PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigenimport zum xten....



Mondmann
03.03.2009, 14:53
Hallo zusammen,-

mein Schwager in Wien geht im Juni in Pensi und wollte sich einen Carthago irgendwo im Süden
von Wien (NÖ oder BGld?) kaufen. Gerade noch rechtzeitig konnte ich ihn davon abbringen.
Am vergangenen Wochenende waren wir im Freistaat zu Sulzemoos bei einer supertollen
"Mega Caravaningwoche".
Hier har er auch sein TraumWomo gefunden einen Concorde Credo TI 755 L auf MB Sprinter.
Da ich ihn nach Sulzemoos verschleppte, erwartet er eine gewisse Hilfestellung.
Hat sich im laufenden Kalenderjahr irgendetwas im Vergleich zu früher geändert?
Wir sind für jede Information dankbar.

Liebe Grüsse

Mondmann

Flairist
03.03.2009, 15:16
Grüß dich Mondmann!


Hier sind die gewünschen Infos:





Neuwagen
sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs weniger als 6.000 km auf dem Tacho haben oder deren erstmalige Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
Diese Fahrzeuge kann man aus EU-Ländern problemlos importieren.


Gebrauchtwagen
sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 6.000 km auf dem Tacho aufweisen und deren erstmalige Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten erfolgte..
Bitte unbedingt zuerst prüfen, ob eine problemlose Genehmigung und Zulassung für das gewünschte Fahrzeug erfolgen kann! Man sollte sich auch erkundigen, welche Unterlagen benötigt werden (bei Fahrzeugen ohne COC, Datenauszug, etc.).
Auskünfte darüber erteilen:
Generalvertreter der Automarke in Österreich
Technische Prüfanstalt der Landesregierung (bei Fahrzeugen, die keine EU-Typengenehmigung vorweisen können)

Import aus der EU
Die EU ist eine Zollunion, daher sind K E I N E Zollabgaben fällig!

Bei Import aus den EU-Ländern gelten folgende Bestimmungen:
Neuwagen: Kauf unbedingt ohne Mehrwertsteuer! Für diese Fahrzeuge ist in Österreich Erwerbsteuer (eine Form der Umsatzsteuer) zu entrichten.
Gebrauchtwagen: Die Mehrwertsteuer des Kauflandes wird direkt beim ausländischen Händler entrichtet, in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Man sollte darauf achten, dass die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird. Bei Kauf vom Privaten: Preis laut Kaufvertrag, es ist keine USt abzuführen.

In beiden Fällen:
Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung (erhältlich im Kaufland); blaue Probefahrtkennzeichen sind nicht als Überstellungskennzeichen anerkannt!
Auf die erforderlichen Unterlagen achten (wie etwa Kaufvertrag oder saldierte Rechnung, COC-Papier, Datenauszug, ausländischer Typenschein, Zulassungsbescheinigung(en), ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung, etc.).
Bei Privatkauf: Beglaubigung des Kaufvertrages (Gericht, Notar im Kaufland) wird empfohlen. Sie ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch von der Zulassungsstelle verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Echtheit des Kaufvertrages bestehen. In diesem Fall müsste eine Beglaubigung nachgebracht werden, was u.U. praktische Probleme aufwerfen kann (wenn z.B. der Verkäufer nicht mehr erreichbar ist).


EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat)
Alle Neufahrzeuge müssen darüber verfügen.
Nachträglich kann sie meist nicht beschafft werden.
seit 1997 zwingend.


Nationale österreichische Bestimmungen - Neuerungen ab 01.07.2007
Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (als Nachweis dafür gelten: COC-Papier, (ausländischer) Datenauszug, ausländischer Typenschein, ausländische Zulassungsbescheinigung): diese Fahrzeuge müssen in Österreich nicht mehr genehmigt werden. Für die erstmalige Zulassung dieser Fahrzeuge in Österreich ist es aber unumgänglich, dass die entsprechenden Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Diese erforderliche Eintragung hat primär durch den Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) zu erfolgen. Sollte dieser untätig sein, keiner vorhanden sein oder untätig sein, so erfolgt die Eintragung durch den Landeshauptmann (Technische Prüfstellen). Sind die Daten bereits eingetragen, so kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden.
Voraussetzung für die "erleichterte Typisierung":
EU-Betriebserlaubnis
Fahrzeug muss dem österreichischen Kraftfahrrecht entsprechen
Kosten:
Ersatz des Aufwandes für die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank

