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Hallo
Ich bin auf der suche nach einen Händler der 3kg Gasflaschen (falls es sowas überhaubt gibt)
War heute vergebens bei Hornbach, Baumax und Hadinger. Weiß wer wo ich solche dinger bekomme in Wien und St Pölten.?
lg Marsu
FlorianNoe
28.12.2009, 19:01
Hallo
Ich bin auf der suche nach einen Händler der 3kg Gasflaschen (falls es sowas überhaubt gibt)
War heute vergebens bei Hornbach, Baumax und Hadinger. Weiß wer wo ich solche dinger bekomme in Wien und St Pölten.?
lg Marsu
Meinst du die blaue 3kg Campinggasflasche?
Denk mal, daß du sie im Campingzubehörladen bekommst, wenn St.Pölten auch auf deiner Liste steht, versuchs mal beim Pfaff, oder beim Pusch, liegt ja fast am Weg dorthin, vielleicht haben die was lagernd! Habs im Sommer beim Baumax gesehen, denk mal, daß sie die im Winter nicht im Sortiment haben (war beim Campngzubehör) aber vielleicht haben die im Lager noch eine rumstehen, frag mal nach.
Hallo
Ich bin auf der suche nach einen Händler der 3kg Gasflaschen (falls es sowas überhaubt gibt)
lg Marsu
Hallo Marsi
Frag mal bei Flaga in Korneuburg nach
lG Zotty
46erkurt
28.12.2009, 20:03
Hallo Marsi!
Nimm doch eine "Fünfer", kannst du überall tauschen und ist ebenfalls leicht zu transportieren.
Kurt
Hallo Marsi!
Vielleicht ist dir damit geholfen:
http://www.willhaben.at/iad/bap/object?adId=15022874
Guter Preis!
danke für eure tipps ich warte mal ab bis pfaff jetzt wieder aufsperrt die haben jetzt winterruhe bis 6 jänner
5kg darf ich nicht im PKW transportieren wenn ich unterwegs bin. die darf ich nur von abfüllort zum wohnwagen/mobil bringen
FlorianNoe
28.12.2009, 20:50
5kg darf ich nicht im PKW transportieren wenn ich unterwegs bin. die darf ich nur von abfüllort zum wohnwagen/mobil bringen
Meines Wissens gibts im privaten Bereich keine Auflagen für den Transport von Gasflaschen im PKW, war irgendwann mal in einem Thred hier thema! Nicht jeder, der eine Gasflasche kauft, ist auch ein Camper :D Gibt ja auch die Montagebusse von installateuren die 2 große Gasflaschen mitführen!
Die 5 kg Flasche ist zwar auch teuer, aber immer noch günstiger als die 3kg Bottle!
Aber da können dir die Gasprofis sicher genaueres sagen, nicht daß du mit dem Gesetz in Konflikt kommst!
Hey Marsi,
wenn im Auto wirklich was passieren sollte is eh schon wurscht ob
a 3kg oder a 5kg, das Feuerwerk ist fast das selbe!
Sonst muss ich dem Kurt Recht geben, propiers mit einer 5kg Leichtflasche von BP.
>>>>> 5kg darf ich nicht im PKW transportieren wenn ich unterwegs bin. die darf ich nur von abfüllort zum wohnwagen/mobil bringen
hallo....
wer sagt das...?
ergänzung:
oder meinst im betriebsbereiten/angeschlossenem zustand...?
ok, dann wirst ned um einen gaskasten herumkommen.....
lg
willi
stefferl
28.12.2009, 21:48
Falls du die kleine blaue Campingazflasche meinst, die man überall tauschen kann, hier ist die Homepage. Oben ist auch eine Suchfunktion für Händler. Bloß haben die meisten halt jetzt zu über die Feiertage. http://www.campingaz.com/DE/default.aspx
Peter und Monika
28.12.2009, 23:08
Als Privater kannst fast alles transportieren was willst an Gas. Zumindest habe ich diese Auskunft von einer Firma in Kärnten erhalten, welche Gas verkauft. Als Gewerbetreibender braucht man angeblich den ADR-Schein dafür. Nachdem ich diese Auskunft von der Gasfirma bekommen habe, habe ich mir gleich 4 volle 11 kg-Flaschen in den Kombi reingepackt. Ob diese Regelung klug ist, sei dahingestellt, scheinbar ist es aber legal. Es gab auch mal einen Thread hier im Forum, der dieses Thema behandelt hat. Glaube dort gelesen zu haben, dass man bis zu 333 kg Gas transportieren darf.
