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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Genehmigung fürs abstellen meines Wohnwagens???



Stonecrusher
30.03.2009, 22:22
Hallo liebe Camper!

Hab da ein Problem. Ich habe meinen Wohnwagen auf einer Wiese (ist mein Grundstück, ein Pächter bewirtschaftet die Wiese) abgestellt und will ihn als "Gartenhaus" nutzen.
Jetzt meine Frage: Brauch ich irgendwelche Genehmigungen um ihn dort abstellen zu dürfen?
Das Grundstück ist landwirtschaftliche Nutzfläche und liegt im Überschwemmungsgebiet.
Mir wurde gesagt (vom Bürgermeister) ich brauche eine Genehmigung von der Wasserbehörde und von der Baubehörde. Ist das korrekt so oder ist das nur zum schikanieren?

Bitte um helfende Antworten, danke!!!

Liebe Grüße,
Stonecrusher

georgf.
31.03.2009, 08:31
Hallo!

Ich bin zwar kein Profi in diesen Fragen, aber: Fahrzeuge dürfen meines Wissens nicht einfach irgendwo (unauch nicht am eigenen Grund) abgestellt werden, auch keine Wohnwagen. Selbst der Parkplatz am Grundstück vor dem eigenen Haus ist genehmigungspflichtig (auch wenn sich kaum jemand darum schert). Spätestens, wenn du den Wohnwagen als Gartenhaus nützen willst, stehst du ohne behördlichem Sanktus rechtlich ungedeckt da.
Du kannst den WW also entweder einfach so abstellen und riskieren, dass du Ärger bekommst, oder versuchen, die Genehmigung zu bekommen. Ein Mittelweg wäre möglicherweise, den Wohnwagen legal zu parken, und, wenn du hinkommst, ihn halt auf zu sperren und zu nützen, ohne die Zweitunterkunft (wenn du eine solche überhaupt brauchst) zu sehr heraus zu hängen. "Lüften" wird ja noch erlaubt sein. Solange du ihn nicht zu offensichtlich als Zweitwohnsitz benützt, dürften sich damit die Probleme in Grenzen halten, außer, du hast "besonders nette" Nachbarn.

johannsen
31.03.2009, 08:34
Hallo liebe Camper!

Das Grundstück ist landwirtschaftliche Nutzfläche und liegt im Überschwemmungsgebiet.
Mir wurde gesagt (vom Bürgermeister) ich brauche eine Genehmigung von der Wasserbehörde und von der Baubehörde. Ist das korrekt so oder ist das nur zum schikanieren?

Stonecrusher

Also wenn das eine dauerhafte Sache - Du schreibst ja von "Gartenhaus" - werden soll, dann kann das schon hinkommen, dass der Bgm sich als Baubehörde zuständig fühlt, hier tätig zu werden.
Außerdem ist zu bedenken, dass der WoWa bei einem Hochwasser davonschwimmt und bei der nächsten Brücke sich verkeilt und zum Wasseraustritt ins Umland mit beiträgt.

Ist also sicher was Berechtigtes dran an seinen Bedenken.

Ruf am besten bei der BH St. Pölten auf dem Gebietsbauamt an und schilder genau, was Du vorhast. Dort sitzen die Sachverständigen, die vom Bürgermeister bei Bauverhandlungen beigezogen werden.

LG

Johann

tojamata
31.03.2009, 10:29
servus stonecrusher,

erst mals servus aus dem pielachtal, zweitens wer lange fragt geht lange irr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

ich persönlich hätte das in ertser linie nihct an die große glocke gehängt und in zweiter linie einmal geschaut was passiert.
wenn du einen wowa aufstellst wie machst du das mit strom wasser und abwasser? wenn dort nichts vorhanden ist, darüber würde ich mir gedanken machen, alles andere ist nebensache.

Richard
31.03.2009, 12:12
hi mathias,

ich hab das seinerzeit auch so gemacht, kein hahn hat danach gekräht, solange es keine öffentliche fläche ist (du zahlst ja keine steuern, darum ;)).

aber, mögliche ablehnung, wenn die gemeinde der meinung wäre, der wowa verschandelt das ortsbild (strasshof z.b.).

und wasserrechtlich, betonen dass das fahrzeug nicht fix aufgestellt ist und keinerlei verschmutzung des bodens möglich ist...

sollte dann funktionieren, so bekam ich jedenfalls die auskunft für mich.

viel glück!

seiwer
31.03.2009, 21:28
Das steht alles in der Bauordnung; das ist ein Landesgesetz, wird aber überall ziemlich gleich behandelt; d.h. es ist verboten einen Wohnwagen in der Landschaft abzustellen.
Vielleicht kannst Du mit dem Bürgermeister vereinbaren, dass eine "Bauhütte" aufgestellt wird und in diese stellst Du den WW hinein.
lg Werner

pgr
01.04.2009, 22:26
Hallo!

