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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Begegnung der 3. Art mit den Behörden



Guggi
17.03.2010, 17:11
Hi Leute!

Anscheinend hat heute eine Bürokratie-Odysse für uns begonnen. Doch nun von Anfang an.

Letztes Jahr im Dezember haben wir uns ein gebrauchtes Womo gekauft.
Da wir auch damit fahren wollen, haben wir es natürlich zugelassen. (Na no-na!) Bis jetzt ist es ja noch nicht ungewöhnliches.
Aber gestern am Nachmittag wurde es richtig spannend.

Ich habe mit einem Arbeitskollegen über Autos und Anhängelasten usw diskutiert. Dabei hatte ich zufällig den Zulassungsschein vom Womo,.
Also suchte ich die Anhängelast vom Womo. Da der Zulassungsschein ja ziemlich übersichtlich ist ;) habe ich etwas gebraucht, um es zu finden.

Vorher bin ich aber über die maximale Nutzlast gestossen. Dabei sind mir die Augen rausgeflogen. Steht dort tatsächlich 4900kg. Also nehme ich einen Rechenschieber und rechne 3500 minus 3010 ergeben nach meiner Rechnung 490kg.:confused: und nicht 4900kg

Dann rief ich sicherheitshalber beim ARBÖ und fragte was für Auswirkungen das hat.
Lt. ARBÖ dürften wir gar nicht mit dem Womo fahren:mad::mad::mad::mad::mad:

Gut, denke ich mir. Fahre ich halt zur Zulassungsstelle, die werden mir einen neuen Zulassungsschein ausstellen und gut ist es.

Bei der Zulassungsstelle sagte man mir, man kann die Daten nicht ändern.
Das kann nur die genehmigende Behörde. Und oh Wunder, die ist in Graz und ich in Wien.
Super :mad::mad::mad:.

Also rief ich die Landesprüfstelle in Graz an. Was kommt raus....
Die haben nur von 08:00 -14:00 Uhr offen :eek::eek::eek::eek:
Solche Dienstzeiten möchte ich auch haben.
Jetzt kann ich erst morgen dort anrufen.

Da ich nicht unbedingt nach Graz fahren will, um das zu ändern, ruf ich mal in Wien die Landesprüfstelle an und frage ob die das nicht machen können.

Antwort: Ja das können sie, aber ich muß die Änderung in der Datenbank zahlen.:mad::mad:
Na sicher nicht!

Jetzt bin ich gespannt was die mir morgen für ein Märchen erzählen werden.

Schaut einmal euren Zulassungsschein an, ob wirklich alle Daten stimmen!

Flüsterer
17.03.2010, 17:31
Also die Aussage vom ARBÖ ist der komplette Schwachsinn. Im Endeffekt wird es sich auf ein Telefonat mit anschliessendem Mail in die LPA nach Graz hinauslaufen, Daten in der GDB werden berichtigt, danach auf eine Zul.Stelle einen neuen Zulassungsschein ausdrucken lassen und gut ist´s. Oder ganz einfach so lassen, hat keinerlei Auswirkungen.

holiday
17.03.2010, 18:19
das kann durch aus auch, sein das es ein übergebliebener fehler von den insgesamt 11 fehlern in der GDB ist abschreiben von den COC ist nicht so einfach:D
.aber das fahrzeug war schon in ganz europa ohne probleme unterwegs

ist bis lang noch keinem aufgefallen

Skorpion
17.03.2010, 19:33
Hallo Guggi

Schau mal im Typenschein oder Einzelzulassungsschein.
Vielleicht ist es nur ein Tippfehler der Tulassungsstelle.

Guggi
17.03.2010, 20:58
@Martin:
Morgen weiß ich mehr

@Alex:
Weiß ich eh

@Skorpion:
Der Fehler liegt nur im Computer.
Die Zulassungsstelle füllt nix mehr aus. Die geben nur die Fahrgestellnummer ein und die Daten kommen vom Server.
Im Typenschein steht garnix von der Nutzlast ;-)

jessi
18.03.2010, 00:07
Ja Guggi so is des mit diesen Schnarchzapfen.Du hast doch auch eine Einzelgenemigung bei deinem Frankia, schau mal bei deinen Reifen die Dimension an,bei meinem haben sie 185/70 R14 Eingetragen oben sind aber 185R14
Fürs Eintragen auf 185R14 wollten die bei der Landesregierung auch Kohle .
Jetzt hat sich herausgestellt das der 185R14 und der185/80R14 und 185/70R14alles das selbe ist, gibt Reifen da stehen alle 3 Dimensionen oben!!!
Ansonsten habe ich auch noch ein schreiben von Good Year .

