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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unbedenklichkeitsbesch. für Tempo 100 in D



bertl27
02.03.2009, 17:42
Hallo!
Da der andere
(http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6771)
Threat schon leicht abschweift habe ich ein neues Thema erstellt!

Ich habe an die Hymer Zentrale in Efferding ein mail mit der Bitte um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geschick!

Diese mail wurde nach D weitergeleitet und ein paar Tage später bekam ich mein Schreiben vom Kundendienst HYMER in Bad Waldsee/D.

http://up.picr.de/1922086.jpg

DAS nenne ich wirklich Kundendienst! Danke Hymer!

Nun, da ich ja an einem Samstag in D einreisen werde, nehme ich an das die Verkehrsämter geschlossen haben werden!
Ich habe an "TÜV.Süd" ein mail geschrieben ob ich die "gesiegelte" Plakette eventuell mit der Post erhalten könnte....?! Bin ja mal gespannt!

Beim ÖAMTC habe ich inzwischen auch nachgefragt. Der technische Mitarbeiter meinte das ich hier bei uns in jeder Schilderfabrik oder beim Forstinger so ein Pickerl kaufen könnte.
Das Wort "gesiegelt" ist anscheinend nur ein Materialausdruck (?), das Pickerl sollte so wie das Spikespickerl beschaffen sein....!

Tja, was nun? In 4 Wochen fahre ich!
Ich glaube wenn ich hier ein Pickerl kaufe und auf den WW klebe UND diese Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführe wirds wohl passen?!

kerstan
02.03.2009, 17:56
Hallo!
...
Ich habe an die Hymer Zentrale in Efferding ein mail mit der Bitte um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geschick!

Diese mail wurde nach D weitergeleitet und ein paar Tage später bekam ich mein Schreiben vom Kundendienst HYMER in Bad Waldsee/D.

http://up.picr.de/1922086.jpg

DAS nenne ich wirklich Kundendienst! Danke Hymer!

Nun, da ich ja an einem Samstag in D einreisen werde, nehme ich an das die Verkehrsämter geschlossen haben werden!
Ich habe an "TÜV.Süd" ein mail geschrieben ob ich die "gesiegelte" Plakette eventuell mit der Post erhalten könnte....?! Bin ja mal gespannt!

Beim ÖAMTC habe ich inzwischen auch nachgefragt. Der technische Mitarbeiter meinte das ich hier bei uns in jeder Schilderfabrik oder beim Forstinger so ein Pickerl kaufen könnte.
Das Wort "gesiegelt" ist anscheinend nur ein Materialausdruck (?), das Pickerl sollte so wie das Spikespickerl beschaffen sein....!

Tja, was nun? In 4 Wochen fahre ich!
Ich glaube wenn ich hier ein Pickerl kaufe und auf den WW klebe UND diese Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführe wirds wohl passen?!

jetzt brauchst ja nur noch eine Betsätigung, dass die Reifen nicht älter als 6 jahre sind

und die Aussage vom ÖAMTC halt ich für einen aufgelegten Blödsinn
die deutsche Plakette hat (glaube ich) ein "Siegel" aufgedruckt, darum "gesiegelt"
siehe zB http://www.die-baiers.de/wohnwagen/100.htm
ich glaube nicht, dass du mit der genannten Version durchkommst

Richard
02.03.2009, 18:00
servus bertl,

ich würde da aber vorsichtig sein. es steht doch sehr wohl, dass eine "amtliche" eintragung zu erfolgen hat. und unter umständen wäre ein österreichisches kennzeichen und dem 100er eine kontrolle der AB-polizei denen das wert.

und wer bitte sollte diese hier in österreich eintragen? und solltest du eine österreichische zulassungsstelle finden, die das vornimmt, wäre das auch korrekt?

ein deutscher kollege hat sich für mich direkt an den richtigen stellen schlau gemacht, die eintragung müsste in einer deutschen zulassungsstelle vorgenommen werden.

das ist aber wiederum fraglich, inwieweit eine deutsche behörde in einem österreichischen dokument eintragungen vornehmen darf.

frag lieber bei einer deutschen behörde nach, es könnte ja änderungen bei diesen eintragungen geben...

bertl27
02.03.2009, 18:08
Hallo!


die deutsche Plakette hat (glaube ich) ein "Siegel" aufgedruckt, darum "gesiegelt"


Das habe ich mir eigentlich auch fast gedacht!
Der ÖAMTC Mitarbeiter musste auch erst im I-Net, und da dann auf der eigenen Homepage in der Länderdatenbank nachsehen was ich meinte...
http://www.oeamtc.at/reise/laender/

Drum werdens auch in ihrem Shop keine 100er Pickerl haben. Dort gab es nur 80er!!
Tipp vom Mitarbeiter war: "der Forstinger wirds schon haben..."

bertl27
02.03.2009, 18:13
Hallo Richard!


servus bertl,

ich würde da aber vorsichtig sein. es steht doch sehr wohl, dass eine "amtliche" eintragung zu erfolgen hat. und unter umständen wäre ein österreichisches kennzeichen und dem 100er eine kontrolle der AB-polizei denen das wert.

und wer bitte sollte diese hier in österreich eintragen? und solltest du eine österreichische zulassungsstelle finden, die das vornimmt, wäre das auch korrekt?

ein deutscher kollege hat sich für mich direkt an den richtigen stellen schlau gemacht, die eintragung müsste in einer deutschen zulassungsstelle vorgenommen werden.

das ist aber wiederum fraglich, inwieweit eine deutsche behörde in einem österreichischen dokument eintragungen vornehmen darf.

frag lieber bei einer deutschen behörde nach, es könnte ja änderungen bei diesen eintragungen geben...

In diesem Schreiben ist ja von einem Feld 22 in einer ZB1 die Rede!
Ich glaube die meinen den deutschen Zulassungsschein!

Das ein anderes Land in einem österreichischen Dokument was eintragen darf bezweifle ich auch!

Was sagt denn "dein" ehemaliger Club, der mit dem A am Anfang dazu?
Hast da auch noch Kontakte?

kerstan
02.03.2009, 18:31
servus bertl,
...ein deutscher kollege hat sich für mich direkt an den richtigen stellen schlau gemacht, die eintragung müsste in einer deutschen zulassungsstelle vorgenommen werden.

das ist aber wiederum fraglich, inwieweit eine deutsche behörde in einem österreichischen dokument eintragungen vornehmen darf.

frag lieber bei einer deutschen behörde nach, es könnte ja änderungen bei diesen eintragungen geben...

als ich das vor knapp 2 Jahren durchgespielt hab, musste nicht eingetragen werden
aber da waren die Behörden innerhalb D schon uneinig!!!!

gary
02.03.2009, 19:19
für wie "gstudiert" haltets ihr die deutschen kieberer eigentlich?
das müssten ja alle ausgesuchte rechtswissenschaftler sein wenn
sie diese bestimmungen alle so genau kennen würden.

ein "amtliches" schreiben, ein pickerl dazu... was willst du mehr.
das sollte wohl reichen für die amtshandler.