FlorianNoe
29.12.2009, 00:09
dass man bis zu 333 kg Gas transportieren darf.
Reicht bei weitem :D:D:D:D
Wenn man dann noch das Flaschengewicht dazurechnet, kommt man e schon auf 500kg, und da wird die Nutzlast der meisten PKWs bald erreicht sein, abgesehen davon, daß man sicher keine 11 33kg Flaschen und keine 30 11 kg Flaschen ins Auto bringt :)
Peter und Monika
29.12.2009, 00:14
Reicht bei weitem :D:D:D:D
Wenn man dann noch das Flaschengewicht dazurechnet, kommt man e schon auf 500kg, und da wird die Nutzlast der meisten PKWs bald erreicht sein, abgesehen davon, daß man sicher keine 11 33kg Flaschen und keine 30 11 kg Flaschen ins Auto bringt :)
Was nicht ins Auto passt, geht in den Anhänger gg Wobei natürlich die Frage ist, ob man als Privater wirklich soviel Gas braucht. Aber scheinbar ist es legal, diese Menge zu transportieren - für mich eigentlich unverständlich. Aber irgendwer wird sich wohl dabei was gedacht haben..........:confused::confused:
...Wobei natürlich die Frage ist, ob man als Privater wirklich soviel Gas braucht. Aber scheinbar ist es legal, diese Menge zu transportieren - für mich eigentlich unverständlich. ....
lieber peter
ohne dir nahetreten zu wollen, aber fuer mich ist es unverstandlich dass der gesetzgeber ohne unterlass durch reglementierungen und vorschriften sonder zahl massiv ins privatleben seiner buerger eingreift
das einzige was noch unverstaendlicher ist, ist der umstand dass es dann immer noch personen gibt die sich noch mehr einmischung des staates in ihre eigenen privatesten angelegenheiten wuenschen ...
nix fuer ungut
lg
g
Hey Marsi,
wenn im Auto wirklich was passieren sollte is eh schon wurscht ob
a 3kg oder a 5kg, das Feuerwerk ist fast das selbe!
Sonst muss ich dem Kurt Recht geben, propiers mit einer 5kg Leichtflasche von BP.
da brauchst wenig sorge haben. eine nicht angeschlossene gasflasche ist
sicherer als der benzintank. die bringst so leicht nicht um.
FlorianNoe
29.12.2009, 01:58
Aber irgendwer wird sich wohl dabei was gedacht haben..........:confused::confused:
Hofft man..... :D:D:D:D
tojamata
29.12.2009, 09:01
servus,
das mit den 333kg gas kommt von einem informationsschein den man in deutschen baumärkten erhält wenn man eine gasflasche tauscht.
also marsi ich weiß nicht woher die 3 oder 5 kg kommen ich würde auch auf die günstigere 5 kg lösung greifen außer du hast vor zu fuß oder rad usw. unterwegs zu sein, dann zählt jedes kilo.
most4tel
29.12.2009, 10:23
Servus!
Also ich hab noch aus meiner "vorwohnmobilenZeit" 2 solcher blauen Flaschen von Campinggaz herumstehen.
Kannst sie haben um einen guten Preis- jedoch, eine Füllung dieser Flaschen (geht nur auf Tauschbasis beim Händler!) kostet ca. fast genau viel wie eine 11 kg Füllung!!!!!!
Außerdem brauchst du - die haben ja ein Kugelventil - ein Ventil, dass du aufschrauben kannst, kostet auch noch einmal ca einen 10 er.
Da ist ja die 5 kg Variante sicher weitaus besser, über den Transport würde ich mir keine Gedanken machen - da geht früher dein Auto in die Luft!!!
most4tel
So habe heute den dorfpolizisten im Dorf getroffen.
Man darf als privatperson UNBEGREZNT viel Gas im Automitführen (bis zur max zuladung halt)
Nur gewbertreibende brauchen ne Genehmigung.