Beim Kauf zu beachten:
Bei Neufahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis: beim Kauf unbedingt auf eine Übereinstimmungserklärung im Original bestehen.
Bei Gebrauchtfahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis:
In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus einem Teil besteht, muss diese für die Eingabe in die Genehmigungsdatenbank und die Zulassung vorgelegt werden.
In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus Teil I und II besteht, müssen beide Teile vorgelegt werden.
Weiters notwendig:
Für die Eingabe der Genehmigungsdaten muss bei allen Fahrzeugen, falls bereits eine periodische Begutachtung fällig gewesen wäre, ein positives österr. § 57a Gutachten vorgelegt werden. Dieses kann jedoch durch den Nachweis einer positiven, technischen Untersuchung eines anderen EU-Mitgliedstaates ersetzt werden (z. B. deutsche Hauptuntersuchung). Gegebenenfalls ist eine Übersetzung beizubringen, falls das ausländische Gutachten nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist. An Stelle der Übersetzung kann allerdings immer auch ein positives, österreichisches § 57a Gutachten vorgelegt werden. Für die bloße Eintragung in die Genehmigungsdatenbank ist keine Vorführung des Fahrzeuges notwendig.
Vor der Zulassung ist unbedingt zu beachten, dass unmittelbar nach der Eintragung die anfallenden Steuern beglichen werden, da sonst eine Zulassung nicht erfolgen kann.
Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis:
Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung durch die jeweils zuständige Typisierungsstelle der Landesregierung. Diese nimmt auch die Eintragungen in der Genehmigungsdatenbank vor.
Beim Kauf sollte man darauf achten, vom Generalimporteur einen annähernd fertigen Datensatz mit den Fahrzeugdaten zur Verfügung gestellt zu bekommen, da dieser die Eintragung wesentlich erleichtert. Vor dem Import ist aber unbedingt ratsam, die eventuellen Kosten für die Bereitstellung des Datensatzes durch den Generalimporteur abzuklären.
Achtung: Ein Anspruch auf Genehmigung besteht hier nicht. Vor einem geplanten Fahrzeugimport solle man daher mit der zuständigen Typisierungsstelle Kontakt aufnehmen und klären, ob eine Genehmigung des Fahrzeuges in Österreich noch möglich ist bzw. welche Nachweise/Unterlagen konkret erforderlich sind.
Gleiches gilt bei Oldtimern und im Ausland einzelgenehmigten Fahrzeugen! Die Kosten variieren je nach Art der "Genehmigung" (ca. € 180; abhängig von den erforderlichen Nachweisen/Datensätze ). Das Fahrzeug ist idR vorzuführen. Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist zusätzlich eine Überprüfung gemäß § 57a KFG 1967 durchzuführen, sofern eine periodische Begutachtung bereits fällig gewesen wäre. Terminvereinbarung in den meisten Fällen notwendig.
Weitere Informationen zur Einführung der Genehmigungsdatenbank ab 01.07.2007 findet man hier.
Erwerbsteuer bei Neuwagen (zuständig Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)
uU Schenkungssteuer
Normverbrauchsabgabe (NOVA) bei allen Fahrzeugen! (zuständig: Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)
(in der Formulardatenbank "NOVA2" im Suchfeld eingeben)
Zulassung bei einer Zulassungsstelle der Versicherungen oder beim ÖAMTC (nur für Mitglieder); Informationen betreffend der erforderlichen Unterlagen: für die Zulassung sind auf www.help.gv.at zu finden.

Normverbrauchsabgabe (NOVA)
Vor der erstmaligen Zulassung in Österreich abzuführen!

Für neue UND gebrauchte Kraftfahrzeuge
Auch bei Schenkungen
Auch bei Erbschaft
Auch bei Übersiedlung
In den Fällen von Schenkung, Erbschaft, Übersiedlung etc. ist eine Wertbestimmung des Fahrzeuges zur NOVA-Berechnung durchzuführen.
Anmeldung und Bezahlung der NOVA beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt vor der Zulassung des Fahrzeuges, da die Anmeldebestätigung für die Zuerkennung eines Kennzeichens unbedingt erforderlich ist!
Formular NOVA 2 (in der Formulardatenbank "NOVA2" im Suchfeld eingeben!) direkt am Finanzamt erhältlich!
NOVA-Höhe ist vom Durchschnittsverbrauch des Fahrzeugs abhängig (max. 16%).
Als Nachweis dient Bestätigung des Fahrzeugherstellers. Auch der ÖAMTC kann Ihnen die Höhe des NOVA-Prozentsatzes mitteilen.
Zuzüglich wird 20% Mehrwertsteuer von der Summe der NOVA bei Neufahrzeugen berechnet.