(äh... ohne gewähr natürlich. ich zahl dir die strafe nicht wenn
es anders sein sollte! :D)

as61828
02.03.2009, 21:43
Geh ich recht in der Annahme, dass man mit einem Caravan in Ö die 100 kmh fahren darf? Wenn dass so ist, dann schmeiß Dir einen 100erter hinten drauf und laß den Nachbar einen guten Mann sein. Österreichisches Gesetz ist doch unseres und nicht das des Nachbarn, meint adolfo

kerstan
02.03.2009, 22:35
Geh ich recht in der Annahme, dass man mit einem Caravan in Ö die 100 kmh fahren darf? Wenn dass so ist, dann schmeiß Dir einen 100erter hinten drauf und laß den Nachbar einen guten Mann sein. Österreichisches Gesetz ist doch unseres und nicht das des Nachbarn, meint adolfo

:confused::confused::confused::confused::confused:

Richard
02.03.2009, 23:24
hi bertl,

der mit dem A ist noch immer aktuell, bin doch nur in den ruhestand übergetreten, der mit dem C voran ist nicht mehr meines :). da hab ich logisch noch immer alle kontakte, nur da schauts mit den informationen drüber auch nicht besser als beim Ö aus.

aber ich wollte dich nur vor eventuellen probs aufmerksam machen. ich hab auf diese ganze prozedur einfach verzichtet und ein bussgeld riskiert. wenn ich so denk, meine deutschen kollegen scheren sich um die 100 nicht und fahren meistens auch um die 120. aber erwischt habens mich nicht :D:D:D.

Kurt M
03.03.2009, 06:30
Hallo!

Ich habe hier schon berichtet, wie man als A-Mensch in D eine 100er-Scheibe bekommt, die es ermöglicht legal in D auf den Autobahnen 100 km/h statt 80 zu fahren:
http://www.campingforum.at/campingforum/showpost.php?p=103671&postcount=21

Eine Ergänzung: Natürlich schreiben die D's nix in den A-Zulassungsschein. Dafür bekommt man ja die beschriebene Bescheinigung (Bescheid?), die man im Auto mitführen muss.

Einen Wisch von Hymer habe ich nicht benötigt, hätte aber auch keinen bekommen, weil mein WoWa schon reichlich antik ist.

Vielleicht habe ich vergessen bei meinem Bericht dazu zu schreiben, dass ich natürlich während der Amtsstunden bei den Stellen (TÜV in Freilasing und Landratsamt in Berchtesgaden) war. Samstag wird da nix gehen.

Es gibt viele Möglichkeiten, ein Schild zu erwerben, auf dem 100 draufsteht. Das gilt für alles, was man so auf ein Fahrzeug picken kann. Manche machen sich sogar die Nummerntafeln für das Zweitfahrzeug selbst, damit sie nicht immer die Nummerntaferln tauschen müssen, wenn sie das Fahrzeug wechseln. Manche werden dabei auch nicht erwischt. Ob man etwas riskiert oder nicht, ist Geschmacks- oder Nervensache.

donpedro0112
03.03.2009, 12:53
Hallo Freunde im schönen Österreich,

dieses Thema interessiert mich schon, ich habe die 100 km auf meinem Hobby drauf. Habe dies aber mal meinem Sportkollegen gesandt, der ist in einem Autoclub und wenn ich das habe, gebe ich Euch das sofort weiter.
Bertl, Du hast hinsichtlich Luxemburg eine private Nachricht von mir

Lieben Gruß von der deutsch-luxemburgischen Grenze

Peter

donpedro0112
03.03.2009, 16:12
Also meine lieben Freunde in Austria,

ich melde mich schon wieder. Habe soeben meine Infos bekommen von der Zulassung in Trier und einem Mitarbeiter der DEKRA, das ist das selbe wie der TÜV. Hier in der Region um die Grenze zu Luxemburg sei es fast täglich, das Anhänger egal welcher Art vorgeführt werden, um diese 100er Plakette zu bekommen. Habe ein Merkblatt bekommen, das ich heute mittag noch einscanne, das kann dann jeder bei mir anfordern. Voraussetzung für im Ausland zugelassene Fahrzeuge ist das Vorführen bei einer deutschen Untersuchungsgesellschaft wie TÜV oder Dekra, die Voraussetzungen laut Merkblatt müssen erfüllt sein und dann mit dem Schreiben zur Zulassung, da bekommt man dann diese Plakette mit dem Stempel. Dies muß also auf einer deutschen Zulassung sein, dann gibt es keinerlei Probleme.
Als ich bei dem Dekra-Mann war, stand gerade dort ein Anhänger für Autos drauf zu laden. Da gab es das Problem, weil die Reifen zu alt waren. Auf den neueren Reifen stehen 4 Zahlen wie zB
01 01, dh 1 Kalenderwoche aus 2001. Bei alten Reifen könnten noch 3 Zahlen wie zb 019 stehen, dh dann 1 Kalenderwoche aus 1999.
Also ich denke, wenn das hier in der Grenzregion Gang und Gebe ist, dann dürften die Zulassungen und Prüfstellen im deutsch-österreichischen Grenzgebiet ebenso verfahren. Mehr kann ich nicht mehr dafür tun außer ggf jemandem dieses Merkblatt per Mail zusenden. Anfragen unter
Campingpit@t-online.de

bertl27
03.03.2009, 17:40
Hallo!


Hallo!

Ich habe hier schon berichtet, wie man als A-Mensch in D eine 100er-Scheibe bekommt, die es ermöglicht legal in D auf den Autobahnen 100 km/h statt 80 zu fahren:
http://www.campingforum.at/campingforum/showpost.php?p=103671&postcount=21

Vielleicht habe ich vergessen bei meinem Bericht dazu zu schreiben, dass ich natürlich während der Amtsstunden bei den Stellen (TÜV in Freilasing und Landratsamt in Berchtesgaden) war. Samstag wird da nix gehen.

Tja, und eben genau das ist mein Problem!
Ich reise, wie erwähnt, an einem Samstag an.
Darum hätte ich gerne vorher dieses Pickerl - ohne wo vorfahren zu müssen - deshalb habe ich ja wohl diese Unbedenklichkeitsbescheinigung!

Bis zur Grenze D habe ich 300 km, da ist also mal kurz hinfahren und WW anschauen lassen, nicht sooo einfach....

Es kann doch wohl nicht sein das ich diese Plakette (die originale, mit Siegel) nicht per Post erhalten kann?!
Für all die Vorschriften, die dann gelten, um sie zu erhalten, bin ja sowieso nur ich verantwortlich, wenn man mich dann mal kontrolieren sollte!

johannsen
03.03.2009, 18:38
Es kann doch wohl nicht sein das ich diese Plakette (die originale, mit Siegel) nicht per Post erhalten kann?!
Für all die Vorschriften, die dann gelten, um sie zu erhalten, bin ja sowieso nur ich verantwortlich, wenn man mich dann mal kontrolieren sollte!

Hallo!

Vielleicht hilft Dir die kleine Info: mein importierter WoWa hat vom Vorbesitzer den 100er drauf und über den Rand hinaus dieses Siegel des zuständigen Landratsamtes. Ohne es natürlich zu wissen: dass Du Dir das selber draufmachen kannst, worauf immer Du willst, tät mich wundern ;-)

lg

Johann

Richard
03.03.2009, 20:35
mal ehrlich bertl,

zahlt sich das ganze für einmal wirklich aus? ich würd einfach fahren, denn was bisher nicht schlecht war, kann doch jetzt auch nicht schlecht sein...

bertl27
03.03.2009, 21:07
Hallo Richard!
mal ehrlich bertl,

zahlt sich das ganze für einmal wirklich aus? ich würd einfach fahren, denn was bisher nicht schlecht war, kann doch jetzt auch nicht schlecht sein...

