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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewichte mit Anhänger bei Zugfahrzeug?



Sporti
13.03.2008, 10:00
Hallo Forum,

bin ein neues Mitglied und würde euch gerne befragen - nachdem ich keine passende Antwort gefunden habe und es jetzt bald ernst wird das wir unseren nagelneuen Knaus Sport 450 ausfassen und ich mir schön langsam über die Anmeldung gedanken mache.

Unser Gespann wird bestehen aus:
VW Passat 1,9 TDI 4motion und Knaus Sport 450 FS / mit Auflastung
Vorhandener Führerschein: B also 3500kg

Nun habe ich einen Eintrag im Typenschein (steht auch im Zulassungschein drinnen) gefunden den mir nicht wirklich wer eindeutig erklären kann.

Gesamtgewicht des Fahrzeuges: 2100 kg / mit Anhänger + 60kg (steht bei Bemerkungen zu No: 14.1)

Wie kann man das verstehen:
2100 + 60 = 2160 dh.: 3500 - 2160 = 1340 für Wohnwagen
oder bleibt es bei:
2100 dh.: 3500 - 2100 = 1400 für Wohnwagen und man "kann" die 60 kg dazu rechnen??

Vielen Dank für Eure Hilfe:confused:

tojamata
13.03.2008, 10:25
servus vw-sporti,

erst mal willkommen im forum!

damit ist die stützlast des anhängers auf der kupplung gemeint

die tatsächlich erlaubte masse zum ziehen eines anhängers steht in der bedienungsanleitung

das gesetzlich erlaubte höchstzulässige gesamtgewicht des anhängers ist 3500kg (B) - das höchstzulässige gesamtgewicht deines zugfahrzeuges ergibt bei dir 1400 kg

so einfach ist das.

FrankPat
13.03.2008, 10:50
servus vw-sporti,
das gesetzlich erlaubte höchstzulässige gesamtgewicht des anhängers ist 3500kg (B) - das höchstzulässige gesamtgewicht deines zugfahrzeuges ergibt bei dir 1400 kg


Hi tojamata,
waren jetzt Deine Finger nicht zu schnell?

Ich würde den Satz so schreiben:
das gesetzlich erlaubte höchstzulässige gesamtgewicht des Gespannes ist 3500kg (B) - das höchstzulässige gesamtgewicht deines Anhängers ergibt bei dir 1400 kg.

Diese Aussage bezieht sich nur auf den Führerschein. Sie muß noch überprüft werden, ob das Zugfahrzeug überhaupt 1400kg ziehen darf (beim Passat sicher möglich) und ob das Gesamtzuggewicht lt Typenschein nicht überschritten wird. (bei manchen Pkw oft nicht eingetragen)

Gruß
Frank

Richard
13.03.2008, 11:05
hi mathias,

vergiss die bedienungsanleitung, das höchste zulässige "gesamtzuggewicht" steht im typen/zulassungsschein.

und das kann sehr wohl wesentlich niedriger sein, als du eventuell gesetzlich ziehen dürftest. z.b. mein terracan hatte 3,5t anhängelast, jedoch das gesamtzuggewicht durfte 5,3t nicht übersteigen. gesetzlich wären aber sogar 7t möglich....

tojamata
13.03.2008, 11:11
servus richard,

gegenbeispiel:

nachgerüstete anhängekupplung, dann stehts in der eu-konformitätsbescheinigung oder in der bedienungsanleitung denn im typenschein ist dies nicht eingetragen!

ich weiß das du im moment leicht grantelst, denn es sind ja noch ein paar tage bis kärnten, aber haarspalten bringt nichts, es steht in den betriebsunterlagen.

@ frank pat, ja gebe ich dir recht der bindestrich - ist nicht eindeutig als minus zu identifizieren.

FlorianNoe
13.03.2008, 11:29
nachgerüstete anhängekupplung, dann stehts in der eu-konformitätsbescheinigung oder in der bedienungsanleitung denn im typenschein ist dies nicht eingetragen!

Bei meinem alten Auto hab ich auch nachträglich einen AHK montiert, in der Anleitung stand nichts bez. Anhängelast (nur das maximale, das die Kugel ziehen kann), und im Typenschein und Zulassungsschein war die max. Anhängelast eingetragen (obwohl vom Werk aus keine AHK!


gesetzlich wären aber sogar 7t möglich....

3,5 to Auto + 3,5 * 1,5 (5,25) to Hänger (z.B. Pickup mit dieser Sattelkupplung) -> 8,75 to Gesamtzuggewicht mit E zu B (das ist auch der einzige Fall, wo man mit einer Druckluftbremse fahren darf, ohne sie in der Fahrschule gelernt zu haben :D:D:D:D)

Aber nachdem das ja theoretische Hirngespinste sind, und eine Kugelkupplung mit 3500 kg begrenzt ist, bleiben wir bei 7 to :)

willi60
13.03.2008, 11:46
Hallo-um zum Beginn zurückzukehren:

2100kg+60kg:D.h.Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges +60 kg Stützlast,die dem Zugfahrzeug zugerechnet werden muß.

Somit ergibt sich ein max.Wohnwagenges.Gew.von 1340 kg.So werden die 3,5 Tonnen nicht überschritten.

Hab ich das so richtig interpretiert?

LG

wi

Sporti
13.03.2008, 11:47
hallo leute,

vorerst mal danke!

bei Anhängerlast ist bei mir angegeben 1700kg
und bei zul Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3800 kg
also von dem her kein Problem.

Die Stützlast ist bei mir extra angegeben mit 85 kg

aus diesem Grund haben mich die 60 kg verwirrt - und 60kg sind 60kg

also werde ich beim Wohnwagen 1400kg eintragen lassen und hoffe das es so passt.

Richard
13.03.2008, 12:00
hi mathias,

ist auch keine haarspalterei, man unterhält sich ja nur drüber :).

schade das mein scanner nicht mehr will, sonst hätt ich dir gerne den typenschein kopiert, da sind diese punkte genau aufgeführt.

renault grand espace:

zul.anhängelast 2.000kg
zul. gesamtmasse der fahrzeugkombination 4.200kg
stützlast 80kg
eg-typengenehmigung der anhängevorrichtung (*) e13*94/20*1125
oder e13*94/20*1110

die gewichte stehen auch im zulassungsschein, obwohl keine AHK montiert ist.

Sporti
13.03.2008, 12:07
hallo richard,

ist aber nicht bei jeder automarke gleich - bei meinem alten BMW
war auch die AHK - genehmigungsnummer eingetragen obwohl nicht
montiert - beim passat nicht.

hänge mal meinen typenschein rein

271

Richard
13.03.2008, 12:14
hallo helmut,

ziemlich einfache erklärung, von welchem jahr ist der typenschein und früher war es üblich, erst nach montage die AHK einzutragen.

Sporti
13.03.2008, 12:16
BMW Bj. 1999 - AHK eingetragen
Passat BJ. 2004 - AHK nicht eingetragen

Tommy1424
13.03.2008, 16:45
Hallo VW-Sporti!

mit den 60kg ist tatsächlich die Stützlast gemeint.

Normalerweise muss man beim Ziehen eines Anhängers die Stützlast im HzGG dazurechnen.

Soll heissen: HzGG z.B: 2.100 kg davon Nutzlast z.B. 600kg, Stützlast z.B. 80kg ergibt im Hängerbetrieb eine Zuladung von 520kg.

In deinem Fall: HzGG 2.100kg Stützlast 85kg im Hängerbetrieb 2.100kg+60kg heisst Nutzlast minus 85kg+60 kg ergibt eine Veringerung der Nutzlast von nur 25kg (statt der 85kg).

Alle anderen Bestimmungen werden hievon nicht berührt.
Soll heissen, das es sich um eine eigene Bestimmung handelt die neben den ganzen anderen Gewichts- und Führerscheinvorschriften noch zusätzlich besteht.

Sporti
13.03.2008, 19:09
Hallo Tommy 1424,

entschuldigung das ich dich noch mal bemühe aber was kann ich jetzt deiner Meinung nach beim WOWA eintragen lassen?
1.340 kg - 1.400 kg oder 1.375 kg damit ich auf meine 3.500 kg komme?

Danke für deine Hilfe!

Richard
13.03.2008, 19:17
hi sporti,

da kocht vw wieder ein eigenes süppchen :mad: (wär ja nichts neues). hab mich in der zwischenzeit ein bißchen per tel. schlau gemacht. wenn der pkw eine eu-zulassung hat, muss auch die ahk mit der eu-genehmigungsnummer eingetragen sein. logisch gilt diese nummer nur für die vom werk aus passende AHK.

wenn du daher diese AHK nachträglich selber einbaust, kommst auch um alle nebenkosten herum (ich weiß schon, ist nicht ganz korrekt).

übrigens, auch mein espace ist bj 2004...

ich denke, du hast den knaus sicher beim pfaff gekauft. sag ihm das, der kennt sich gut aus und typisiert das auch richtig.

franz290
13.03.2008, 20:06
Hallo
Meiner Meinung kommt die Stützlast sagen wir 70 kg erst zum tragen beim Gesamtgewicht
sagen wir 1900 Kg wenn ich den PKW vollbelade und mit Anhänger fahre sinkt die Zuladung um 70 Kg im PKW also mit Zuladung 1830 Kg Ges.GW.
der Wohnwagen darf das Eigengewicht des Zugfahrzeug nicht überschreiten. B-Schein
sagen wir PKW 1400 Kg EigenG.
Wohnw. 1399 Kg Gesamtgewicht
PKW u. WW = höchstens 3500 Kg.
sollte ich falsch liegen bitte gleich berichtigen danke. Mir wurde es so übermittelt. wäre:o
In einigen Tagen sind wir in Papa.:D:D
Lg.

Sporti
13.03.2008, 21:09
hallo richard,

wo soll ein knaus sonst herkommen???

danke für deine infos!

Tommy1424
13.03.2008, 22:47
Hallo VW-Sporti!

Also für dich bei 2.100kg HzGG des Zugfahrzeuges:

Im Anhängerbetrieb für B-Schein:

3.500kg - (2.100kg+60kg) = 3.500kg - 2.160kg = 1.340kg HzGG WoWa

Tommy1424
13.03.2008, 22:54
Hallo
Meiner Meinung kommt die Stützlast sagen wir 70 kg erst zum tragen beim Gesamtgewicht - stimmt
sagen wir 1900 Kg wenn ich den PKW vollbelade und mit Anhänger fahre sinkt die Zuladung um 70 Kg im PKW also mit Zuladung 1830 Kg Ges.GW. - stimmt nicht - HzGG bleibt 1.900kg nur die Nutzlast sinkt um 70kg.
der Wohnwagen darf das Eigengewicht des Zugfahrzeug nicht überschreiten. B-Schein
sagen wir PKW 1400 Kg EigenG. - stimmt
Wohnw. 1399 Kg Gesamtgewicht
PKW u. WW = höchstens 3500 Kg. - stimmt
sollte ich falsch liegen bitte gleich berichtigen danke. Mir wurde es so übermittelt. wäre:o
In einigen Tagen sind wir in Papa.:D:D - Lg.
viel Spass in Papa kommen voraussichtlich am Karfreitag dort hin.

schlesi66
14.03.2008, 08:20
Hallo VW-Sporti!

Also für dich bei 2.100kg HzGG des Zugfahrzeuges:

Im Anhängerbetrieb für B-Schein:

3.500kg - (2.100kg+60kg) = 3.500kg - 2.160kg = 1.340kg HzGG WoWa


Hallo Tommy
Das ist nicht richtig.

Die Stützlast ist beim typisieren einmal wurscht.

Wenn der PKW 2100 kg Gesamtgewicht hat, dann darf der WoWa 1400kg haben, das ist Fakt!
Diese 1400 kg beim WoWa werden ja komplett gewogen, also mit Deichsel.

Wo man dann aufpassen muß: Wenn der PKW z.B. 500 kg Zuladung hat, dann MUß man die Stützlast von diesen 500kg abziehen.

