Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein-Frage
Folgende Frage, Leute:
Wohnmobil, HzGg 3,5to
Anhänger: 1,2to Gesamtgewicht
Welchen Führerschein braucht man?
Laredo
Folgende Frage, Leute:
Wohnmobil, HzGg 3,5to
Anhänger: 1,2to Gesamtgewicht
Welchen Führerschein braucht man?
Laredo
hallo
B + E
lg
g
FlorianNoe
03.12.2009, 17:14
Folgende Frage, Leute:
Wohnmobil, HzGg 3,5to
Anhänger: 1,2to Gesamtgewicht
Welchen Führerschein braucht man?
Laredo
brauchst den E zu B (Womo B und fürn schweren Hänger E), und natürlich muß das WoMo die 1200 kg auch ziehen dürfen.....
Ich dachte der EzuB gilt nur für einen kleinen Anhänger, damit man gesamt auf 4,25to kommt (WOMO+Anhänger)?
...reicht wirklich der EzuB???
Ich dachte der EzuB gilt nur für einen kleinen Anhänger, damit man gesamt auf 4,25to kommt (WOMO+Anhänger)?
...reicht wirklich der EzuB???
hallo
logisch
solange das zugfahrzeug B ist reicht auch der E zu B
lg
g
...obwohl ich gesamt auf 4,7to komme??
...stark!
Hobbycamper
03.12.2009, 17:47
hallo Laredo
du benötigst für den Führerschein E zu B, da du über die 3,5 to0ns kommst
Das mit den 4.250 kg gilt nur für leichte Anhänger bis 750 kg.
das ist deffinitiv so
hallo Laredo
du benötigst für den Führerschein E zu B, da du über die 3,5 to0ns kommst
Das mit den 4.250 kg gilt nur für leichte Anhänger bis 750 kg.
so ist es
4250kg gesamt zuggewicht geht mit B alleine, auch ohne E
aber nur dann (!) wenn der haneger max 750kg HZLGG hat
lg
g
...dann muas i glaub i, den SMART kaufen :D
Laredo
so ist es
4250kg gesamt zuggewicht geht mit B alleine, auch ohne E
aber nur dann (!) wenn der haneger max 750kg HZLGG hat
lg
g
falsch mit B darfst du gesamt nicht über 3,5 T kommen! hab mich bei der PH. Gmunden erkundigt.
auskunft war bei 3,5T gesamt ist schluß.
lg Gerhard
falsch mit B darfst du gesamt nicht über 3,5 T kommen! hab mich bei der PH. Gmunden erkundigt.
auskunft war bei 3,5T gesamt ist schluß.
lg Gerhard
Genau so sagt es auch das EU-Recht...:D
Klasse B=3500kg Zuggesamtgewicht
so ist es
4250kg gesamt zuggewicht geht mit B alleine, auch ohne E
aber nur dann (!) wenn der haneger max 750kg HZLGG hat
lg
g
falsch!!!! bei 3,5 T gesamt ist mit B schluß auskunft von der B.H Gmunden.
lg Gerhard
falsch!!!! bei 3,5 T gesamt ist mit B schluß auskunft von der B.H Gmunden.
lg Gerhard
Gerhar, ich glaub deine Behörde irrt!
Habe folgendes auf der HP einer Fahrschule gefunden:
Wann brauche ich eine Lenkerberechtigung der Klasse E zu B ?
Wenn ich mit meinem Zugfahrzeug (bis max. 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse) einen schweren, auflaufgebremsten Anhänger (über 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse) ziehen will, und :
die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen mehr als 3.500 kg ist
und/oder das Eigengewicht des Zugfahrzeuges kleiner ist als die höchstzulässige Gesamtmasse des AnhängersDie momentane Gesamtmasse des Anhängers darf dabei die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs lt. Zulassungsschein nicht überschreiten, auch die zulässige Stützlast darf nicht überschritten werden.
Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist allerdings trotzdem nur zulässig, wenn :
die (momentane, derzeitige) Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. bei geländegängigen PKW und Kombis (erkennbar an der Bezeichnung M1 im Zulassungs- und Typenschein) das 1,5-fache dieses Wertes übersteigt.
noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.Beachten Sie bitte: Wenn Ihr Zugfahrzeug als LKW genehmigt ist, benötigen Sie bei einer höchsten zulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge von mehr als 3.500 kg nach der Verordnung Nr 3821/85 des Rates der Europäischen Union ein EU-Kontrollgerät im Zugfahrzeug, falls Sie Transporte im Rahmen eines Gewerbebetriebes durchführen!!!
