Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Führerscheinklassen für WoWa???
karawankenschlumpf
05.05.2008, 16:01
Hallo Campingfreunde, -kollegen.
Schreib hier aus ganz aktuellem Anlass, soll auch keine Werbung für irgendwas sein. Hab aber gerade gelesen, dass es (speziell für Campingneulinge) erstmal Schwierigkeiten gibt, sich in diesem Metier zurecht zu finden; Ausrüstung, Stellplätze, Verhalten, etc.
Und bis zur ersten Kontrolle durch die Polizei hat sich noch niemand darum gekümmert, ob der angehängte Wohnwagen eigentlich mit meinem Pkw/MiniVan etc gezogen werden darf.
Wie zu Beginn der Campersaison immer, kommen in unserer Fahrschule viele Anfragen betreffend des Führerscheines EzuB, also für das Ziehen von anderen als leichten (750kg zulGG-also jeden WoWa) Anhängern.
Hab euch einen Flyer angehängt. Steh selbst auch jederzeit für Anfragen zur Verfügung.
TOMTOM25m
05.05.2008, 17:10
Da hab ich ja noch Glück mit meinem Deutschen 3er Führerschein :D:D nach neuer Klasseneinteilung : B,BE,C1,C1E,M,S,L
Fahrerlaubnisklassen_passend.pdf (http://www.campingforum.at/campingforum/attachment.php?attachmentid=362&stc=1&d=1210000193)
lg
TOMTOM
Hallo Campingfreunde, -kollegen.
Schreib hier aus ganz aktuellem Anlass, soll auch keine Werbung für irgendwas sein.
...
Hallo, also wenn das keine Werbung ist?!?!?!?
Hallo Campingfreunde, -kollegen.
...viele Anfragen betreffend des Führerscheines EzuB, also für das Ziehen von anderen als leichten (750kg zulGG-also jeden WoWa) Anhängern.
...
Das ist doch FALSCH!!!!! Unwissen oder Absicht? Warum soll ich mit dem B-Schein keinen schweren Hänger ziehen dürfen, wenn die Summe der beiden HzGg max 3,5 Tonnen ist und das HzGg des Hänger nicht größer als das Eigengew. des Zugfahrzeugs ist?
Führerscheines EzuB, also für das Ziehen von anderen als leichten (750kg zulGG-also jeden WoWa) Anhängern.
.
das eine fahrschule so falsche infos rausgibt,finde ich nicht ganz richtig.oder habt ihr zuwenig schüler??
Tommy1424
05.05.2008, 19:36
Hallo beinand!
Bitte alles ruhig bleiben. Die Aussage ist ja richtig.
Der EzuB gilt für das Ziehen von anderen als leichten Anhängern.
So stehts im Gesetz. Damit ist gemeint, dass bei leichten Anhängern kein E notwendig ist.
Soll heißen, dass das Faktum Summe beider HzGG höher 3500kg bzw. das Faktum HzGG des Hängers größer dem EG des Zugfahrzeuges nur bei schweren (gebremsten) Anhängern Gültigkeit hat.
Ich bin nur der Meinung, dass der Einstieg "Aus aktuellem Anlass" misslungen ist. In diesem Forum gibt es keinen aktuellen Anlass. Dafür sind genügend bestehende (und tlw. auch rechtskundige) Forumuser vorhanden.
Ein interessierter Neuling hätte auch bemerkt, dass erst vor ein paar Wochen darüber geschrieben wurde und einige User den EzuB machten. Einer davon hätte ihn gar nicht gebraucht (ich bin sehr Stolz auf Dich Ernstl).
Also Bitte!! Schleichwerbung NUR WENN EzuB OHNE VERSTECKTE NEBENKOSTEN (also all-inklusive auch inkl. aller Abgaben und Gebühren) unter 300 Euronen angeboten wird.
Andernfalls sind bereits ausreichend Infos zum Thema vorhanden.
Hallo Tommy,
Na seine Formulierung wird schon sicher stimmen, denn der Karawankenschlumpf ist doch ein Kollege von dir ;) und kein Fahrschulbesitzer :D:D.
