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peter u.ulli
26.04.2010, 19:25
Hallo!
Ich habe mal eine Frage zur Kasko Versicherung für unseren neuen Wohnwagen.
Wie habt ihr eure Wohnwägen versichert, bzw. welche Versicherung ist außer der Haftpflicht sinnvoll ??
Wir möchten ja für unser gutes Stück das "Beste":D
Liebe Grüße
Ulli

johannsen
26.04.2010, 19:58
Hallo!

Wir haben unseren teilkaskoversichert. Mir gings vor allem um Vandalismusschutz und Absicherung gegen Feuer, wenn er im Winterlager in einer großen Scheune mit vielen Wohnmobilen steht.
Der Vermieter schließt natürlich jegliche Haftung aus.

LG

Johann

Babsi3752
27.04.2010, 09:12
Hallo Peter und Ulli,

wir haben unseren Wohnwagen Vollkasko versichert, da wir alle Eventualitäten ausschließen wollten, allerdings melden wir ihn über die Wintermonate (ca. Okt. bis Apr.) wieder ab, da er in dieser Zeit in einer abgesperrten Garage neben dem Polizeikommando steht und haben ihn in dieser Zeit nur Garagenversichert.

LG
Babsi

Flüsterer
27.04.2010, 10:49
Teilkaso, weil ich nicht vorhabe mich aus eigener Schuld in den Graben zu legen und die Teilkasko alle Risken auf dem Abstellplatz bzw einem CP deckt - und obendrein kostet das fast nix....

seiwer
27.04.2010, 11:29
Hallo!
Jedenfalls sollte zumindest eine Teilkasko abgeschlossen werden (grob gesagt: deckt die selben Schäden wie die Vollkasko aber deckt kein Eigenverschulden)
Je nachdem wie oft man wegfährt sollte man dann zusätzlich auf eine kurzfristige Vollkasko aufstocken oder gleich eine Ganzjahresvollkasko wählen.
Ohne Vollkasko ins Ausland zu fahren ist jedenfalls sehr risikoreich, denn auch bei einem Haftpflichtfall mit einem ausländischen Kfz kann es Jahre dauern bis die ausländische Versicherung zahlt.
Am besten wenden Sie sich an einen VersicherungsMAKLER, der ist unabhängig und wird Ihnen ein für Sie optimales Produkt anbieten.
mfg Seiner

Tabbi48
27.04.2010, 12:01
Hallo!
Jedenfalls sollte zumindest eine Teilkasko abgeschlossen werden (grob gesagt: deckt die selben Schäden wie die Vollkasko aber deckt kein Eigenverschulden)
Je nachdem wie oft man wegfährt sollte man dann zusätzlich auf eine kurzfristige Vollkasko aufstocken oder gleich eine Ganzjahresvollkasko wählen.
Ohne Vollkasko ins Ausland zu fahren ist jedenfalls sehr risikoreich, denn auch bei einem Haftpflichtfall mit einem ausländischen Kfz kann es Jahre dauern bis die ausländische Versicherung zahlt.
Am besten wenden Sie sich an einen VersicherungsMAKLER, der ist unabhängig und wird Ihnen ein für Sie optimales Produkt anbieten.
mfg Seiner

Würde nie wieder ohne vollkasko ins ausland fahren.bin in kroatien auf 3000euro sitzen geblieben obwohl mir der unfallgegner die grüne karte gegeben hat(sie war gefälscht) und die schuld eindeutig war(ist mir hinten draufgefahren)
lg
Tabbi

grisu
27.04.2010, 20:03
Zum Thema Kaskoversicherung möchte ich aus der Praxis noch einige wichtige Details für eventuelle Prämienvergleiche anmerken:

1. Zeitwertkasko oder Neuwertkaskoversicherungen.
Dieser Unterschied ist vor allem bei größeren Schäden manchmal sehr wichtig und sorgt im Schadensfall oft für ein böses Erwachen:

Die Zeitwertkasko ist meist günstiger aber im Schadensfall wird maximal der Zeitwert ersetzt .
Daher ist bei großen Schäden (Hagelschaden, Seitenschaden usw.) oft auch ein wirtschaftlicher Totalschaden viel schneller erreicht.

Die Neuwertkasko bietet die Deckung zum jeweiligen Neuwert, Die Prämie ist meist höher aber bei neuen Fahrzeugen und bei teuren Schäden kann sowas schon Sinn machen.


2. Kasko mit Nettodeckung:
Diese Variante ist mit heuer schon zweimal untergekommen und sorgt für Ärger im Schadensfall.
Einige Versicherungsvermittler reden ihren Kunden Nettoversicherungen ein. Meist wenn die Kunden Unternehmer sind.
Bei diesen Verträgen zahlen die Versicherungen nur den Nettoschaden und der Kunde muss die Mehrwertsteuer selbst bezahlen. Wenn man das Fahrzeug nicht auf eine Firma angemeldet hat bleibt man so auf der Mehrwertsteuer sitzen.

Also auch das kleingedruckte genau lesen, lieber einmal mehr nachfragen und sich vorher genau Informieren, sonst kann es im Schadensfall Ärger geben.

PS: Auch bei den Selbstbehalten kann es große Unterschiede geben.

abo
27.04.2010, 22:27
1. Zeitwertkasko oder Neuwertkaskoversicherungen.
Die Zeitwertkasko ist meist günstiger aber im Schadensfall wird maximal der Zeitwert ersetzt .
Daher ist bei großen Schäden (Hagelschaden, Seitenschaden usw.) oft auch ein wirtschaftlicher Totalschaden viel schneller erreicht.