Bonus/Malus-Regelung für Dieselfahrzeuge: Emissionsgrenzwert des Fahrzeuges von 0,005 g/km: Über diesem Wert tritt ein Malus von 1,5 % der Bemessungsgrundlage der NOVA, maximal jedoch EUR 300,00 ein, welcher zur NOVA hinzugerechnet wird. Liegt der Wert darunter, so ist bis 30.6.2007 ein Bonus von EUR 300,00, welcher von der NOVA abgezogen wird, vorgesehen.

NOVA-Berechnung Pkw: wenn der "MVEG-Verbrauch" angegeben ist, diesen Wert minus 3 und mal 2 bei Benzinern, minus 2 und mal 2 bei Diesel-Pkw (ungerade Ergebnisse werden auf ganze Zahlen mathematisch gerundet!). Ist der Verbrauch nach "ECE" angegeben, wird als Verbrauch in die Formel der Mittelwert aus ECE 90 und ECE Stadt eingesetzt.
Bei Motorrädern wird die Nova nach dem Hubraum errechnet: (ccm minus 100) x 0,02. Beispiel: 850 ccm minus 100 = 750 x 0,02 = 15 %!
NOVA-Basis: Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich (steuerbereinigt, d.h. abzüglich Mehrwertsteuerkomponente und Nova).
Der tatsächliche Anschaffungspreis wird dann als Berechnungsbasis herangezogen, wenn er um bis zu max. 20% unter dem steuerbereinigten Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich liegt. Bei einer darüber hinausgehenden Abweichung muss im Einzelfall ein Grund für diese konkret nachgewiesen werden.
Anmerkung: Wird das Fahrzeug bei einem Händler gekauft und ist die bezahlte Mehrwertsteuer ausgewiesen oder ausweisbar, so wird die Nova vom Netto-Betrag berechnet. Erfolgt beim Kauf vom Händler kein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer ("Rechnung als Pauschalbetrag"), so wird die Nova vom Gesamtbetrag berechnet.


Die NOVA (= „Normverbrauchsabgabe“) ist eine Zulassungssteuer, die als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis, abhängig vom Durchschnittsverbrauch nach MVEG-Norm, aufgeschlagen wird. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%.

Die Formel für die Berechnung des Grundbetrages für Pkw/Kombi lautet:

-Benzin-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz

-Diesel-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz

Ab 1. Juli 2008 werden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:

1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2
Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
120 – 180g/km: keine Änderung
ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 zusätzlich 25,- Malus!!!
Ab 1. Jänner 2010 sinkt die Grenze von 180g auf 160g.
Malus für Pkw ohne CO2-Angabe: 20,- pro kW über 100.

2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe
Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-
Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-
Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)

Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.

3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw
·Bis 30. Juni 2008 wird für Diesel-Pkw mit Partikelfilter ein Bonus von 300,- vom errechneten Nova-Betrag abgezogen. Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bezahlen einen Malus in Höhe von 1,5% der Nova-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro.
Ab 1. Juli 2008 wird kein Bonus mehr verrechnet, der Malus bleibt mit einem Fixbetrag von 300,- pro Fahrzeug aufrecht (kein Ablaufdatum).

Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.

Schenkungssteuer
Hat man das Fahrzeug im Ausland geschenkt bekommen, so muss man weiters Schenkungssteuer bezahlen (Rechtslage bis 31.07.2008; danach gelten die Regelungen des Schenkungsmeldegesetzes) .
Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Wohnsitzfinanzamt.


