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Hallo.
Ich plane diesen Sommer verschiedene Campingplätze in Österreich anzufahren. Wie schnell höchstens darf man mit einem Gespann denn fahren ? Das Zuggesamtgewicht beträgt ca. 3600 kg. Besten Dank für euere Antworten.
Nette Grüsse
Grischa
johannsen
29.03.2010, 17:54
Hallo.
Ich plane diesen Sommer verschiedene Campingplätze in Österreich anzufahren. Wie schnell höchstens darf man mit einem Gespann denn fahren ? Das Zuggesamtgewicht beträgt ca. 3600 kg. Besten Dank für euere Antworten.
Nette Grüsse
Grischa
Wenn Du über 3,5 Tonnen kommst mit der Summe der zulässigen Gesamtgewichte gilt Tempo 80 auf der Autobahn.
Sowas wie die deutsche 100 km/h Zulassung für schwerere Gespanne als 3500 kg gibt es hier leider nicht.
Generell für Autobahn: wenn Klasse B Führerschein ausreichen würde, dann 100, wenn man den E braucht nur mehr 80.
Sonst guggst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Tempolimit
LG
Johann
Hallo.
Ich plane diesen Sommer verschiedene Campingplätze in Österreich anzufahren. Wie schnell höchstens darf man mit einem Gespann denn fahren ? Das Zuggesamtgewicht beträgt ca. 3600 kg. Besten Dank für euere Antworten.
Nette Grüsse
Grischa
hallo.. da du über 3.5t gespann-gesamtgewicht kommst... auf schnellstrassen/autobahn 80 km/h.. ps.: ... ist in deinen papieren( zulassungsschein ) auch dieses gewicht ersichtlich, oder ist das ein von dir errechnetes/geschätztes gewicht ? sollte das - aus den papieren ersichtliche - gewicht unter 3.5t sein.... dann " darfst " natürlich mit 100 ( schnellstrasse ) bzw. 130 auf der autobahn fahren... also wenn's ganz dumm läuft.... hmmmm so mit radar und gleich darauf folgendem check an einer waage.... ok, musst du selbst entscheiden.. lg willi
Flüsterer
29.03.2010, 18:10
Hallo.
Ich plane diesen Sommer verschiedene Campingplätze in Österreich anzufahren. Wie schnell höchstens darf man mit einem Gespann denn fahren ? Das Zuggesamtgewicht beträgt ca. 3600 kg. Besten Dank für euere Antworten.
Nette Grüsse
Grischa
Die Frage ist, wie kommt das Gewicht zustande? Wenn es mit einem leichten Anänger (bis 750kg HzGG) ist, dann darfst Du damit 100 fahren. Ist es ein schwerer Anhänger und die Summe der HzGG > 3500kg, dann benötigst Du zum Einen (EU-weit) den FS EzuB und es gilt Vmax 80 auf der Autobahn, bleibt die Summe unter 3500kg und das Eigengewicht des Zugfzg ist mindestens gleich groß wie das HzGG des Anhängers gelten die 100km/h.
Klingt komisch, ist aber so:rolleyes::rolleyes:
Hallo an alle.
Besten Dank für euere Antworten. Der Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700 kg, das Zugfahrzeug ein solches von 1900 kg. Ist auch so in den Papieren eingetragen.
Ich halte mich allermeistens an die vorgeschriebenen Limiten, fahre höchstens ein paar bezahlbare Stundenkilometer drüber, niemals aber im Bereich von Ortschaften. :D
Ich war der Meinung, dass das Höchsttempo für Gespanne über 3500 kg früher mal bei 70 km/h lag.
johannsen
29.03.2010, 20:00
Ich war der Meinung, dass das Höchsttempo für Gespanne über 3500 kg früher mal bei 70 km/h lag.
Trifft auf Dein Gespann ja auch zu. Auf Freilandstraßen (außerhalb von Ortschaften abseits der Autobahn/Schnellstraße) darfst mit Deinem Gespann nur 70 km/h fahren.
