PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : womo > 3,5 to Verbote ?



peterv
25.04.2009, 22:17
Hallo, eine Frage an die Profis,
wenn man sich schon aus vielen Gründen entschliesst, das Womo als LKW anzumelden und dafür mächtig Maut zu zahlen, gelten dann auch noch als "überdrüber" die ganzen LKW Fahrverbote an Wochenenden und sonstige LKW einschränkungen ?

mfg Peterv

Ferdlnand
25.04.2009, 22:40
Hallo!

Bei einer Zulassung als Wohnmobil (Spezialkraftfahrzeug) sollte es keine LKW-Fahrverbote ihre gültigkeit haben. Also kein Nachtfahrverbot, Wochenendfahrverbot, kein Nachtparkverbot und auch sonst keine nur für LKW ausgewiesene Fahrverbote. Alle anderen allgemeinen Einschränkungen bezüglich Gewicht, Höhe u.s.w. sind natürlich einzuhalten.

Wurde mir vor einiger Zeit bei der Typisierungsstelle der LR so erklärt. Das Problem stellte sich dann aber nicht mehr.

lg Ferdl

Flüsterer
26.04.2009, 00:25
Maut hat nichts mit der Anmeldung als LKW zu tun, spndern immer nur mit dem HzGG.

Es wäre sogar strafbar, weil Steuerhinterziehung (NoVa), wenn das jemand versuchen würde. /Wurde in der Vergangenheit sogar schon gemacht - das BMF hat sogar eine eigene Task-Force deswegen eingerichtet.....:p:p:p:p

Ferdlnand
26.04.2009, 00:50
Maut hat nichts mit der Anmeldung als LKW zu tun, spndern immer nur mit dem HzGG.

Es wäre sogar strafbar, weil Steuerhinterziehung (NoVa), wenn das jemand versuchen würde. /Wurde in der Vergangenheit sogar schon gemacht - das BMF hat sogar eine eigene Task-Force deswegen eingerichtet.....:p:p:p:p

Denke nicht dass das die Frage von peterv war. Ich denk er wollte eher wissen ob er bei Lkw Anmeldung (vermutlich eben um den HzGG zu entsprechen) einem WE-Fahrverbot und anderen LKW-Typischen Einschränkungen unterliegt. Die Anmeldung muß aber als Wohnmobil >3,5t erfolgen (Go-Box pflichtig). Bei eine LKW-Anmeldung >3,5t HzGG unterliegt das Fahzeug den für LKW gültigen Bestimmungen. Sollte also daran gedacht werden einen für den Betrieb in Verwendung befindlichen LKW über 3,5t HzGG in der Freizeit als Womo zu verwenden unterliegt diese Fahrzeug den Fahrverboten von LKW >3,5t HzGG.

lg Ferdl

Flüsterer
26.04.2009, 01:21
Stimmt schon, nur hat eben die WoMo Anmeldung steuerrechtlich andere Auswirkungen als eine LKW Anmeldung. Und seit es die Bezeichnung Wohnmobil offiziell als Fahrzeuigkategorie hibt, ist es auch als solches anzumelden.

saltun
26.04.2009, 10:45
Hallo peterv,

Laut § 2 Abs. 8 der Österreichischen Kraftfahrgesetzes gilt als LKW:

Lastkraftwagen ein Kraftwagen (Z 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung
ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von An-
hängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist, auch wenn
er in diesem Fall eine beschränkte Ladefläche aufweist, ausgenommen Sattelzugfahrzeuge; und laut 28a als Wohnmobil
Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung,
das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die
folgende Ausrüstung umfasst:
Tisch und Sitzgelegenheiten,
Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
Kochgelegenheiten und
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des
Tisches, der leicht entfernbar sein kann;Ein übliches Wohnmobil ist eindeutig nicht "überwiegend" und schon gar nicht "ausschließ-
lich" zur Beförderung von Gütern bestimmt!