Ich fahre mindestens drei mal hin und retour!
Stefan schnuppert zu Ostern und hat dann von 1. August bis Ende Oktober sein Praktikum in Luxemburg!
Wenn es gar nicht anders geht fahre ich eben in Trier mit dem WW vor - nach der ersten Fahrt!

Ich wollte bloss vorher schon alles (richtig) erledigt haben.

Ich informiere mich eigentlich immer vor Urlaubsfahrten über die "Regeln" der Länder.
Und in D habens eben dieses "Gesetz".

Optimistisch wie ich bin dachte ich das ich da auch alles vorher besorgen könnte.
Schaut zur Zeit nicht danach aus....

kerstan
05.03.2009, 19:01
Ich bin eschüttert:

folgende Antwort bekam ich auf meine Frage, wie ich zu der 100er-Plakette komme, und ob ich eine Herstellerbescheingung bekomme. Unfassbar!!!

Sehr geehrter Herr Kxxxxxxx,
das Tempo 100 Gesetz in Deutschland gilt auch nur für Fahrzeuge die in Deutschland zugelassen sind.

Wenn Sie die Tempo 100 Plakette haben möchten, müssten Sie das Fahrzeug in Deutschland zulassen.

Wir bedauern, aber leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Mxxxxxx Nxxxxxx
Kundendienst
Dethleffs GmbH & Co.KG
Arist-Dethleffs-Straße 12
88316 Isny

Campingteuferl
05.03.2009, 19:26
...das zeigt eigentlich das umfangreiche wissen des dethleffs kundendienst :eek:.

ich hätte z.b. die plakette in nürnberg ohne probs bekommen, war mir aber bekannterweise das getue dann doch zu blöd. aber in trier handelns dann auch gesetzlos?

das muss doch zum teufel noch mal irgendwo in einer gesetzlichen vorgabe festgehalten sein....

donpedro0112
05.03.2009, 19:49
Hallo Ihr da im östereichischen Campingland,

ich kann mir nicht vorstellen, das man hier in Trier gesetzlos handelt. Ich bin da wirklich total überrascht, was da raus kam. Mein Bekannter bei der Dekra hat mir klar gesagt, schick ihn her und wenn alles stimmt, dann ist das kein Problem - ich will doch da auch nichts falsches schreiben und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, das die dann hier im Grenzland gegen bestehende GEsetze verstoßen. Werde dies aber ausdrucken und ihm zusenden mit der Frage und bin gespannt, was da rauskommt. Melde mich morgen damit .

bertl27
05.03.2009, 20:35
Hallo!
Ich hatte inzwischen regen e-mail-Verkehr mit kompetenten Stellen in Deutschland!
Der ADAC verwies mich an TÜV-Süd!
Der dortige Bearbeiter hat sich sehr bemüht und mir außer den Bestimmungen für Tempo 100 sogar das Bundesgesetzblatt .. per PDF mitdesendet.


Das Problem sind die Behörden. Ich kann Ihnen gerne grenznahe Prüfstellen des TÜVs nennen die am Samstag geöffnet haben (Siehe Link. Da müssen Sie Vorher hin). Sie werden aber keine Zulassungsstelle finden die am Samstag geöffnet hat. Ich bin der Meinung, dass diese ganze Aktion für eine Fahrt gar nicht lohnt. Kosten ca 20 Euro Zulassungstelle, 45 Euro TÜV). Aber das ist Ihre Entscheidung.

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/haupt-_und_abgasuntersuchung/5_service-center_finden_und_online_anmelden/samstags_geoeffnet (http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/haupt-_und_abgasuntersuchung/5_service-center_finden_und_online_anmelden/samstags_geoeffnet)

Mit freundlichen GrüßenHxxx-Wxxx Wxxx
TÜV SÜD, ASP-S,Tel. 089 - 5791 - 2677
Von: Robert Krenn
Gesendet: Donnerstag, 5. März 2009 15:16
An: x
Betreff: Re: Tempo 100 für Gespann



Guten Tag Herr Wxxxx!



Danke für ihre ausführliche Antwort!



Nur, wie schon erwähnt, reise ich an einem Samstag nach Luxemburg!

Da werden diese TÜV-Service-Center und auch die deutschen Zulassungsbehörden wohl geschlossen haben!?



Ich hoffte eigentlich das sie mir eine Adresse oder ein Amt (ev. Zulassungsbehörde?) nennen könnten wo ich meine von der Herstellerfirma des Wohnwagens erhaltene Unbedenklichkeitsbescheinigung hinschicken könnte!

Und, nachdem aus diesem Schreiben ja hervorgeht das der Wohnwagen alle angeforderten Kriterien erfüllt, ich diese Plakette dann eventuell per Post erhalten könnte!



Somit würde ich gleich vom Grenzübertritt weg 100 km/h auf den deutschen Autobahnen fahren dürfen - so wie bei uns in Österreich übrigens auch!!



Aber anscheinend ist dies nicht so einfach wie ich mir das vorstelle!




Danke für ihre Mühe und freundliche Grüsse aus Graz,



Robert Krenn


----- Original Message -----

From:
To: x (robert.krenn1@chello.at)
Sent: Thursday, March 05, 2009 1:26 PM

Subject: AW: Tempo 100 für Gespann




Sehr geehrter Herr Krenn


Nach eingehender Recherche ergibt sich folgendes Bild. Die Vorschrift stammt aus der StVO. Sie stellt eine Betriebsvorschrift dar. Betriebsvorschriften können alle Fahrzeuge in der BRD erfüllen, nicht nur inländische.

Damit ist es auch möglich, dass Fahrzeuge, die nicht in BRD zugelassen sind, diese Plakette bekommen können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (Vergleichbar mit der alten 100 km/h Regelung für Kraftomnibusse)

Voraussetzungen: siehe 9.Ausnahme-Verordnung zu den Vorschriften der StVO

Vorgehensweise:

Fahrzeuganhänger mit Zulassungs-Papieren an einem TÜV-Service-Center vorstellen und Bestätigung erstellen lassen. Kosten ca. 36.- Euro
Bei nächstgelegener deutscher Zulassungsbehörde Bestätigung vorlegen. Dort erhalten sie dann die gewünschte Plakette für den Anhänger. Kosten 20-30 Euro (Gebühr dort erfragen)

Bei Nutzung des Anhängers sind dann die Auflagen bezüglich des Zugfahrzeuges zu beachten (Leergewicht, ABS, etc.)

Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben.

Mit freundlichen GrüßenHxx-Wxx Wxx
TÜV SÜD, ASP-S,Tel. 089 - 5791 - 2677
.
Von: info@tuev-sued.de [mailto:info@tuev-sued.de]
Gesendet: Montag, 2. März 2009 17:24
An: auto-tuev
Betreff: Tempo 100 für Gespann



Konzernbereiche: Auto & FahrzeugeE-Mail:
Anrede: HerrName: KrennVorname: RobertFirma: Straße/Hausnummer:
PLZ/Ort: A8020/Graz Tel.: +436
Fax: Die Nachricht des Kunden:Guten Tag! Ich fahre zu Ostern mit meinem Wohnwagen von Österreich nach Luxemburg! Da ich dabei einige Kilometer auf deutschen Autobahnen zurücklegen werde hätte ich gerne, so wie es die Vorschrift verlangt, eine gesiegelte 100er-Plakette für meinen Wohnwagen! Von der Herstellerfirma habe ich bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten! Der WW und die Reifen sind 2 Jahre alt! Wie komme ich nun zu der Plakette? Ich werde an einem Samstag in D einreisen - da haben wahrscheinlich alle Verkehrsämter zu!? Besteht die Möglichkeit einer Zusendung der Plakette per Post? Vielen Dank für ihre rasche Antwort und freundliche Grüße aus Graz/Österreich, Robert Krenn



Also Hut ab vor TÜV Süd!

