Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : welchen Fahrradträger???
Hobbycamper
12.01.2008, 18:15
Hallo zusammen!
Hab mir einen neuen Tabbert WW gekauft und möchte auf der Deichsel einen Fahrradträger für 2 Fahrräder montieren.
Im Zubehörkatalog gibt es die verscheidensten Modelle.
Wer hat Erfahrung? Wer kann mir Entscheidungahilfe geben?
Danke im Voraus
tojamata
12.01.2008, 18:51
servus,
auf jeden fall einen das der deichselkasten noch aufgeht ohne demontage
sonst gibts so glaube ich keine großen unterschiede
hi
caravan XL A ,Pro 200 oder 300,sind alle 3 klappbar von Fiamma
Hallo zusammen!
Hab mir einen neuen Tabbert WW gekauft und möchte auf der Deichsel einen Fahrradträger für 2 Fahrräder montieren.
Im Zubehörkatalog gibt es die verscheidensten Modelle.
Wer hat Erfahrung? Wer kann mir Entscheidungahilfe geben?
Danke im Voraus
Und aufpassen das beim einschlagen nicht die Fahrräder im Weg stehen....
Aber geh HASE
Und aufpassen das beim einschlagen nicht die Fahrräder im Weg stehen....
Der wird dochh nicht auf die Fahrräder einschlagen, oder ist das ein neuer Sport???
Ha, ha, ha,
adolfo
stefferl
12.01.2008, 21:00
Ich wundere mich immer über die Radträger die auf der Deichsel montiert sind. Die meisten Wohnwagen haben das Gewichtslimit ausgenützt, wie verträgt sich das mit den Rädern? So Fahrräder sind ja nicht so leicht und manche haben da mehrere Räder drauf. Und die Deichsellast? Die kann man austarieren, indem man hinten mehr einladet, dann kommt aber wieder das Gesamtgewicht zur Beachtung.........
na ja stefferl,
und das ist dann die vorstufe zum pendeln, wennst hinten eine kiste bier zum ausgleich einräumst...
wenn schon fahrräder im gespannbetrieb, dann rauf aufs pkw-dach.
und wenns auf der deichsel sein muss, dann überzieh ich lieber die stützlast, der pkw hält das zur not sicher aus. und wenn der wowa überladen ist, no risk - no fun ist da sicher fehl am platz.
ich würde sowieso viel energischer als die trachtentruppe vorgehen. ich sprich da nicht von ein paar lächerlichen kilo, aber wenn da schon von haus aus mit den kilos zwischen pkw und wowa beim typisieren herumjongliert wird, so mancher parkplatz würde mit abgestellten fahrzeugen voll sein.
ich hab zwei räder am dach und zwei auf der heckklappe, vom auto natürlich!!
He Stefferl:
Ich wundere mich immer über die Radträger die auf der Deichsel montiert sind.
Die meisten Wohnwagen (http://81.223.153.210/campingforum/showthread.php?t=4237) haben das Gewichtslimit ausgenützt, wie verträgt sich das mit den Rädern? So Fahrräder sind ja nicht so leicht und manche haben da mehrere Räder drauf
Ich habe auch die 2 Räder auf der Deichsel montiert. Was soll dagegen sprechen. Vor dem Wegfahren wird das Gewicht mit den Rädern an der Deichsel gewogen, wenn es zu viel ist wird der Gaskasten entleert.
Und bei 1o kg zu viel an der Deichsel denke ich mir nichts. Weiters wird vor dem wegfahren noch das Ges. Gewicht beim Lagerhaus überprüft, notfalls etwas zu Hause gelassen.
adolfo
stefferl
14.01.2008, 12:06
adolfo, du bist zu zweit unterwegs. Ich könnte mir vorstellen, daß sich das bei uns auch ausgehen würde. Aber wie ist das mit Familien, wo der Wohnwagen schon so beladen ist, das nichts mehr geht.
