Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfall und die spanische Versicherung
Weinbeisser
10.11.2009, 12:47
Hallo Allerseits,
ich habe hier (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=7823) schon von meinem Unfall in Spanien berichtet. Die österr. Vertretung der spanischen Versicherung ist in Vorleistung getreten und hat nach mittlerweile 3 Monaten einen Gutachter geschickt, der den Schaden besichtigt hat (5.900 EUR am Auto, 8.000 am WW).
Die spanische Versicherung hat sich jedoch noch immer nicht gemeldet. Ich bekomme von der österr. Vertretung immer nur die Auskunft, dass auf die Deckung gewartet werden muss. D.h. die spanische Versicherung des Unfallgegners muss prüfen, ob dieser zum Unfallzeitpunkt überhaupt bei ihr versichert war oder nicht. Erst wenn die sagen, dass sie dafür zuständig sind, kann ich meine Ansprüche bei der Versicherung geltend machen. Mir wurde gesagt, dass es keine gesetzliche Frist gibt, innerhalb der sie antworten müssen und es auch sein kann, dass sie mit der Auskunft warten, bis der Fall verjährt ist.
Einer meiner spanischen Geschäftspartner ist sogar persönlich nach Madrid zur Versicherung gefahren und hat mit der zuständigen Person gesprochen. Diese sagte ihm, dass der Fall bei ihnen aufliegt. Der Fall wird aber nicht bearbeitet, solange kein juristischer Druck auf die Versicherung ausgeübt wird.
Ich habe zwar eine Kfz- und Lenkerrechtsschutz-Versicherung. Über diese kann ich aber nichts einklagen, da weder das Auto, noch der Wohnwagen auf mich zugelassen sind und für diese Fahrzeuge auch keine Rechtsschutz-Versicherung besteht. Über den Lenkerrechtsschutz kann ich nur Schmerzensgeld, Verdienstentgang od. Schaden an persönlichen Gegenständen einfordern. Beim Unfall wurde niemand verletzt bzw. gab es keinen Schaden an persönlichen Gegenständen.
Ich habe mich auch schon an den österr. Versicherungsverband gewendet. Dieser hat bewirkt, dass der Gutachter geschickt wurde. Der österr. Versicherungsverband hat vor einem Monat dem spanischen Versicherungsverband gebeten, dass er sich um die Sache kümmert. Ich befürchte jedoch, dass die auch nichts machen werden.
Hat vielleicht jemand einen Tipp, ob es andere Möglichkeiten gibt, ohne Rechtsanwalt, die Versicherung zum Handeln zu bewegen? Es kann ja nicht sein, dass ich einen Rechtsanwalt brauche, nur um die Versicherung dazu zu bewegen, zu sagen ob sie dafür zuständig sind oder nicht. Wenn es um die Ausverhandlung der Schuldfrage geht, habe ich dafür Verständnis.
Harry
westbahnmichi
10.11.2009, 13:23
Hallo
Also wie du das schreibst schaut das nicht gut aus, auch mein Sohn hatte heuer einen Versicherungsfall im Ausland (Italien) er hat nach den ersten Problemen mit der Versicherung alles einem Rechtsanwalt übergeben der jetzt die Schadensforderung einklagt!!!
Ich sehe für deinen Fall nur die Möglichkeit von einem Rechtsanwalt einen Brief nach Spanien schreiben zu lassen damit die einmal beginnen etwas zu machen!!!
Eines kann ich aber nicht verstehen wenn du Rechtschutz versichert bist das die nichts zahlen??
Was ist das für eine Versicherungsanstalt???
Hallo!
1. Schaue in der RS-Polizze nach, ob nicht auch "Beratungs-RS" eingeschlossen ist.
Wenn ja, kannst Du zu einem Anwalt gehen und dich kostenlos beraten lassen.
Halte aber mit der RS-VU Rücksprache, welcher Anwalt hier am besten Bescheid weiß.
2. Sonst schreibe an die Spanische Versicherung selbst einen Brief (ins Spanische übersetzen lassen) und mache Deine Forderung geltend
d.h. Schaden lt. Gutachten
und Deine weiteren Kosten (Übersetzung, Telefonate etc.)
Bankkonto (IBAN) (oder Kontonummer+BIC) nicht vergessen.
