zotty
17.10.2009, 11:46
Hallo in der Runde
Bei meinem kürzlichen Besuch einer Winzergemeinde im Weinviertel/NÖ. sind mir auf ca. 500 – 8oo m mehr als 10 des folgenden Schildes aufgefallen. Die Beschriftung variiert.
Dazu ist noch zu sagen, daß hinter den Schildern ein Freizeitgelände beginnt.
Meine Frage dazu:
Darf man aus diesem Gelände keine Schnecken, Regenwürmer oder sonstiges Getier mitnehmen, oder bedeutet das, daß berechtige Autofahrer, die in dieses Gelände einfahren keine autostoppenden Tiere mitnehmen dürfen, oder soll das heißen, das ich weder mit Hund, Katze, Meerschweinchen an der Leine, dieses Gelände betreten darf?.
Sollte ich selbst einen Vogel habe, darf ich auch nicht hinein???????????
lG Zotty, der Ratlose
Bei meinem kürzlichen Besuch einer Winzergemeinde im Weinviertel/NÖ. sind mir auf ca. 500 – 8oo m mehr als 10 des folgenden Schildes aufgefallen. Die Beschriftung variiert.
Dazu ist noch zu sagen, daß hinter den Schildern ein Freizeitgelände beginnt.
Meine Frage dazu:
Darf man aus diesem Gelände keine Schnecken, Regenwürmer oder sonstiges Getier mitnehmen, oder bedeutet das, daß berechtige Autofahrer, die in dieses Gelände einfahren keine autostoppenden Tiere mitnehmen dürfen, oder soll das heißen, das ich weder mit Hund, Katze, Meerschweinchen an der Leine, dieses Gelände betreten darf?.
Sollte ich selbst einen Vogel habe, darf ich auch nicht hinein???????????
lG Zotty, der Ratlose