Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Womo Lkw
Halli Hallo
Habe eine Frage an Betroffene, welche Erfahrungen gibt es betr. Luftemisionsgesetz sprich Fahrverbot Wien, Nö, Bgl. für private Lkw vor 1992 erstm. angemeldet?
Bzw. welche praktikable Lösung habt Ihr für dieses Problem gefunden?
Halli Hallo
Habe eine Frage an Betroffene, welche Erfahrungen gibt es betr. Luftemisionsgesetz sprich Fahrverbot Wien, Nö, Bgl. für private Lkw vor 1992 erstm. angemeldet?
Bzw. welche praktikable Lösung habt Ihr für dieses Problem gefunden?
In einem anderen Camperforum ist gerade eine Diskussion über der Angabe des Wohnraumes für die Mitglieder.
Ich würde das auch hier so meinen. Jene die keinen wohnort aus ihrer näheren Umgebung angeben werde ich in Zukunft nach Möglichkeit ignorieren.
Ich denke, dass das eine leichte Möglichkeit wäre, die Mitglieder näher kennen zu lernen.
So jedenfalls gibt es keine Antwort, auch wenn ich sie hätte.
Wenn wir alle solche Schreiber ignorieren würden, würde das sicher anders werden.
Das gilt auf für Dich alf676, meint adolfo
In einem anderen Camperforum ist gerade eine Diskussion über der Angabe des Wohnraumes für die Mitglieder.
Ich würde das auch hier so meinen. Jene die keinen wohnort aus ihrer näheren Umgebung angeben werde ich in Zukunft nach Möglichkeit ignorieren.
Ich denke, dass das eine leichte Möglichkeit wäre, die Mitglieder näher kennen zu lernen.
So jedenfalls gibt es keine Antwort, auch wenn ich sie hätte.
Wenn wir alle solche Schreiber ignorieren würden, würde das sicher anders werden.
Das gilt auf für Dich alf676, meint adolfo
eigenartige Einstellung :confused::confused::confused:
Halli Hallo
Habe eine Frage an Betroffene, welche Erfahrungen gibt es betr. Luftemisionsgesetz sprich Fahrverbot Wien, Nö, Bgl. für private Lkw vor 1992 erstm. angemeldet?
Bzw. welche praktikable Lösung habt Ihr für dieses Problem gefunden?
Laut Österreichischem Kraftfahrgesetz ist ein Lastkraftwagen ein Kraftwagen (Z 3), der nach
seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder
zum Ziehen von Anhängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist.
Da ein Wohnmobil ganz sicher nicht vorwiegend zur Beförderung von Gütern geeignet ist,
kann es schon deshalb kein LKW sein.
Fahrverbote für LKW betreffen deshalb ein Wohnmobil nicht.
Ein Womo Lkw ist schon vom Begriff her nicht möglich.
lg
Verstehe die kryptische Wortmeldung nicht. Es gibt tatsächlich auch Vorgänge die nicht in jede Kategorie passen.
Bei Ausbau meines Fahrzeuges wurden zwar geringfügige technische Änderungen eingetragen, das Fahrzeug selbst ist jedoch Lkw geblieben, trotzdem es auf Grund der Einbauten für weitere Transporte
(außer der Einrichtung) ungeeignet ist.
eigenartige Einstellung :confused::confused::confused:
Ist meine erste Erfahrung in diesem Forum, keine Ahnung was Ihren Unmut verursacht hat.
Soll jedoch kein Geheimnis sein, bin aus Wien und für jeden Hinweis dankbar.
mr.chruris
08.11.2009, 21:38
In einem anderen Camperforum ist gerade eine Diskussion über der Angabe des Wohnraumes für die Mitglieder.
Ich würde das auch hier so meinen. Jene die keinen wohnort aus ihrer näheren Umgebung angeben werde ich in Zukunft nach Möglichkeit ignorieren.
Ich denke, dass das eine leichte Möglichkeit wäre, die Mitglieder näher kennen zu lernen.