Lg Jessi u Chris

abo
18.03.2010, 01:05
Also die Aussage vom ARBÖ ist der komplette Schwachsinn. Im Endeffekt wird es sich auf ein Telefonat mit anschliessendem Mail in die LPA nach Graz hinauslaufen, Daten in der GDB werden berichtigt, danach auf eine Zul.Stelle einen neuen Zulassungsschein ausdrucken lassen und gut ist´s. Oder ganz einfach so lassen, hat keinerlei Auswirkungen.


hallo

ich habe aber auch auf granit gebissen bei einer aehnlichen frage
bei mir fehlen einige angaben im zulassungschein, zb die nutzlast
steht nix drin

wollt ich auch eingetragen haben
antwort: geht ned

obwohl man ja eigentlich nur subtrahieren muesste:
HZLGG minus eigengewicht

war mir egal
ich fahr halt so

lg
g

Flüsterer
18.03.2010, 08:26
hallo

ich habe aber auch auf granit gebissen bei einer aehnlichen frage
bei mir fehlen einige angaben im zulassungschein, zb die nutzlast
steht nix drin

wollt ich auch eingetragen haben
antwort: geht ned

obwohl man ja eigentlich nur subtrahieren muesste:
HZLGG minus eigengewicht

war mir egal
ich fahr halt so

lg
g

HzGG minus EG ergibt NICHT die Nutzlast - da müssen erst noch die Personen abgezogen werden. Und diese Angebe kommt aber vom Hersteller - gibt der das nicht an, dann wird auch nix eingetragen. Es gibt einen Unterschied zwischen Zuladung und Nutzlast - auch wenn das eine oft für das andere verwendet wird....

Guggi
18.03.2010, 08:30
HzGG minus EG ergibt NICHT die Nutzlast - da müssen erst noch die Personen abgezogen werden. Und diese Angebe kommt aber vom Hersteller - gibt der das nicht an, dann wird auch nix eingetragen. Es gibt einen Unterschied zwischen Zuladung und Nutzlast - auch wenn das eine oft für das andere verwendet wird....

Morgen Martin!
Um warum tragen die dann überhaupt was ein

Was ich auch nicht verstehe, im Auszug aus der Datenbank steht nix bei der Nutzlast.
Im Computer schon.
????????????????????????????????

Flüsterer
18.03.2010, 08:31
Ja Guggi so is des mit diesen Schnarchzapfen.Du hast doch auch eine Einzelgenemigung bei deinem Frankia, schau mal bei deinen Reifen die Dimension an,bei meinem haben sie 185/70 R14 Eingetragen oben sind aber 185R14
Fürs Eintragen auf 185R14 wollten die bei der Landesregierung auch Kohle .
Jetzt hat sich herausgestellt das der 185R14 und der185/80R14 und 185/70R14alles das selbe ist, gibt Reifen da stehen alle 3 Dimensionen oben!!!
Ansonsten habe ich auch noch ein schreiben von Good Year .

Lg Jessi u Chris

Das stimmt so nicht ganz: 185R14 und 185/80R14 sind wirklich dasselbe. Wenn keine Querschnittsangebe bei der Reifendimension steht, so ist die Höhe eben die 80% der Breite. Aber der 185/70R14 hat eine um 10% niedrigere Flanke, also einen geringeren Abrollumfang. Dadurch Tachoabweichung -> geht ok, wenn der Hersteller beide Dimensionen freigibt, indem z.B. der Tacho in der Mitte zwischen den beiden Dimensionen stimmt, geht es sich mit den Toleranzen aus.

gary
18.03.2010, 09:08
als ich damals den nissan hatte, bekam ich bei der einzelgenehmigung einen
typenschein, in dem auf dem foto ganz deutlich die anhängerkupplung sichtbar
war, die aber nicht eingetragen wurde.... mir wars egal, in den 10 jahren, die ich
mit dem auto gefahren bin, hat das nie jemanden interessiert.

jessi
18.03.2010, 09:14
Das ist anscheinentnd der Ersatz für den nicht mehr produzierten 185R14.
So stehts in meiner Bestätgung.
185R14 steht GROß auf der Reifenflanke.
185/75 R14 und 185/80R14 garnicht (bei den neuen Reifen) nur am Reservereifen ,glab der is nu aus dem Geburtsjahr des Womos,da stehts in miniatur oben. Wos mochns bei da Typisierung die Myckiemaus angaben schreibens in die Papiere de Schläfer

Lg Jessi u Chris

Guggi
18.03.2010, 09:51
Morgen!

Ich hab grad mit der Landesregierung telefoniert.
War ein ganz netter bemühter Herr.