Sporti
14.03.2008, 08:48
guten morgen tommy,

ich werde mal auf nummer sicher gehen und 1.340 kg eintragen lassen,
zumal mir 260kg zuladung genügen sollten (obwohl mover, markiese usw.) und irgendwann wenn vater staat das erlaubt kann ich dann meine grosse auflastung bis 1.500 kg eintragen lassen.

Danke!

Tommy1424
14.03.2008, 09:04
Hallo beinand!

@Schlesi

Grundsätzlich hast du absolut recht.

Aber in diesem Fall erhöht sich im Anhängerbetrieb das HzGG um 60kg.

D.h. PKW typisiert mit 2.100kg HzGG. Dann kommt bei der Typisierung der Vermerk "Im Anhängerbetrieb HzGG 2.160kg" (oder so ähnlich).

@VW-Sporti

Hast du den WoWa schon gewogen? Hast du tatsächlich die volle Zuladung (laut Herstellerangaben) zur Verfügung?

Bitte bedenken: Mover, Markiese, Campingmöbel, Gewand, Radio/TV/SAT, Proviant, Gasflaschen, und noch Einiges mehr.

200kg sind da sehr schnell erreicht und du bewegst dich da sehr im Grenzbereich.

Ich denke mit EzuB würdest dir leichter tun. Dann brauchst nicht mehr nachrechnen. Dann gehst nicht in Gefahr wennst kontrolliert (und gewogen) wirst, dass man den WoWa abstellt oder dich ausräumen läßt.
Bedenke auch, dass im Falle eines Unfalles u.U. immer eine Teilschuld bei dir bleibt. Bedenke auch das im Falle einer Überladung die Versicherung Leistungsfrei wird.

Bitte nicht falsch verstehen. Möchte dich hier sicher nicht belehren. Ich will nur auf Überlegungen aufmerksam machen, die man m.E. bedenken sollte.

Wie du es schlussendlich machst ist ganz alleine deine Entscheidung und dein Riskio.

Sporti
14.03.2008, 09:29
Hallo Tommy,

wir bekommen das gute Stück erst mitte April, da wird natürlich gleich mal gewogen.

Muss dir natürlich Recht geben mit E zu B aber ich will nicht irgendeine Fahrschule sponsern wenn´s so auch geht - vor allem weil´s irgendwann mal nicht mehr notwendig sein wird.

Da wir nur zu zweit unterwegs sind sollte sich das mit der Zuladung in Grenzen halten.

Nehme mir aber deine Zeilen zu Herzen - stimmt schon was du schreibst!

Wie geschrieben - Wohnwagen abholen - Wiegen und dann eventuell noch mal drüber nachdenken!

Danke für deine Infos

franz290
14.03.2008, 10:57
Hallo Tommy
Danke Dir für die Aufklärung ich meinte das Gleiche vielleicht habe ich es ein wenig Mißverständlich geschrieben :o ,dass Hz.GG bleibt natülich laut Zulassung gleich nur mußt du das Bier und noch etwas zu Hause lassen damit man mit der Stützlast das HZGG nicht überschreitet
Wir sehen uns in Papa.:):)
Lg.

Tommy1424
14.03.2008, 12:08
Hallo Tommy
Danke Dir für die Aufklärung ich meinte das Gleiche vielleicht habe ich es ein wenig Mißverständlich geschrieben :o ,dass Hz.GG bleibt natülich laut Zulassung gleich nur mußt du das Bier und noch etwas zu Hause lassen damit man mit der Stützlast das HZGG nicht überschreitet
Wir sehen uns in Papa.:):)
Lg.

Hallo Franz!

Da fällt uns doch hoffentlich wer anderes ein, der zu Hause bleiben muss:eek:;):D:D:D

Richard
14.03.2008, 12:30
hi sporti,

im typenschein bekommst aber eh von - bis. ist ganz einfach, bei der zulassung deinen gewichtswunsch angeben und der wird eingetragen.

ändern des hzlg. gesamtgewicht ohne probs wieder bei der zulassungsstelle.

hab ich auch so gemacht ;).

würde dir aber trotzdem wie tommy empfehlen, den E zu machen. glaub mir, kein einziger euro ist da umsonst ausgegeben, wenns nur irgendwann nicht mal passt. und glaub mir, das geht beim wowa schneller als du denken kannst.

vielleicht ein kleiner anstoß, denk dir einfach, dass wäre das trinkgeld beim hotelurlaub...:D:D:D:D.

schlesi66
14.03.2008, 16:23
würde dir aber trotzdem wie tommy empfehlen, den E zu machen. glaub mir, kein einziger euro ist da umsonst ausgegeben, wenns nur irgendwann nicht mal passt. und glaub mir, das geht beim wowa schneller als du denken kannst.

vielleicht ein kleiner anstoß, denk dir einfach, dass wäre das trinkgeld beim hotelurlaub...:D:D:D:D.

Na Richard.
über 400 Euro Trinkgeld kann sich aber auch nur ein Eisenbahner in Pension leisten.

:D:D:D:D:D:D:D

schlesi66
14.03.2008, 16:31
@VW-Sporti

Hast du den WoWa schon gewogen? Hast du tatsächlich die volle Zuladung (laut Herstellerangaben) zur Verfügung?

Bitte bedenken: Mover, Markiese, Campingmöbel, Gewand, Radio/TV/SAT, Proviant, Gasflaschen, und noch Einiges mehr.

200kg sind da sehr schnell erreicht und du bewegst dich da sehr im Grenzbereich.



Da muß ich Tommy recht geben.
Ich habe eine Zuladung von 220kg und die brauche ich auch.
Wenn ich in den Haupturlaub fahre, bin ich wahrscheinlich auch drüber.

Mover und Markisse und Gasflaschen machen ja schon 100 kg aus.

Richard
14.03.2008, 17:07
tja schlesi,

du meinst 400€ sind viel? find ich nicht, denn es kommt immer auf das wer, wo und wie lang der urlaub ist, an :D:D:D:D:D:D:D:D:D.

ok, seit dem euro ist auch hier eine kostensteigerung gekommen.

bei mir wär das pro tag ein achterl wein. oder geh mal essen und weg isses mit der maut.

und als braver ehemann verirrt man sich nicht einmal am abend rund um den wörthersee in diverse erfreulichkeiten :p:p:p:p:p.

Tommy1424
14.03.2008, 17:18
Hallo Richard!

400,-- € sind ja schon fast die Verpflegung für eine Woche Urlaub (nur Doris und Hannes ;) natürlich mich NICHT mitgerechnet:cool:).

Aber wenns Gespann abgestellt wird und bekommst eins aufgebrummt für Fahren ohne FS und noch dazu überladen (2 unabhängige Überschreitungen) macht die Strafe doch noch wesentlich mehr aus.

Im Falle eines Unfallschadens die leistungsfreie Versicherung ergibt einen Schaden der sicher auch höher liegt als der Preis für den E-Schein.

Aber Sporti machts ja eh richtig;). Zerst den WoWa abholen und wiegen. Dann grübel, grübel und studier und schlußendlich die richtige Entscheidung treffen.

Sporti
14.03.2008, 17:26
hallo leute,

bedanke mich für eure tipps - und schau ma mal was die waage sagt?

wobei wenn mir 100 kg für zwei leute (da ist er mover und die markise schon weg)
über bleiben - die campingstühle und tische kommen ins auto - also ich denke mal
es sollte reichen!

danke!

Tommy1424
14.03.2008, 17:30
hallo leute,

bedanke mich für eure tipps - und schau ma mal was die waage sagt?

wobei wenn mir 100 kg für zwei leute (da ist er mover und die markise schon weg)
über bleiben - die campingstühle und tische kommen ins auto - also ich denke mal
es sollte reichen!

danke!

Aufpassen auf die verringerte Nutzlast.;)

Wünsche euch viel Vorfreude auf den Neuen und dann viel Spass damit.

FRAS1976
14.03.2008, 17:34
Da muß ich Tommy recht geben.
Ich habe eine Zuladung von 220kg und die brauche ich auch.
Wenn ich in den Haupturlaub fahre, bin ich wahrscheinlich auch drüber.

Mover und Markisse und Gasflaschen machen ja schon 100 kg aus.

Ich weiß ja nicht wie es den anderen im Forum geht, aber ich muß meine Frau immer beim beladen einbremsen. Die ist der Meinung je größer der Wohnwagen, desto mehr geht auch rein.:rolleyes::confused:
Ich versuch ihr jedesmal zu erklären, daß 250kg ziemlich flott ausgenutzt sind ( wenn ich nur zelt, gestänge, flaschen und möbel rechne is scho locker die hälfte weg ).
Hab leider auch das Problem das ich nicht die volle Nutzlast ausnutzen kann ( wären 400kg ). Jetzt schieb ich den E-B schon ein Jahr vor mir her, ein bissl aus Faulheit aber viel mehr noch weil 450 Teuros echt weh tun wenn sie im Taschl fehlen ( und verglichen an der Leistung die man dafür bekommt au meiner Sicht nicht gerade gerechtfertigt sind ). Aber wenn sie Dich mit Überladung und ohne für das Gespann gültigen Führerschein erwischen sind die 400er auch gleich weg. Abgesehen davon das die Versicherung nix zahlt wenn was passiert.
Also: nach diesem thread werd ich meinen Meldezettel raussuchen und am Montag in die Fahrschul pilgern :rolleyes:....als ich vor einem Jahr nachgeforscht hab, war die Fahrschule in Schwechat eine der günstigsten, weiß jemand ob es noch so ist, bzw. gibts aktuelle Infos über günstigen E-B?

lg.
stefan

Tommy1424
14.03.2008, 17:40
Hallo Stefan!

Genaues weiß ich da leider nicht. Aber nach meinen Infos dürfte die Fahrschule in Schwechat noch immer ganz vorne (oder hinten?:D) liegen. Am besten noch mal überall anfragen.

Gratuliere übrigens zum Entschluß. Im Börsel tuts zwar weh aber es erleichtet und man fährt viel entspannter in den Urlaub;).

Richard
14.03.2008, 17:48
hi sporti,

da hätt ich aber arge bedenken. ok, sessel und tisch in auto. und der rest?

du benötigst wirklich kein geschirr? keine töpfe, pfannen, kaffeemaschine und und und..... du fährst ohne den geringsten vorrat an lebensmittel oder gar getränken?

du wirst dich wundern, was da alles an gewicht zusammenkommt. ein paar bücher, zeitschriften, papier ist schwer!

also wennst wirklich wowa-urlaubsgerecht einladest, kommst nie mit den 100kg durch. räum einfach mal alle nötigen utensilien von der seife über die zahnbürste bis hin zum kompletten geschirr ein und wiege jedes teil ab, so bekommst du überhaupt mal ein gefühl dafür.

und dann wird sich bei den kleidern ein gewisser minimalismus ergeben...:(

as61828
14.03.2008, 18:12
Aber geh Richard

das kannst doch überall im Urlaub kaufe, auch am CP,

und wenn Du retourfährst lässt alles am CP, in der Waschanlge usw. liegen. Freun sich

andere. Mach ich ja auch so. Man muss ja andere Seifen usw. auch probieren. Bei der Bekleidung genau das selbe machen und das Gewicht stimmt wieder.

meint adolfo

Sporti
14.03.2008, 18:13
hallo richard,
wollen das mal einschränken auf 1 Topf 1 Pfanne a bisal a jausn
natürlich die getränke und den rest gibst überall zu kaufen.

kochen tut der wirt irgedwo um die ecke und wenn dann wird gegrill und da haben wir voriges jahr mit den grilltassen die beste erfahrung gemacht!

Tommy1424
14.03.2008, 18:57
hallo richard,
wollen das mal einschränken auf 1 Topf 1 Pfanne a bisal a jausn
natürlich die getränke und den rest gibst überall zu kaufen.

kochen tut der wirt irgedwo um die ecke und wenn dann wird gegrill und da haben wir voriges jahr mit den grilltassen die beste erfahrung gemacht!

:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
So hats bei uns auch angefangen.
:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D


Wenn ihr das wirklich schaffts über die nächsten sagen wir mal 1-2 Jahre, dann zieh ich meinen Hut vor euch.;):D:D

Peter 45
14.03.2008, 19:22
Hallo VW-Sporti!

Es gibt da noch eine andere Möglichkeit, und zwar eine variable Zulassung für den WW.
Und zwar wenn der WW eine höhere Auflastung hat, gibt es einen von-bis Eintrag im Zulassungsschein das heist (z. B. normales Gesamtgewicht des WW 1250kg, durch Auflastung z. B. 1500kg im Zulassungsschein steht dann von 1250kg bis 1500kg) je nach Zugfahrzeug darf dann mehr oder weniger Gewicht zugeladen werden.Mein Arbeitskollege hat das so gemacht, so kann er mit verschiedenen Fahrzeugen den WW ziehen. Macht aber nicht jede Versicherung.

LG Peter 45

Richard
14.03.2008, 20:29
mhhhh peter,

also bei meinem letzten wowa war zwar im typenschein die variable vom eigengewicht bis zur technischen höchstlast eingetragen, im zulassungsschein aber das gewünschte gewicht innerhalb dieses rahmens.

das war übrigens 2005. hat sich da wirklich etwas verändert? kanns nicht so ganz glauben.

schlesi66
14.03.2008, 20:57
Hab leider auch das Problem das ich nicht die volle Nutzlast ausnutzen kann ( wären 400kg ). Jetzt schieb ich den E-B schon ein Jahr vor mir her, ein bissl aus Faulheit aber viel mehr noch weil 450 Teuros echt weh tun wenn sie im Taschl fehlen ( und verglichen an der Leistung die man dafür bekommt au meiner Sicht nicht gerade gerechtfertigt sind ).

lg.
stefan

400 kg Nutzlast beim Wohnwagen wäre schon toll. Ich wäre mit 300kg mehr als zufrieden. Leider habe ich nur 1200 kg Achslast beim Wohnwagen.

Bezüglich des E zu B denke ich auch so. Es tut verdammt weh, 450 Euro auszugeben und eigentlich (zu mindest bei mir) nichts davon zu haben.

Die Fahrschule in Schwechat habe ich auch schon mal angefragt.

Ich glaube, ich werde am Montag mal nachfragen, wann der nächste Kurs ist.

abo
14.03.2008, 23:22
Es gibt da noch eine andere Möglichkeit, und zwar eine variable Zulassung für den WW.
Und zwar wenn der WW eine höhere Auflastung hat, gibt es einen von-bis Eintrag im Zulassungsschein das heist (z. B. normales Gesamtgewicht des WW 1250kg, durch Auflastung z. B. 1500kg im Zulassungsschein steht dann von 1250kg bis 1500kg) je nach Zugfahrzeug darf dann mehr oder weniger Gewicht zugeladen werden.Mein Arbeitskollege hat das so gemacht, so kann er mit verschiedenen Fahrzeugen den WW ziehen. Macht aber nicht jede Versicherung.


hallo

mit hoher sicherheit meinst du das variable gewicht im TYPENschein

du kannst dir bei der zulassung aussuchen WELCHES in den zulasungsschein eingetragen wird

und theoretisch kannst du das auch jedes monat ändern, es wird ja nur von der zulassungsstelle ein neuer zulassungsschein ausgedruckt was vermutlich nix bis kaum was kostet

ein variabeler eintrag im ZULASSUNGSschein wären mir aber neu ...

lg
g

Tommy1424
14.03.2008, 23:52
Hallo beinand!

Hab grad nochmal nachgelesen und folgendes gefunden:

KFG1967
§40a Abs.5 Ziff. 6 lautet

"
6.
die Ausstellung des Zulassungsscheines (§ 41 Abs. 1) und die Festsetzung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes bei Anhängern der Klasse O1 und O2 innerhalb der vorgegebenen Bandbreite (§ 28 Abs. 3a),"



Klasse O1 und O2 gem. KfG 1967 § 3 Abs. 1 Ziff. 4.5

"4.5. Starrdeichselanhänger jeweils unterteilt in:
Klasse http://www.ris2.bka.gv.at/Images/back.gif (http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?TabbedMenuSelection=BundesrechtTab&WxeFunctionToken=99d02512-7e7f-402e-b565-b392e80102f7#hit2)O1: Anhängerhttp://www.ris2.bka.gv.at/Images/forward.gif (http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?TabbedMenuSelection=BundesrechtTab&WxeFunctionToken=99d02512-7e7f-402e-b565-b392e80102f7#hit4) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg,
Klasse http://www.ris2.bka.gv.at/Images/back.gif (http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?TabbedMenuSelection=BundesrechtTab&WxeFunctionToken=99d02512-7e7f-402e-b565-b392e80102f7#hit3)O2: Anhängerhttp://www.ris2.bka.gv.at/Images/forward.gif (http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?TabbedMenuSelection=BundesrechtTab&WxeFunctionToken=99d02512-7e7f-402e-b565-b392e80102f7#hit5) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg,"



D.h. dass im Zulassungsschein nur 1 HzGG eingetragen sein kann.

Peter 45
15.03.2008, 09:59
Morgen zusammen !

Habe mich nicht verschrieben, war im Zulassungsschein ganz unten im letzten Feld Behördliche Eintragung das "von bis" Gesamtgewicht des WW eingetragen.

FRAS1976
15.03.2008, 10:20
400 kg Nutzlast beim Wohnwagen wäre schon toll. Ich wäre mit 300kg mehr als zufrieden. Leider habe ich nur 1200 kg Achslast beim Wohnwagen.

Bezüglich des E zu B denke ich auch so. Es tut verdammt weh, 450 Euro auszugeben und eigentlich (zu mindest bei mir) nichts davon zu haben.

Die Fahrschule in Schwechat habe ich auch schon mal angefragt.

Ich glaube, ich werde am Montag mal nachfragen, wann der nächste Kurs ist.

Hi Ernstl,

hab mir fix vorgenommen am MO. vormittag dort vorbeizufahren und mich zu erkundigen ( Kosten, wann die Kurse, etc ), wennst willst kann ich Dir dann die Info weitergeben..
lG.
Stefan

schlesi66
15.03.2008, 17:04
Hallo Stefan.
In Schwechat gibt es aber glaube ich zwei Fahrschulen
1) Fahrschule Mayrhauser, da kostet der Kurs laut Internet 359 Euro
und
2) Easy Drivers (Lauermann), da hätte der Kurs voriges Jahr 329 Euro gekostet.

Aber schon arg. Ich habe heute ein klein wenig herumgeschaut und dabei habe ich sogar eine Fahrschule gefunden, wo der E Schein Kurs 500 Euro kostet.:mad:

(Alle Preise sind natürlich noch ohne die diversen Nebengebühren).

Ich bin heute in Schwechat schon vorbeigefahren, aber die Fahrschule Easy Drivers hatte geschlossen.

Was ist Stefan - machen wir gemeinsam den Schein?

Tommy1424
15.03.2008, 18:36
Morgen zusammen !

Habe mich nicht verschrieben, war im Zulassungsschein ganz unten im letzten Feld Behördliche Eintragung das "von bis" Gesamtgewicht des WW eingetragen.

Wundert mich aber nicht, dass das die fast einzige Versicherung ist, wo das geht. Weil nach dem Gesetz gehts nit.:confused:;)

@Ernstl und Stefan
Gebts bescheid wenns so weit is. Net dass ma den ersten Schultag versamen. Und i teil eh so gerne Schultüten aus.:D:D:D

FRAS1976
16.03.2008, 10:04
Hallo Stefan.
In Schwechat gibt es aber glaube ich zwei Fahrschulen
1) Fahrschule Mayrhauser, da kostet der Kurs laut Internet 359 Euro
und
2) Easy Drivers (Lauermann), da hätte der Kurs voriges Jahr 329 Euro gekostet.

Aber schon arg. Ich habe heute ein klein wenig herumgeschaut und dabei habe ich sogar eine Fahrschule gefunden, wo der E Schein Kurs 500 Euro kostet.:mad:

(Alle Preise sind natürlich noch ohne die diversen Nebengebühren).

Ich bin heute in Schwechat schon vorbeigefahren, aber die Fahrschule Easy Drivers hatte geschlossen.

Was ist Stefan - machen wir gemeinsam den Schein?


Hi Ernstl,

hab vor einem Jahr bei lauermann nachgefragt, die waren so ziemlich die billigsten im raum wien. geb dir recht, es gibt auch wahnsinnige die 500 oder mehr verlangen...
du mußt auch noch den amtsarzt und die führerscheingebühr ( ich glaub so 70€ ) dazurechnen.
bei mir wird aber sowieso ein plastikschein fällig, weil mein rosa zettel leider total zerfetzt ist.
bei easy drivers gabs keine preisliste im netz.
wenn du mit machst, fällts mir wahrscheinlich auch leichter mich dafür zu motivieren.
wollte diesen montag vorbeifahren, da haben aber beide am vormittag zu, also muß ich es auf donnerstag verschieben ( bin leider wieder bis MI nicht im lande )
treffma uns am DO dort?

lg.
stefan

schlesi66
16.03.2008, 14:41
Hi
Easy Driver in Wien 20 hat auf der Homepage stehen
Euro 460 (420 bei Frühzahler).
Fahrschule Schwedenplatz hat auf de Homepage Euro 299 stehen.
Allerdings steht da Aktion bis Ende Dezember 2007. Auch grad nicht aktuell, wenn man bedenkt, daß schon März 2008 ist.
Montag haben die zu lt.Homepage. Aber Donnerstag ist auch nur von 8-13 Uhr offen.
Freitag von 10-17 Uhr.
Ich habe jetzt einmal eine Anfrage zu den Kosten und bezüglich Kurstermines an die Fahrschule geschickt.
Schau ma mal, was für eine Antwort zurückkommt.

FRAS1976
16.03.2008, 16:55
Hi
Easy Driver in Wien 20 hat auf der Homepage stehen
Euro 460 (420 bei Frühzahler).
Fahrschule Schwedenplatz hat auf de Homepage Euro 299 stehen.
Allerdings steht da Aktion bis Ende Dezember 2007. Auch grad nicht aktuell, wenn man bedenkt, daß schon März 2008 ist.
Montag haben die zu lt.Homepage. Aber Donnerstag ist auch nur von 8-13 Uhr offen.
Freitag von 10-17 Uhr.
Ich habe jetzt einmal eine Anfrage zu den Kosten und bezüglich Kurstermines an die Fahrschule geschickt.
Schau ma mal, was für eine Antwort zurückkommt.

Hi Ernstl,

da bin ich mal gespannt, 299 wären ja schon der Tiefpreishammer, wenns stimmt fahr ich gern ein paar Mal zum Schwedenplatz.
Gibst mir Bescheid wenn Du eine Info kriegst?

lG.
Stefan

schlesi66
16.03.2008, 18:05
Hi
Anfrage habe ich nach Schwechat geschickt, aber an und für sich würde ich die (fast) billigste Fahrschule nehmen.

Bezüglich Schwedenplatz gibt es eine nette Anektode:
Im Jahre 94 hatte ich den A (Motorrad) nachgemacht. Den B hatte ich ja schon einige Jahre.
Auch hatte ich schon eine Honda CBR 600. Ich also ab zur ersten Fahrstunde - natürlich mit der Honda - und hab den Fahrlehrer gefragt, mit was ich fahren werde, denn mit so einer 250er Gurke möchte ich nicht fahren. Auf das warum vom Fahrlehrer habe ich ihm mein Motorrad gezeigt und er meinte, ob ich mit meiner gleich fahren möchte. Dann meinte er, ob ich überhaupt fahren möchte, denn was soll er mir eigentlich beibringen, wenn ich eh schon herumfahre.
So sind wir eigentlich die 3 Doppel-Fahrstunden immer ins Cafehaus gegangen und haben Kaffee getrunken. Die Stunden wurden eingetragen (bezahlt natürlich schon) und so war der Schein eine schöne Sache.
:D:D:D

explorer
08.09.2008, 21:59
Hallo !