LG
Johann
johannsen
29.03.2010, 20:03
sollte das - aus den papieren ersichtliche - gewicht unter 3.5t sein.... dann " darfst " natürlich mit 100 ( schnellstrasse ) bzw. 130 auf der autobahn fahren... also wenn's ganz dumm läuft.... hmmmm so mit radar und gleich darauf folgendem check an einer waage.... ok, musst du selbst entscheiden.. lg willi
Diesen Tip sollte er eher nicht befolgen. 130 km/h mit Anhänger? Uiui, da rauschst dann aber ordentlich. ;-)
LG
Johann
Diesen Tip sollte er eher nicht befolgen. 130 km/h mit Anhänger? Uiui, da rauschst dann aber ordentlich. ;-)
LG
Johann
hallo.... sorry.... stimmt natürlich ( auf autobahnen auch nur 100 )... habe da was verwechselt... lg willi
.... sofern er under 3,5t ist......
lg
willi
Hallo Flüsterer,
den letzten Satz glaub ich dir nicht. Sobald es ein schwerer Anhänger ist, gelten die 80km/h.
Ich halte mich allermeistens an die vorgeschriebenen Limiten, fahre höchstens ein paar bezahlbare Stundenkilometer drüber, niemals aber im Bereich von Ortschaften. :D
genau das ist es... da die österreichischen strafen für unsere schweizer freunde ohnehin
nur ein taschengeld sind, brettern die meisten dann auch ziemlich heftig durch die gegend...
lichthupe, drängeln und dichtes auffahren inklusive! :rolleyes::eek::mad::o
anwesende natürlich ausgenommen. :)
genau das ist es... da die österreichischen strafen für unsere schweizer freunde ohnehin
nur ein taschengeld sind, brettern die meisten dann auch ziemlich heftig durch die gegend...
lichthupe, drängeln und dichtes auffahren inklusive! :rolleyes::eek::mad::o
anwesende natürlich ausgenommen. :)
HEJ!!
Mit einem Hauch von Polemik. Das Selbe gilt für uns auch hier im östlichen Ö. nur sind`s da eher weniger die Schweizer sondern mehr die ganzen RO,H,SK,CZ mit ihren X5 Bayern, XC90 Volvos, usw. Denen dürften unsere Strafen a eher wurscht sein.:mad:
So, und jetzt wieder zum Thema bitte....:D
LG
johannsen
30.03.2010, 10:09
Hallo Flüsterer,
den letzten Satz glaub ich dir nicht. Sobald es ein schwerer Anhänger ist, gelten die 80km/h.
Darf ich für ihn antworten? ;-)
Er hat schon recht. Seltsamerweise darf man unter "Führerscheinklasse B Voraussetzungen" auch mit dem schweren Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren, mit dem extra gemachten FS der Klasse E dann nur mehr 80 km/h.
Das Argument ist, dass das Gespann dann halt schon so groß ist, dass 100 zu gefährlich wird. Ist bei der heutigen Technik meines Erachtens Unsinn - wenn man sich die kluge deutsche 100 km/h Regelung ansieht.
LG
Johann
Besten Dank für die vielen Antworten. Euere Vorschriften arten ja direkt in Arbeit aus :D
Ich rekapituliere :
Ein Gespann mit eingetragenem Gesamtgewicht von über 3500 kg darf in Österreich bewegt werden :
Innerorts mit 50 km/h
Ausserorts auf Landstrassen mit 60 km/h (laut einem deutschen Campingforum)
Ausserorts auf Schnellstrassen mit 70 km/h
auf Autobahnen mit 80 km/h
Gary möchte ich noch antworten, dass für mich eine bezahlbare Geschwindigkeitsbusse im Bereich von höchstens 5 - 10 km/h zuviel liegt. Ich bin mir der Verantwortung meiner Mitmenschen gegenüber sehr bewusst. :rolleyes:
johannsen
30.03.2010, 11:00
Besten Dank für die vielen Antworten. Euere Vorschriften arten ja direkt in Arbeit aus :D
Ich rekapituliere :
Ein Gespann mit eingetragenem Gesamtgewicht von über 3500 kg darf in Österreich bewegt werden :
Innerorts mit 50 km/h stimmt
Ausserorts auf Landstrassen mit 60 km/h (laut einem deutschen Campingforum) falsch, auch 70 km/h
Ausserorts auf Schnellstrassen mit 70 km/h falsch, auch 80 km/h
auf Autobahnen mit 80 km/h stimmt
Gary möchte ich noch antworten, dass für mich eine bezahlbare Geschwindigkeitsbusse im Bereich von höchstens 5 - 10 km/h zuviel liegt. Ich bin mir der Verantwortung meiner Mitmenschen gegenüber sehr bewusst. :rolleyes:
So wärs ganz richtig. ;-)
Zusatzinfo: Schnellstraßen und Autobahnen sind per definitionem niemals Ortsgebiet. Daher immer 80 bzw. 100 km/h
LG
Johann
Danke Johann.
