PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pickerl



mr.chruris
14.04.2009, 20:00
Servus.

Im Mai wäre das Pickerl für unseren WOWA fällig (+4Monate), aber da wir dieses Jahr am Bauen unseres Kleingartenwohnhauses sind, werden wir nicht wegfahren können.


Wenn ich dieses Jahr das Pickerl NICHT mache und nächstes Jahr mit einem abgelaufenen Pickerl in die Werkstätte fahre, ist das erlaubt und bekommt man dann auch ohne Probleme wieder eins ?

Sporti
14.04.2009, 20:10
Hallo,

das du das Pickerl heuer nicht machst ist kein Problem,

das einzige Problem ist - du fährst dann mit einen abgelaufenen Pickel in die Werkstätte.

(Unfall, Polizeikontrolle, usw,)

gary
14.04.2009, 20:10
Servus.

Im Mai wäre das Pickerl für unseren WOWA fällig (+4Monate), aber da wir dieses Jahr am Bauen unseres Kleingartenwohnhauses sind, werden wir nicht wegfahren können.


Wenn ich dieses Jahr das Pickerl NICHT mache und nächstes Jahr mit einem abgelaufenen Pickerl in die Werkstätte fahre, ist das erlaubt und bekommt man dann auch ohne Probleme wieder eins ?

erlaubt ist es nicht, die fahrt bis zur werkstatt riskierst du eine relativ hohe strafe
wenn sie dich dabei erwischen. die werkstätte die das pickerl macht interessiert
sich für das alte überhaupt nicht. da zählt nur ob alles in ordnung ist.

planta
14.04.2009, 20:14
Hallo!


Ich glaube da gibt es eine Ausnahme, du mußtdarfst nur eine bestimmte Höchsgeschwindigkeit (10km) nicht überschreiten. Aber dass werden sicherlich einige User besser Wissen.

nobu
15.04.2009, 07:53
Hallöchen,
es gibt auch eine einfache legale Möglichkeit. Die Werkstätte, die in einem Jahr die Überprüfung durchführen wird, leiht dir für die Fahrt zur Werkstätte eine blaue Nummer.
War zumindest bei mir kein Problem. Nummer in der Werkstätte geholt, Wohnwagen vom Stellplatz zur Werkstätte überführt, Heimfahrt mit eigener Nummer.

Gruß aus dem Ländle
nobu

illo
15.04.2009, 08:21
Hallo,

ich würde einfach fahren es muß doch mit dem Teufel:eek: zu gehen wenn genau bei dieser Fahrt eine Kontrolle ist wo man Jahrelang keine hat:D

FlorianNoe
15.04.2009, 09:24
Hallo,

ich würde einfach fahren es muß doch mit dem Teufel:eek: zu gehen wenn genau bei dieser Fahrt eine Kontrolle ist wo man Jahrelang keine hat:D

Kommt auf die Entfernung drauf an..... Und wenn, kann man ja immer noch belegen, daß man gerade in die Werkstatt fährt zum Pickerl! Dann müßtest wirklich auf ein fieses Kontrollorgan treffen!

Obwohl die Idee mit dem blauen Kennzeichen auch ned so schlecht ist....

as61828
15.04.2009, 10:46
Servus.

Im Mai wäre das Pickerl für unseren WOWA fällig (+4Monate), aber da wir dieses Jahr am Bauen unseres Kleingartenwohnhauses sind, werden wir nicht wegfahren können.


Wenn ich dieses Jahr das Pickerl NICHT mache und nächstes Jahr mit einem abgelaufenen Pickerl in die Werkstätte fahre, ist das erlaubt und bekommt man dann auch ohne Probleme wieder eins ?

Ich habe im Jahr 2000 meinen Caravan von Italien nach Hause gebracht. Der ist dort 12 gestanden.
Natürlich ohne Pickerl. Angehängt und gefahren.
In über 40 Jahren auf der Straße bin ich nur einmal in Salzburg Stadt am Parkplatz kontrolliert worden, sonst nie.
Hätte isch das Problem so würde ich fahren, meint adolfo

gary
16.04.2009, 13:51
Und wenn, kann man ja immer noch belegen, daß man gerade in die Werkstatt fährt zum Pickerl!

DAS funktioniert nachweislich nicht! auf genau diese meldung hat mich die
polizistin ganz nett angelächelt und trotzdem die anzeige weitergeschrieben.
die plakette (am pkw) war mehr als vier monate abgelaufen. da kannst auf
dem weg sein wohin du willst, wird es dich nichts mehr nützen.
hat übrigens 250 € gekostet.

Flüsterer
16.04.2009, 14:02
Einfach ein rotes Kennzeichen drauf und gut ist´s

mr.chruris
16.04.2009, 15:07
Besten Dank für die Tipps.

