Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewährleistung bei Kauf in Deutschland?
sapajoca
12.09.2008, 21:20
Hallo allemiteinander,
ich mal wieder. Wir sind immer noch auf der Suche nach einem geeigneten Womo. Da der Markt in Deutschland doch grösser ist, hätte ich dazu mal eine Frage: wenn ich in D ein gebrauchtes Womo von einem Händler kaufe, habe ich da Gewährleistung oder nicht? Kann der Verkäufer diese ausschließen?
Danke für eure Antworten u Grüsse
Sapajoca
Hallo allemiteinander,
ich mal wieder. Wir sind immer noch auf der Suche nach einem geeigneten Womo. Da der Markt in Deutschland doch grösser ist, hätte ich dazu mal eine Frage: wenn ich in D ein gebrauchtes Womo von einem Händler kaufe, habe ich da Gewährleistung oder nicht? Kann der Verkäufer diese ausschließen?
Danke für eure Antworten u Grüsse
Sapajoca
ja hast du,ausschließen kann er diese nicht
es gilt genau so 12 monate wie bei uns
hi alex,
ausschließen nicht, aber würdest du garantiesachen für einen deutschen händler erledigen, zumindest um den satz den er vorgibt?
ich kenn da etliche händler, die sogar bei im ausland gekauften neufahrzeugen einfach dann kaum "zeit" in der werkstatt erübrigen können und wartezeiten bis zum st. nimmerleinstag haben.
ich verstehs aber, da garantiearbeiten oft nicht voll übernommen werden und er dann der gelackmeierte ist. und verdient hat ja beim kauf ein anderer........
hi alex,
ausschließen nicht, aber würdest du garantiesachen für einen deutschen händler erledigen, zumindest um den satz den er vorgibt?
ich kenn da etliche händler, die sogar bei im ausland gekauften neufahrzeugen einfach dann kaum "zeit" in der werkstatt erübrigen können und wartezeiten bis zum st. nimmerleinstag haben.
ich verstehs aber, da garantiearbeiten oft nicht voll übernommen werden und er dann der gelackmeierte ist. und verdient hat ja beim kauf ein anderer........
der deutsche händler steht in der gewährleistung
das bedeutet raus nach D-land
in österriech macht dir keiner gewährleistungen für andere,egal ob im ausland ausland gekauft oder nicht.
garantie sachen die zb noch unter der werksgarantie vom basisfahrzeug sind werden in ganz europa gemacht
sapajoca
13.09.2008, 09:02
Hallo,
danke für eure Antworten. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Rimor Europeo, Bj. 1997 mit 103.000 km auf Ford Basis, allerdings leider nur mit 75 PS. Ist man sehr unglücklich mit so wenig PS oder kommt man trotzdem voran. Wir sind keine Raser und im Urlaub bin ich ja auf Urlaub.
Der Preis für das Fahrzeug ist € 8.800,--....deshalb frage ich auch wegen Gewährleistung. Ist schon verdammt billig, oder? Das Mobil ist innen allerdings sehr verbaut - die hintere Seitensitzgruppe ist zu einer erhöhten Arbeitsfläche umgebaut mit vergrößerter Außenstauklappe.
Falls der Aufbau Dicht ist und der Ford auch ok, würden wir es riskieren. Auch wenn der Händler in D sitzt.
Was meint Ihr?
Lg, sapajoca
Leroutard
13.09.2008, 10:41
Hallo,
danke für eure Antworten. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Rimor Europeo, Bj. 1997 mit 103.000 km auf Ford Basis, allerdings leider nur mit 75 PS. Ist man sehr unglücklich mit so wenig PS oder kommt man trotzdem voran. Wir sind keine Raser und im Urlaub bin ich ja auf Urlaub.
Der Preis für das Fahrzeug ist € 8.800,--....deshalb frage ich auch wegen Gewährleistung. Ist schon verdammt billig, oder? Das Mobil ist innen allerdings sehr verbaut - die hintere Seitensitzgruppe ist zu einer erhöhten Arbeitsfläche umgebaut mit vergrößerter Außenstauklappe.
Falls der Aufbau Dicht ist und der Ford auch ok, würden wir es riskieren. Auch wenn der Händler in D sitzt.
Was meint Ihr?
Hallo,
Lg, sapajocadie Gewährleistung des Händlers erstreckt sich nur auf Reparaturen, die Du dann auch bei diesem Händler machen lässt. Wenn Du in Österreich reparieren lässt oder auch nur zu einem anderen Händler gehst, gibt keinen Ersatz für die Reparatur. Ausgenommen Neuwagen. Habe dieses Problem selbst erlebt. Bei einem Händler in Wien gekauft, in Frankreich Panne gehabt nach einigen Monaten, Reparatur 450.- Euro, KEIN ERSATZ DA NICHT BEI DEM HÄNDLER IN WIEN MACHEN LASSEN. Also das Wort GEWÄHRLEISTUNG ist mit Vorsicht zu geniessen.