Import aus Drittländern
Im Ausland (vom Verkäufer):
Kennzeichen (ausländisches Überstellungskennzeichen)
Beglaubigter Kaufvertrag (bei Kauf von Privatpersonen) oder saldierte Rechnung
Ausfuhrerklärung des Exporteurs (nicht bei Privatkauf!) d.h. vom Händler, von dem die Rechnung stammt:
Muss bei der Ausfuhr zollamtlich bestätigt werden, damit die eventuell bezahlte Mehrwertsteuer vom ausländischen Händler refundiert werden kann Höhe und Art der Vergütung muss mit Händler vereinbart werden. Ist nicht in allen Ländern möglich!
Keine Vergütung der Umsatzsteuer bei Privatkäufen
Warenverkehrsbescheinigung = EUR 1 (vom Händler) bei Fahrzeugen mit Präferenz-Ursprung.
Bei Fahrzeugen, die in folgenden Ländern (oder der EU) erzeugt und direkt von dort importiert werden: Schweiz, Island, Norwegen, Türkei, Israel und den Färöer Inseln Zollsatz ist Null (ein Präferenznachweis muss jedoch vorliegen; Informationen erteilt das zuständige Zollamt)!

Ausländische Grenze:
Ausfuhrerklärung bestätigen lassen
Saldierte Rechnung vorlegen
Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts
Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (Schenkung) oder kein glaubwürdiger Preis im Kaufvertrag enthalten ist, kann eine Schätzung veranlasst werden.

Österreichische Grenze (oder EU-Außengrenze):
Saldierte Rechnung vorlegen
Gegebenenfalls gültigen Präferenznachweis vorlegen
Verzollungsbestätigung ausstellen lassen
Eingangsabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) entrichten bzw. Sicherstellung hinterlegen
Den jeweils geltenden Zollsatz bzw. ob ein Zollpräferenzabkommen besteht, erfährt man beim Zollamt.

Typisierungsstellen
Für die Erteilung der Einzelgenehmigung sind folgende Stellen zuständig:
Wien: Magistratsabteilung 46 (MA 46) - Landesfahrzeugprüfstelle , 7. Haidequerstr. 5, 1110 Wien, Tel. 01/955 59 (Infoline Straße und Verkehr)
Niederösterreich: Amt der NÖ. Landesregierung, (Zuständigkeiten der einzelnen technischen Prüfanstalten in NÖ werden hier bekannt gegeben), Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten, Tel. 02742-9005-16024 (Kanzlei, Auskunft)
Burgenland:Amt der Bgld. Landesregierung (Abteilung 8, Referat Kraftfahrwesen) , Rusterstr. 135, 7000 Eisenstadt, Tel. 02682/643 04, Antragsformulare als Download
Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 15, Flatschachstr. 70, 9020 Klagenfurt Tel. 05 0536 31978 (INFO-Telefon)
Oberösterreich: Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Verkehr, OÖ Landesprüfstelle, Goethestr. 86, 4021 Linz. Technische Auskünfte erteilt die Landesprüfstelle unter: 0732/7720-13570 oder 13571, Terminvereinbarungen unter der TelNr.: 0732/7720-13575
Auf der Homepage der OÖ Landesprüfstelle sind auch Informationsblätter als Download verfügbar!
Bei Vorliegen eines COC-Zertifikats ist in Oberösterreich auch ein Antrag per E-Government möglich!
Steiermark: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17c, Petrifelderstr. 102, 8041 Graz, Tel. 0316/877-2161
Salzburg: Kraftfahrzeug Prüfstelle des Amtes der Salzburger Landesregierung, 5020 Salzburg, Karolingerstr. 34 Tel. 0662/80 42 5304, Fax. 0662/80 42 5319
Antragsformular als Download
Tirol:TÜV Bayern; Landesgesellschaft für Österreich, Trientlg. 8, 6020 Innsbruck Tel. 0512/34 19 10
Vorarlberg: TÜV-Österreich, Reitschulstr. 8, 6923 Lauterach Tel. 05574/733 82
Ziviltechnikerbüro Millner & Millner ZT GmbH, Bundesstraße 74a, 6830 Rankweil, Tel: 05522/73921-0, Fax: 05522/73921-8
Angaben ohne Gewähr!


Hoffe dir gedient zu haben!


Ciao
Paul

Mondmann
03.03.2009, 15:22
Hallo Paul,-

besten Dank für Deine prompte und umfangreiche Auskunft.

Übrigens, ohne Deine lustigen:D:D:D:D:D Sprüche hätte mein Schwager einen Carthago gekauft.

Liebe Grüsse

Mondmann

Noch ein übrigens, Du gehst mir im Team von Campigworld ab, da war doch so ein schönes Foto
von Dir.

Flairist
03.03.2009, 15:47
Hallo Paul,-

besten Dank für Deine prompte und umfangreiche Auskunft.