Es gibt zwar eine Prüfstelle in der Nähe des Abstellplatzes aber bei den letzten Überprüfungen (Postautobuswerkstätte auf der Lände - Wien) musste der WoWa auf den Bremsenprüfstand für die Busse da er nicht auf den Bremsenprüfstand für PKW passte.

Hab ja noch ein wenig Zeit und kann noch einige Male darüber schlafen *gg*.

schlesi66
16.04.2009, 19:24
Hallo Karl
Ich würde das Pickerl schon machen.
Was ist, wenn du überaschend doch wegfahren möchtest?
"Sag niemals nie".
:D:D

stefferl
16.04.2009, 19:58
Ich lasse das Wowa-Pickerl immer beim ARBÖ machen und fahre auch die paar Kilometer ohne gültiges Pickerl. Wir hatten beim Eriba Pickerl-Termin Mai. Das heißt wir hatten Zeit von April bis September. Ein Jahr machte ich das Pickerl, das nächste Jahr hatte ich bis September Zeit um mit einem gültigen Pickerl herumzufahren. Im September stellten wir den Wowa ab und fuhren erst im nächsten Frühjahr um das neue Pickerl. Ich habe einmal beim ARBÖ gefragt, wie ich das gesetzlich richtig machen müsste, wenn ich zum ARBÖ ohne gültiges Pickerl fahre. Hat er gemeint, auf einen LKW aufladen.

Tom Duliöö
16.04.2009, 21:09
Hallo beinand!!

Ist schon richtig, daß man mit einem Pickerl 4 Monate darüber sein darf, aber bei unseren freundlichen Nachbarn (Slowenien, Ungarn, Kroatien) zählt nur das Datum, daß auch gezwickt ist.
Lt. ÖAMTC kann Dir z.b. in Ungarn die Nummer abgenommen werden, dann mußt Du dein Zeugs irgendwie nach Österreich bringen, dann das Fahrzeug mit gültigem Gutachten wieder nach Ungarn, und nach einzahlen des "Umkostenbeitrags der ausländischen Behörte" (was sicher nicht zu gering sein wird) bekommt man die Nummertafel zurück und darf normal auf der Straße weiterfahren.
Ich habe bei meinem Womo das Pickerl gerade gemacht, obwohl es erst im Mai abläuft. Denn dann soll es ohne weitere Zwischenstopps ab Mai losgehen.
Außerdem dient es auch zur Sicherheit im eigenen Interesse, denn durch das rumstehen können die Bremsen stecken, oder die Radlager im Eimer sein usw.
Kosten tut´s ja auch keine Lawine.
Noch weiteren Spaß beim überlegen, ob Pickerl machen oder nicht wünscht

Tom Duliööö

mr.chruris
17.04.2009, 05:27
Hallo beinand!!

Ist schon richtig, daß man mit einem Pickerl 4 Monate darüber sein darf, aber bei unseren freundlichen Nachbarn (Slowenien, Ungarn, Kroatien) zählt nur das Datum, daß auch gezwickt ist.
Lt. ÖAMTC kann Dir z.b. in Ungarn die Nummer abgenommen werden, dann mußt Du dein Zeugs irgendwie nach Österreich bringen, dann das Fahrzeug mit gültigem Gutachten wieder nach Ungarn, und nach einzahlen des "Umkostenbeitrags der ausländischen Behörte" (was sicher nicht zu gering sein wird) bekommt man die Nummertafel zurück und darf normal auf der Straße weiterfahren.
Ich habe bei meinem Womo das Pickerl gerade gemacht, obwohl es erst im Mai abläuft. Denn dann soll es ohne weitere Zwischenstopps ab Mai losgehen.
Außerdem dient es auch zur Sicherheit im eigenen Interesse, denn durch das rumstehen können die Bremsen stecken, oder die Radlager im Eimer sein usw.
Kosten tut´s ja auch keine Lawine.
Noch weiteren Spaß beim überlegen, ob Pickerl machen oder nicht wünscht

Tom Duliööö

Servus.
Dass das mit den 4 Monaten Plus im Ausland nicht gilt ist mir ohnehin bekannt.

Es geht hier ja nur darum ob und wie ich ohne gültiges Pickerl hier in Österreich zum Pickerl im nächsten Jahr komme.

@ Ernstl

Ist ausgeschlossen dass wir mit WOWA wegfahren(ins Ausland), da wir im August ohnehin mit Ullis Mutter eine Woche nach Kroatien in eine Pension fahren (Geb. Geschenk zum 70er).

Und mehr ist finanziell nicht drin.

In Österreich könnten wir ja bis September mit WOWA fahren...

schlesi66
17.04.2009, 06:59
Guten Morgen, Karl.
Wenn du nicht ins Ausland fährst, dann kannst natürlich die 4 Monate Überziehung ausnützen.
Pickerl kannst dann nächstes Jahr ab April machen - wennst nicht vorher wegfahren möchtest - gehts sich schön aus, daß du einmal ausläßt.

