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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erhöhung des Höchstzulässigem Gesamtgewichts auf 4,2 Tonnen!



Laredo
01.04.2009, 07:15
Kam soeben in den Nachrichten!

Gesetz ist durch! Geht gleichzeitig mit dem neuen Zulassungsschein im Scheckkartenformat durch den Bundesrat (nur kommt der neue Zulassungsschein beriets heuer...)

Erhöhung des Höchstzulässigen Gesamtgewichts auf 4,2 Tonnen ab 1. April 2010!

Endlich Schluß mit der Angst vor Übergewicht!!!

Laredo

Flairist
01.04.2009, 07:21
Hallo!

Danke für die guten News!

Aber wie wurde ich gesteinigt als ich das mal sagte:o:o:o....... dabei habe ich noch vorsichtig gemeint, dass es spätestens Ende 2011 es so weit sein wird!:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:


Ciao

ungarn
01.04.2009, 08:05
Ich glaub das ist ein April scherz,was soll dann diese Information von der EU?.

Da ist der Text




[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Wer ist durch die neue Führerscheinrichtlinie betroffen?


Die neue Führerscheinrichtlinie betrifft alle Inhaber eines Führerscheins für Motorräder, PKWs, Busse und LKWs in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In zukünftigen Verhandlungen kann der Geltungsbereich auf die Länder der Europäischen Freihandelszone ausgeweitet werden (Schweiz, Lichtenstein, Island und Norwegen). Insgesamt sind beinahe 300 Millionen europäische Bürger Inhaber eines Führerscheins und damit direkt durch die neue Richtlinie betroffen.

[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Ab wann steht der neue Führerschein zur Verfügung?


Nachdem die Richtlinie 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, haben die Mitgliedstaaten insgesamt 6 Jahre Zeit, um ihre nationalen Regeln an die neuen europäischen anzupassen. Ab 2013 müssen dann alle neu ausgestellten Führerscheine dem neuen Modell entsprechen (d.h. auch bei Umtausch verlorener oder beschädigter Führerscheine usw.).

[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Was passiert mit meinen bestehenden Rechten, verschiedene Fahrzeuge zu fahren?


Bestehende Rechte werden durch die neue Führerscheinrichtlinie nicht in Frage gestellt. Wie bereits bei den früheren Richtlinien werden die bestehenden Rechte von Bürgern bei der Ausstellung ihres neuen Führerscheins übertragen. Entsprechende Äquivalenzen werden von der Europäischen Kommission festgelegt.

[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Werde ich meine Theorie- oder Praxisprüfung beim Umtausch alle zehn Jahre wiederholen müssen? Führt die EU medizinische Tests ein?


Die EU schreibt lediglich einen administrativen Umtausch vor (ähnlich wie z.B. beim Personalausweis). Der regelmäßige Umtausch betrifft lediglich das Dokument und stellt die bestehenden Rechte nicht in Frage. Der Umtausch ist notwendig, um aktuelle Daten auf dem Dokument zu haben, die Datenbanken aufzufrischen und neue Sicherheitsmerkmale auf dem Dokument einzuführen.
Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie Auffrischungskurse, medizinische Tests oder ähnliches einführen wollen. Diese können dann aber nur zu dem Zeitpunkt des Umtausches verpflichtend gemacht werden. Die EU führt keine Verpflichtung zu solchen Tests ein.

[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Wie verhindert der neue Führerschein den Führerscheintourismus?