Nun stell sich einer vor wenn ALLE Gespannfahrer aus Ö oder aus den Niederlanden den ersten Stützpunkt nach der jeweiligen Grenze anfahren nur um ihrern WW begutachten zu lassen.....!

Ich frage mich warum es nicht reicht wenn ich einer Zulassungsstelle in D diese Unbedenklichkeitsbescheinigung faxe/maile, die 15,-- Euro überweise und dann die Plakette am Postweg bekomme!

Der Sinn dieser 100er-Aktion war doch der das es auf den Autobahnen zügiger vorangehen sollte!

Campingteuferl
05.03.2009, 21:20
zu den praktiken der hersteller VOR dieser 100er plakette.

bei einer modellvorstellung eines deutschen herstellers befragten wir österreicher den vorsitzenden, warum im flaschenkasten jedes fahrzeuges ein hinweis für max. 80 km/h geklebt war, diese wowa jedoch in A 100 bis F 130 gesetzlich gefahren werden dürfen.

die info: das gilt nur für in D auszuliefernden wagen, die exportfahrzeuge werden nicht beschränkt. von der sicherheit her bestehen jedoch keine bedenken.

sollte allerdings ein deutscher einen unfall mit höherer geschwindigkeit im ausland haben, so gilt für ihn ein überschreiten der werksfreigabe.

es soll sich nun jeder seine eigene meinung darüber bilden, wie man da mit kunden umgegangen ist...

donpedro0112
06.03.2009, 11:43
Hallo liebe Freunde,

ich war heute morgen nochmal bei meinem Bekannten und der rief die Zulassung an. Es gibt ein Gesetzblatt in D, in dem steht das auch drinnen, das diese 100er Regelung auch für Fahrzeuge gelten kann, die nicht in der BRD zugelassen sind. Voraussetzung ist hier ganz klar:

- Vorführung bei einer Untersuchungsstelle wie TÜV oder DEKRA
- Voraussetzungen nach dem Formblatt müssen erfüllt sein vor allem wg Reifen
- mit Bescheinigung von TÜV/DEKRA dann zu einer Zulassung, da bekommt man das 100er Pickerl

Bekomme die Tage noch das Formblatt mit der Gesetzesvorlage,

kerstan
06.03.2009, 16:20
heute noch ein mail bekommen:


Sehr geehrter Herr Kxxxxxxx



nach Rücksprache mit verschiedenen Prüf- und Zulassungsstellen gilt nun die 9.Ausnahmeverordnung auch für Bürger anderer Staaten.

Sie erhalten daher mit separater Post die entspr. Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Sie bei einer deutschen Zulassungsstelle das 100km/h Schild beantragen können.

Die UB muss während der Fahrt mitgeführt werden.



mfg

Exxxx Oxxxxxx

Homologation

... ganz ohne Kommentar ;) man beachte jedoch das "nun" im ersten Satz ...

motorradmieze
06.03.2009, 17:59
Soweit ich mich erinnere gilt die 100er Zulassung nicht nur für den Wohnagen alleine, sondern für das Gespann, was insgesamt einige Kriterien erfüllen muss. Deshalb reicht es wohl nicht nur aus, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnwagenherstellers in der Tasche zu haben.

bertl27
06.03.2009, 18:14
Hallo Heike!


Soweit ich mich erinnere gilt die 100er Zulassung nicht nur für den Wohnagen alleine, sondern für das Gespann, was insgesamt einige Kriterien erfüllen muss. Deshalb reicht es wohl nicht nur aus, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnwagenherstellers in der Tasche zu haben.

Und eben DAS ist nun NEU!
In dieser 9. Gesetzesnovelle ist es egal was für ein Zugfahrzeug verwendet wird. Früher gab es ja für das Auto auch eine 100er-Plakette, eine kleine, für die Scheibe.
Da konnte der Sheriff dann schon von vorne sehen ob die 100 erlaubt sind...

Jetzt reicht es wenn der WW überprüft wird und alle Anforderungen erfüllt.
Das Zugfahrzeug muss dann "nur" schwerer als der WW sein. WW darf 80 % des Gewichts vom Zugfahrzeug haben!

...was ich inzwischen alles gelesen habe...

Natürlich reicht es nicht aus "nur" die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitzuführen.
DAS wäre ja zuuu einfach. Hätte ich ja schon...

motorradmieze
07.03.2009, 10:36
Achso, sorry diese Neuerung war mir entgangen. Ich wusste nur, dass es insoweit geändert wurde, dass früher der Wohnwagen im Gesamtgewicht nur 85% des Leergewichtes des Zugfahrzeuges haben durfte. Dies ist nun auf 1 : 1 geändert.

http://www.autokiste.de/psg/0510/4739.htm

kerstan
12.03.2009, 13:43
ein weiterer Schritt ist getan:
heute kam die Herstellerbescheingung
http://81.223.153.210/photopost/data/500/Herstellerbescheinigung.jpg

jetzt warte ich noch die Antwort von der Zulassungsstelle in Lindau ab.

bertl27
12.03.2009, 17:36
Hallo!

jetzt warte ich noch die Antwort von der Zulassungsstelle in Lindau ab.
Die werden dir mitteilen das du in D vorfahren musst!
Mit dieser schönen Unbedenklichkeitsbescheinigung fangen wir anscheinend gar nichts an!

Campingteuferl
12.03.2009, 18:19
gleich im vorhinein für unsere deutschen mitglieder. ist bitte nicht böse gemeint. nur,

glaubt denn der deutsche gesetzgeber wirklich, das der deutsche camper bis jetzt unfähig war, mit einem gespann 100 zu fahren? in österreich war das nie ein thema, denn weitergefragt, ist denn der österreicher wirklich immer der bessere autofahrer?

sind dann die franzosen mit ihren 130 gar götter beim gespannfahren? eigentlich empfind ich das ganze als reine schikane der behörden.

der nächste punkt meines unmutes, warum soll auf einmal ein gespann über 3.500 kg so unsicher zum fahren sein, dass bei 80 schluss ist? bester beweis waren doch der bremsvergleich eines brummis mit einem bulli. da stand sogar der lkw schneller trotz voller beladung!

und ich kannte z.b. die bremsleistung meines gespanns sehr wohl. da griffen 4 grosse innenbelüftete scheibenbremsen und 4 trommelbremsen beim wowa zu.

panman
12.03.2009, 19:09
gleich im vorhinein für unsere deutschen mitglieder. ist bitte nicht böse gemeint. nur,

glaubt denn der deutsche gesetzgeber wirklich, das der deutsche camper bis jetzt unfähig war, mit einem gespann 100 zu fahren? in österreich war das nie ein thema, denn weitergefragt, ist denn der österreicher wirklich immer der bessere autofahrer?