Übrigens, ohne Deine lustigen:D:D:D:D:D Sprüche hätte mein Schwager einen Carthago gekauft.

Liebe Grüsse

Mondmann

Noch ein übrigens, Du gehst mir im Team von Campigworld ab, da war doch so ein schönes Foto
von Dir.

Freut mich das du des öfteren online auf der HP bist und du dir auch die Mitarbeiter ansiehst!

Freue mich auch für deinen Schwager! Wirklich!

Werde mich bemühen in Zukunft ernster zu sein. Tut mir echt leid, spassig zu sein.

Danke.

Grüsse

Paul -der auch ein Ernst sein kann
PS:
Im Ernst- hatte schon Privatmails mit div. Einladungen von Frauen bekommen. Deshalb habe ich mich kurz rausgenommen......

botenstoff
24.07.2009, 22:06
Hallo!

Zu obigen Thema hätte ich noch eine Frage - wenn ich darf...

Eigenimport EU > AT (Käufer in Österreich) - fiskalische Betrachtung

Privatperson steht im Folgenden sowohl für tatsächliche Privatpersonen als auch für Gewerbliche welche nicht KFZ-Händler sind.

Frage:
Was bedeutet die Händlerangabe: PKW-Preis € 10.000,-- MWSt nicht ausweisbar.
Bedeutet das, dass ich zu diesem Betrag noch 19% (Deutschland) hinzurechnen (bezahlen) muss? Ist das also der Nettopreis?
Bedeutet das, dass ich die MWSt in Österreich nachzahlen muss?
Bedeutet das, dass die Berechnungsgrundlage der öst. NOVA somit höher ist?Beispiel:
PKW, € 10.000,-- brutto, NOVA 10%

Käufer Privatperson – Verkäufer Privatperson
Kaufpreis: € 10.000,--
MWSt kann seitens Privatperson nicht ausgewiesen werden
NOVA Bemessungsgrundlage: € 10.000,-- (oder Mittelwert EUROTAX)
NOVA: € 1.000,--
MWSt in AT zu entrichten: € 0,--
Gesamtpreis des PKW: € 11.000,--Käufer Privatperson – Verkäufer Händler MWSt nicht ausweisbar
Kaufpreis: € 10.000,--
MWSt wird seitens Händler nicht ausgewiesen
NOVA Bemessungsgrundlage: € 10.000,-- (oder Mittelwert EUROTAX)
NOVA: € 1.000,--
MWSt in AT zu entrichten: € 0,--
Gesamtpreis des PKW: € 11.000,--oder etwa...

Käufer Privatperson – Verkäufer Händler MWSt nicht ausweisbar
Kaufpreis Anbot: € 10.000,--
MWSt wird seitens Händler nicht ausgewiesen (19%)
Kaufpreis neu: € 11.900,--
NOVA Bemessungsgrundlage: € 11.900,-- (oder Mittelwert EUROTAX)
NOVA: € 1.190,--
MWSt in AT zu entrichten: € 0,--
Gesamtpreis des PKW: € 13.090,--Käufer Privatperson – Verkäufer Händler MWSt ausweisbar
Kaufpreis: € 10.000,--
MWSt wird seitens Händler ausgewiesen (19%)
NOVA Bemessungsgrundlage: € 8.100,-- (oder Mittelwert EUROTAX)
NOVA: € 810,--
MWSt in AT zu entrichten: € 0,--
Gesamtpreis des PKW: € 10.810,--Was von meinen Ergüssen stimmt den nun?
Also mir fehlt da offensichtlich noch n Stück Information bevor ich damit loslegen kann....

Danke!

G

holiday
25.07.2009, 07:18
Hallo G

Als Privatperson ist es egal ob die Ust ausweisbar ist oder nicht,die mußt du so und so bezahlen.

Privat an Privat

Kaufpreis laut Kaufvertrag + Nova

Privat von Händler

Kaufpreis mit Rechnung und angegebenen Steuerbetrag,die Ust ist beim Händler zu entrichten
Nova ist ohne Steuer fällig.