Wenn eine Person, deren Führerschein in einem Mitgliedstaat zu diesem Zeitpunkt entzogen oder aufgehoben ist, in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen Führerschein erwirbt, spricht man von Führerscheintourismus. Laut der bestehenden Rechtssetzung der EU muss in solchen Fällen unter Umständen der erste Mitgliedstaat den Führerschein, der in einem anderen Land erworben wurde, anerkennen.
Mit der neuen Führerscheinrichtlinie hat das Europäische Parlament durchgesetzt, dass der Führerscheintourismus unmöglich gemacht wird. Die Richtlinie schreibt klar und deutlich vor, dass die Mitgliedstaaten keinen Führerschein ausstellen dürfen an Bewerber, die bereits einen Führerschein besitzen, oder Bewerber, deren Führerschein in einem anderen Land eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen ist. Letzteres Land muss zudem die Anerkennung eines solchen Führerscheins ablehnen.
Ziel ist es zudem, dass die Mitgliedsstaaten der EU ein Netzwerk aufbauen, um die Informationen über die Führerscheinbesitzer auszutauschen und dadurch die Durchsetzung dieser Bestimmungen zu ermöglichen.

[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Darf ich bei Führerscheinentzug von z.B. zwei Jahren den Führerschein in einem anderen Land erwerben?


Nein. Der Führerschein darf grundsätzlich nur in dem Land des ordentlichen Wohnsitzes erworben werden, d.h. unter anderem in dem Land, in dem man während 185 Tagen im Kalenderjahr wohnt. Lasse ich mich in einem anderen Land nieder, so kann ich erst wieder einen Führerschein erwerben, wenn die Frist des Entzuges abgelaufen ist.

[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Können Mikrochips auf dem Führerschein persönliche Daten tragen?


Die neue Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit (ohne sie dazu zu verpflichten), einen Mikrochip auf dem Führerscheindokument einzuführen, was bisher durch die europäische Gesetzgebung verboten war. Das Ziel des Chips ist in erster Linie die Fälschungssicherheit des Führerscheindokuments zu erhöhen. Deshalb sollen auf dem Chip in der Regel nur die Daten vorhanden sein, die auch auf dem Führerschein anzugeben sind. Allerdings haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche Daten auf dem Chip zu speichern, wenn dies die normale Benutzung in anderen Ländern nicht stört und dies in Absprache mit der Europäischen Kommission geschieht. Dabei sind die grundsätzlichen Datenschutzbedingungen natürlich einzuhalten.

[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Brauche ich einen neuen Führerschein für meinen Anhänger oder Caravan?


Die Europäische Kommission hatte in ihrem ursprünglichen Vorschlag vorgesehen, dass für alle Anhänger über 750 kg ein zusätzlicher "E" Führerschein (B+E), d.h. auch zusätzliche Prüfungen, benötigt würden. Das Europäische Parlament konnte allerdings durchsetzen, dass diese Forderung geändert wurde.
Mit dem PKW-Führerschein (Klasse B) dürfen ab 2013 alle Kombinationen gefahren werden, deren Gesamtgewicht 3500 kg nicht übersteigt und bei denen die technische Zulassung des Zugfahrzeugs respektiert wird. Die Mitgliedstaaten haben zudem die Wahl, entweder ein Fahrertraining oder einen speziellen Test einzuführen, wodurch Fahrern Kombinationen bis zu 4250 kg fahren können.
Der Forderung des Parlamentes, für Motorhomes oder Wohnmobile ebenfalls die Gewichtsgrenze auf 4250 kg (unter der Bedingung einer speziellen Ausbildung der Fahrer) zu erhöhen, haben sich die Mitgliedstaaten entschlossen entgegengestellt. Die Forderung konnte somit nicht durchgesetzt werden.

[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Darf ich als Tourist in Italien mit 14 Jahren Moped fahren?


Für Mopeds wird in der Regel ein Führerschein der Klasse AM, d.h. auch zumindest ein theoretischer Test vorgeschrieben. Der Führerschein darf aber nur in dem Land des ordentlichen Wohnsitzes erworben werden. Touristen ohne Führerschein können somit in Italien kein Moped fahren.
Das Mindestalter für den AM Führerschein ist in der Richtlinie auf 16 Jahre festgelegt; die Mitgliedstaaten können es aber bis auf 14 Jahre senken. Wenn z.B. Italien das Mindestalter auf 14 Jahre festlegt, dann gilt dieser Führerschein nur auf dem italienischen Hoheitsgebiet; italienische Touristen z.B. in Dänemark können deshalb nicht mit 14 Jahren dort Moped fahren, sondern erst ab 16.