Schnellstrassenlimit war ein Verschreiber :rolleyes: Sorry. Jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt. :D
johannsen
30.03.2010, 11:12
Danke Johann.
Schnellstrassenlimit war ein Verschreiber :rolleyes: Sorry. Jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt. :D
Na dann gute Fahrt durch/in Österreich.
Schöne Feiertage
Seltsamerweise darf man unter "Führerscheinklasse B Voraussetzungen" auch mit dem schweren Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren, mit dem extra gemachten FS der Klasse E dann nur mehr 80 km/h.
Das Argument ist, dass das Gespann dann halt schon so groß ist, dass 100 zu gefährlich wird. Ist bei der heutigen Technik meines Erachtens Unsinn - wenn man sich die kluge deutsche 100 km/h Regelung ansieht.
Es macht wirklich nicht immer alles Sinn was so vorgeschrieben ist.
Ein ganz seltsamer Punkt sind auch Pferdeanhänger da diese wieder anders behandelt werden müssen :confused:
Ich wollte eigentlich eine übersichtliche Tabelle einfügen, was mir aber formatmäßig scheinbar nicht gelingt, daher hier ein Link mit gesammelten Infos zum Thema, ( so wie übrigens von Johann schon perfekt erklärt ;))
>> Infos zum Hängerbetrieb << (http://members.chello.at/schurian/fuhrerschein.html)
Gary möchte ich noch antworten, dass für mich eine bezahlbare Geschwindigkeitsbusse im Bereich von höchstens 5 - 10 km/h zuviel liegt.
kein problem, ich bin selber auch kein heiliger und meist "etwas" schneller als erlaubt
unterwegs. in österreich fallen 10 km/h sowieso unter "kavaliersdelikt" und werden
meines wissens auch kaum geahndet.... das heisst, 10 km/h laut gps sind dann eher
20 km/h laut tacho, die als toleranz mehr oder weniger geduldet werden. zumindest
auf den autobahnen. äh.. diese angaben sind ohne gewähr, ich bezahl im falle des falles
deine strafe nicht! ;)
wirklich aufpassen musst du nur wenn IG-L zur geschwindigkeitsbegrenzung eingeblendet
wird, dann kosten auch geringe übertretungen wirklich geld (und werden auch fleissig kontrolliert).
aufgefallen ist mir nur wie mustergültig in der schweiz gefahren wird - von allen nämlich -
und wie schnell schweizer bei uns fahren... das KANN nur auf die strafhöhe zurückzuführen
sein.
ich bezahl im falle des falles
deine strafe nicht! ;)
Hallo Gary.
Brauchst du auch nicht, ich habe selbst noch ein paar Euros :D
wirklich aufpassen musst du nur wenn IG-L zur geschwindigkeitsbegrenzung eingeblendet
Sorry, was ist denn eine IG-L ?:rolleyes:
aufgefallen ist mir nur wie mustergültig in der schweiz gefahren wird
Gary, warst du wirklich in der Schweiz unterwegs ? Vor zwei oder drei Wochen hat die Polizei am Sonntag früh in der Nähe meines Wohnortes innerhalb einer Stunde 5 Raser aus dem Verkehr gezogen. Alle waren im 80er Bereich mit über 130 unterwegs und alle kamen aus Ländern südlich von deiner Heimat. :rolleyes:
Sorry, was ist denn eine IG-L ?:rolleyes:
auszug aus dem internet kopiert:
Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung gehen laut StVO zum Großteil an den Straßenerhalter. Auf Autobahnen ist dies die ASFINAG. Bei Geschwindigkeitsdelikten wird in IG-L Zonen nicht mehr nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestraft, sondern nach dem Immissionsschutzgesetz - Luft (IG-L). In solchen Fällen fließen Strafgeldern den Ländern zu.