Naja er hat es ja eigentlich auch gut gemeint und die zitierte Fahrschule ist sicher eine der günstigsten in Kärnten. EzuB um unter € 300,-- allerdings plus Amtsgebühren
Dort hab ich selbst im Vorjahr den EzuB gemacht, war alles ganz easy und hat prima funktioniert.
Also ich kann nur gutes darüber sagen
lg
Grisu
Hallo beinand!
Bitte alles ruhig bleiben. Die Aussage ist ja richtig.
.
(750kg zulGG-also jeden WoWa) ist bei gott nicht richtig.
schlesi66
05.05.2008, 20:04
[quote=Tommy1424;81234]
Ein interessierter Neuling hätte auch bemerkt, dass erst vor ein paar Wochen darüber geschrieben wurde und einige User den EzuB machten. Einer davon hätte ihn gar nicht gebraucht (ich bin sehr Stolz auf Dich Ernstl).
quote]
Danke schön.
:)
Tommy1424
05.05.2008, 20:09
(750kg zulGG-also jeden WoWa) ist bei gott nicht richtig.
Hallo Holiday!
Das "also jeden WoWa" und das fehlende > vor den 750kg hab ich übersehen. Sorry!:o
Beim > sag ich mal Tipfehler. ;)
Und zu "jeden WoWa" sag ich mal, dass Karawankenschlumpf den Smart-WoWa noch nicht kennen dürfte. ;):D:p:p
karawankenschlumpf
05.05.2008, 20:32
Hallo, also wenn das keine Werbung ist?!?!?!?
Das ist doch FALSCH!!!!! Unwissen oder Absicht? Warum soll ich mit dem B-Schein keinen schweren Hänger ziehen dürfen, wenn die Summe der beiden HzGg max 3,5 Tonnen ist und das HzGg des Hänger nicht größer als das Eigengew. des Zugfahrzeugs ist?
Du darfst deswegen keinen schweren Anhänger ziehen, weil es bei dir in deiner rosa Pappe drin steht.
Das zusätzlich die 3.500 kg nicht überschritten werden dürfen, is a 2. Geschichte.
P.S.: Sorry, hab vielleicht einen schlechten Eintritt in eure Hallen genommen. Beug dafür das rechte
Knie.
karawankenschlumpf
05.05.2008, 20:34
(750kg zulGG-also jeden WoWa) ist bei gott nicht richtig.
Gibt's Wohnwägen mit weniger oder gleich 750 kg GG?? Dachte, die sind in den 60er/70er-Jahren ausgestorben ;)
schlesi66
05.05.2008, 20:41
[quote=karawankenschlumpf;81253]Du darfst deswegen keinen schweren Anhänger ziehen, weil es bei dir in deiner rosa Pappe drin steht.
[quote]
???????????????????????????????????
Gibt's Wohnwägen mit weniger oder gleich 750 kg GG?? Dachte, die sind in den 60er/70er-Jahren ausgestorben ;)
naja ned alles was am haken hängt muß zwangsläufig ein wowa sein und nach deiner aussagen braucht jeder der einen anhänger ab 751 kg zieht den E-schein
und das wiederum ist so nicht richtig.
ach alex,
nimm ihm das nicht krumm, vielleicht hat er die die neuen bestimmungen die irgendwann mal von brüssel kommen gelesen und hat irgendwas dabei verwechselt.
dann nämlich hätte er auch recht.
einer, der diese bestimmungen beurteilen musste und für diese regelung ab 751kg zwingend der E nötig, zugestimmt hat, auch wenns jetzt steine nach mir werfts :D:D:D:D:D.
Du darfst deswegen keinen schweren Anhänger ziehen, weil es bei dir in deiner rosa Pappe drin steht.
Das zusätzlich die 3.500 kg nicht überschritten werden dürfen, is a 2. Geschichte.
...
in meiner "rosa Pappe" steht:
"B: Kraftwagen ... (Sitzplatzbeschränkung) ...und mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg, auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger oder, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500 kg nicht übersteigt, ein Anhänger gezogen wird, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt;"
da steht nicht, dass ich schweren Anhänger nicht ziehen darf!!!