[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Was passiert mit meinem Führerschein, wenn ich mich in einem anderen Land der EU niederlasse?


Zwei Fälle sind zu unterscheiden. Wenn ich noch einen Führerschein besitze, dessen Geltungsdauer unbefristet ist, dann kann der Niederlassungsstaat 2 Jahre nach Niederlassung den Umtausch des Führerscheines verlangen. Dabei werden die nationalen Bestimmungen (z.B. hinsichtlich medizinischer Untersuchung) auch auf mich angewendet.
Wenn mein Führerschein eine begrenzte Gültigkeitsdauer besitzt, so gilt er bis zu dem auf dem Dokument angegebenen Datum. Wenn diese Gültigkeit abläuft, wende ich mich an die zuständigen Behörden des neuen Niederlassungslandes, um den Führerschein umzutauschen, wobei ich ebenfalls den nationalen Bestimmungen unterliege.

[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Was ändert sich grundsätzlich für LKW- und Busfahrer?


Die Kategorien C1, C1E, D1 und D1E werden in allen Mitgliedstaaten der EU eingeführt. Für Kombinationen unter 12000 kg, bei denen das Zugfahrzeug in die Kategorie B fällt und die zugelassene Masse des Anhängers über 3500 kg liegt, wird ein Führerschein der Klasse C1E verpflichtend.
Die Führerscheine der Klassen C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E, DE werden mit der neuen Richtlinie eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren erhalten.
Mit der neuen Richtlinie gelten zudem folgende Mindestalter:
C1, C1E: 18 Jahre
C, CE, D1, D1E: 21 Jahre
D, DE: 24 Jahre
Für Berufskraftfahrer gilt darüber hinaus (insbesondere auch in Bezug auf die Mindestalter) die europäische Richtlinie zur Aus- und Weiterbildung (2003/59/EG).

[top] (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6940#top)Was ändert sich für Motorradfahrer?


Während in den letzten Jahren die Anzahl der Verkehrsopfer bei PKW, LKW und Bussen stetig sinkt, stagniert oder steigt sie bei den Motorrädern. Die Europäische Kommission, die Verkehrsminister und das Europäische Parlament sahen also hier einen Handlungsbedarf. Sie einigten sich darauf, den stufenweisen Zugang zu verstärken: junge Fahrer sollen zunächst Erfahrung gewinnen auf kleineren Zweirädern, bevor sie auf stärkere Maschinen umsteigen. Um nicht unnötigerweise die Tests zischen den verschiedenen Motorradklassen zu verdoppeln, können die Mitgliedstaaten alternativ ein spezifisches Training bei dem Übergang von einer Stufe zur nächsten einführen.
Der Regelfall für den stufenweisen Zugang sieht wie folgt aus:
__________________
planta

illo
01.04.2009, 08:17
Hallo,

ja ja,und alles am 1. April :D:D:D:D:D:D

as61828
01.04.2009, 10:37
Hallo!

Danke für die guten News!

Aber wie wurde ich gesteinigt als ich das mal sagte:o:o:o....... dabei habe ich noch vorsichtig gemeint, dass es spätestens Ende 2011 es so weit sein wird!:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:


Ciao

Ja Paul
auch für Dich ist heute der 1. April, meint adolfo :p:p:p:p:p:p:p:p:p:p

Flüsterer
01.04.2009, 11:30
Zulassungskarte kommt im 1.Quartel 2010...

Flairist
01.04.2009, 12:24
Ja Paul
auch für Dich ist heute der 1. April, meint adolfo :p:p:p:p:p:p:p:p:p:p


Jooo Adolfo!


I hob eh scho meine Tetschn griagt.....:o:o:o:o:D:D:D:D:D:D:D:D:D


Ciao