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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kastenwagen als Wohnmobil? CO2 Steuer für´s eigene Klo!!!!!



NoPe
11.02.2010, 21:35
Hallo hier im Forum!

Weiß jemand ob es riskant ist einen Kastenwagen (Renault Master Bj. 2002)
als Womo selbst auszubauen?

Laut Finanzamt würde es eine Strafanzeige nach sich ziehen, da man sich der
Steuerhinterziehung schuldig macht wenn man den Wagen nicht zum
Wohnmobil umtypisiert und die NoVA, bzw. CO2 Steuer bezahlt.

Laut unverbindlicher Wertschätzung meines Fzg. wären das in etwa
1000€:mad:

Achtung: Nach meinem Umbau zum Womo würde der Wert des Fzg.
steigen, und ich müsste in etwa 1800€ bezahlen!:mad::mad::mad:


Muss ich in Österreich NoVA und Co2 Steuer
für die Dusche und das Klo das ich selbst eingebaut
habe, bezahlen?

Ich finde das ist purer Wucher!!!!

Hat jemand Erfahrung ob es Gefährlich ist den Kastenwagen NICHT
umzutypisieren? Wer kontrolliert das?


Vielen Dank im voraus!

Herzliche Grüsse: NoPE

saltun
11.02.2010, 22:59
Ich finde das ist purer Wucher!!!!


Natürlich ist das Wucher!
Aber wir ALLE haben das leider auch bezahlen müssen.

Die Bestimmung ist eindeutig:


Der NoVA unterliegen die Lieferung, der Eigenimport von bisher im Inland noch nicht zum
Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen sowie die Änderung der begünstigten Nutzung bei
bisher befreiten Fahrzeugen.
Unter die NoVA-Pflicht fallen Motorräder, Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen,
Kleinbusse, Campingbusse, aber auch Sonderfahrzeuge wie zB Quads ("vierrädrige
Motorräder").Für Deinen Kastenwagen ist bisher keine Nova bezahlt worden, weil er bisher nicht Nova-
pflichtig war, und die Verwendung als Wohnmobil ist eben eine Änderung der begünstigten
Nutzung.

Ob das Geld, das Du nach der Umtypisierung hineinsteckt, auch Nova-pflichtig ist würde
ich eher bezweifeln, aber das Finanzamt:( wird Dir das sicher genauer sagen können.
Allenfalls vielleicht die Kosten der für ein Wohnmobil erforderlichen Mindesteinrichtung:
Tisch und Sitzgelegenheiten,
Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
Kochgelegenheiten und
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des
Tisches, der leicht entfernbar sein kann;


lg

NoPe
12.02.2010, 10:48
Danke für die rasche Antwort!

Mich ärgert ja eigentlich gar nicht mal so sehr die NoVA, nein eher diese
blöde CO2 Steuer, denn die macht den Großteil der Steuerlast aus!
Und dabei hätte ich diese letztes Jahr noch nicht bezahlen müssen
(laut Auskunft auf dem Finanzamt).

Werde mich in den nächsten Tagen mal schlau machen ob ich für den
selbstgemachten Campingausbau nochmal Steuern bezahlen muß.
Laut Auskunft vom ÖAMTC ist das allerdings so.

Dann bleibt eigentlich nur den Wagen "zweimal auszubauen".
Einmal mit den genannten Mindestanforderungen und ohne "großen Wert"
(allein zum Umtypisieren und zur Wertermittlung), und ein weiteres mal
NACH Entrichtung aller Steuern.

Weiß vielleicht irgendwer hier wieviel CO2 Ausstoß denn so ein
Renault Master 2,5dci / Bj. 2002 / 114PS wirklich hat?
ÖAMTC konnte mir keine Auskunft geben und verwies mich auf den
Renaulthändler. Dieser konnte (oder wollte) mir ebenfalls keine
Antwort darauf geben.

