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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zulässiges gesamtgewicht bei womo?



Taro67
24.03.2008, 14:10
hallo

wir wollen uns ein gebrauchtes womo kaufen so um 12-15000€ für den anfang und haben viele fragen da wir null ahnung haben.
kann mir jemand erklären was ein "leergewicht" ist?!
das zulässige gesamtgewicht darf 3500kg nicht übersteigen, das wäre mir ja klar.
was aber ist ein leergewicht? ist leergewicht gleich eigengewicht? mit oder ohne volltankung und personen? wenn das eigengewicht eines womo allein ca. 3000kg ausmacht und ich und meine familie einsteigen und volltanken dürfen wir ja fast nichts mehr mitnehmen weil wir dann über 3,5t sind!
was ist eure erfahrung mit zuladung? wie viele kg sollten es min. sein?
was sollten wir beachten beim kauf eines eigenen womo?

lg
ronny

as61828
24.03.2008, 14:17
hallo

wenn das eigengewicht eines womo allein ca. 3000kg ausmacht und ich und meine familie einsteigen und volltanken dürfen wir ja fast nichts mehr mitnehmen weil wir dann über 3,5t sind!
lg
ronny


Hallo wenn das so ist, dann heißt es einfach nur "abspecken", meint adolfo

willi60
24.03.2008, 14:21
Am Besten,du fährst auf eine Waage vor dem Kauf!

Bis 3,5 Tonnen darf er haben,wenn du Vignette und B-FS nützen willst/musst.Incl.Allem,incl.Personen!

LG
wi

Richard
24.03.2008, 15:36
es gibt ein

eigengewicht ohne betriebsstoffe und ein
fahrfertiges, da sind dann alle betriebsstoffe wie wasser, treibstoff, gas zu 90% gefüllt.

komischerweise auch der abwasser und toilettentank ebenfalls zu 90%.

vorsicht beim kauf, man versucht meistens das eigengewicht anzugeben und auf jeden fall wie willi schon sagt, VOR dem kauf auf die waage und den noch so treuherzigen angaben ds verkäufers nicht glauben (eine wiegekarte kannst jederzeit manipulieren...:mad:)

bei unklarheiten kannst jederzeit hier fragen ;)

grisu
24.03.2008, 15:48
Also das eingetragen Höchstzul Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden, dass ist klar.

Bezüglich des "Eigengewicht" gibt es seit einigen Jahren die Europaweit gültige Norm
"Masse in fahrbereitem Zustand" (nach EN 16146-2)
Diese ergibt sich soweit ich es im Kopf habe aus Grundausstattung, Kraftstoff- und Wassertank gefüllt, Gasflasche gefüllt, sowie 75kg für den Fahrer.
(Ich hoffe ich habe nichts vergessen, aber ich hab die Norm im Moment nicht greifbar).

Damit sollte das Eigengewicht realitätsnäher definiert werden. Leider wid auch bei diesen Angaben sehr oft gemogelt.:mad:
Am Vernüftigsten ist wie schon von Willy geschrieben ab auf die Waage ;)

Taro67
24.03.2008, 17:09
ist das leergewicht wie es die verkäufer angeben das eigengewicht?

willi60
24.03.2008, 17:26
ist das leergewicht wie es die verkäufer angeben das eigengewicht?

Hallo-dazu gabs eine Änderung in den Vorschriften.

Früher war das Eigengewicht das Gewicht des Autos (so wenig wie möglich wurde da angegeben und
oftmalig "Untertrieben")
Heute müssen alle Tanks,glaub zu 90% gefüllt sein,früher nicht.
Das Wasser allein macht bei unserem Womo (200l) schon 200 kg aus.Und,und,und...

Da aber IMMER die Gewichtsangaben stark differentieren, hab ich dir VOR dem Kauf die Fahrt auf eine
Waage dringend ans Herz gelegt,wenn du das 3,5t Limit einhalten willst/mußt!

LG

wi

Taro67
24.03.2008, 18:07
wo gibt es waagen die man benutzen kann als womo fahrer?

lg

pnj03
24.03.2008, 18:08
hallo,

div. lagerhaus-filialen zb, manche größeren eisenhandlungen usw.

lg v d ützis

as61828
24.03.2008, 18:21
Mein Caravan hat z.B.:
höchst zulässiges Gesamtgewicht lt. Erzeuger: 1.300 kg
Eigengewicht/Masse des fahrbereiten Fahrzeuges: 1.040 gk
Zuladung dadurch: 260 kg

Zugfahrzeug Eigengewicht: 1.460kg
Ges. gewicht: 2.010 kg
2.010 plus 1.300 kg = 3.310 kg ist das Gesamtgewicht.
Ich werde ihn auflasten auf 1.3500 kg, dann bin ich noch immer unter 3.500 kg, darf aber nicht schwerer sein, weil die Gewicht fixiert sind. Mehr Gewicht und eine Kontrolle dann heißt es zahlen weil die Fahrzeuge nicht höher angegebenn sind, wegen Überladung, meint adolfo

saltun
24.03.2008, 19:04
Hallo,

Laut Kraftfahrgesetz 1967 § 2 Abs. 31
ist das Eigengewicht das Gewicht eines vollständig ausgestatteten, betriebsbereiten, auf waagrechter,
ebener Fahrbahn stehenden Fahrzeuges ohne Ladung, bei Kraftfahrzeugen einschließlich des vollgefüllten
Kraftstoffbehälters oder der als Kraftquelle bestimmten Akkumulatorenbatterie;

Von einem Fahrer, gefülltem Wassertank oder Gasflaschen steht da nichts.
Mein Womo hat lt. Typenschein ein Eigengewicht von 2.375 kg und das könnte hinkommen.