Allgemeine Anmerkung:
Eine Versicherung gewährt nur Versicherungsschutz für einen Schaden der auch gedeckt ist; d.h. wofür auch eine Prämie bezahlt wurde. Die Lenker-RS deckt eben nur persönliche Schäden;
sollte aber der Eigentümer eine RS-Versicherung für das Fahrzeug haben, dann besteht Deckung aus dieser Versicherung.
Alles Gute und berichte bitte weiter!
Werner
Skorpion
10.11.2009, 13:46
Hallo Allerseits,
ich habe hier (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=7823) schon von meinem Unfall in Spanien berichtet. Die österr. Vertretung der spanischen Versicherung ist in Vorleistung getreten und hat nach mittlerweile 3 Monaten einen Gutachter geschickt, der den Schaden besichtigt hat (5.900 EUR am Auto, 8.000 am WW).
Die spanische Versicherung hat sich jedoch noch immer nicht gemeldet. Ich bekomme von der österr. Vertretung immer nur die Auskunft, dass auf die Deckung gewartet werden muss. D.h. die spanische Versicherung des Unfallgegners muss prüfen, ob dieser zum Unfallzeitpunkt überhaupt bei ihr versichert war oder nicht. Erst wenn die sagen, dass sie dafür zuständig sind, kann ich meine Ansprüche bei der Versicherung geltend machen. Mir wurde gesagt, dass es keine gesetzliche Frist gibt, innerhalb der sie antworten müssen und es auch sein kann, dass sie mit der Auskunft warten, bis der Fall verjährt ist.
Einer meiner spanischen Geschäftspartner ist sogar persönlich nach Madrid zur Versicherung gefahren und hat mit der zuständigen Person gesprochen. Diese sagte ihm, dass der Fall bei ihnen aufliegt. Der Fall wird aber nicht bearbeitet, solange kein juristischer Druck auf die Versicherung ausgeübt wird.
Ich habe zwar eine Kfz- und Lenkerrechtsschutz-Versicherung. Über diese kann ich aber nichts einklagen, da weder das Auto, noch der Wohnwagen auf mich zugelassen sind und für diese Fahrzeuge auch keine Rechtsschutz-Versicherung besteht. Über den Lenkerrechtsschutz kann ich nur Schmerzensgeld, Verdienstentgang od. Schaden an persönlichen Gegenständen einfordern. Beim Unfall wurde niemand verletzt bzw. gab es keinen Schaden an persönlichen Gegenständen.
Ich habe mich auch schon an den österr. Versicherungsverband gewendet. Dieser hat bewirkt, dass der Gutachter geschickt wurde. Der österr. Versicherungsverband hat vor einem Monat dem spanischen Versicherungsverband gebeten, dass er sich um die Sache kümmert. Ich befürchte jedoch, dass die auch nichts machen werden.
Hat vielleicht jemand einen Tipp, ob es andere Möglichkeiten gibt, ohne Rechtsanwalt, die Versicherung zum Handeln zu bewegen? Es kann ja nicht sein, dass ich einen Rechtsanwalt brauche, nur um die Versicherung dazu zu bewegen, zu sagen ob sie dafür zuständig sind oder nicht. Wenn es um die Ausverhandlung der Schuldfrage geht, habe ich dafür Verständnis.
Harry
Hallo Harry
Gibt es vielleicht eine ÖAMTC Mitgliedschaft oder Schutzbrief lautend auf den Zulassungsbesitzer des Autos u WoWa.
Wenn ja, dann erkundige Dich dort wieweit die Dir helfen können
Sonst soöötest Du mit dem Versicherer des Autos u WoWa sprechen wie weit Dir diese bei Abschluß einere ordentlichen RS-Versicherung, auf dem Kulanzweg entgegenkommen.
Ohne Anwalt wirst Du wenig Chancen haben, wobei eine Klage nur ein Anwaltsbüro in Spanien einbringen kann (die Versicherungen haben da aber gute Kontakte)
Hoffe es ist etwas brauchzbares dabei.