Das Thema mit dem Transport von Gasflaschen haben wir ohnehin schon ausgiebig behandelt
Hier zum Nachlesen :
http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=4709&highlight=transport+gasflaschen
Übringens: Wenn ein Privater mit vielen Gasflaschen unterwegs ist, wird er nur schwer den Eigengebrauch geltend machen können, sondern schon eher wieder in den geregelten gewerblichen Bereich fallen.
Abgesehen davon muss ja nicht alles was man theoretisch darf auch sinnvoll und sicher sein.
Deshalb muss ja der Gesetzgeber leider oft viel zu weit in die Belange seiner Bürger hineinregeln, weil es eben immer mal wieder Idioten gibt die keine Eigenverantwortung haben.
Und wenn dann was passiert schreien alle auf warum der Gesetzgeber da geschlafen hat :o
Am Besten und Vernüftigsten ist und bleibt es Gasflaschen auf den darfür vorgesehenen Stellen (z.B. entlüfteter Gaskasten) zu transportieren
meint
Grisu
Mondmann
29.12.2009, 16:04
So habe heute den dorfpolizisten im Dorf getroffen.
Man darf als privatperson UNBEGREZNT viel Gas im Automitführen (bis zur max zuladung halt)
Nur gewbertreibende brauchen ne Genehmigung.
Hallo Marsi,-
und das wusste er ganz einfach so aus dem Stegreif?
Liebe Grüsse
Mondmann
Übringens: Wenn ein Privater mit vielen Gasflaschen unterwegs ist, wird er nur schwer den Eigengebrauch geltend machen können, sondern schon eher wieder in den geregelten gewerblichen Bereich fallen.
...
hallo christian
sei mir bitte ned boese, aber das kann und will ich so nicht unkommentiert stehen lassen
in vielen bereichen wird unser leben heute von staat in einer art und weise reglementiert wie sie noch vor 20 jahren zu gewaltigen volksaufstaenden gefuehrt haette
und aus mir unerklaerlichen gruenden werden - sogar von menschen die ich persoenlich durchaus schaetze - zu den eh schon ueberbordenden reglementierungen und bestimmungen noch zusaetzliche dazu erfunden.
es ist GANZ SICHER NICHT so dass ich mich als privater mit 332kg gasladung bei wem auch immer dafuer rechtfertigen muss warum ich damit rumfahre. das ist (noch) ganz allein meine sache.
richtig ist dass die ganze EU am direkten weg zu einem totalitaeren system ist in dem der staat ueber jeden furz den wir lassen vorab umfassend informiert sein will, und der private, eigenverantwortliche bereich auf nahezu null reduziert zu werden droht.
aber derzeit muss schon noch die behoerde mir nachweisen oder zumindestens mir schluessig unterstellen koennen wozu genau ich das gas "nicht-privat" benoetige um aus diesem "freien" transport einen gewerblichen ADR transport "zu machen".
lg
g
jupp mondman das wuste er ausm stehgreif. naja vieleicht wollte er mich einfach nur loswerden und schnell seine leberkassemmel verputzen
es ist GANZ SICHER NICHT so dass ich mich als privater mit 332kg gasladung bei wem auch immer dafuer rechtfertigen muss warum ich damit rumfahre. das ist (noch) ganz allein meine sache.
Hallo Gehard,
wenn es dir Spaß macht mit einer 332 kg Gasflaschenladung in nicht geeigneten Fahrzeugen durch die Gegend zu fahren dann fahrst halt ;).
Wenn dies deine Form von Freiheit ist naja jeder wie er meint - Wie gesagt nicht alles was theoretisch erlaubt ist macht auch Sinn und ist schon gar nicht sicher oder sinnvoll.
Wenn es allerdings einen Unfall gibt, musst sehr wohl du nachweisen dass es kein gewerblicher Transport war sondern deine übliche Haushaltsmenge, was dir in der Praxis keiner glauben wird.
Auch eine ordnungsgemäße sicherung bzw. Entlüftung musst du nachweisen. Steht übrigens auf den fast nie ausgehängte Beförderungsrichtlinien bzw. teilweise sogar auf den Gasflaschen selbst drauf.
Solltest du in eine Schwerpunktkontrole kommen hast du (zumindest in Kärnten) ziemlich sicher ein Organmandat wegen nicht ordnungsgemäßer Ladungssicherung zu erwarten.
Aber das ist ja alles Theorie, jeder verantwortungsbewusste Lenker wird sowas ohnehin nicht machen.