Mann, ist das alles kompliziert!
Und das alles unter dem Deckmantel des Umweltschutzes und des
Klimawandels!

Dann mal herzliche Grüsse an alle hier: Norbert

holiday
12.02.2010, 12:13
Danke für die rasche Antwort!

Mich ärgert ja eigentlich gar nicht mal so sehr die NoVA, nein eher diese
blöde CO2 Steuer, denn die macht den Großteil der Steuerlast aus!
Und dabei hätte ich diese letztes Jahr noch nicht bezahlen müssen
(laut Auskunft auf dem Finanzamt).

Werde mich in den nächsten Tagen mal schlau machen ob ich für den
selbstgemachten Campingausbau nochmal Steuern bezahlen muß.
Laut Auskunft vom ÖAMTC ist das allerdings so.

Dann bleibt eigentlich nur den Wagen "zweimal auszubauen".
Einmal mit den genannten Mindestanforderungen und ohne "großen Wert"
(allein zum Umtypisieren und zur Wertermittlung), und ein weiteres mal
NACH Entrichtung aller Steuern.

Weiß vielleicht irgendwer hier wieviel CO2 Ausstoß denn so ein
Renault Master 2,5dci / Bj. 2002 / 114PS wirklich hat?
ÖAMTC konnte mir keine Auskunft geben und verwies mich auf den
Renaulthändler. Dieser konnte (oder wollte) mir ebenfalls keine
Antwort darauf geben.

Mann, ist das alles kompliziert!
Und das alles unter dem Deckmantel des Umweltschutzes und des
Klimawandels!

Dann mal herzliche Grüsse an alle hier: Norbert


wenn weder der verbrauch noch der Co2 ausstoß vorliegen wird so berechnet

- Ein Zehntel der Leistung in kW plus 2 bei Dieselmotoren x 28 = Co2 Wert

und das ganze wird teuer

das wären ca 280g also 120 zuviel mal 25 wären ca 3000 euro

also schau das du die daten bekommst

gary
12.02.2010, 12:16
nur mal angenommen....
...man lasst die trennwand drinnen und beschränkt sich auf die
2 oder drei serienmässigen sitzplätze, meldet das ganze als
lkw an und "transportiert" die einrichtung...

wie würde es denn dann ausschauen, was spricht da dagegen?

Tommy1424
12.02.2010, 12:23
Hallo beinand!

Vielleicht hab ich ja was überlesen, aber wo ist das Fzg jetzt, wurde es bereits einmal in Ö zugelassen? Warum ist es Nova-begünstigt? Als was ist das Ding typisiert? Co2-Abgabe hängt doch am Fahrzeug und nicht am Nutzen, oder?

Also wenn Nova-begünstigt, dann reicht das umtypisieren auf ein privat-Kfz führ den Gebauch ohne bestimmter Verwendung. Somit wird Nova bezahlt.

Wenn du anschließend den Kasten selbst ausbaust, brauchst noch eine Einzelgenehmigung von der Landesregierung. Da ändert sich dann an Steuern udgl nichts mehr.

Tommy1424
12.02.2010, 12:26
nur mal angenommen....
...man lasst die trennwand drinnen und beschränkt sich auf die
2 oder drei serienmässigen sitzplätze, meldet das ganze als
lkw an und "transportiert" die einrichtung...

wie würde es denn dann ausschauen, was spricht da dagegen?

Hallo Garry!

Lkw ist gar nicht notwendig. Du kannst auch PKW typisieren. Denn jedes Fahrzeug kann/darf Ladung transportieren. Sofern diese ausreichend gesichert ist. U.U. kann es sogar sein, dass keine Trennwand (zumindest keine durchgehende) erforderlich ist.

Wenn dann ein Kastl durch die Gegend fliegt oder bei einer Kontrolle nicht ausreichend gesichert scheint, gibts eine kleine Strafe wegen ungenügendes Verwahren der Ladung.

holiday
12.02.2010, 12:45
Hallo beinand!