Liebe Grüße aus Melk
Skorpion
Weinbeisser
10.11.2009, 15:45
Hallo nochmal!
es ist in der Tat so, dass meine Rechtsschtuzversicherung nicht zahlt. Ich habe zwar KFZ- und Lenkerrechtsschutz. Die KFZ zahlt nur, wenn das Auto oder der WW auf mich zugelassen ist. Die Lenkerrechtsschutz zahlt zwar wenn ich ein Auto lenke, das nicht auf mich zugelassen ist, aber nicht für Schäden am Fahrzeug, sondern nur für persönliche Schäden. Ich bin bei der HDI versichert. Ich nehme aber an, dass es bei anderen Versicherern nicht anders ist.
Für das Auto gibt es eine ÖAMTC-Mitgliedschaft und einen Schutzbrief, für den WW eine Mitgliedschaft beim ARBÖ. Der ARBÖ hat keine Rechtsberatung. Bei der ÖAMTC-Rechtsberatung war ich auch schon. Die sagten, ich soll ein Gutachten machen lassen und das an die Versicherung schicken. Dieses liegt jetzt beim österr. Schadensregulierer der span. Versicherung auf. Mehr kann der ÖAMTC auch nicht für mich tun.
Für das Auto bzw. WW gibt es keine Rechtsschutzversicherung. Die beiden Fahrzeuge sind auch bei unterschiedlichen Versicherungen angemeldet und auf unterschiedliche Personen zugelassen.
Ich verstehe nicht, warum die Versicherung erst was macht, wenn ein Anwalt eingreift. Es muss ja jede europäische KFZ-Versicherung einen Schadensregulierer in Österreich haben (in meinem Fall ist die Dekra der Schadensregulierer), bei welchem ich meine Ansprüche geltend machen kann. Wozu brauche ich dann einen Rechtsanwalt? Sollte das nicht die Aufgabe des Schadensregulierers sein?
hier ein Auszug aus der ÖAMTC Homepage (http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1099038&menu_active=0191)
Schadenersatzforderungen
Übrigens können die Schadenersatzforderungen gegenüber der ausländischen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nun bequem in Österreich mit einem österreichischen Schadenregulierer abgewickelt werden. Weigert sich die ausländische Versicherung, den Schaden zu bezahlen, kann auch eine Klage in Österreich eingebracht werden.
Von einer bequemen Abwicklung habe ich bis jetzt noch nichts bemerkt. Hier wird überhaupt nichts abgewickelt. Wenn ich dort anrufe erhalte ich immer die selbe Auskunft - Man wartet noch auf die Deckung.
Ist es nicht die Aufgabe des Schadensregulierers, bei der spanischen Versicherung zu intervenieren? Wenn der Versicherungsverband bei der Dekra nicht interveniert hätte, wäre bis jetzt noch kein Gutachter gekommen.
Und wofür zahlt jeder Versicherter seine Prämien, wenn sich die Versicherung dann doch vor dem Zahlen drückt?
Harry
Skorpion
10.11.2009, 16:39
Hallo nochmal!
es ist in der Tat so, dass meine Rechtsschtuzversicherung nicht zahlt. Ich habe zwar KFZ- und Lenkerrechtsschutz. Die KFZ zahlt nur, wenn das Auto oder der WW auf mich zugelassen ist. Die Lenkerrechtsschutz zahlt zwar wenn ich ein Auto lenke, das nicht auf mich zugelassen ist, aber nicht für Schäden am Fahrzeug, sondern nur für persönliche Schäden. Ich bin bei der HDI versichert. Ich nehme aber an, dass es bei anderen Versicherern nicht anders ist.
Für das Auto gibt es eine ÖAMTC-Mitgliedschaft und einen Schutzbrief, für den WW eine Mitgliedschaft beim ARBÖ. Der ARBÖ hat keine Rechtsberatung. Bei der ÖAMTC-Rechtsberatung war ich auch schon. Die sagten, ich soll ein Gutachten machen lassen und das an die Versicherung schicken. Dieses liegt jetzt beim österr. Schadensregulierer der span. Versicherung auf. Mehr kann der ÖAMTC auch nicht für mich tun.
Für das Auto bzw. WW gibt es keine Rechtsschutzversicherung. Die beiden Fahrzeuge sind auch bei unterschiedlichen Versicherungen angemeldet und auf unterschiedliche Personen zugelassen.