"E: Kraftwagen, mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden, sofern der Lenker zum Lenken dieser Kraftwagen berechtigt ist;"
Wenn du diesen Teil meinst, der sagt nur aus, dass ich Anhänger ohne die Einschränkung in der Klasse B ziehen darf.
...
P.S.: Sorry, hab vielleicht einen schlechten Eintritt in eure Hallen genommen. Beug dafür das rechte
Knie.
jetzt noch da Haupt demütigst gesenkt und den schweren Ring am Finger des Königs geküsst ;)
Begnadigt!
:D:D:D:D:D
ach alex,
nimm ihm das nicht krumm, vielleicht hat er die die neuen bestimmungen die irgendwann mal von brüssel kommen gelesen und hat irgendwas dabei verwechselt.
dann nämlich hätte er auch recht.
einer, der diese bestimmungen beurteilen musste und für diese regelung ab 751kg zwingend der E nötig, zugestimmt hat, auch wenns jetzt steine nach mir werfts :D:D:D:D:D.
ob du dich da nicht irrst:
Zitat aus: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fuehrerschein/fsrichtlinie.html
(http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fuehrerschein/fsrichtlinie.html)"Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile
Inhabern eines Führerscheins der Klasse B können einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm mitführen können, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 Kilogramm nicht übersteigt. Liegt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 Kilogramm, so ist je nach Vorschrift des Mitgliedstaats eine Schulung und oder eine Prüfung erforderlich.
Details werden in den nächsten Monaten vom BMVIT ausgearbeitet werden.
Bei Wohnmobilen bleibt die Gewichtsgrenze für die Klasse B bei 3500 Kilogramm."
Kein Verbot des Ziehens von schweren Hängern ohne E-Schein.
Das verwendete Deutsch im ersten Satz ist zugegebenermaßen eigenwillig.
franz290
06.05.2008, 21:37
Umfang der Lenkberechtigung der Klasse B Bitte so ist das Gesetz Karawankenschlumpf :mad::mad::mad:
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Kraftwagen (wie oben) und ein leichter Anhänger bis 750 kg
Kraftwagen (wie oben) und ein schwerer Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3.500 kg beträgt
Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
Kraftfahrräder mit maximal 125 ccm und maximal 11 KW, wenn
der Lenker seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung für die Klasse B ist
sich nicht mehr in der Probzeit befindet
Nachweis einer sechsstündigen praktischen Ausbildung
Eintragung des Codes 111 in den Führerschein Lg.
franz290
06.05.2008, 21:44
Klasse B + E Zur Vollständigkeit :D:D:D
Dies ist notwendig für das Ziehen aller Anhänger, die mit der Führerscheinklasse B alleine nicht gezogen werden dürfen.
Anhänger mit Auflaufbremse:
Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf
das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen bzw.
bei geländegängigen Zugfahrzeugen das 1,5fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges nicht übersteigen bzw.
den im Typenschein stehenden Wert nicht übersteigen. Anhänger mit Druckluftbremse:
Hier gibt es keine Vorschriften bezüglich der Gewichtsrelation, das Ziehen von derartigen Anhängern ist bis zu dem im Typenschein des Zugfahrzeuges festgesetzten Wert für die Anhängerlast möglich.
Lg.
hi kerstan,
hast du das jahr 2013 gar übersehen? bis dahin gilt noch immer kfz mit 3,5t hzlgg plus einen leichten anhänger bis 750kg (ist auch bis dahin der einzige fall und obs damit wirklich füher kommen...?).
diese eu-vorschreibungen sind außerdem leider sehr abgeschwächt worden. wie schon geschrieben, ich plädiere für einen EzuB mit dementsprechender fahrprüfung ab 751kg und nicht das larifari was jetzt abläuft :mad:.
hi kerstan,
hast du das jahr 2013 gar übersehen? bis dahin gilt noch immer kfz mit 3,5t hzlgg plus einen leichten anhänger bis 750kg (ist auch bis dahin der einzige fall und obs damit wirklich füher kommen...?).
diese eu-vorschreibungen sind außerdem leider sehr abgeschwächt worden. wie schon geschrieben, ich plädiere für einen EzuB mit dementsprechender fahrprüfung ab 751kg und nicht das larifari was jetzt abläuft :mad:.
nein hab ich nicht übersehen, hätt och vielleicht dazuschreiben sollen.
ist mir bekannt, dass das bis spätestens 2013 umgesetzt sein soll.
was mich interessieren würde ist, warum du diese deinen Meinung vertrittst, bzw. die Argumentation.