Grüsse
Lutz
womoline
13.09.2008, 12:08
hallo Sapajoca
75 ps ist schon verdammt mau und da kommst mir weniger aufs rasen an, sondern dass du einfach keine kraftreserven hast. einmal beim überholen und (wichtiger!!) bei steigungen.
wir hatten einmal einen dethleffs globetrotter mit 75 PS.. nicht nur dass der neben (fast) jedem lkw verhungert ist, bei unserer derzeitigen tour haben wir (tolle) stellplätze in Italien gefunden, deren zufahrt aber dermassen steil war, dass wir uns mehr als einmal angeschaut haben und gesagt haben.. DAS hätte der alte nicht geschafft....
überlegs dir gut
und wenn du JETZT schon der meinung bist, dass die eine oder andere ecke verbaut ist, dann wirst du dich im laufe der zeit, wenn die anderen "überraschungen" ans licht kommen, sicherlich darüber noch mehr ärgern.
es gibt doch massenhaft mobile derzeit, lass dir zeit, schau dich um und kauf dann das, wovon du wirklich überzeugt bist... da kommen schon noch genug probleme, die du dann aber leichter angehen kannst.:cool:
und wegen dem preis.. klar klingt gut, aber erfahrungsgemäss fallen die preise richtung winter noch weiter....
die Gewährleistung des Händlers erstreckt sich nur auf Reparaturen, die Du dann auch bei diesem Händler machen lässt. Wenn Du in Österreich reparieren lässt oder auch nur zu einem anderen Händler gehst, gibt keinen Ersatz für die Reparatur. Ausgenommen Neuwagen. Habe dieses Problem selbst erlebt. Bei einem Händler in Wien gekauft, in Frankreich Panne gehabt nach einigen Monaten, Reparatur 450.- Euro, KEIN ERSATZ DA NICHT BEI DEM HÄNDLER IN WIEN MACHEN LASSEN. Also das Wort GEWÄHRLEISTUNG ist mit Vorsicht zu geniessen.
Grüsse
Lutz
das ist aber nichts neues das der händler in gewährleistung steht und nicht die fahrzeugmarke
gewährleistung heißt ja der der händler gewährt-leistung das das fahrzeug in ordnung ist und falls nicht in reperaturpflicht steht
was anderes ist bei der werksgarantie für das basisfahrzeug (oder PKW)die gilt in ganz europa bei jedem vertragshändler.
Der Preis für das Fahrzeug ist € 8.800,--....Was meint Ihr?
Lg, sapajoca
plus 16%NOVA plus 25 euro pro gramm CO2 über 180g/km
vergiss das bitte nicht zum kaufpreis dazuzurechnen
Peter und Monika
13.09.2008, 12:38
Im Endeffekt ist das mit der Gewährleistung so eine Sache - meist nicht das Papier wert. Schon bei in Österreich gekauften PKW`s schwer durchzusetzen, geschweige denn bei einem im Ausland gekauften Wohnmobil.
Im Streitfall kann sich der Verkäufer immer auf einen Verschleißteil rausreden - und das mit Recht, wie so manches Telefonat meinerseits mit der ÖAMTC-Rechtsabteilung ergab (in einem konkreten Fall).
War damals froh, überhaupt die Kosten für eine neue Einspritzpumpe (kaputt nach einigen Monaten nach dem Kauf des gebrauchten PKW`s) wenigstens zur Hälfte vom Händler ersetzt zu bekommen (waren in Summe gesehen auch immerhin € 2000,-- an Kosten, auf der Hälfte davon, also immerhin € 1.000,-- sind wir sitzengeblieben, obwohl das Auto erst knapp über 100.000 km drauf hatte).
Gewährleistung mag zwar ein Verkaufsargument sein, aber im Endeffekt bringts nichts, da immer das Alter des Fahrzeuges, die Laufleistung etc... im Schadensfall herangezogen wird.
Sicherlich, im Falle des Falles ließen sich etwaige Gewährleistungsfälle durchsetzen, mittels AK, Konsumentenschutz etc...., aber wer will schon monatelang rumstreiten?
Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges auch unbedingt die Zustandsbewertung, welche der Händler abgibt, beachten!!
In Summe gesehen ist der Kauf von Gebrauchtfahrzeugen, seien es jetzt Wohnmobile oder PKW`s, reine Glücksache.