Ich verstehe nicht, warum die Versicherung erst was macht, wenn ein Anwalt eingreift. Es muss ja jede europäische KFZ-Versicherung einen Schadensregulierer in Österreich haben (in meinem Fall ist die Dekra der Schadensregulierer), bei welchem ich meine Ansprüche geltend machen kann. Wozu brauche ich dann einen Rechtsanwalt? Sollte das nicht die Aufgabe des Schadensregulierers sein?
hier ein Auszug aus der ÖAMTC Homepage (http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1099038&menu_active=0191)
Schadenersatzforderungen
Übrigens können die Schadenersatzforderungen gegenüber der ausländischen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nun bequem in Österreich mit einem österreichischen Schadenregulierer abgewickelt werden. Weigert sich die ausländische Versicherung, den Schaden zu bezahlen, kann auch eine Klage in Österreich eingebracht werden.
Von einer bequemen Abwicklung habe ich bis jetzt noch nichts bemerkt. Hier wird überhaupt nichts abgewickelt. Wenn ich dort anrufe erhalte ich immer die selbe Auskunft - Man wartet noch auf die Deckung.
Ist es nicht die Aufgabe des Schadensregulierers, bei der spanischen Versicherung zu intervenieren? Wenn der Versicherungsverband bei der Dekra nicht interveniert hätte, wäre bis jetzt noch kein Gutachter gekommen.
Und wofür zahlt jeder Versicherter seine Prämien, wenn sich die Versicherung dann doch vor dem Zahlen drückt?
Harry
Hallo Harry
Habe mich meinem Versicherungsberater über diesen Fall unterhalten.
Er meint folgendes: Geh zu einem Anwalt und laß Dich beraten wie Du vorgehen sollst und er soll einen Brief an den Schadenregulierer schreiben mit einer Fristsetzung, ansonsten Klage. Vfielleicht bringt das etwas Bewegung in die Sache
Liebe Grüße aus Melk
Skorpion
Ich würde mich auch einmal mit der spanischen Botschaft in Verbindung setzen, die können dir vielleicht einen RA mit Spanien-Verbindung nennen.
und seine Kosten soll er auch gleich in die begutachtete Schadenssumme einrechnen.
p.s. meine Frau und ihre Geschwister murksen seit 3 Jahren in einer Erbangelegenheit mit Spanien herum. Bald wird von der noch zu verkaufenden Eigentumswohnung nichts mehr übrig sein.
Doch: die Behörden und Rechtsanwälte haben dran verdient :(:mad:
Mondmann
10.11.2009, 20:04
Hallo Harry,-
leider kann ich Dir keinen Tipp geben, vielleicht zum Trost :rolleyes: eine ähnliche " spanische " Geschichte,
die mir ein deutsches Ehepaar am CP " Ole`" in Oliva erzählte. Kurzform:
Geparkter PKW, ein span. WoWagespann streift beim Vorbeifahren mit dem WoWa den
geparkten PKW, der span. Lenker springt heraus , entschuldigt sich wortreich, Schadensaufnahme,
Fotos usw. ... Das passierte im Jänner 2009.
Stand im Oktober 2009: In so einem Fall, ist die Versicherung des PKW zu 70%, die des WoWa zu
30% zum Schadenersatz verpflichtet. ( Span. Recht:D:D:D)
Nur konnten sich die beiden Versicherungen noch nicht einigen, welche den Kfz-Sachverständigen
stellen soll.:mad::mad::mad:
Der Camper aus der BRD, seit Sept. 2009 wieder am Campingplatz verbrachte schon - zusammen-
gezählt- Wochen in der Werkstatt und wartete auf den Sachverständigen, und wartete, und wartete...
Bin schon neugierig, was er mir im September 2010 erzählen wird.
In der EU wird von Brüssel aus alles geregelt, naja fast alles.
Nur keinen Blechschaden im EU-Ausland.
Liebe Grüsse
Mondmann
mr.chruris
11.11.2009, 05:31
Servus.
Seit wir bei der EU sind ist ja alles vieeeel einfacher http://www.smilies.4-user.de/include/Optimismus/smilie_op_001.gif (http://www.smilies.4-user.de)
Da du Geschäftspartner in Spanien hast, wäre es am zielführendsten über diesen einen Anwalt einzuschalten der Druck auf die Versicherung ausübt.
westbahnmichi
11.11.2009, 08:34
Hallo nochmal!
Ich bin bei der HDI versichert.
Hallo
Will hier sicher keine Disskusion über Versicherungen auslösen, aber ich denke hier wurde am falschen Platz gespart!!!