Da war ich zu egoistisch, meint adolfo
hi stefferl,
da seh ich absolut kein problem. einfach den passenden wowa und dann das passende zugfahrzeug dazu und schon hast du keine probs.
da gibts doch auch einen sager dazu "einfach nach der decke strecken..."
stefferl
14.01.2008, 18:43
Ja, aber die meisten haben nicht den passenden Wohnwagen und nicht das passende Zugfahrzeug, aber einen Radträger.
Hobbycamper
14.01.2008, 18:53
Hallo zusammen
Ist ja toll so viele Meinungen zu lesen.
Betreffend des Gewichts des Wohnwagens hab ich keine Bedenken denn ich hab diesen auf 17oo kg aufgelastet und hab eine Nutzlast von 435 kg, denke das reicht allemal.
das einzige Problem habe ich mit dem Zugfahrzeug, denn dies darf nur ein GG von 1500 kg ziehen, somit bleiben nur 235 kg übrig.
Im Herbst bekomme ich einen neuen PKW http://www.campingforum.at/campingforum/images/icons/icon10.gif(voraussichtlich einen Mitsubishi Outlander) dann hab ich auch dieses Problem nicht mehrhttp://www.campingforum.at/campingforum/images/icons/icon7.gif
denn ich hab diesen auf 17oo kg aufgelastet und hab eine Nutzlast von 435 kg, denke das reicht allemal.
das einzige Problem habe ich mit dem Zugfahrzeug, denn dies darf nur ein GG von 1500 kg ziehen, somit bleiben nur 235 kg übrig.
Im Herbst bekomme ich einen neuen PKW http://www.campingforum.at/campingforum/images/icons/icon10.gif(voraussichtlich einen Mitsubishi Outlander) dann hab ich auch dieses Problem nicht mehrhttp://www.campingforum.at/campingforum/images/icons/icon7.gif
du bist dir aber im klaren das du mit einem zugfahrzeug mit 1500 kg anhängelast,keinen anhänger mit 1700 kg drann hängen darfst?
da zählt nicht das EGW oder das tatsächliche sondern das HZGG
Hobbycamper
14.01.2008, 19:14
du bist dir aber im klaren das du mit einem zugfahrzeug mit 1500 kg anhängelast,keinen anhänger mit 1700 kg drann hängen darfst?
da zählt nicht das EGW oder das tatsächliche sondern das HZGG
Da ich den FS EzuB habe, darf ich auch über 3,5 tonnen HZGG haben.
Wenn mein Zugfahrzeug nur 1500 kg ziehen darf, dann darf der Anhänger ebenso max. 1500 kg haben.
Grüße
Da ich den FS EzuB habe, darf ich auch über 3,5 tonnen HZGG haben.
Wenn mein Zugfahrzeug nur 1500 kg ziehen darf, dann darf der Anhänger ebenso max. 1500 kg haben.
Grüße
das ist keine frage des e zu b ,sondern des HZGG des WOWA
und der satz stimmt absolut
Wenn mein Zugfahrzeug nur 1500 kg ziehen darf, dann darf der Anhänger ebenso max. 1500 kg haben.
und nicht 1700 HZGG
aber vieleicht hab ich das mit dem 17hundert kg falsch gelesen
Hobbycamper
14.01.2008, 19:40
Hallo Holday
mein WW ist auf 1.700 kg zugelassen, das bedeutet, wenn mein nächstes Zugfahrzeug z.B. 1600 kg ziehen darf, dann darf ich max 1600 kg HZGG am WW haben.
und muss keine Umtypisierung machen.
hoffe ich hab mich nun deutlich ausgedrückt
schöne Grüße aus OÖ.
mein WW ist auf 1.700 kg zugelassen, das bedeutet, wenn mein nächstes Zugfahrzeug z.B. 1600 kg ziehen darf, dann darf ich max 1600 kg HZGG am WW haben.
und muss keine Umtypisierung machen.
hallo
war da nicht was mit einer sonderregelung für allradfahrzeuge?
der outlander sollte da rein fallen
da darfst du dann ja ich glaub sogar 150% des zugfahrzeug gewichtes ziehen, oder?