Als Larifari würde ich eher das bezeichnen, was nach jetztigem Gesetz viele machen müssen um legal ihren Hänhger ziehen zu dürfen, nämlich umtypisierungen, damit man unter 3,5 t bleibt.
Mein Gespann war nämlich vorher um nichts schwerer als jetzt. Warum schreibt das Gestzt vor, was ich anhängen darf, und nicht ausschließlich wie schwer mein Gespann sein darf. Warum darf ich den 1300kg WoWa anhängen, aber einen LEEREN Bootsanhänger (Eigengewicht 400kg, hzGg 3500kg) nicht. Das ist Larifari!!
hi kerstan,
ich meine das larifari das derzeit bei den EzuB prüfungen abläuft.
ich möchte da festhalten, das jeder noch so einfache mensch und der schon den B im lotto gewonnen hat, diese prüfung gar nicht verhauen kann.
wenn ich schon seh, wie die meisten völlig unbeholfen mit einem gespann umgehen, z.b. auf engeren strassen vom reversieren keine ahnung haben und den wowa einfach abhängen und mit der hand drehen, nicht einmal im stand sind wenigstens ein paar meter grade zurückzuschieben.
da schmeißen auch die meisten die nerven völlig weg, wenn das ding da hinten mal herumpendelt.
das mein ich damit und darum bitte den EzuB bereits ab 751kg!!!!!!
Führerschein:
gefunden:
www.drivecompany.cc/news/?paged=10
adolfo
Hallo Leute!
Jetzt fliegen die verschiedensten Ansichten zum Ziehen von Wohnwagen herum, und was später einmal daraus werden soll. Da blicke ich nicht mehr durch. Was soll 2014 oder wann wirklich genau werden (oder nicht??)
Ich hoffe, ihr verzeiht einem Ahnungslosen, ich habe mich bisher nie vom Thema betroffen gefühlt, fahre einen Bus mit 2220kg GG und einen Wohnwagen mit 950kg GG. Ich komme also auf ein Gesamtgewicht des Gespannes von max. 3170kg, tatsächlich natürlich deutlich weniger. (Bei einem Neukauf eines der beiden Fahrzeuge wird es eher leichter als schwerer werden.) Darf ich dann also auch später noch unbesorgt weiter fahren, oder nicht?
lg!
Hallo Leute!
Jetzt fliegen die verschiedensten Ansichten zum Ziehen von Wohnwagen herum, und was später einmal daraus werden soll. Da blicke ich nicht mehr durch. Was soll 2014 oder wann wirklich genau werden (oder nicht??)
Ich hoffe, ihr verzeiht einem Ahnungslosen, ich habe mich bisher nie vom Thema betroffen gefühlt, fahre einen Bus mit 2220kg GG und einen Wohnwagen mit 950kg GG. Ich komme also auf ein Gesamtgewicht des Gespannes von max. 3170kg, tatsächlich natürlich deutlich weniger. (Bei einem Neukauf eines der beiden Fahrzeuge wird es eher leichter als schwerer werden.) Darf ich dann also auch später noch unbesorgt weiter fahren, oder nicht?
lg!
Steht doch klar und deutlich in "Drivecompany, meint adolfo:D:D:D
Tommy1424
11.01.2009, 12:53
Hallo Georgf.!
Ich würde vorschlagen und vergißt mal alle Gerüchte betreffend 2014! Es handelt sich um Überlegungen, Vorschläge und Entwürfe, die noch nie weder in Ö noch in der EU 1:1 so gekommen sind.