Da ich beim Kauf eines Zugfahrzeuges für meinen neuen Wohnwagen keinen Fehler machen will, habe ich in diesem alten Thread herumgestöbert und bin jetzt ein wenig irritiert von diesen vielen Rechenbeispielen.
Um sicher zu gehen, möchte ich euch fragen, ob meine u.a. Berechnung für den Führerschein B richtig ist.

Wohnwagen lt. Einzelgenehmigungsbescheid u. Zulassung:
HzGG 1.350 kg

Somit muß das Eigengewicht des PKW`s mindestens 1.350 kg sein, das HzGG höchstens 2.150 kg.

Weiters muß er für die Anhängelast (gebr.) von 1.350 kg zugelassen sein, oder gilt hier das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens?

Muß ich die im PKW-Zulassungsschein eingetragene Stützlast irgendwo abziehen?

Weitere Frage:
Gibts es bei uns (in Ö) auch so eine 100er-Regelung wie in Deutschland ?

Bitte um Hilfe, nicht daß ich mir ein ungeeignetes Zugfahrzeug zulege.

Gruß

Richard
08.09.2008, 23:01
hallo hans,

ist doch eh ganz einfach, ok, als mobilist hat dich das bisher nicht gekümmert :D.

solange alles mit B gefahren wird, gilt ausschließlich das höchstzulässige gesamtgewicht des anhängers, auch wenn er nicht so voll beladen ist.

die im pkw eingetragene stützlast musst nirgendwo abziehen, du solltest nur darauf achten, diese nicht zu überschreiten.

wichtig allerdings wäre, du musst beim beladen des pkw darauf achten, dass die stützlast des anhängers als ladung des pkw zu buche schlägt.

da gibt es jedoch unterschiedliche auffassung der "ausführenden" behörde, mancher zieht einfach die angeschriebene stützlast am anhänger zur gänze ab, richtig wäre allerdings die gewogene, echte stützlast zur berechnung heranzuziehen.

in österreich gilt auf autobahnen und schnellstrassen automatisch 100 ohne einschränkung, es sei denn, das gesamtgewicht des kompletten gespannes übersteigt 3,5t, dann wärst du ein kraftwagenzug mit 80/70/50.

und bitte hans, kauf dir wirklich ein passendes zugfahrzeug und fang nicht mit herumtypisieren an, um gerade noch gesetzlich richtig unterwegs zu sein, wie es bei vielen campern wie auch hier im forum gemacht wird...:mad:

explorer
08.09.2008, 23:20
Hallo Richard !

Danke für die rasche Antwort.

Mich hat nur das mit den Gewichten verwirrt, da es soviele verschiedene Darstellungen in diesem Thread gibt.
Da der Wowa ja ein Neufahrzeug ist, hätte ich ihn gleich bei der Anmeldung zwischen 1200 und 1350 kg typisieren können, habe aber die höchste Möglichkeit genommen. Für ein paar Autos, welche ich mir anschaute, sind's jetzt 50kg Anhängelast zu viel. Aber die wären sowieso nur ein Kompromiss gewesen. Werde mich jetzt um ein wirklich "anständiges" Gefährt umschauen.

LG

abo
08.09.2008, 23:24
..... Für ein paar Autos, welche ich mir anschaute, sind's jetzt 50kg Anhängelast zu viel. Aber die wären sowieso nur ein Kompromiss gewesen. Werde mich jetzt um ein wirklich "anständiges" Gefährt umschauen.
LG

hallo

kannst du aber jederzeit wieder zurücktypisieren
weiss gar nicht ob das nicht sogar für lau geht

lg
g

explorer
08.09.2008, 23:38
Danke, Abo !

Schaun ma mal.
Werde mit dem Rechenschieber :D durch die Autohäuser pendeln und hoffentlich etwas "gscheites" finden.

LG

tojamata
09.09.2008, 06:09
servus richard,

:confused::confused:confused:confused::confused:

du schreibst:

"die im pkw eingetragene stützlast musst nirgendwo abziehen, du solltest nur darauf achten, diese nicht zu überschreiten.

wichtig allerdings wäre, du musst beim beladen des pkw darauf achten, dass die stützlast des anhängers als ladung des pkw zu buche schlägt."

die stützlasst musst nirgendwo abziehen und gleich danach die stützlast schlägt beim pkw als beladung zu buche!
also ziehst du die stützlast bei der nutzlast des pkws ab, anders ausgedrückt!

technisch gesehen wenn beide fahrzeuge einzeln gewogen werden dann passts mit den gewichten!

wenn das gesamte gespann gewogen wird dann passts auch nur wenn der anhänger angekuppelt getrennt mit dem pkw gewogen wird ist der pkw um die stützlast schwerer und der wowa um die entsprechende stützlast leichter.

so nun zum ende wenn der wowa 1350 kg höchst zulässiges gesamtgewicht hat und der pkw 2150 höchst zulässiges gesamtgewicht darf man nicht beide fahrzeuge bis an die grenze beladen, denn

in den 1350 kg vom wowa ist die stützlast enthalten und beim pkw ebenfalls also muß ein fahrzeug um die besagte stützlast weniger beladen sein damit du die 3500 kg einhalten kannst! also einmal die stützlast abziehen und dann ist es technisch richtig!

@ explorer viel spaß beim suchen!

kerstan
09.09.2008, 08:05
...
und bitte hans, kauf dir wirklich ein passendes zugfahrzeug und fang nicht mit herumtypisieren an, um gerade noch gesetzlich richtig unterwegs zu sein, wie es bei vielen campern wie auch hier im forum gemacht wird...:mad:

Was ist daran so schlecht? solange die Gesetzeslage so besch***en ist (dass nämlich beim B-Schein IMMER das HzGg und nicht das tatsächliche Momentangewicht des Hängers herangezogen wird) wird es IMMER welche geben, die "herumtypisieren" (müssen), um gesetzlich richtig unterwegs sein zu können.

Es kommt immer nur darauf an, ob man sich an die eingetragenen/typisierten Gewichte hält, oder nicht. Auch bei einem "passenden" Zugfahrzeug kann man, wenn man es darauf anlegt, Grenzen überschreiten

ich finde das "böse Gesicht" kannst du dir sparen

Richard
09.09.2008, 11:42
ok kerstan,

was ist bitte an der gesetzeslage besch**en :confused:? man muss irgendwo eine grenze ziehen und es ist wiederum völlig egal, wenn ich jetzt das ganze um 500 kg erhöhe, dann wird mit sicherheit auch wieder gemault.

und wenn du dir die vielen threads in den letzten jahren durchliest, wo man herumtypisiert um ja an die grenze zu kommen, das hat auch mit sicherheit nichts mehr zu tun. und glaub mir, wir habe viele tests hinter uns, die wir auch mit den verschiedensten pkw's gefahren sind, am testgelände alle möglichkeiten hatten die grenzen aufzuzeigen, es hängt nun mal das ganze am zugfahrzeug...

@ mathias, hast recht, ich hätts einfacher auch schreiben können :). aber das gilt wiederum für die eingetragene und tatsächliche stützlast, die du ja dann nicht mehr realisieren könntest :p. und es gibt sehr wohl grosse unterschiede. zur berechnung, die stützlast muss mindestens 4% des hzlggw, jedoch nicht UNTER 25 kg betragen.

nun, wenn ich so wie beim terracan 150 kg stützlast habe, bleiben mir auf einmal 125 kg für eine zusätzliche beladung des pkw übrig, die allerdings beim berechnen mit den meistens angeschriebenen 100 kg stützlast des anhängers nicht konform gehen :).

du siehst also, es hatte da schon gründe dafür.

@ hans, bei den neuen zulassungen hast du ein hzlggw von - bis kg.

für eine änderung einfach zu einer zulassungsstelle gehen und das wird dir kostenfrei geändert. das ist eine der neueren bestimmungen, um den campern die ganze typisiererei zu ersparen (und die behörden zu entlasten) :D.

abo
09.09.2008, 11:57
was ist bitte an der gesetzeslage besch**en :confused:? man muss irgendwo eine grenze ziehen und es ist wiederum völlig egal, wenn ich jetzt das ganze um 500 kg erhöhe, dann wird mit sicherheit auch wieder gemault.



hallo

kerstan hat schon recht

denn DAS erkläre du mir mal was das für einen sinn hat dass nur mit "E" schein plötzlich das tatsächliche anhängergewicht zählt und nicht das HZLGG des anhängers

das ist schlicht sinnlos

lg
g

PS:
nur ums klar zu machen, ich selber habe A, B, C, E, F, G, es geht mir also nicht um mich sondern um die nicht logisch zu erklärende unterscheidung ...

Richard
09.09.2008, 13:00
hi abo,

ich hab die gesetze/verordnungen auch nicht gemacht ;).

aber, auch wenn du nur den e zu b hast, zählt nach wie vor hzlggw. es sei denn, das wurde in der letzten zeit geändert? das "echte" gesamtgewicht des anhängers kam zumindest bis vor kurzen nur bei einem zugfahrzeug über 3,5 t zum tragen, also e zu c/c1.

sollte es da änderungen geben, ok, die sind mir dann am ar*** vorbeigegangen :D:D:D.

abo
09.09.2008, 13:10
aber, auch wenn du nur den e zu b hast, zählt nach wie vor hzlggw. es sei denn, das wurde in der letzten zeit geändert? das "echte" gesamtgewicht des anhängers kam zumindest bis vor kurzen nur bei einem zugfahrzeug über 3,5 t zum tragen, also e zu c/c1.



hallo

ja schoen

ich hab das auch nicht so drauf, ich hab die deckeln alle schon ewig und fahre mit allem was räder hat und wo nicht mehr als neun plätze drinnen sind

aber bisher wurde mir immer vermittelt dass du mit einem E zu B zb mit einem aktuell 2400kg schweren zugfahrzeug einen hänger mit HZLGG von 2400kg ziehen darfst wenn er mit nicht mehr als 1100kg beladen ist (ok, abzüglich stützlast .. )

weiss nicht ob das stimmt

lg
g

kerstan
09.09.2008, 13:14
hallo

kerstan hat schon recht

denn DAS erkläre du mir mal was das für einen sinn hat dass nur mit "E" schein plötzlich das tatsächliche anhängergewicht zählt und nicht das HZLGG des anhängers

das ist schlicht sinnlos

lg
g

PS:
nur ums klar zu machen, ich selber habe A, B, C, E, F, G, es geht mir also nicht um mich sondern um die nicht logisch zu erklärende unterscheidung ...

DANKE abo, genau das meine ich!!!



...
und wenn du dir die vielen threads in den letzten jahren durchliest, wo man herumtypisiert um ja an die grenze zu kommen, das hat auch mit sicherheit nichts mehr zu tun. und glaub mir, wir habe viele tests hinter uns, die wir auch mit den verschiedensten pkw's gefahren sind, am testgelände alle möglichkeiten hatten die grenzen aufzuzeigen, es hängt nun mal das ganze am zugfahrzeug...
...


klar je schwerer dsas Zugfahrzeug, umso besser. (grob gesagt), aber was ist daraf verwerflich, wenn ich (um dem gesetz genüge zu tun) mein Zugfahrzeug um 180 kg runtertypisiere? ich bin deswegen nicht unsicherer unterwegs, als wenn ich das "nicht runtertypisierte Gesamtgewicht" bei weitem nicht ausnütze. Mein Gespann wiegt komplett urlaubsbereit beladen zwischen 3,2 und 3,3 t. wenn ich das Zugfahrzeug nicht runtertypisiert hätte, dürfte ich aber trotzdem nicht fahren. nur weil die HzGG zusammen knapp 3,7 t wären
ein Fahrzeug wird nicht unsicherer wenn die Zahlen am Papier sich ändern!

darum finde ich es besch***en, dass nicht die Tatsachen zählen, sondern das was theoretisch sein kann.
das wäre ja so, als wenn ich zu spät die rote Ampel erkenne, mit Vollbremsung aber noch vor der Haltlinie zu stehenkomme, aber trotzdem gestraft werde, weil ich ja eventuell die Haltelinie überfahren hätte können.