Innerhalb der EU sind die Rechte zu Garantie/Gewährleistung für Käufer und Verkäufer einheitlich geregelt. Ein Kauf in Deutschland bringt in Österreich also keine Nachteile
Eberhard
Peter und Monika
13.09.2008, 12:56
Ja eko, nur dass du Gewährleistungsansprüche (nicht Garantieansprüche bei einem Neuwagen) für ein Gebrauchtfahrzeug nur bei demjenigen Händler durchsetzen kannst, wo du auch das Fahrzeug gekauft hast............
tja,
manche tun sich halt schwer, zwischen garantie und gewährleistung zu unterscheiden.
das sind für mich auch immer ein teil meiner kaufentscheidungen bei neuwagen gewesen. ja, und es gibt sie noch, die hersteller, die eine dreijährige werksvollgarantie mit unbeschränkter kilometerleistung anbieten... (sogar für den taxibetrieb und das sind in drei jahren so um die 360.000km :)).
kassierens doch eh bei den servicekosten wieder ;).
....
War damals froh, überhaupt die Kosten für eine neue Einspritzpumpe (kaputt nach einigen Monaten nach dem Kauf des gebrauchten PKW`s) wenigstens zur Hälfte vom Händler ersetzt zu bekommen (waren in Summe gesehen auch immerhin € 2000,-- an Kosten, auf der Hälfte davon, also immerhin € 1.000,-- sind wir sitzengeblieben, obwohl das Auto erst knapp über 100.000 km drauf hatte).
hallo
bmw oder saab?
;-)
lg
g
tojamata
14.09.2008, 08:38
servus,
grundsätzlich,
wenn ich maschinen verkaufe dann je weiter weg desto leichter sage ihc ist ja in der garantie oder gewährleistung, denn reisezeiten sind nicht abgedeckt auch keine anreisekosten also wenn der ein teil sagen wir ein sps um 900 euronen benötigt und ich dem 8 std programmierzeit 15 std fahrzeit und 1500 km verrechne macht sich der keine sorgen mehr über die 900;);)
also bei gewährleistung je weiter weg das fahrzeug kommt desto besser für den händler
ergo auto aus deutschland super gewährleistung, denn wegen eine nassen scheinwerfer fahrst nicht nacht d!
Ja eko, nur dass du Gewährleistungsansprüche (nicht Garantieansprüche bei einem Neuwagen) für ein Gebrauchtfahrzeug nur bei demjenigen Händler durchsetzen kannst, wo du auch das Fahrzeug gekauft hast............
http://www.campingforum.at/campingforum/images/buttons/quote.gif (http://www.campingforum.at/campingforum/newreply.php?do=newreply&p=90388)
Ja das stimmt im Prinzip natürlich. Wenn der Händler in der Gewährleistungspflicht steht muss man ihm auch zunächst die Möglichkeit einer Mängelbeseitigung einräumen.
Anders ist das aber, wenn durch die Art des Mangel eine Fahrt zum Händler nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dann hat der Käufer das Recht anderweitig einen Mangel beseitigen zu lassen und die Kosten dem Verkäufer anzulasten.
Klingt gut, sieht aber in der Praxis sicher oft anders aus!
Eberhard
Anders ist das aber, wenn durch die Art des Mangel eine Fahrt zum Händler nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dann hat der Käufer das Recht anderweitig einen Mangel beseitigen zu lassen und die Kosten dem Verkäufer anzulasten.
Klingt gut, sieht aber in der Praxis sicher oft anders aus!
Eberhard
das klappt aber nur wenn der händler der anderen werkstatt eine schriftliche bankgarantie gibt bzw gleich überweist.
wenn nicht mußt du erst mal die werkstatt bezahlen und bekommst dein geld, oder zumindest nicht alles nicht mehr retour.
tojamata
16.09.2008, 05:22
servus,
würde ich als händler niemals machen, einen anderen händler beauftragen, einzig bei mir in der werkstätte wird repariert und das im verfahren "bring in"
was glaubt ihr warum der mediamarkt große fernseher nur ungern liefert und wenn über ein drittunternehmen welches der kunde defacte selbst beauftragt!!!!!
würde ich als händler niemals machen, einen anderen händler beauftragen, einzig bei mir in der werkstätte wird repariert und das im verfahren "bring in"
hallo
wenn du das "bring in" zahlst ist das kein problem
die bestimmungen der gesetzlichen gewährleistung sind da sehr klar. die fahrtkosten "gehören" dem händler, egal wo der kunde sitzt ....
lg
g
auch wenns nur kopiert ist
Informationen zur Gewährleistung
Die Gewährleistung:
Ist ein gesetzliches Konsumentenrecht, dass den Konsumenten vor verdeckten Mängeln und unkorrekter Geschäftsabwicklung schützt.