Die Neuwertkasko bietet die Deckung zum jeweiligen Neuwert, Die Prämie ist meist höher aber bei neuen Fahrzeugen und bei teuren Schäden kann sowas schon Sinn machen.


hallo grisu

bist du leicht unter die versicherungskeiler gegangen dass du so einen - entschuldige bitte ;-) - schmarrn schreibst?

bitte erklaere uns dass doch mal anhand eines falles aus der praxis

zb hagelschaden am PKW

zeitwert 10.000,-
hoehe des schadens 15.000,-

was bekommt der geschaedigte bei einer zeitwertkasko und was bei einer normalen kasko ..?

;-)

lg
g

grisu
28.04.2010, 07:20
Hallo Gerhard,

nicht gleich so hitzig mein Freund, ich kann dich beruhigen ich bin nicht unter die Versicherungskeiler gegangen, aber ich muss jedes Monat einige solcher Fälle mit Versicherungen abrechnen. bzw. ausfechten.
Ich rede auch von typischen Kaskoschäden und nicht einem Totalschaden wie du ihn schilderst.

Hier ein konkretes Fallbeispiel das ich gerade abgewickelt habe:
Wohnwagen (Bj. 2005) mit Zeitwert ca. Euro 8.000,--
Hagelschaden (Dach und Seite) mit einer Höhe von ca. 6.500 Euro
Gilt wegen der Zeitwertversicherung als wirtschaftlicher Totalschaden.

Wenn der Wohnwagen zum Neuwert versichert wäre würde die Versicherung den Schaden bis zu einer höhe von ca. 60-68% des versicherten Neuwertes (hier ca. Euro 16.000) problemlos tragen.
Daher wäre eine Repartur mit Neuwertkasko problemlos möglich gewesen

Jetzt kann sich der Kunde entweder mit einer geringen Abfindung zufrieden geben (und muss mit dem beschädigten Wohnwagen leben) oder aber selbst dazuzahlen.

Da eine Kaskoversicherung (im Gegensatz zur Haftpflicht) rechtlich eine Reparaturversicherung ist und nur darauf rechtsanspruch besteht, ist die Abfindung bzw. deren Höhe ein entgegenkommen der Versicherung und muss ausverhandelt werden.

Das bei einem Totalschaden so wie du ihn geschildert hast immer nur der Zeitwert ausbezahlt wird dürfte ja sowieso jedem klar sein. Ich rede aber immer von den üblichen Schäden (Hagel, Sturmschaden usw.) die im Urlaub so vorkommen können und für die ja die Kasko eigentlich von uns allen abgeschlosssen wird.

seiwer
28.04.2010, 10:47
Hallo ABO, hallo GRISU!
Nachdem ich ua. auch "Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten" bin, (siehe: www.vbs-gmbh.at (http://www.vbs-gmbh.at)) und einiges an Erfahrung und Wissen mitbringe darf ich festhalten, dass mir der Beitrag von GRISU sehr gut gefallen hat; oder anders gesagt: Lieber ABO, da liegst du gewaltig daneben.
In den seltensten Fällen gibt es eine Fehlberatung durch den Versicherungsvermittler. Meist ist es so, dass sich Versicherungsnehmer verschiedene Informationen von irgendwo herholen und dann die billigste Variante auswählen, ohne jemals in die Versicherungsbedingungen hineingeschaut zu haben, und wenn sie tatsächlich die Bedingungen anschauen, dann verstehen sie diese sehr oft nicht einmal ansatzweise.
Versicherungsvermittler (Makler, Agenten, angestellte Vermittler) sind sehr gut geschulte und geprüfte Fachkräfte und längst keine "Keiler" mehr. Die ehemaligen "keiler" (seinerzeit nebenberufliche Mitarbeiter, Ortsvertreter etc.) haben keine Möglichkeit mehr, Verträge abzuschließen (Befähigungsnachweis ist erforderlich).
Wie man sieht, gibt es schon bei einer einfachen Risikoabdeckung viele Möglichkeiten und viele unterschiedliche Bedingungen, Prämien und Tarifwerke.
Also einen Fachmann/Fachfrau aufsuchen und nicht nur "klemmen".
LG Werner

abo
28.04.2010, 23:44
.....
Ich rede auch von typischen Kaskoschäden und nicht einem Totalschaden wie du ihn schilderst.

Wohnwagen (Bj. 2005) mit Zeitwert ca. Euro 8.000,--

Wenn der Wohnwagen zum Neuwert versichert wäre würde die Versicherung den Schaden bis zu einer höhe von Euro 16.000 problemlos tragen.


hallo

ich habe am nachmittag bei der zuerich und bei der uniqua kfz schadensabteilung angerufen

beiden haben mir das selbe gesagt

selbstverstandlich deckt die vollkasko immer nur die schadenshoehe bis zum momentanen zeitwert. bei dem von dir geschilderten fall also bis 8000,- (ein bisserl was kann noch dazukommen fuer an-abmeldung, sondereinbauten ect). was ebenfalls moeglich ist, ist eine zeitwertreparatur, dass bedeutet dass sich eine werkstaettee findet die mit den 8000,- des zeitwertes auskommt weil sie zb gebrauchte teile verbaut ect.

wenn der schaden 16.000,- betraegt, und der zeitwert 8.000,-, dann ist das - sagen die bei der schadensabteilung - ein totalschaden. und beim totalschaden wirds max. dert zeitwert(+ nebengeraeusche) erstattet....

grisu
29.04.2010, 07:46
bei dem von dir geschilderten fall also bis 8000,- (ein bisserl was kann noch dazukommen fuer an-abmeldung, sondereinbauten ect). was ebenfalls moeglich ist, ist eine zeitwertreparatur, dass bedeutet dass sich eine werkstaettee findet die mit den 8000,- des zeitwertes auskommt weil sie zb gebrauchte teile verbaut ect.