Richard
09.09.2008, 13:17
stimmt schon,

du darfst mit e zu b pkw bis 3,5 t einen anhänger mit max hzlggw von 3,5 t fahren.

ausnahme, mit geländefahrzeugen mit 4WD erhöht sich die anhängelast auf das 1,5 fache, also 8,75 t gesamtzuggewicht.

ausnahme, es gilt jedoch das im zulassungsschein eingetragene gesamtzuggewicht, dass normalerweise immer unter den 8,75 t liegt. also, eine farce wiederum...:p:p:p.

explorer
09.09.2008, 13:19
Also ihr habt schon eine Gabe, mich schon wieder zu verwirren. ;)

Aber was soll's, werde mich jetzt für ein paar Tage vertschüssen (Urlaub im Urlaub), nur die Richtung weiss ich noch nicht genau. Vielleicht Gardasee, vielleicht in die steirischen Urwälder, vielleicht auf der Durchreise eine kurze Rast in der Burg zu Stall (um den Richard zu ärgern :D).

Also lasst euch Zeit für ein einheitliches Ergebnis ;), denn ich bin eh erst wieder nächste Woche im Forum.

Danke inzwischen an alle beteiligten Tüftler.

LG

abo
09.09.2008, 13:22
stimmt schon,
du darfst mit e zu b pkw bis 3,5 t einen anhänger mit max hzlggw von 3,5 t fahren.
ausnahme, mit geländefahrzeugen mit 4WD erhöht sich die anhängelast auf das 1,5 fache, also 8,75 t gesamtzuggewicht.


hallo

wobei ich DAS ja garnicht meine

das jemand der einen 8,75t zug lenkt eine zusatzausbildung haben sollte ist eh unstrittig

egal

lg
g

Richard
09.09.2008, 13:48
@ kerstan,

ich meinte ja auch die gespanne, die eh schon mit den gewichten technisch ausgereizt sind und da wird dann noch herumjongliert um die technische und gesetzliche anhängelast irgendwie zu erreichen. die haben meiner meinung, na lassen wir das lieber......:(.

aber es hilft ja eh nichts, wir können da drüber maulen so lange wir wollen, wenns dann den richtigen eu-schein gibt, ändern sich diese bestimmungen sowieso. und glaubt wer wirklich, dass sich die ministerien so was überhaupt noch antun :confused::confused::confused:?

kerstan
09.09.2008, 13:58
Also ihr habt schon eine Gabe, mich schon wieder zu verwirren. ;)

...LG

also schwer ist das ganze ja nicht nur ein bissl kompliziert


Um sicher zu gehen, möchte ich euch fragen, ob meine u.a. Berechnung für den Führerschein B richtig ist.

Wohnwagen lt. Einzelgenehmigungsbescheid u. Zulassung:
HzGG 1.350 kg

Somit muß das Eigengewicht des PKW`s mindestens 1.350 kg sein, das HzGG höchstens 2.150 kg.

ist nur dieses Gewicht im Typenschein eingetrage oder hast du eine Bandbreite eingetragen?
wenn nur dieses Gewicht dann ist vorerst die grenze fürs Zugfahrzeug die erwähnten 2150 kg
wenn das Auto schwerer ist hilft nur "runtertypisieren" beim WoWa billiger (bei Einzelgenehmigung ca. € 7,-), beim Auto ev. sinnvoller
wenn du eine Bandbreite eingetragen hast brauchst du nur bei der Zulassungsstelle das von die gewünschte/benötigte HzGg eintragen lassen (kostenfrei!!)
die Bandbreite kannst du gegebenenfalls typisieren (nicht kostenfrei, siehe oben)
in beiden Fällen gilt: fahr vorher auf eine Waage um das tatsächliche Leergewicht festzustellen (nicht das aus dem Prospekt oder der Einzelgenehmigung!!!), um danach ein sinnvolles HzGg festzulegen (nimm dazu auch deine bisherigen Gewichtserfahrungen)
ev. reicht es aus, nur ein Fahrzeug (vermutlich das Zugfahrzeug) runterzutypisieren



...
Weiters muß er für die Anhängelast (gebr.) von 1.350 kg zugelassen sein, oder gilt hier das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens?

Muß ich die im PKW-Zulassungsschein eingetragene Stützlast irgendwo abziehen?
...

hier gilt (LEIDER) das HzGg des Anhängers
(und wie ich es von meinem Bekannten, der eben EzuB gemacht hat erfahren habe: auch bei EzuB gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers)

die (tatsächliche?) Stützlast musst du beim Momentangewicht des Zugfahrzeugs dazu rechnen (bei der ev. Runtertypisierung nicht vergessen!!)

alles klar?

Richard
09.09.2008, 14:03
hi kerstan,

auch bei EzuB gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers)

kann man das bitte wo nachlesen? quelle? denn so manche fahrschulen verzapfen oft die unterschiedlichsten meinungen. hab ich sogar selber beim C,E erlebt.....

danke!

kerstan
09.09.2008, 14:07
@ kerstan,

ich meinte ja auch die gespanne, die eh schon mit den gewichten technisch ausgereizt sind und da wird dann noch herumjongliert um die technische und gesetzliche anhängelast irgendwie zu erreichen. die haben meiner meinung, na lassen wir das lieber......:(.



da geb ich dir recht, ok lassen wir das...


... wenns dann den richtigen eu-schein gibt, ändern sich diese bestimmungen sowieso. und glaubt wer wirklich, dass sich die ministerien so was überhaupt noch antun :confused::confused::confused:?

NEIN!!

grüß mir Kärnten

panman
09.09.2008, 14:39
hi kerstan,

auch bei EzuB gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers)

kann man das bitte wo nachlesen? quelle? denn so manche fahrschulen verzapfen oft die unterschiedlichsten meinungen. hab ich sogar selber beim C,E erlebt.....

danke!

hi richard....
hier zumindest steht's auch so drinn... ( ist auch von einer fahrschule );)

"" lenkerberechtigung klasse b in verbindung mit klasse e ""

http://www.feichtenberger.at/downloads/anhaengerbestimmungenezb.pdf

lg
willi

kerstan
09.09.2008, 14:42
hi kerstan,

auch bei EzuB gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers)

kann man das bitte wo nachlesen? quelle? denn so manche fahrschulen verzapfen oft die unterschiedlichsten meinungen. hab ich sogar selber beim C,E erlebt.....

danke!

http://www.fahrschule-gaal.at/BE.htm
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098897.html
http://www.landarbeiterkammer.at/vorarlberg/ausschreibung/fuehrerschein_2008.pdf
http://www.humer.com/content/gesetzliche_regelungen.htm

so falsch kanns nicht sein, denke ich
aber ich gebe zu, einen Gesetzestext hab ich nicht gefunden

und hier: http://www.sambo-anhaenger.at/anhaenger_gesetz.html
der LETZTE Satz sagt was ähnliches, und wenns nicht so wär, was absolut sinnloses

Richard
09.09.2008, 15:13
na ja kerstan,

das ist's ja, ich hab auch keinen gesetzestext gefunden....:(. ok, meinen C/E hab ich auch schon vor 10 jahren gemacht und da wars noch so.

war aber echt lustig, im würdigen alter als pensionär nochmals in die fahrschule zu gehen...:D.

und bei der fahrprüfung war der prüfer so richtig nervös, man fährt eben nach 2,5 millionen km und den grossteil davon am taxi etwas legerer ;). das war auch noch dazu ein alter steyrer mit staudruckbremse, das hat so richtig spass gemacht.

kerstan
09.09.2008, 15:25
na ja kerstan,
...
und bei der fahrprüfung war der prüfer so richtig nervös, man fährt eben nach 2,5 millionen km und den grossteil davon am taxi etwas legerer ;). das war auch noch dazu ein alter steyrer mit staudruckbremse, das hat so richtig spass gemacht.

ach mein Gott einmal im Leben einen echten Truck fahren
wo kann man sich diesen Wunsch legal erfüllen?

*weiterträum*

abo
09.09.2008, 15:58
ach mein Gott einmal im Leben einen echten Truck fahren
wo kann man sich diesen Wunsch legal erfüllen?
*weiterträum*

hallo

bis du eine frau?
im alter zwischen 19 und 24?
kleidergroesse 32 bis 34 oder so?
so um die 160cm gross?
blond oder rothaarig?

dann schick mir eine PN, evt lässt sich ja was machen
:D:D:p:p;);)

lg
g

Richard
09.09.2008, 16:10
und oberweite braucht er keine :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D?

abo
09.09.2008, 16:13
und oberweite braucht er keine :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D?

hallo

des wäre ja gender -politisch ned korrekt sowas zur grundvoraussetzung zu machen.

die genannten voraussetzungen sind ja rein technischer natur und haben keinerlei hintergedanken
:D:D:D

lg
g

Richard
09.09.2008, 16:19
"und haben keinerlei hintergedanken"

und das soll ich dir wirklich glauben :confused::confused::confused::confused::confused: ?

abo
09.09.2008, 16:33
"und haben keinerlei hintergedanken"

und das soll ich dir wirklich glauben :confused::confused::confused::confused::confused: ?

hallo

logisch richy!
gerade bei einem so seriösen, korrekten menschen wie es bin

auf mich ist - in der beziehung - 100% verlass ...
;-)

lg
g

panman
09.09.2008, 18:04
ach mein Gott einmal im Leben einen echten Truck fahren
wo kann man sich diesen Wunsch legal erfüllen?

*weiterträum*

hallo...
nun ja, den " wunsch " könnte mann/frau sich jederzeit erfüllen....:cool::cool:
lt. den diversen stellenangeboten gibt's eh zu wenig " trucker "...;);)

oder du machst mal für 2 - 3 wochen meinen job.... ich bin eh schon wieder urlaubsreif...:):)

lg
willi

gary
09.09.2008, 19:47
manche denken nicht immer an sex........ sondern nur dann wenn sie denken.
:D:D:D:D:D:D:D

schlesi66
09.09.2008, 20:08
Selten habe ich soviel Verwirrendes gelesen, wie hier geschrieben wurde.
Anstatt wem zu helfen wird derjenige nur mehr verwirrt.

Erstens gilt bei E zu B das tatsächliche Hängergewicht.
Zweitens darf man mit E zu B einen Hänger bis 4,5 Tonnen ziehen (nur einen Hänger mit auflaufbremse darf man bis 3,5 tonnen ziehen)
Es gibt schließlich auch kleine Sattelzüge.
Drittens gilt der E zu B bis 7,5 tonnen Gesamtgewicht.

kerstan
09.09.2008, 22:24
hallo

bis du eine frau?
im alter zwischen 19 und 24?
kleidergroesse 32 bis 34 oder so?
so um die 160cm gross?
blond oder rothaarig?

dann schick mir eine PN, evt lässt sich ja was machen
:D:D:p:p;);)

lg
g

hey das trifft ja alles nicht auf mich zu ...
und statt der Oberweite könnte ich eine ... na sagen wir ... Mittenweite anbieten

@ panman
nein danke, ich kann mir vorstellen wie hart der Job ist, mir ginge es nur darum einmal das gefühl zu spüren...

@ schlesi
na jetzt übertreibst du aber ein bissl, die gestellten Fragen sind doch recht ausfürlich beantwortet worden, wir sind nur deutlich von "explorers" eigentlichen Fragen abgekommen
aber schön mal wieder was von dir zu lesen...