Nochmals die einzige Chance die du haben wirst, alles über einen Rechtsanwalt abzuwickeln!!!
Wünsch dir jedenfalls viel Glück bei der Abwicklung!!!
Weinbeisser
11.11.2009, 09:39
Hallo!
Danke für eure Empfehlungen! Ich werde jetzt über einen spanischen Rechtsanwalt meine Schadensersatzansprüche bei der Versicherung anmelden, sobald ich vom österr. Schadensregulierer die Gutachten bekommen habe. Ich hoffe, ich bekomme diese und muss sie nicht auf Spanisch übersetzen lassen, damit sie anerkannt werden. Das wäre die nächste Hürde.
Weil hier erwähnt wurde, dass die HDI keine gute Versicherung ist: ich habe mich mit diesem Thema noch nicht befasst und mir fehlen auch die Erfahrungen, um eine gute von einer schlechten Versicherung zu unterscheiden. Kennt jemand eine Rechtsschutzversicherung, die in diesem Fall einen Anwalt gezahlt hätte, bzw. welche Art von Versicherung ich da brauche, wenn die Fahrzeuge, mit denen ich unterwegs bin nicht auf mich zugelassen sind.
Ich habe aus dieser Sache gelernt und möchte für den Wohnwagen eine Vollkasko-Versicherung abschließen. Geht das noch bei einem 8 Jahre alten Modell? Gibt es empfehlenswerte Versicherungen?
Danke für eure Unterstützung!
Harry
46erkurt
11.11.2009, 11:21
Hallo!
Meines Wissens nach werden nur Fahrzeuge bis zu einem Fahrzeugalter von zehn Jahren vollkaskoversichert.
Kurt
Skorpion
11.11.2009, 12:26
Hallo!
Danke für eure Empfehlungen! Ich werde jetzt über einen spanischen Rechtsanwalt meine Schadensersatzansprüche bei der Versicherung anmelden, sobald ich vom österr. Schadensregulierer die Gutachten bekommen habe. Ich hoffe, ich bekomme diese und muss sie nicht auf Spanisch übersetzen lassen, damit sie anerkannt werden. Das wäre die nächste Hürde.
Weil hier erwähnt wurde, dass die HDI keine gute Versicherung ist: ich habe mich mit diesem Thema noch nicht befasst und mir fehlen auch die Erfahrungen, um eine gute von einer schlechten Versicherung zu unterscheiden. Kennt jemand eine Rechtsschutzversicherung, die in diesem Fall einen Anwalt gezahlt hätte, bzw. welche Art von Versicherung ich da brauche, wenn die Fahrzeuge, mit denen ich unterwegs bin nicht auf mich zugelassen sind.
Ich habe aus dieser Sache gelernt und möchte für den Wohnwagen eine Vollkasko-Versicherung abschließen. Geht das noch bei einem 8 Jahre alten Modell? Gibt es empfehlenswerte Versicherungen?
Danke für eure Unterstützung!
Harry
Hallo Harry
Zum Thema Versicherung:
Es gibt grundsätzlich keine schlechte Versicherung, es gibt nur gute und schlechte Versicherungsberater.
Wenn der Zulassungsbesitzer für die beiden Fahrzeuge eine KFZ-RS Versicherung (mit Gültigkeitsbereich Europa) gehabt hätte, dann hätte diese Versicherung den Anwalt bezahlt, da der Versicherungsschutz auf den berechtigten Lenker Übergeht.
Wegen Abklärung für Zukünftige Versicherungsfragen (RS u Vollkasko) wende Dich am besten an einen unabhängigen Versicherungsmakler, der sich dann darum kümmert, daß Du die richtigen Deckungen hast und der auch schauen wird, wo er den Wohnwagen vollkaskoversichern kann.
Liebe Grüße aus Melk
Skorpion
stefferl
15.11.2009, 00:36
Selbstverständlich hat der ARBÖ auch eine Rechtsberatung. Habe ich selbst vorigen Winter in Anspruch genommen. Allerdings denke ich, dass der Wohnwagen keine ARBÖ-Mitgliedschaft haben wird, sondern eine CCA-Mitgliedschaft. Das ist der dem ARBÖ angegliederte Campingverband. Und das wird sicher den Unterschied ausmachen.
