Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pickerl
Sternchen
19.05.2008, 17:42
So...... die ersten Vorbereitungen laufen,da es in 2 Wochen ja endlich los geht.Kann mir bitte jemand sagen,wo das Pickerl am Wohnwagen genau hingehört?:confused:
hallo sternchen!!
auf die deichsel gehört das pickerl!!
Sternchen
19.05.2008, 18:00
Hallo Vielis!
Und wo genau dort,ist das egal?
Hallo Vielis!
Und wo genau dort,ist das egal?
nach möglichkeit zum typenschild
Sternchen
19.05.2008, 18:06
Dankeschön......wird gemacht.:)
an sich ziemlich egal,
aber vorzugsweise rechts.
witz an der sache, bei verkehrskontrollen hat noch nie jemand nach dem pickerl gesehen, beim letzten neuwagen hatte ich dieses sogar noch im zulassungsschein in der brieftasche, war auch egal...:).
ich hätte eigentlich locker über 30 jahre ohne dem pickerl auch fahren können :rolleyes:.
Hallo!
bei verkehrskontrollen hat noch nie jemand nach dem pickerl gesehen
Das kenne ich! Ich habe mal ein paar gesammelt und diese schmückten dann meine Geldtasche!
Einige kleben auch an der Wohnungstür!:D
Sternchen
21.05.2008, 19:06
Bis jetzt steckt es bei uns auch noch in der Brieftasche:D
an sich ziemlich egal,
aber vorzugsweise rechts.
witz an der sache, bei verkehrskontrollen hat noch nie jemand nach dem pickerl gesehen, beim letzten neuwagen hatte ich dieses sogar noch im zulassungsschein in der brieftasche, war auch egal...:).
ich hätte eigentlich locker über 30 jahre ohne dem pickerl auch fahren können :rolleyes:.
am auto hab ich mal das raufkleben verschlampt.... zwei monate vor das neue
pickerl sowieso fällig gewesen wäre - knapp 300 € strafe deswegen. (habe das
pickerl und den prüfbericht in einem kuvert gehabt, das ich dann erst monate
später wieder gefunden habe).
am auto hab ich mal das raufkleben verschlampt.... zwei monate vor das neue
pickerl sowieso fällig gewesen wäre - knapp 300 € strafe deswegen.
hallo
das würde ich ja noch vestehen
ich habe 220,- gelöhnt weil die versicherungsstelle des vorbesitzers das pickerl nicht gelocht hatte
mein anwalt hat mir ein urteil des UVS rausgesucht:
bleibt alles am fahrzeugLENKER hängen.
besitzer
vorbesitzer
zulasssungstelle
sind alle aus dem schneider
es gehört zu den obliegenheitsverpflichtungen des jeweiligen LENKERs zu prüfen ob alles ok ist (beleuchtung, reifen, kennzeichen, §57a plakette ..)
"schuld" im eigentlichen sinne ist die zulassungsstelle gewesen
denen kann man aber nur dann einen "schaden" anhängen wenn dieser bei richtigem vorgehen aller beteiligter eintritt.
hätte ich als lenker meine obliegenheiten erfüllt und vor fahrtantritt meinen fahrzeugrundgang gemacht dann hätte ich das mit dem pickerl ohne lochungen drauf sehen muessen und es wäre nichgt zur bestrafung gekommen ...
lg
g
Sternchen
25.05.2008, 19:12
So...Pickerl ist drauf,jetzt kann(hoffe ich) nichts mehr schief gehen!:)