Lieber Gerhard,
genau da liegt ja der Hund begraben. Deine Schilderung ist eben nur die halbe Wahrheit, die auch von manchen Versicherungen so kolportiert wird.

Bei einer Zeitwertkasko wird der Sachverständige bei der Besichtigung eben wie von mir geschildert schnell zum wirtschaftlichen Totalschaden kommen und dann ist Schluss.
Auch ist bei beschädigten Blechteilen (z.B Hagelschaden) eine Reparatur mit Gebrauchtteilen nicht möglich.
Wozu hab ich eine Kasko wenn ich dann streiten muss und womöglich mit Gebrauchtteilen herumstoppeln.
Es geht einfach um die Deckungshöhe im Schadensfall da ist der gravierende Unterschied zwischen Neuwert- und Zeitwertkasko. Auch die von Werner angeführten diversen Abschläge und Abzüge können in der Praxis schnell die Deckungssumme schmälern und dann muss man hinterher streiten.
Natürlich geht es da um Prämienhöhen und da muss billig eben nicht immer günstig bedeuten

lg
Grisu

PS: Ich finde es etwas seltsam dass du mir den Satz "Wenn der Wohnwagen zum Neuwert versichert wäre würde die Versicherung den Schaden bis zu einer höhe von Euro 16.000 problemlos tragen." als Zitat unterjubelst weil der sinnmäßig völlig falsch ist und so nie von mir geschrieben wurde.:mad:
Bitte bleib bei fairen und sachlichen Details und reim nicht was zusammen.
Wenn du dir die Mühe machst richtig zu lesen habe ich darauf hingewiesen, dass je nach Vetrag 60-68% des Neuwertes von 16.000 als Schadenssumme gedeckt sind.

abo
29.04.2010, 14:42
PS: Ich finde es etwas seltsam dass du mir den Satz "Wenn der Wohnwagen zum Neuwert versichert wäre würde die Versicherung den Schaden bis zu einer höhe von Euro 16.000 problemlos tragen." als Zitat unterjubelst weil der sinnmäßig völlig falsch ist und so nie von mir geschrieben wurde.:mad:
Bitte bleib bei fairen und sachlichen Details und reim nicht was zusammen.
Wenn du dir die Mühe machst richtig zu lesen habe ich darauf hingewiesen, dass je nach Vetrag 60-68% des Neuwertes von 16.000 als Schadenssumme gedeckt sind.

hallo

sorry

ich dachte wir kennen uns gut genug sodass ich das was ich dazu denke einfach so schreiben kann wie mir der schnabel gewachsen ist

ich wollte dich ned angreifen deshalb

solltest du das so verstanden haben, dann sorry
wird nimmer vorkommen

noch wichtiger als diese klarstellung ist mir der sachliche inhalt.

ich darf nochmal (diesmla vollständig) zitieren:



Hier ein konkretes Fallbeispiel das ich gerade abgewickelt habe:
Wohnwagen (Bj. 2005) mit Zeitwert ca. Euro 8.000,--
Hagelschaden (Dach und Seite) mit einer Höhe von ca. 6.500 Euro
Gilt wegen der Zeitwertversicherung als wirtschaftlicher Totalschaden.

Wenn der Wohnwagen zum Neuwert versichert wäre würde die Versicherung den Schaden bis zu einer höhe von ca. 60-68% des versicherten Neuwertes (hier ca. Euro 16.000) problemlos tragen.
Daher wäre eine Repartur mit Neuwertkasko problemlos möglich gewesen



an meinem verkuerztem zitat war nix verkehrt
genau so hast du es gesagt

und es tut mir leid, ich habe es immer noch nicht verstanden

ich habe im familaeren umfeld rund ein dutzend fahrzeuge und entscheide die jeweiligen versicherungen in absprache mit meinem makler

ich habe mich intensiv und im detail mit der sache beschaftigt

und selbst mein makler hat mich schlussendlich zur zeitwertkasko geschickt (die bietet ja nur ein einziges unternehmen an und versicherungsmakler koennen so ein produkt nicht verkaufen soviel ich weiss)

also nochmal:

8000,- zeitwert

12800,- schaden (60% ueber zeitwert)

20.000 neuwert

was erhaelt der eigentuemer im falle einer neuwertkasko, und was im falle einer zeitwertkasko?

danke fuer euer engagement

grisu
29.04.2010, 15:08
Hallo Gerhard,

Nur der Ordnung halber:
Keine Sorge mein kritischer Freund :) ich bin weder beleidigt noch sonstwas ich wollte nur klarstellen dass in der Formulierung ein unterschied besteht. Es sind nicht 16.000 Euro gedeckt sondern eben nur die 60-68% von den 16.000 Euro.
Du bist mir als kritischer aber eben kompetenter (meist) sehr sachlicher Diskussionspartner nach wie vor sehr angenehm und willkommen :D:D

Zu Sache selbst:
Du verwechselst scheinbar immer noch etwas.
Ganz klar ist, dass du egal wie du Versichert bist (Neuwert oder Zeitwert) im Falle eines Totalschadens (und genau das ist dein Beispiel) immer nur den aktuellen Zeitwert ersatzt bekommst. Dies habe ich ja auch ganz klar schon in vorigen Threads so geschrieben

ABER:
Mein Hinweis bezieht sich ja auf die Reparaturschäden und nicht auf einen Totalschaden.
Bei "üblichen" Kaskoschäden, also z.B. Hagelschaden, Sturmschaden usw. wo es um eine Reparatur geht ist die höhe der maximalen Deckungssumme für die Reparatur eine andere.
Da bist du mit einer Zeitwertkasko bei größeren Schäden (z.B Hagel) manchmal eben recht schnell im wirtschaftlichen Totalschaden .
Die Deckung der Zeitwertkasko geht bis ca. 60-68% vom Zeitwert, die der Neuwertkasko eben bis ca. 60-68% vom versicherten Neuwert (bis maximal zum Zeitwert) . Das können je nach Fahrzeugwert und Schadenssumme einige tausend Euro unterschied sein.
Da liegt der große Unterschied, der in der Praxis zwischen problemloser Reparatur und Streitereien mit der Versicherung. Darauf wollte ich hinweisen um vielleicht eklatante Prämienunterschiede aufzuklären.