Weinbeisser
17.11.2009, 13:41
Hallo,
ich habe heute per Mail die Info von der spanischen Versicherung bekommen, dass der Schaden nicht gedeckt ist, weil mein Unfallgegner die Versicherungsprämie nicht bezahlt hat. Die entsprechenden Dokumente, die das belegen werden nachgereicht.
Ich nehme an, dass ich jetzt den Schaden beim Unfallgegner selbst einfordern muss.
Hat jemand eine Idee, wie da am besten vorzugehen ist? So wie es aussieht werde ich um mein Geld umfallen. Der Unfallgegner hat nicht den Eindruck gemacht, dass er gut verdient bzw. kreditwürdig ist. Er ist 24 Jahre alt, daher glaube ich auch nicht, dass er schon viel gespart hat.
Beim Googeln habe ich gefunden, dass es in Deutschland einen Verein Verkehrsopferhilfe (http://www.verkehrsopferhilfe.de/) gibt, der in solchen Fällen einspringt. Gibt es einen derartige Organistaion vielleicht auch in Österreich?
Harry
Mondmann
17.11.2009, 18:42
Hallo Harry,-
das ist ja ganz grosse Sch...., das spanische Recht ganz grosse Sch...:eek::eek::eek::eek:
In Ö egal ob Alko-Unfall, oder dein Unfallgegener hat die Prämie nicht bezahlt, die Versicherung
in Ö zahlt zunächst und holt sich im Regressweg ihr Geld zurück oder auch nicht ( aber 30 Jahre
sind schon sehr lang ).
Aber mit der Ablehnung per E-Mail würde ich mich nicht zufrieden geben, hol Dir beim ARBÖ
oder beim ÖAMTC eine Rechtsauskunft ein, wie tatsächlich die rechtliche Sache in Spanien
liegt. ( Spanien dürfte am BALKAN :D:D:D:D liegen)
Gott bevor, wie ist die Situation nach einem Unfall mit Personenschaden?
Ansonsten bleibt Dir nur der Weg, zwei, drei Ukrainer, da gibt es jede Menge, engagieren und dem
jungen Spanier einen Besuch abstatten.
Auf alle Fälle, ich hoffe auf einen möglichst positiven Ausgang für Dich.
Liebe Grüsse
Mondmann
Mondmann
17.11.2009, 18:48
Hallo Harry,-
da muss doch etwas oberfaul sein, die SCH...Versicherung in Spanien braucht d r e i !!!! Monate
um Dir per E-Mail mitzuteilen, dass die Prämie ihres Versicherungsnehmers nicht rechtzeitig
bezahlt wurde?
Mondmann
stefferl
17.11.2009, 23:11
Ich habe heute vom ARBÖ die Unterlagen für meine Rechtsschutzversicherung 2010 bekommen. Vielleicht nützt dir das was, es steht unter anderem drinnen:LENKER-RECHTSSCHUTZ umfasst Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz sowie Führerschein-Rechtsschutz für jene Fälle, in denen Sie oder eine der mitversicherten Personen ein Kfz lenken, das weder auf Sie selbst noch auf eine mitversicherte Person zugelassen ist.
Hallo,
ich habe heute per Mail die Info von der spanischen Versicherung bekommen, dass der Schaden nicht gedeckt ist, weil mein Unfallgegner die Versicherungsprämie nicht bezahlt hat. Die entsprechenden Dokumente, die das belegen werden nachgereicht.
Ich nehme an, dass ich jetzt den Schaden beim Unfallgegner selbst einfordern muss.
Hat jemand eine Idee, wie da am besten vorzugehen ist? So wie es aussieht werde ich um mein Geld umfallen. Der Unfallgegner hat nicht den Eindruck gemacht, dass er gut verdient bzw. kreditwürdig ist. Er ist 24 Jahre alt, daher glaube ich auch nicht, dass er schon viel gespart hat.
Beim Googeln habe ich gefunden, dass es in Deutschland einen Verein Verkehrsopferhilfe (http://www.verkehrsopferhilfe.de/) gibt, der in solchen Fällen einspringt. Gibt es einen derartige Organistaion vielleicht auch in Österreich?
