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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Reifen für die Pickerlüberprüfung



Renate
10.05.2008, 21:42
Hallo, bei meinem Wohnwagen steht wieder die Pickerlüberprüfung und die Gasüberprüfung an der Reihe.
Mein WW ist nun 9 JAhre jung und hat noch die Original reifen.
Unser WW Händler der für uns auch zur Pi Überprüfung fährt meint sie müssen auf Grund Ihres Alters unbedingt getauscht werden.
Die Reifen haben ein Mega Profil und sind nicht einmal annähernd brüchig bzw. porrös od wie man das so nennt.

Was meint ihr?
Nur Geschäftssache oder wirklich ein Muß?
Wobei er ja nichts daran verdient, da ich für Reifen jemanden kenne u dies ohnehin woanders machen lassen würde, das weiß er auch.

Danke für eure Hinweise schon im Vorraus.

Renate

holiday
10.05.2008, 21:51
Mein WW ist nun 9 JAhre jung und hat noch die Original reifen.
Unser WW Händler der für uns auch zur Pi Überprüfung fährt meint sie müssen auf Grund Ihres Alters unbedingt getauscht werden.
Die Reifen haben ein Mega Profil und sind nicht einmal annähernd brüchig bzw. porrös od wie man das so nennt.

Was meint ihr?
Renate

äh was meinst du bei 9 jahre alten reifen???????

digital
10.05.2008, 22:34
Das Gesetz meint, die Reifen sollten nicht älter als 6 Jahre alt sein ;)

Da hilft auch das gute Profil nichts mehr:confused:, leider

L.G.
Digital

berghamer
10.05.2008, 23:00
Hallo

Also ich hätte die Reifen schon längst erneuert - 9 Jahre sind einfach zuviel. Ich wünsche euch niemals einen Reifenplatzer wegen des Alters der Reifen.

digital
10.05.2008, 23:29
Na ja,
eine tickende Zeitbombe :rolleyes:

Muss ja nicht immer gleich der reifen platzen,
habe schon einmal beim PKW ein größeres Stück Lauffläche verloren
bei 130 Kmh, macht auch einen kräftigen Lärm.

Aber das ist auch schon 20 Jahre her :rolleyes:

L.G.
Digital

da_luis
11.05.2008, 13:50
hallo Renate!

Bitte LESEN.

http://www.wondraschek-reifen.at/download/?file=VROE_Reifenalterfibel.pdf

Ps.: erkundige dich nach Reifen mit SILICA

mdg da_luis

Richard
12.05.2008, 10:35
zur information,

die reifenindustrie gibt den reifen mit silica-beimischung bereits 10 jahre nutzungsdauer.

ich würds allerdings auch nicht unbedingt ausprobieren wollen......

mr.chruris
12.05.2008, 19:36
Unser WW Händler der für uns auch zur Pi Überprüfung fährt meint sie müssen auf Grund Ihres Alters unbedingt getauscht werden.


Renate

Die Empfehlung zu tauschen ist schon OK, aber, mich hätte brennend interessiert:

MÜSSEN DIE NUN WEGEN DER PICKERÜBERPRÜFUNG GETAUSCHT WERDEN ?

digital
12.05.2008, 21:00
Die Empfehlung zu tauschen ist schon OK, aber, mich hätte brennend interessiert:

MÜSSEN DIE NUN WEGEN DER PICKERÜBERPRÜFUNG GETAUSCHT WERDEN ?

jawohl, ist sonst ein schwerer mangel und somit kein pickerl erhältlich !
ist einmal gesetz in österreich und auch zur eigenen sicherheit ............

l.g.
digital

holiday
12.05.2008, 21:31
jawohl, ist sonst ein schwerer mangel und somit kein pickerl erhältlich !
ist einmal gesetz in österreich und auch zur eigenen sicherheit ............

l.g.
digital

was ist gesetzt? das reifenalter? in welchem gesetzt steht das?

(auszug Fachverband Reifenhändler Österreichs)

Herrn

DI Walter Bussek

(Fachbereichsleiter für Kraftfahrtechnik, TÜV Österreich)

Herrn Ing. Karl Hawelka



(Sachverständiger für KFZ-Bereifung)

Herrn Dr. DI Karl Masser



(Leiter Geschäftsbereich Kraftfahrtechnik und Verkehr, TÜV Österreich)

Herrn Mag. Christoph Wychera, Herrn Ing. Stefan Klaus



(Wirtschaftskammer Österreich)

Herrn Ing. Walter Antosch


(Präsident des Verbandes der Reifenspezialisten Österreichs)



Aufgrund


physikalischer und chemischer Prozesse altern Reifen, wodurch ihre Funktionstüchtigkeit und damit
auch Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden kann. Dies gilt insbesondere für nicht oder wenig benutzte Reifen
(PKW-Anhänger, Reserveräder), die trotz ausreichender Profiltiefe aufgrund der üblicherweise langen Stehzeit
zusammen mit anderen ungünstigen Einflüssen in ihrer Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt sein können. Das
Reifenalter ist aus der DOT-Bezeichnung erkennbar (siehe Seite 13)

PKW-REIFEN,WOHNWAGEN UND ANHÄNGER
NUTZFAHRZEUGE .