Vielleicht hab ich ja was überlesen, aber wo ist das Fzg jetzt, wurde es bereits einmal in Ö zugelassen? Warum ist es Nova-begünstigt? Als was ist das Ding typisiert? Co2-Abgabe hängt doch am Fahrzeug und nicht am Nutzen, oder?

Also wenn Nova-begünstigt, dann reicht das umtypisieren auf ein privat-Kfz führ den Gebauch ohne bestimmter Verwendung. Somit wird Nova bezahlt.

Wenn du anschließend den Kasten selbst ausbaust, brauchst noch eine Einzelgenehmigung von der Landesregierung. Da ändert sich dann an Steuern udgl nichts mehr.


ich nehme mal an das das Fahrzeug noch nicht in Ö zugelassen ist:confused:

Tommy1424
12.02.2010, 13:54
ich nehme mal an das das Fahrzeug noch nicht in Ö zugelassen ist:confused:

Wenns noch nicht in Ö zugelassen ist, würd ich das tun, und anschließend erst ausbauen.

Irgendwas hab ich offensichtlich da falsch verstanden. Denn mir ist das Problem noch nicht ganz klar. Und was das mit der Steuer zu tun haben soll, weiß ich auch nicht.

46erkurt
12.02.2010, 14:28
Wenns noch nicht in Ö zugelassen ist, würd ich das tun, und anschließend erst ausbauen.

Irgendwas hab ich offensichtlich da falsch verstanden. Denn mir ist das Problem noch nicht ganz klar. Und was das mit der Steuer zu tun haben soll, weiß ich auch nicht.

Hi Tommy!

Kann mir es so vostellen, Fahrzeug XY verbraucht im Serienzustand XX Liter auf 100 KIlometer > CO2Steuer XX, Zusäzlicher Einbau erhöht das Gewicht, damit höherer Verbrauch und daher mehr CO2-Ausstoß, daher mehr Steuer.

Kurt

Guggi
12.02.2010, 14:40
Hallo Garry!

Wenn dann ein Kastl durch die Gegend fliegt oder bei einer Kontrolle nicht ausreichend gesichert scheint, gibts eine kleine Strafe wegen ungenügendes Verwahren der Ladung.

Hi Tommy!

Ich glaube mich erinnern zu können, dass falsche oder fehlende Ladungssicherung im Punktekatalog ist

Das würde dann Geldstrafe und Punkte im Führerschein heissen.

Irre ich mich da?

holiday
12.02.2010, 15:45
Hi Tommy!

Kann mir es so vostellen, Fahrzeug XY verbraucht im Serienzustand XX Liter auf 100 KIlometer > CO2Steuer XX, Zusäzlicher Einbau erhöht das Gewicht, damit höherer Verbrauch und daher mehr CO2-Ausstoß, daher mehr Steuer.

Kurt

wird das nicht vom HZG gerechnet,sonnst müßte ja je nach dem wieviel personen fahren die steuer auch anderst sein:p

Tommy1424
12.02.2010, 17:09
Hi Tommy!

Ich glaube mich erinnern zu können, dass falsche oder fehlende Ladungssicherung im Punktekatalog ist

Das würde dann Geldstrafe und Punkte im Führerschein heissen.

Irre ich mich da?

Hallo Guggi!

Stimmt! Die Ladungssicherung ist auch ein Vormerkdelikt.

§ 30a Abs. 2 Ziff. 12 FSG


12.
Übertretungen des § 102 Abs. 1 KFG 1967 oder des § 13 Abs. 2 Z 3 Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 145/1998 (http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1998_145_1/1998_145_1.pdf) idF BGBl. I Nr. 63/2007 (http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2007_I_63), wenn ein Fahrzeug gelenkt wird, dessen technischer Zustand oder dessen nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, sofern die technischen Mängel oder die nicht entsprechend gesicherte Beladung dem Lenker vor Fahrtantritt auffallen hätten müssen;


Wobei ein ordentlich an der Wand montiertes Kasterl durchaus ausreichend gesichert sein kann. ;)

saltun
12.02.2010, 17:38
ich nehme mal an das das Fahrzeug noch nicht in Ö zugelassen ist:confused:

Das spielt beim Kastenwagen keine Rolle - der gilt als LKW. Und LKW zahlen keine NoVA!
Hier in Help.gv (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.062000.html#Allgemeines) ersichtlich.