So jedenfalls gibt es keine Antwort, auch wenn ich sie hätte.
Wenn wir alle solche Schreiber ignorieren würden, würde das sicher anders werden.
Das gilt auf für Dich alf676, meint adolfo
Hast ja Grundsätzlich recht odolfo, aber wenn, wie bei vielen hier, als ORT Österreich angegeben ist, kann man auch gar nichts angeben, denn mit Österreich kannst auch niemanden wirklich zuordnen oder kennenlernen.
Ich werde jetzt meinen auch ändern, auf z.B. EUROPA, was ja auch kein ORT ist genau wie Österreich *gg*
In einem anderen Camperforum ist gerade eine Diskussion über der Angabe des Wohnraumes für die Mitglieder.
Ich würde das auch hier so meinen. Jene die keinen wohnort aus ihrer näheren Umgebung angeben werde ich in Zukunft nach Möglichkeit ignorieren.
Ich denke, dass das eine leichte Möglichkeit wäre, die Mitglieder näher kennen zu lernen.
So jedenfalls gibt es keine Antwort, auch wenn ich sie hätte.
Wenn wir alle solche Schreiber ignorieren würden, würde das sicher anders werden.
Das gilt auf für Dich alf676, meint adolfo
oh adolfo, seien wir doch froh, dass wir nicht "in einem anderen camperforum" sind! so dürfen hier
auch alle damit rechnen, dass sie eben nicht ignoriert werden, nur weil sie leumundszeugnis, angabe
von wohnort und versicherungsnummer, e-card und trauzeugen sowie namen der eltern und grosseltern
lieber nicht angeben. die nächste stufe wäre, jemanden rauszuschmeissen, der "was falsches" sagt.
wieso kommt mir das so bekannt vor?
ich finde, jeder darf über sich erzählen was er möchte... aber warum soll jemand müssen? vielleicht
sucht ja jemand auch nur eine fachliche auskunft - ganz ohne zwischenmenschlichen bedürfnisse.
Ist meine erste Erfahrung in diesem Forum, keine Ahnung was Ihren Unmut verursacht hat.
Soll jedoch kein Geheimnis sein, bin aus Wien und für jeden Hinweis dankbar.
ui falsch verstanden?! hab gar keinen Unmut!
ich finde adolfos (as61828) Einstellung eigenartig
Halli Hallo
Habe eine Frage an Betroffene, welche Erfahrungen gibt es betr. Luftemisionsgesetz sprich Fahrverbot Wien, Nö, Bgl. für private Lkw vor 1992 erstm. angemeldet?
Bzw. welche praktikable Lösung habt Ihr für dieses Problem gefunden?
...
Verstehe die kryptische Wortmeldung nicht. Es gibt tatsächlich auch Vorgänge die nicht in jede Kategorie passen.
Bei Ausbau meines Fahrzeuges wurden zwar geringfügige technische Änderungen eingetragen, das Fahrzeug selbst ist jedoch Lkw geblieben, trotzdem es auf Grund der Einbauten für weitere Transporte
(außer der Einrichtung) ungeeignet ist.
also dann mach ich mal den Anfang
1. herzlich willkommen :D
2. leider kann ich dir nicht weiterhelfen, aber
3. stell doch dein Womo genauer vor, oder stell ein Bild ein, dann bekommst du vielleicht genauere Auskünfte
und 4. bastel dir eine schöne Signatur, schaut gleich viel freundlicher aus ;)
Flüsterer
09.11.2009, 08:58
In Wirklichkeit gitb es kein LKW WoMo, es gibt die Fahrzeugklasse "M1 - Wohnmobil". So Dein Fzg ein WoMo ist, ist es als solches zu typisieren (da gilt es dann natürlich die NoVa zu zahlen) und gut ist´s.