Wie das geregelt ist würde keine Rolle spielen, wenn es vom Handel klar deklariert wird und das ist eben
derzeit nicht der Fall.
Der sicherste Tip beim Womo oder Wohnwagenkauf wird doch die nächste Waage sein!

lg

GeriF
24.03.2008, 19:15
Meiner hat lt. Papieren 2160 Kg Eigengewicht, mit allem was so rein und darankam habe ich ohne Vorrat und Personen 2860 Kg (Zubehör u. Tisch,Sessel etc.).Hab ich völlig unterschätzt!!

Bez. Waage, jeder Schotterbetrieb hat sowas, höflich fragen und schon gehts.

Lg GeriF

willi60
24.03.2008, 19:29
wo gibt es waagen die man benutzen kann als womo fahrer?

lg

Am Handelskai,stadtauswärts beim Wr.Hafen.Nur Wochentags.

LG

wi

Richard
24.03.2008, 19:46
hi saltun,

nachdem auch jetzt womo gesetzlich definiert sind, kommen da auch andere betriebsstoffe zum tragen.

frag mich aber bitte nicht wo das steht, habs mal irgendwo in den verordnungen gefunden...

abo
24.03.2008, 21:59
wo gibt es waagen die man benutzen kann als womo fahrer?

lg

hallo

bei den diversen schottergruben am stadtrand von wien
zollamtswaagen meiden, da soll es bei extremwerten schon zu problemen gekommen sein (stichwort amtshilfe für die executive)

lg
g

westbahnmichi
25.03.2008, 09:38
Hallo Taro67

Also es einfach auf den Punkt zu bringen, bevor du das WOMO kaufst, fahr auf die Wage und wennst nicht mehr als ca. 2500kg zusammen bringst denke ich bist du dann im urlaubfahrbereiten Zustand auf der sicheren Seite!!!

lepre
25.03.2008, 13:40
Hallo Taro67

Hier ein Auszug aus dem derzeit gültigem KFZ Gesetzes.


---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kurztitel
Kraftfahrgesetz 1967
Inkrafttretedatum
01.01.2006
Außerkrafttretedatum
31.12.2009


28a. Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
- Tisch und Sitzgelegenheiten,
- Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
- Kochgelegenheiten und
- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;

31. Eigengewicht das Gewicht eines vollständig ausgestatteten, betriebsbereiten, auf waagrechter, ebener Fahrbahn stehenden Fahrzeuges ohne Ladung, bei Kraftfahrzeugen einschließlich des vollgefüllten Kraftstoffbehälters oder der als Kraftquelle bestimmten Akkumulatorenbatterie; für Fahrzeuge, die den in den Betriebserlaubnisrichtlinien definierten Klassen angehören, hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Art und Weise der Bestimmung des Eigengewichtes durch Verordnung festzulegen;
31a. Gewicht des Fahrzeuges in fahrbereitem Zustand im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG für Fahrzeuge der Klasse M1 ist das Gewicht des Fahrzeuges mit Aufbau oder das Gewicht des Fahrgestelles mit Führerhaus, wenn der Aufbau nicht vom Hersteller geliefert wird, einschließlich Kühlflüssigkeit, Schmiermittel, Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt, Werkzeug, Ersatzrad, Lenker mit einem Pauschalgewicht von 75 daN;
32. Gesamtgewicht das Gewicht des stillstehenden, fahrbereiten Fahrzeuges samt der Ladung, dem Lenker und allen gleichzeitig beförderten Personen; das Gesamtgewicht eines Anhängers, ausgenommen Sattelanhänger und Starrdeichselanhänger; ergibt sich aus der von der Achse oder den Achsen des an das Zugfahrzeug angekuppelten beladenen Anhängers auf die Fahrbahn übertragenen Last;
32a. Höchstgewicht das vom Erzeuger angegebene höchste technisch mögliche Gesamtgewicht des Fahrzeuges;
33. höchstes zulässiges Gesamtgewicht das höchste Gesamtgewicht, das ein bestimmtes Fahrzeug erreichen darf;
33a. zulässiges Gesamtgewicht der Wert, den das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges unter bestimmten Verwendungsbedingungen nicht überschreiten darf;

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Jedenfalls rate ich Dir das Fahrzeug vorher auf die Waage damit Du wirklich über das derzeitige Gewicht bescheid hast.

abo
25.03.2008, 16:49
Hallo Taro67
Hier ein Auszug aus dem derzeit gültigem KFZ Gesetzes.


hallo

die gültige eu-norm dazu wäre EN 16446-2

gibt es seit oktober 1998 (!) ist in österreich aber noch nicht in heimisches recht übernommen (in DE zb schon)

nach ihr muessen zum leergewicht dinge wie folgende addieert werden um zur "fahrbereiten masse" lt fahrzeugbrief zu kommen:

pro zugelassenem Sitzplatz 75 Kilogramm als angenommene Besatzung.
Boiler, Warmwasserheizung, Gastanks und -flaschen mit 100% ihres gefüllten Gewichtes
Frischwassertanks mit 90 Prozent ihres Inhalts
eine vier Kilo schwere Kabeltrommel pro Person und pro Meter Länge des Reisemobils zehn Kilogramm ( ür sechs Personen zugelassenes Sieben-Meter-Mobil: +130 Kilogramm)

Die Norm fordert sogar eine Musterbeladung, die benennt, in welchem Staufach wieviel ruht um auf diesem weg zu präzisen Achslasten zu kommen. Wiege- oder Messtoleranzen sind in der Norm nicht vorgesehen.


für gebrauchte, ältere womos haben diese bestimmungen keine bedeutung


lg
g