Definition:
Der Verkäufer eines Produktes hat dann Gewähr zu leisten, wenn das verkaufte Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mangelhaft war oder sich in nicht vertragsgemässem Zustand befand. Wichtig dabei ist die vertragliche Zustandsbeschreibung und der übliche (altersgemässe) Zustand – ein Mangel liegt dann vor wenn sich das Fahrzeug in schlechterem als dem vertraglich vereinbarten Zustand befindet. Tritt ein Mangel NACH Übergabe ein, der nicht auf einen Defekt zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzuführen ist, ist KEINE Gewähr zu leisten. Die Gewährleistung ist also keine Garantie, die für jeden Fahrzeugdefekt haftet, sondern schützt den Konsumenten lediglich davor, ein Produkt zu erhalten, dass nicht dem Kaufvertrag entspricht oder über „verdeckte“ Mängel verfügt.
Frist:
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Fahrzeugen zwei Jahre, bei gebrauchten Fahrzeugen kann diese per Kaufvertrag auf ein Jahr beschränkt werden. Wichtig ist hier das Faktum der Beweislast: In den ersten sechs Monaten nach Auslieferung hat der Verkäufer im Falle einer Reklamation zu beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht bestanden hat (z.B. Ankaufstest) – kann dies nicht bewiesen werden ist Gewähr zu leisten, nach sechs Monaten kommt es zu so genannten „Beweislastumkehr“ - ab hier hat der Konsument dem Verkäufer zu beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorgelegen hat – meist eine schwierige Angelegenheit.
Beseitigung eines Mangels:
Erfüllungsort der Gewährleistung ist Ort der Übergabe des Fahrzeugs, d.h. der Betriebssitz des Verkäufers, der Verkäufer darf selbst Gewährleistungsreparaturen durchführen bzw. durchführen lassen. Für etwaige entstandene Nebenkosten (Transport des Fahrzeugs, Nächtigungen, Ersatzfahrzeug ...) hat der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nicht zu haften. Sollte die Beseitigung eines Mangels nicht mit einem vertretbaren Aufwand machbar sein, können sowohl Verkäufer als auch Käufer die Wandlung des Kaufvertrages anstreben, d.h. der Käufer gibt die Ware (im gelieferten Zustand) retour und bekommt vom Verkäufer den Kaufpreis rückerstattet.
.....
Erfüllungsort der Gewährleistung ist Ort der Übergabe des Fahrzeugs, d.h. der Betriebssitz des Verkäufers, der Verkäufer darf selbst Gewährleistungsreparaturen durchführen bzw. durchführen lassen. Für etwaige entstandene Nebenkosten (Transport des Fahrzeugs, Nächtigungen, Ersatzfahrzeug ...) hat der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nicht zu haften. Sollte die Beseitigung eines Mangels nicht mit einem vertretbaren Aufwand machbar sein, können sowohl Verkäufer als auch Käufer die Wandlung des Kaufvertrages anstreben, d.h. der Käufer gibt die Ware (im gelieferten Zustand) retour und bekommt vom Verkäufer den Kaufpreis rückerstattet.
hallo
sorry, aber ich hatte mein fahrzeug in der steiermark gekauft und es vomhändler mittels autotransporter nach wien liefern lassen
der ort der übergabe war also wien
daher hat der händler - in meinem fall - in wien leisten muessen
wusste aber nicht dass das mit dem übergabeort zu tun hatte, ich dachte es geht um den wohnsitz des kunden
lg
g
hallo
sorry, aber ich hatte mein fahrzeug in der steiermark gekauft und es vomhändler mittels autotransporter nach wien liefern lassen
der ort der übergabe war also wien
daher hat der händler - in meinem fall - in wien leisten muessen
wusste aber nicht dass das mit dem übergabeort zu tun hatte, ich dachte es geht um den wohnsitz des kunden
lg
g
Zitat von holiday http://www.campingforum.at/campingforum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?p=90582#post90582)
.....
Erfüllungsort der Gewährleistung ist Ort der Übergabe des Fahrzeugs, d.h. der Betriebssitz des Verkäufers,
ich würde sagen in deinem fall war es ein sehr kulanter händler oder er hat eine werkstatt in wien
Zitat von holiday http://www.campingforum.at/campingforum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?p=90582#post90582)
.....
Erfüllungsort der Gewährleistung ist Ort der Übergabe des Fahrzeugs, d.h. der Betriebssitz des Verkäufers,
ich würde sagen in deinem fall war es ein sehr kulanter händler oder er hat eine werkstatt in wien
hallo
nö, das war ein gerichtsurteil
wenn das fahrzeug vom händler nach wien geliefert wird dann ist der ort der übergabe wien, basta.
war ein feststellungsurteil meinen saab 9_5 betreffend aus dem jahr 2006
lg
g
hallo
nö, das war ein gerichtsurteil
wenn das fahrzeug vom händler nach wien geliefert wird dann ist der ort der übergabe wien, basta.
war ein feststellungsurteil meinen saab 9_5 betreffend aus dem jahr 2006
lg
g
auch ok;)
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