sind dann die franzosen mit ihren 130 gar götter beim gespannfahren? eigentlich empfind ich das ganze als reine schikane der behörden.

der nächste punkt meines unmutes, warum soll auf einmal ein gespann über 3.500 kg so unsicher zum fahren sein, dass bei 80 schluss ist? bester beweis waren doch der bremsvergleich eines brummis mit einem bulli. da stand sogar der lkw schneller trotz voller beladung!

und ich kannte z.b. die bremsleistung meines gespanns sehr wohl. da griffen 4 grosse innenbelüftete scheibenbremsen und 4 trommelbremsen beim wowa zu.

hallo...

nein... sind sie sicher nicht...

nun ja... gespann is ned gleich gespann.... vor allem die " gespannkombination " spielt da doch noch eine rolle...

bzgl. bremsvergleich - brummi & bulli - ... der hinkt da doch etwas wie ich meine...
alleine schon der " massenunterschied " bzgl. traktion und der wesentlich größere " technische & physikalische " ( eben 5 achsen mit 12 rädern + abs usw. gegen 4 " beilagscheiben " ) vorteil des brummers lassen einen direkten vergleich so ned zu....

und sich in weiterer folge darauf zu berufen.... naja, ich darf ja 100 oder 130 oder wie auch immer....egal, wenn auch auch nur 80... dieser vom gesetzgeber eingeräumte " index " ist noch lange kein garant dafür, das der jeweilige lenkerIn damit auch klar kommt.... ( ist immer situationsbedingt UND eine frage der praxis und DER DARAUS GEWONNEN LEHREN )

sich nach einem " klescher " darauf zu berufen.... ja, ich " durfte " doch, ist dann sicher nimmer von bedeutung...( oder schadensbegrenzend )...

lg
willi

FlorianNoe
12.03.2009, 19:30
Als ich im letzten Jahr nach Kroatien fuhr, war es ab der österr. Grenze eine Umstellung, wenn man anstelle der 100 nur mehr 80 km/h fahren darf! Wir sind aber auch an das Ziel gekommen.....

Noch schlimmer war die Umstellung beim Heimfahren! Zuerst gurkt man stundenlang mit Tempo 80 über kroatische / slowenische Autobahnen, und dann kommt man wieder in die Heimat, plötzlich 100....

Da braucht man wieder eine zeitlang, sich an das neue Limit zu gewöhnen :D

Campingteuferl
12.03.2009, 20:59
hi willi,

bzgl. bremsvergleich - brummi & bulli - ... der hinkt da doch etwas wie ich meine...
alleine schon der " massenunterschied " bzgl. traktion und der wesentlich größere " technische & physikalische " ( eben 5 achsen mit 12 rädern + abs usw. gegen 4 " beilagscheiben " ) vorteil des brummers lassen einen direkten vergleich so ned zu....

das war ein bremstest mit einem mercedes 38 tonner im TV! und das ergebnis ist eigentlich interessant.
aber 4 achsen 8 räder und acht bremsen mit 255er-reifen am pkw graben sich auch ein.

und beilagscheiben würde ich beim geländewagen nicht so sagen. ok, beim lkw sinds grösser, allerdings 38 t zu 4,5 t brauchen eben mehr ;).

es war ja auch nur als beispiel gebracht, meine reisegeschwindigkeit war sowieso immer angepasst...

motorradmieze
13.03.2009, 10:10
hallo...

nein... sind sie sicher nicht...

nun ja... gespann is ned gleich gespann.... vor allem die " gespannkombination " spielt da doch noch eine rolle...



Dies wird auch einer der Hauptgründe dafür sein, dass bei uns nur 80 Gefahren werden darf. Es stört mich zwar auch, dass wir deutschen mal wieder hinterher hinken. Aber ich denke ein weiterer Grund dafür wird sein, dass wir ein viel grösseres und belasteteres Autobahnnetz haben.

FRAS1976
13.03.2009, 10:31
hallo,

in wahrheit liegt die fahrbare höchstgeschwindigkeit nur an einem wesentlichen zusatzfaktor ( über die "normalen" hinaus ), nämlich die zusammenstellung des gespanns, d.h. in wahrheit ist eine einheitliche regelung überhaupt nicht machbar ( weder, 100, 80, oder sonstwieviel ). mit dem alten 450er eiffelland konnte ich nie schneller als 110 fahren, das ding fing da zum schlingern an, mit dem wilk am haken gehen problemlos 130 ( die ich aber nicht fahre, keine sorge, einmal auf leerer autobahn und ohne family ausprobiert, und da wär noch mehr gegangen, der läuft einfach herrlich ruhig nach ), das zugfahrzeug war immer das selbe. also von dem standpunkt aus betrachtet, haben die franzosen recht, es liegt doch nur im ermessen des fahrers was sein fahrzeug/gespann kann. ich weiß schon, wir tendieren gern dazu alles und jenes zu regeln um ja kein risiko einzugehen. stellt euch vor, es gäbe kein limit für wohnwagen und eine serie von schweren unfällen bei hoher geschwindigkeit....was wär das für ein aufstand in den medien...warum sollte sich der gesetzgeber das antun? lieber gleich scharf eingrenzen, dann kommt auch keiner auf die idee was neues zu fordern.
lg.
aus koburg
PS: ich pfeif auf den 80er, wurscht wo ( in I, HR, H, D ), ich passe meine geschwindigkeit aber sehr wohl den verhältnissen an, im gegensatz zu anderen....bis jetzt bin ich gut damit gefahren.

Campingteuferl
13.03.2009, 12:43
servus mein kätzchen ;).

dann fahr mal über unsere tangente in wien, dann siehst, auch bei uns geht nichts weiter... müsstest halt nach wien kommen :).

@ fras, da hast mit 100%er sicherheit recht! wir hatten bei einem test einen dethleffs (leer) mit "hobbyfahrgestell" dranhängen, der bereits bei 80 am haken herumriss.

andererseits einen fendt (leer) mit genau dem selben fahrgestell und der lag über 150 noch immer stoisch ruhig ohne die geringste eigenbewegung.

das zugfahrzeug jeweils mit 2,5 tonnen...

und jetzt noch einige jährchen zurückgedacht, wir hatten schon 100, da waren stossdämpfer und pendeldämpfer nur gegen aufpreis zu haben, abs war noch so gut wie unbekannt und die wenigsten fuhren auch damit und kamen wieder gesund nach hause....

