mit deren Auto irgendwo hinschickt und Du machst das Auto kaputt haftest Du auch nicht für den Schaden an deren Auto - das ist das Risiko der Firma - dazu gibt es Rechtsfälle - Selbst wenn Dich die Firma mit DEINEM Auto wo hinschickt und Du machst am eigenen Auto was kaputt - da muß die Firma sogar den Schaden an Deinem Auto zahlen - da gibt es auch Rechtsfälle dazu. Wie das privat aussieht weiß ich rechtlich gesehen nicht, kann mir aber vorstellen, gerade wenn mich einer mit seinem Auto wohin schickt (es war ja nicht einemal eine eigene Urlaubsfahrt, sondern im Auftrag des Fahrzeughalters soweit ich oben das lese) daß es von einem Richter genauso gesehn werden kann - weiß ich aber nicht. Ich kann mir gut vorstellen, daß es einen Unterschied macht ob ich mir ein Auto ausborge um für mich was zu erledigen, oder ob ich wie hier einem anderen einen Gefallen mache und mit seinem Fahrzeug für ihn was erledige.
Genau WEIL das so ein grauer Bereich ist und schon manche durch die Finger geschaut haben, würde ich NIEMALS ein Fahrzeug einfach privat herborgen - wenn dann was passiert gibt es nur Probleme - ab und zu haben wir unser Auto schon einem Schwager geborgt (sehr ungern meinerseits) - mir war dabei aber klar, WENN er den wo anlehnt, werde ich kein Geld sehen - er kann es sich nicht leisten und ich werde meinen Schwager nicht klagen. Dazu kommt noch die höhere Einstufung der Versicherung nach einem Unfall die auch kaum wer zahlen wird - es sei denn Du machst vorher einen Vertrag der sowas irgendwie abdeckt UND der "Borger" kann sich das dann auch leisten ...
Aber wir können hier nur Vermutungen anstellen - es sei denn einer hier ist Anwalt oder Richter und kann das eindeutig darstellen.
Daher lieber auf Nummer Sicher gehen --> Dinge mit "F" NIEMALS herborgen Frau, Füllfeder und Fahrzeug ;)
...Wenn Dich eine Firma mit deren Auto irgendwo hinschickt und Du machst das Auto kaputt haftest Du auch nicht für den Schaden an deren Auto - das ist das Risiko der Firma - dazu gibt es Rechtsfälle - Selbst wenn Dich die Firma mit DEINEM Auto wo hinschickt und Du machst am eigenen Auto was kaputt - da muß die Firma sogar den Schaden an Deinem Auto zahlen - da gibt es auch Rechtsfälle dazu. .....
hallo
voellig richtig
aber dass ist im dienstverhaeltniss begruendet und gehoert zu den arbeitnehmerschutz bestimmungen
privat gibt es sowas - nach meinem derzeitigen wissensstand - nicht
und ich halte es in diesen fall fuer sehr unwahrscheinlich dass ich mich taeusche