Der Fairness halber muss man aber sagen, dass eben fast nur neue bzw. recht neuwertige Fahrzeuge eine Chance auf eine Neuwertkasko haben werden und immer eine Besichtigung verlangt wird. Auch wird oft nach dem geringsten Anlass der Kaskovertrag "angepasst".

lg
Grisu

DampfBahner
29.04.2010, 15:15
hallo

sorry

ich dachte wir kennen uns gut genug sodass ich das was ich dazu denke einfach so schreiben kann wie mir der schnabel gewachsen ist ...

ich darf nochmal (diesmla vollständig) zitieren:



Zitat:
Zitat von grisu http://www.campingforum.at/campingforum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?p=128791#post128791)
Hier ein konkretes Fallbeispiel das ich gerade abgewickelt habe:
Wohnwagen (Bj. 2005) mit Zeitwert ca. Euro 8.000,--
Hagelschaden (Dach und Seite) mit einer Höhe von ca. 6.500 Euro
Gilt wegen der Zeitwertversicherung als wirtschaftlicher Totalschaden.

Wenn der Wohnwagen zum Neuwert versichert wäre würde die Versicherung den Schaden bis zu einer höhe von ca. 60-68% des versicherten Neuwertes (hier ca. Euro 16.000) problemlos tragen.
Daher wäre eine Repartur mit Neuwertkasko problemlos möglich gewesenan meinem verkuerztem zitat war nix verkehrt
genau so hast du es gesagt
Genau NICHT ... war es "vollkommen richtig" !
Das verkürzte Zitat würde nämlich bedeuten, daß die Rep. bis 16.000,- BEZahlt würde;
und genau so is es ja nicht !
ABER: Die vom grisu beschriebene Rep. in Höhe von 6.500,- WÄRE eben - bei "Neuwertkasko"(!) - genau "KEIN Thema" gewesen !!!!!!
60 (in Worten: Sechzig) bis 68% VON 16.000,- WÜRDEN abgedeckt werden - bei Neuwert-Kasko.

HAB ich das richtig verstanden, grisu ?!?!?!?!?!?


und es tut mir leid, ich habe es immer noch nicht verstanden
...
also nochmal:

8000,- zeitwert

12800,- schaden (60% ueber zeitwert)

20.000 neuwert

was erhaelt der eigentuemer im falle einer neuwertkasko, und was im falle einer zeitwertkasko?

danke fuer euer engagementWENN ich den "grisu" RICHTIG verstanden habe,
würden in "Deinem Falle" bezahlt:

Zeitwert-Kasko: max. 8 Tausender -> eben den Zeitwert.

bei Neuwert-Kasko: 60-68% des aktuellen Neuwertes - also demnach MAX. 12 bis 13.600,- !

SO habe ICH die Erläuterungen vom "grisu" verstanden.

ICH bin zwar kein "Keiler";
aber zufällig auch grade auf (Kasko-)Versicherer-Suche - und daher am Thema akut interessiert ;-) .....

abo
29.04.2010, 15:27
WENN ich den "grisu" RICHTIG verstanden habe,
würden in "Deinem Falle" bezahlt:

Zeitwert-Kasko: max. 8 Tausender -> eben den Zeitwert.

bei Neuwert-Kasko: 60-68% des aktuellen Neuwertes - also demnach MAX. 12 bis 13.600,- !

SO habe ICH die Erläuterungen vom "grisu" verstanden.



hallo

richtig, nur so kann man(n) sie verstehen

aber genau DAS bestreiten beiden schadenabteilungen der versicherungen die ich angerufen haben.

zeitwert ist zeitwert

und "neuwertkasko" heisst dass ding weil die prämie nach dem neuwert berechnet wird

eine zahlung von mehr als (grob gesprochen) zeitwert und spesen (in der praxis 105%) ist alleine schon aufgrund des bereicherungsverbotes verboten

mein fazit:
die leistungen einer neuwertkasko (vom versicherungsmakler) und einer zeitwertkasko (nicht beim makler erhaeltlich) sind die selben, die praemie ist aber bei der neuwertkasko oft um ein mehrfaches hoeher als bei der zeitwertkasko ..

Flairist
30.04.2010, 08:25
mein fazit:
die leistungen einer neuwertkasko (vom versicherungsmakler) und einer zeitwertkasko (nicht beim makler erhaeltlich) sind die selben, die praemie ist aber bei der neuwertkasko oft um ein mehrfaches hoeher als bei der zeitwertkasko ..
Hallo Abo!

Neuwertkasko: 60-68% vom NEUWERT: Der ist 16.000.-€ (Grisu's Beispiel)

Zeitwertkasko: 60-68% vom AKTUELLEN ZEITWERT: 8.000.-€ (Grisu's Beispiel)

Also NICHT das Gleiche.....


