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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Suche jemanden,der mir einen Wohnsitz amelden lässt, bitte lesen



iser
29.01.2009, 00:10
Hallo zusammen.

Ich möchte mich gerne in Österreich mit Hautpwohnsitz anmelden.
Nachdem ich gelesen habe, dass man , falls man sich irgend wo mit dem Wohnmobil hinstellen kann und Strom von dem Vermiete bekommt dort auch mit Hauptwohnsitz anmelden kann , würde ich auf diesen WEg jemanden in Oberösterreich , nähe Deutschland suchen , der mich dort mit Hauptwohnsitz anmelden lässt.
Am liebsten wäre mir ein Bauernhof und ich würde natürlich auch montatlich etwas zahlen dafür.
Auftauchen würde ich vielleicht lediglich mal um meine Post abzuholen , oder ich miete mir irgend wo eine Postbox.

Vielleicht kann mir jemand sogar einen Ratschlag geben wie ich das am besten mache.
Bitte schreibt mal so eure Ideen und ich freu mich über jeden Tip.

Vielen Dank im voraus.

Gruss Iser

Tommy1424
29.01.2009, 07:30
Hier nochmal kürzer!

Dein Vorhaben ist ILEGAL!!!!!:eek::mad:

Oder du nimmst dir ein Hotel oder gehst auf einen CP (die geben dir aber keine Hauptwohnsitzbestätigung)

iser
29.01.2009, 08:10
Hallo

Wer redet denn von 2 oder 3 Übernachtungen.
Na klaro will ich mich übers ganze Jahr in Austria aufhalten.
Allerdings ein Zigeunerleben indem ich halt genau wie Ihr alle hier mit einem Wohnmobil durch die Gegend fahre.
Wieso soll das nicht möglich sein ?
Es gibt hier sogar ein Posting , wo einige behaupten , dass dies möglich ist.
Gruss Iser

Tommy1424
29.01.2009, 09:35
So einfach ist das mit dem Meldegesetz aber nicht. Ein Hauptwohnsitz ist als Mittelpunkt der Lebensinteressen normiert. Als Nichtösterreich auch wennst aus der EU kommst geht es nicht so einfach.

Du kannst es lediglich als weiteren Wohnsitz mit einer nachweisbaren Zustelladresse versuchen.

Wennst dann aber nur immer kurz für ein paar Tage anwesend bist, ist der Unterkunftgeber verpflichtet zu melden, dass er befürchten muss, dass der Unterkunftnehmer seiner Pflichten nach dem Meldegesetz nicht nachkommen dürfte. Meldet er das nicht macht er sich selbst strafbar.

Daher sehr schwierig bis fast unmöglich und immer an der Grenze zur Illegalität.

Reisefieber
29.01.2009, 09:40
Hallo iser!

Warum willst du denn einen Hauptwohnsitz in Österreich, haste was zu verbergen und willst weg aus D?

LG Reisefieber.

westbahnmichi
29.01.2009, 09:59
Hallo iser

Warum mietest du dir nicht wo eine kleine billige Wohnung?
Du wirst ja nicht 12 Monate im Jahr im WOMO leben???
Also ganz legal erscheint mir dein Vorhaben nicht!!!

illo
29.01.2009, 10:13
Hallo,


Dein Vorhaben ist ILEGAL und bleibt ILEGAL:eek: SORRY:D:D:D

seiwer
29.01.2009, 10:29
1) Um einen Hauptwohnsitz begründen zu können, bedarf es einer Wohnung. Damit man dort wohnen kann, bedarf es einer Benützungsbewilligung.
Der Vermieter muss das Mietverhältnis in einer ordnungsgemäßen Wohnung bestätigen.
2) Das Wohnen in einem Campingfahrzeug (Wohnmobil oder Wohnwagen) ist nur auf Campingplätzen gestattet; "wild campieren" ist verboten.
Sogar das wilde Abstellen eines Wohnwagens auf Grundstücken ist lt. Bauordnung nicht oder nur kurzfristig erlaubt.

Deinen Wunsch kannst Du ev. in England oder Schottland realisieren; dort sieht man viele bewohnte Wohnwägen neben kleinen Wohnhäusern stehen.
LG Werner

iser
29.01.2009, 10:45
Hallo
Nein , ich will dort leben.
Ich will dort arbeiten.
Lediglich kann ich mich noch nicht festlegen wo ich hinziehen will.
Denn ich will mir da irgend wo eine Arbeit suchen.
Deshalb muss man ja , wenn man dort wohnt sich anmelden.
Klar , man kann einen 2.Wohnsitz anmelden.
Aber wenn ich doch die meiste Zeit dort bin , dann muss man doch einen Hauptwohnsitz anmelden.

Aber ich habs schon verstanden , dass das nicht so leicht ist.
Irgend wo hab ich im Forum aber gelesen , dass es Leute gibt , die sich auf einem Grundstück stellen von einem Hausbesitzer und von dem Strom und Wasser bekommen und dann richtig dort wohnen.
Also was würde denn dagegen sprechen ?

Die Reaktion auf dieses Posting war jedenfalls interesant.

Danke jedenfalls für die Antworten.

Gruss Iser

abo
29.01.2009, 11:20
...
Irgend wo hab ich im Forum aber gelesen , dass es Leute gibt , die sich auf einem Grundstück stellen von einem Hausbesitzer und von dem Strom und Wasser bekommen und dann richtig dort wohnen.
Also was würde denn dagegen sprechen ?
...


hallo iser

dann solltest du den fragen der das dort geschrieben hat

die bedenkentrager hier haben leider recht
du darfst dich nicht einfach wo auf ein grundstueck stellen (auch nicht wenn der besitzer zustimmt)
die bestimmungen dazu sind in den jeweiligen bauordnungen enthalten

sinngemaess" ..jede art von einrichtung die zum nachtigen von personben geeignet erscheint muss baubehoerdlich genehmigt werden..."
das betrifft ausdrucklich auch zum verkehr zugelassene wohnmobile oder wohnwaegen

ich glaube darueber gut bescheid zu wissen weil ich wegen eines abgestellten fahrzeuges auf meinem eigenen (bau)grund mitten im stadgebiet 12 jahre lang mit der baubehoerde genau in so eonem fall prozessiert habe. bis ganz ans ende zum gerichtlichen raumungsklage und androhung der lohnpfaendung zu einziehung der kosten fuer die ersatzvornahme weil ich die ned hab raeumen lassen

die abstellung eines womo/wowa auf eigenem grund (oder mit genehmigung des grundstueckeigentuemers) ist eigenlich nur auf einem baubehoerdlich so parifizierten abstellplatz moeglich. in der benuetzungsbewilligung dieses abstellplatzes steht dann aber immer das der platz nur zum abstellen (nicht jedoch zu benuetzen) zulaessig ist

leider tief orwellsche vorgangsweisen hier in AT ... :-(

was aber sehr wohl gehen muesste ist die aufstellung am campingplatz
wenn du da einen dauerstandplatz hast ist der CP betreiber laut meldegesetz eigentlich verpflichtet dir den meldezettel abzustempeln, ich wuesste nicht wie er sich dagegen wehren sollte...

lg
g

berghamer
29.01.2009, 11:22
Hallo

Vielleicht kannst dich da hinstellen, wäre sogar an der Grenze.
A-4975 Suben, Kirchenplatz 1

dauercamper
29.01.2009, 16:22
siehste, ister sucht einen wohnsitz in österreich.

und ich hätte nix dagegen, mich irgendwo an der deutsch/österr. grenz in bayern mit
hauptwohnsitz anzumelden.
dann könnte ich auch das womo in deutschland anmelden und würde für die vollkasko
statt ca. 1000 euro pro jahr nur 500 zahlen.

natürlich müsste ich dann mit deutschem kennzeichen herumfahren - brrrrrrr :eek::confused::(:eek:.
da läuft es mir wieder kalt über den rücken.

daher: lieber mehr zahlen und ein österreichisches kennzeichen haben.
sonst glaub womöglich noch jemand im ausland, er macht mir mit tunke zum schnitzel eine freude.

as61828
29.01.2009, 16:31
Hallo

Vielleicht kannst dich da hinstellen, wäre sogar an der Grenze.
A-4975 Suben, Kirchenplatz 1



Ich glaube dort kannst auch einsitzen, meint adolfo :p:p:p:p:p

westbahnmichi
29.01.2009, 16:45
Ich glaube dort kannst auch einsitzen, meint adolfo :p:p:p:p:p


Hallo adolfo

Nicht nur sitzen sondern auch schlafen, hast Vollpension, sind nur die Fenster etwas gewöhnungsbedürftig mit den komischen Staberl davor:D:D:D

Richard
29.01.2009, 16:53
was aber sehr wohl gehen muesste ist die aufstellung am campingplatz
wenn du da einen dauerstandplatz hast ist der CP betreiber laut meldegesetz eigentlich verpflichtet dir den meldezettel abzustempeln, ich wuesste nicht wie er sich dagegen wehren sollte...

nein abo, es geht kein "ordentlicher hauptwohnsitz" am cp, das haben schon einige versucht.

ist aber, so weit ich das weiß, ein hauptwohnsitz in österreich wenn er einen deutschen hat, als eu-bürger nicht notwendig um hier arbeiten zu können. und da wiederum reicht dann auch die anmeldung eines cp.

von mir bekäme er aber auch keinen meldezettel, da kannst dich damit fest in die nesseln setzen...:mad:

abo
29.01.2009, 17:12
von mir bekäme er aber auch keinen meldezettel, da kannst dich damit fest in die nesseln setzen...:mad:

hallo

verstehe nicht wobei

wenn wer bei mir eine wohnung mietet bin ich als vermieter absolut nicht verpflichtet seine tatsaechliche anwesenheit zu kontrollieren

der staat wuenscht sich das moeglicherweise, aber seit 1945 ist das nicht so
selbst die blockwarte wurden seit dem fall der DDR abgeschafft

ein blick ins gesetz hilft da:

---------------------
1. Abschnitt: Meldefälle und Pflichten der Betroffenen

http://zmr.bmi.gv.at/navigation/upgr.gif (http://zmr.bmi.gv.at/pages/gesetz.htm#top)

Begriffsbestimmungen

§ 1 (1)
Unterkünfte sind Räume, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.

(2)
Unterkunftgeber ist, wer jemandem, aus welchem Grunde immer, Unterkunft gewährt.

(3)

Beherbergungsbetriebe sind Unterkunftsstätten, die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehen und zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zu vorübergehendem Aufenthalt bestimmt sind. Beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze sowie Schutzhütten gelten als Beherbergungsbetriebe.

-----------------

was also sollte das problem sein?
der CP betreiber ist VERPFLICHTET den meldezettel zu unterschreiben ...
da kann er in seine CP bestimmungen schreiben was er will, ein ausschluss ist sittenwidrig


lg
g

Richard
29.01.2009, 17:22
Beherbergungsbetriebe sind Unterkunftsstätten, die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehen und zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zu vorübergehendem Aufenthalt bestimmt sind. Beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze sowie Schutzhütten gelten als Beherbergungsbetriebe.

na lies das doch genau. ein vorübergehender aufenthalt ist kein "hauptwohnsitz"....

abo
29.01.2009, 17:35
Beherbergungsbetriebe sind Unterkunftsstätten, die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehen und zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zu vorübergehendem Aufenthalt bestimmt sind. Beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze sowie Schutzhütten gelten als Beherbergungsbetriebe.

na lies das doch genau. ein vorübergehender aufenthalt ist kein "hauptwohnsitz"....

hallo

voelliger unsinn richard

spaetestens ab zwei monaten aufenthalt da bist du - und ist der beherberungsbetrieb - VERPFLICHTET dich dort mit hauptwohnsitz anzumelden

lg
g

iser
29.01.2009, 17:40
Hallo Leute

Danke mal für die netten Antworten.
Was wäre wenn ich mir eine Eigentumswohnung in Linz kaufen würde?
Das wäre dann mein Hauptwohnsitz und dann könnte ich mich natürlich anmelden denke ich mit Hauptwohnsitz ?

Ach ja , sind denn die Wohnmobile in Austria teuerer in Steuer und Versicherung als in Deutschland ?

Übrigens , ich seh schon , da sind einige Benzfahrer unterwegs.
Wie wärs denn wenn ihr mal Eure Vorkammer Diesel mit Frittenöl von Gaststätten betreiben würdet.
Man fährt zu den Restauranten hin und holt sich dort das Öl.
Gefiltert wird aufm Campingplatz und der Sprit kommt gratis rein.
Man findet in jeder Stadt genug Öl.

Viel Spass und danke , Gruss Iser.


Vielleicht kann mir jemand sagen wo in Austria ich eventuell eine billige Einzimmerwohnung finde und was die so kosten.
Altbau ist auch ok.

abo
29.01.2009, 17:47
Hallo Leute
Danke mal für die netten Antworten.
Was wäre wenn ich mir eine Eigentumswohnung in Linz kaufen würde?
Das wäre dann mein Hauptwohnsitz und dann könnte ich mich natürlich anmelden denke ich mit Hauptwohnsitz ?


hllo

logisch geht das
dann unterschreibst du dir deinen meldezettel selber

und die wohnung kannst du trotzdem vermieten
solange du dort trotzdem den mittelpunkt deiner lebensinteressen behaeltst

lg
g

Richard
29.01.2009, 17:58
gut abo,

dann müsste ich z.b. mein auto, mein wowa, mein pferd (hoppala, hab ich gar keines ;)) und alles andere 2mal im jahr, einmal SP und dann W ummelden. meine wiener wohnung als zweitwohnsitz? 2008 war ich 7 1/2 monate am stück in döbriach gemeldet....

und das gilt dann für alle, die länger als zwei monate urlaub machen? was hab ich dann eigentlich bei 3 monaten urlaub in GR alles falsch gemacht???

so ganz versteh ich das jetzt aber nicht :confused:?

berghamer
29.01.2009, 21:55
So liebe Freunde

nun habe ich auch einmal eine Frage.

Wo sind eigentlich die vielen illegalen Asylwerber gemeldet?

(Ach ja, angeblich gibt es diese ja gar nicht):D

Meldegesetz - ja gibt es, aber wer kontrolliert es?

hega
29.01.2009, 23:37
Hallo zusammen :)


illegalen Asylwerber gemeldet :D
;) - der is gut!




Bei uns sind eh schon fast mehr Deutsche zum Arbeiten hier, als zum Urlauben :D

So schwer is das aber nicht!

Tipps gibt`s hier: http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991365.html

oder auf jedem Meldeamt, AA oder bei (zukünftigen) Arbeitgeber.

Ich denke, nur um Arbeit zu suchen, muss iser noch keinen Meldezettel haben?

stefferl
29.01.2009, 23:47
Wenn ich einen Dienstnehmer einstelle, brauche ich keinen Personalausweis kontrollieren. Er braucht heute aber eine E-Card von der Sozialversicherung. Hat er die noch nicht, wird sie bei erstmaliger SV-Anmeldung ausgestellt. Gibt er freiwillig an, nicht österreichischer Staatsbürger zu sein, genügt der Reisepaß mit dem er sich als EU-Bürger ausweist. Kein Mensch verlangt bei der Einstellung eines Dienstnehmers einen Meldezettel. Außer ich bin mißtrauisch, weil mir etwas komisch vorkommt. Es gibt vielleicht Branchen, wo das üblich ist, aber dann gewußt warum. Ich habe die letzten Jahre als ich noch berufstätig war, bei jedem Neueintritt Reisepaß oder Personalausweis und die Zeugnisse verlangt. Gewußt warum. Man fahrt nur einmal ein.

Marsi
30.01.2009, 01:25
eigentlich ganz komisch was der will...


Nun aber ne folgefrage von mir

Wenn man in österreich einen Hauptwohnsitz hat und man arbeitet zb auf nen CP dürfte man dann dort zb seinen eigenen Wohnwagen hinstellen und diesen als zweitwohnsitz melden? geht des?

abo
30.01.2009, 02:13
...
und das gilt dann für alle, die länger als zwei monate urlaub machen? was hab ich dann eigentlich bei 3 monaten urlaub in GR alles falsch gemacht???

hallo

so ist es aber

guck im meldegesetz nach
is sicher wo online

ab zwei monate MUSST dich dort melden
ansonsten verstoss gegen das meldegesetz

macht mind. 360,- fuer dich und 360,- fuer deinen unterkunftgeber ...

lg
g

PS:
weil wer gefragt hat:
asylanten, bundesheer, staatsoberhauepter und ähnliche sind vom meldegesetz ausgenommen ...

ausdruecklich

pnj03
30.01.2009, 02:21
hallo,


...meldegesetz ... is sicher wo online...

http://zmr.bmi.gv.at/pages/gesetz.htm

lg v d ützis

Richard
30.01.2009, 15:44
danke andrea :).

@ abo, ich bin ja gemeldet, aber

Beträgt die Unterkunftsdauer in einem Beherbergungsbetrieb mehr als zwei Monate, so ist der Unterkunftnehmer außerdem bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung ist spätestens am dritten Tag nach Ablauf der zwei Monate vorzunehmen; im übrigen gelten hiefür die Bestimmungen der §§ 3 und 4 sinngemäß.

das sagt nichts über einen "hauptwohnsitz" aus, da ich ja nur vorübergehend da urlaub und erholung mache. und von wegen kurtaxe auch keine probs, ich bin davon befreit...

as61828
30.01.2009, 16:16
danke andrea :).

@ abo, ich bin ja gemeldet, aber

Beträgt die Unterkunftsdauer in einem Beherbergungsbetrieb mehr als zwei Monate, so ist der Unterkunftnehmer außerdem bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung ist spätestens am dritten Tag nach Ablauf der zwei Monate vorzunehmen; im übrigen gelten hiefür die Bestimmungen der §§ 3 und 4 sinngemäß.

das sagt nichts über einen "hauptwohnsitz" aus, da ich ja nur vorübergehend da urlaub und erholung mache. und von wegen kurtaxe auch keine probs, ich bin davon befreit...

Bitte der Richard
ist von der Kurtaxe auch befreit. Der schnorrt doch überall wo es nur geht, meint adolfo;););):p:p:p:p

Richard
30.01.2009, 16:35
ja adolfo,

aber du kannst ja mit mir gerne tauschen. dann könnt ich auch noch alles das tun, was mir lieb wäre.

da könntest sogar meine burg zu stall gratis dazuhaben, die schenk ich dir dann einfach so....

wie sagte so treffend mein ehemaliger stammwirt?

früher sind wir mit der gesundheit dem geld nachgelaufen,
heute laufen wir mit dem geld der gesundheit nach :(:(:(.

abo
30.01.2009, 16:40
danke andrea :).

@ abo, ich bin ja gemeldet, aber

Beträgt die Unterkunftsdauer in einem Beherbergungsbetrieb mehr als zwei Monate, so ist der Unterkunftnehmer außerdem bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung ist spätestens am dritten Tag nach Ablauf der zwei Monate vorzunehmen; im übrigen gelten hiefür die Bestimmungen der §§ 3 und 4 sinngemäß.

das sagt nichts über einen "hauptwohnsitz" aus, da ich ja nur vorübergehend da urlaub und erholung mache. und von wegen kurtaxe auch keine probs, ich bin davon befreit...

hallo

doch, weil genau der §3 und §4 betreffenen den hauptwohnsitz

------------snip-------------

Unterkunft in Wohnungen; Anmeldung

§ 3 (1)
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.

(2)
Für jeden anzumeldenden Menschen ist der Meldezettel entsprechend vollständig auszufüllen. Befindet sich die Wohnung in einem Gebäude mit mehreren Adressen, so ist die Bezeichnung der Wohnung gemäß § 14 Abs. 2 des Postgesetzes 1997 zu verwenden.

(3)
Für die Anmeldung sind der entsprechend ausgefüllte Meldezettel und öffentliche Urkunden erforderlich, aus denen die Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5a) des Unterkunftnehmers - ausgenommen die Melderegisterzahl - hervorgehen; dieser ist verpflichtet, an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken. Erfolgt die Anmeldung mit Hauptwohnsitz und ist der zu Meldende bereits im Bundesgebiet mit Hauptwohnsitz angemeldet, so ist die Abmeldung oder Ummeldung (§ 11 Abs. 2) für diese Unterkunft gleichzeitig bei der nunmehr für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen.

(4)
Die Meldebehörde hat die Anmeldung und gegebenenfalls die Um- oder Abmeldung schriftlich zu bestätigen. Dies hat durch Anbringung des Meldevermerkes auf einer Ausfertigung zu erfolgen, auf der die aufrechten Anmeldungen aus dem Gesamtdatensatz ausgewiesen sind, oder - auf Verlangen des Meldepflichtigen - auf einer Ausfertigung der zuletzt geänderten Meldedaten. Erfolgt im Zuge einer Anmeldung eine Ummeldung bei einer gemäß Abs. 3 zuständigen Meldebehörde, so erfolgt die Berichtigung des Zentralen Melderegisters durch diese; der betroffenen Meldebehörde (Abs. 1) ist im Wege des Zentralen Melderegisters die Möglichkeit zu bieten, sich darüber in Kenntnis zu setzen.

(5)
Anstelle einer Anmeldung gem. Abs. 1 kann anlässlich der Anzeige der Geburt gem. § 18 Personenstandsgesetz - PStG, BGBl. Nr. 60/1983, unter Anschluss eines entsprechend vollständig ausgefüllten Meldezettels das Kind im Wege der Personenstandsbehörde und bereits vor Unterkunftnahme angemeldet werden. Die Personenstandsbehörde hat diesfalls für die für den Wohnsitz zuständige Meldebehörde die Meldedaten dem Bundesminister für Inneres im Wege eines Änderungszugriffes auf das ZMR zu überlassen.
Absatz 4 sowie § 4a gelten sinngemäß, wobei an die Stelle des Anmeldevermerks Amtssiegel und Unterschrift des Standesbeamten treten.



http://zmr.bmi.gv.at/navigation/upgr.gif (http://zmr.bmi.gv.at/pages/gesetz.htm#top)

Unterkunft in Wohnungen; Abmeldung

§ 4 (1)
Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.

(2)
Die Abmeldung kann anlässlich einer Anmeldung auch bei der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde bei Nachweis der Identität des Meldepflichtigen erfolgen.

(3)
Für jeden abzumeldenden Menschen ist ein Meldezettel entsprechend vollständig auszufüllen.

(4)
Die Meldebehörde hat die Abmeldung auf der schriftlichen Ausfertigung des Gesamtdatensatzes (§ 16) des Betroffenen oder auf dessen Verlangen auf einer Ausfertigung der zuletzt geänderten Meldedaten durch Anbringung des Meldevermerkes zu bestätigen, der dem Meldepflichtigen als Nachweis der Abmeldung zu übergeben ist. Erfolgt eine Abmeldung bei einer gemäß Abs. 2 oder § 3 Abs. 3 zuständigen Meldebehörde, so erfolgt die Berichtigung des Zentralen Melderegisters durch diese; der betroffenen Meldebehörde (Abs. 1) ist im Wege des Zentralen Melderegisters die Möglichkeit zu bieten, sich darüber in Kenntnis zu setzen.



http://zmr.bmi.gv.at/navigation/upgr.gif (http://zmr.bmi.gv.at/pages/gesetz.htm#top)

Vornahme der An- und Abmeldung

§ 4a (1)
Die An- und Abmeldung ist erfolgt, sobald der Meldebehörde der entsprechend vollständig ausgefüllte Meldezettel vorliegt.

(2)
Der An- und der Abmeldevermerk bestehen aus der Amtsstampiglie, dem Datum der Anbringung des Vermerks und der Unterschrift des Amtsorgans.

(3)
Die für den Meldepflichtigen bestimmte Ausfertigung der Meldedaten (§§ 3 Abs. 4 sowie 4 Abs. 4) sowie der vorgelegte Meldezettel sind diesem unverzüglich auszufolgen oder zuzuleiten; sie verbleiben bei der Behörde, solange die Identität des zu Meldenden nicht mit der jeweils gebotenen Verlässlichkeit festgestellt ist. Zu Dokumentationszwecken ist die Behörde ermächtigt, eine Ablichtung des Meldezettels aufzubewahren.

(4)
Ist auf Grund eines vollständig ausgefüllten Meldezettels die Unterkunft des Betroffenen in einem Haus mit mehreren Wohnungen nicht eindeutig einer bestimmten Wohnung zuordenbar, ist die Behörde ermächtigt, eine solche Zuordnung von sich aus durch Ergänzungen des Meldezettels hinsichtlich Stiege und Türnummer vorzunehmen: der Meldepflichtige hat die dazu erforderlichen Angaben zu machen.


------------------

lg
g

Richard
30.01.2009, 17:45
alles recht schön und gut,

aber ein wohnwagen oder reisemobil ist kein "fester" wohnsitz!

da wären dann nämlich auch einige steuern und etliche auflagen fällig. ich kann mich erinnern, das versuchten einmal welche am natur-aktive-camp in purgstall/nö und brachten das nicht durch.

ist jedenfalls eine interessante geschichte...

as61828
30.01.2009, 17:49
Bei uns in der Nähe gab es mal einen Sandler, der hat in einem alten Wohnwagen gewohnt und dort auch die Post zugestellt bekommen. Und das jahrelang. Inzwischen lebt er nicht mehr.
Wie das gegangen ist? Keine Ahnung, meint adolfo

abo
30.01.2009, 17:53
aber ein wohnwagen oder reisemobil ist kein "fester" wohnsitz!
da wären dann nämlich auch einige steuern und etliche auflagen fällig. ich kann mich erinnern, das versuchten einmal welche am natur-aktive-camp in purgstall/nö und brachten das nicht durch.
ist jedenfalls eine interessante geschichte...

hallo

du musst da zwei dinge unterscheiden

1.) postadresse
jede postadresse ist auch eine mögliche meldeadresse

2.) festes bauwerk
in schutzbereichen wird oft die genehmigung fuer die zelt/camping widmung erteilt, nicht aber fuer eine darueber hinausgehende widmung fuer den dauernden wohnsitz

ähnlich wie bei den buschenschanken und heurigen wo versucht wird ausladende villen im schutzbegiet zu errichten (offiziell ist das dann - oft nur an drei tagen im jahr - ein heuriger) wird auch versucht die bebauungsbestimmungen durch campingwidmung ztu unterfahren

wenn jemand einen "campingplatz" mit 5 stellplätzen macht, und dazu ausladende sanitär und aufenthaltsräume und küche ect , die 365 tage im jahr von seinen eigenen fünf fahrzeugen besetzt sind (defcato also garnicht öffentlich ist) dann darf er sich nicht wundern wenn die behoerde mit allen mitteln versucht das zu stoppen
so g`scheit wie die sind andere schon lange gewesen

3.) "hauptwohnsitz" gibt es nur einmal, der kann ja in deinem fall ducrhaus in simmering sein, aber ab 2 monate und drei tage muesstest du eigentlich in burg zu stall gemeldet sein

punktum

lg
g

Richard
30.01.2009, 17:54
hi adolfo,

steht hier ganz genau wie es geht :p

§ 19a (1)
Die Meldebehörde hat einem Obdachlosen auf Antrag nach dem Muster der Anlage D in zwei Ausfertigungen zu bestätigen, dass er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in dieser Gemeinde hat (Hauptwohnsitzbestätigung), wenn er
1. glaubhaft macht, dass er seit mindestens einem Monat den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen ausschließlich im Gebiet dieser Gemeinde hat, und
2. im Gebiet dieser Gemeinde eine Stelle bezeichnen kann, die er regelmäßig aufsucht (Kontaktstelle).

pnj03
30.01.2009, 17:58
hallo,


... ein wohnwagen oder reisemobil ist kein "fester" wohnsitz!
da wären dann nämlich auch einige steuern und etliche auflagen fällig....
zumindest im sprachverwandten nachbarland ist schluss mit "wären":

nachzulesen zb unter:

http://www.lindau.de/Stadtrecht/D_abg/4-9.pdf

"Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Stadt Lindau (Bodensee), die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die länger als drei Monate im Kalenderjahr nicht oder nur unerheblich fortbewegt werden....."

oder
http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_15/Satzungen/SR9.05neu.pdf
usw usw

lg v d ützis

Richard
30.01.2009, 17:59
hi abo,

dann haben wir ja eh alle klarheiten beseitigt und gemeldet bin ich schon vom ersten tag an. es ging ja auch um den hauptwohnsitz...

aber dass du mich nach simmering umquartieren willst, grrrrrrrr, ob ich dir das jemals verzeihen kann ;););)?

stefferl
30.01.2009, 19:14
Bitte der Richard
ist von der Kurtaxe auch befreit. Der schnorrt doch überall wo es nur geht, meint adolfo;););):p:p:p:p

Tja, adolfo, mein Mann ist auch von der Kurtaxe in Döbriach befreit. Möchtest du mit ihm tauschen?

suzlj80
31.01.2009, 02:46
Hallo Iser

Schau dir mal diese Hompage an.
Also so wie es ausschaut ist es doch nicht ganz unmöglich und illegal!
http://wagenplatz.at/

Gruß Mario

Richard
31.01.2009, 13:32
na ja,

wenn das ein lebensinhalt sein soll :confused:? schau dir einfach mal die fotos an....

abo
31.01.2009, 23:04
na ja,

wenn das ein lebensinhalt sein soll :confused:? schau dir einfach mal die fotos an....

spiesser!

lg
g

suzlj80
01.02.2009, 02:09
Hallo

Ich halte das Internet und diverse Foren für einen ungemeinen Wissenspool.
Ab und zu wenn ich Wissen über irgendetwas habe, melde ich mich auch zu Wort und zwar in verschiedensten Foren da ich sehr vielfältig Interessiert bin.
Allerdings musste ich in allen Foren feststellen das es überall selbstherrliche Platzhirsche gibt die mir und wahrscheinlich vielen anderen Forumsteilnehmern das Schreiben einfach vermiesen, da wenn Tatsachen vorgebracht werden und diese nicht mit der Meinung der alteingesessenen Forumsmitgliedern übereinstimmen, einfach ins lächerliche gezogen , zerpflückt und todgeredet werden.
Benutz doch die Foren für was sie vorhanden sind: Meinungsaustausch (nicht Meinungsmache, oder macht ein eigenes Forum auf wenn ihr dass wollt), Information , Hilfestellung. Nicht zur eigenen Selbstdarstellung!

Mit dem Motto
Loand lüt leaba

Gruß Mario

suzlj80
01.02.2009, 02:21
Hallo

Habe ich leider vergessen !

Was stellt eigentlich die Wertigkeit eines Postings dar ?
Zeitraum der Zugehörigkeit ?
Anzahl der Postings ?
Informationsgehalt ?

Gruß Mario

saltun
01.02.2009, 12:49
Hallo suzlj80,

was willst Du mit Deinen zwei letzten Postings eigentlich sagen?:confused:
Der Link in diesem früheren Beitrag von Dir weist auf eine offensichtlich linksautonome Webseite...
Wie kommst Du zur Meinung, dass das dortige Verhalten nicht illegal ist?

Ich rate allen Forumsmitgliedern und Besuchern den Link "indymedia" auf der Linkliste dieser
Seite nicht anzuklicken!

lg

Richard
01.02.2009, 14:07
hi gerhard,

spießer? na wenn dir dieses leben gefällt, auf mit dir nach simmering, deine familie wirds dir schon klarmachen :D. du wolltest mich doch eh dorthin verbannen...

sag mario, hast vielleicht ein problem? kein mensch hat dich angegriffen.

der saltun hats aber eh schon auf die reihe gebracht.

hega
01.02.2009, 14:24
"nurmallautdenke"


hier scheinen doch alle user halbwegs erwachsen zu sein ;)
um selbst entscheiden zu können, ob sie der meinung eines anderen zustimmen oder nicht.
wir leben gsd. in einer demokratie!
und ob man sich einen fremden link ungeprüft anklicken traut, ist eher einstellungssache der firewall ;)

in jeder vereinshütte gibt`s einen platzhirsch, einen schulmeister und eine leitkuh.
na und? "schulterzuck"
wenn ich damit nicht zurechtkomme, darf ich mich nicht mal virtuell vor die tür traun. :D

und dass man als neuling erst mal vorsichtig beäugt wird und feststellen muss, ob man in der sandkiste mit spielen darf, oder ignoriert wird ist auch normal. genauso normal ist es, dass sich aus einem forum auch reale freundschaften entwickeln.

der fragesteller bräuchte also nicht so verschreckt sein und könnte sich noch mal zu wort melden. es wird ihn sicher keiner fressen :p

abo
01.02.2009, 18:07
....
Wennst dann aber nur immer kurz für ein paar Tage anwesend bist, ist der Unterkunftgeber verpflichtet zu melden, dass er befürchten muss, dass der Unterkunftnehmer seiner Pflichten nach dem Meldegesetz nicht nachkommen dürfte. Meldet er das nicht macht er sich selbst strafbar.
...

hallo

graue theorie

wenn du eine mietwohnung hast hat der vermieter sich nicht darum zu kuemmern ob ich da bin oder nicht!

das kommt nur in feuchten trauemen der ueberwachungsfreaks im BMI vor

noch ist oesterreich ein relativ freies land
da haben solche blockwartmentalitaeten nix zu suchen

lg
g

saltun
01.02.2009, 19:04
noch ist oesterreich ein relativ freies land
da haben solche blockwartmentalitaeten nix zu suchenHallo abo - noch!

Mit welchen anderen Methoden könnte beispielsweise das unsägliche Tiroler-Zweitwohnsitz-
Gesetz exekutiert werden?
Mullkübelkontrollor
Nachbarschaftsbefragung
Wasser- /Stromzählerkontrolle
und und und

Unsere Hochbürokraten sind erfindungsreich, wenn sie merken, dass sie ein unexekutierbares
Gesetz kreiert haben.

lg

Tommy1424
01.02.2009, 22:25
hallo

graue theorie

wenn du eine mietwohnung hast hat der vermieter sich nicht darum zu kuemmern ob ich da bin oder nicht!

das kommt nur in feuchten trauemen der ueberwachungsfreaks im BMI vor

noch ist oesterreich ein relativ freies land
da haben solche blockwartmentalitaeten nix zu suchen

lg
g

Graue Theroie? Ja wenn DU garantierst, dass das Gesetz nie vollzogen und exekutiert wird, dann wirds schon stimmen.

suzlj80
02.02.2009, 04:35
Hallo

Hast du vielleicht ein Problem? Ja, kann ich auch nicht genau sagen. Aber wenn, dann sicher eines das ich nicht in einem Forum mit mir unbekannten Teilnehmern erörtern würde.

Ich denke wir befinden uns hier in einem öffentlichen Forum und wenn ich Lust , Zeit und Wissen dazu habe melde ich mich auch zu Wort. Was mir dabei aufstösst ist einfach die Tatsache das es Personen gibt die Meinen sie müssen alles kommentieren.

Geht dieses Thema einfach mal nochmals von Anfang an durch: Eine Frage! ,Antworten wie: Illegal , Unmöglich , einige Abhandlungen übers Meldegesetz und dann Gott bewahre uns davor, eine Info die eine Möglichkeit darstellt.
Jetzt sofort wieder die wichtigsten Meinungen dazu wie „Wenn das der Lebensinhalt sein soll“, Vorsicht linksautonome Seite !!!, Was willst du uns eigentlich sagen ! oder“ wer im Sandkasten mitspielen darf“
Kann mir Dummerchen, jetzt mal einer erklären was Richard dazu berechtigt eines anderen Menschen Lebensinhalt zu werten, Saltun dazu berechtigt andere Forumsteilnehmer davor zu warnen Links aufzurufen und damit den Anschein erweckt es wären Kriminelle am Werk, und hega denn Auftrag erteilt hat zu bestimmen wer im Sandkasten spielen darf oder nicht ?

Also ich wiederhole mich ja nicht so gerne aber sind wir hier jetzt in einem Forum in dem sich einige altgediente Mitglieder ihre Claims abgesteckt haben und zur Selbstdarstellung benutzen, jeden Beitrag eines nicht so gedienten Mitglieds mit mehr oder weniger sinnvollen Kommentaren eindecken um im Endeffekt immer das letzte Wort haben zu können ?

Ich nehme an ihr kennt folgend Weisheit:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
Würde ab und zu gut tun!
Ja ich weiss, mir auch

Gruß Mario

pnj03
02.02.2009, 08:57
hallo,


Kann mir Dummerchen, jetzt mal einer erklären was Richard dazu berechtigt eines anderen Menschen Lebensinhalt zu werten, Saltun dazu berechtigt andere Forumsteilnehmer davor zu warnen Links aufzurufen und damit den Anschein erweckt es wären Kriminelle am Werk, und hega denn Auftrag erteilt hat zu bestimmen wer im Sandkasten spielen darf oder nicht ?
aber sicher doch: immer wieder gerne!!

im prinzip hast du dir die antwort auf deine frage zum teil ja schon selbst gegeben mit

Ich denke wir befinden uns hier in einem öffentlichen Forum und wenn ich Lust , Zeit und Wissen dazu habe melde ich mich auch zu Wort.
ansonsten mal einfach nachlesen in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Art. 10 - Freiheit der Meinungsäußerung
bzw
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000); Artikel 11: Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit


Was mir dabei aufstösst ist einfach die Tatsache das es Personen gibt die Meinen sie müssen alles kommentieren.
1.: s.o.
2.: das forum mitgestalten durch aktive teilnahme anstatt reine nutznießerei
3.: überlegen, ob ein anderes forum mit einem aktiv obrigkeitsgesteuerten meinungsfluss eher nach deinem geschmack wäre...

und was ist eigentlich so verabscheuungswürdig daran, die gesetzlichen rahmenbedingungen auszuloten, die eine frage aufwirft?
niemand sagt, dass alle unsere gesetze auf dem neuesten stand/notwendig/juristische sternstunden sind.
aber mit einer "wasch mir den pelz, aber mach mich nicht nass"-einstellung die vorteile des systems zu nutzen und sich gleichzeitig außerhalb des systems zu bewegen, wo es der eigenen befindlichkeit genehm ist? sorry, aber mit pharisäern hab ich nichts am hut ...


Also ich wiederhole mich ja nicht so gerne aber sind wir hier jetzt in einem Forum in dem sich einige altgediente Mitglieder ihre Claims abgesteckt haben und zur Selbstdarstellung benutzen, jeden Beitrag eines nicht so gedienten Mitglieds mit mehr oder weniger sinnvollen Kommentaren eindecken um im Endeffekt immer das letzte Wort haben zu können ?
auch diese fragestellung wird hier aus verschiedenen gründen immer wieder gerne diskutiert.
wenn das deine ansicht ist und du dich hier dermaßen unwohl fühlst, lies einfach oben noch mal unter 2.: und 3.: nach...

lg v d ützis

rider11000
02.02.2009, 11:05
Hallosuzlj80
Ich bin z. B. sicher kein Platzhirsch, habe mir auch keinen Claim abgesteckt, wir befinden uns wie du geschrieben hast in einem öffentlichen Forum, und ich habe jetzt auch Lust und Liebe mich zu Wort zu melden.
Nur ganz kurz: Verschiedene Personen und Gruppierungen sind für für freie Meinungsäusserungen. Aber nur dann wenn es ihre Meinung wiederspiegelt! Wenn nicht reagieren sie häufig etwas wehleidig. Wir befinden wir uns hier in einem Camperforum, und da haben die meisten User eben etwas andere Einstellunen zum Leben als Benutzer in einem Autonomenforum.
Freundliche Grüsse
Rider 11000

saltun
02.02.2009, 11:57
Hallo suzlj80,

da Du mich in diesem Posting direkt angesprochen hast, habe ich, hoffentlich auch
Deiner Aufassung nach, die Berechtigung zu einem Kommentar.

Vorsicht linksautonome Seite !!!Bitteschön, wo habe ich geschrieben: Vorsicht linksautonome Seite?
Wenn Du schon zitierst, dann dichte bitte keine eigenen Zusätze zum Zitat!
Streitest Du ab, dass diese Seite der linksautonomen Szene zuzuordnen ist?

Kann mir Dummerchen, jetzt mal einer erklären was Richard dazu berechtigt eines anderen Menschen Lebensinhalt zu werten, Saltun dazu berechtigt andere Forumsteilnehmer davor zu warnen Links aufzurufen und damit den Anschein erweckt es wären Kriminelle am Werk,..Habe ich auch nicht geschrieben, aber ruf die Seite indymedia (http://at.indymedia.org/) auf und erzähl
mir dann, wie Du der Authentifizierungs-Schleife entkommen bist. Wenn mir
eine Webseite den Firefox blockt, dann frage ich nicht lange, ob die Seite
kriminell ist, sondern ziehe sofort den Stecker.
Deshalb nochmals für alle anderen Forumsleser:
Bitte diesen Link nicht anklicken!

lg

hega
02.02.2009, 12:15
"hega denn Auftrag erteilt hat zu bestimmen wer im Sandkasten spielen darf oder nicht"

http://www.smilies-smilies.de/smilies/lustige_smilies/sbfgiggle.gif (http://webkatalog.snukk.de)


nameinegüte



spielen wir jetzt in der "sandkiste" auch noch "stillepost" (!?)

wie kann man einen satz nur so verdrehen? :o

schlesi66
02.02.2009, 12:19
Habe ich auch nicht geschrieben, aber ruf die Seite indymedia (http://at.indymedia.org/) auf und erzähl
mir dann, wie Du der Authentifizierungs-Schleife entkommen bist. Wenn mir
eine Webseite den Firefox blockt, dann frage ich nicht lange, ob die Seite
kriminell ist, sondern ziehe sofort den Stecker.
Deshalb nochmals für alle anderen Forumsleser:
Bitte diesen Link nicht anklicken!

lg

Und warum soll niemand diesen Link anklicken????????

saltun
02.02.2009, 12:32
Und warum soll niemand diesen Link anklicken????????
Du kommst in eine Schleife und der Browser reagiert nicht mehr.
Aber Du kannst es ja selber probieren.

lg

stefferl
02.02.2009, 12:34
Hallo Iser

Schau dir mal diese Hompage an.
Also so wie es ausschaut ist es doch nicht ganz unmöglich und illegal!
http://wagenplatz.at/

Gruß Mario


Und woher haben die Wasser und wo entsorgen sie ihre Fäkalien? Und Heizung mit einem Öferl wie im 45er Jahr, wo das Ofenrohr beim Dach rauskommt, wie man auf einem Foto sieht. Na, super!

FlorianNoe
02.02.2009, 13:01
Und warum soll niemand diesen Link anklicken????????


Vielleicht ist diese Seite Virenverseucht oder hat sonst Probleme, die dem eigenen PC nicht gut tun! Das wäre ja nicht zum ersten mal und solche Seiten bemerke ich auch des öfteren!
Die Warnung hat also weniger mit dem Inhalt dieser Seite zu tun!

schlesi66
02.02.2009, 13:46
Du kommst in eine Schleife und der Browser reagiert nicht mehr.
Aber Du kannst es ja selber probieren.

lg

Hab ich auch.
Es kommt die Meldung, daß ein Zertifikatfehler aufgetreten ist:

Ein Zertifikat ist ein elektronisches Dokument, das Ihnen dabei hilft, den Besitzer einer Website zu identifizieren und eine Entscheidung darüber zu treffen, ob es sicher ist, persönliche oder Finanzinformationen an die Website zu übermitteln. Zertifikate werden von Zertifizierungsstellen ausgestellt, deren Aufgabe es ist, die Identität des Websitebesitzers oder der Organisation, die die Website betreibt, zu bestätigen.

Also kannst die Seite ohne Probleme anschauen, allerdings würde ich keine persönlichen Daten austauschen.

Ferdlnand
02.02.2009, 13:59
Ich hatte keine Probleme mit dieser Seite. Weder Virenwarnung noch sonst irgendeine Schleife. Wenn man auch den Text liest und nicht nur Büdln schaut so liest man dass Ent und Versorgung durch die Gemeinde Wien erfolgen.
Der Lebensinhalt dieser Idealisten ist aus der HP nicht ersichtlich daher kann ich keinen Komentar dazu abgeben. Ich konnte der HP auch keine politische Zuordnung entnehmen. Hier gepostete Lebeninhalte und politische Zuornung sind reine Spekulation.
Ich konnte auch den Zeitungsartikeln keinerlei Rechtswiedrigkeiten entnehmen ausser den angeführten Problemen mit dem Grundstück und dem damit im Zusammenhang stehenden Greichtsverfahren.
Viell. ist es irgendwann mal von Wichtigkeit dass auch dieser Problembereich Gerichtlich geklärt wird.
Hat nämlich auch einiges mit eigenem Grundstück zu tun.

lg Ferdl

Richard
02.02.2009, 14:34
so freund mario,

Kann mir Dummerchen, jetzt mal einer erklären was Richard dazu berechtigt eines anderen Menschen Lebensinhalt zu werten

das mit dem dummerchen nehm ich jetzt aber ernst, denn mein posting war eine frage,

wenn das ein lebensinhalt sein soll ? schau dir einfach mal die fotos an....

erklärst du jetzt bitte mit einfachen worten, wo ich etwas bewerte? es ist meine meinung dazu und die kann man eben in einem freien forum kundtun.

Tommy1424
02.02.2009, 17:08
Tschuldigung, aber ich hab jetzt den Faden verloren.

Der eine User verlinkt zum wagenplatz.at und plötzlich wird über die Seite indymedia.org diskutiert.
Nur fehlt mir jetzt die Überleitung dazu.

Zum Wagenplatz. Wie Menschen leben möchten/müssen stellt sich hier nicht meiner Beurteilung. Es wissen aber viele von uns, dass es hier auch mal einen User gab (oder noch gibt) der mehr oder weniger in seinem WoMo lebt. Das alles wär zwar nichts für mich, aber wems gefällt.

Was interessanter wäre ist doch eher: Wer hat das Grundstück gemietet? (Einzelperson, Verein,..), Warum gibt es Probleme und ein Gerichtsverfahren? Liegt hier ein Rechtsirrtum vor (wohl eher nicht, wenn zumindest die HP-Betreiber selbst von einer Niederlage bei Gericht ausgehen)? Oder ist das ganze doch "illegal".

+Suzlj80
Ich versuche nach Möglichkeit nur meinen Senf dazuzugeben, wenn ich der Meinung bin, dass er der allgemeinen Information dient. Dazwischen auch nur um meine Meinung in diesem ÖFFENTLICHEN FORUM MIT MEINUNGSFREIHEIT kund zu tun.

Ich sehe aber nichts Schlechtes daran, festzustellen, dass aus meiner Rechtskenntnis heraus ein Vorhaben "ILLEGAL" erscheint. Noch weniger schlecht finde ich, wenn ein anderer User einen Ausschnitt der Rechtsmaterie einstellt um anderen Usern die Möglichkeit zu geben selbst nach zu lesen ohne vorher danach suchen zu müssen.

Und das gerade bei der österreichischen Rechtslage immer wieder Auffassung- bzw. Auslegungsunterschiede bestehen ist im Allgemeinen bekannt.
Es gibt aber Rechtsvorschriften die eindeutig sind. Nur weil nicht kontrolliert oder exekutiert, heißt es noch lange nicht, dass sie nicht gelten.

Schlussendlich weiß ich zwar noch immer nicht wie man vom Wagenpark zu indymedia kommt, bzw. was du eigentlich mit deinen Postings aussagen wolltest oder was jetzt eigentlich deine Meinung dazu ist.

Was ich weiß, ist, dass die Wagenparkdiskussion eigentlich nix mehr mit der diesem Thread zu Grunde liegenden Frage zu tun hat.

johannsen
03.02.2009, 17:08
Hallo Beeinander!

Darf ich nochmal zum Ausgangspunkt zurückkommen? Bin erst heut auf diesen Thread gestoßen.



hallo

doch, weil genau der §3 und §4 betreffenen den hauptwohnsitz

g

Irrtum, Euer Gnaden! ;-)

Es geht um die Anmeldung in einer Wohnung, egal welche Qualität der Wohnsitz hat. Nur für den Fall, dass ein Hauptwohnsitz geändert wird, triftt das Gesetz Regelungen.

Und ob das Vorhaben, sich mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen auf einem Bauernhof abzustellen, nach dem Meldegesetz illegal ist, bezweifle ich heftig.

Nach dem genannten Gesetz bin ich verpflichtet, mich bei Unterkunftnahme ab drei Tagen anzumelden.
Wenn ich dort den Mittelpunkt meiner Lebensinteressen - wenn auch nur vorübergehend - finden will, dann als Hauptwohnsitz. Usw usw.

Ob etwas illegal ist, erkenn ich in der Regel aus den Strafbestimmungen des Gesetzes. Im Meldegesetz gibt es die Verpflichtung, für mich, mich anzumelden. Wohnung ist hier sicher weit auszulegen. Wenn ich mich recht erinnere, ist sogar ein Pkw, der längere Zeit als Unterkunft benutzt wird, als Wohnung anzusehen.
Wenn ich mich selber nicht anmelde, mach ich mich strafbar, aber hilfsweise ist auch der Unterkunftgeber verpflichtet, mich anzumelden - wobei hier die Frage ist, ob der Bauer Unterkunftgeber ist - im Zweifel wahrscheinlich schon.
Ein Beherbergungsbetrieb ist der Bauer sicher auch nicht, es sei denn, er hat einen Campingplatz.
Die Bestimmung mit der Hauptwohnsitzbestätigung für "Sandler" resultiert daraus, dass nach dem Meldegesetz jeder in Österreich gemeldet sein muss - seit der letzten Meldegesetznovelle. Damit die Unterstandslosen nicht ständig mit dem Gesetz in Konflikt kommen, wurde diese Bestimmung geschaffen.

Mein ich ;-)

In diesem Sinne - lasst Indymedia Indymedia sein ;-)

Tommy1424
03.02.2009, 21:08
Hallo Johannsen!

Würde dir u.U. zustimmen wenn da nicht der Punkt herumfahren wäre. Wenn man mit dem WoMo, WoWa, Zelt oder was auch immer dort ein paar Tage steht und sich (mehr als 3 Tage) dort anmeldet sehe ich den Besitzer des Grundstückes als Vermieter und somit quasi "Unterkunftgeber".

Das Rechtswidrige sehe ich darin, dass man sich auf diesem Grundstück anmeldet, dann aber eigentlich nicht dort ist, weil man ja durch die Gegend kurvt. In diesem Fall würde ich ja den Platz, wenn auch bevorzugt, lediglich als "Campingplatz" verwenden. Was aber dann m.E. nix mit der Meldung eines ordentlichen Wohnsitzes mit dem Mittelpunkt der Lebensinteressen gemein hat.

Wie weit das Campen so einfach auf einer Wiese (wenn auch vom Besitzer erlaubt) erlaubt ist, müßte man sich noch genau ansehen.

abo
03.02.2009, 21:19
...
Wie weit das Campen so einfach auf einer Wiese (wenn auch vom Besitzer erlaubt) erlaubt ist, müßte man sich noch genau ansehen.

hallo

vermutlich wird das - zumindestens mit womo - nicht erlaubt sein
was aber doch mit dem meldegesetz nix zu tun hat, oder?

wo liest du im melderecht was davon welche ansprueche an eine melde"faehige" behausung zu stellen sind?

lg
g

johannsen
03.02.2009, 21:22
Hallo Tommy!

Natürlich stellt das Meldegesetz nicht ausdrücklich auf Camper ab. Aber wenn jemand in der Absicht, sich für eine bestimmte Zeit in einer Gemeinde niederzulassen, sein WoMo auf einen Bauernhof stellt, dann wird er meldepflichtig - weil ja jeder in Österreich aufhältige irgendwo gemeldet sein muss oder eine Bestätigung nach 19a (glaub ich) Meldegesetz braucht, wenn er obdachlos ist.
Ob er mit seiner Wohnung jetzt unter Tags auf der Achse ist, liegt in der Natur des WoMos, ändert aber nichts an seinem Willen, in der Gemeinde an der bestimmten Adresse den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zu begründen.

@Rechtswidrigkeit: Dein Argument zu Ende gedacht würde bedeuten, dass ich meine Meldeadresse nicht für Urlaub, Arbeit etc. verlassen dürfte. Denn die Meldepflicht ist ja nicht an die Wohnung gebunden, sondern ist die Pflicht Menschen, der Unterkunft nimmt. Meines Erachtens gehts bei den Meldevorschriften in erster Linie um den Willen des Meldepflichtigen, ob er sich dort ansiedeln will oder nicht.

Wie schon gesagt: ich erinner mich noch an ein Judikat oder eine Bestimmung im alten Meldegesetz, das besagte, dass auch ein normaler Pkw als Wohnung mit Meldeverpflichtung anzusehen ist, wenn - glaub ich - das Vehikel zumindest 14 Tage in der gleichen Gemeinde zu Wohnzwecken verwendet wurde.

Tommy1424
03.02.2009, 21:44
hallo

vermutlich wird das - zumindestens mit womo - nicht erlaubt sein
was aber doch mit dem meldegesetz nix zu tun hat, oder?

wo liest du im melderecht was davon welche ansprueche an eine melde"faehige" behausung zu stellen sind?

lg
g

Hallo Gerhard!

Natürlich hat das nix mit dem MeldeG zu tun. Deshalb hab ich da jetzt auch nicht eingehakt sondern nur auf eine weiter zu beachtende Überlegung hinweisen wollen.

Von meldefähiger Behausung hab ich jetzt aber eigentlich nix geschrieben. Oder?

Tommy1424
03.02.2009, 21:59
Hallo Tommy!

Natürlich stellt das Meldegesetz nicht ausdrücklich auf Camper ab. Aber wenn jemand in der Absicht, sich für eine bestimmte Zeit in einer Gemeinde niederzulassen, sein WoMo auf einen Bauernhof stellt, dann wird er meldepflichtig - weil ja jeder in Österreich aufhältige irgendwo gemeldet sein muss oder eine Bestätigung nach 19a (glaub ich) Meldegesetz braucht, wenn er obdachlos ist.
Ob er mit seiner Wohnung jetzt unter Tags auf der Achse ist, liegt in der Natur des WoMos, ändert aber nichts an seinem Willen, in der Gemeinde an der bestimmten Adresse den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zu begründen.

@Rechtswidrigkeit: Dein Argument zu Ende gedacht würde bedeuten, dass ich meine Meldeadresse nicht für Urlaub, Arbeit etc. verlassen dürfte. Denn die Meldepflicht ist ja nicht an die Wohnung gebunden, sondern ist die Pflicht Menschen, der Unterkunft nimmt. Meines Erachtens gehts bei den Meldevorschriften in erster Linie um den Willen des Meldepflichtigen, ob er sich dort ansiedeln will oder nicht.

Wie schon gesagt: ich erinner mich noch an ein Judikat oder eine Bestimmung im alten Meldegesetz, das besagte, dass auch ein normaler Pkw als Wohnung mit Meldeverpflichtung anzusehen ist, wenn - glaub ich - das Vehikel zumindest 14 Tage in der gleichen Gemeinde zu Wohnzwecken verwendet wurde.

Hallo Johannsen!

Zu Absatz 1 gebe ich dir ja recht. Meine Einwände beziehen sich auf "Hausnummer" 1 Woche von 52. Da is nix mit Lebensmittelpunkt und Begründung eines Wohnsitzes.

Soweit ich das alles bis jetzt verstanden habe geht es da um einen Arbeitsuchenden der bei der Vorstellung eine österr. Anschrift bekannt geben möchte. Also ähnlich einer Briefkastenfirma. Und zur "Beruhigung" des "Unterkunftgebers" wird auch mal ein paar Tage dort verweilt.

Wenn ich jetzt aber auf das Beispiel Wagenpark Wien zurückkomme, so leben die Wagenbesitzer dort und unterhalten dort tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt. D.h. dass sie auch die meiste Zeit im Jahr dort anzutreffen sind.

Ich erinnere mich da an eine alte Judikatur die davon ausging, dass ein Hauptwohnsitz jedenfalls dann besteht, wenn der Unterkunftnehmer an diesem Platz innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Monate anwesend ist. (Nicht am Stück durchgehend)
Diese Judikatur wurde immer als "Definition" für Mittelpunkt der Lebensinteressen herangezogen.

abo
03.02.2009, 22:20
...
Soweit ich das alles bis jetzt verstanden habe geht es da um einen Arbeitsuchenden der bei der Vorstellung eine österr. Anschrift bekannt geben möchte. Also ähnlich einer Briefkastenfirma. Und zur "Beruhigung" des "Unterkunftgebers" wird auch mal ein paar Tage dort verweilt.
.....

hallo

also ich bin ja nicht rechtskundig

aber ich habe es immer - und auch wieder hier im thread - so verstanden dass es um den willen des betreffenden geht

und wenn er WILLENS ist dort seinen lebensmittelpunkt zu haben (und nicht andere gruende dagegen sprechen) dann begruendet dieser willlen auch in der ersten von moeglicherweise mal 52 derartigen wochen an diesem ort seinen legalen wohnsitz und seine legale anmeldung.

und wenn das wirklich so ist mit der arbeitssuche und er findet sofort 50km weiter einen job und "uebersiedelt" in der zweiten wochen schon an einen anderen dauerstandplatz fuer sein womo dann war sowohl die erste woche an dem ersten ort eine legale meldung genau so wie die nun folgende meldeung am naechsten standort nahe seiner arbeitstaette dann legal ist wenn er dort den mittelpunkt seiner lebensinteressen hat.

ungekehrt bin ich mir nicht sicher wie denn nun - theoretisch - der regelmaessige knapp sieben monate aufenthalt eines eigentlich in wien gemeldeten campers in einem anderen bundesland zu bewerten waere ...

da steh ich selber an

lg
g

johannsen
03.02.2009, 22:45
hallo


aber ich habe es immer - und auch wieder hier im thread - so verstanden dass es um den willen des betreffenden geht

und wenn er WILLENS ist dort seinen lebensmittelpunkt zu haben (und nicht andere gruende dagegen sprechen) dann begruendet dieser willlen auch in der ersten von moeglicherweise mal 52 derartigen wochen an diesem ort seinen legalen wohnsitz und seine legale anmeldung.

und wenn das wirklich so ist mit der arbeitssuche und er findet sofort 50km weiter einen job und "uebersiedelt" in der zweiten wochen schon an einen anderen dauerstandplatz fuer sein womo dann war sowohl die erste woche an dem ersten ort eine legale meldung genau so wie die nun folgende meldeung am naechsten standort nahe seiner arbeitstaette dann legal ist wenn er dort den mittelpunkt seiner lebensinteressen hat.
g

Genau so sehe ich es auch. Es kommt drauf an, was der Meldepflichtige im Zeitraum seiner Unterkunftnahme selbst will - und natürlich auch, wie es sich nach außen darstellt, wenn es Zweifel gibt, ob einer wirklich dort wohnt.



ungekehrt bin ich mir nicht sicher wie denn nun - theoretisch - der regelmaessige knapp sieben monate aufenthalt eines eigentlich in wien gemeldeten campers in einem anderen bundesland zu bewerten waere ...

da steh ich selber an
g

Naja, halt Dich an das von Dir Geschriebene: was willst Du? Wo ist Dein Lebensmittelpunkt? Ist deine Wiener Wohnung völlig abgemeldet, kriegst Du dorthin keine Post, weil Du alles gleich nach Kärntnen bekommst, willst Du nach dem Urlaub wieder zurückkehren - nonanet ;-), betrachtest Du Kärnten als vorübergehend - wohl schon, oder? Usw Usw

Was ich also bisher gelesen hab von Dir, bist Du Nebenwohnsitzer in Kärnten, weil Dein Lebensmittelpunkt ja in Wien liegt, auch wenn Du lange weg bist.

Hoffe, ich hab damit auch ausreichend auf Dich, Tommy geantwortet. Ist schon spät und mein Schatzal erwartet, dass ich mit ihr auch was rede ;-)

Schönen Abend noch.


LG

Johann

Ferdlnand
03.02.2009, 23:05
Nun gerade aktuelles Thema Leiharbeiter!
„Karl“ ist Leiharbeiter und hatte gerade einen Job bei der Infineon. Infineon in Villach baut gerade Leiharbeiter ab. Da die Aua 2000 Leute freigestellt hat müssen natürlich wieder einige Arbeitsplätze mit Leiharbeiter nachbesetzt werden. „Karl“ kommt zum Zug und muss nach Wien. Nachdem die Lufthansa doch lieber fremde Leute in die Wildnis schickt will sie ihre eigenen in Wien aus Stockerl setzen und Leiharbeiter „Karl“ soll sich wieder mal verdrücken. Wieder erwarten erhält die Voest in Linz einen größeren Auftrag und benötigt dringend für ca. 4 Monate Leiharbeiter „Karl“ der ja stets flexibel natürlich sofort annimmt. Leiharbeiter „Karl“ ist deshalb so flexibel weil er in seinem Womo lebt und hat dadurch natürlich einige Vorteile. Gemeldet ist „Karl“ beim Oschuschnigbauer auf der Koschuta, dem er für die Adresse und das angebliche Zimmer einen kleinen Beitrag leitet.
So in etwa könnte ich mir Iser´s Szenario vorstellen.
Und warum eigentlich nicht?
Lg Ferdl
P.S.:
Gibt ja auch hier im Forum einen User der seinen beruflichen Interessen im Womo nachgeht und vermutlich mehr Zeit darin verbringt als an seinem "Ordentlichen Wohnsitz".

Tommy1424
03.02.2009, 23:25
Hallo beinand!

Lest doch bitte mal das 1.Posting genau durch.

Aus meiner Sicht besteht da schon noch ein Unterschied zwischen einem EU-Bürger der in Ö seinen Hauptwohnsitz hat und sich um einen weiteren bemüht und einem EU-Bürger der in der EU seinen Hauptwohnsitz hat und einen Hauptwohnsitz in Österreich sucht um zwischenzeitlich mal kurz vorbei zu kommen ob vielleicht Post da ist. (Briefkastenfirma?)

Einen Hauptwohnsitz haben und beruflich unterwegs zu sein ist nicht wirklich das Problem, da man sich ja entweder binnen 24 Stunden in einem Beherbergungsbetrieb oder binnen 3 Tagen an einem weiteren Wohnsitz melden muss.
Somit ist die Frage Kärnten (Pensionistenurlaub) und das berufliche Wohnen im WoMo m.E. geklärt. WoMo deswegen weil er ja "theoretisch" auf einem CP Unterkunft nehmen müßte, da "wildes" Campieren in Ö ja verboten ist.

suzlj80
04.02.2009, 03:34
Hallo Richard

Selbstverständlich kann ich dir das beantworten.
In deinem Posting (Nr.40) schreibst du: Na ja, wenn das ein Lebensinhalt sein soll…! Du verwendest das in Verbindung mit diesem Zeichen oben
Im allgemeinüblichen Gebrauch stellt das eine Bewertung dar ! Sollte ich es dennoch falsch verstanden haben wäre es vielleicht nützlich wenn du deinen Postings eine Zeichenerklärung beifügen würdest.
In deinem Posting (Nr.61) Schreibst du folgendes:

Kann mir Dummerchen, jetzt mal einer erklären was Richard dazu berechtigt eines anderen Menschen Lebensinhalt zu werten
das mit dem dummerchen nehm ich jetzt aber ernst, denn mein posting war eine frage,
wenn das ein lebensinhalt sein soll ? schau dir einfach mal die fotos an....
erklärst du jetzt bitte mit einfachen worten, wo ich etwas bewerte? es ist meine meinung dazu und die kann man eben in einem freien forum kundtun

In deinem ersten Satz behauptest du dein Posting ist eine Frage, um sofort im nächsten Atemzug zu sagen : es ist meine Meinung dazu !

Ich hoffe ich habe dir jetzt erschöpfend genug erklärt was mich zu der Annahme bewegte das es sich um eine Bewertung handelt.

Hallo Saltun

Der Link in diesem früheren Beitrag (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?p=102153#post102153) von Dir weist auf eine offensichtlich linksautonome Webseite...
Wie kommst Du zur Meinung, dass das dortige Verhalten nicht illegal ist?
Ich rate allen Forumsmitgliedern und Besuchern den Link "indymedia" auf der Linkliste dieser
Seite nicht anzuklicken!

Im ersten Durchlesen deines Postings habe ich den Rückschluss gezogen das dein Rat den Link auf der Linkliste nicht zu benutzen auf wagenplatz.at bezieht , worauf ich dich allerdings nicht zitiert habe, sonder nur meine Meinung über dein Posting kundgetan habe, was für mich hieß : Vorsicht linksautonome Seite.
Da sich dann ein anderer Schreiberling auch noch wunderte wie du auf dieses indymedia gekommen bist denke ich das du nicht meinen Link gemeint hast, sondern nur einen weiterführenden auf der Seite wagenplatz.at !
Sollte das so sein möchte ich mich in aller Form dazu entschuldigen.

Meine Meinung dazu das es nicht unbedingt illegal ist hat einen einfachen Hintergrund !
Sollte dieser Platz einfach nur illegal sein wäre er schon lange geräumt.
Diese Meinung bestätigt sich mir auch durch den Sachverhalt das Tommy 1424 in seinem 1. Posting dazu einfach sagte :Dein Vorhaben ist ILEGAL!!!!!
nun aber in der fortführenden Diskussion sich doch bereit zeigt seine Aussage von illegal zu diskutieren.

Allerdings kann ich seine Aussage nicht ganz mitverfolgen das es einen Unterschied machen sollte ob das ein österreichischer Staatsbürger machen will oder jemand aus den 26 anderen Mitgliedsländern der EU.
Soweit ich mich im EU Recht auskenne muß man entweder einen Arbeitsvertrag oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nachweisen und dann hat man wirtschaftlich gesehen dieselben Rechte wie ein Staatsbürger !

Ich denke hiermit ist eigentlich alles gesagt und da sich das Posting mittlerweile ja doch noch in die Richtung Information und Hilfestellung zur Frage bewegt wäre es ja schade wenn dies wieder in Richtung persöhnliche Befindlichkeiten usw. ginge, weshalb ich mich zumindest mal für dieses Thema ausklinke.

Gruß Mario

johannsen
04.02.2009, 09:15
Aus meiner Sicht besteht da schon noch ein Unterschied zwischen einem EU-Bürger der in Ö seinen Hauptwohnsitz hat und sich um einen weiteren bemüht und einem EU-Bürger der in der EU seinen Hauptwohnsitz hat und einen Hauptwohnsitz in Österreich sucht um zwischenzeitlich mal kurz vorbei zu kommen ob vielleicht Post da ist. (Briefkastenfirma?)


Naja, wenn es sich um eine Briefkastenfirma handelt, ist es wohl klar, dass das kein Hauptwohnsitz sein kann.
ABER: wenn Mensch sich dort anmeldet und erklärt, dass er da den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung sieht, wird er zunächst wohl einen HWS begründen. Stellt sich heraus, dass das eine Scheinadresse ist, wird er entweder vom Unterkunftgeber oder vom Amt abzumelden sein.

So gesehen ist es zunächst wurscht, welche inneren Motive der sich Anmeldende hat - vorerst zählt der Schein. Daher ist es auch egal, ob das ein EU, Nicht-EU-Bürger oder Österreicher ist. Lediglich für den Nicht-EU-Bürger gibt es Sondervorschriften, die aber neben kleineren Bestimmungen im Meldegesetz vor allem in den Fremdengesetzen geregelt werden.



Einen Hauptwohnsitz haben und beruflich unterwegs zu sein ist nicht wirklich das Problem, da man sich ja entweder binnen 24 Stunden in einem Beherbergungsbetrieb oder binnen 3 Tagen an einem weiteren Wohnsitz melden muss.
Somit ist die Frage Kärnten (Pensionistenurlaub) und das berufliche Wohnen im WoMo m.E. geklärt. WoMo deswegen weil er ja "theoretisch" auf einem CP Unterkunft nehmen müßte, da "wildes" Campieren in Ö ja verboten ist.

Da ich ja ein "Nochgarnichtcamper" bin - die erste Ausfahrt ist für April geplant - kann ich zu der Frage "Wildes Campieren" nicht viel beitragen, außer: soviel ich weiß, ist es eine Angelegenheit der Gemeinde, Regelungen darüber zu treffen (außer man steht auf öffentlicher Verkehrsfläche - da ist es natürlich ohne Bewilligung verboten).
Wenn es also in einer Gemeinde abseits von öffentlichen Verkehrsflächen nicht ausdrücklich verboten ist, dann darf man campieren - gemeint ist hier jetzt: ohne gegen ein Gesetz/eine Verordnung zu verstoßen. Dass ein Grundstückseigentümer das nicht will, sollte man natürlich auch einbeziehen und den fragen ;-)
Ausgehend vom Beispiel des Threaderöffners: wenn ein Bauer mir erlaubt, auf seinem Grund und Boden mein WoMo hinzustellen, wüßte ich keine einzige Bestimmung, die mir das verbieten sollte. Auch keine Bauvorschrift, Umweltauflage etc., es sei denn, der Bauer eröffnet einen wilden Campground - aber das ist ja hier nicht die Frage.

