Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : In WIEN gibt es keine CAMPINGVERORDNUNG, sondern die KAMPIERVERORDNUNG!
liebe camperInnen!
habe bei den reiseinfos über wildes campieren gelesen und genau wissen wollen was das in wien ist. habe stunden in der wiener rechtsdatenbank gesucht und nichts gefunden, so habe ich den bürgerdienst bemüht. die beamtin hat mich zurückgerufen und mir sehr nett erklärt, dass man die KAMPIERVERORDNUNG SUCHEN MUSS. sie hätte auch lange gesucht um es mit dieser schreibweise zu finden. wenn ihr KAMPIERVERORDNUNG googelt findet ihr sie wirklich. es heisst in wien KAMPIERVERORDNUNG!
hier der link: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/i4550000.htm (http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/i4550000.htm)
lg lucky
§ 1. Außerhalb von Campingplätzen ist an im Freien gelegenen öffentlichen Orten verboten:
1. das Auflegen und das Benützen von Schlafsäcken,
2. das Aufstellen und das Benützen von Zelten sowie
3. das Abstellen von Personenkraftwagen, Omnibussen, Kombinationskraftwagen, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wohnwagenanhängern zu Wohnzwecken sowie deren Benützen zum Wohnen (Schlafen).
§ 2. § 1 findet auf solche Handlungen keine Anwendung,
1. die in unmittelbarem örtlichem Zusammenhang mit einer erlaubten Tätigkeit stehen (zum Beispiel Straßenbau, genehmigte Veranstaltung) oder
2. die schon nach anderen gesundheitspolizeilichen Vorschriften verboten sind.
§ 3. Wer gegen ein Verbot des § 1 verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und unterliegt der hierfür im § 108 Abs. 2 Wiener Stadtverfassung-WStV, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 in der jeweils geltenden Fassung, vorgesehenen Strafe.
Häähh?
Also wenn wo eine genehmigte Veranstaltung (Tanzabend, Fußballspiel, Donauinselfest??) stattfindet dann "darf" man schon "nächtigen" - in Wien?!
...
§ 2. § 1 findet auf solche Handlungen keine Anwendung,
1. die in unmittelbarem örtlichem Zusammenhang mit einer erlaubten Tätigkeit stehen (zum Beispiel Straßenbau, genehmigte Veranstaltung) oder
...
Häähh?
Also wenn wo eine genehmigte Veranstaltung (Tanzabend, Fußballspiel, Donauinselfest??) stattfindet dann "darf" man schon "nächtigen" - in Wien?!
wenn du der Veranstalter bist, vermutlich JA!
wenn du der Gast/Besucher bist, vermutlich NEIN!
das wäre meine Einschätzung
§ 2. § 1 findet auf solche Handlungen keine Anwendung,
1. die in unmittelbarem örtlichem Zusammenhang mit einer erlaubten Tätigkeit stehen (zum Beispiel Straßenbau, genehmigte Veranstaltung) oder
Wie Kerstan schon schrieb bezieht sich das auf Veranstalter alla:
Kirtag
Zirkus
usw.Die dürfen in ihren Wohnwagen udgl direkt am Veranstaltugsort übernachten.
Der Stellplatz bei der EM wurde danach wieder aufgelassen.
In Wien gibt es drei Campingplätze mit heurigen Öffnungszeiten
Wien West ist ganzjährig geöffnet (außer im Februar).
Wien Süd ist von 28.12.2009 bis 02.01.2010 sowie von 01.06. bis 31.08.2010 durchgehend geöffnet.
Neue Donau ist von 15.04. bis 15.09.2010 geöffnet.
most4tel
13.04.2010, 14:32
..... Ja Ja, "Wien ist eben anders"......
Da fahr ich eben nach Kritzendorf, dort ist auch schön übernachten.....
most4tel
berghamer
14.04.2010, 13:20
Hallo
Sehr interessant ist diese Schreibweise. Habe "Kamping" bisher nur im serbo-kroatischen gefunden. Wie der Verfasser dieses Gesetzes (Magistratsbeamter ?) wohl auf diese Schreibweise gekommen ist?
stefferl
14.04.2010, 14:25
Ihr müßt es so machen:
"Polizisten aber, die die Idee der „sozialen Säuberung“ des öffentlichen Raums zu ihrer Fleißaufgabe machen, kommen im Augustin nicht gut weg. Wie z.B. jener Kollege, der dem Wiener Obdachlosen Joschi Cerny zeigte, was law and order ist: „Sie haben am 14.05.1997 in Wien 12, Füchselhofpark auf einer Parkbank und somit an einem außerhalb von Campingplätzen im Freien gelegenen öffentlichen Ort, in einem Schlafsack liegend geschlafen. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:
§ 3 in Verbindung mit § 1Z1 der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot des Kampierens (Kampierverordnung). Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie folgende Strafe verhängt: Geldstrafe von 500 Schilling...“ Nachher erfuhr eine Sozialarbeiterin von der Polizei: Hätte der Beamte Herrn Cerny nicht im Schlafsack, sondern mit einem Mantel bedeckt aufgefunden, hätte er ihn nicht bestrafen können. Denn das verbiete die Kampierverordnung nicht."
Auszug aus dem Artikel POLIZEI http://www.augustin.or.at/article9.htm
Also immer schön einen Mantel dabei haben.