Ein Tipp:

Z.B. bei Hagelschaden:

In einer zuständigen Firma (Händler) den Schaden schätzen lassen.... Begutachtung VOR ORT von der Versicherung.... Abklären wie es ist bei VERKAUF des Fahrzeuges (Wertminderung!)ist.... Fahrzeug NACHWEISLICH:D verkaufen... Fast VOLLE Summe (natürlich nur wenn es innerhalb der "Deckung" ist) kassieren! Ist um ca. 30% höher als wenn man den Schaden ablösen lässt....:D:D:D:D:D:D:D


Ciao
Paul

abo
30.04.2010, 08:59
Neuwertkasko: 60-68% vom NEUWERT: Der ist 16.000.-€ (Grisu's Beispiel)
Zeitwertkasko: 60-68% vom AKTUELLEN ZEITWERT: 8.000.-€ (Grisu's Beispiel)


hallo

ich wuerde mich halt eigentlich ueber eine fachlich fundierte antwort der beiden kollegen aus der branche freuen

die sind da ja die fachleute

die frage war glaube ich klar formuliert...

grisu
30.04.2010, 09:41
Weil es scheinbar noch immer nicht verstanden worden ist nochmals mein Beispiel aus der Praxis:

1) Totalschaden:
Hier bezahlen beide Kaskoarten (Neuwert- und Zeitwertkasko) immer nur max. den Zeitwert des Fahrzeuges. Daher spielt hier die Kaskoberechnung keine wirkliche Rolle

2) " Normaler" Kaskoschaden:
Fahrzeugzeitwert Euro 8.000 (Neuwert Euro 16.000)

Zeitwertkasko:
Maximale Schadenshöhe ca. Euro 5000-5500 (60-68% vom Zeitwert ), alles was darüber geht wäre ein wirtschftlicher Totalschaden. Was bei einem Hagelschaden schon mal leicht passieren kann.

Neuwertkasko:
Maximale Schadenssumme entweder 60-68% vom Neuwert aber maximal der Zeitwert also maximal ca. Euro 8.000,-- . (Die genauen Deckungshöhen sind in der Praxis auch durch diverse Abschläge oder Klauseln oft noch um einige Prozentpunkte oder hunderter niedriger)

Daher wie Seiwer geschrieben hat immer vorher richtig Beraten lassen und nicht nur auf die Prämienhöhe schauen.

kerstan
30.04.2010, 09:44
Hallo Gerhard,
...
Hier ein konkretes Fallbeispiel das ich gerade abgewickelt habe:
Wohnwagen (Bj. 2005) mit Zeitwert ca. Euro 8.000,--
Hagelschaden (Dach und Seite) mit einer Höhe von ca. 6.500 Euro
Gilt wegen der Zeitwertversicherung als wirtschaftlicher Totalschaden.

...


warum ist es ein wirtschaftl. Totalschaden wenn die Reparatur weniger als der Zeitwert ausmacht?
das passt nicht ganz in mein logisches Verständnis

grisu
30.04.2010, 11:33
warum ist es ein wirtschaftl. Totalschaden wenn die Reparatur weniger als der Zeitwert ausmacht?
das passt nicht ganz in mein logisches Verständnis

Diese Frage können dir nur die Versicherungen beantworten ist scheinbar höhere Versicherungsmathematik ;)

Ab ca. 60-68% (je nach genauen versicherungsbedingungen) betrachtet die Versicherung bei der Kasko die Reparatur als unwirtschaftlich und spricht vom wirtschaftlichen Totalschaden.
Dann beginnt der Pocker um Abfindungszahlung, Wrackwert, diverse Abschläge und Abzüge usw. usw.

Ganz im Gegensatz zum Haftpflichtschaden, da gilt dies nicht.

abo
30.04.2010, 16:40
Diese Frage können dir nur die Versicherungen beantworten ist scheinbar höhere Versicherungsmathematik ;)
Ab ca. 60-68% (je nach genauen versicherungsbedingungen) betrachtet die Versicherung bei der Kasko die Reparatur als unwirtschaftlich und spricht vom wirtschaftlichen Totalschaden.


hallo

ich habe genau mit den von dir angegebenen zahlen die generali angerufen (kfz kasko schadenabteilung in wien).

die sagen sie kennen das nicht

der neuwert ist beim kaskoschaden nicht relevant
es geht um den sachschaden

ist der sachschaden hoeher als der zeitwert dann ist es ein totalschaden
erstattet wird dabei max. der zeitwert (evt abzueglich restwert) zuzueglich spesen ect

ist der sachschaden gleich hoch oder nur 10 oder 20% hoeher wie der zeitwert, dann kann eine sg. "zeitwertreparatur" bis zu ca. 105% der hoehe des zeitwertes vorgenommen werden wenn sich eine werkstaette findet die das macht

ist der sachschaden niedriger als der zeitwert (100% des zeitwertes, nicht 60 bis 68%) dann werden die reparaturkosten zu 100% erstattet.

die generai ist soweit ich weiss die einzige versicherung die eine vollkaskoversicherung anbietet bei welcher die praemienhoehe vom zeitwert abhaengt.
sie wird nur ueber den OEAMTC und nur an OEAMTC mitglieder vertrieben.
unabhaengige makler oder vertreter anderer versicherungen koennen diese art von produkt nicht anbieten und bezeichnen sie daher als "zeitwertversicherung"

die vollkasko des oematc (generali) ist im vergleich zu anderen marktteilnehmern wesentlich billiger:

nur so als richtwert ohne auf die details (kleinglas, selbstbehalt ect ect) einzugehen: bei einem fahrzeugwert von 11.000,- euro (zeitwert 9000,- + zubehoer 2000,-) ergibt sich bei fokus auf die guenstigste praemie eine VOLLKASKO praemie von rund 20 euro pro monat oder 250,- im jahr.

dass die unabhanegigen makler bei denen ein vergleichbares produkt ein vielfaches kostet dass nicht moegen ist mir klar...

Flairist
30.04.2010, 18:06
Naja Abo.....