Das habe ich gerade in der niederösterreichischen Bauordnung gefunden:
§ 15

Anzeigepflichtige Vorhaben

(1) Folgende Vorhaben sind mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen:

15.
die regelmäßige Verwendung eines Grundstückes oder -teils im Bauland als Stellplatz für ein Fahrzeug oder einen Anhänger;

georgf.
03.04.2009, 08:57
Hallo!

Du hast also (wenn du rechtlich korrekt vorgehen willst, wild abstellen und schauen, was passiert, ginge theoretisch ja auch) nur eine Anzeigepflicht. Die Frage für mich ist, ob die zuständige Gemeinde darauf überhaupt reagieren muss. Vielleicht wäre das die einfachste Variante: Du redest noch einmal den Bürgermeister an, dass du das Abstellen anzeigst, und er tut einfach nichts. Du wärest damit abgesichert, dass du das Abstellen angezeigt hast, und er, weil er die Anzeige zur Kenntnis genommen hat. Vielleicht fürchtet er nur irgendwelche "lieben" Nachbarn, die gerne Unrechtmäßiges anzeigen, und sei es noch so lächerlich.
Hift dieser Vorschlag? (hängt natürlich davon ab, ob der Bürgermeister drauf einsteigt/einsteigen kann)

lg!

camping4family
10.02.2013, 18:57
Hallo, wie sieht das eigentlich in OÖ aus, hat jemand Erfahrungen wie mans "rechtlich richtig" macht- Platz hätten wir genug um einen Wohnwagen abzustellen (Grünfläche? die nicht als Baugrund geeignet ist).

Jedoch geplant wäre nur ne Bodenbefestigung (2 Streifen Waschbetonplatten) und ne Plane für den Regenschutz.
Regelmäßige Wartung der Bremsanlage is eh klar damit der Boden nicht verunreinigt wird.
Ev noch extra Waschbetonplatten unter der Technik die tropfen könnte (Öl geht ja bestimmt nicht durch die Betonsteine).

Hoffe das geht, sonst ist das ganze Projekt am scheitern, Garage haben wir nicht und ein Stellplatz is doof für uns (teuer und unpraktisch weit weg)
lg Campingfamily:confused:

abo
10.02.2013, 19:10
Hallo, wie sieht das eigentlich in OÖ aus, hat jemand Erfahrungen wie mans "rechtlich richtig" macht- Platz hätten wir genug um einen Wohnwagen abzustellen (Grünfläche? die nicht als Baugrund geeignet ist).


hi

egal ob gruenland oder baugrund
ist in ganz oesterreich gleich

legal nicht machbar

solange er ned bewohnt wird dort und kein nachbar sich aufregt wird es in ganz oesterreich toleriert

aber die baubehoerde wird halt manchmal auch ohne anzeige selbststaendig taetig...

lg
g

abo
10.02.2013, 19:11
Du hast also (wenn du rechtlich korrekt vorgehen willst, wild abstellen und schauen, was passiert, ginge theoretisch ja auch) nur eine Anzeigepflicht.

hi

ja, eine bauanzeige
im volksmund "baugenehmigung" genannt ....

lg
g

camping4family
11.02.2013, 00:00
hmmm- ne baubewilligung ohne dass ein Baugrund is - umwidmen also auch??? Uff lustig...
Auch wenn man den Wohnwagen nur abstellt wenn man nicht unterwegs ist... voll verpackt unter der Plane??
Naja ein Nachbar hat angeblich den WW wegstellen müssen, Bauer (hatte nen WW unter nem Carport stehen, befestigter Boden - nur eben landwirtschaftlicher Nutzgrund Wiese.

danke für die Antworten!
lg Campingfamily

abo
11.02.2013, 00:09
hmmm- ne baubewilligung ohne dass ein Baugrund is - umwidmen also auch??? Uff lustig...
Auch wenn man den Wohnwagen nur abstellt wenn man nicht unterwegs ist... voll verpackt unter der Plane??


hi

nein, nicht umwidmen
weil du bekommt die genehmigung dazu weder auf gruenland noch auf bauland

sobald sich wer aufregt muss das teil weg

ausser es ist ein (baupolizeilich) genehmigter abstellplatz
oder ein gewidmeter stellplatz
oder ein gewidmeter campingplatz

lg
g

maetti
11.02.2013, 02:04
Hallo liebe Camper!