FRAS1976
13.03.2009, 14:10
oja, da erinner ich mich noch gut an meine kindheit, da gabs leute die auf den campingplätzen, die irgendwelche stabilisatoren auf der ahk montiert hatten ( das war noch in der prä-aks-zeit ) um schneller fahren zu können ( die frage stellte sich aber nur jenen die eben gute zugfahrzeuge hatten ).
hingegen hatte ich letztes jahr auf einem campingplatz in ungarn einen netten plausch mit einem deutschen camper, er zieht einen großen fendt ( ich glaub ein 520er , oder so ) mit einem älteren, schwachbrüstigen benziner-mondeo. auf meine frage, ob ihm nicht zu wenig weiter geht, meinte er nur: "ich habs ja nicht eilig, fahr ich halt nur 90, außerdem versteh ich sowieso nicht, daß ihr unbedingt 100 fahren müßt....."
ich würd mir die mühe mit der 100er plakette nicht antun, allein schon deshalb weil ich sowieso in halb europa nur 80 darf ( auch in Ö, da über 3,5 ) mir ist auch schon in verschiedenen ländern polizei begegnet, obwohl ich mich noch nie um den 80er geschert hab. ich hab das gefühl die lassen einen in ruhe solange man sich nicht übermäßig deppert aufführt.

lg.
aus koburg

kerstan
13.03.2009, 14:37
...
ich würd mir die mühe mit der 100er plakette nicht antun, allein schon deshalb weil ich sowieso in halb europa nur 80 darf ( auch in Ö, da über 3,5 ) mir ist auch schon in verschiedenen ländern polizei begegnet, obwohl ich mich noch nie um den 80er geschert hab. ich hab das gefühl die lassen einen in ruhe solange man sich nicht übermäßig deppert aufführt.

lg.
aus koburg

würde ich ja auchn nicht, aber da ich jetzte eine vollständige Herstellerbescheingung bekommen hab, sollte das ganze nur noch ein spaziergang sein.
und mit der 100er-Plakette hinten drauf fahr ich (noch) entspannter, auch wenn ich den 100er eher selten ausreizen werde - schon allein wegen dem Mehrverbrauch und dem LKW-überholen

FRAS1976
13.03.2009, 17:11
würde ich ja auchn nicht, aber da ich jetzte eine vollständige Herstellerbescheingung bekommen hab, sollte das ganze nur noch ein spaziergang sein.
und mit der 100er-Plakette hinten drauf fahr ich (noch) entspannter, auch wenn ich den 100er eher selten ausreizen werde - schon allein wegen dem Mehrverbrauch und dem LKW-überholen

fahrst dann extra hin zum begutachten, oder erst am weg nach germanien?
lg.

kerstan
13.03.2009, 18:30
fahrst dann extra hin zum begutachten, oder erst am weg nach germanien?
lg.
na so wie ich das verstanden hab, brauch ich mit der Herstellerbescheinigung nicht zur Begutachtung, sondern einfach nur zur dt. Zulassungsstelle:
herzeigen, blechen, picken oder so
momentan bin ich noch dran, das auch auf dem Postwege zu erledigen,
da ja bei nichtdeutschen Fahrzeugen nichts eingetragen wird, sondern nur die Dokumente mitgeführt werden müssen, kann ich ja vielleicht eine Zulassungsmieze bezirzen ;)

FRAS1976
13.03.2009, 22:55
na so wie ich das verstanden hab, brauch ich mit der Herstellerbescheinigung nicht zur Begutachtung, sondern einfach nur zur dt. Zulassungsstelle:
herzeigen, blechen, picken oder so
momentan bin ich noch dran, das auch auf dem Postwege zu erledigen,
da ja bei nichtdeutschen Fahrzeugen nichts eingetragen wird, sondern nur die Dokumente mitgeführt werden müssen, kann ich ja vielleicht eine Zulassungsmieze bezirzen ;)
na, da bin ich aber gespannt auf die ergebnisse deiner fernmündlichen bezirzungsaktion:D:D:D:D
wenns tatsächlich so funktioniert würd ich mir das auch gut überlegen...bei meinem charme bekomm ich dann den 100er auf lebenszeit..:D:D:D
lg,

eko72
16.03.2009, 17:16
glaubt denn der deutsche gesetzgeber wirklich, das der deutsche camper bis jetzt unfähig war, mit einem gespann 100 zu fahren? in österreich war das nie ein thema, denn weitergefragt, ist denn der österreicher wirklich immer der bessere autofahrer?

Das ist doch nicht das Problem.
Über Sinn und Unsinn des nur in und für Deutschland geltenden Gesetzes lohnt es nicht zu streiten, mann ist "versuchsweise" der Forderung vieler deutscher Gespannfahrer nach einer Lockerung der Geschwindigkeitsbegrenzungen nachgekommen. Jetzt sollen endlich auch ausländische Gespannfahrer diese Regelung in Deutschland nutzen können. Dazu gibt es aber auch jede Menge bürokratische Hürden!
Da die Regelung an eine Reihe von Bedingungen geknüpft ist, verlangt die Zulassungstelle auch eine amtliche und damit rechtskräftige Bestätigung, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Hersteller des Wohnwagens kann aber z.B. nicht für die Einhaltung des Höchstalters und des Zustandes der Reifen garantieren, deshalt amtliche Prüfbescheinigung muss her (TÜF).
Nur dann erfolgt ein entsprechender Vermerk in den Fahrzeugpapieren, erhält man einen gesiegelten Aufkleber für 100kmh/h . Zahlen darf man auch dafür und das zusammen nicht schlecht.
Da stellt sich wirklich die Frage ob sich der Aufwand lohnt? Immerhin weiss keiner, was nach Ablauf der Gültigkeit dieser "Ausnahmegenehmigung" passiert!
Eberhard aus Deutschland

kerstan
16.03.2009, 18:49
...
Der Hersteller des Wohnwagens kann aber z.B. nicht für die Einhaltung des Höchstalters und des Zustandes der Reifen garantieren, deshalt amtliche Prüfbescheinigung muss her (TÜF).
...

und der TÜV kann für die Einhaltung garantieren???
außerdem ist - sobald einmal die 100er-Genehmigung erteilt ist - der Fahrzeuglenker dafür verantwortlich, dass die Hängerreifen nicht älter als 6 Jahre sind, denn wenn dies eintritt erlischt die 100er-Genehmigung automatisch. sobald wieder jüngere Reifen drauf sind, gilt sie wieder, auch ohne TüV

Richard
16.03.2009, 18:59
servus kerstan,

das gilt doch für alle fahrzeuge, dass der halter für die einhaltung aller vorschriften verantwortlich ist. und der TÜV bestätigt ja nur den "ist"zustand.

ach ja, hab das campingteuferl wieder in die versenkung schicken müssen, das system akzeptiert jeweils nur eine einzige mailadresse...:(.

as61828
16.03.2009, 20:20
servus kerstan,

das gilt doch für alle fahrzeuge, dass der halter für die einhaltung aller vorschriften verantwortlich ist. und der TÜV bestätigt ja nur den "ist"zustand.

ach ja, hab das campingteuferl wieder in die versenkung schicken müssen, das system akzeptiert jeweils nur eine einzige mailadresse...:(.

Der traut sich was, meint adolfo

kerstan
17.03.2009, 13:59
servus kerstan,

das gilt doch für alle fahrzeuge, dass der halter für die einhaltung aller vorschriften verantwortlich ist. und der TÜV bestätigt ja nur den "ist"zustand.