VERSCHLEISSFAKTOREN


PKW-Reifen sind so ausgelegt, dass bei sachgerechter Nutzung die Verschleißgrenze (1,6 mm Profiltiefe) vor der Alterungsgrenze erreicht ist. Um eine lange Nutzungsdauer sicherzustellen wird empfohlen, neue Reifen möglichst bald, jedenfalls aber innerhalb von


drei Jahren ab Produktionsdatum, zum Ersteinsatz zu bringen.
Nach 6 - 8 Jahren entsprechen PKW-Reifen im Allgemeinen nicht mehr in allen Punkten dem aktuellen Stand derTechnik.
Reifen an Wohnwagen und Anhängern unterliegen einer ungünstigeren Beanspruchung als an regelmäßig im Einsatz befindlichen Fahrzeugen. In Abhängigkeit von den jeweiligen Einsatzbedingungen kann bei diesen Reifen die Altersgrenze vor Erreichen der Verschleißgrenze liegen.

Es wird empfohlen solche Reifen nach sechs Jahren von einem Reifenspezialisten auf weitere


Gebrauchsfähigkeit überprüfen zu lassen. Mit einem Alter von höchstens zehn Jahren sollten solche Reifen, auch
bei gutem äußeren Erscheinungsbild, ersetzt werden.
Auch bei Nutzfahrzeugreifen wird bei sachgerechter Nutzung die Verschleißgrenze (2,0 mm Profiltiefe) vor der Alterungsgrenze erreicht sein. Nutzfahrzeugreifen sind nachschneidbar und allenfalls mehrmals runderneuerungsfähig.
Nach zehn bis zwölf Jahren entsprechen auch diese Reifen im Allgemeinen nicht mehr in allen
Punkten dem aktuellen Stand der Technik.
Die Lebensdauer von Reifen ist generell von folgenden Faktoren abhängig:




Zustand des Fahrzeuges (Achsgeometrie, Stoßdämpfer etc.)




Fahrweise (gleiten oder hetzen)




Straßenzustand




Überfahren von Hindernissen (Randsteine, Schlaglöcher)




Korrekter Luftdruck




Überbeanspruchung durch Überlast (Minderluftdruck)




Lagerbedingungen
Niemals gebrauchte Reifen verwenden, deren Vorleben nicht bekannt ist!

Hobycamping
12.05.2008, 21:56
Hi
Ich hatte einen Reifenschaden bei meinem Alten Wilk
um 2 Uhr früh auf der Autobahn bei Venedig :confused:
glaub mir einen Reifen auf einem Pannenstreifen zu Tauschen macht sicher keinen Spaß

Jetzt sind meine Reifen Max 4 Jahre drauf:D
Mfg
Hermann

digital
12.05.2008, 22:30
ich hatte beim ARBÖ im november pickerlüberprüfung gehabt,
am WoWa
hatte leichte mängel bei den reifen,
grund: reifenalter ! 6 jahre

und wenn du dir ein neues auto kaufst und die
pickerlregeln sehr genau nehmen willst findest auch beim
neuwagen fehler ;-) tatsache !

und die regeln bzw. auflagen ändern sich auch unter dem jahr ständig :eek:

l.g.
digital

holiday
12.05.2008, 22:35
ich hatte beim ARBÖ im november pickerlüberprüfung gehabt,
am WoWa
hatte leichte mängel bei den reifen,
grund: reifenalter ! 6 jahre

und wenn du dir ein neues auto kaufst und die
pickerlregeln sehr genau nehmen willst findest auch beim
neuwagen fehler ;-) tatsache !

und die regeln bzw. auflagen ändern sich auch unter dem jahr ständig :eek:

l.g.
digital

das reifen nach max 6 jahren runter sollten ist für mich selbstverständlich,aber auf grund von alten reifen das pickerl zuverweigern ist ermessenssache des prüfers und leider nicht gesetz.

digital
12.05.2008, 22:51
das reifen nach max 6 jahren runter sollten ist für mich selbstverständlich,aber auf grund von alten reifen das pickerl zuverweigern ist ermessenssache des prüfers und leider nicht gesetz.
und der prüfer muss es verntworten und ist gedeckt vom gesetz!

die prüfer müssen, bzw. der für das gutachten den a.... hinhalten muss, muss einen
eigenen kurs besuchen und eine prüfung ablegen damit er unterschrieben darf.
weiters gibt es, leider nicht mehr im buchformat sondern nur mehr online,
vorschriften für die überprüfung.
was ist leichter mangel, was ist schwerer mangel.