Das pikante Detail ist, dass wir für die MWST auch noch die NoVA zahlen -
Steuer für die Steuer.

Dafür zahlen die braven LKW weder MWST noch NoVA und der Luft-Hunderter auf der
Inntalautobahn betrifft sie auch nicht; sie können da ungeschoren mit dem 100erter,
den sie ohnehin fahren, weiterdonnern.
Aus dem Auspuff der LKW kommt ja weder CO² und noch Feinstaub, das kommt erst,
wenn ein Klein-Lkw zum Wohnmobil mutiert.

Mich wundert, was wir uns noch alles gefallen lassen!

@NoPe: Der Absatz in Help.gv könnte für Dich hilfreich sein:

In die Berechnung der NoVA werden auch das serienmäßige Zubehör (z.B. Autoradio)
und Sonderausstattungen (z.B. ABS, Airbag, Klimaanlage, Schiebedach) miteinbezogen.
Nur nachträglich eingebautes Zubehör (z.B. Alarmanlage, Zusatzscheinwerfer) unterliegt
nicht der NoVA. Der nachträgliche Einbau bedarf jedoch eines gesonderten Auftrages und
einer gesonderten Rechnung des Fahrzeughändlers.
lg

Tommy1424
12.02.2010, 22:48
Das spielt beim Kastenwagen keine Rolle - der gilt als LKW. Und LKW zahlen keine NoVA!
Hier in Help.gv (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.062000.html#Allgemeines) ersichtlich.
lg

Also meiner ist definitiv ein PKW. Auch kenne ich noch viele andere die als PKW typisiert sind.

NoPe
12.02.2010, 23:05
Danke euch allen für die vielen Antworten und Tipps!
Danke auch für die Anteilnahme an meinem Problem!

Habe den Renault Master gerade eben heute mit Überstellungskennzeichen
aus München geholt.
Werde gleich am Montag versuchen eine Österreichische Typisierung
als Lkw zu bekommen.

Ist an sich schon eine Frechheit, ist das Fzg. ein Lkw spielt der CO2
Ausstoß keine Rolle, wird aus demselben Fzg. ein Wohnmobil wären auf
einmal hunderte oder gar tausende Euro Steuer fällig!

Laut meinem letzten Recherchenstand wird die CO2 Steuer "wertangepasst"
verrechnet.
Das heißt also, wären bei einem Neufahrzeug 3000€ fällig, sind es bei
einem fünf Jahre altem "nur mehr" die Hälfte (also 1500€),
weil es ja nur mehr die Hälfte wert ist.
Wer denkt sich so etwas aus????:confused:
Was hat der CO2 Ausstoß mit dem Alter des Fzg. zu tun????!!!!!
Ist also ein fünf Jahre alter Wagen mit 300g/km nur halb so schädlich
für´s Klima, als ein Neuwagen mit 300g/km????

Oh Gott, ist das eine verrückte Welt!:eek:

Werde auf jeden Fall weiter berichten......

Herzliche Grüsse an alle: Norbert

yankee
13.02.2010, 13:47
Hallo zusammen
ich habe einen wowa, deshalb kann ich nicht wirklich "fachgerecht" mitreden ...

aber war da nicht irgendwas mit wochenendfahrverbot und go-box für lkw?
das gilt dann auch für womos die als lkw typisiert sind- oder?

bei meinen bekannten ist kein womo, aus eben diesen gründen, als lkw typisiert.

panman
13.02.2010, 14:33
Hallo zusammen....

