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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gasflaschen



sundance
05.11.2007, 22:16
Hallo Leute,

habe den Gaspreis Thread gelesen und habe nun Fragen bezüglich der Gasflaschen.

Ich habe beim Kauf meines WOMO´s eine Flaga und eine BP Flasche dazubekommen (beide Stahl).
Soviel ich hier im Forum gelernt habe, kann ich diese gegen volle tauschen (Hornbach, Obi ...).
Beim Tausch habe ich gelesen brauche ich aber so einen Zettel (was auch immer das ist) und genau den habe ich weder für die eine noch für die andere Flasche. Was kann ich machen?:confused:

Wenn ich dann einmal ins Ausland möchte (Italien, Frankreich, Kroatien ..) muss ich mir ja eine "graue" Flasche zulegen?:confused: welche dann überall getauscht werden kann, richtig?.

Hoffe auf Tipps,
Sundance the Newcomer

holiday
05.11.2007, 22:26
Hallo Leute,

habe den Gaspreis Thread gelesen und habe nun Fragen bezüglich der Gasflaschen.

Ich habe beim Kauf meines WOMO´s eine Flaga und eine BP Flasche dazubekommen (beide Stahl).
Soviel ich hier im Forum gelernt habe, kann ich diese gegen volle tauschen (Hornbach, Obi ...).
Beim Tausch habe ich gelesen brauche ich aber so einen Zettel (was auch immer das ist) und genau den habe ich weder für die eine noch für die andere Flasche. Was kann ich machen?:confused:

Wenn ich dann einmal ins Ausland möchte (Italien, Frankreich, Kroatien ..) muss ich mir ja eine "graue" Flasche zulegen?:confused: welche dann überall getauscht werden kann, richtig?.

Hoffe auf Tipps,
Sundance the Newcomer

zum tauschen brauchst ned unbedingt den kautionszettel,aber zum retour geben.im ausland und inland bist du mit den grauen euroflaschen sicher besser und einfacher bedient

zotty
08.11.2007, 21:38
Hallo Leute,

habe den Gaspreis Thread gelesen und habe nun Fragen bezüglich der Gasflaschen.

Ich habe beim Kauf meines WOMO´s eine Flaga und eine BP Flasche dazubekommen (beide Stahl).
Soviel ich hier im Forum gelernt habe, kann ich diese gegen volle tauschen (Hornbach, Obi ...).
Beim Tausch habe ich gelesen brauche ich aber so einen Zettel (was auch immer das ist) und genau den habe ich weder für die eine noch für die andere Flasche. Was kann ich machen?:confused:

Wenn ich dann einmal ins Ausland möchte (Italien, Frankreich, Kroatien ..) muss ich mir ja eine "graue" Flasche zulegen?:confused: welche dann überall getauscht werden kann, richtig?.

Hoffe auf Tipps,
Sundance the Newcomer

Lade Dir die Verkaufsstellen v. Flaga herunter, bzw. es gibt dort eine Suchmaschine für die nächsten Verkaufsstellen in -A-., solltest du mit dem Plastiktrottel mobil in Österreich unterwegs sein. Bei Flaga gibt es eine Aktion - 5 Flaschen getauscht, die 6. gratis - frage danach.
Zotty

abo
08.11.2007, 21:39
hallo

braucht man tatsächlich beim tauschen auch einen zettl?
ich dachte nur beim zurückgeben der flasche wenn man(n) seinen einsatz (40,-?) zurück haben will ...

lg
g

holiday
08.11.2007, 21:42
hallo

braucht man tatsächlich beim tauschen auch einen zettl?
ich dachte nur beim zurückgeben der flasche wenn man(n) seinen einsatz (40,-?) zurück haben will ...

lg
g

tja wer lesen könnte/wollte würde nicht noch mal fragen:rolleyes::rolleyes:

nein man braucht keinen zettel zum tauschen

as61828
09.11.2007, 10:41
Da hatte ich bei uns Glück.
Ich habe 2 Stahlflaschen a' 11 kg beim Gashändler ohne Zettel zurück gegeben. Hatte keine Zettel, denn die Flaschen waren aus D.
Ich habe den Einsatz für beide Flaschen bezahlt bekommen.
Ich habe gemeint: wer hebt so einen Zettel schon 7 Jahre auf, der geht irgendwie unter.
Der Verkäufer hat eine Auszahlungsbestätigung geschrieben und erledigt war das Ganze.
Die meisten Flaschen werden doch wieder umgespritzt, damit der richtige Gasname draufsteht.
Meine Gasflasche(Schweißgas-Eigentum) habe ich beim Händler " X " gekauft. Als sie leer war, habe ich sie beim Händler " Y " zum Füllen gegeben. Als sie zurück kam war sie neu lackiert. Ich habe gesagt, das ist nicht meine. Doch war die Antwort, die werden von der jeweiligen Gasfirma auf ihre Farbe gespritzt.
Die Händle bekommen den Einsatz doch auch wieder erstattet, oder nicht ?
adolfo

holiday
09.11.2007, 11:28
Die Händle bekommen den Einsatz doch auch wieder erstattet, oder nicht ?
adolfo

aber sicher,die zeit der zettelwirtschaft ist ansich ja vorbei,bei mir zumindest

Flairist
09.11.2007, 13:28
tja wer lesen könnte/wollte würde nicht noch mal fragen:rolleyes::rolleyes:

nein man braucht keinen zettel zum tauschen

Hallo Alex!