bin mir aber nimmer sicher, es sollte einen älteren threat hier geben darüber
lg
g
Hallo Holday
mein WW ist auf 1.700 kg zugelassen, das bedeutet, wenn mein nächstes Zugfahrzeug z.B. 1600 kg ziehen darf, dann darf ich max 1600 kg HZGG am WW haben.
und muss keine Umtypisierung machen.
hoffe ich hab mich nun deutlich ausgedrückt
schöne Grüße aus OÖ.
ok,beim EzuB hast du generell 3,5 tonnen erlaubt als anhänger und da richtet sich das zuggewicht nach dem tatsächlichen gesamtgewicht des hängers und dem eingetragenen zuggewicht des zugfahrzeugs
das mit den 1700hundert kg hab ich tatsächlich falsch gelesen:o
hi alex,
ich glaub, du hast dich ein bißchen verlaufen.
einfache erklärung, wenn pkw mit "B" zu fahren ist, gilt nach wie vor das "höchstzulässige" trotz E.
erst ab C1/C - zugfahrzeug (und dann ist es auch ein kraftwagenzug) gilt das "tatsächliche" gewicht des anhängers.
hab ich nämlich auch so geglaubt, bei der prüfung wär das beinahe in die hose gegangen...
allradantrieb beim geländewagen mit 1 1/2 facher anhängelast ist richtig, nur darf trotzdem die technische zuglast sowie die last des gespannes des pkw keinesfalls überschritten werden.
und anton, wenns nicht die verordnungen in der letzten zeit geändert haben, dann musst du sehr wohl den wowa auf die zuglast des pkw ablasten.
[quote=Richard;70918]hi alex,
ich glaub, du hast dich ein bißchen verlaufen.
richard du kennst mich,ich lass jetzt jedem das seine:cool:
5 min blö...stellen,kost nix:D:D
hallo
war da nicht was mit einer sonderregelung für allradfahrzeuge?
der outlander sollte da rein fallen
da darfst du dann ja ich glaub sogar 150% des zugfahrzeug gewichtes ziehen, oder?
bin mir aber nimmer sicher, es sollte einen älteren threat hier geben darüber
lg
g
hi abo....
das mit den 150% dürfte aber ned generell gültig sein... eventuell bis zu 150%, wobei dann die typisierungsstelle ( anhand der techn. spez. des fahrzeugherstellers ) erst festlegt, was sache ist......
ich hab ja auch so an allradler ( suv ) mit 2000kg eigengewicht, wobei meine typisierte anhängelast ( nur ) 2250kg beträgt....( stützlast 90kg )..
ob man(n) da noch was auflasten könnte, weiß ich aber nicht....
@richard & anton m.
im folgenden link dürfte das mit den gewichten ersichtlich sein....
http://www.humer.com/documents/e_zu_b_info.pdf
lg
willi...
das mit den 150% dürfte aber ned generell gültig sein... eventuell bis zu 150%, wobei dann die typisierungsstelle ( anhand der techn. spez. des fahrzeugherstellers ) erst festlegt, was sache ist......
ich hab ja auch so an allradler ( suv ) mit 2000kg eigengewicht, wobei meine typisierte anhängelast ( nur ) 2250kg beträgt....( stützlast 90kg )..
hi willi
des sind zwei verschiedene dinge
GRUNDSÄTZLICH darfst du laut StVo mit geländewagen BIS ZU 150% des eigengewichtes ziehen, aber natürlich nur im rahmen der technisch zugelassenen anhängelast deines PKWs.
ist bei den nicht-geländewagen ja genau so.
die dürfen BIS ZU 100% ihres gewichtes ziehen, aber auch nur im rahmen der technischen freigaben für das kfz.
ich darf mit dem womo zb auch nur 1200kg ziehen obwohl die karre 3500kg hat
der picnic nur 1000kg obwohl er 1250kg hat
der saab von der göttin darf 1200kg ziehen obwohl er 1480kg hat
technisch mögliche anhängelast und gesetzlich max anhänge last im bezug auf das gewicht des zugfahrzeuges sind zwei verschiedene dinge ...
lg
g
schlesi66
15.01.2008, 13:45
ich würde sowieso viel energischer als die trachtentruppe vorgehen. ich sprich da nicht von ein paar lächerlichen kilo, aber wenn da schon von haus aus mit den kilos zwischen pkw und wowa beim typisieren herumjongliert wird, so mancher parkplatz würde mit abgestellten fahrzeugen voll sein.