@Stefferl
Der liebe Arbö Mann war da wohl übereifrig, denn den möchte ich sehen, wenn du wirklich den Wohnwagen auf einen LKW ladest und dann vor ihm stehst.
Wie soll denn der Wohnwagen vom LKW runterkommen?
Kannst natürlich mit dem Tieflader zum Pickerl fahren.
:D:D
Aber normalerweise kommen einfach Überstellungskennzeichen drauf und gut ist es.
;)

Richard
17.04.2009, 12:53
eine leise frage,

4 monate stimmen ja, nur sind das nicht ein monat vorher und drei monate nachher?

zumindest bis jetzt wars so.

und macht euch nicht ins hemd von wegen zum pickerl fahren*), seit über dreißig jahren hats noch keiner kontrolliert. beispiel, bei meinem funkelnagelneuen wowa, erste urlaubsfahrt, hab ich einfach vergessen das pickerl aufzukleben und bei einer verkehrskontrolle in der stmk hats niemand bemerkt, dass gar keins drauf war.... immerhin bin ich in GR dann draufgekommen :).

*) ist ja nur ein vergessliches versehen ;).

gary
17.04.2009, 13:06
es ist ein riesen unterschied, ob du nachweisen kannst dass du das pickerl
gemacht hast und nur nicht draufgepickt... oder du es eben nicht gemacht hast.
in erstem fall ist ja die verkehrssicherheit überprüft worden und das ganze nur
ein formfehler, in zweiterem wirds aber teuer.
ich schätze zwar die chance erwischt zu werden auch nur minimal ein, aber
hier im forum öffentlich den tipp geben, ohne zu fahren, würde ich nicht machen.

Richard
17.04.2009, 13:23
hi gary,

er hat ja eh eines drauf, ist halt ein bisschen abgelaufen. nehmen wir wirklich alles so ernst ohne fehl und tadel und niemand von uns hat jemals ein wenig geschummelt.

ich kanns nicht glauben, dass hier nur heilige schreiben...:p.

gary
17.04.2009, 14:06
... dass hier nur heilige schreiben...:p.

jaja richard, glaubs nur, das einzige teuferl bist du!!!

alle anderen sind zumindest (schein)heilig!

:p:p:p:p:p:p:p:p

berghamer
17.04.2009, 17:43
Hallo

Noch ein (untauglicher) Tip:

Kratz das alte Pickerl herunter und sag bei einer Kontrolle, irgend ein Vandale habe dein Pickerl beschädigt und du fährst eben gerade in die Werkstatt um ein neues zu holen.

M.o.d.
17.04.2009, 19:15
eine leise frage,

4 monate stimmen ja, nur sind das nicht ein monat vorher und drei monate nachher?

HEJ!!
§57a Überprüfungen sind ein Monat vor der Hauptfälligkeit (Zulassungsmonat) und bis 4 Monate nach der Hauptfälligkeit zu erledigen. Wobei nur die Monate zubeachten sind und nicht die Tage der Zulassung. Sprich Wenn ein Fzg z.B. am 01.08. 2008 erstmals zugelassen wurde kannst trotzdem bis 31.12.2008 fahren....nur am 01.01.2009 wirst dann a Problem haben, denn am Neujahrstag wird Dir keiner ein Pickerl machen:)

schlesi66
17.04.2009, 19:50
4 monate stimmen ja, nur sind das nicht ein monat vorher und drei monate nachher?
zumindest bis jetzt wars so.


Zumindest bis jetzt wars nie so.
:cool:

gerilu
17.04.2009, 22:52
Hallo

Noch ein (untauglicher) Tip:

Kratz das alte Pickerl herunter und sag bei einer Kontrolle, irgend ein Vandale habe dein Pickerl beschädigt und du fährst eben gerade in die Werkstatt um ein neues zu holen.

naja - da gibts ja auch noch das "sogenannte Pickerlgutachten" ... also jenen Schrieb, den man eben wegen solcher "Vandalenakte" mitführen "muss" ....:D:D:D

naja - hier stünde es im "Klartext": http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40095797&ResultFunctionToken=8b4aa7ad-6382-4e4f-b84b-ff6a3932a8e4&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=17.04.2009&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=57a


gerilu

Richard
18.04.2009, 13:23
also,

nach intensiven nachforschungen ergab sich folgendes, die 4 monate stimmen zwar schon lange zeit, anfänglich warens aber wirklich nur 3 monate...

mag ja sein, dass einige damals noch nicht unterwegs waren, bei mir sinds auch erst 49 jahre :p.

renegade
06.05.2009, 21:09
Ich würde das Pickerl auf jeden Fall machen. Dauerte letztens 15 Minuten beim Arboe. Gekostet hats glau ich 13,45€.

Gruß
Renegade