Ein Wohnmobil kann überhaupt nicht als LKW angemeldet werden, weil es, kein LKW ist.
Du meinst aber eher die Probleme mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.500kg:
Also Führerschein C, Go-Box, zulässige Höchstgeschwindigkeit (Landstraße 70 kmh,
Autobahn 80 kmh!!) wirst Du in Kauf nehmen müssen, alle Beschränkungen, die nur LKW
betreffen, nicht!

lg

Laredo
26.04.2009, 14:38
Autobahn max. 80km/h!?! :eek::eek::eek:

Das wusste ich auch nicht!

DAchte, da gibt´s auch so eine Regelung wie für Reisebusse, die ja auch schneller auf der Autobahn fahren dürfen.

peterv
26.04.2009, 15:57
Vorerst Danke für eure hilfreichen Antworten !
Die 80 auf der Autobahn sind doch ein grosses Argument um unter 3,5 to (zumindest am Papier) zu bleiben.
lg Peterv

panman
26.04.2009, 19:57
Vorerst Danke für eure hilfreichen Antworten !
Die 80 auf der Autobahn sind doch ein grosses Argument um unter 3,5 to (zumindest am Papier) zu bleiben.
lg Peterv

hallo...

nun ja.... also einmal von der rein technischen seite her gesehen...

ein fahrzeug das auf grund seiner ( bestimmungsgemäßen ) bauart/gewicht in die tempo 80 regelung fällt wird unter umständen bei zb. tempo 90/100 noch immer ein sicherheitsplus ( bremsen/fahrwerk ) gegenüber einem " pseudotypisierten " überladenen womo aufweisen....

zumindest wenn es sich beim chassis des womos um so ein " kleintransporter-ding " handelt..:rolleyes:

die rechtliche seite dazu lasse ich einmal aussen vor....... ich bin ja auch kein heiliger:)

lg
willi

ceck68
27.04.2009, 08:59
Ích fahr seit Jahren mit einem 6 Tonnen Womo durch die Gegend (Mitsubishi Canter): Klar, die Go Maut ist nicht billig, auch die 80 Kmh auf Autobahnen ( real sind es ja wie bei allen LKW ohnehin mehr, also ich denke ich fahr so lt Tachograph immer um die 95 kmh und hatte noch nie ein Problem)- aber wer will schon im Urlaub mit WoMo nur auf Autobahnen fahren.
Ein deutliches Plus für die Typisierung über 3.5 Tonnen ist auf jeden Fall im bereich Sicherheit: Das Fahrzeug samt Achsen, Rahmen und Bremsen ist für das Gewicht ausgelegt und läuft wunderbar ruhig auch wenn ich meine 2 Motorräder verladen habe und ausserdem bruach ich vor keine Überprüfung Angst haben, ich habe immer noch deutlich Spielruam zum HZGG.
Wie bereits oben erwähnt, das sicherheitsplus überwiegt und damit nehme ich die Nachteile (Go MAut und Geschwindigkeitsbegrenzungen) gerne im Kauf.
Sonst hats kein Problem mit den LKW Bestimmungen, nur bei manchen CP sind die Zufahrten halt recht eng bemessen, aber auch da gibt es immer irgendwelche Möglichkeiten

schlesi66
29.04.2009, 12:20
Bei manchen Ortschaften hast du ein Durchfahrtsverbot, wenn du über 3,5 to hast.
;)

Richard
29.04.2009, 13:29
hi schlesi,

und wieviele scheren sich um solche verbote wirklich :p? aber wenn, gibt es sicherlich eine umfahrung...

zum illustrieren, beim viktor-adler-markt hast ein parkverbot über 2.400 kg GGW. mein espace hat aber 2.590 kg GGW, also dürfte ich nie und nimmer zum einkaufen fahren. dein van wird ja auch kaum leichter sein, oder ;)?

schlesi66
29.04.2009, 19:58
Hi
Umfahren kannst alles, aber ist halt blöd, wenn du wieder umdrehen mußt, weilst nicht durchfahren darfst.
Ich darf schon parken - hab nur 2340 kg Gesamtgewicht.
Und da ich mein Auto auch noch um 100 kg runtertypisiert habe, habe ich jetzt sogar nur 2240kg.
:)

Richard
29.04.2009, 20:19
hi hi,

dann könnten wir dich ja zum korrekten einkaufen schicken :D:D:D:D:D:D:D:D.

aber es schert sich eh keiner drum und die helferlein gehen auch einfach vorbei...