abo
20.05.2008, 22:52
hallo
für wen von interesse:
wer einen "steuer-LKW" unter 3,5t fährt - die waren lange jahre für dicke karren recht beliebt wenn weil steuer nach nutzlast und nicht nach hubraum berechnet wurde - der war früher in DE am sonntag auf der autobahn "schwarz" unterwegs, denn dort gilt für solche steuer LKWs - selbst wenn es sich um renault 4 mit verblendeten hinteren seitenscheiben handelt - ein sonntagsfahrverbot wenn mit diesen ein anhänger gezogen wurde.
dieser anachronismus wurde nun in einzelnen budnesländern mittels erlass entschärft.
hier gehts zu bezug habenden dokument -> http://www.womotouren.de/Sontagsfahrverbot.pdf
lg
g
für wen von interesse:
wer einen "steuer-LKW" unter 3,5t fährt - die waren lange jahre für dicke karren recht beliebt wenn weil steuer nach nutzlast und nicht nach hubraum berechnet wurde - der war früher in DE am sonntag auf der autobahn "schwarz" unterwegs, denn dort gilt für solche steuer LKWs - selbst wenn es sich um renault 4 mit verblendeten hinteren seitenscheiben handelt - ein sonntagsfahrverbot wenn mit diesen ein anhänger gezogen wurde.
dieser anachronismus wurde nun in einzelnen budnesländern mittels erlass entschärft.
hier gehts zu bezug habenden dokument -> http://www.womotouren.de/Sontagsfahrverbot.pdf
lg
g