>>>>>aber war da nicht irgendwas mit wochenendfahrverbot und go-box für lkw?
>>>>>das gilt dann auch für womos die als lkw typisiert sind- oder?


hallo..

wochenendfahrverbot ist für lkw ab 7,5t zul. gg.
mehr dazu... hier.. http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot

go-box ist für fahrzeuge ab 3,5 t zul.gg.... also muss ned grad ein lkw sein... gibt ja auch womos mit mehr als 3,5t. zul.gg.
oder eben auch " ex " lkw's die dann in weiterer folge als sonder/spezial kfz typisiert sind...

und ja... " witzigerweise " scheint die novapflicht nur bei fahrzeugen bis 3,5 t. zu bestehen...

--------------------------------------------- schnip ----------------------------------

in eigener sache:

da ich grad an einem ex orf bus/lkw ( 7,5tonner ) dran bin,... und den in weiterer folge als " wohnklo " ausbauen/benutzen möchte, .....scheint's dann doch so, das ich auf grund des zul. gg. ( den ablasten möchte ich ihn nicht ) mir bei einer eventuellen umtypisierung auf womo, die nova erspare....
oder sehe ich da was verkehrt ?

lg
willi

saltun
13.02.2010, 17:44
und ja... " witzigerweise " scheint die novapflicht nur bei fahrzeugen bis 3,5 t. zu bestehen...

--------------------------------------------- schnip ----------------------------------

in eigener sache:

da ich grad an einem ex orf bus/lkw ( 7,5tonner ) dran bin,... und den in weiterer folge als " wohnklo " ausbauen/benutzen möchte, .....scheint's dann doch so, das ich auf grund des zul. gg. ( den ablasten möchte ich ihn nicht ) mir bei einer eventuellen umtypisierung auf womo, die nova erspare....
oder sehe ich da was verkehrt ?


Vermutlich ja.

Das Gewicht ist kein Kriterium, im Kraftfahrgesetz lautet die Definition des PKW:


5. Personenkraftwagen ein Kraftwagen (Z. 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung
ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Personen bestimmt ist und außer
dem Lenkerplatz für nicht mehr als acht Personen Plätze aufweist;Es kann also ein Kraftfahrzeug mit 10 t ein PKW sein, nur nicht mehr als insgesamt
9 Sitzplätze darf es haben.
Also gilt auch für die Womos über 3,5 t die NOVA.
Aber 10 gurtgesicherte Sitzplätze wirst Du bei einen Umbau zum Wohnmobil wohl kaum
unterbringen.


lg

panman
13.02.2010, 18:18
Vermutlich ja.

Das Gewicht ist kein Kriterium, im Kraftfahrgesetz lautet die Definition des PKW:
Es kann also ein Kraftfahrzeug mit 10 t ein PKW sein, nur nicht mehr als insgesamt
9 Sitzplätze darf es haben.
Also gilt auch für die Womos über 3,5 t die NOVA.
Aber 10 gurtgesicherte Sitzplätze wirst Du bei einen Umbau zum Wohnmobil wohl kaum
unterbringen.


lg

hallo...

aha, danke einmal...

meine " annahme " ( bzgl. über 3,5t keine nova ) enstand durch die erklärung(en ) auf der site des öamtc..

siehe hier auszugsweise...
aus dieser site...

http://www.oeamtc.at/a1098231/

----------------------------------------
Umbau von nicht NOVA-pflichtigen Fahrzeugen in solche mit NOVA-Pflicht: Wird beispielsweise ein LKW (bis 3,5 Tonnen) in einen PKW oder ein Wohnmobil umgebaut und zugelassen, entsteht NOVA-Pflicht. Es handelt sich auch hier um eine erstmalige Zulassung (als NOVA-pflichtiges Fahrzeug).
----------------------------------------

oder fällt eine umtypisierung von lkw auf wohnmobil ( auch ohne technische ablastung ) automatisch unter die kategorie m1, egal wie schwer die karre dann ist..?