@Adolfo: Wenn Du schon etwas ignorieren möchtest, dann tu es einfach und schreib nicht darüber, das ist einem mit einer Frage gegenüber ned wirklich höflich:mad::mad:
Ich glaub das hätten die meisten gerne, das Womo als LKW zu typisieren, da könnten sich die Selbständigen die Mehrwertsteuer zurückholen. Leider spielt es das für die "Fertigprodukte'" nicht. Bei einem (selbst) ausgebautem Kastenwagen könnte ich mir das unter Umständen schon vorstellen. Aber sobald das Fahrzeug auf M1 typisiert ist, ist es auch hier vorbei.
schönen Wochenbeginn an alle
peterv
Flüsterer
09.11.2009, 10:35
Das stimmt so nicht ganz: Die Vorsteuerabzugsfähigkeit richtet sich nach dem Basisfahrzeug. Wenn der Ducato in der Liste aufschein -> wird vom FA akzeptiert. Und das nutzen viele Selbständige aus, wird als Büromobil deklariert und gut ists. Oft werden die Fzge dann auch so verwendet. Nur um die NoVa führt kein legaler Weg herum...
46erkurt
09.11.2009, 10:54
Hallöchen!
Hat zwar zur Fragestellung keinen Bezug, aber zumindest Angabe der Region wäre für gewisse Fragen von Vorteil. Was nützt einem Vorarlberger eine Firma im Burgenland die sein Problem lösen könnte.
Ansonsten pflichte ich den Ausführungen von gary vollkommen bei und finde es toll das unser Forum, im Gegensatz zu manch anderen, zensurfrei ist.
Kurt:)
Halli Hallo Alle zusammen
Danke für die nette Begrüßung.
Wollte keinen Kleinkrieg anzetteln, sondern bin wirklich von einem Problem betroffen.
Also von vorne: sind seit bald 40 Jahren in allen Richtungen unterwegs und haben in dieser Zeit
5 Fahrzeuge für unsere Zwecke adaptiert. Unser Letzter ist ein Mercedes 309 Kasten mit Serienhochdach. Der war zuvor natürlich im Fuhrpark einer Firma unterwegs. Wenn man die Einbauten als Ladegut betrachtet, war eine komplette Umtypiserung entbehrlich und kommt auf Grund der heutigen Auflagen nicht in Frage. Fenster und Anh.vr. sind eingetragen.
Das Fahrzeug ist perfekt für 2 Personen ausgerichtet und wurde über die Jahre optisch und technisch
mit viel Aufwand in Stand gehalten. Selbstverständlich laufend überprüft und für ok befunden. Obwohl das Fahrzeug hauptsächlich im Ausland unterwegs ist beschwert sich hier auch niemand wegen der ungerechneten Einnahmen im Bereich Steuern und Autobahngebühren.
Deswegen habe ich ein Problem zu akzeptieren, daß ich damit meinen privaten Parkplatz eigentlich
nicht einmal für die sinnlose jährliche Überprüfung verlassen dürfte. Übrigens ÖAMTC ist absolut
ahnungslos, gibt unausführbare Ratschläge und hält sich sonst heraus.
Es ist klar, daß die Betroffenen eigentlich gar nicht im Kernpunkt der Überlegung (falls es je eine Solche gegeben hat) gestanden haben und daher auf Grund der geringen Anzahl im Bereich
WM-Selbstausbauer und Offroadfans ignoriert wurden. Aber die verursachen mit Sicherheit nicht die
zu unterbindenden Schäden und die tatsächlich gemeinten haben eine Ausnahmegenehmigung.
liebe Grüße
Das stimmt so nicht ganz: Die Vorsteuerabzugsfähigkeit richtet sich nach dem Basisfahrzeug. Wenn der Ducato in der Liste aufschein -> wird vom FA akzeptiert. Und das nutzen viele Selbständige aus, wird als Büromobil deklariert und gut ists. Oft werden die Fzge dann auch so verwendet. Nur um die NoVa führt kein legaler Weg herum...