Händler zu Händler

Kaufpreis ohne Ust.(wenn ausweisbar)die wird vom Österreichischen Händler mit der Nova in A bezahlt


Mehrwertsteuer ausweisbar bedeutet nur das auf der Rechnung die Steuer ausgewiesen ist,ist sie nicht ausweisbar,bezahlt man auch mit einer UIDNr die Steuer
und nochmal dann beim Verkauf (nur als Händler).


alles klar soweit??

as61828
25.07.2009, 07:57
Hallo zusammen,-

mein Schwager in Wien geht im Juni in Pensi und wollte sich einen Carthago irgendwo im Süden
von Wien (NÖ oder BGld?) kaufen. Gerade noch rechtzeitig konnte ich ihn davon abbringen.
Am vergangenen Wochenende waren wir im Freistaat zu Sulzemoos bei einer supertollen
"Mega Caravaningwoche".
Hier har er auch sein TraumWomo gefunden einen Concorde Credo TI 755 L auf MB Sprinter.
Da ich ihn nach Sulzemoos verschleppte, erwartet er eine gewisse Hilfestellung.
Hat sich im laufenden Kalenderjahr irgendetwas im Vergleich zu früher geändert?
Wir sind für jede Information dankbar.

Liebe Grüsse

Mondmann

Hallo Mondmann
beim Gebetsroither in Timelkan steht ein Concord auf Mercedes Sprinter.
Erstzulassung 2009, ca 65.000 km, ca. € 64.000,00
Seine HP: www.gebetsroither.com

Gruß adolfo

Flairist
25.07.2009, 09:34
beim Gebetsroither in Timelkan steht ein Concord auf Mercedes Sprinter.
Erstzulassung 2009, ca 65.000 km, ca. € 64.000,00
Seine HP: www.gebetsroither.com

Gruß adolfo

Hallo Adolfo!

Ich nehme an, da war noch das Sandmännchen in den Augen....:D:D:D:D:D

Concorde Charisma I 650 S
Mercedes 316 CDI 156 PS
Standort: Timelkam/Vöcklabruck
Hersteller: Concorde
Baujahr: 2001

Aber macht ja nix...... ist ja nicht weiter schlimm.

Ciao

as61828
25.07.2009, 11:24
Hallo Adolfo!

Ich nehme an, da war noch das Sandmännchen in den Augen....:D:D:D:D:D

Concorde Charisma I 650 S
Mercedes 316 CDI 156 PS
Standort: Timelkam/Vöcklabruck
Hersteller: Concorde
Baujahr: 2001

Aber macht ja nix...... ist ja nicht weiter schlimm.

Ciao

Hast Recht Paul
war nur mit den Tasten dabei und nicht mit Augen, meint adolfo:confused::confused:

botenstoff
25.07.2009, 11:40
Hallo holiday!

Denke schon.

Die Ausweisung der MWSt bringt mir als Privatperson eine etwas geringere NOVA.
Wird sie nicht ausgewiesen, Ist die NOVA vom Betrag am Kaufvertrag zu berechnen.
In AT ist in keinem Fall die MWSt zu bezahlen.

Somit brauch ich (bei den Fahrzeugen die für mich in Frage kommen) Daumen x Pi eh nur mehr ca. 10% zum jeweiligen Betrag hinzuzurechnen und fertig...

Wie sind eigentlich eure Erfahrungen mit Eigenimporten? Sind da in DE viele schwarze Schafe unterwegs? Kilometermanipulation, technische, elektronische Mängel etc.

G

holiday
25.07.2009, 11:41
Hast Recht Paul
war nur mit den Tasten dabei und nicht mit Augen, meint adolfo:confused::confused:

Bewundernswert ist auch,das es im Juli 2009 bereits Fahrzeuge gibt die erst 2010 gebaut werden:rolleyes:

holiday
25.07.2009, 11:50
Hallo holiday!

Denke schon.

Die Ausweisung der MWSt bringt mir als Privatperson eine etwas geringere NOVA.

Das geht aber nur Händler an Privat,nicht von Privat an Privat

Wird sie nicht ausgewiesen, Ist die NOVA vom Betrag am Kaufvertrag zu berechnen.
In AT ist in keinem Fall die MWSt zu bezahlen.

Als Privater ist keine Ust fällig

Richtig,aber wie gesagt nur mit Händler Rechnung

Somit brauch ich (bei den Fahrzeugen die für mich in Frage kommen) Daumen x Pi eh nur mehr ca. 10% zum jeweiligen Betrag hinzuzurechnen und fertig...

Ein Womo wird mit 16% besteuert

Wie sind eigentlich eure Erfahrungen mit Eigenimporten? Sind da in DE viele schwarze Schafe unterwegs? Kilometermanipulation, technische, elektronische Mängel etc.