Strafrahmen
Nach § 30 Abs. 1 Z. 4 IG-L Strafbestimmungen
Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu bestrafen mit Geldstrafe bis zu 2180 Euro, wer einer gemäß §§ 14 und 16 Abs. 1 Z 4 erlassenen und entsprechend kundgemachten Anordnung gemäß § 10 zuwiderhandelt.
Gary, warst du wirklich in der Schweiz unterwegs ? Vor zwei oder drei Wochen hat die Polizei am Sonntag früh in der Nähe meines Wohnortes innerhalb einer Stunde 5 Raser aus dem Verkehr gezogen. Alle waren im 80er Bereich mit über 130 unterwegs und alle kamen aus Ländern südlich von deiner Heimat. :rolleyes:
ich hab ja auch von den schweizern gesprochen, die zu hause die musterschüler sind und im ausland....
ich hab ja auch von den schweizern gesprochen, die zu hause die musterschüler sind und im ausland....
Hi Gary.
Also ich war's nicht :p
Also ich war's nicht :p
Ich glaube Dir sogar, nicht jeder Schweizer fährt hierzulande zu schnell,
aber auf den überwiegenden Teil Deiner Landsleute trifft gary's Aussage
zweifellos zu, wobei ich gary lediglich in einem Punkt widersprechen
muss: die lassen sich auch vom Luft-Hunderter nicht beeindrucken.
lg
Darf ich für ihn antworten? ;-)
Er hat schon recht. Seltsamerweise darf man unter "Führerscheinklasse B Voraussetzungen" auch mit dem schweren Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren, mit dem extra gemachten FS der Klasse E dann nur mehr 80 km/h.
Das Argument ist, dass das Gespann dann halt schon so groß ist, dass 100 zu gefährlich wird. Ist bei der heutigen Technik meines Erachtens Unsinn - wenn man sich die kluge deutsche 100 km/h Regelung ansieht.
LG
Johann
Den Unsinn dieser Regelung kann ich aus der Praxis bestätigen:
Früher hatte ich einen Volvo V70, Summe der HZGG 2150 + 1200 = 3350kg, also FS B und 100 km/h auf der Autobahn.
Jetzt zieht den gleichen Wohnwagen ein Land Rover Freelander 2, Summe der HZGG 2505 + 1200 = 3705kg, also FS B+E und nur mehr 80 km/h auf der Autobahn.
Meine Erfahrung zeigt aber, dass das Fahren mit dem Landy jetzt viel leichter fällt. Bin ich früher mit dem Volvo freiwillig langsamer als die erlaubten 100 gefahren, juckt es mich jetzt, schneller als erlaubt dahinzugleiten. Das Gespann liegt viel ruhiger auf der Straße und ist m. E. in allen Situationen leichter zu handhaben.
Soviel zu Theorie und Praxis.
Liebe Grüße aus Urfahr
Den Unsinn dieser Regelung kann ich aus der Praxis bestätigen:
Früher hatte ich einen Volvo V70, Summe der HZGG 2150 + 1200 = 3350kg, also FS B und 100 km/h auf der Autobahn.
Jetzt zieht den gleichen Wohnwagen ein Land Rover Freelander 2, Summe der HZGG 2505 + 1200 = 3705kg, also FS B+E und nur mehr 80 km/h auf der Autobahn.
Meine Erfahrung zeigt aber, dass das Fahren mit dem Landy jetzt viel leichter fällt. Bin ich früher mit dem Volvo freiwillig langsamer als die erlaubten 100 gefahren, juckt es mich jetzt, schneller als erlaubt dahinzugleiten. Das Gespann liegt viel ruhiger auf der Straße und ist m. E. in allen Situationen leichter zu handhaben.
Soviel zu Theorie und Praxis.
Liebe Grüße aus Urfahr
Unsinn hin oder her? irgendwo muss doch die Grenze sein, ab der man nur mehr 80 fahren darf, und die ist halt bei 3,5 t
was mich vielmehr interessiert wäre, ob das Gespann tatsächlich mehr als 3,5 t wiegt,
denn bei EzuB ist doch - im Gegensatz zu "nur"B - das Momentangewicht ausschlaggebend
oder irre ich mich da
johannsen
07.04.2010, 13:21
Unsinn hin oder her? irgendwo muss doch die Grenze sein, ab der man nur mehr 80 fahren darf, und die ist halt bei 3,5 t
Naja, aber die Deutschen sind auch keine besseren oder schlechteren Autofahrer und haben mit der 100 km/h Regelung für schwere Gespanne eine vernünftige Regelung, die unserem Gesetzgeber auch nicht schlecht anstehen würde.