Nochmals ,
genau solche Ideen sind die Grundlage für den Behördenwahn alles zu reglementieren.
Der gesunde Hausverstand sollte einem doch klar sagen dass man nicht so fahren soll oder?
Wenn dann doch mit solchen Transporten etwas passiert heist es sofort die Behörden schlafen ja, andererseits regen sich wieder einige auf dass man alles reglementiert. Also wem soll man es recht machen?.
Etwas mehr Eigenverantwortung und es gäbe solche unnötigen Endlosdiskussionen gar nicht.
Um auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen, möchte ich Marsi fragen warum es unbedingt die 3kg Flaschen sein sollen. Die 5 bzw. 11kg Flaschen wären ja viel wirtschaftlicher.
ich dachte halt das max 3 kg im PKW erlaubt sind mitlerweile wurde ich ja eines besseren gelehrt und habe mir eine 5 kg im lagerhaus reservieren lassen
....
genau solche Ideen sind die Grundlage für den Behördenwahn alles zu reglementieren.
Der gesunde Hausverstand sollte einem doch klar sagen dass man nicht so fahren soll oder?
...
hallo
die rechtlichen rahmenbedingungen sind klar geregelt, und die 332kg sind bei geschlossenen flaschen mit aufgeschraubtem ventilschutz durchaus angemessen
die EU erleichtert in einem fort den gewerblichen transporteuren die bedingungen unter denen sie quer durch europa fahren duerfen
LKW-wochenendfahrverbote, LKW ueberholverbote ect, alles wird abgeschafft oder liberalisiert ...
aber der private soll sich mit unnoetigen schikanen herumschlagen muessen?
wozu denn ..?
und dass mit dem organmandat halte ich fuer nicht vorstellbar
als privater darf ich zum beispiel mit einer unbegrenzten menge an schiesspulver (oder munition) in der gegend rumfahren. die menge ist nur durch die nutzlast des transportfahrzeuges beschraenkt. im vw caddy also zb 750kg, im VW bus fast eine tonne.
einzige auflage ist das mitfuehren eines mind. 2kg feuerloeschers, eine sichereung gegen laengsverschiebung und die richtige beschriftung auf den originalkartons
ich denke dass die polizeibeamten auch in kaernten ueber die einschlaegigen transportvorschriften bescheid wissen und richtig handeln ..
lg
g
Nochmals Gerhard
wenn du dich nur mit einem Transport von 330kg Gas oder gar Schießpulver in einem ungeeigneten Fahrzeug als freier Staatsbürger fühlst,dann sei es dir vergönnt, ich hab auch ohne sowas keine Staatsmachtparanoia ;)
ich denke dass die polizeibeamten auch in kaernten ueber die einschlaegigen transportvorschriften bescheid wissen und richtig handeln
das kann ich aus der Paxis von Schwerpunktkontrollen bestätigen und deshalb auch meine diesbezügliche Aussage ;)
Obwohl diese sinnlose Diskussion am eigentlichen Thema weit vorbeigeht nur noch eines und dann ist Schluss:
So frei und ungeregelt wie du vielleicht glaubst ist der Gefahrenguttransport auch für private gar nicht:
Wenn du den 1. Abschnitt im GGBG (Gefahrengutbeförderungsgesetzt) liest steht schon beim Geltungsbereich an erster Stelle
§1: Dieses Bundesgesetz ist anzuwenden auf die Beförderung gefährlicher Güter:
1) ganz oder teilweise auf Straßen mit öffentlichen Verkehr(§1 Abs.1 STVO 1960), wenn die Beförderung nicht ausschließlich innerhalb eines geschlossenen Betriebsgeländes stattfindet.
Welche Gesetze eingehalten werden müssen hat erst einmal gar nichts mit Privat oder Gewerblich zu tun, sondern mit der Frage wo transportiert wird ;)
Also nochmals einfach den Hausverstand benützen dann muss man erst gar nicht lange darüber diskutieren,
meint
Grisu
So frei und ungeregelt wie du vielleicht glaubst ist der Gefahrenguttransport auch für private gar nicht:
Wenn du den 1. Abschnitt im GGBG (Gefahrengutbeförderungsgesetzt) liest steht schon beim Geltungsbereich an erster Stelle
§1: Dieses Bundesgesetz ist anzuwenden auf die Beförderung gefährlicher Güter:
1) ganz oder teilweise auf Straßen mit öffentlichen Verkehr(§1 Abs.1 STVO 1960), wenn die Beförderung nicht ausschließlich innerhalb eines geschlossenen Betriebsgeländes stattfindet.
