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Tom Duliöö
05.02.2009, 21:18
<H1>Hallo, Habe in der ÖAMTC Homepage einen Interessanten Artikel gefunden. Bin mir sicher, daß viele darüber nicht bescheid wissen.
(Bei uns haben die Ausländischen Verkehrsteilnehmer alle Rechte, wir hingegen werden dort als Autofahrer gerupft!!!)
lg. Tom Duliöö
Abgelaufenes Pickerl im Ausland
Abgelaufenes Pickerl noch vor Urlaub erneuern!
Grundsätzlich unterliegt die Pickerl-Überprüfung dem Recht des Landes, in dem das Auto zugelassen ist. "Trotzdem kommt es vor allem an der ungarischen, kroatischen und slowenischen Grenze bzw im Landesinneren von Ungarn, Kroatien und Slowenien oft zu massiven Problemen mit einem abgelaufenen Pickerl", warnt ÖAMTC-Juristin Mag. Verena Pronebner.
Geldstrafen und Kennzeichen-Abnahme
So wird immer wieder Autofahrern die Einreise verweigert, wenn das "Begutachtungspickerl" abgelaufen ist, oder sie müssen eine Geldstrafe zahlen oder die Kennzeichentafel wird ihnen abgenommen. Diese Vorgehensweise widerspricht internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen.
Wer sich aber solche Probleme von vornherein ersparen will, sollte vor Reiseantritt sicher stellen, dass das Ablaufdatum des Pickerls bis zur Heimreise aus dem Urlaub nicht überschritten sein wird.
Termin für Pickerl-Überprüfung
Das österreichische Kraftfahrgesetz gibt Autobesitzern einen Monat vor und vier Monate nach dem eingestanzten Monat des Überprüfungstermins Zeit, die Fahrzeugbegutachtung durchführen zu lassen. Wird man im Inland mit einem Pickerl in diesem Toleranzzeitraum auch nach dem Fälligkeitsmonat angetroffen, ist das völlig legal. Das Pickerl ist nicht als abgelaufen zu betrachten.
Keine oder kurze Toleranzfrist
Viele Länder kennen aber keine oder kürzere Toleranzfristen als Österreich. Die dortigen Beamten glauben dann, dass sie ein Fahrzeug mit "überzogenem" Termin beanstanden können. Außerdem muss sich ein Fahrzeug, unabhängig von der Laufzeit des aktuellen Pickerls, immer in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden.
ÖAMTC-Nothilfe
Sollte es wegen eines abgelaufenen Pickerls im Ausland zu Problemen kommen, empfiehlt die Club-Juristin mit der Einsatzzentrale der ÖAMTC-Nothilfe unter der Telefonnummer
46erkurt
06.02.2009, 09:30
Hi!
Das ist schon ein alter Hut. Aber einige dürften das immer noch nicht wissen, deshalb eine gute Info.
Kurt:)
mr.chruris
06.02.2009, 10:56
Servus.
Da könnte man doch als Überschrift "WEGELAGEREI IM AUSLAND" nehmen !?
Wenn ich ins Ausland reise ( auch wenn dieses zur EU gehört) erkundige ich mich natürlich über gesetzliche Bestimmungen die dort zu beachten sind, da es regional immer noch Unterschiede gibt.
Z.B. ist darauf zu achten ob ein Reisepass abgelaufen ist, denn in einigen Ländern gibts dann auch keine Einreise mehr.
Theoretisch könnten ja in den EU Ländern Verkehrsbestimmungen gleich sein - aber wollen wir das wirklich ?
westbahnmichi
06.02.2009, 11:05
Servus.
Da könnte man doch als Überschrift "WEGELAGEREI IM AUSLAND" nehmen !?
Wenn ich ins Ausland reise ( auch wenn dieses zur EU gehört) erkundige ich mich natürlich über gesetzliche Bestimmungen die dort zu beachten sind, da es regional immer noch Unterschiede gibt.
Z.B. ist darauf zu achten ob ein Reisepass abgelaufen ist, denn in einigen Ländern gibts dann auch keine Einreise mehr.
Theoretisch könnten ja in den EU Ländern Verkehrsbestimmungen gleich sein - aber wollen wir das wirklich ?
Hallo Karl
Warum Wegelagerei im Ausland?
Wie du schon geschrieben hast, sollte ich vor Reiseantritt meine Dokumente auf Gültigkeit kontrolieren, so finde ich gehört auch das Pickerl dazu das doch jedes Jahr zur selben Zeit abläuft!!!