Ja und Nein.Schwarze Schafe gibts in jedem Land,in jeder Berufsgruppe und das ganze schon seit es überhaupt einen Handel gibt.

G

++++++++++++++++++++

as61828
25.07.2009, 16:16
Hallo holiday!

Denke schon.

Die Ausweisung der MWSt bringt mir als Privatperson eine etwas geringere NOVA.
Ja und nein. Die NOVA wird vom um die 19 % veringerten Kaufprieis berechnet.

Wird sie nicht ausgewiesen, Ist die NOVA vom Betrag am Kaufvertrag zu berechnen.
Auch hier vom um die 19 % veringerten Kaufpreis!:p:p:p
In AT ist in keinem Fall die MWSt zu bezahlen.
Bei Neufahrzeugen wohl.:D:D:D:rolleyes::rolleyes:

Somit brauch ich (bei den Fahrzeugen die für mich in Frage kommen) Daumen x Pi eh nur mehr ca. 10% zum jeweiligen Betrag hinzuzurechnen und fertig...

Stimmt nicht. Zuerst die 19 % MWST rausrechnen und dann die 16 % NOVA aufrechnen, das ist dann Dein Einkaufspreis!:eek::eek::eek::D:D:D
Wie sind eigentlich eure Erfahrungen mit Eigenimporten? Sind da in DE viele schwarze Schafe unterwegs? Kilometermanipulation, technische, elektronische Mängel etc.

G

Wünsche jedem der importieren will, alles Gute, meint adolfo

grisu
26.07.2009, 10:43
Wie sind eigentlich eure Erfahrungen mit Eigenimporten? Sind da in DE viele schwarze Schafe unterwegs? Kilometermanipulation, technische, elektronische Mängel etc.


Wie Alex schon geschrieben hat gibt es in jedem Land und in jeder Branche schwarze Schafe.

Als kleinen Denkanstoß möchte ich aber noch anmerken, dass noch Informationen der Deutschen Caravan Hersteller fast 78% aller Reisemobile die seit 2000 verkauft wurden, direkt in die Vermietung und nicht an Endkunden gegangen sind.
Daher wird wohl auch ein großer Teil der jetzt als Gebrauchtwagen angebotenen Fahrzeuge von dort kommen. Daher sollte man zumindest bei den Kilometerangaben genau hinschauen (HU Untersuchung, TÜV Papiere usw.).
Es werden auch sehr oft auch Fahrzeuge mit Erstzul "xy" angeboten die aufgrund der schlechten Verkaufssituation aber schon ein oder gar zwei Jahre am Hof gestanden sind, also älter sind und erst dann angemeldet werden.
Dies ist zumindest beim Aufbau egal, da dort fast immer die Erstzul. für den Garantiebeginn zählt, kann aber beim Fahrgestell bzw. Basisfahrzeug zu Problemen führen.
Es ist aber relativ einfach mit der Fahrgestell-Nummer des Basisfahrzeuges (z.B. Fiat, Mercedes usw.) bei der Markenwerkstatt (z.B. eben Fiat Werkstatt) die genauen Herstellungsdaten zu bekommen.

Über einen mögliche Preisvorteil beim Import gibt es hier ohnehin jede Menge Ansichten und Rechenkünstler hier im Forum.
Viele werden dir sagen, wie ach so günstig sie ihr Auto bekommen haben:D:D, aber keiner wird gestehen wenn er schlecht gefahren ist.
Das ist wie bei jedem Geschäft egal ob im In- oder Ausland.
Passieren kann immer und überall etwas, aber es ist halt viel bequemer dann den Händler in der Nähe zu haben, als in die Ferne zu müssen.
Ist wie beim Greißler und beim Supermarkt. Alle jammern das die Greissler sterben aber kaufen wollen alle nur Billig ;). Aber billig ist nicht alles das Paket muss stimmen.

Fakt ist jedenfalls, dass du bei teuren Modellen sicher sparen kannst und vor allem mehr Auswahl hast.
Bei Fahrzeugen im üblichen Bereich (20.000 bis 30.000 Euro) musst du schon genau schauen und vor allem gleiches mit gleichem Vergleichen, dann wirst schon sehen das der Unterschied oft nicht sehr groß ist.

Du must günstig kaufen und nicht billig

meint
Grisu