Harry
Hallo
Mir ist es vor einigen jahren in kroatien so ergangen.hatte einen unfall mit einem gastarbeiter aus jugo der in BRD gearbeitet hat und auch sein auto dort angemeldet hatte. schuldfrage eindeutig geklärt-er fuhr mir hinten drauf.leider hatte er eine gefälschte grüne versicherungskarte und somit blieb der schaden an mir hängen.hatte seine adresse aus BRD wo auch mein anwalt die briefe hinschickte ,der erste wurde angenommen dann kamen alle zurück.auch die polizei konnte den lenker nicht finden-jugos.nach 4jahren hörte meine rechtschutzversicherung auf mit den ermittlungen und ich blieb auf damals 34000schilling sitzen.fahre nur mehr mit kasko ins ausland,war mir eine lehre.hoffe dir gehts nicht auch so.
lg
tabbi
Hallo!
Ja, da wirst Du vermutlich selbst für den Schaden aufkommen müssen.
Die EU hat eine Richtlinie verabschiedet, die die Schadenersatzansprüche innerhalb der EU regeln soll. Aber Spanien hat meines Wissens diese Richtlinie noch nicht umgesetzt.
In Österreich ist es so, dass jeder der eine gültige Nummertafel montiert hat, auch versichert ist; auch dann wenn die Prämie nicht bezahlt wurde. (Das ergibt immer Probleme, wenn z.B. ein Türke in die Türkei fährt und dort das Auto läßt, keine Prämien mehr bezahlt, herumfährt und in z.B. 5 Jahren einen Unfall hat und die Österr, Versicherung dann bezahlen muß)
Ob es sinnvoll ist einen mittellosen(?) Spanier zu klagen ist eine andere Frage.
Leider - in Zukunft eine Kasko abschließen - die Autofahrerklubs haben Angebote für eine Zeitwertkasko im Sinne Urlaubskasko (d.h. also für zB. 30 Tage)
LG Werner
Weinbeisser
24.03.2010, 18:02
Hallo allerseits,
ich hole den Thread wieder nach vor, da es wieder Neuigkeiten in diesem Fall gibt.
Im November habe ich von der spanischen Versicherung die Info bekommen, dass der Schaden nicht gedeckt ist, weil der Unfallgegner seine Prämie nicht gezahlt hat. Daraufhin hat der öst. Versicherungsverband meine Forderungen beim spanischen Garantiefonds eingereicht.
Ende letzter Woche habe ich vom Versicherungsverband die Info bekommen, dass der spanische Garantiefonds den Schaden lt. Kostenvoranschlag deckt. Ich habe mich gefreut und die Formulare gleich ausgefüllt. Am Dienstag kam dann wieder ein Schreiben vom Versicherungsverband: Die spanische Versicherung hat mitgeteilt, dass sie nun doch die Deckung übernimmt und akzeptiert, dass der Spanier die Alleinschuld am Unfall hat.
Dies hat zur Folge, dass der Versicherungsverband den Fall wieder an die DEKRA übergibt. Die DEKRA meint, dass die Spanier nur die tatsächlichen Reparaturkosten ersetzen, und dass es problematisch ist, weil das kaputte Auto als Havarie verkauft wurde.
Die DEKRA meinte weiters, dass es sicher länger dauern wird, bis ich das Geld bekomme, und ich eventuell einen Rechtsanwalt einschalten sollte. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass es in Spanien eine Verjährungsfrist von nur einem Jahr gibt.
Ich finde, es ist eine Frechheit von der Versicherung, dass sie zuerst die Deckung abstreiten, danach doch zugeben und jetzt die Zahlung meines Schadens wieder hinauszögert, obwohl sie ja nicht umhinkommen, da sie das Alleinverschulden des Unfallgegners ja schon akzeptiert haben.
Ich hoffe, die Spanier ändern zwischendurch nicht wieder ihre Meinung und bestreiten das Alleinverschulden.
Das sieht alles sehr nach Verzögerungstaktik aus.
Harry
lupo1972
25.03.2010, 09:40
wow, Unfälle im Ausland sind noch immer kompliziert - selbst innerhalb der EU - sehr traurig.
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen - wenn Du eine RS-Versicherung hast, dann kostet der nix - ohne RSV kostet der aber auch nicht die Welt wenn er "nur" Deine Rechte klar macht (per Post) - was die Verjährung betrifft, genau deshalb würde ich einen Anwalt einschalten, da der genau weiß wie er was schreiben muß um keine Frist zu versäumen bzw. um nicht dann durch die Finger zu schauen.