Wie sicher ist das? Auf der Liste des Finanzamtes wir z.b der Ducato nur als Kastenwagen oder als Pritsche gelistet. http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Listedervorsteuerab_5549/Kastenwagengem5derV_5550/_start.htm
Als Teilintegrierter fällt er meiner Meinung nach weder in die eine, noch in die andere Liste
lg peterv
Ergänzung:
Mehrwertsteuer oder Nova sind überhaupt kein Thema, das Fahrzeug ist vor 1992 erstmals zugelassen worden!
Flüsterer
09.11.2009, 12:06
NoVa ist ein Thema, wenn Du das Fzg umtypisierst, um der LKW - Fahrverbotsregel zu entkommen, denn da muß diese nachgezahlt werden.
Ducato wird Dir immer als Vorsteuerabzugsberechtigt akzeptiert werden, denn egal ob als zweisitzige Pritsche oder als 9-sitziger Bus ist es das Fahrzeug immer, nur eben nicht unter allen Bedingungen NoVa frei (also auch ein LKW mit mehr als 3 Sitzen und Nutzlast (den Wert weiß ich nicht genau) ist NoVa - pflichtig
NoVa ist ein Thema, wenn Du das Fzg umtypisierst, um der LKW - Fahrverbotsregel zu entkommen, denn da muß diese nachgezahlt werden.
Ducato wird Dir immer als Vorsteuerabzugsberechtigt akzeptiert werden, denn egal ob als zweisitzige Pritsche oder als 9-sitziger Bus ist es das Fahrzeug immer, nur eben nicht unter allen Bedingungen NoVa frei (also auch ein LKW mit mehr als 3 Sitzen und Nutzlast (den Wert weiß ich nicht genau) ist NoVa - pflichtig
Danke, mag sein aber ist nicht mein Kernproblem.
Bei meiner Anfrage bei der Prüfanstalt wurde diesbezüglich keine Forderungen gestellt.
Es handelt sich lediglich um eine geringfügig technische Änderung?
Vielmehr sind die Auflagen bez. der Einbauten und Gutachten dafür nach meinem Erfahrungen nicht
leicht zu bewerkstelligen.
... Obwohl das Fahrzeug hauptsächlich im Ausland unterwegs ist beschwert sich hier auch niemand wegen der ungerechneten Einnahmen im Bereich Steuern und Autobahngebühren.
Deswegen habe ich ein Problem zu akzeptieren, daß ich damit meinen privaten Parkplatz eigentlich nicht einmal für die sinnlose jährliche Überprüfung verlassen dürfte. Übrigens ÖAMTC ist absolut ahnungslos, gibt unausführbare Ratschläge und hält sich sonst heraus.
Es ist klar, daß die Betroffenen eigentlich gar nicht im Kernpunkt der Überlegung (falls es je eine Solche gegeben hat) gestanden haben und daher auf Grund der geringen Anzahl im Bereich WM-Selbstausbauer und Offroadfans ignoriert wurden. Aber die verursachen mit Sicherheit nicht die zu unterbindenden Schäden und die tatsächlich gemeinten haben eine Ausnahmegenehmigung.
liebe Grüße
Bitte? wovon sprichst du?
Willst du dich beklagen, dass du in Ö Steuern/Gebühren zaheln musst, auch wenn du haupsächlich im Ausland fährst?
Weshalb findest du bei einem vor 1992 zugelassenen Fahrzeug eine jährliche Überprüfung sinnlos?
Tut mir leid, aber ich kann dir im Momement überhaupt nicht folgen!
Bitte? wovon sprichst du?
Willst du dich beklagen, dass du in Ö Steuern/Gebühren zaheln musst, auch wenn du haupsächlich im Ausland fährst?
Warum solltest du nicht zur Überprüfung fahren dürfen, wenn ?
Weshalb findest du bei einem vor 1992 zugelassenen Fahrzeug eine jährliche Überprüfung sinnlos?
Tut mir leid, aber ich kann dir im Momement überhaupt nicht folgen!