Hatte bis vor kurzen die Vollkasko (Wohnmobil) von der Generali/Öamtc......:D
Nur.... da war nix mit 100% Auszahlung und schon gar nicht vom NEUWERT (bezahlen darfst schon vom Neuwert)......:o:o:o
Deshalb auch mein Hinweis, wie man am Besten zu einer HOHEN Entschädigung im Fall des Falles kommt.
Preislich...da gebe ich dir recht...war sie am günstigsten. Aber bezahlt vom NEUWERT des Fahrzeuges...NICHT vom ZEITWERT...:(:(:(

Bei den Wohnwagen sieht es ein bisserl anders aus.
Da ist die Generali (was mir vom Öamtc-Mitarbeiter angeboten worden ist) VIEL zu TEUER!

Da war die Helvetia am günstigsten!!!

Ciao

abo
30.04.2010, 21:02
Naja Abo.....
Hatte bis vor kurzen die Vollkasko (Wohnmobil) von der Generali/Öamtc......:D
Nur.... da war nix mit 100% Auszahlung und schon gar nicht vom NEUWERT (bezahlen darfst schon vom Neuwert)......:o:o:o
Deshalb auch mein Hinweis, wie man am Besten zu einer HOHEN Entschädigung im Fall des Falles kommt.
Preislich...da gebe ich dir recht...war sie am günstigsten. Aber bezahlt vom NEUWERT des Fahrzeuges...NICHT vom ZEITWERT...:(:(:(


hallo

dass du bei einem schaden NICHT DEN NEUWERT ersteuzt bekommst sondern nur den zeitwert dass setze ich als bekannt voraus, geht auch garnicht anders. es waere sittenwidrig im falle eines schadens mehr zu lukrieren als dein verlust ausmacht (bereicherungsverbot)

selbstverstandlich bezhalt die generalis /oematc vollkasko auch nur den ZEITWERT, so wie jede andere kasko.

die praemie wird aber auch vom ZEITwert berechnet. sorry, ich mache mir nicht die muehe jetzt einen screenshot vom online rechner hier reinzustellen, aber

- das https://www.oeamtc.at/ewa/um_pt2/login?app=vsk-bonus-kasko ist der link und
- das ist der text:
ÖAMTC-Bonus-Kasko
Alle mit einem "*" gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder!
Persönliche Daten
Titel

Name

Geburtsdatum *

z.B. 01.01.1975 Geschlecht

männlich

weiblich

Angaben zum Kfz
Marke *
http://www.oeamtc.at/vsk/images/kalkulator/info.gif (javascript:void();)
bitte wählenALFA ROMEOAUDIBMWCHEVROLETCHRYSLERCITROENDACIADAEWOODAI HATSUDODGEFIATFORDHONDAHYUNDAIISUZUJAGUARJEEPKIALA DALANCIALAND ROVERLEXUSMAZDAMERCEDESMINI (BMW)MITSUBISHINISSANOPELPEUGEOTPORSCHERENAULTROVE RSAABSEATSKODASMART (MCC)SONSTIGE KfzSSANG YONGSUBARUSUZUKITOYOTAVOLKSWAGENVOLVO Erstzulassung *
http://www.oeamtc.at/vsk/images/kalkulator/info.gif (javascript:void();)
z.B. 01.01.2005
document.forms[0].bonuskasko_erstzulassung.onkeyup = process_erstzulassung; Neuwagen = erstmalige
Zulassung und Versicherungsbeginn

Aktuelle Bonus/Malus-Stufe *

bitte wählenC ... > 3 J. in Stufe 0B ... > 2 J. in Stufe 0A ... > 1 J. in Stufe 001234567891011121314151617 Versicherungssumme *
http://www.oeamtc.at/vsk/images/kalkulator/info.gif (javascript:void();)
(KFZ-Zeitwert)

z.B. 9000 Sonderausstattung
http://www.oeamtc.at/vsk/images/kalkulator/info.gif (javascript:void();)
z.B. 3000

ausreichend .....?

PS:
die generali/oeamtc kasko hat uebrigens schon den einen oder anderen haken wenn man sich genau damit beschaftigt ....
aber dass angeblich nur ein anteil des zeitwertes ersetzt wird, das stimmt nicht.

grisu
01.05.2010, 07:55
die generali/oeamtc kasko hat uebrigens schon den einen oder anderen haken wenn man sich genau damit beschaftigt ....
aber dass angeblich nur ein anteil des zeitwertes ersetzt wird, das stimmt nicht.

Tja gerhard, dann willkommen in der bunten Welt der Versicherungen.

Die Berechnungsbeispiele die ich oben weiter geliefert habe sind aus der Praxis, teilweise noch recht optimistisch und auf Campingfahrzeuge bezogen. Diese Berechnungen werden leider durch den Unfug mit den diversen Restwertbörsen angeheizt.
Da du (wieder mal ) an meinen Aussagen zweifelst :rolleyes: nachfolgend eine parlamentarische Anfrage zum Thema Restwertbörse in der auch die derzeitige Versicherungspraxis genau dargestellt wird.

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/J/J_04101/fname_106738.pdf

Das die Versicherungen das alles nicht so gerne publizieren ist mir schon klar, daher kommt man erst im Schadensfall auf gewisse Dinge drauf.


