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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Winterlager



Ferdlnand
19.11.2009, 02:17
Hallo!

Ich habe vergangenen Samstag unseren Ivo ins Winterlager gestellt. Dabei musste ich eine Erklärung unterschreiben welche den Vermieter aller Haftung von Schäden entbindet. Also Feuer, Diebstahl, ev. herabfallender Teile u.s.w.
Verstehe natürlich dass bei entsprechender Versicherung bei den eingestellten Werten vermutlich eine enorme Prämie zu bezahlen ist, die den Einstellplatz erheblich verteuern würde.
Wie wird das bei euren Einstellplätzen gehandhabt, bzw. gibt es eine Versicherung die nur für den Stellplatz und dem Fahrzeugwert angepasst abgeschlossen werden kann?

lg Ferdl

Flüsterer
19.11.2009, 09:00
Ich denke mal, daß er sich die unterschriebene Erklärung rektal archivieren kann, wenn es hart auf hart kommt. So weit ich informiert bin, ist es der Vermieter sehr wohl haftbar, ein Recht, auf das Du har nicht verzichten kannst - geh mal zu einer kostenlosen Rechtsberatung, ob das so stimmt - wenn ja, dann grinsend unterschreiben:D:D:D

P.S. Verspätet alles Gute!

holiday
19.11.2009, 09:47
Ich denke mal, daß er sich die unterschriebene Erklärung rektal archivieren kann, wenn es hart auf hart kommt. So weit ich informiert bin, ist es der Vermieter sehr wohl haftbar, ein Recht, auf das Du har nicht verzichten kannst - geh mal zu einer kostenlosen Rechtsberatung, ob das so stimmt - wenn ja, dann grinsend unterschreiben:D:D:D

P.S. Verspätet alles Gute!

bei der benützung auf eigene gefahr ist der vermieter aus dem schneider .und mit dem schreiben ist er das auch.

das ist so wie mit parkplätzen deren benützung auf eigene gefahr ist

mr.chruris
19.11.2009, 09:59
Servus.

Ich muss doch auch für meinen Wohnungsinhalt eine eigene Versicherung abschließen die mit der Gebäudeversicherung nicht im Zusammenhang steht.
Brennt z.B. das Gebäude ab und ich habe nur Gebäudeschutz bekomme ich für den Inhalt auch nichts, obwohl der Inhalt dann auch meist unbrauchbar ist.

Betreffend Verzichtserklärung denke ich schon dass das Rechtskraft hat.
Warum darf (muss) ich nicht auf etwas verzichten (also durch die Unterschrift) auch wenn es das Gesetz vorsieht?

Auch auf ebay udgl. wird immer der Garantiefall u Gewährleistung durch den Verkäufer ausgeschlossen obwohl es lt. Gesetz diesen auch bei privatverkäufen gibt.

Unserer steht auch auf eigenes Risiko unter Dach. Würde ich das nicht akzeptieren wären die Kosten wesentlich höher.

seiwer
19.11.2009, 11:02
In Österreich herrscht Vertragsfreiheit; d.h. jeder kann mit jedem etwas vereinbaren. Diese Vereinbarung beinhaltet aber nur "ortsübliche Gegebenheiten". Der Vermieter ist also zur Sorgfalt berufen; d.h. z.B. bei herabfallenden Teilen (vom Dach) haftet er sehr wohl, wenn er das Risiko hat erkennen können und nichts dagegen getan hat.
Hat er dagegen etwas unternommen, dann haftet er nicht und der Schaden trifft denjenigen, der das Vermögen hat. (siehe ABGB). (siehe z.B. Dachlawinen, wenn der Gebäudeeigentümer Stangen aufgestellt hat oder auf das Risiko mittels einer Tafel hinweist)
Einen noch etwas besseren Schutz hat ein Kosument gegen einen Unternehmer - das hängt hier von der Anzahl der Stellplätze ab.
Im Einzelfall entscheidet immer ein Richter, wobei in Haftungsfragen eine klare Aussage nie möglich ist - zu unterschiedlich sind die Gegebenheiten und es kommt sehr oft auf Kleinigkeiten an.
Also: Eine Kaskoversicherung abschließen, und viele Gefahren sind gedeckt.
LG Werner

Flüsterer
19.11.2009, 16:12
Wobei ja auch eine wirklich recht preiswerte Teilkaskoversicherung so ziemlich alle am Einstellplatz möglichen Schäden ersetzt.

Dietlinde
19.11.2009, 19:18
Wollte gerade auch anmerken, dass man diese Probleme mit einer Kaskoversicherung
ausschliessen kann
Auch wir mussten diese Verzichtserklärung unterschreiben. Durch die Kasko ist das Problem aber vom Tisch.

Ferdlnand
20.11.2009, 00:23
Hallo!
Ich bin sicher kein Versicherungsspezialist. Dennoch wäre ich mir nicht so sicher ob eine Teil oder Vollkaskoversicherung z.B.im Brandfall zahlen müsste wenn das Winterlagen in Flammen aufgeht. Hier sollte doch in erster Linie die Elementarversicherung des Hauseigentümers für die Schäden aufkommen. Wenn nun aber aus Kostengründen nur die Bausubstanz versichert ist und ein Haftungsausschluss gegenüber dem Vermieter unterschrieben wurde sehe icheigentlich keinen Grund weshalb die Kasko für den Schaden aufkommen sollte.
Ich wüsste eigentlich auch keinen Versicherer der mein Fahrzeug mit einer Art Zeitwertkasko in die Pflicht nehmen würde. Wenn es sowas gibt bitte ich euch um entsprechende Information.
Meine Gedanken gehen jetzt aber eher in die Richtung ob der Vermieter mein Fahrzeug mit einem angenommenen Wert von z.B. € 15.000 in meinem Namen in seine Elementar einbeziehen kann.
Die Versicherungsprämie sollte sich einer so geringen Deckungserhöhung ja so gewaltig niederschlagen und würde auch ich bezahlen. Hat diesbezüglich jemand Erfahrungswerte ob dies überhaupt möglich ist?
Werde mich auch mit meinem Versicherungsmakler in Verbindung setzen.
lg Ferdl