Er hat mir die ganze Datenbank durchsucht.
Bei meiner Fahrzeugklasse M1 darf es keinen Nutzlasteintrag geben. In den normalen Programmen scheint dieses Feld garnicht auf, sodass er direkt in die Datenbank eingestiegen ist.
Auch dort ist nirgendwo eine Nutzlast eingetragen.

Es muß also der Fehler in der Zulassungsdatenbank sein. Dort kann er aber nichts eingeben oder hineinschauen.

Gut ich ruf die Versicherung an. Die sagen, wir haben einen falschen Datensatz bekommen. Bei unserem kann man nichts ändern.
Da kann man nichts machen.

Na ich bin gespannt, wie das weiter geht.

@Martin:
Lt. Polizei ist der Zulassungsschein ungültig, da falschen Daten eingetragen sind.

Guggi
18.03.2010, 10:53
Das Problem wurde nun auf eine unkonventionelle Art und Weise behoben.

In Landesregierung wurde der Datensatz neuerlich pseudoaktualisiert und an die Zulassungsstelle geleitet.
Dort ist er auch mittlerweile angekommen und nun endlich richtig.

Also die hartnäckigkeit und zeitweise etwas härtere Ton hat sich ausbezahlt.

Am Nachmittag kann ich mir meinen nun richtigen Zulassungsschein abholen.

abo
18.03.2010, 15:22
D... Aber der 185/70R14 hat eine um 10% niedrigere Flanke, also einen geringeren Abrollumfang. Dadurch Tachoabweichung -> geht ok, wenn der Hersteller beide Dimensionen freigibt, indem z.B. der Tacho in der Mitte zwischen den beiden Dimensionen stimmt, geht es sich mit den Toleranzen aus.


hallo

es ist ueblich das - vor allem bei motorradreifen - gleich ein halbes dutzend dimensionen am reifen draufstehen, jeweils eine reifenbreite mehr oder weniger und ein querschnittssprung mehr oder weniger

dadurch kann man die dinger dann auf mehr fabrikaten fahren und wegen der paar millimeter kraeht kein hahn danach...

es ist doch voellige chuzpe einen raddurchmesser auf mm genau festzulegen wenn zb beim winterreifen beim erreichen der mindestprofiltiefe dieser durchmesser schon wieder um knapp 20mm verringert ist. und daher der abrollumfang ebenso viel kleiner wird

lg
g

Knausi
18.03.2010, 17:00
Hallo

Mir wäre das ziemlich egal ob das eingetragen ist oder nicht!
Wenn die Behörden oder Zulassungsstelle nicht weiß was da drinnen stehen muss
wie soll ich das als Ahnungsloser wissen?Wenn es einen Polizisten auffallen
würde,könnte ich nur über die Behörden den Kopf schütteln.

lupo1972
19.03.2010, 09:51
... also mit "egal" wäre ich da vorsichtig - der Fahrzeughalter und Fahrzeuglenker sind immer noch für das Fahrzeug verantwortlich - wenn irgendwo Dinge falsch sind, müssen die berichtigt werden - auch wenn kein Hahn nach irgendwas kräht oder wenn was einem Polizisten nicht auffält oder einem das egal ist oder wenn es ausgerechnet stimmen mag aber woanders was anderes steht - im Falle eines Unfalls kommen dann richtige Anwälte an die Reihe die dann für Opfer und/oder Versicherungen rausschlagen was rauszuschlagen ist und die warten schon auf "Fehler" ... "Recht haben und Recht bekommen" sind ansich schon 2 Paar Schuhe, da würde ich jeden möglichen Fehler der mir noch dazu bekannt ist und dazu hier öffentlich sogar diskutiert wurde beseitigen - da gilt dann nicht mal "hab ich nicht wissen können" ...

abo
19.03.2010, 12:31
hallo

die obligenheitspflichten sind klar definiert

es gibt dinge fuer die ist der halter verantwortlich (pickerl ect)
und welche fuer die ist der lenker verantwortlich (beleuchtung, sicherheisteinrichtungen wie autoapotheke, reifenprofil ect)

alles was drueber hinaus geht kann zwar evt irgendein bezirksrichter verurteilen, aber spaetestens in der instanz wird das urteil behoben

und warum jemand auf schmerzensgeld klagen sollte weil in den papieren statt 490kg nutzlast 4900kg nutzlast steht ist mir schleierhaft

lg
g

gary
19.03.2010, 13:19
und warum jemand auf schmerzensgeld klagen sollte weil in den papieren statt 490kg nutzlast 4900kg nutzlast steht ist mir schleierhaft

lg
g

dann wenn wirklich aus diesem grund jemand 4900 kg zuladet und beim darauffolgenden unfall jemand verletzt wird. :D:D:D

abo
19.03.2010, 14:10
dann wenn wirklich aus diesem grund jemand 4900 kg zuladet und beim darauffolgenden unfall jemand verletzt wird. :D:D:D

hallo

LOL

scherzkueberl ...
;-)

davon war je nie die rede ...