Hab da ein Problem. Ich habe meinen Wohnwagen auf einer Wiese (ist mein Grundstück, ein Pächter bewirtschaftet die Wiese) abgestellt und will ihn als "Gartenhaus" nutzen.
Jetzt meine Frage: Brauch ich irgendwelche Genehmigungen um ihn dort abstellen zu dürfen?
Das Grundstück ist landwirtschaftliche Nutzfläche und liegt im Überschwemmungsgebiet.
Mir wurde gesagt (vom Bürgermeister) ich brauche eine Genehmigung von der Wasserbehörde und von der Baubehörde. Ist das korrekt so oder ist das nur zum schikanieren?

Bitte um helfende Antworten, danke!!!

Liebe Grüße,
Stonecrusher

Hallo

Das was du vorhast wirst du nicht durchsetzen können. Wenn du die Zustimmung von der Wasserrechtsbehörde brauchst, glaube mir, die bekommst du nicht. Dadurch das dein Grundstück Überschwemmungungsgebiet ist könnte es, im Falle eines Hochwassers, deinen Ww wegschwemmen und an einer der Brücken zu einer Verklausung führen.
Wir haben selbst in Weinburg ein Grundstück an der Pielach und Standen vor zwei Jahren vor dem gleichen Problem. Wir hatten unsere beiden Ww schon die letzten fünf Jahre ohne Probleme dort stehen, bis irgend ein "Besorgter Bürger" (nennen wir es mal so) das an die Zeitung meldete. Bis dato war es den Behörden eigentlich egal da wir ja nichts verschmutzen und unsere Ww nicht fix dort aufgestellt waren.
Dadurch, dass ich unseren Bezirkshauptmann kenne, bat ich ihn die Situation zu überprüfen. Es folgte ein Lokalaugenschein seitens der BH und Wasserrechtsbehörde. Letztere kam zum Schluss das sich das Grundstück in einem Hochwasserabflussgebiet befindet und somit sofort geräumt werden muss.
Selbst Einwände vom Grundbesitzer halfen nichts.

@camping4family:

Wie abo schon schrieb, die Gesetze sind sicherlich in jedem Bundesland gleich. Da hilft es auch nichts wenn du, wie in meinem Fall, jemanden kennst. Es ist auch verständlich das die Wasserrechtsbehörde da kein Auge zudrücken kann. Was ist wenn etwas passiert? Ich kannte mich mit den Gesetzen was das abstellen von Ww auch eigenem Grund und Boden betrifft auch nicht aus, nicht einmal unser Verpächter, selbst er glaubte das wir unsere Ww dort abstellen dürfen weil es ja sein Grund ist, doch jetzt bin ich eines besseren Belehrt worden!

alfahel
11.02.2013, 11:57
Hallo zusammen!
Also ich würd in dem Fall zum Schmied und net zum Schmiedl gehen!
Das heißt wennst mit der Aussagen des Bgm net zufrieden bist erkundige dich direkt bei der Landesregierung in St.Pölten!
Hab ich auch immer so gemacht! ;)

camping4family
11.02.2013, 21:13
Ich komme ja vom Amt, daher trau ich mich mal zu behaupten dass die gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen können.
Landesgesetze regeln das jew. Bundesland
Bundesgesetze regeln das Recht für ganz Österreich.

Aber: ich hab gestern im RIS nachgesehen und bin nicht schlau geworden ... obwohl ich die betreffende Stelle gefunden hab - tja - also rufste mal beim Magistrat an...
Gleich am telefonischen Empfang wurde mir gesagt dass das kein Problem ist (ohne viel Nachfragen, welches Grundstück oder sonst was) Auf Nachfrage welche Abteilung zuständig ist kommt dann erst mal ne Grübelphase... Ist aber auch verständlich...
Jedenfalls konnte ich dann mit einem kompetenten Fachbearbeiter sprechen, der genau dafür zuständig ist, der sich alles geduldig angehört hat, Privatgrund oder öffentlicher Grund, Grundwidmung, Lage des Grundstückes, Entfernung der Nachbarn, was wir geplant haben - Waschbetonplatten auslegen und WOMO mit ner großen Plane abdecken, keine Überdachung. Der Bearbeiter weiß sogar wo das Grundstück liegt und kennt auch unser Haus. Dann hat er mir noch schnell erklärt dass ein Unterstand einer Baubewilligung bedürfe und ein Wohnmobil rechtlich auch etwas anderes ist. Er hat uns dann gesagt dass rechtlich ok geht und uns sogar noch viel Spaß gewünscht! Das freut mich persönlich sehr weil ich nur zu gut weiß dass viele Leute am Amt suuupa Grießgrämig sind und das gerne mal ungeniert preisgeben.
Also steht unserm Besichtigungstermin am SO nichts mehr im Weg, was mich total freut...
Jetzt gehts nur noch um die Sicherung UNSERES NEUEN SCHATZES !

lg die Campingfalily