Maximal erlaubte Geschwindigkeit E zu B :
Ort/Freiland/Autostraße/Autobahn 50/70/80/80 km/h
Bei Kraftfahrzeugen bis 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger (z.B. Wohnwagen) ist keine eigene Vignette für den Anhänger erforderlich.
falsch mit B darfst du gesamt nicht über 3,5 T kommen! hab mich bei der PH. Gmunden erkundigt.
auskunft war bei 3,5T gesamt ist schluß.
lg Gerhard
hallo gerhard
das mit den 4250kg also 3500 + 750 kg stimmt schon
Ziehen von leichten Anhängern
Leichte ungebremste Anhänger (höchste zulässige Gesamtmasse bis 750 kg) dürfen Sie ziehen, wenn
Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs mehr als doppelt so schwer ist wie die momentane Gesamtmasse des AnhängersWenn das Gewichtsverhältnis nicht passt, müssen Sie nur ein paar Teile der Ladung vom Anhänger wieder entfernen (und zB ins Auto umladen), bis das Gewicht stimmt.
Die schwerste erlaubte Kombination ist für B-Besitzer 3500 kg + 750 kg = 4250 kg höchste zulässige Gesamtmasse.
Schau mal hier....:
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis#EU-Fahrerlaubnisklassen
In der Spalte zu Klasse B stehen rechts am Ende die Definitionen dazu...
Schau mal hier....:
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis#EU-Fahrerlaubnisklassen
In der Spalte zu Klasse B stehen rechts am Ende die Definitionen dazu...
sinnvoller ist es im FSG nachzuschauen und da steht drinn
Klasse B:
leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)
schwere Anhänger nur, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Anhängers nicht 3.500 kg übersteigen und das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt
für alle anderen Anhänger gilt: Klasse B+E notwendig
Mondmann
03.12.2009, 22:25
Hallo,-
in meinem FS vom 28.7.1959 steht unter B:
Kraftwagen........und mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500kg,
auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger oder, sofern die Summe der höchsten zulässigen
Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500kg nicht übersteigt, ein Anhänger gezogen wird, dessen
höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt,
Da ist, glaube ich, der Knackpunkt ... " beider Fahrzeuge 3500kg nicht übersteigt "
An E geht da nichts vorbei.
Das Thema hatten wir schon einmal sehr ausgiebig.
Liebe Grüsse
Mondmann
NS: Der FS kostete mich seinerzeit mit Übungsfahrten keine Schilling 200.-
C machte ich beim Bundesheer,
A im leicht fortgeschrittenen Alter:D:D:D:D:D
" Der Wüde auf der Maschin..":D:D:D:D:D
Mondmann
03.12.2009, 22:29
Hallo,-
interessant, das sehe ich gerade, in meinem " rosa Papierl" steht gar nichts von einem leichten
Anhänger mit 750 kg.
Im obigen Beitrag zitierte ich wörtlich aus dem FS.
Liebe Grüsse
Mondmann
Mondmann
03.12.2009, 22:52
Hallo,-
neugierig geworden, ein Blick zum ÖAMTC, ganz eindeutig, wie auch schon oben geschrieben,
FS B : 3500kg + 750kg = 4250kg
So steht es zwar nicht in meinem Oldtimer - FS, wird aber schon so sein.
Liebe Grüsse
Mondmann
An mein Womo häng ich eh nichts dran.:D:D:D:D
FlorianNoe
03.12.2009, 23:16
Kraftwagen........und mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500kg,
auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger oder, sofern die Summe der höchsten zulässigen
Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500kg nicht übersteigt, ein Anhänger gezogen wird, dessen
höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt,
Einen leichten Anhänger kann man immer anhängen, egal wie hoch das HzGG des Zugfahrzeuges ist (solange es unter 3500kg bleibt ).
Leichter Anhänger ist definiert als ein Hänger mit max HzGG von 750kg, ab 751 kg ist es ein schwerer Hänger.
Rot markiert ist der Teil für leichter Anhänger, blau markiert ist der Teil für schwer Anhänger!
Auch ein runtertypisierter Klein-WoWa mit auflaufbremse und einem HzGG von 750 kg ist ein leichter Anhänger.
