superkatzi
28.03.2006, 22:07
Thema: Was ist eigentlich Camping ?! Scheinbar genügt nicht der Hausverstand; sondern muss eine juristische Def her …
Guten Abend – ich bin sowohl im Forum als auch beim Thema neu.
Ich bin (männl., ja das gibt´s) Alleinerzieher einer 16 jg. Als solcher (Ferien Animation) überlege ich, uns entweder ein kleines WoMob (alter VW Bus) oder kleinen WoWa (a la Puscherl 126 – das „Größere“ der 2 Modelle) anzulachen, bin aber nicht klar, wie zu entscheiden.
Hätte hier bitte 2 Fragenkomlexe, die vermutlich schon längst abgehandelt sein dürften (bitte um Nachsicht).
Die Versicherung eines WoWa ist erstaunlich günstig (21 Eu, hab mehr befürchtet), könnte man also leicht ganzjährig angemeldet lassen, dann gibt´s keine Stellprobleme auf öff Strassen (glaub ich).
Alternativ Wechsel KZ bei WoMob ist auch (noch) günstig, aber da Abstellproblem des grade nicht „benummerten“ Gerätes.
Im Moment (kann sich im 5 Minuten Takt ändern) neige ich zu altem VW Bus. Aber:
In der Nähe meiner Wohn-Großstadt gibt es einen Badesee, von der Stadt verwaltet, mit ebenso städtischem Campingplatz dort (vorweg: dort sind die Jahresplätze voll).
Das (schätze 3 km) Seeufer dürfte so etwa 5000 Menschen fassen. Dass man da keine Dauerparker möchte, ist verständlich (und dass man am Campingplatz verdienen möchte, auch). Was ich möchte: Hie und da baden fahren.
Nun: An den Straßeneinfahrten ins Ufergelände ist ein merkwürdiges Zeichen zu sehen: Rechteck, etwa DIN A3 hoch, grün, drauf ein weißes Zelt, durchgestrichen. Kein Text.
Nun das für mich Dubiose: Es SCHEINT zu bedeuten: „Nix Campen gewinscht“. Drum: Was ist „Campen“ …
Aber auch nach Rü mit dem für dort kompetenten Polizeiposten: Ein Verkehrszeichen ist es nicht, und die Streife behelligt einen nicht (aus Eigenem), noch wird man perlustriert, sollte man mit einem Camping Mobil eingefahren sein. Was soll das also? (man meint zwar: „bitte fahren Sie aber halt nicht das Vorzelt aus“ .. gut, wollte den eh kooperativen Beamten nicht mit dem Einwand überlasten: „Ist ein Sonnenschirm“).
Die Pol, Dein Freund und Helfer, mit Fragen in die Enge getrieben: “Es gibt allerdings einen Magistratbediensteten, am See, off Wasserrettung, lässt seiner Laune öfter freien Lauf, indem er die Pol ruft (was dann das Ergebnis ist, ist im Verborgenen, worst case vielleicht BESITZSTÖRUNG des freien Platzes ?).“
Vorstellen könnt man sich ein echtes Verkehrszeichen, „Anhänger verboten“ oder so, aber das ist es definitiv nicht.
Einen verbalen Freibrief wollte mann (die aber dann, wenn´s hei
Guten Abend – ich bin sowohl im Forum als auch beim Thema neu.
Ich bin (männl., ja das gibt´s) Alleinerzieher einer 16 jg. Als solcher (Ferien Animation) überlege ich, uns entweder ein kleines WoMob (alter VW Bus) oder kleinen WoWa (a la Puscherl 126 – das „Größere“ der 2 Modelle) anzulachen, bin aber nicht klar, wie zu entscheiden.
Hätte hier bitte 2 Fragenkomlexe, die vermutlich schon längst abgehandelt sein dürften (bitte um Nachsicht).
Die Versicherung eines WoWa ist erstaunlich günstig (21 Eu, hab mehr befürchtet), könnte man also leicht ganzjährig angemeldet lassen, dann gibt´s keine Stellprobleme auf öff Strassen (glaub ich).
Alternativ Wechsel KZ bei WoMob ist auch (noch) günstig, aber da Abstellproblem des grade nicht „benummerten“ Gerätes.
Im Moment (kann sich im 5 Minuten Takt ändern) neige ich zu altem VW Bus. Aber:
In der Nähe meiner Wohn-Großstadt gibt es einen Badesee, von der Stadt verwaltet, mit ebenso städtischem Campingplatz dort (vorweg: dort sind die Jahresplätze voll).
Das (schätze 3 km) Seeufer dürfte so etwa 5000 Menschen fassen. Dass man da keine Dauerparker möchte, ist verständlich (und dass man am Campingplatz verdienen möchte, auch). Was ich möchte: Hie und da baden fahren.
Nun: An den Straßeneinfahrten ins Ufergelände ist ein merkwürdiges Zeichen zu sehen: Rechteck, etwa DIN A3 hoch, grün, drauf ein weißes Zelt, durchgestrichen. Kein Text.
Nun das für mich Dubiose: Es SCHEINT zu bedeuten: „Nix Campen gewinscht“. Drum: Was ist „Campen“ …
Aber auch nach Rü mit dem für dort kompetenten Polizeiposten: Ein Verkehrszeichen ist es nicht, und die Streife behelligt einen nicht (aus Eigenem), noch wird man perlustriert, sollte man mit einem Camping Mobil eingefahren sein. Was soll das also? (man meint zwar: „bitte fahren Sie aber halt nicht das Vorzelt aus“ .. gut, wollte den eh kooperativen Beamten nicht mit dem Einwand überlasten: „Ist ein Sonnenschirm“).
Die Pol, Dein Freund und Helfer, mit Fragen in die Enge getrieben: “Es gibt allerdings einen Magistratbediensteten, am See, off Wasserrettung, lässt seiner Laune öfter freien Lauf, indem er die Pol ruft (was dann das Ergebnis ist, ist im Verborgenen, worst case vielleicht BESITZSTÖRUNG des freien Platzes ?).“
Vorstellen könnt man sich ein echtes Verkehrszeichen, „Anhänger verboten“ oder so, aber das ist es definitiv nicht.
Einen verbalen Freibrief wollte mann (die aber dann, wenn´s hei