Dzt gilt auf alle Fälle:
Summe der beiden HzGG >3.500 kg oder HzGG Anhänger > EG Zugfahrzeug benötigt EzuB.
Da du ja bei deiner dzt Zusammenstellung die Summe der HzGG unter 3.500 kg hast und bei einem HzGG von 2220 kg von einem EG über 950 kg (HzGG des WoWa) ausgegangen werden kann (kannst aber natürlich auch im Zulassungsschein nachsehen ob der Bus mehr als 950kg EG hat). Bleibst für den WoWa Führerschein frei.
hi tommy,
na so ein gerücht ist das wirklich nicht mehr.
ok, man könnte sagen, im parlament gebären sie nur gerüchte, nur wurde dies bereits sehr wohl schon abgehandelt.
mit der durchführung hast aber schon recht, wenns halt die vielen beamten nicht geben würde...:confused:.
tschuldigung, du bist ja auch einer, oder :D?
Tommy1424
11.01.2009, 15:54
hi tommy,
na so ein gerücht ist das wirklich nicht mehr.
ok, man könnte sagen, im parlament gebären sie nur gerüchte, nur wurde dies bereits sehr wohl schon abgehandelt.
mit der durchführung hast aber schon recht, wenns halt die vielen beamten nicht geben würde...:confused:.
tschuldigung, du bist ja auch einer, oder :D?
Hallo Richard!
Da nennt man dann einfach Erfahrung. Hab erst vor kurzem mit unserer Rechtsabteilung insbesondere mit einem Verkehrsspezialisten gesprochen. Auch zeigt die Erfahrung deutlich, dass Recht erst Recht ist wenns beschlossen und verlautbart wurde. Erst dann hat man Gewissheit. Auch wenns nicht lange stimmt (siehe Tagfahrlicht).
Das wollte ich damit sagen. Wart ma ab, aber 2014 ist noch soooooooo weit weg.;)
franz290
11.01.2009, 17:53
Hallo
Meiner Meinung liegt hir ein Mißverständnis vor , Leichte Anhänger bis 750kg welch mit dem
B- Schein gezogen werden dürfen sind ungebremste und da kommt es auf dem PKW an,
das zulässige Gewicht des Anhängers ist im Zulassungsschein vom PKW eingetragen.
Das ziehen von Wohnwagen ist etwas anderes, die sind ja gebremst habe es schon genau beschrieben.
Ob im Jahr 2014 oder überhaupt nicht ist eigendlich egal , fahre ja jetzt.
Lg.
servus franz,
von wegen missverständnis, was ist dann ein leichter anhänger wenn er gebremst ist ;)?
franz290
11.01.2009, 18:22
Hallo Richard
Dann fällt er in die Kategorie der gebremsten Anhänger wenn ich nicht irre.:)
Zu Beispiel 650 kg HZG des Hängers müßte das Auto ein Eigengewicht auch von 650 kg haben. wenn ich nicht irre.:)
Lg.
also wenn
ich mich nicht irre, bleibt es trotzdem ein leichter anhänger und du kannst diesen noch immer an 3.500 kg dranhängen :).
franz290
11.01.2009, 18:45
hallo Richard
Natürlich darfst Du :D 750 kg bleiben 750 kg ob so oder so darfst ihm auch am Autobus anhängen wenn Du den D- Schein hast:cool: die Auswahl ist groß.
Lg.
hallo
glaube ich auch
ein anhaenger über 750kg muss gebremst sein
einer unter 750kg darf schon auch gebremst sein, und er faellt deshalb NICHT in die kategorie über 750kg ...
lg
g
Das Thema mit den geplanten EU Richtlinien haben wir doch erst vor wenigen Wochen hier gehabt.
Hier nochmals die Infos aus dem EU Parlamentsclub die ab 2013 gelten sollen:
http://www.epp-ed.eu/Press/pdoc06/061214fragenantworten_DE.doc
Wie in den Bestimmungen für Anhänger angeführt, hat man sobald man ein Gespann bzw. Reisemobil über 3.500kg Gesamtgewicht (bis max. 4.250kg) auch in Zukunft eine Prüfung bzw. ein zusätzl. Fahrtraining (je nach EU Land) zu machen;)
lg
Grisu
hi gerhard,
das haben wir aber jetzt gut gemacht!
da werd ich mich sofort mit einem abendbierchen belohnen :D:D:D.