Welche Gesetze eingehalten werden müssen hat erst einmal gar nichts mit Privat oder Gewerblich zu tun, sondern mit der Frage wo transportiert wird ;)
hallo
ich verstehe nicht was du meinst
bist du der meinung das was ich geschrieben habe stimmt nicht?
die frage ist durchaus nicht starrsinnig gemeint
mich betrifft das problem recht oft
ich bin mehrmals im jahr auf die art unterwegs
lg
g
lg
g
bitte streitest euch nicht wegen mir ich habe jetzt die flaschn
hallo....
wie eben das ggbg. die beförderung gefährlicher güter in österreich regelt..auf der strasse , auf der bahn, schiffs/luftfahrt....( §1 )
so verweist es in weiterer folge auch .... bezogen eben auch auf den geltungsbereich... in diesem/unserem falle § 1. (1) dieses bundesgesetz ist anzuwenden auf die beförderung gefährlicher güter:...
1. ganz oder teilweise auf straßen mit öffentlichem verkehr (§ 1 Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960), wenn
die beförderung nicht ausschließlich innerhalb eines geschlossenen Betriebsgeländes stattfindet.....
auf die anzuwendenden vorschriften des adr.....
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/recht/aut/ggbg.html
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/downloads/GGBG2007rev1_2.pdf
und wenn kollege abo ( und nicht nur er ) sich an diese vorschriften hält.....
wo liegt das problem....?
lg
willi
bitte streitest euch nicht wegen mir ich habe jetzt die flaschn
keine Sorge Marsi, Gerhard (Abo) und ich wir kennen uns inzwischen schon jahrelang aus diesem Forum und ich schätze ihn im Gegensatz zu einigen "nur Nörglern" hier im Forum als durchaus belesenen und immer kritischen Zeitgenossen.
Wenn wir auch nicht immer einer Meinung sind, bleiben unsere Diskussionen eigentlich immer sachlich und vor allem weit über der Gürtellinie :D:D.
Deshalb keine Sorge wir diskutieren und streiten nicht.
Etwas Satire und feine Schelte gehört da schon dazu, aber immer mit einem Zwinkern, ist eben fein wie ein Florettkampf und nicht plump wie eine Keulenschlacht ;):D:D.
Abgesehen davon wäre es doch fad wenn alle einer Meinung wären und die von Gerhard so oft kritisierten Obrigkeiten hätten wirklich leichtes Spiel.
Deshalb ist es durchaus notwendig auch kritische Meinungen zu haben und darüber zu diskutieren ;)
@ abo: Spaß beiseite, ich denke du solltest das GGBG einfach mal durchlesen (vor allem die Geltungsbereiche) dann dürften alle Unklarheiten zu diesem Thema ohnehin ausgeräumt sein. Leider ist dies eine Paragraphenreiterei und so ist es nicht verwunderlich, dass es auch tagtäglich im Straßenverkehr die Meinungen und vor allem auch der Wissensstand weit auseinandergehen. Wenn dann etwas passiert ist und die Juristen am Zug sind schauts leider oft ganz anders und meist recht eindeutig aus ;)
Da mag es in der Praxis schon sein, dass bei einer normalen Verkehrskontrolle der Dorfgendarm nur auf ordnungsgemäße Verzurrung achtet und nicht weiter nachfragt. Aber wie gesagt wenn du in eine Schwerpunktkontrolle kommen solltest oder eben etwas passiert schauts leider anders aus.
Ich denke dass wir weitere Details vielleicht wie schon öfters einfach per Mail oder PN klären sollten.
lg
Grisu
...
Ich denke dass wir weitere Details vielleicht wie schon öfters einfach per Mail oder PN klären sollten.
hallo
ist schon am weg ...
lg
g
bitte streitest euch nicht wegen mir ich habe jetzt die flaschn
hallo maris
keine sorge, bevor ich und der christian ernsthaft streiten friert eher die hoelle zu denk ich ...
;-)
lg
g
stefferl
06.01.2010, 23:11
@MOST4TEL
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