hmm, ok.. lt ( noch ) besitzer des von mir in's auge gefassten lkw's ist das fzg. als spezialkraftwagen ( was auch immer das ist ??? ) typisiert/zugelassen...

mal gucken... muss eh erst mal nach nö zur besichtigung...

lg
willi

abo
14.02.2010, 16:06
hmm, ok.. lt ( noch ) besitzer des von mir in's auge gefassten lkw's ist das fzg. als spezialkraftwagen ( was auch immer das ist ??? ) typisiert/zugelassen...



hallo willy

achtung!
wenn das ding bereits jetzt schon als spezialkraftfahrzeug zugelassen ist kannst du glueck haben

ein spezialkraftfahrzeug (so wie zb "spezialkraftfahrzeug wohnmobil" wie es bei mir im zulassungsschein steht) ist genau das auf was du quasi "umtypisieren" willst

wenn es jetzt schon ein spezialkraftfahrzeug ist wuerde ich vermutlich nix umtypisieren ...

lg
g

hornet
14.02.2010, 16:43
Hallo !
Ich habe mir selbst einen Kastenwagen Fiat Ducato ausgebaut.
Du mußt den Wagen als LKW bis 3,5 Tonnen und mit einer maximalen Nutzlast von 990 Kg typisieren dann brauchst Du keine Nova zu bezahlen und mit Co2 hast Du auch kein Problem.
Grüsse Chris

panman
14.02.2010, 17:12
@abo...

he.. super;)... wenn dem so ist... dann passt mir das eh in den kram... danke..

@hornet...

ok, danke auch...

aber das runtertyp. kommt bei dem fzg eh ned in frage... ist ja ein 7,5tonner... der mit seinem eigengewicht ( ohne aus/umbau ) schon an der 3,5er t. grenze knabbern wird...

was aber von mir durchaus so akzeptiert wird, da ich ja speziell auch sowas will..

das eben von mir in's auge gefasste fahrzeug besitzt dann doch einige " gimmicks " ( motorstaubremse & wirbelstrombremse, und natürlich gute nutzlast ...)
die mir den " mehraufwand " an g-box pflicht in a und sicherlich auch höheren mautgebühren im ausland " aufwiegen "..

aber gut... noch habe ich ihn nicht..:rolleyes:

lg
willi

Ferdlnand
14.02.2010, 22:37
hallo willy

achtung!
wenn das ding bereits jetzt schon als spezialkraftfahrzeug zugelassen ist kannst du glueck haben

ein spezialkraftfahrzeug (so wie zb "spezialkraftfahrzeug wohnmobil" wie es bei mir im zulassungsschein steht) ist genau das auf was du quasi "umtypisieren" willst

wenn es jetzt schon ein spezialkraftfahrzeug ist wuerde ich vermutlich nix umtypisieren ...

lg
g


...und wenn da eventuell auch noch genügend Sitzplätze eingetragen sind, kannst eh schon laut "Hurra!!!!!!!" rufen.....
....... besser ging es ja gar nicht!

lg ferdl

panman
15.02.2010, 19:48
...und wenn da eventuell auch noch genügend Sitzplätze eingetragen sind, kannst eh schon laut "Hurra!!!!!!!" rufen.....
....... besser ging es ja gar nicht!

lg ferdl

hallo...

hmmmm nun ja...
den mir vorliegenden info's zur folge... nur 2 sitzplätze....
( zumindest war die telef. auskunft in dieser richtung )

aber.... auch das würde ich für meine zwecke ned so sehr als hinderniss ansehen....
inwieweit sich eine " aufrüstung " auf mehr sitzplätze wiederum auf die " spezialkraftwagentyp. " auswirken würde... hmm keine ahnung... lässt sich aber sicher erkunden..

mein derzeitiges womo hat zwar 6 typisierte sitzplätze ( mit gurten )... aber wirklich zu sechst würde ich mit der karre sowieso ned in urlaub fahren....

diese dinger sind grad mal für maximal 4 personen tauglich.. ( 2 erw. 2 kid's ) meine ansicht...
wirklich zu sechst ist das nur mehr stress in jede richtung ( platz, gewicht... usw )...

ich bin urlaubsklar mit 2 personen schon an der 3,5 t grenze....
aber gut... der markt scheint's zu verlangen...:rolleyes:

lg
willi

NoPe
15.02.2010, 20:23
Hallo zusammen!