Tommy1424
11.01.2009, 18:59
hallo
glaube ich auch
ein anhaenger über 750kg muss gebremst sein
einer unter 750kg darf schon auch gebremst sein, und er faellt deshalb NICHT in die kategorie über 750kg ...
lg
g
Hallo Gerhard!
Du gestattest, dass ich Dir in dieser Sache zu 100% zustimme.;)
franz290
11.01.2009, 19:27
Hallo alle zusammen
Der Unterschied ist der man darf einen leichten Anhänger ungebremst 750kg
an einen VW Polo nicht anhängen, sondern nur das Eingetragene Gewicht im Zulassungs-
schein von PKW. Einen leichten Anhänger gebremst bleiben wir bei 750 kg sehr wohl.
nochmals unter der Voraussetzung, dass ich nicht irre;);)
Lg.
Hallo Gerhard!
Du gestattest, dass ich Dir in dieser Sache zu 100% zustimme.;)
hallo
unfassbar
ich mach mir grad`nen vermerk in den kalender ...
;-)
lg
g
Tommy1424
11.01.2009, 19:43
Hallo alle zusammen
Der Unterschied ist der man darf einen leichten Anhänger ungebremst 750kg
an einen VW Polo nicht anhängen, sondern nur das Eingetragene Gewicht im Zulassungs-
schein von PKW. Einen leichten Anhänger gebremst bleiben wir bei 750 kg sehr wohl.
nochmals unter der Voraussetzung, dass ich nicht irre;);)
Lg.
Tut mir leid Franz, aber da irrst du. Du darfst an ein Fahrzeug immer nur ein Gewicht anhängen, das laut Zulassungsschein erlaubt ist.
Das hat nix mit gebremst bzw. ungebremst zu tun.
Du hast aber im Zulassungsschein das Gewicht für gebremst und ungebremst stehen.;)
Kurz gesagt: Anhängen nur was laut Zulassungsschein erlaubt.
franz290
11.01.2009, 20:46
Hallo Tommy
:)ich bitte um Vergebung:) wenn es nicht klar rübergekommen ist:confused::confused::confused:
Der Zulassungsschein sagt alles,wenn ich nicht irre und der Führerschein:):)
Lg.
Tommy1424
11.01.2009, 21:09
Hallo Franz!
Irgendwie hängen wird da jetzt in einer Endlosschleife von Missverständnissen, oder so.;)
Ich versuch jetzt mal den Gordischen-Knopf zu lösen. Durchaus möglich, dass wir ja beide ganze Zeit schon vom selben reden.
1. An einem PKW darf nur ein Anhänger angehängt werden dessen Gewichte den im Zulassungsschein eingetragenen Gewichten entsprechen.
Dies hat aber noch nichts mit dem Führerschein zu tun. Da gehts nur um die technisch erlaubten Gewichte vom Hersteller.
2. Ein leichter Anhänger ist ein Anhänger mit nicht mehr als 750kg HzGG
Dabei ist es unerheblich ob dieser Anhänger gebremst ist oder nicht.
3. Der Führerschein:
PKW (lt Zulassungsschein) ein HzGG von max. 3500kg = Es darf jeder leichte Anhänger damit gezogen werden. HIER GILT FÜHRERSCHEIN KLASSE B
Summe der HzGG von PKW und Anhänger (>750kg) ist kleiner 3500 kg
UND
Das EG des PKW ist höher als das HzGG des Anhängers (>750kg). HIER GILT FÜHRERSCHEIN KLASSE B
Summe der HzGG von PKW und Ahänger (>750kg) ist größer 3500 kg
ODER/UND
Das EG des PKW ist kleiner als das HzGG des Anhängers (>750kg). HIER GILT FÜHRERSCHEIN KLASSEN B UND E (also im Volksmund EzuB).
franz290
12.01.2009, 15:12
Hallo Tommy komme erst jetzt zum antworten.:):)
Wir meinen beide das gleiche , wichtig bei allen Entscheidungen ist ein Blick in den Zulassungsschein u. Führerschein , man darf natürlich mit dem B- Schein einen leichten Anhänger von 750 kg ziehen wenn man das richtige Auto dazu hat.