holiday
20.11.2009, 09:37
Hallo!
Ich bin sicher kein Versicherungsspezialist. Dennoch wäre ich mir nicht so sicher ob eine Teil oder Vollkaskoversicherung z.B.im Brandfall zahlen müsste wenn das Winterlagen in Flammen aufgeht. Hier sollte doch in erster Linie die Elementarversicherung des Hauseigentümers für die Schäden aufkommen. Wenn nun aber aus Kostengründen nur die Bausubstanz versichert ist und ein Haftungsausschluss gegenüber dem Vermieter unterschrieben wurde sehe icheigentlich keinen Grund weshalb die Kasko für den Schaden aufkommen sollte.
Ich wüsste eigentlich auch keinen Versicherer der mein Fahrzeug mit einer Art Zeitwertkasko in die Pflicht nehmen würde. Wenn es sowas gibt bitte ich euch um entsprechende Information.
Meine Gedanken gehen jetzt aber eher in die Richtung ob der Vermieter mein Fahrzeug mit einem angenommenen Wert von z.B. € 15.000 in meinem Namen in seine Elementar einbeziehen kann.
Die Versicherungsprämie sollte sich einer so geringen Deckungserhöhung ja so gewaltig niederschlagen und würde auch ich bezahlen. Hat diesbezüglich jemand Erfahrungswerte ob dies überhaupt möglich ist?
Werde mich auch mit meinem Versicherungsmakler in Verbindung setzen.
lg Ferdl


einzelne fahrzeuge versichern geht nicht,entweder den ganzen platz/halle und das kostet wirklich unsummen
oder eben eine teil-vollkasko und die zahlt das natürlich auch
dafür ist ja eine kasko da,damit sie schäden die von ausserhalb herbeigeführt werden deckt.

auf einem parkplatz zb von einem EKZ haftet auch nicht der betreiber des EKZ.

seiwer
20.11.2009, 16:11
Hallo!
Ich bin sicher kein Versicherungsspezialist. Dennoch wäre ich mir nicht so sicher ob eine Teil oder Vollkaskoversicherung z.B.im Brandfall zahlen müsste wenn das Winterlagen in Flammen aufgeht. Hier sollte doch in erster Linie die Elementarversicherung des Hauseigentümers für die Schäden aufkommen. Wenn nun aber aus Kostengründen nur die Bausubstanz versichert ist und ein Haftungsausschluss gegenüber dem Vermieter unterschrieben wurde sehe icheigentlich keinen Grund weshalb die Kasko für den Schaden aufkommen sollte.
lg Ferdl

Dazu kurz folgendes:
Eine Versicherung übernimmt ein Risiko, das in einer Polizze genau beschrieben ist. Eine Elementarversicherung (z.B. Feuer, Sturm) zahlt für ein Gebäude und - falls versichert - für bestimmte Inhalte im Gebäude. Selbstverständlich kann ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil auch gegen Feuer in einem Gebäude versichert werden. Versicherungsnehmer ist der Eigentümer oder es geht auch auf "fremde Rechnung"
Aber:
Für einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil kann auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungsform deckt wesentlich mehr Schäden ab als nur Feuer.
Aber auch Feuer (z.B. Kabelbrand); Die Vollkasko unterscheidet sich zur Teilkasko (oft auch Elementarkasko) im Wesentlichen dadurch, dass selbst verschuldete Schäden / Unfälle auch mitversichert sind bzw. wenn die Schuldfrage nicht exakt geklärt ist, oder lange andauert .... die Vollkasko den Schaden bezahlt. Der VN muss sich dann nicht mehr darum kümmern, ob auch die Versicherung wieder zu ihrem Geld kommt.
Wenn ein Fahrzeug bereits älter ist, dann wird nur der Zeitwert ersetzt (und nicht mehr der Neuwert). Derartige Versicherungen bieten in erster Linie ARBÖ und ÖAMTC an. Andere Versicherer nehmen diese Risiken nur, wenn ein Kunde voll dort versichert ist - als Einzelrisiko können sie es kaum wo unterbringen.
Also: Fragen Sie Ihre Versicherungsbetreuer oder noch besser Ihren Versicherungsmakler.
LG Werner

Ferdlnand
24.11.2009, 14:49
Hallo!

Ich hab nun folgende Informationen erhalten:

Falls eine Vollkasko oder Teilkasko vorhanden ist gibt es bei Hinterlegung des Kennzeichens das Garagen-Risiko. Nur möglich in Verbindung mit einer Kasko. Ohne Hinterlegung bei bestehender Kaskoversicherung entsprechender Schutz laut Ploizze. Da mein Fahrzeug über 10 Jahre alt ist, fällt diese Variante aus.
Es gibt jedoch die Möglichkeit das Fahrzeug gegen Feuer, aber nur gegen Feuer zu versichern.
Die Jahresprämie würde sich bei einem angenommenen Maximalwert von 15.000 € auf € 60.-- belaufen.
(Bei einer max. Deckungssumme von € 30.000.-- sind es € 105.--/Jahr)
Nur zur Info für ähnliche Situation.

lg Ferdl