Im PKW Bereich gehts da noch viel Kundenunfreundlicher zu. Seit die Versicherungen mit den diversen Wrackbörsen arbeiten gibt es geradezu ein feilschen um bestimmte Automarken und manchmal recht "unübliche" Schadensschätzungen
Das ganze geht aber am Thema vorbei, aber wenn es jemanden interessiert einfach mal googeln da liest man super Sachen
z.B.: http://www.diemucha.mobi/message/message.php?message=008266&ref=%2Fmessage%2Fcatindex.php%3Fal_start%3D90%26ca tegory%3D2

Ich hoffe das jetzt alles geklärt ist

lg
Grisu

abo
02.05.2010, 00:53
T
Die Berechnungsbeispiele die ich oben weiter geliefert habe sind aus der Praxis, teilweise noch recht optimistisch und auf Campingfahrzeuge bezogen.


hallo

ok, beendet wir das einfach hier
hat keinen sinn sich wegen sowas in die haare zu geraten

ich blieb dabei, dass die - teils unfairen, teils fast vertragswidrigen kuerzungen der abfertigungsbetraege bei allen versicherern vorkommen.

das ist so.

es gibt da aber keinen unterschied zwischen den produkten der generali(oeamtc) kasko und anderen kaskoversicherern.

der einzige unterschied liegt in der wesentlich geringeren praemie der ersteren

und mit den restwertboersen hat das ganze schon mal garnix zu tun (ja, die gibts, ja, die druecken die erstattungsbetraege bei den schaeden)

lg
g

tojamata
02.05.2010, 06:49
serus,

also ich gehe davon aus, mein versicherungsmensch hat das auch so bestätigt, dass ich bei einem kaskoschaden den wiederbeschaffungswert ersetzt bekomme, dabei kann es auch sein, dass ein fahrzeug dieser klasse gerade besonders schwer zu bekommen ist dann hat es einen höheren wiederbeschaffungswert usw.....

aber grundsätzlich traue ich den ganzen versicherungsmenschen nicht ganz über den weg.

grisu
02.05.2010, 09:09
ok, beendet wir das einfach hier
hat keinen sinn sich wegen sowas in die haare zu geraten

keine Sorge Gerhard, das ist schon aufgrund meiner übersichtlichen Frisur nicht so leicht möglich :D:D



Wie und nach welchen Grundlagen in der Versicherungspraxis abgerechnet und bewertet wird steht ohnehin in der oben eingefügten Parlamentarischen Anfrage zum Nachlesen;)
Das Hauptproblem ist eben, dass es keine generell gültigen gesetzlichen Regelungen gibt.
Das Versicherungsrecht ist da sehr schwammig und jede Versicherung kann sich so ihre eigenen Richtlinien und Klauseln zurechtbiegen. Nur für den Konsumenten wird es immer schwerer bzw. fast unmöglich Angebote miteinander zu vergleichen.

Daher nochmals mein Fazit, genau und vom Fachmann beraten lassen, dann wirds schon passen

lg
Grisu

abo
02.05.2010, 11:12
Das Versicherungsrecht ist da sehr schwammig und jede Versicherung kann sich so ihre eigenen Richtlinien und Klauseln zurechtbiegen.

hallo

da stimme ich dir zu 100% zu

und wie gesagt ... auch die oeamtc (bonus) kasko bei der die preamien nach dem zeitwert berechnet werden und die daher bei fahrzeugen ab 4 oder 5 jahren teilweise erheblich billiger ist gibt es die einen oder anderen haken ...

aber die zahlen um keinen cent weniger aus als diverse andere anstalten bei denen die praemie nach dem neuwert berechnet wird.

alle anstalten versuchen so wenig wie moeglich zu zahlen, und alle lassen sich eine menge tricks einfallen zu dem zweck

alle

es ergibt sich fuer den kunden aber keinen vorteil dadurch, dass er jahrelang teurere praemien fuer die selbe leistung bezahlt, er wird im fall des falles genauso abgezockt ...

peter u.ulli
03.05.2010, 10:19
Hallo und Danke,
an Alle die sich so ins Zeug gelegt haben um unsere Frage zu beantworten !

Wir werden doch der Versicherung bei der wir nun schon fast 40 Jahre sind
vertrauen und werden den WW Vollkasko versichern !

Also nochmals Danke
liebe Grüße:)
ulli und peter

reino
14.05.2010, 10:24
hey!

ich habe vor kurzem meine versicherung für mein auto
über http://durchblicker.at bekommen!
die vergleichen anscheinend fast alle österreichischen versicherer...
ob die wohnwägen auch machen habe ich aber nicht rausgefunden

Sahra901
24.10.2010, 09:58
Hallo an alle,
bin Laie habe alle Eure Beiträge gelesen, vielleicht könnt Ihr mir ein paar Ratschlage geben auf was man alles achtgeben muss um eine möglichst gute Versicherung abzuschließen. Möchte nur nicht von der Versicherung falsch beraten werden( bin der Meinung da kann nur ein erfahrener Camper helfen), entweder sie reden Dir alle möglichen Dinge ein und du stellst im nachhinein fest, es fehlen die wichtigsten Punkte bei eine Unfall oder Beschädigung durch Hagel oder neuerdings Diebstahl / Einbruch.
Unser neuer WW ist BJ. 1995, vielleicht genüngt bei dem Bj. nur mehr eine Kasko Versicherung.

LG. Sahra

hera
24.10.2010, 10:17
Hallo,

wir standen vor dem gleichen Problem,

also eine Kasko haben wir nicht mehr bekommen (obwohl der WoWa in einem sehr sehr gutem Zustand ist) - einfach weil er älter als 10 Jahre ist (unserer ist BJ 1998). Hier gibt es weder eine Teil noch eine Vollkasko, das einzige was wir versichern können ist der Einbruchsdiebstahl mit Inhaltsversicherung, diese kostet von Vers zu Vers unterschiedlich - kommt aber auch auf den angegebenen Inhalt an.

lg

as61828
24.10.2010, 10:18
Hallo an alle,
bin Laie habe alle Eure Beiträge gelesen, vielleicht könnt Ihr mir ein paar Ratschlage geben auf was man alles achtgeben muss um eine möglichst gute Versicherung abzuschließen. Möchte nur nicht von der Versicherung falsch beraten werden( bin der Meinung da kann nur ein erfahrener Camper helfen), entweder sie reden Dir alle möglichen Dinge ein und du stellst im nachhinein fest, es fehlen die wichtigsten Punkte bei eine Unfall oder Beschädigung durch Hagel oder neuerdings Diebstahl / Einbruch.
Unser neuer WW ist BJ. 1995, vielleicht genüngt bei dem Bj. nur mehr eine Kasko Versicherung.