blödes beispiel:

schwerer mangel ist ein großer steinschlag auf dem scheinwerferglas
jedoch ein leichter wenn du einen tranparenten aufkleber in der größe des steinschlages
darüber klebst!

wenn du es genau nimmst, ein PKW mit stahlfelgen hat einen schweren mangel
wenn er keine felgenblende drauf hat.
begründung: verletzungsgefahr bei kleinkindern.
schwerer mangel: siehe scheibenwischer wenn die gummi nicht mehr richtig wischen
schwerer mangel: wenn beim blinkerlamperl die orangene farbe ab ist und der
blinker schon weis blinkt

lauter solche kleinigkeiten die dir das pickerl kosten kann.
das blöde nur, das negativgutachten scheint jetzt online seit ca. 2 jahren
bei der landesregierung auf und wird kontrolliert!

was glaubst warum im jahr an die 100 pickerl-prüfstellen geschlossen werden
bzw. den betrieben die berechtigung abgenommen werden für die § 57 überprüfungen?

freunschaftsdienste, augen zudrücken, etc.

die werden jetzt wahnsinnig stark kontrolliert von "KUNDEN" die mit absichtlich versteckten
fehlern zu den überprüfungen kommen, unangemeldet!

och, da könnte ich dir sachen erzählen

wem kümmerts ob mein scheibenwischer schmiert wenn ich nur bei sonnenschein
mit dem fahrzeug ausfahre ....................

l.g.
digital

kerstan
13.05.2008, 01:15
jawohl, ist sonst ein schwerer mangel und somit kein pickerl erhältlich !
ist einmal gesetz in österreich und auch zur eigenen sicherheit ............

l.g.
digital

gilt das auch für Pkw und leichte Hänger?
Bei meinem leichten Hänger bekomm ich nämlich schon seit mittlerweile 8 Tahren trotzdem immer wieder das Pickerl.
Letztes Jahr hab ichs nicht bekommen da die Lager hinüber waren. Da ich sowieso grad restauriert habe, habe ich gleich eine neue Achse eingebaut. Aber die Reifen haben den Prüfer vom Verkehrsclub nicht interessiert. Die sind jetzt 14 Jahre alt sind, kein Problem.

holiday
13.05.2008, 07:36
und der prüfer muss es verntworten und ist gedeckt vom gesetz!




sag mir bitte den gesetzestext,das gesetz gibt es nähmlich nicht,aber vieleicht irre ich mich auch

ramses
13.05.2008, 10:24
Hab ein WoMo, aber meiner Erfahrung nach werden Reifen nicht als schwerer Mangel beanstanded solange sie keine sichtbaren Risse o.ä aufweisen.
Da die Prüfer wo ich hingeh bekanntermassen genau sind, denke ich es wird wohl kein solch ein Gesetz mit dem Alter geben. Lt. meiner Info sind die Reifen f. ca. 10 Jahre gebaut. Da gehen sich alle Limits bzw Empfehlungen aus: 5 Jahre beim Händler (da gibts Urteile aus D wonach der dann noch als neu(!) verkauft werden darf + 5 Jahre beim Kunden (Empfehlung).
Deshalb: beim Kauf aufs Datum schaun und dann länger drauf lassen können (bei guter Lagerung, dem richtigen Luftdruck und nicht am WoWa das ganze Jahr in der Sonne und dann runter in den Süden mit 130 Sachen... ...)

abo
13.05.2008, 11:00
... 5 Jahre beim Händler (da gibts Urteile aus D wonach der dann noch als neu(!) verkauft werden darf...


hallo

ich glaube das urteil lautete dass die reifen - nachdem sie sich drei jahre lang auf einem neuwagenplatz ecken reingestanden haben - noch als neu verkauft werden dürfen

das war der entsprechende fall um den es bei dem urteil ging

und die fünf jahre war dann das was man vermutet ab wann man einen wertminderungsanspruch hätte.
die fünf jahre sind - glaube ich - aber nicht ausjudiziert

lg
g

Wilhelm (gelöscht)
13.05.2008, 14:56
Ich bin selber bei einen über ganz Deutschland vertretenen Händler für Autoteile was kaufen gewesen, und sehe da Uniroyalreifen, mit einen spektakulären Profil, was aber schon sehr lange nicht mehr hergestellt wurde.
Habe geschaut, die Reifen waren 5 Jahre alt.
Das ist allerdings schon etliche Jahre her.
Das Urteil über 5 Jahre alte Reifen, die als neu verkauft wurden habe ich auch gelesen, allerdings stand damals als Zusatz, wenn sie vorschriftsmässig gelagert sind.

Ich fahre meine Reifen wie vom Hersteller empfohlen, also 10 Jahre.
Allerdings überprüfe ich auch beim Wechsel von Sommer auf Winter die Reifen auf Verletzungen.
Das ist für mich ein wichtiger Aspekt.