lg
g

lupo1972
19.03.2010, 14:44
hallo

die obligenheitspflichten sind klar definiert

es gibt dinge fuer die ist der halter verantwortlich (pickerl ect)
und welche fuer die ist der lenker verantwortlich (beleuchtung, sicherheisteinrichtungen wie autoapotheke, reifenprofil ect)

alles was drueber hinaus geht kann zwar evt irgendein bezirksrichter verurteilen, aber spaetestens in der instanz wird das urteil behoben

und warum jemand auf schmerzensgeld klagen sollte weil in den papieren statt 490kg nutzlast 4900kg nutzlast steht ist mir schleierhaft

lg
g

Hi,

das ist mir schon klar, und ebenso, daß ein eventuelles Urteil eines Bezirksrichter in der Instanz aufgehoben werden würde - aber was ich damit sagen will ist, als "Normalbürger" wegen irgend so einem Advokaten der sich wichtig machen will in einen Instanzenzug gezwungen zu werden macht auch nicht wirklich Spaß und kostet bei einer vorhandenen Rechtschutzversicherung zwar kein Geld aber Zeit und Nerven, was man vermeiden kann wenn man seine Papiere einfach sauber hat - und wenn man es schon weiß sollte man das auch ausbessern lassen - manche mag das ruhig lassen, aber manche machen falsche Papiere (=falsch im Sinne von Papiere mit Fehlern nicht gefälscht oder so) einfach nervös und das sollte man dann vermeiden. :)

Pitzi
19.03.2010, 21:38
Hallöchen!

Naja geben tuts ja Alles da muß ich den Gary recht geben,wenn man denk wieviele in letzter Zeit blindlings ihrem Navi folgen.Da würd ich sagen :"Sag niemals nie":p Aber ich glaub nicht das da unter uns solche Camper sind oder doch.? Maximal "kleine und große Scherzkübel".:D:D:D
Liebe Grüße aus der Tirolerecke
Heidi&CO

abo
19.03.2010, 23:35
Aber ich glaub nicht das da unter uns solche Camper sind oder doch.?

hallo

also am pelo hab ichs im sommer mal grad noch derbremst als die strasse - unbeleuchtet, in der nacht kaum erkennbar - ansatzlos ins meer ubergegangen ist.

die scherzbolde hatten sich da eine slipbereich zum boote slippen gemacht und einfach die strasse ansatzlos bis ins meer weiter asphaltiert ...

war dann nett im stockdunklen 250 meter zurueckzuschieben, es war einspurig da ....

lg
g

Pitzi
21.03.2010, 20:07
Na bravo!
Da hast ja nocheinmal Glück gehabt.Hätte ja blöd ausgehen können.Aber schmunzeln muss ich trotzdem,stell mir das so bildlich vor.Nicht böse sein.
Schöne Grüße
Heidi&Co

Schulgarten1
21.03.2010, 20:35
Gott sei Dank, dass es unkompliziert gelöst wurde......In D wäre das ein ziemlicher Spiessrutenlauf geworden.

Flüsterer
22.03.2010, 08:22
Gott sei Dank, dass es unkompliziert gelöst wurde......In D wäre das ein ziemlicher Spiessrutenlauf geworden.

Geht halt in A einfach, wegen der bereits vorhandenen GDB und damit bundesweiten vereinheitlichten Datenhaltung....:D:D:D:D

abo
22.03.2010, 10:36
Geht halt in A einfach, wegen der bereits vorhandenen GDB und damit bundesweiten vereinheitlichten Datenhaltung....:D:D:D:D


jessas

du willst aber ned sagen dass jetzt WEGEN der de**erten GDB ein problem auf den dritten anlauf geloest werden konnte welches es OHNE GDB garned gegeben haette, oder?

;-)

jetzt muessen wir aber bald auf an kaffee gehen sonst glaubt noch wer wir streiten ernsthaft ...

lg
g

Flüsterer
23.03.2010, 01:22
jessas

du willst aber ned sagen dass jetzt WEGEN der de**erten GDB ein problem auf den dritten anlauf geloest werden konnte welches es OHNE GDB garned gegeben haette, oder?

;-)

jetzt muessen wir aber bald auf an kaffee gehen sonst glaubt noch wer wir streiten ernsthaft ...

lg
g

Ja, eh,jederzeit gerne...:cool: