Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : abseits der "08/15-joghurtbecher"
hallo,
eine nette sammlung, zusammengetragen von einem holländer:
http://www.camper-freaks.nl/Wietzendorf%20Moblie%20en%20andere%20bijzondere%20 wohnmobile$Campers.htm
lg v d ützis
hallo.....
also " fetzige dinger " dabei ....
kommt glei des woodstock-feeling rüber....
murtz.....
nachsatz : na der http://www.camper-freaks.nl/Schania%20rechts.jpg wäre aber auch ned zu verachten....
lg
willi
tojamata
18.09.2008, 08:26
servus,
manche haben ganz gute ideen,
so der rückfahrscheinwerfer auf der seite
http://www.camper-freaks.nl/q5.JPG
würde mir auch gefallen, ich überlege schon
Hallo,
da sind ja super Auto :D:D:D
manche haben ganz gute ideen,
so der rückfahrscheinwerfer auf der seite
http://www.camper-freaks.nl/q5.JPG
würde mir auch gefallen, ich überlege schon
hallo
überlegen kannst eh
machen in AT ned
des kann sich evt ein hersteller erlauben dass er so radikal gegen die ausrüstungsbestimmungen verstösst aber dich als privater dich würden sie rupfen ...
scheinwerfer seitlich san ned zulässig ....
egal ob die nach vorn, auf die seite (was sie ja tun) oder nach hinten leuchten
lg
g
servus,
manche haben ganz gute ideen,
so der rückfahrscheinwerfer auf der seite
http://www.camper-freaks.nl/q5.JPG
würde mir auch gefallen, ich überlege schon
hallo...
ich würde zu diesem zweck ganz einfache " arbeitsscheinwerfer " --- so wie man sie auch zb. an traktoren verwendet --- am heck ( ziemlich weit oben ) montieren.....
leicht nach aussen gedreht und die zuleitung des retourfahrscheinwerfers ( .. über einen extra schalter ) als steuerplus für ein relay, das dann den " arbeitsplus " eben auf diese scheinwerfer gibt....
( ned viel fragen... einfach machen ;);) )
lg
willi
tojamata
19.09.2008, 05:56
servus abo,
laut auskunft nö tüv ist folgende definition von seitlichen scheinwerfern erlaubt:
1.) die scheinwerfer müssen eu genehmigt sein
2.) sie müssen als arbeitsleuchten erkennbar sein und dürfen während der fahrt nicht eingeschaltet sein
3.) die montage muß den vorschriften entsprechen, also nicht überstehen usw.
dann ist es erlaubt
und eigentlich müssen sie eingetragen werden!
dann ist es erlaubt
und eigentlich müssen sie eingetragen werden!
hallo
die landesprüfstelle in wien hatte mich da mal am pieker
ich hatte an meinem chevy blazer zur fallweisen räumung der überholspur ;-) vier mal 150watt fluter am dach drauf
ok, mit der originlabeschaltung (gleichzeitig mit der lichthupe) bin ich garnicht hingefahren, sondern ich hatte die brav auf einen eigenen schlater gelegt, beschriftet als "arbeitsscheinwerfer"
erster versuch: NO
die scheinwerfer dürfen nur dann leuchten wenn die zündung aus ist. meine einwände dass ich ja den motor laufen lasse wegen des stromverbrauchs der leuchten (immerhin rund 50 ampere) war denen egal
zweiter versuch: NO
es reicht niocht wenn die nur von der zündung unterbrochen werden, ich muss sie alternativ zu den hauptscheinwerfern manuell steckbar machen, also so wie bei den alten unimog mit den schneeräumschildern. entweder die hauptscheinwerfer angesteckt ODER die rabeitsscheinwerfer
dritter versuch: NO
trotzdem ich die so wie sie es wollten steckbar gemacht hatte haben sie mich wieder nicht durchgelassen. originalzitat sinngemäss (ist schoin ein paar jahre her): wenn das fahrzeug keine verwendungsbestimmung als "sonderkraftfahrzeug arbeitsmaschine" oder "zugmaschine" hat dann ist eine antragstellung auf montage von arbeitscheinwerfern möglich
basta
durch das nicht-annehmen des antrages habe ich natürlich keine ablehnung erhalten und konnte daher auf dem üblichen weg nicht dagegen berufen. ich hätte den Vfgh anrufen muessen was mir dann doch zu blöd war
aber die wiener landesprüfstelle war für ihre eigenwilligen interpretationen in der zeit durchaus österreichweit bekannt ...
ich geniesse es daher so richtig dass man die durch die CoC zertifikate und das EU recht zum grossteil entmannt hat....
wie die tatsächliche rechtslage dzt ist weiss ich nicht, aber weisses licht seitlich oder weisses licht von einem scheinwerfer der höher als 130cm mintiert ist ist sicher nach wie vor ein problem
lg
g