Das geht offensichtlich den meisten Betroffenen so:
Wenn das Fahrzeug vor 1992 erstmalig zugelassen wurde und ein Lkw ist
besteht bereits seit 2006 Fahrverbot in Wien, Nö,Bgl und das gilt auch bis 3,5T Gesamtgewicht!
Ausnahmen für gewerbliche Fahrten ect.und das ist der Schwachsinn.
Halli Hallo
Habe eine Frage an Betroffene, welche Erfahrungen gibt es betr. Luftemisionsgesetz sprich Fahrverbot Wien, Nö, Bgl. für private Lkw vor 1992 erstm. angemeldet?
Bzw. welche praktikable Lösung habt Ihr für dieses Problem gefunden?
ich denk mal private LKW wirds nicht viel bis gar keine geben unter den campern
ich denk mal private LKW wirds nicht viel bis gar keine geben unter den campern
Genau deswegen kommt die Verordnung einer Enteignung gleich!
Von ca 40.000 ges. betroffenen Fahrzeugen kommen vielleicht 2 -3000 zum Handkuß.
(insges. nicht nur WM) und das beste daran, die Mehrheit behaupte ich mal hat davon
keine Ahnung.
Genau deswegen kommt die Verordnung einer Enteignung gleich!
Von ca 40.000 ges. betroffenen Fahrzeugen kommen vielleicht 2 -3000 zum Handkuß.
(insges. nicht nur WM) und das beste daran, die Mehrheit behaupte ich mal hat davon
keine Ahnung.
wohnmobile sind so und so nicht betroffen
entweder ist es ein fahrzeug der klasse M1 oder es ein Sonderktaftfahrzeug wohnmobil
in deinem fall würde ich den 309er der ja glaube ich kaum über 3,5 tonnen haben wird auf ein wohnmobil umtypisieren
die nova machr sicher nicht mehr als 5-600 euro aus
... und das beste daran, die Mehrheit behaupte ich mal hat davon
keine Ahnung.
*aufzeig*
bis jetzt, hab mich gerade eingelesen
Flüsterer
09.11.2009, 14:03
wohnmobile sind so und so nicht betroffen
entweder ist es ein fahrzeug der klasse M1 oder es ein Sonderktaftfahrzeug wohnmobil
in deinem fall würde ich den 309er der ja glaube ich kaum über 3,5 tonnen haben wird auf ein wohnmobil umtypisieren
die nova machr sicher nicht mehr als 5-600 euro aus
Selten genug bin ich mit dem Alex einer Meinung, diesmal aber teile ich sie voll und ganz :cool::cool::cool::cool:
Danke für Eure Überlegungen.
M1 geht nicht, Sonderfahrzeug Wohnmobil ja.
Das ist leider nicht so einfach. Bei Selbstausbau wird eine Reihe von Gutachten benötigt an deren Ausstellung kein Professionist interessiert ist und weitere Auflagen welche bei so einem betagten
Fahrzeug auch nicht lustig bzw. unmöglich sind.
Danke für Eure Überlegungen.
M1 geht nicht, Sonderfahrzeug Wohnmobil ja.
Das ist leider nicht so einfach. Bei Selbstausbau wird eine Reihe von Gutachten benötigt an deren Ausstellung kein Professionist interessiert ist und weitere Auflagen welche bei so einem betagten
Fahrzeug auch nicht lustig bzw. unmöglich sind.
welche gutachten? und welche auflagen
sag mal ganz genau wie dein 309 jetzt eingerichtet ist,als was er genau typisiert ist und wie die gesamtausstattung ist.
einen selbstausbau typisieren ist auch keine hexerei,wenn soweit alles passt und im gesetztlichen rahmen ist
tojamata
09.11.2009, 18:12
servus martin,
wenn lkw --> dann keine nova!
die nutzlast spielt dabei keine rolle, einzig dr normkubikmeter muß bei den minivans hinter der zweiten sitzreihe platz haben, bei drei reihen hinter der dritten sitzreihe und eine nicht demontierbare trennwand muß drinen sein.
dann zahlt man keine nova!