Wer sich unsicher fühlt, muss das Limit ja nicht ausschöpfen ;-)
LG
Johann
hallo kerstan
was meinst denn?
landy + wowa?
da sollte dir der kollege johannsen am besten auskunft geben koennen
wenn du mich fragst darfst du auch mit dem "mehr als 750kg schweren" haenger hinter einem PKW unter FS B (ohne E zu B) nur 80 fahren am highway, aber im detail habe ich mich mit der frage mangels interesse noch nicht beschaeftigt und ich werde den teufel tun jemandem da zu widersprechen der beruflich ;-) damit zu tun hat ...
lg
g
johannsen
07.04.2010, 16:28
was mich vielmehr interessiert wäre, ob das Gespann tatsächlich mehr als 3,5 t wiegt,
denn bei EzuB ist doch - im Gegensatz zu "nur"B - das Momentangewicht ausschlaggebend
oder irre ich mich da
Also ich meine ;-): für einen schweren Anhänger braucht man grundsätzlich immer (!) den E.
Aber: sehr häufig trifft die Ausnahmeregel der Klasse B zu, nämlich dass das Eigengewicht des Zugfahrzeuges höher sein muss, als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers UND die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte 3,5 t nicht übersteigen darf.
Das von Dir angesprochene tatsächliche Gewicht wird erst im zweiten Schritt relevant, nämlich wenn Du auf die Waage beordert wirst und dein Anhänger z.B. die zulässige Anhängelast überschreitet.
Oder Du fährst (erlaubt) nur mit Klasse B und kommst über 3,5 t tatsächliches Gewicht, weil Du zuviel geladen hast usw usw. Da gibts sicher die interessantesten Varianten und daraus resultierende Rechtsfragen - führt hier aber sicher zu weit ;-)
LG
Johann
Also ich meine ;-): für einen schweren Anhänger braucht man grundsätzlich immer (!) den E.
Aber: sehr häufig trifft die Ausnahmeregel der Klasse B zu, nämlich dass das Eigengewicht des Zugfahrzeuges höher sein muss, als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers UND die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte 3,5 t nicht übersteigen darf.
Das von Dir angesprochene tatsächliche Gewicht wird erst im zweiten Schritt relevant, nämlich wenn Du auf die Waage beordert wirst und dein Anhänger z.B. die zulässige Anhängelast überschreitet.
Oder Du fährst (erlaubt) nur mit Klasse B und kommst über 3,5 t tatsächliches Gewicht, weil Du zuviel geladen hast usw usw. Da gibts sicher die interessantesten Varianten und daraus resultierende Rechtsfragen - führt hier aber sicher zu weit ;-)
LG
Johann
hallo johann
sorry wegen des full-quotes
aber das wirklich spannende hast du uns unterschlagen:
wie sieht es in den genannten kombinationen mit tempo 80 am highway aus?
mit haenger ueber 750kg (schwerer haneger) tempo 80, soweit klar
es scheint aber so zu sein dass man mit demselben schweren haenger an einem leichteren zugfahrzeug (zug gesamtmasse unter 3,5t) dann wieder 100km/h fahren duerfte?
oder nicht?
und wenn ja dann warum ..?
lg
g
Flüsterer
07.04.2010, 17:56
mit haenger ueber 750kg (schwerer haneger) tempo 80, soweit klar
es scheint aber so zu sein dass man mit demselben schweren haenger an einem leichteren zugfahrzeug (zug gesamtmasse unter 3,5t) dann wieder 100km/h fahren duerfte?
Stimmt.
oder nicht?
und wenn ja dann warum ..?
lg
g
Bin zwar nicht der Johann, kannst es mir aber auch ruhig glauben...:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Bin zwar nicht der Johann, kannst es mir aber auch ruhig glauben...:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
hallo
ich glaubs dir ja auch gerne
aber quelle dafuer?
oder zumindestens schluessige begruendung?
ein schwerer hanger ist ein schwerer haenger
egal wo er dranhaengt ...
lg
g
aber quelle dafuer?
oder zumindestens schluessige begruendung?
die Begründung ist wirklich nicht unbedingt schlüssig, aber es ist tatsächlich so.