Einziges Problem wenn ich wo überwintere und das Pickerl läuft gerade aus!!!
hast recht michi,
das wär dann das selbe, wenn wir in einem slowenischen forum "wegelagerei in slowenien" schreiben würden ;).
da kommt mir grade der gedanke, wie wärs mit "abzocke in deutschen rasthäusern"? also da zahl ich lieber bei uns maut, bevor ich diesen ungenießbaren schlangenfrass dieser lokalitäten in mich hineinstopfe.
war doch ein traumhaftes geschmackserlebnis auf der A7, wenn das erdäpfelpürree aus dem zapfhahn kommt, man zwei minuten warten muss und sich in der zeit dieser brei ums mehrfache vergrössert...:mad:.
MAHLZEIT !
Wilhelm (gelöscht)
06.02.2009, 13:22
hast recht michi,
da kommt mir grade der gedanke, wie wärs mit "abzocke in deutschen rasthäusern"? also da zahl ich lieber bei uns maut, bevor ich diesen ungenießbaren schlangenfrass dieser lokalitäten in mich hineinstopfe.
MAHLZEIT !
Kann dir auch in deinen eigenen Land passieren, ohne jetzt etwas aufschaukeln zu wollen, etwas ungenissbares habe ich auch mal im Göttlesbrunnen oder so ähnlich heißt der Rasthof bekommen.
Sowas kann immer und überall mal passieren.
PS. Meinst du mit, da bezahle ich lieber die Maut, die GO Box oder die Vignette?
FrankPat
06.02.2009, 15:13
Reisedokumente und Pickerl sind doch zwei verschiedene Dinge.
Für Reisepass/Personalausweis/Führerschein gelten internationale Bestimmungen, auch kann ich diese Dokumente jederzeit und damit rechtzeitig erneuern.
Das Pickerl ist aber eine rein innerösterreichische Angelegenheit und ich kann es nur 1 Monat in Voraus erneuern. (Mir ist schleierhaft wozu das gut sein soll)
Mache ich nun eine Reise mit Beginn kurz vor diesem Monat und einer Reisedauer von mehr als einem Monat muß ich zwangsweise mit "überzogenem" Pickerl fahren.
Mein WW hat dummerweise Begutachtungsmonat November. Da wir aber nur im Sommer damit fahren, habe ich immer Probleme damit.
Da wäre der Touringklub gefragt um Druck wegen einer Gesetzesänderung zu machen.
Zumindest könnte ein mehrsprachiger Folder aufgelegt werden mit den Pickerlbestimmungen, um ihn ggf dem ausländischen Polizisten zu zeigen. (ob das aber viel nützen würde?)
Gruß
Frank
westbahnmichi
06.02.2009, 15:58
Das Pickerl ist aber eine rein innerösterreichische Angelegenheit und ich kann es nur 1 Monat in Voraus erneuern. (Mir ist schleierhaft wozu das gut sein soll)
Mache ich nun eine Reise mit Beginn kurz vor diesem Monat und einer Reisedauer von mehr als einem Monat muß ich zwangsweise mit "überzogenem" Pickerl fahren.
Mein WW hat dummerweise Begutachtungsmonat November. Da wir aber nur im Sommer damit fahren, habe ich immer Probleme damit.
Gruß
Frank
Hallo Frank
Also ich habe leider noch keine Möglichkeit zwei Monate im Ausland zu verbringen, und ich denke so wirds vielen gehen, ausnahmen gibts sicher, daher sehe ich kein Problem wegen überzogenen Pickerl!!!
Auch bei meinem WOMO ist die Überprüfung jeweils im Nov. fällig, ich hab damit kein Problem, denn im Okt. wird zur Überprüfung gefahren und anschl. eingewintert!!!
schlesi66
06.02.2009, 16:19
Hi
Ich habe gerade das Problem.
Mein Pickerl beim Wohnwagen läuft im März ab.
Dieser steht aber in Ungarn und wird erst im April abgeholt.
Daher muß ich jetzt zwangsläufig mit überzogenem Pickerl fahren.
Ich habe aber einmal gelesen, daß man das Überprüfungsmonat ändern lassen kann.
Weis aber leider nichts genaues darüber.
@Frank
Warum ist dein Wohnwagen ausgerechnet im November zugelassen?
FrankPat
06.02.2009, 16:34
Bei einem gebrauchten WW kann man sich das Pickerlmonat leider nicht aussuchen.
Mein Vorgänger ist damit nur einmal auf Winterurlaub gefahren, dann war er ihm zu klein (der WW). Für mich ist er gerade richtig.
Wegen einer Änderung habe ich schon bei ÖAMTC und Verkehrsamt nachgefragt, es gibt (angeblich) keine Möglichkeit.
Ich bin immer davon ausgegangen, ein Gesetz gehört so gemacht, dass alle vorhersehbaren Eventualitäten berücksichtigt sind.
Es gibt halt glücklicherweise Leute im verdienten, spät erreichten Ruhestand. Die ihre Reisemöglichkeiten ausnützen so lange sie können.
Gruß
Frank
schlesi66
06.02.2009, 16:41
Hallo Frank
Die Oldtimer Fahrer haben auch das Problem.