Drum sind ja einige Montagebusse mit einem leichten Hänger unterwegs, früher waren sie überladen, jetzt fahrt ein Teil im Hänger mit. Ist alles mit B-Schein zu fahren!
in meinem FS vom 28.7.1959 steht unter B:
Kraftwagen...... mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500kg, auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger oder, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500kg nicht übersteigt, ein Anhänger gezogen wird, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt
hallo
das thema hatten wir wirklich schon ausgiebig
man sollte eigentlich nicht annehmen das ein simpler schachtelsatz den mein zehnjähriger sohn gerade eben ungestuetzt einwandfrei interpretieren konnte erwachsenen menschen solche schwierigkeiten bereitet.
eventuell wird es ja mit heraushebungen klarer:
1.) kraftwagen und leichter anhaenger:
Kraftwagen.....mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500kg, auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger (oder, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500kg nicht übersteigt, ein Anhänger) gezogen wird, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
ein zugfahrzeug bis 3500kg mit einem leichten haneger bis 750kg (in summe also 4250kg zuggewicht) sind zulaessig
2.) kraftwagen und schwerer anhaneger:
Kraftwagen.....mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500kg, auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger(oder, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500kg nicht übersteigt, ein Anhänger) gezogen wird, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
auch ein zugfahrzeug und ein schwerer haenger sind zulaessig, dann aber duerfen beide zusammen ned mehr als 3500kg wiegen
egal welche BH sich da was einbildet:
beamtetes halbwissen steht keinsfalls ueber den bestimmungen in der stvo
lg
g
E....
Drum sind ja einige Montagebusse mit einem leichten Hänger unterwegs...
hallo
warum fahren die immer nur montags ...?
;-)
lg
g
hallo
...2.) kraftwagen und schwerer anhaneger:
Kraftwagen.....mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500kg, auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger(oder, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500kg nicht übersteigt, ein Anhänger) gezogen wird, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
auch ein zugfahrzeug und ein schwerer haenger sind zulaessig, dann aber duerfen beide zusammen ned mehr als 3500kg wiegen
...
lg
g
um ganz korrekt zu sein, dürftest du nicht "wiegen" schreiben, ...
und ganz genau genommen, darf ein Gespann (mit einem schweren Hänger) nie die 3500kg wiegen:
Beispiel:
hzGg Zugfarhzeug 2200kg
hzGg Hänger 1300kg
Stüzulast 70kg
tatsächlich kann man das Zugfahrzeug jedoch nicht bis zu den möglichen 2200kg beladen sonder muss es um die Stützlast leichter sein (2130kg), damit es im angehängten Zustand nicht schwerer als die 2200kg ist
somit maximal mögliches Momentangewicht 3430kg
um ganz korrekt zu sein, dürftest du nicht "wiegen" schreiben, ...
und ganz genau genommen, darf ein Gespann (mit einem schweren Hänger) nie die 3500kg wiegen:
Beispiel:
hzGg Zugfarhzeug 2200kg
hzGg Hänger 1300kg
Stüzulast 70kg
tatsächlich kann man das Zugfahrzeug jedoch nicht bis zu den möglichen 2200kg beladen sonder muss es um die Stützlast leichter sein (2130kg), damit es im angehängten Zustand nicht schwerer als die 2200kg ist
somit maximal mögliches Momentangewicht 3430kg
hallo
du hast recht und auch nicht
;-)
es geht naemlich beim fuehrerschein garned um wiegen und um gewichte
es geht um die eingetragenen hoechstzulaessigen gesamtgewichte, also um das was im zulassungsschein steht
an diesen eingetragenen gewichten orientiert sich das fuehrerscheingesetz
und nicht an den tatsaechlichen gewichten
eine ueberladung ist immer nur aus dem gesichtspunkt der nichteinhaltung der vorgeschriebenen hoechtsgewichte, achslasten, radtraglasten ect strafbar
es ergibts sich jedoch keine konsequenz betreffend fahren ohne fuehrerschein oder aehnliches, daher ist die sache mit der stuetzlast zwar richtig bei der bestimmung der maximal moeglichen zuladung um innerhalb der hoechstzulaessigen gesamtgewichte zu bleiben, bei fuehrerscheinthema dagegen ist das thema obsolet ...
;-)
lg
g
stefferl
05.12.2009, 16:23
"Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg, auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger oder, soferne die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500 kg nicht übersteigt, ein Anhänger gezogen wird, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt."
Mondmann
05.12.2009, 17:21
Hallo Stefferl,-
hatten wir das nicht schon?
Liebe Grüsse
Mondmann