Dürfte vielleicht an der Überlegung liegen, dass eben das Gesamtgewicht im einen Fall (nur B Schein) bis max. 3500kg liegt und im anderen Fall (B&E) eben auch weit darüber darüber liegen kann.
Irgendwo muss man eben scheinbar die Grenze ziehen.
Ob es so wirklich Sinnvoll ist darf sich jeder selbst beantworten :rolleyes:
Rein von der Logik wäre wahrscheinlich oft das schwerere Fahrzeug die bessere und sicherere Wahl da hast du vollkommen Recht, aber naja
Die Quelle ist die STVO bzw. KDV . Falls du meinem Link weiter oben nicht glaubst;) , hier ein weiterer z.B einer Landesregierung:
Salzburger Landesregierung (http://www.salzburg.gv.at/themen/ve/verkehr/strasse_auto/kraftfahrzeuge/kfz-genehmigung/fahrzeuggenehmigung/ohne-eu-fahrzeug/anhaenger/ziehen/schwere_anhaenger.htm)
lg
Grisu
johannsen
07.04.2010, 19:27
hallo
aber quelle dafuer?
oder zumindestens schluessige begruendung?
ein schwerer hanger ist ein schwerer haenger
egal wo er dranhaengt ...
lg
g
Die Quelle ist die Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung (KDV - schreckliches Wortungetüm ;-) ), und zwar der § 58 Absatz 1 Ziffer 2, über die höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit im Hinblick auf unterschiedlichste Fahrzeuge und Gespanne, wo folgendes zu finden ist:
2. im Hinblick auf das Ziehen von Anhängern und das Abschleppen von Kraftfahrzeugen
a) beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen
Anhängern ........................................ 10 km/h,
beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen
Anhängern im Rahmen eines land- oder
forstwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 62 Abs. 4 25 km/h,
b) beim Ziehen von Anhängern, mit denen
Wirtschaftsfuhren mit über die äußersten
Punkte des Fahrzeuges hinausragender
Ladung (§ 59 Abs. 3) durchgeführt werden, ........ 25 km/h,
c) beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen, außer in den
in der lit. d angeführten Fällen ................. 40 km/h,
d) beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen durch
Spezialkraftwagen für den Pannendienst oder durch
Kraftfahrzeuge für den Abschleppdienst mit einer
in das Zugfahrzeug dauerhaft integrierten
Abschleppeinrichtung (Hubbrille), wobei das
abgeschleppte Kraftfahrzeug teilweise hochgehoben
ist und die nicht hochgehobenen Räder auf der
Fahrbahn laufen .................................. 60 km/h,
auf Autobahnen und Autostraßen ................... 70 km/h,
e) bei anderen als in der lit. a, b oder f angeführten Kraftwagenzügen .................................. 70 km/h,
auf Autobahnen und Autostraßen ................... 80 km/h,
f) beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das
Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt,
wenn die Summe der höchsten zulässigen
Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3 500 kg nicht
übersteigt ....................................... 80 km/h,
auf Autobahnen (§ 43 Abs. 3 lit. a StVO. 1960) ... 100 km/h,
g) beim Ziehen eines leichten Anhängers ............. 100 km/h,
Die unter e) genannten sind die schweren Anhänger mit Klasse E und lit f) ist die Ausnahme für die Klasse B.
Hoffe gehelft zu haben ;-)
LG
Johann
...
e) bei anderen als in der lit. a, b oder f angeführten Kraftwagenzügen .................................. 70 km/h,
auf Autobahnen und Autostraßen ................... 80 km/h,
f) beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das
Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt,
wenn die Summe der höchsten zulässigen
Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3 500 kg nicht
übersteigt ....................................... 80 km/h,
auf Autobahnen (§ 43 Abs. 3 lit. a StVO. 1960) ... 100 km/h,
g) beim Ziehen eines leichten Anhängers ............. 100 km/h,
....
hallo
danke
manche absurditaeten muss man wirklich selber gelesen haben damit man sie glaubt
ist aber wenigstens ein prima beispiel dafuer dass gesetze oft mit logik nix zu tun haben ...
danke fuers posten ...
lg
g