Habe den Renault Master heute als Lkw typisiert bekommen.
Inkl. "Ablastung" von 1520Kg Nutzlast auf 990Kg Nutzlast, damit der
Wagen Versicherungstechnisch ins Bonus-Malus System fällt, und damit
wie ein Pkw versichert werden kann.....:rolleyes:

Grüsse an alle, und gute Fahrt: Norbert

weissfranz
22.02.2010, 21:52
Hallo Norbert!
Hast Du den Kastenwagen nun mit oder ohne (leer) Einrichtung, mit oder ohne Trennwand als LKW typisiert?
Grüsse Franz

NoPe
24.02.2010, 08:56
Hallo Franz!

Ich habe den Kastenwagen ohne Einrichtung gekauft, und auch
so als Lkw typisiert. Den Ausbau möchte ich in den nächsten Wochen
und Monaten selbst machen.
Laut dem Gutachter würde eine Typisierung mit kompletter
Wohnmobileinrichtung als Lkw gar nicht möglich sein, weil der
Verdacht der Steuerhinterziehung zu nahe liegen würde.

Die Trennwand ist nirgendwo in den Papieren eingetragen, obwohl ich
sie momentan noch montiert habe.
Laut dem TÜV-Gutachter muß diese auch gar nicht mehr eingetragen, bzw.
montiert sein!
Ist keine Trennwand montiert, obliegt die Sicherung des Ladeguts allein
dem Fahrer.
Ob das Ladegut ausgreichend gesichtert ist, entscheidet im Falle einer
Kontrolle die Exekutive!

Also Franz, bei weiteren Fragen melde dich einfach!

Herzliche Grüsse: Norbert

zotty
24.02.2010, 10:56
Die Trennwand ist nirgendwo in den Papieren eingetragen, obwohl ich
sie momentan noch montiert habe.

Hallo NoPe
Du kannst ja die Trennwand beidseitig stehen lassen, nur in der Mitte rausschneiden, als Durchgang. (bei mir 60 cm)
So habe ich das gelöst, da bleibt die Stabilität des Aufbaus besser erhalten.
Allerdings, den durchgehenden oberen Querträger solltest Du Dir mit Schaufstoff polstern, sonst hast beim Durchgehen öfter Kopfweh. - gins
lG Zotty

NoPe
24.02.2010, 11:30
Danke Zotty für deine heißen Tipps, aber die Trennwand MUSS in meinem
Fall raus, weil ich plane das Dachbett in den Fahrgastraum ragen zu lassen.
Möchte einen ganz raffinierten Eigenumbau machen......:-)

Herzliche Grüsse und allzeit gute Fahrt: Norbert

weissfranz
24.02.2010, 11:41
Hallo!
Laut Auskunft der Typisierungsstelle:
Trennwand ist in Österreich nicht mehr nötig!
Grüsse Franz

bertl27
24.02.2010, 17:26
Hallo Norbert!

Möchte einen ganz raffinierten Eigenumbau machen

Wennst dann soweit bist wäre es nicht schlecht das ganze hier zu dokumentieren!

In einem eigenen Thread!

So wie der "Abo-Mobil-Thread!"

Wäre sicher interessant; nicht nur für (zukünftige) Busausbauer!

NoPe
24.02.2010, 23:06
Jawoll, ich werd vom Umbau berichten........

Grüsse: NoPe