bei meinem ranger ist es egal ob 2 oder 5 sitzig die nova ist nicht fällig da der normkubikmeter auf die ladefläche passt, die türe zugeht und mein hardtop eigentlich nur geklemmt ist also nicht fest verschraubt.
beim womo wäre diese urgumentation ebenfalls möglich gewesen wird nur bei einer eventuellen prüfung stark angezweifelt ob die heckgarage wirklich zum transportieren gewerblicher lasten genutzt wird.
ich bin jedoch grundsätzlich der meinung ein fahrzeug muß in der kategorie typisiert sein in die es gehört allein versicherungstechnisch könnte eine falschtypisierung im schadensfall eine fußangel sein.
Flüsterer
09.11.2009, 18:43
@Mathias: Wart´s ab, da kommt eine Novelle.....:cool::cool:
Ferdlnand
09.11.2009, 23:47
Hallo!
So wie ich das derzeit sehe ist alf´s Fahrzeug vor 1992 gebaut und wurde als LKW typisiert. Die Größe des Fahrzeuges lässt keine PKW/Kombi Zulassung zu. Der Ausbau ist bestimmt zweckmäßig, entspricht aber in einigen Punkten nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Umtypisierung zum M1 Wohnmobil. Den Weg zum Ziviltechniker für diverse Gutachten möchte alf nicht antreten da er mit den derzeitigen Umbauten keine Chance sieht sie zu bekommen. Ich sehe in dieser Situation eigentlich keine Möglichkeit diverse Fahrverbote zu umgehen.
ich denk mal private LKW wirds nicht viel bis gar keine geben unter den campern
Derer gibt es etliche die aus eben beschriebenen Gründen privat mit LKW-Zulassung rumdüsen. Zählte selbst auch eine Saison dazu und wenn ich hinten keine genehmigte Sitzgelegenheit haben hätte wollen wäre ich heute noch so unterwegs.
Denke aber irgendwo müssen die Gesetzgeber einen Strich ziehen und der ist in diesem Fall eben Bj. 1992.
lg Ferdl
tullnerfelder
10.11.2009, 18:42
Hallo,
bei diesem Gesetz dürfte ein Amtsschimmel laut wiehernd durchgegangen sein!
Es gibt einige private LKW die unter dieses Gesetz fallen: Pritschenwagen / Kastenwagen des kleinen Häuslbauers, Pritschenwagen mit Absetzkabine!, Bootstransporter (kann auch zum Campen benutzt werden :D mit Boot natürlich:)) um nur einige zu nennen.
Sind allsamt als legale LKW typisierbar, vorausgesetzt das Alter stimmt:mad::(:confused:.
Hoffentlich wird das Novelliert...
Danke für die Anteilnahme.
Vorerst ist es beruhigend, daß selbst bei der Exekutive wenig Information bzw. Interesse besteht.
Aber wie wir wissen, kann sich so etwas schlagartig ändern und dann wirds umständlich sein Urlaubsfahrzeug außerhalb der Bannmeilen zu stationieren um wenigstens außer Landes zu kommen.
lG
Hallo alf676,
in der Hoffnung dass das nicht wieder kryptisch ist:
Das Kraftfahrgesetz sagt:
28a. Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so
konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die
folgende Ausrüstung umfasst:
Tisch und Sitzgelegenheiten,
Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
Kochgelegenheiten und
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme
des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, sollte es eigentlich kein Problem sein, ein
vorher als Lastkraftwagen typisiertes Fahrzeug zu einem Wohnmobil umtypisieren.
Welche bürokratischen Hürden und Kosten sich davor noch auftürmen weiss ich aller-
dings nicht.
lg
tojamata
11.11.2009, 00:07
servus martin,
da kommt eine novelle, berührt mich im moment gott sei dank nicht, wir planen weder ein auto zu tauschen noch unser womo ein zu tauschen.
aber ich gebe dir schon recht so ein finanzminister ist echt geil auf geld und wie es zu erwarten ist wird der sich noch eine menge einfallen lassen.