Ein Beispiel mein Auto Renault Megane: Anhängerlastgebremst 1300 kg ungebremst 650 kg
also das sagt mir trotz B- Schein darf ich einen Anhänger ungbr. mit 750 kg nicht anhängen.
Darum meine Aussage es ist ein Unterschied zwischen Gebremst u. nichtgebremst auch bei leichten Anhängern.
Sollte ich zur Verwirrung beigetragen haben bitte um Verzeihung:):):):)
Lg.
hi franz,
ich glaub, wir setzten alle voraus, dass wir einen leichten, ungebremsten anhänger anhängen dürfen :D.
ich hab da z.b. beim espace auch 2.000/750 kg eingetragen.
franz290
12.01.2009, 16:17
Hallo Richard
;);) voraussetzen kannst es nicht :):):) weil nicht jeder ist glücklich und hat einen
Espace;);););););) und darf.:D:D:D
Lg.
hallo franz,
das hat aber jetzt nichts im speziellen mit dem espace zu tun. diese 750 kg bekommst bei allen autos mit dem entsprechenden eigengewicht (ab 1.425 kg).
hier die formel:
Das Ziehen von leichten Anhängern ohne Bremsanlage ist nur zulässig, wenn das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges das
Doppelte des tatsächlichen Gesamtgewichtes des Anhängers überschreitet.
hallo franz,
das hat aber jetzt nichts im speziellen mit dem espace zu tun. diese 750 kg bekommst bei allen autos mit dem entsprechenden eigengewicht (ab 1.425 kg).
hier die formel:
Das Ziehen von leichten Anhängern ohne Bremsanlage ist nur zulässig, wenn das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges das
Doppelte des tatsächlichen Gesamtgewichtes des Anhängers überschreitet.
Ach Gott, sind unsere Gesetze kompliziert und erst unsere Herren die diese machen.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Das hast jetzt so genau erklärt, dass ich zu meinem Anwalt gehe und es mir aufbereiten lasse, meint adolfo:D:D:D
geh adolfo,
hat die senilität bei dir zugeschlagen ;)?
das ist doch watscheneinfach, dass man normalerweise von unseren verordnungen und gesetzen nicht sagen kann...
Hallo!
Ich habe dazu folgenden Link angeklickt:
http://www.epp-ed.eu/Press/pdoc06/061214fragenantworten_DE.doc
und da folgendes gelesen:
Die Europäische Kommission hatte in ihrem ursprünglichen Vorschlag vorgesehen, dass für alle Anhänger über 750 kg ein zusätzlicher "E" Führerschein (B+E), d.h. auch zusätzliche Prüfungen, benötigt würden. Das Europäische Parlament konnte allerdings durchsetzen, dass diese Forderung geändert wurde.
Mit dem PKW-Führerschein (Klasse B) dürfen ab 2013 alle Kombinationen gefahren werden, deren Gesamtgewicht 3500 kg nicht übersteigt und bei denen die technische Zulassung des Zugfahrzeugs respektiert wird. Die Mitgliedstaaten haben zudem die Wahl, entweder ein Fahrertraining oder einen speziellen Test einzuführen, wodurch Fahrern Kombinationen bis zu 4250 kg fahren können.
Der Forderung des Parlamentes, für Motorhomes oder Wohnmobile ebenfalls die Gewichtsgrenze auf 4250 kg (unter der Bedingung einer speziellen Ausbildung der Fahrer) zu erhöhen, haben sich die Mitgliedstaaten entschlossen entgegengestellt. Die Forderung konnte somit nicht durchgesetzt werden.