Richard
09.09.2008, 23:49
@ schlesi,

Zweitens darf man mit E zu B einen Hänger bis 4,5 Tonnen ziehen (nur einen Hänger mit auflaufbremse darf man bis 3,5 tonnen ziehen)

und

Drittens gilt der E zu B bis 7,5 tonnen Gesamtgewicht.

und schreibst bitte dazu, wo und wieso du auf diese zahlen kommst? bitte mit quellenangabe der verordnung. denn einfach nur behaupten kann ja jeder...:(.

schlesi66
10.09.2008, 07:12
Nun, daß ist ja das typische hier im Forum.
Alles muß gleich bewießen werden.

Warum soll ich mich jetzt hinsetzen und irgendwelche Links suchen?

Ich habe den E zu B vor ca. 4/5 Monaten gemacht und habe es so gelernt.

westbahnmichi
10.09.2008, 10:46
Selten habe ich soviel Verwirrendes gelesen, wie hier geschrieben wurde.
Zweitens darf man mit E zu B einen Hänger bis 4,5 Tonnen ziehen

Und mit was für einem Auto zieht man 4,5Tonnen???

abo
10.09.2008, 10:58
Und mit was für einem Auto zieht man 4,5Tonnen???

hallo

naja,
theoretisch mit einem 3tonnen schweren allradgeländewagen

lg
g

schlesi66
10.09.2008, 12:07
Z.B. damit kann man mit E zu B fahren:
http://fahrzeugbau-beck.homepage.t-online.de/rundsc11.jpg

abo
10.09.2008, 12:43
Z.B. damit kann man mit E zu B fahren:
http://fahrzeugbau-beck.homepage.t-online.de/rundsc11.jpg

hallo

ja schon

aber mit DEM zugfahrzeug darf er doch nur maximal das zugfahrzeug eigengewicht haben, oder?

und dass kann nie 4,5t sein ...

lg
g

Richard
10.09.2008, 14:43
das ist wieder echt der "neue" schlesi,

haut einen brocken hin, ich hab das so gelernt... macht sich aber nicht die mühe, das warum und wieso aufzuklären :(.

wieso auf einmal 4,5 t? irrtum, denn ich darf bis max. 5,25 t mit allrad ziehen!

wieso auf einmal 7,5 t gesamtzuggewicht? irrtum, das sind korrekt 7 t und mit allrad max 8,75 t!

und wenn jetzt einer bei der verkehrskontrolle sagt, der schlesi hats so gelernt, das wird dem kontrollorgan maximal ein müdes lächeln entringen. und wir wollen nichts anderes, als die wahrheitsfindung der derzeitigen verordnungen um auch absolut korrekt sein können.

als nimm dir das bißchen zeit, das auch rechtlich zu untermauern, denn auch fahrlehrer sind nicht fehlerfrei...

iveco hat als erster auf diese bestimmung reagiert und einen allrad mit auflieger angeboten, der eben diese 8,75 t gesamtgewicht hat und auf der autobahn deshalb mit einer normalen vignette fahren kann.

schlesi66
10.09.2008, 15:55
Hallo Richard.
Was glaubst du eigentlich, wer du bist?
Mister ich bin so gut?

Was soll ich mir die Mühe machen?

Wie geht denn das weiter hier?

Wenn dann wer schreibt, daß er zwei Wochen in Italien auf Urlaub war, muß der dann auch einen Zeugen nennen?

Bitte - glaub es oder glaub es nicht.

Ist mir eigentlich schnurzpiepegal was du davon hälst, es gibt schließlich auch noch andere Leute hier im Forum.

Und so ein Gesicht kann ich auch machen.
:(:(:(:(:(:(:(:(:(:(:(:(:(:(

Richard
10.09.2008, 16:02
ich hab eh nichts

anderes erwartet, bisher war es hier nämlich so üblich, wenigstens den versuch einer erklärung zu schreiben.

tja, so können sich leute ändern...

schlesi66
10.09.2008, 16:24
hallo

ja schon

aber mit DEM zugfahrzeug darf er doch nur maximal das zugfahrzeug eigengewicht haben, oder?

und dass kann nie 4,5t sein ...

lg
g

Das sollte als Symbolfoto gemeint sein.

Text von der Humer Seite:

Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf die höchste
zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen,
oder bei geländegängigen, allradgetriebenen Zugfahrzeugen das
1,5 fache der höchsten zulässigen Gesamtmasse des
Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Wenn man also ein 3 Tonnen Allradzugfahrzeug hat, dann dürfte der Hänger 4,5 tonnen haben
Somit kommt man auf 7,5 tonnen.
Allerdings darf der Hänger dann nicht mehr auflaufgebremst sein, da hier die Obergrenze 3,5 tonnen ist.

abo
10.09.2008, 16:26
...
Wenn man also ein 3 Tonnen Allradzugfahrzeug hat, dann dürfte der Hänger 4,5 tonnen haben
Somit kommt man auf 7,5 tonnen.
Allerdings darf der Hänger dann nicht mehr auflaufgebremst sein, da hier die Obergrenze 3,5 tonnen ist.


hallo

schon, aber

was aber dann auch eine druckluftbremsanlage am zugfahrzeug erfordert, und die wird in der kategorie bis 3500kg HZLGG doch eher selten eingesetzt ...

lg
g

schlesi66
10.09.2008, 16:41
hallo

schon, aber

was aber dann auch eine druckluftbremsanlage am zugfahrzeug erfordert, und die wird in der kategorie bis 3500kg HZLGG doch eher selten eingesetzt ...

lg
g

Vollkommen richtig.
wie oft sieht man schon so ein Gespann. Eher selten vielleicht auf einer Messe oder in Ebay.
In Ebay wurde einmal ein so ein Sattelaufleger für E zu B angeboten.

Richard
10.09.2008, 19:12
ok schlesi,

warum hast nicht einfach dazugeschrieben, dass das nur ein beispiel war? so stimmt das eh.

nur hier war die debatte um die gesetzlichen obergrenzen und die hast auch sicher durchgelesen. es war auch keine rede von druckluftbremsen.

und wenn die deiner meinung nach nicht stimmen, dann bitte besser mal das aus.

es geht nämlich auch ohne gleich loszuschimpfen...

gary
11.09.2008, 07:20
Vollkommen richtig.
wie oft sieht man schon so ein Gespann. Eher selten vielleicht auf einer Messe oder in Ebay.
In Ebay wurde einmal ein so ein Sattelaufleger für E zu B angeboten.

dabei wär das eigentlich a total geile konfiguration. wenn ich mir vorstelle, einen
guten, grossen pickup mit doppelkabine und einen gscheiten auflieger hinten
dran... und das alles ohne lkw-einschränkungen und go-box, das hätt schon was.

trademark
11.09.2008, 07:56
He Leute!
Wäre es nicht langsam an der Zeit ein kleines nettes Tool (excel, etc....)zu kreieren,
wo alles drinnen ist. Z:B Alle Gewicht mit B und mit EzuB, mit Zusätze wie Geländewagen(4x4, Luftruckbremse)
Dann wären alle Fragen die eh schon zu xmal behandelt wurden einfach selbst erklärend.
Das ganze sollte in CampingWiki zu finden sein.

Dann sollten solche elens langen verwirrende Threads wohl Geschichte sein.

explorer
11.09.2008, 08:03
manche denken nicht immer an sex........ sondern nur dann wenn sie denken.
:D:D:D:D:D:D:D
... und BEIM Sex läßt bei uns Männern wiederum das Hirn aus :D

Danke Kerstan (auch wenn Du uns nicht die OW bekanntgabst ;)) für die einfache Erklärung/Bestätigung in meinem Fall.

LG

wernermartina
12.09.2008, 08:38
hallo!
ehrlich gesagt ich kenne mich nicht mehr aus. ich dachte immer die zwei höchstzulässigen gesamtgewichte zusammen dürfen nicht höher als 3,5 tonnen sein.

unser auto hat höchst zulässiges gesamtgewicht 2.350 kg
unser wohnwagen hat höchst zulässiges gesamtgewicht 1.100 kg
macht zusammen 3.450 kg
wenn nun aber die stützlast von 85 kilo dazugerechnet wird, dann bin ich die letzten jahre ohne gültigen führerschein unterwegs gewesen, denn e zu b habe ich nicht.
muss ich nun den e zu b machen oder wird die stützlast nicht mitgerechnet?

danke für eure antworten!!

grüsse
werner und martina und michael

abo
12.09.2008, 09:00
hallo!
ehrlich gesagt ich kenne mich nicht mehr aus. ich dachte immer die zwei höchstzulässigen gesamtgewichte zusammen dürfen nicht höher als 3,5 tonnen sein.

unser auto hat höchst zulässiges gesamtgewicht 2.350 kg
unser wohnwagen hat höchst zulässiges gesamtgewicht 1.100 kg
macht zusammen 3.450 kg
wenn nun aber die stützlast von 85 kilo dazugerechnet wird, dann bin ich die letzten jahre ohne gültigen führerschein unterwegs gewesen, denn e zu b habe ich nicht.
muss ich nun den e zu b machen oder wird die stützlast nicht mitgerechnet?

danke für eure antworten!!

grüsse
werner und martina und michael


hallo

ihr seid legal unterwegs

wenn der anhänger schwerer als 750kg ist DANN darf - ohne E zu B - das zugs gesamt gewicht nicht über 3500kg liegen. bei einem hänger bis 750kg darf das zugs gesmat gewicht bis zu 3500kg + 750kg also 4250 liegen.

die rechnerei mit der stützlast ist eine theoretische

ist dein hänger ABgehängt dann hat er eine radlast und eine stützlast
BEIDE ZUSAMMEN dürden das HZLGG des anhängers nicht überschreiten

im ANgehängten zustand muss die stützlast auf die nutzlast des zugfahrzeuges angerechnet werden. die nutzlast des zugfahrzeuges VERRINGERT sich also REAL um jenes gewicht welches durch das anhängen der deichsel auf das fahrzeugheck wirkt.

du must also BEIDE bedingungen einhalten
- HZLGG anhänger
- HZLGG zugfahrzeug

aber die stützlast jetzt gesondert wo dazurechnen musst du - nach meinem wissensstand- NICHT

lg
g

kerstan
12.09.2008, 09:02
hallo!
...
wenn nun aber die stützlast von 85 kilo dazugerechnet wird, dann bin ich die letzten jahre ohne gültigen führerschein unterwegs gewesen, denn e zu b habe ich nicht.
muss ich nun den e zu b machen oder wird die stützlast nicht mitgerechnet?

danke für eure antworten!!

grüsse
werner und martina und michael

da hast du was missverstanden
die Stützlast musst du zum "momentanen Gewicht" deines Autos dazurechnen, und damit (also Momentangewicht des Autos + Stützlast) darfst du das HzGg des Autos NICHT überschreiten

klar?

wilma
12.09.2008, 09:33
Bin zwar mit der aktuellen Gesetzeslage nicht so ganz vertraut.... (hab alle FS und mein Camper ist schwer genug, um fast jeden Zweipferdeanhänger zu ziehen), aber bei den Pferdeanhängern (schätze mal, daß das auch für WoWa gilt) gibt es die Möglichkeit den Anhänger 'frei typisieren' zu lassen.

Das heißt, der Fahrer ist dafür verantwortlich, daß das Gewicht des Anhängers mit dem Zugfahrzeug zusammenpaßt. Viele fahren zwar nur mit einem Pferd, wollen aber trotzdem einen Zweipferdehänger, weil man da im verbleibenden Platz noch eine Menge unterbringen kann. Mit einem Pferd schafft man es schon, daß man nur mit B zieht - bei zwei Pferden bräuchte man auf jeden Fall den E dazu. Also gilt bei den 'frei typisierten' das tatsächliche Höchstgewicht (auch wenn man nur den B-Schein hat).
Früher haben diese Leute halt den Hänger soweit runtertypisiert, daß sie eben mit einem Pferd und B-Schein fahren konnten. Hatte nur den Nachteil, daß man dann (entsprechendes Zugfahrzeug und FS vorausgesetzt) in solche Hänger nie zwei Pferde einladen durfte.

abo
12.09.2008, 09:42
Bin zwar mit der aktuellen Gesetzeslage nicht so ganz vertraut.... (hab alle FS und mein Camper ist schwer genug, um fast jeden Zweipferdeanhänger zu ziehen), aber bei den Pferdeanhängern (schätze mal, daß das auch für WoWa gilt) gibt es die Möglichkeit den Anhänger 'frei typisieren' zu lassen.
.

hallo

bist du sicher dass du ich nicht täuscht?

was es gibt ist eine "bandbreite" des gewichts im TYPENSCHEIN

d.h. du darfst dir "aussuchen" welche nutzlast und welches gesamtgewicht der anhänger im zulassungsschein bekommt.

du darfst dass auch jederzeit bei einer zuzlassungsstelle ändern lassen

das ändert aber nix daran dass der hänger zu EINEM zeitpunkt auch immer nur EIN HZLGG hat

lg
g

wilma
12.09.2008, 09:49
Wie gesagt, bei den Pferdeanhängern gibts das.

