Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Radarmessung durch private Firmen nicht verfassungskonform
hallo
es gibt gemeinden die private firmen mit der verkehsrüberwachung betrauen
das ist nicht zulässig
für interessierte ist hier die entscheidung der datenschutzkommision:
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Dsk/DSKTE_20080711_K121359_0016-DSK_2008_00/DSKTE_20080711_K121359_0016-DSK_2008_00.html
lg
g
Tommy1424
18.08.2008, 00:05
Hallo beinand!
Wohl ist es laut dem Erkenntnis der Datenschutzkommission nicht zulässig aber offensichtlich auch nicht verhinderbar.
Gebracht hat es dem Beschwerdeführer summasumarum eigentlich nichts. Das Strafverfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde war rechtens und er mußte den Strafbetrag zahlen.
Die Beschwerde gegen die BH wurde abgewiesen.
Ob das meinem Rechtsempfinden entspricht sei dahingestellt.
hallo
soweit richtig
aber die gemeinden koennen es auf DIESE tour nicht mehr machen
also entweder beauftragt die behörde
oder es gibt eine gesetzesänderung
im aktuellen fall ist auch noch nicht aller tage abend
in österreich gibt es ja keine sozusagen vorauseilende ungültigkeit von verfassungswidrig erzielten erkenntnissen
was aber nicht heisst das nicht der OGH sehr wohl solche erkenntnisse als unzulässig einstufen kann
mal sehen ob sich wer findet der die 1500 euro für die eingabe an den OGH - eigentlich VGH - investiert, der oeamtc überlegt angeblich noch
lg
g
Tommy1424
18.08.2008, 00:33
Hallo Gerhard!
Natürlich hast du recht. Das Erkenntnis ist schon richtungsweisend. Nur ob wirklich was rauskommt?
Aber wie du sagst warten wir ab was noch kommt. In dieser Frage ist sicher noch nicht aller Tage abend.
tja,
deutschland ist da ein gutes beispiel dafür, wie man in den gemeinden mit privatfirmen den säckel füllen kann.
und das ist dort rechtens und wir schauen uns ja solche sachen immer vom freundlichen nachbarn ab :mad:.
ach ich liebe meinen tempobegrenzer...:D.
hallo,
offenbar sollen die "radar-sheriffs" (demnächst zumindest) doch wieder erlaubt sein:
http://noe.orf.at/stories/302507/
lg v d ützis