Also von einer generellen Genehmigung künftig 4250 kg mit dem B-Führerschein fahren zu können ist da nichts zu lesen bzw. es könnte sein, dass in Ö dann weiterhin eine Prüfung erforderlich sein könnte (analog E zu B)
oder irre ich mich hier?
LG Werner
hi seiwer,
"dass für alle Anhänger über 750 kg ein zusätzlicher "E" Führerschein (B+E), d.h. auch zusätzliche Prüfungen, benötigt würden. Das Europäische Parlament konnte allerdings durchsetzen, dass diese Forderung geändert wurde."
leider, eine richtige fahrausbildung für anhänger mit ordentlicher praktischen prüfung wäre für viele erstrebenswert...
der grundgedanke der verordnung ist jedoch, dass hier dann der E zu B auch bei gespannen unter 3.500 kg nicht mehr notwendig ist, wenn das hzggw des anhängers eben das eg des zugfahrzeuges übersteigt.
Danke Richard!
Habe ich zu oberflächlich gelesen - bzw. auf die Idee einer Verschlechterung der derzeitigen Regelung wäre ich nicht gekommen.
LG Werner
vorsicht seiwer!
das ist keine verschlechterung. im gegenteil!
der grundgedanke der verordnung ist jedoch, dass hier dann der E zu B auch bei gespannen unter 3.500 kg nicht mehr notwendig ist, wenn das hzggw des anhängers eben das eg des zugfahrzeuges übersteigt.
diese bestimmung birgt den vorteil, dass du eben bis 3.500 kg keinen E zu B brauchst.
rechne mal: pkw EG 900 kg HZLGGW 1.400 kg.
bis jetzt konntest nur einen wowa bis 900 kg anhängen. neu aber bis 1.400 kg OHNE E-schein !! wenn's das auto auch technisch im stande ist.gespanngewicht 2.800 kg!
leider, eine richtige fahrausbildung für anhänger mit ordentlicher praktischen prüfung wäre für viele erstrebenswert...
und das bezieht sich eben auf die wowa-fahrer, die nicht einmal im stande sind entweder gerade zurückschieben, geschweige noch zu reversieren...:mad::mad::mad:.
und das bezieht sich eben auf die wowa-fahrer, die nicht einmal im stande sind entweder gerade zurückschieben, geschweige noch zu reversieren...:mad::mad::mad:.
so a schlitzohr...
weiss er doch ganz genau, dass ganz gerade zurückfahren am schwierigsten ist,
weil da mit kleinsten lenkbewegungen schon fast "vorauseilend" reagieren musst.
reversieren ist eindeutig leichter, wenn man erst mal prinzipiell geschnallt hat wie
man tun muss. ;):)
nein gary,
gerade zurückschieben ist überhaupt keine hexerei!
einfach nur in die außenspiegel schauen und wenn der wowa in einen der spiegel erscheint, einfach einen kurzen lenkstoss in diese richtung. da kannst so kilometerweit fahren.
und das hat noch fast jeder begriffen :). ok, ein bisschen übung sollte schon vor der ersten ausfahrt sein....
nein gary,
gerade zurückschieben ist überhaupt keine hexerei!
einfach nur in die außenspiegel schauen und wenn der wowa in einen der spiegel erscheint, einfach einen kurzen lenkstoss in diese richtung. da kannst so kilometerweit fahren.
und das hat noch fast jeder begriffen :). ok, ein bisschen übung sollte schon vor der ersten ausfahrt sein....
richard, wenn du erst mal im aussenspiegel die richtungsänderungen siehst und dann erst
dagegenlenkst, dann brauchst aber mindestens einen halben meter auf beiden seiten spielraum,
allermindestens! ich meinte, so zurückfahren, dass der hänger erst gar nicht in einem der spiegel
grösser wird. ich bin in umag mit dem boot mal ca. 500 m zurückgefahren, wo ich schon
beim reinfahren in die gasse festgestellt habe, dass da nicht mehr als 20 cm rechts und links
sind. am ende der strasse war dann aufgegraben auf einer seite und nichts war mehr... also zurück,
aber wirklich gerade.
muss zugeben, bin da nicht nur ins schwitzen gekommen weil es heiss war.