Bei uns im Stall wollten welche ihren Anhänger runtertypisieren lassen, weil sie eh immer nur mit einem Pferd fahren. Nachdem wir aber draufgekommen sind, daß ich ihre Tochter mit aufs Turnier nehmen kann (natürlich nur, wenn ich mein Pferd auch dazustellen kann), haben sie ihn dann frei typisieren lassen (natürlich gibts ein vom Werk her vorgegebenes höchstes HZGG). So darf z. B. die Mutter mit dem 'kleinen' Auto und B-Schein mit einem Pferd fahren und ich mit großem Auto und E schein mit zwei Pferden fahren. Es gilt immer das tatsächliche Höchstgewicht.

Ferdlnand
12.09.2008, 10:01
Hallo!


Wäre es nicht langsam an der Zeit ein kleines nettes Tool (excel, etc....)zu kreieren,
wo alles drinnen ist. Z:B Alle Gewicht mit B und mit EzuB, mit Zusätze wie Geländewagen(4x4, Luftruckbremse)
Dann wären alle Fragen die eh schon zu xmal behandelt wurden einfach selbst erklärend.
Das ganze sollte in CampingWiki zu finden sein.


Ich denk das ganze Thema is so kompliziert das sich da keiner verbindlich drübertraut.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

lg Ferdl

abo
12.09.2008, 10:09
Wie gesagt, bei den Pferdeanhängern gibts das.

....

So darf z. B. die Mutter mit dem 'kleinen' Auto und B-Schein mit einem Pferd fahren und ich mit großem Auto und E schein mit zwei Pferden fahren. Es gilt immer das tatsächliche Höchstgewicht.


hallo

wa steht denn dann da als HZLGG im zulassungsschein?
"meine" zulassungstelle hat mir eben am telefon recht überzeugend versichert dass es sowas nicht gibt.

es gibt EIN HZLGG im zulassungssschein, und dieses HZLGG hat der anhänger dann auch
solange bis es im schein geändert wird

lg
g

wernermartina
12.09.2008, 10:11
besten dank für eure antworten

werner

wilma
12.09.2008, 10:19
hallo

wa steht denn dann da als HZLGG im zulassungsschein?
"meine" zulassungstelle hat mir eben am telefon recht überzeugend versichert dass es sowas nicht gibt.

es gibt EIN HZLGG im zulassungssschein, und dieses HZLGG hat der anhänger dann auch
solange bis es im schein geändert wird

lg
g

Ist nicht mein Hänger, daher hab ich auch keinen Zul.schein, aber ich nehme mal an, daß das HZGG eben das höchste von Werk zugelassene ist. Und stimmt, ein Fahrzeug kann immer nur EIN HZGG haben. Aber im Fall einer Kontrolle gilt eben das tatsächliche Höchstgewicht (war ja vorhin die Diskussion, daß angeblich mit B-Schein nur das HZGG gilt, aber mit E-Schein das tatsächliche GG)

lg
ingrid

abo
12.09.2008, 10:51
Ist nicht mein Hänger, daher hab ich auch keinen Zul.schein, aber ich nehme mal an, daß das HZGG eben das höchste von Werk zugelassene ist. Und stimmt, ein Fahrzeug kann immer nur EIN HZGG haben. Aber im Fall einer Kontrolle gilt eben das tatsächliche Höchstgewicht (war ja vorhin die Diskussion, daß angeblich mit B-Schein nur das HZGG gilt, aber mit E-Schein das tatsächliche GG)
lg
ingrid

hallo

sei es wie es sein

ich halte das für ein gerücht.
wenn als HZLGG im zulassungsschein des anhängers mehr als 750kg steht und das zugs gesamt gewicht über 3500kg liegt

dann benötigst du E zu B
nicht mehr und nicht weniger

hast du den nicht dann ist das fahren ohne führerschein

lg
g


eine sonderbestimmung über die sportanhänger gilt nur in DE weil da anhänger über 750kg grundsätzlich nur mit "E" gehen, aber auch diese ausnahme gilt nur bis 3500kg:

"... Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B:
Ein Führerschein dieser Klasse (B) genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt. .:"

lg
g

schlesi66
12.09.2008, 13:02
Aber im Fall einer Kontrolle gilt eben das tatsächliche Höchstgewicht (war ja vorhin die Diskussion, daß angeblich mit B-Schein nur das HZGG gilt, aber mit E-Schein das tatsächliche GG)

lg
ingrid

Hallo
Nicht angeblich, sondern Tatsache.
Es ist leider die ungerechtigkeit, daß bei B Führerschein die HZGG beider Fahrzeuge zusammengerechnet werden und diese eben nicht über 3,5 Tonnen sein dürfen.
Egal, ob der Hänger jetzt leer ist oder nicht.

Mit E Führerschein wird dann wirklich nur das tatsächliche Gewicht gerechnet.

lupo1972
12.09.2008, 13:44
Hallo
Nicht angeblich, sondern Tatsache.
Es ist leider die ungerechtigkeit, daß bei B Führerschein die HZGG beider Fahrzeuge zusammengerechnet werden und diese eben nicht über 3,5 Tonnen sein dürfen.
Egal, ob der Hänger jetzt leer ist oder nicht.

Mit E Führerschein wird dann wirklich nur das tatsächliche Gewicht gerechnet.

Ganz richtig Schlesi! Aber ich finde das nicht ungerecht, es steht jedem frei den E zu machen.

mr.chruris
12.09.2008, 14:09
Danke, Abo !

Schaun ma mal.
Werde mit dem Rechenschieber :D durch die Autohäuser pendeln und hoffentlich etwas "gscheites" finden.

LG


Servus.

Und dabei wirst du erstaunt feststellen dass du auch gleich den E zu B machen musst *sh...* und dann kommt der Gedanke ans ..(was gabs da gleich noch ?)

vielis
12.09.2008, 14:56
Servus.

Und dabei wirst du erstaunt feststellen dass du auch gleich den E zu B machen musst *sh...* und dann kommt der Gedanke ans ..(was gabs da gleich noch ?)

bin mir sicher das man fündig werden kann: z.b. vw tiguan mit 140 ps hat 2240kg hzlggew!

und da gibts noch einige autos mehr.....

wenn der wowa dann noch 1250kg hat passt das schon, nur der daumen muss halt auch lang genug sein.... :D:D:p;)

as61828
12.09.2008, 15:45
bin mir sicher das man fündig werden kann: z.b. vw tiguan mit 140 ps hat 2240kg hzlggew!

und da gibts noch einige autos mehr.....

wenn der wowa dann noch 1250kg hat passt das schon, nur der daumen muss halt auch lang genug sein.... :D:D:p;)


Der hat vom ÖAMTC auch die beste Testbewertrtung erhalten.:p:p
Würde mich auch jucken, aber dann bin ich über 3.500 kg.:mad::mad::mad:
Gebe noch den Nissan Quosquai oder wie der heißt, da kommst locker durch, meint adolfo:D:D:D

Richard
12.09.2008, 16:14
tja adolfo,

der hat aber leider das problem, auch der kommt vom VAG-konzern und wenn noch dazu ein österreicher konzernchef ist ;););).

und ich kenn ja die kriterien bei fahrzeugtests...

mr.chruris
12.09.2008, 17:52
Servus.

@ vielis
werner schrieb aber dass er was "gscheites" in Sachen Zugfahrzeug finden will *lol*.

Nein, ist schon Ok so eine Schachtel auf Rädern.

Und wie du lesen kannst hätte adolfo schon das Problem welches ich "angeschnitten" habe.

franz290
14.09.2008, 17:48
Klasse B

Leichter ungebremster Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg):
Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges plus 75 kg muss größer sein als das doppelte, tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Die schwerste erlaubte Kombination ist 3.500 kg plus 750 kg = 4.250 kg

Leichter gebremster Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg):
Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers muss kleiner sein als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges oder des Genehmigungswertes. Die schwerste erlaubte Kombination ist 3.500 kg plus 750 kg = 4.250 kg.

Schwere Anhänger (mehr als 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht):
Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist kleiner oder gleich des Eigen-gewichtes des Zugfahrzeuges und die Summe beider höchstzulässigen Gesamtgewichte zusammen betragen höchstens 3.500 kg.

Klasse B + E

Dies ist notwendig für das Ziehen aller Anhänger, die mit der Führerscheinklasse B alleine nicht gezogen werden dürfen.

Anhänger mit Auflaufbremse:
Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf

das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen bzw.
bei geländegängigen Zugfahrzeugen das 1,5fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges nicht übersteigen bzw.
den im Typenschein stehenden Wert nicht übersteigen. Anhänger mit Druckluftbremse:
Hier gibt es keine Vorschriften bezüglich der Gewichtsrelation, das Ziehen von derartigen Anhängern ist bis zu dem im Typenschein des Zugfahrzeuges festgesetzten Wert für die Anhängerlast möglich.
Alles beim ARBÖ nachzulesen.
Melde mich auch wieder einmal weil es so lustig ist wie hier eine Frage behandelt wird.
Lg.

vielis
14.09.2008, 18:00
Und wie du lesen kannst hätte adolfo schon das Problem welches ich "angeschnitten" habe.

wenn ich mir den tiguan kaufen würde, müsste ich auch den wowa oder das auto ablasten .... wären aber nur 40 kg!! :D:D;);)

as61828
14.09.2008, 19:58
Und wie du lesen kannst hätte adolfo schon das Problem welches ich "angeschnitten" habe.

wenn ich mir den tiguan kaufen würde, müsste ich auch den wowa oder das auto ablasten .... wären aber nur 40 kg!! :D:D;);)



Hallo vielis

ich wußte es. Aber vielleicht werden die Autobauer gscheiter oder die haben schon das EU Recht vorweggenommen(4.250 Kg),
ich würde sowieso mehr zum Nissan Quosqai tendieren, meint adolfo:D:D:D:rolleyes::rolleyes::rolleyes::p:p

explorer
17.11.2008, 19:17
I weard' no narrisch !!!

In meinem Typenschein/Einzelgenehmigungbescheid (nicht jedoch in der Zulassung) vom Wohnwagen steht u.a.:
" Anhängevorrichtung BPW, Winterhoff WS 3000, Anhängelast 1350 kg, Stützlast 100 kg "

Ich hätte mich jetzt endlich für ein neues Zugfahrzeug entschieden, da steht bei den techn. Daten:
" Stützlast 75 kg "

Dachte, naja, diese 100kg beim Wowa sind die höchstmögliche Belastung für diese Anhängevorrichtung und nicht die tatsächliche Stützlast. Also kann ich ruhig das KFZ mit den 75kg kaufen.
Sicherheitshalber habe ich dann doch beim ÖAMTC nachgefragt und bin jetzt komplett verwirrt.
Der meinte doch tatsächlich, daß ich den Wowa damit nicht ziehen darf.

Das ist doch schei...
Ich glaube trotzdem, daß die tatsächliche Stützlast ausschlaggebend ist.
Oder irre ich mich ????????????