Hier noch ein paar Punkte aus dem Meldegesetz, die zum Thread und zu Abos Fragestellung wegen seines Aufenthaltes in Kärnten passen:


Unterkünfte sind Räume, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.

Erledigt die Frage, ob ein WoMo eine Unterkunft ist - denn man muss sich an Unterkünften anmelden, nicht in einer Wohnung ;-)

Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.


Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften.

Sodale - hoffe, ich hab jetzt alle Aspekte beleuchtet. Gestern Abend war ich dann schon zu müde, das Meldegesetz nochmal genau durchzugehen.

Fazit für den Erstfragesteller: JA, wenn er jemanden findet, der ihn mit seinem WoMo auf sein Grundstück lässt, kann er sich dort mit Hauptwohnsitz anmelden, wenn er diesen tatsächlich als solchen nützt!!! Stellt sich aufgrund der offensichtlichen oder der Behörde sonst zur Kenntnis gelangten Umstände heraus, dass er sich fälschlich angemeldet hat, so drohen ihm Strafen nach dem Meldegesetz sowie die Abmeldung ohne seine Zustimmung und Probleme, wenn er bei der nächsten Kontrolle durch die Polizei diese Adresse angibt, aber als amtlich abgemeldet aufscheint - dann wird er nämlich kurz mal mitgehen mǘssen ;-)

Tommy1424
04.02.2009, 12:05
Hallo Johannsen!

Nun ich denke soweit sind wir mit der Rechtsauslegung (was das Meldegesetz betrifft) nicht wirklich auseinander.

Ich habe nur versucht statt allgemeinen Auslegung und Abhandlungen einfach nur auf das geschriebene im Posting 1 einzugehen.
Und soweit ich das dort geschriebene verstehe (vielleicht undeutliche oder mißverständliche Wortwahl) sehe ich das Ganze in diesem speziellen Fall noch immer als "illegal".
Zumindest liegt ein sehr stark begründeter Verdacht nahe, dass diese Vorgehensweise nicht rechtmäßig ist.
Da ich aber dem Threaderöffner grundsätzlich keine schlechte Absicht unterstellen will, sehe ich es als Info an ihn.

Würde man das 1. Posting so umdrehen, dass der Threaderöffner gefragt hätte ob wer einen Platz für ihn hätte um diesen als Hauptwohnsitz zu nützen, bis er eine passende Unterkunft (Platz, Zimmer, Haus, oder was auch immer) gefunden hätte. Hätte die Antwort vielleicht anders ausgesehen, weil ja der bekundete Wille IMHO ein anderer wäre.

Richard
04.02.2009, 12:17
hi tommy,

und wenn man das ganze schlussendlich bewertet, könnte man zu dem schluss kommen, er will schlicht und ergreifend eine billige meldeadresse um in seiner sogenannten "freiheit" nicht eingeschränkt zu sein.

ich gehe jetzt völlig mit dir konform, dass dies in richtung illegal tendiert, denn um hier arbeiten zu können, braucht er keinen hauptwohnsitz in österreich sondern eine einfache meldeadresse, die er allerdings überall wo er sich aufhält auch legal erhält, dies aber sicherlich mit kosten eines unterkunftgebers verbunden ist.

fazit, streunende u-boote haben wir in unserem land aber eh schon genug und nachdem er nichts erreicht hat, hat er sich auch schon ausgeklinkt. basta ;).

gerilu
04.02.2009, 17:54
Hmmmm - wenn man sich das als demoktratieliebender, freier und rechtstreuer Mensch so "auf der Zunge zergehen" läßt, dann wird einem eigentlich "mulmig" zumute .....

... also wenn man keinen jegwelchen, der staatlichen Obrigkeit genehmen Hauptwohnsitz besitzt, ist man offensichtlich nicht "bürgerfähig" - im Gegenteil, man mutiert umgehend zu einem quasi kriminaltechnisch relevant-gefährlichem menschlichen "U-Boot"!

Also würde jemand, der einfach nicht in einem unbeweglichen Gegenstand wohnen will, z.B. nie einen Reisepass bekommen - auch keine Zulassung für sein "Mobile" ....
auch nicht, wenn er bei jedem Ortswechsel einen Hautwohnsitz am neu eingenommen Ort begründet, sich (an)meldet, seine steuerlichen Abgaben ordentlich leistet, zur Wahl geht, eine E-Card besitzt und diese jedesmal dem brav Dr vorlegt, sonstige bürgerliche Pflichten erfüllt, seinen Müll trennt, Zeitung liest, im sitzen Pinkelt, obwohls auch im Stehen ginge, dem sozialen Auffangsystem also absolut nicht zur Last fällt, weil er eben für sich und die Seinen in irgendeiner braven Art und Weise sorgen kann ......

Also ist jener in einer mit Rädern versehenen Hauptunterkunft ein feindbilderfüllendes gesetzloses Etwas, ohne Recht - nur mit der Pflicht, sich tunlichst dem Meldewesen und seine existentielle Wohnsituation der Bauordnung zu unterwerfen ....

und das in einer vereinten, gemaßregelten daten-sammel-und-für-immer speicher-geschwängerten EU, wo es nur weniger Klicks bedürfte, um so ein irgendwo gemeldetes "Nichts" zu orten - ach ja, wenn da nicht diese Täter-äh-Datenschützer ihr Unwesentreiben würden ......


wie schon anfangs geschrieben - es könnte einem "mulmig" (ungutes Gefühl beim darüber Nachdenken) werden ......
sind wir denn die eigenen Gefangenen der Demokratie ??

Gruß und nichts für "ungut" :D

gerilu

Laredo
04.02.2009, 17:59
...gibt´s da nicht eine eigene Regelung für Zigeuner?
..so eine Art "Lex Zigeuner"?

...glaube, da mal was davon gehört bzw. gelesen zu haben...

Richard
04.02.2009, 18:01
nun geri,

sind wir denn die eigenen Gefangenen der Demokratie ??

da könnten wir jetzt weiterphilosophieren, was ist eigentlich eine demokratie und was ist gutes oder nicht dran? erfunden habens ja die griechen und so nach 2.000 jahren sieht man eh was rausgekommen ist...:).

johannsen
04.02.2009, 19:21
Hmmmm - wenn man sich das als demoktratieliebender, freier und rechtstreuer Mensch so "auf der Zunge zergehen" läßt, dann wird einem eigentlich "mulmig" zumute .....

gerilu

Also als ich die ersten Meldungen und deren Linie gelesen hab, dachte ich auch, was eigentlich damit ist, dass die Menschen in unserem Land alles das dürfen, was nicht verboten ist und dass wir schon sehr weit gegangen sind, auf dem Weg, grundsätzlich das Gegenteil anzunehmen, nämlich etwas nicht zu dürfen, wenns uns nicht ausdrücklich erlaubt ist.

johannsen
04.02.2009, 19:24
...gibt´s da nicht eine eigene Regelung für Zigeuner?
..so eine Art "Lex Zigeuner"?

...glaube, da mal was davon gehört bzw. gelesen zu haben...

Soweit ich weiß, wird das übertrieben dargestellt. Es gibt eine Empfehlung des Europarates, die in etwa besagt, dass die Regierungen aufgefordert werden, die spezielle Situation der Sinti und Roma, insbesondere deren Geschichte, zu berücksichtigen und ihnen entsprechend zuvorkommend gegenüberzutreten.
Ausdrücklich ist aber angeführt, dass alle die Vorschriften, die für die Staatsbürger gelten, auch von den Angehörigen dieser Minderheit einzuhalten sind.

LG

Johann

abo
04.02.2009, 20:52
....
wie schon anfangs geschrieben - es könnte einem "mulmig" (ungutes Gefühl beim darüber Nachdenken) werden ......
sind wir denn die eigenen Gefangenen der Demokratie ??



hallo

du hast voellig recht

ich hatte schon ne halbe antwort auf tommys letztes posting von wegen sinngemaess "..ist hoechst dubios und daher wohl illegal...." getippt es aber dann wieder verworfen

leider sind wir europaer seit vielen dekaden darauf gedrillt uns immer mehr kontrolle zu wuenschen. uns wird ueber viel kanaele suggeriert dass nur ein staat der alles weiss und alles kann in der lage ist uns zu schuetzen

objektiv betrachtet stellt sich aber garnicht die frage wie uns der staat am besten schuetzen kann, sondern wer uns eigentlich vor dem staats moloch in seinen schlimmsten auspraegungen schuetzt

wer glaubt mehr kontrolle wird zu mehr sicherheit fuehren der wird am ende feststellen dass er weder sicherheit noch kontrolle erntet

lg
g

pnj03
04.02.2009, 21:57
hallo,


...wer glaubt mehr kontrolle wird zu mehr sicherheit fuehren,...
"Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety"

was salopp übersetzt und oft zitiert in etwa bedeutet:

"wer die freiheit aufgibt, um sicherheit zu gewinnen, der wird am ende beides verlieren."
(benjamin franklin, 1706 - 1790; und der hatte damals noch keinerlei vorstellung davon, wohin der wunsch nach "mehr sicherheit" noch führen könnte...)

lg v d ützis

pnj03
04.02.2009, 22:32
hallo,


... Empfehlung des Europarates, die in etwa besagt, dass die Regierungen aufgefordert werden, die spezielle Situation der Sinti und Roma, insbesondere deren Geschichte, zu berücksichtigen und ihnen entsprechend zuvorkommend gegenüberzutreten...
siehe u.a. "rahmenübereinkommen des europarates zum schutz nationaler minderheiten"; 1. Februar 1995."
bzw
http://www.coe.int/T/d/Com/Dossiers/Themen/Rassismus/ECRI_Rec3_d.asp
und tw in
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:41989X0621(01):DE:NOT (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:41989X0621%2801%29:DE:NOT)

lg v d ützis