...

und das ist ja die Diskrepanz dabei.

der TÜV bestätigt einen Istzustand, der aber in wenigen jahren keiner mehr sein könnte. dann liegt es in sowieso meiner Verantwortung, dass der bestätigte Istzustand auch stimmt.
also wofür dann die bestätigung, dass die reifen zum Zeitpukt der Begutachtung nicht älter als 6 jahre sind???
Dass der TÜV Stoßdämpfer und AKS bestätigt, macht schon Sinn
die sind ja quasi fix eingebaut oder nicht

warte noch immer auf Antwort von der Zulassungsstelle Lindau ...

gary
17.03.2009, 14:12
und der TÜV kann für die Einhaltung garantieren???
außerdem ist - sobald einmal die 100er-Genehmigung erteilt ist - der Fahrzeuglenker dafür verantwortlich, dass die Hängerreifen nicht älter als 6 Jahre sind, denn wenn dies eintritt erlischt die 100er-Genehmigung automatisch. sobald wieder jüngere Reifen drauf sind, gilt sie wieder, auch ohne TüV

meines wissens ist in österreich die altersbeschränkung für reifen gefallen.
jedenfalls kein grund mehr, das pickerl nicht zu kriegen, wenn die reifen
weder spröd noch rissig noch abgefahren und in optisch gutem zustand
sind.

saltun
17.03.2009, 17:15
Hallo gary,

hier gehts aber um Wohnwagen-Reifen!
Die werden nicht abgefahren, die stehen ab und für mich ist es leichtsinnig, die Reifen, ob mit
oder ohne Hunderter überhaupt 6 Jahre dran zu lassen.
Ich habe in meinen 20 Wohnwagenjahren die Reifen immer alle vier oder fünf Jahre gewechselt,
weil ich überhaupt keinen Bock darauf gehabt habe, besonders zu Saisonbeginn häufig, mich
auch Reihe der am Pannenstreifen stehenden, aufgebockten Gespanne zu finden:rolleyes::rolleyes:.
Da es, meistens jedenfalls, nur 2 Reifen sind, ist ein Reifenwechsel auch kein finanzieller Hals-
bruch.

Ja, ja, ich gebs ja zu, es tut weh, Reifen die noch kaum Abnützungsspuren zeigen, trotzdem
wegzuwerfen.

lg

as61828
17.03.2009, 18:09
Ja, ja, ich gebs ja zu, es tut weh, Reifen die noch kaum Abnützungsspuren zeigen, trotzdem
wegzuwerfen.


Vielleicht findest jemand der nach Osten eine Verbindung hat. Die nehmen die gerne ab, auch gegen Cash, meint adolfo

gary
17.03.2009, 18:23
Hallo gary,

hier gehts aber um Wohnwagen-Reifen!
Die werden nicht abgefahren, die stehen ab und für mich ist es leichtsinnig, die Reifen, ob mit
oder ohne Hunderter überhaupt 6 Jahre dran zu lassen.
Ich habe in meinen 20 Wohnwagenjahren die Reifen immer alle vier oder fünf Jahre gewechselt,
weil ich überhaupt keinen Bock darauf gehabt habe, besonders zu Saisonbeginn häufig, mich
auch Reihe der am Pannenstreifen stehenden, aufgebockten Gespanne zu finden:rolleyes::rolleyes:.
Da es, meistens jedenfalls, nur 2 Reifen sind, ist ein Reifenwechsel auch kein finanzieller Hals-
bruch.

Ja, ja, ich gebs ja zu, es tut weh, Reifen die noch kaum Abnützungsspuren zeigen, trotzdem
wegzuwerfen.

lg

ich geb dir in allen punkten vollkommen recht. wollte nur die rechtliche situation aufzeigen,
ohne wertung ob sinnvoll oder sinnlos. ich hab beim bootshänger ja genau die gleiche
thematik.

Richard
17.03.2009, 19:32
interessanterweise

geben die reifenhersteller den reifen mit silicabeimischung eine zehnjährige verwendung.

wie sich das jetzt wiederum mit den sechs jahren erklären lässt? nur so ein gedanke, wär vielleicht ein ablaufdatum vernünftiger wie der zeitpunkt der produktion?

mir war's eh egal, ich hab meine wowa bis auf einen vorher wieder verkauft und der bekam nach vier jahren neue gummi. vielleicht lag es daran, dass ich nie eine panne hatte ;)?

gary
17.03.2009, 20:44
wie sich das jetzt wiederum mit den sechs jahren erklären lässt? nur so ein gedanke, wär vielleicht ein ablaufdatum vernünftiger wie der zeitpunkt der produktion?


ui richard, darauf lässt sich sicher kein reifenhersteller ein. und das aus gutem
grund. ablaufdatum würde ja heissen "mindestens haltbar bis...", egal wie damit
umgegangen wird.
wenn ich nur an meine eigene sturm- und drangzeit zurückdenke, wie locker ich
in einem sommer eine neue garnitur sommerreifen auf den asphalt radiert hab.
(natürlich nicht mit einem wohnwagen :D)

bertl27
17.03.2009, 22:24
Hallo!


warte noch immer auf Antwort von der Zulassungsstelle Lindau ...

Ich bekam heute von der Zulassungsstelle München Antwort auf mein mail:

nach Prüfung der Unbedenklichkeitsbescheinigung möchten wir Ihnen
mitteilen, dass gegen die Ausstellung einer Tempo 100 -- Plakete keine
Bedenken bestehen.

Jedoch ist eine Bearbeitung auf postalischem Weg nicht möglich, da die
Vorlage der Original-Dokumente erforderlich ist. Eine Übersendung der
Original-Dokumente (Zulassungsschein, Unbedenklichkeitsbescheinigung,
Verwaltungsgebühr 15,80 € + Versandkosten 10,20 €) ist aus
Sicherheitsgründen nicht empfehlenswert.

Die für Sie nächstgelegene, deutsche Zulassungbehörde wäre in Bad
Reichenhall (Landratsamt Berchtesgadener Land), Salzburger Str. 64,
Telefon 0049-08651-773343(77). Leider hat weder die Zulasssungsbehörde
der Landeshauptstadt München noch das Landratsamt Berchtesgadener Land
am Samstag geöffnet.

Wir hoffen, Sie hiermit ausreichend informiert zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Tja, anscheinend muss ich das wirklich in D erledigen - schade!

Auf jeden Fall drucke ich mir all die mails vom ADAC, DECRA, TÜV-SÜD und der Zulassungsstelle München aus und nehme diesen Schriftverkehr und meine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit auf die Reise!
Sollte ich bei der Anreise nach Luxemburg "unabsichtlich" etwas zu schnell unterwegs sein habe ich wenigstens etwas zum herzeigen und zum diskutieren.....

In Trier werde ich dann unter der Woche vorfahren, bzw. auf der dortigen Zulassungsstelle vorsprechen!

Ergebnis poste ich dann hier!

Sc.... Bürokratie:mad:

kerstan
18.03.2009, 14:35
Hallo!



Ich bekam heute von der Zulassungsstelle München Antwort auf mein mail:
...
Jedoch ist eine Bearbeitung auf postalischem Weg nicht möglich, da die
Vorlage der Original-Dokumente erforderlich ist. Eine Übersendung der
Original-Dokumente (Zulassungsschein, Unbedenklichkeitsbescheinigung,
Verwaltungsgebühr 15,80 € + Versandkosten 10,20 €) ist aus
Sicherheitsgründen nicht empfehlenswert.
...
Ergebnis poste ich dann hier!

Sc.... Bürokratie:mad:

immerhin scheint es aber in München ja prinzipiell machbar zu sein, wenn auch mit kolossalen Portospesen!!!

in Lindau offenbar nicht - hab heute auch eine antwort bekommen:
Sehr geehrte Frau Kxxxxxxx, ("Frau" ist mir neu)

entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Ich hatte Ihre Anfrage tatsächlich vergessen. Eine Herstellerbescheinigung für Tempo 100 km/h des Wohnwagenherstellers reicht aus. Diese Bescheinigung muss lediglich enthalten, dass der entsprechende Anhänger (unter Angabe der Fahrzeug-Ident.-Nummer) für Tempo 100 geeignet ist.