Gruß

grisu
17.11.2008, 19:28
Hallo Hans,

lass dich nicht verwirren. die angegebenen Stützlasten auf der Anhängevorrichtung (KFZ) und auch auf der Zugvorrichtung (Anhänger) sind die jeweils zul. Maximalbelastung.
Daher steht ja auf diesen Bauteilen auch immer drauf " Max. Stützlast xy kg" . Eine Maximalbelastung die der jeweilige Bauteil aushalten muss. Du kannst natürlich mit weniger Stützlast fahren (Zumindest 25- 30 kg sollten es wegen der Fahrstabilität aber mindestens sein) aber nie mit mehr als vom Hersteller zugelassen.

z.B.: Wenn du am Hänger mit max. 100kg Stützlast fahren darfst aber beim Auto nur 75kg zulässig sind, darfst du nur eine Stützlast von max. 75kg haben (Auch wenn dein Anhänger mehr aushalten würde)

lg
Grisu

explorer
17.11.2008, 19:40
Hallo Grisu !

Danke für die rasche Antwort.
Hatte schon Magenkrämpfe und mein Blutdruck steht am oberen Limit ;).

Na, dann ist es eh so, wie ich mir gedacht habe.

Schöne Grüße aus Tirol

explorer
17.11.2008, 21:34
Heit bin i oba läschtig. Hätte noch eine theoretische Frage.

Ginge sich bei einem -sagen wir mal inkl. Beladung 1200kg-Wowa (5m lang)- auch eine Stützlast beim PKW von nur 65kg aus? Habe überhaupt keine Ahnung, was da für ein Druck auf der Deichsel lastet.

Ich weiß, das ändert sich je nach der Beladung weiter vorne oder hinten.
Aber vielleicht gibt es da so einen ungefähren durchschnittlichen Erfahrungswert.

Gruß

kerstan
17.11.2008, 21:38
...

Dachte, naja, diese 100kg beim Wowa sind die höchstmögliche Belastung für diese Anhängevorrichtung und nicht die tatsächliche Stützlast. Also kann ich ruhig das KFZ mit den 75kg kaufen.
Sicherheitshalber habe ich dann doch beim ÖAMTC nachgefragt und bin jetzt komplett verwirrt.
Der meinte doch tatsächlich, daß ich den Wowa damit nicht ziehen darf.

Das ist doch ...

einfach UNFASSBAR, was die für Müll erklären!!!!!!!

planta
17.11.2008, 21:53
hallo!

Da gibts eine deichselwaage damit kann man die belastung vorne feststellen und wenn nötig die beladung anders verteilen

explorer
17.11.2008, 22:02
Hi Robert !

Ist schon klar, daß ich eine Deichselwaage verwenden könnte. Aber ich habe keine zuhause ;) und müsste mich schon morgen zwischen 3 PKW's entscheiden. Da reicht mir die Zeit nicht.

Darum meinte ich ja auch nur so einen ungefähren Richtwert.

Gruß

planta
17.11.2008, 22:10
Hallo Hans

Wollte dich nicht belehren nur helfen, viel glück bei der auswahl

explorer
17.11.2008, 22:20
Hallo Robert,
war ja kein Vorwurf von mir. Passt schon.

Mir brennt nur der Hut, da ich mich morgen entscheiden sollte und an die Stützlast bisher eigentlich gar nicht dachte.
Da sind eben 2 Autos mit 75kg und eines mit 65kg.

LG

Hobbycamper
17.11.2008, 22:51
hallo

Ich würde den Wagen mit 75 kg nehmen

Ferdlnand
17.11.2008, 22:56
Hallo!

Ich denk eine normale Personenwaage erfüllt auch den gewünschten Zweck. Notfalls ein vorher abgewogenes Brett drüber.....,oder gemeinsam mit dem Stützrad auflegen.
Wennst die Deichsel locker anheben kannst, sollte eigentlich die Beladung passen.

lg Ferdl

Tommy1424
17.11.2008, 22:56
Hallo Hans!

Nimm den Wagen der dir besser entgegenkommt, der dir besser gefällt, der mehr Kraftreserven besitzt, der die höheren Reserven in der erlaubten Zuglast hat, der wo es die besserer/liebere/schönere od. was weiß ich Werkstatt gibt.;)

Wennst den Wagen dann hast hängst den WoWa drann und lädst so, dass die Stützlast nicht überschritten wird.

Bedenke aber, dass eine höhere Stützlast auch mehr Reserven beinhaltet. Und ganz geschickt ist, wenn man so beladen kann, dass der WoWa nicht gleich nach hinten kippt wenn er nicht am Haken hängt.

Kurz gesagt es bleibt dir und deinem Geschmack überlassen.;)
Ich persönlich würd die 75kg Stützlast nehmen.:p:cool:

abo
17.11.2008, 22:57
hallo

also wenn ihr euch alle so einig seid soll es mir recht sein

aber ich wäre auch reingefallen

wenn im wowa typenschein "stützlast 100kg" steht wäre ich schoin davon ausgegangen dass ich einen PKW mit mindestens 100kg stützlast benötige ...

ich hätet diesen wert im typenschein also als mindestwert verstanden (den der AHV natürlich als höchstwert ...)

lg
g

Tommy1424
17.11.2008, 23:03
Hallo Gerhard!

Danke für den Hinweis. Diesen Satz hab ich glatt überlesen.

Steht in einem WoWa Typenschein eigentlich eine Stützlast drinnen?

Eine höchst zulässige Deichsellast könnt ich mir vorstellen, aber eine Stützlast?

digital
17.11.2008, 23:29
Ich habebei meinen Auto extra die AHK umbauen lassen und
mir eine neue Angeschafft.

Grund?

orig. AHK (Westfallia) hatte eine Stützlast von 75 KG und eine Zuglast von Max. 1200 Kg :(

Fazit:
Mein Hänger hat eine HZGG von 1300 KG

Man(n) sollte sich nicht nur auf die Stützlast konzentrieren, sondern auch
auf die ZUGLAST !!

Die sind auch nicht alle Gleich ;)

L.G.
Digital

schlesi66
17.11.2008, 23:33
Mir brennt nur der Hut, da ich mich morgen entscheiden sollte und an die Stützlast bisher eigentlich gar nicht dachte.
Da sind eben 2 Autos mit 75kg und eines mit 65kg.

LG

Hallo Hans.
Vergiss das, mit der Stützlast.
Ich selber habe bei meinem Citroen nur 60 kg laut Papiere vorgegeben.

Es ist so:
Am WoWa steht: max. Stützlast 100kg. Das heißt, du darfst dann nicht mehr Gewicht haben, jedoch weniger ist kein Problem.
Wenn du jetzt ein Auto mit 65 kg Stützlast kaufst, dann schaust eben, daß du 65 kg hast.
Hast du 75kg, dann kannst eben nochmals um 10kg mehr die Anhängevorrichtung beim Auto belasten.
Aber das wäre für mich kein Kaufkriterium.
Wichtig ist bei den Autos, wie hoch die Anhängelast ist, also mindestens 1350kg, oder?
Haben beide Autos gleiche Werte?
Dann nimm das, was dir besser zusagt.
:)

explorer
18.11.2008, 08:37
Danke an alle für die Antworten.

@tommy
Diese 100kg stehen nur im Typenschein/Einzelgenehmigungsbescheid im Feld "Anhängevorrichtung".
In der Zulassung ist keine Stützlast angegeben.

@ernstl (schlesi)
Das hat mich ja gewundert. Diese Autos haben alle zwischen 1600-1800kg Anhängelast. Das mit den Gewichten haut auch überall hin. Naja bei einem müßte ich den Wowa um 40kg runtertypisieren. Und ausgerechnet bei diesem schwereren ist die Stützlast nur mit 65kg angegeben.
Danke für Deine Meldung. Hat mir sehr geholfen.

LG

as61828
18.11.2008, 09:26
Hab auch einen Senf zum Dazuschreiben!

Jetzt habt Ihr mich neugierig gemacht.
In meinem Einzelgenehmigungsbescheid steht folgendes:
Caravan Eigengewicht: 1040 kg
HzGG: 1350 kg
h. zulässige Achslasten: 1300 kg, also da habe ich noch Reserven !
Größte vertikale Stützlast: 100 kg

Grundsätzlich wird beim Beladen die Personenwaage unter die Anhängerkupplung gestellt und auf 75 kg( steht auf der Anh.Kupplung ) beladen.
So bin ich auf der sicheren 'Seite, meint adolfo

Tommy1424
18.11.2008, 09:33
Hallo beinand!

+Explorer
Die erlaubte Stützlast an der Kugel kommt von der Freigabe durch den AHK-Hersteller. Vermutlich sind bei den beiden Fzg unterschiedlich AHK Hersteller oder AHK-Typen verbaut.
Da gehts um die Abschersicherung der Kugel. Also wie hoch das Gewicht sein darf ohne die Kugel abzureißen.

+Alle
Mal ne ganz neue Theorie. Kann es sein, dass die vertikale Stützlast beim WoWa die max. Belastbarkeit des Stützrades angibt?

schlesi66
18.11.2008, 09:46
................diese Autos haben alle zwischen 1600-1800kg Anhängelast. Das mit den Gewichten haut auch überall hin. Naja bei einem müßte ich den Wowa um 40kg runtertypisieren. Und ausgerechnet bei diesem schwereren ist die Stützlast nur mit 65kg angegeben.

LG

Guten Morgen, Hans.
Also mit 1600-1800 kg Anhängelast bist schon sehr gut unterwegs.
Ich würde aber nicht den WoWa rutertypisieren, sondern das Auto.
Das habe ich bei mir auch gemacht.
Hat glaube ich hier in Wien 39 Euro gekostet und war eigentlich kein großer Aufwand.
Ich habe 100kg runtertypisiert.

Ich muß gestehen, daß ich zwar 60kg beim Auto als Stützlast angegeben habe, ich aber immer mit 70/75 kg fahre.
:):):)

abo
18.11.2008, 10:07
...
Größte vertikale Stützlast: 100 kg
...

hallo

ok, dann isses eh klar
es ist eine maximalbelastung

daher kannst du locker mit einem PKW mit (max.) 65kg stützlast einen wowa mit (max.) 100kg stützlast ziehen. solltest halt nur gucken dass du die 65kg nicht überschreitest. d.h. die deichsel sollte nur so schwer sein dass du den wowa vorne noch hochheben kannst ...

lg
g

lupo1972
18.11.2008, 16:33
ich habe mir eine Waage für die Stützlast gekauft - ICH kann nicht mit der Hand sagen, ob das 60, 65, 70, 75 oder 90kg sind - heben kann man das schnell noch, aber die Waage bringt einen dann schnell runter - außerdem sollte man auch auf keinen Fall eine geringere Stützlast haben, da sonst die Stabilität vom Gespann leidet.

http://shop.strato.de/epages/61183156.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61183156/Products/35170&ViewAction=ViewProductDetailImage

kostet so um die 20 Euro.

Richard
18.11.2008, 20:17
hallo hans,

und jetzt die technische anforderung für die stützlast:

4% des tatsächlichen gesamtgewichtes, jedoch mindestens 25 kg.
genau dieser satz war früher an der deichsel angebracht!

und das reicht wirklich, wenn der wowa entweder komplett leer oder eben erstklassig beladen ist und das zugfahrzeug mit der grösse und dem gewicht passend ist (ein tandemachser an einem golf gekuppelt passt da eben nicht).

zum besseren verständnis, manch tandemachser kommt freistehend auf 0 kg und wenn die kugel der ahk etwas tiefer ist, kommt es sogar zu einem minusgewicht (also entlastet die hinterachse des pkw)!

meinen tandem konnte ich z.b. als neuwagen mit einem finger an der deichsel heben...;).

explorer
18.11.2008, 20:56
Hi Richard !

Spät, aber doch. Bist halt kein D-Zug mehr :D:D.
Danke !

LG

Richard
18.11.2008, 21:17
tschuldigung hans,

war erst jetzt wieder online...

und jetzt ist der eddy murphi am programm!