Die holen ihre Fahrzeuge auch erst im Fühling/Sommer aus der Garage.
Ich habe das irgendwo gelesen, daß man das Monat (angeblich ohne größere Probleme) ändern kann.
Hab gerade etwas gegoogelt, aber leider nichts gefunden.
:confused:
servus wilhelm,
geschmäcker sind (gott sei dank ;)) verschieden und was mir schmeckt ist nicht gleichbedeutend, dass es dir auch mundet.
da ich jedoch in der vergangenheit jedes jahr tausende kilometer auf deutschen AB notgedrungen und auch im urlaub unterwegs war, hatte ich mit den deutschen raststätten gegenüber den unsrigen so meine liebe not. klaro, auch bei uns kannst mal "einfahren", nur kommt eben dazu, österreich ist zu klein um bei einer querung wirklich zu verhungern :D.
diesen "kartoffelbrei" bekamen wir übrigens im Rhön A7, vor flensburg A7 ein schnitzerl schwarz/weiß gebraten... die liste wäre endlos. am besten waren eigentlich immer die bayrischen, da gabs auch schon mal guten krustenbraten. aber bei 154 raststätten kannst halt nicht immer die besten finden und die deutschen maulen ja auch heftig.
johannsen
06.02.2009, 18:05
Hi
Ich habe gerade das Problem.
Mein Pickerl beim Wohnwagen läuft im März ab.
Dieser steht aber in Ungarn und wird erst im April abgeholt.
Daher muß ich jetzt zwangsläufig mit überzogenem Pickerl fahren.
Ich habe aber einmal gelesen, daß man das Überprüfungsmonat ändern lassen kann.
Weis aber leider nichts genaues darüber.
Hallo Schlesi!
Guggst du ins Kraftfahrgesetz, § 57a, Abs 3:
.
.
.
Über Antrag des Zulassungsbesitzers kann die Zulassungsbehörde einen anderen Tag als den Jahrestag der ersten Zulassung als Zeitpunkt für die wiederkehrende Begutachtung festsetzen. ......
Also hin zu Deiner BH oder Polizeidirektion, Antrag stellen, Grund angeben und es müsste funzen.
LG
Johann
FrankPat
06.02.2009, 20:22
Hi Johann,
eine sehr interessante Info.
Werde einmal mit einem Ausdruck der Gesetzesstelle bei den versch. Stellen aufkreuzen.
Hätte ja selbst die Gesetzesstellen nachlesen und finden können, habe aber den Auskunftgebenden vertraut.
Danke
Frank
johannsen
06.02.2009, 21:20
Hi Johann,
eine sehr interessante Info.
Werde einmal mit einem Ausdruck der Gesetzesstelle bei den versch. Stellen aufkreuzen.
Frank
Machs anders: formulier schriftlich einen Antrag mit entsprechender nachvollziehbarer Begründung und verweise darin auf § 57a Abs 3 KFG. Ist besser, als einem Bearbeiter sein (allfälliges) Nichtwissen unter die Nase zu reiben.
Es ist nämlich eine "kann" und keine "muss"-Bestimmung ;-)
FrankPat
06.02.2009, 21:40
Hi Johann,
wo du Recht hast, hast Du Recht.
Gruß
Frank
schlesi66
07.02.2009, 10:33
Hallo Schlesi!
Guggst du ins Kraftfahrgesetz, § 57a, Abs 3:
Über Antrag des Zulassungsbesitzers kann die Zulassungsbehörde einen anderen Tag als den Jahrestag der ersten Zulassung als Zeitpunkt für die wiederkehrende Begutachtung festsetzen. ......
Also hin zu Deiner BH oder Polizeidirektion, Antrag stellen, Grund angeben und es müsste funzen.
LG
Johann
Hallo Johann
Super Info
:):):)
mr.chruris
08.02.2009, 11:07
Hallo Karl
Warum Wegelagerei im Ausland?
Wie du schon geschrieben hast, sollte ich vor Reiseantritt meine Dokumente auf Gültigkeit kontrolieren, so finde ich gehört auch das Pickerl dazu das doch jedes Jahr zur selben Zeit abläuft!!!
Einziges Problem wenn ich wo überwintere und das Pickerl läuft gerade aus!!!
Servus.
Michi, du musst meine Antwort nur richtig lesen, dann klappt das schon *lol*
In Anlehnung an den Thread mit Wegelagerei in Österreich habe ich diesen Satz als Überschrift "IRONISCH" gemeint.
Dies geht ja klar und deutlich aus meinen weiteren Sätzen (die du richtig gelesen hast) hervor in denen ich schrieb wie meine Vorgehensweise ist.
Aber wie immer:
Richtig ist nicht das was ich meine/sage, sondern das, was der andere darunter versteht.