Fängst schon wieder mit diesen unnötigen Sprüchen an, Richard?
Habs glaube ich eh schon 5x geschrieben, aber bitte, schreib ich es halt nochmals.
Auto: 2360 kg Gesamtgewicht (Anhängelast 1250kg)
WoWa: 1200 kg Gesamtgewicht
Ergibt: 3560 kg Gesamtgewicht.
Nun:
Auto um 100 kg runtertypisiert auf 2260kg.
Ergibt nun 3460 kg Gesamtgewicht und Führerschein B tauglich.
Jetzt erklär mir bitte, wie sich die Fahrstabilität aufgrund eines Papier-Eintrages ändert???????
schlesi66
15.01.2008, 13:50
hi stefferl,
da seh ich absolut kein problem. einfach den passenden wowa und dann das passende zugfahrzeug dazu und schon hast du keine probs.
da gibts doch auch einen sager dazu "einfach nach der decke strecken..."
Vielleicht jonglieren deshalb einige Leute mit den Kilos herum, eben weil sie sich nach der Decke strecken müßen und es sich nicht leisten können.
hi willi,
diese seite dürfte aber auch schon lange nicht mehr aktualisiert sein, denn
Art der Bereifung
Am Anhänger müssen die gleichen Reifen montiert werden wie am
Zugfahrzeug. Sowohl von der Bauart als auch von der Art der
Bereifung!
Zugfahrzeug – Anhänger
Sommerreifen – Sommerreifen (Profiltiefe mind. 1,6 mm)
Winterreifen – Winterreifen (Profiltiefe mind. 4 mm)
Spikesreifen – Spikesreifen (max. 1800 kg höchste
das stimmt nicht mehr so, da gibts eine novellierung, die reifen des anhängers müssen NICHT mehr den reifen des zugfahrzeuges entsprechen. einzig die bestimmung der spikes, die eigentlich nicht mehr vorkommt, wäre noch zu beachten.
@ schlesi, wie du fährst ist nicht meine sache, ich hab da auch in keinster weise an dich gedacht, das musst du sowieso selber entscheiden. und solltest du nicht überladen sein, gratulation, dann wirst du auch keine schwierigkeiten bekommen.
ich meinte hier die allgemeinheit und das ist traurig genug, wie manche unterwegs sind und bin nach wie vor der meinung, dass wenn irgendwie möglich (ohne behinderung des fließenden verkehrs) mehr kontrolliert werden sollte. ist ja auch unsere eigene sicherheit...
@richard
hi.. danke für den hinweis bzgl reifen am anhänger...
ich hab das zwar auch gelesen, und im ersten moment auch gedacht...ups, da bin ich ja dann " illegal " unterwegs ( womo winterr. & hänger sommerr. )..
ich meine. ihr habt das schon einmal hier irgendwo abgehandelt... müsste den thread einmal raus suchen..
wäre vielleicht eh a komische bestimmung, weil im gegensatz dazu ist zb. bei lkw's nur an der antriebsachse winterreifen-pflicht..... und eben am anhänger/auflieger ned... tz tz tz
wobei mir schon klar ist, das da seitens des gesetzgebers auch verschiedene parameter herangezogen werden.... is ja doch wieder ein unterschied spez. bei den jeweiligen gewichten...
danke nochmals...
lg
willi
hallo liebe forianer
das mit dem radträger ist eine gute diskusion die wir in der firma mit jedem 3. kunden haben
*heck ist gut *deichsel ist für den wowa besser! Aufs dach ist auch gut wenn mann gross genug ist und den platz nicht für eine topbox braucht... aber für nur 2 räder würd ich empfehlen ...in den wowa! auch wenn ich jetzt gegen mein geld rede ....
mfg tom-f