Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Winterreifenpflicht bei WoWa?
Hallo!
Die Diskussion bei "Plätze und Reisen" regt an, dieses Thema einzeln aufzuwerfen.
Die Frage lautet somit:
Müssen bei einem Anhänger die gleichen Reifen montiert werden wie am Zugfahrzeug?
bzw. ist eine "Mischbereifung" zulässig oder nicht?
In den Fahrschulunterlagen (E zu B) steht, dass am Anhänger die gleichen Reifen montiert werden müssen wie am Zugfahrzeug; sowohl von der Bauart als auch von der Art der Bereifung.
Sonst konnte ich im Internet keine klare Anwort finden für < 3,5 Tonnen GGw.
Möglicherweise ist es so, dass bei trockenen Straßen ein Polizist nicht strafen darf (oder wird).
Aber bei winterlichen Fahrverhältnissen ist jedenfalls Winterreifen-Pflicht.
Problematisch ist es dann, wenn jemand bei trockener Fahrbahn wegfährt und dann das Wetter umschlägt oder es z.B. auf einer Brücke zu Glatteisbildung kommt.
Kommt es zu einem Unfall, wird ein Sachverständiger feststellen, ob die Bereifung den Witterungsbedingungen entsprochen hat; ist dies nicht der Fall, dann wird es zu einem Mitverschulden kommen.
Vielleicht gibt es auch einen Experten, der die gesetzlichen Stellen benennen kann.
LG Werner
mr.chruris
25.09.2009, 19:33
Servus.
Meines Wissens nach müssen Zugfahrzeug und Anhänger die selbe Art Bereifung haben.
Also fährst du:
im Winter am Auto Winterreifen dann auch am WOWA.
im Sommer am Auto Sommerreifen dann auch am WOWA.
MANICHRU
25.09.2009, 20:29
Hallo
die ÖAMTC ler werden sich wohl auskennen - verfolgt mal diesen link
http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1127991&menu_active=0194
Ich habe auf meinem WOWA und Anhänger Winterreifen montiert.
Sollte ich im Sommer einen Unfall mit Winterreifen haben, dann sind die Folgen sicher nicht
so schlimm. Im Winter mit Sommerreifen, da schaut meiner Meinung nach die Sache schon
etwas schwieriger aus.
Lg manichru
Servus.
Meines Wissens nach müssen Zugfahrzeug und Anhänger die selbe Art Bereifung haben.
Also fährst du:
im Winter am Auto Winterreifen dann auch am WOWA.
im Sommer am Auto Sommerreifen dann auch am WOWA.
hallo...
nun ja.... ned ganz so.... zumindest was die winterreifen-sache angeht..;)
siehe auch hier..http://www.winterreifen-pflicht.at/besonderheiten.html#anh
da ja auch winterreifen ned immer der " weisheit letzter schluß " sind, empfiehlt sich doch auch die mitnahme von schneeketten ( für's zugfahrzeug )....
alternativ-vorschlag:
wer sich das umstecken ( am wowa ) auf winterreifen ersparen möchte... zb. nur gelegentlicher einsatz im winter.... einfach auch passende schneeketten besorgen...
als " spurhalteassistent & bremsmomentübertrager ( phu, welch ein wort ) zu 100% ok...
( eigene erfahrung bei pkw/hänger, womo/hänger, lkw/sattelauflieger&anhänger-betrieb )
lg
willi
tullnerfelder
26.09.2009, 21:03
Hallo,
ich halte es auch so mit meinem Anhänger (nicht WW, der wird eigentlich nur im Sommer benutzt), Schneeketten mit und im Fall der Fälle drauf. Sind zwar ein altes Modell ohne Standmontagschnickschnack, aber es reicht, und der Sicherheit und dem Gesetz ist genüge getan.
mr.chruris
26.09.2009, 21:45
hallo...
nun ja.... ned ganz so.... zumindest was die winterreifen-sache angeht..;)
siehe auch hier..http://www.winterreifen-pflicht.at/besonderheiten.html#anh
da ja auch winterreifen ned immer der " weisheit letzter schluß " sind, empfiehlt sich doch auch die mitnahme von schneeketten ( für's zugfahrzeug )....
alternativ-vorschlag:
wer sich das umstecken ( am wowa ) auf winterreifen ersparen möchte... zb. nur gelegentlicher einsatz im winter.... einfach auch passende schneeketten besorgen...
als " spurhalteassistent & bremsmomentübertrager ( phu, welch ein wort ) zu 100% ok...
( eigene erfahrung bei pkw/hänger, womo/hänger, lkw/sattelauflieger&anhänger-betrieb )
lg
willi
Ah danke, betrifft nur "genagelte" Winterreifen
Aber mit den Schneeketten ist das doch auch so ein Problem, was ist wenn die Fahrbahn nicht durchgehend mit Schnee bedeckt ist ? Da müsste man die Ketten laufend auf und ab montieren.
Da wäre ein Ganzjahresreifen am WOWA die einfachere Methode ?
tullnerfelder
27.09.2009, 08:00
@ link von panman:
ich glaube an diesen beiden Absätzen scheiden sich die Geister, vor allem das UND ist hier verwirrend; ...Lediglich das Zugfahrzeug unterliegt der situativen Winterausrüstungspflicht. PKW-Anhänger sind von der situativen Winterausrüstungspflicht grundsätzlich ausgenommen.Allerdings gilt beim Einsatz von Spikereifen eine Ausnahme: sind am Zugfahrzeug Reifen mit Spikes montiert, muss auch der Anhänger mit Spikereifen ausgerüstet sein. Siehe auch... ; ...Das Mischen von Sommer- und Winterreifen ist bei PKW UND deren Anhängern grundsätzlich verboten...
Ich glaube, dass es so gemeint ist: PKW und Anhänger jeweils einzeln für sich bezogen.