VIEL GLÜCK!
Weinbeisser
25.03.2010, 11:42
Hallo,
ich habe zwar eine Lenker- und eine KFZ-Rechtsschutzversicherung, aber die übernimmt die Anwaltskosten nicht, da weder das Auto noch der Wohnwagen auf mich zugelassen ist. Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt nur, wenn ich einen persönlichen Schaden (Schmerzensgeld, Kleidung,...) einklagen möchte.
Harry
Hallo!
Danke dass Du uns weiterhin über den Fortgang informierst.
Die Verjährung dürfte kein Problem sein, wenn der Anwalt richtig handelt.
Zur Klarstellung der Rechtsschutz:
Wir unterscheiden folgende Schäden: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Der Benützer hat keinen dieser 3 Schadensarten erlitten. Den Sachschaden hat der Eigentümer der Fahrzeuge erlitten und der Eigentümer bekommt Schadenersatz aus einer Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflicht kommt dann zum Tragen, wenn ein Verschulden vorliegt bzw. im Bereich des Kfz haftet man in Österreich auch schon aus der "Innehabung" d.h. verschuldensunabhängig.
Es gibt also 4 Teilnehmer:
1. Der Lenker 2. der spanische Schadensverursacher 3. die Spanische Versicherung (vertreten durch eine in Ö ansässige Versicherung) 4. der Eigentümer der Fahrzeuge.
Die ersten 3 müssen den Schaden erledigen. Kommt es hiebei zu keiner Erledigung, dann kann der Eigentümer sich an den Lenker wenden. Da dieser aber schuldlos ist, trifft der Schaden denjenigen der das Vermögen hat, also den Eigentümer (er bleibt auf dem Schaden sitzen)
Es gibt also Bereiche, wo keiner einen Schaden bezahlt; deshalb gibt es dazu spezielle Versicherungen wie z.B. Kasko, Unfall, Kranken
Jeder der ein fremdes Fahrzeug in Betrieb nimmt bzw. verleiht muss das Risiko in Kauf nehmen oder sich eben versichern.
Es liegt nicht am Versichrungsberater (wie ein Beitrag oben anführt) sondern immer am Eigentümer; sparen ist gut, wenn man reich genug ist.
LG Werner
...
Es gibt also 4 Teilnehmer:
1. Der Lenker 2. der spanische Schadensverursacher 3. die Spanische Versicherung (vertreten durch eine in Ö ansässige Versicherung) 4. der Eigentümer der Fahrzeuge.
hallo werner
soweit so logisch
die variante dass die "fremde" versicherung zuerst die zustaendigkeit verweigert und dadurch eine heimische versicherung zustaendig wird, die sich dann aber unmittelbar vor der verjaehrung doch wieder fuer zustaendig erklaert ist mir aber neu und ziemlich perfide
wieder was gelernt:
egal was die versicherung behauptet, nachweislich schadenersatz einfordern, auch dann wenn sie sagt es ist gar nicht ihr versicherungsnehmer.
denn nur dann greift die verjaehrung nicht
lg
g
Sandra1975
27.03.2010, 17:46
http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschein-eu-europa/5895/5739/
In jedem europäischen Land gibt es diese "Grüne Karte-Büros" die bei Schwierigkeiten helfen. Habe hier nur die Infos zum deutschen Büro. Ich habe dazu mal einen Bericht im Fernsehen gesehen und die müssen wirklichg gut sein. Man selbst ist ja schon wegen Sprachschwierigkeiten etc. aufgeschmissen. Ganz zu schweigen von der anderen Rechtslage. (In manchen Ländern wird weniger ersetzt, als das im eigenen Land der Fall ist. In Deutschland ist ein Mietwagen bis zur Reperatur des eigenen Wagen üblich, in den Niederlanden nicht).
Aber hier müsstest Du auch das bei Euch gültige finden: http://www.vvo.at/grune-versicherungskarte-feiert-60-jahr-jubilaum.html
Oder warst Du dort vielleicht schon?
Mondmann
27.03.2010, 20:59
Hallo Harry,-
vielleicht hättest Du doch auf meinen Rat hören sollen, ein paar Ukrainer anheuern und dem spanischen
Unfalllenker einen Besuch abstatten.:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Liebe Grüsse
Mondmann