LG. Sahra

Hallo Sahra
ob Du den WoWa Bj. 1995 auf Kasko versichern kannst, glaube ich nicht. Meisten sagen die Versicheungen bei einem Fahrzeug mit über 10 Jahren "NEIN"
Ich hatte eine Teilkasko für 3 Jahre, da war mein WoWa aber erst 2 Jahre alt. Danach habe ich sie gekündigt, weil ziemlich nutzlos. Ich will aber auch nicht das Schlechteste annehmen und bin bisher ganz gut ohne ausgekommen, meint adolofo:D:D

Sahra901
24.10.2010, 10:57
Danke für Eure Antworten,

Danke, blicke jetzt ein wenig durch, von Uschi war der Beitrag interessant, Einbruchsdiebstahl und Inhaltsversicherung muss aber überlegen ob die sich auch rentiert. Gebrauchter Laptop, gebrauchter Wärmewellenofen, altes Geschirr usw...... Meine bessere Hälfte würde wieder sagen sehe nicht so schwarz, beneide Ihn um seine positive Einstellung . Aber in den Foren liest man momentan so viel und 10 km von uns entfernt wurde ein 3 Jahre altes WM gestohlen.

Lg. Sahra

hera
24.10.2010, 12:25
hi,

wir sind auch eher "sparsam" was das Innenleben des Wonis betrifft. Allerdings sind bei einem "ausgeführten" Diebstahl gleich mehrere Faktoren abgesichert: Aufgebrochenes Schloß, demolierte Inneneinrichtung und im Worstcase auch aufgebrochene Fenster. Da diese gleich in die Hunderter gehen, zahlt sich so eine Versicherung - sollte es zu einem Einbruch kommen - sicher aus.

bertl27
24.10.2010, 13:32
Danke für Eure Antworten,

Danke, blicke jetzt ein wenig durch, von Uschi war der Beitrag interessant, Einbruchsdiebstahl und Inhaltsversicherung muss aber überlegen ob die sich auch rentiert. Gebrauchter Laptop, gebrauchter Wärmewellenofen, altes Geschirr usw...... Meine bessere Hälfte würde wieder sagen sehe nicht so schwarz, beneide Ihn um seine positive Einstellung . Aber in den Foren liest man momentan so viel und 10 km von uns entfernt wurde ein 3 Jahre altes WM gestohlen.

Lg. Sahra

Hallo!

"Vandalismus" würde ich noch dazu nehmen.

Und meistens hat man im Urlaub auch noch Kamera, Handy, "etwas" Kleingeld, Reisepässe, eventuell Navy, usw. mit - nicht "nur" alten Lappi und Microwelle...

Auch diese Sachen müssen bei Verlust ja wohl neu angeschafft werden! Und dann ist eine Versicherung schon toll, wenn man sie hat....

Sahra901
25.10.2010, 13:03
Hallo!

"Vandalismus" würde ich noch dazu nehmen.

Und meistens hat man im Urlaub auch noch Kamera, Handy, "etwas" Kleingeld, Reisepässe, eventuell Navy, usw. mit - nicht "nur" alten Lappi und Microwelle...

Auch diese Sachen müssen bei Verlust ja wohl neu angeschafft werden! Und dann ist eine Versicherung schon toll, wenn man sie hat....

Hallo Bertl ,

danke für Deinen zusätzlichen Ratschlag, denn bei den Versicherungen bist du nicht immer gut beraten.

Lg. Sahra

abo
25.10.2010, 13:20
hallo

ich kann nur jedem der so eine versicherung abschliesst mal empfehlen zusammen zu rechnen wie viel es kosten wuerde die dinge die man so im wowa oder womo hat (ALLE dinge) NEU anzuschaffen.

denn DAS und nur DAS ist die versicherungssumme von der aus man wegrechnen muss, jeder andere zugang fuehrt unweigerlich zu einer massiven unterversicherung

inhaltswert ist der NEUwert aller waren die - vereinfacht gesagt - rausfallen wenn man teil auf den kopf stellt und schuettelt, bzw die nicht serienmaessig montiert waren

ich glaube kaum das irgendjemand (familie mit kindern) weniger als 3000,- bis 6000,- an inhaltswerten mit sich fuehrt, viele liegen wohl ueber 10.000,- euro.

es stellt sich naemlich nicht die frage "wie teuer habe ich es gekauft" oder "auf den ersatz von welchen dingen lege ich wert" sondern zur ermittlung der korrekten versicherungssumme muss der gesamtwert angenommen werden

lg
g

cca1
30.10.2010, 22:12
Hallo Camper,
die Vers.-Produkte sind von Unternehmen zu Unternehmen seit Jahren verschieden. Nicht nur bei der Prämie und Selbstbehalt, sondern auch beim Haftungsumfang.
Ich wollte mein Womo z.B. beim ÖAMTC nicht kaskoversichern da die
Mittelmeeranrainerstaaten nicht mitversichert sind, sondern nur Europa im geogr. Sinn.

Bitte nicht verwechseln mit der Haftpflichtversicherung: Die gilt nur in Europa im geografischen Sinn, so auch die grüne Karte.

Auch ist die Kaskodeckung auf Fähren vor Antragstellung zu hinterfragen.

Bei den meisten Versicherungen sind PC, Navi, Handy u. Digikamera im Fahrzeug nicht mitversichert, aber bei einigen event. mit Zusatzprämie versicherbar.

Es gibt bei manchen Händlern auch günstige Kaskoversicherungen mit Sondervereinbarungen für Camper.
Soweit meine Erfahrung mit der Versicherung von Campingfahrzeugen.
LG
Rudolf