Leider ist eine Zusendung nicht möglich. Ihr persönliches Erscheinen bzw. das Vorsprechen einer von Ihnen beauftragten Person ist notwendig.
Mit freundlichen Grüßen

Cxxxxxx Lxxx

LANDRATSAMT LINDAU (BODENSEE)
Kfz-Zulassungsstelle


AUF GEHTS!!!


an die Bayern: gibts irgendwo zwischen Passau und Lindau eine Zulassungsstelle in (unmittelbarer) Autobahnnähe, wo man einfach mit WoWa hinkommt?

kerstan
18.03.2009, 15:41
...
AUF GEHTS!!!
...

auf mein Nachhaken, ob es im Falle eines ausländischen WoWa, wo ja nirgends was eingetragen wird, sondern nur eine Bescheinigung mitgegeben wird die dann immer mitzuführen ist, bekam ich soeben folgende Antwort:

Hallo Herr Kxxxxxxx,


die Bescheinigung ist so völlig in Ordnung. Wenn Sie dies postalisch abwickeln möchten, senden Sie uns bitte die Bescheinigung im Original (erhalten Sie zurück), eine gut lesbare Kopie des Zulassungsscheines Ihres Wohnanhängers und 7,60 Euro in bar zu mit der Bitte um Ausstellung einer 100er Plakette.

Mit freundlichen Grüßen

Cxxxxxx Lxxx

LANDRATSAMT LINDAU (BODENSEE)
Kfz-Zulassungsstelle



ob der plötzliche Sinneswandel damit zu tun hat, dass man mich dort endlich als Mann (an)erkannnt hat? ;)

auf jeden Fall werde ich das jetzt schnell erledigen, bevor sich die Herrschaften das wieder anders überlegen
und der Preis!!!!! (sogar inkl. Porto)

Richard
18.03.2009, 16:09
liebe freunde,

da möcht ich euch dazu herzlich gratulieren. da wird es dadurch vielen möglich, relativ einfach in D an diese plakette zu kommen und gesetzeskonform unterwegs zu sein.

wie ich das durchziehen wollte, ich hätte es wohl auch bekommen, nur war dies damals noch auf den kompletten gespannzug bezogen und eine vorführung war somit unumgänglich.

kerstan
01.04.2009, 07:59
Die Plakette ist gestern mit der Post gekommen!!!

Was mich nur wundert ist, dass keinerlei "offizielle Bescheingung" dabei war, die immer mitzuführen ist.
Ich bekam nur die Herstellerbescheingung zurück, eine Rechnung sowie die begehrte Plakette.

...


Ende einer unendlichen Geschichte

kerstan
01.04.2009, 14:05
...
dass keinerlei "offizielle Bescheingung" dabei war, die immer mitzuführen ist.
...


Antwort kam prompt:

früher mussten Sie noch das Gespann vom TÜV überprüfen lassen und diese Bescheinigung, die von uns bestätigt wurde, mitführen. Jetzt müssen Sie lediglich die Plakette anbringen und die Herstellerbescheinigung des Anhängers mitführen.




jetzt ist alles klar, der Urlaub kann kommen ...

ich wünsche allen Nachahmern den gleichen Erfolg

FRAS1976
02.04.2009, 09:55
Na, da gratulier ich aber....des hätt ich mir nicht gedacht, hat sich die Hartnäckigkeit ausgezahlt..und schwuppdiwupp...heuer im Sommer fahren alle Ösis mit dem Hunderter durch Germanien:D:D:D:D.
Was ich mich noch frage ist: krieg ich den Hunderter auch wenn ich über 3,5to bin ( gibts da in D eine Differenzierung? ), oder muß ich dort in jedem Fall einen 80er fahren?
lG.
aus Koburg

Richard
02.04.2009, 10:37
hi stefan,

aus der praxis, ein deutscher kollege fährt mit einem LMC 560 und einem mercedes ml mit 100er plakette am pkw und wowa, also ebenfalls weit über 3.500 kg.

wie es in der theorie aussieht, bin mir da auch nicht sicher...

bertl27
04.04.2009, 07:54
Hallo!

Die Plakette ist gestern mit der Post gekommen!!!

Was mich nur wundert ist, dass keinerlei "offizielle Bescheingung" dabei war, die immer mitzuführen ist.
Ich bekam nur die Herstellerbescheingung zurück, eine Rechnung sowie die begehrte Plakette.

...


Ende einer unendlichen Geschichte

Meine Plakette ist auch noch rechtzeitig mit der Post gekommen!

Die "offizielle Bescheinigung" ist bei mir ein Stempel auf der originalen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Da steht: 100er Plakette ausgegeben, Stempel vom Landkreisamt, Unterschrift.

Diesen "Zettel" werde ich nun immer mithaben, ist schon im WW bei den Papieren. Falls mal wer das Pickerl fladern sollte.....:D

http://up.picr.de/2064892.jpg

http://up.picr.de/2064893.jpg

Ende gut - Pickerl gut!

kerstan
07.04.2009, 01:28
Hallo!
...
Die "offizielle Bescheinigung" ist bei mir ein Stempel auf der originalen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Da steht: 100er Plakette ausgegeben, Stempel vom Landkreisamt, Unterschrift.
...
Ende gut - Pickerl gut!

:confused: hab keinen Stempel drauf ... *quengelheulraunz*

franz290
07.05.2009, 22:04
Hallo
habe mir die 100 Plakette auf der Fahrt zum Forumtreffen geholt. Die ganze Angelegenheit dauerte 1 Std. von der Autobahn- Abfahrt- Bad-Reichenhall nach Bad Reichenhall zum
Landratsamt und zurück auf die Autobahn, leicht zu finden gut Ausgeschildert genug Parkplatz.
Erforderlich ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Erzeugerfirma des Wohnwagens für Tempo 100 und der Zulassungsschein und 15 € sehr nette Beamte.
Lg.

yankee
23.12.2009, 13:45
Hallo zusammen

angeregt durch die berichte vom kerstan habe ich es auch versucht.

1) "herstellerbescheinigung tempo 100 für kfz-anhängerkombination"
von dethleffs angefordert (kam innerhalb einer woche)

2) eingeschriebenen brief an die kfz zulassungsstelle landratsamt lindau
mit der "bitte um ausstellung einer 100er plakete" geschickt

folgende notwendige unterlagen beigelegt
a) herstellerbescheinigung im original
b) gut lesbare kopie zulassungsschein wohnwagenanhänger
c) € 20.- in bar

brief abgeschickt am 11. dezember
brief aus lindau erhalten am 22. dezember !!!

inhalt:
a) eine 100er plakette mit "pickerl" der zulassungsstelle lindau
b) die herstellerbescheinigung im original mit stempel "betriebserlaubnis"
c) kostenrechnung (100er plakette: 15,30 - auslagen: 3,10)
d) retourgeld € 1,60 !!
e) die kopie des zulassungsscheines

das tempo schafft keine österreichische behörde!

ich hab mich per mail für die promte und unbürokratische Abwicklung
der "100er Zulassung" für meinen in Österreich zugelassenen Wohnwagen bedankt. :)

wünsche euch allen frohe weihnachten und einen guten rutsch ins neue jahr
grüße aus wien
Heri