Das mit dem LESEN ist leider immer das Gleiche.

So lange es aber zugegeben wird, ist es mir wurscht!:D:D:D:D:D:D:D:D


Ciao

tojamata
10.11.2007, 11:52
servus,

ich verwende nur euroflaschen, 10 stk in meinem besitz, die ich in deutschland füllen lasse.

übrigens beim obi in lindau war in infoblatt aufgelegt.

darin steht das man als privater 333kg flüssiggas trnasportieren darf, also ohne gefahrengutschild usw.

die einzige voraussetzung ist ordentliche kappe und stehend.

also wer will ich kann schon flaschen mitbringen momentan 11,90 pro 11kg gas + flaschenpreis oder euroflaschen im tausch!

as61828
10.11.2007, 14:31
Hallo Tojamata


Es ist Zeit, dass einer nen Gashandel aufmacht, oder ????
adolfo

Mondmann
12.11.2007, 14:26
servus,

ich verwende nur euroflaschen, 10 stk in meinem besitz, die ich in deutschland füllen lasse.

übrigens beim obi in lindau war in infoblatt aufgelegt.

darin steht das man als privater 333kg flüssiggas trnasportieren darf, also ohne gefahrengutschild usw.

die einzige voraussetzung ist ordentliche kappe und stehend.

also wer will ich kann schon flaschen mitbringen momentan 11,90 pro 11kg gas + flaschenpreis oder euroflaschen im tausch!
Hallo tojamata,-

hast Du Dich schon einmal über den Versicherungsschutz erkundigt?
Ob da nicht schon grobe Fahrlässigkeit vorliegt?
Ich hab da was mit 50kg Gefahrengut (auch Gas) in Erinnerung.
ADR hin oder her.
LG
Mondmann

holiday
12.11.2007, 15:42
Hallo tojamata,-

hast Du Dich schon einmal über den Versicherungsschutz erkundigt?
Ob da nicht schon grobe Fahrlässigkeit vorliegt?
Ich hab da was mit 50kg Gefahrengut (auch Gas) in Erinnerung.
ADR hin oder her.
LG
Mondmann


gefahrguttransport bei gasflaschen ist ab 10 x 33 kg , oder 30 x 11 kg ab dieser menge muß der transport gekennzeichnet sein.allerdings auch nur beim gewerblichen transport.

Mondmann
12.11.2007, 18:46
Hallo Holiday,-

so stehts vermutlich im ADR, ist mir zu mühsam das nachzulesen.
Meine Frage war aber, wie sieht das der Kfz-Versicherer?
So lange kein Unfall, kein Problem, aber wenn...?
Also, ich würde ohne Rückfrage beim Kfz-Versicherer so nicht durch die Gegend schaukeln,
die finden doch immer was, mangelhafte Sicherung...
Was sagen denn die Versicherungsprofis?
Da bin ich schon gespannt.
Mich kratzt die Frage nicht, "Geiz ist geil", schön und gut aber so ein Gastransport wäre mir zu riskant.

MfG
Mondmann

46erkurt
12.11.2007, 19:00
Hallo!

Ich sehe kein Problem beim Transport wenn die Ventile zugedreht sind und die Flaschenkappen drauf sind. Hier ist nicht riskant oder gar gefährlich.

Kurt

holiday
12.11.2007, 19:22
@mondmann

solang du sie stehend und gesichert transportierst passt auch die versicherung.

ausschlaggebend ist der rechnerische wert 1000,bis dahin sind es mindermengen.gas hat den wert 3 .
also gasmenge x 3 = max 1000,somit bist du auf der sicheren seite,solang das gut vorschriftsmäßig transportiert wird.

wenn du 10 33er im pkw oder womo transportierst,und in die luft fliegst,glaube ich das die versicherung dein kleinstes problem ist;)

grisu
12.11.2007, 19:33
Wie Alex und tojamata schon richtig angeführt hat liegt die ADR Freigrenze bei Gasen der Gruppe F bei max. 333kg .
Bis zu dieser Grenze gibt es für gewerbliche Transporte eine Freistellung von den ADR Bestimmungen.
Es müssen aber trotzdem gewisse Maßnahmen eingehalten werden (Feuerlöscher,Beförderungspapier, Ladungssicherung, Entlüftung usw.)

Bei privaten Transporten von Gasflaschen geht der Gesetzgeber von "handelsüblichen Mengen zum privaten Gebrauch" aus.
Diese Menge ist zwar nicht genau deffiniert jedoch kann man sicher davon ausgehen, dass bei einem Transport von z.B. zehn Flaschen eher nicht mehr von "handelsüblich Mengen" und "privatem Gebrauch" gesprochen werden kann ;).
Natürlich wo kein Kläger da kein Richter, aber ob sich das ganze wegen ein paar Euro wirklich auszahlt ist eine andere Frage.

Auch ganz interessant: Auch Privatpersonen müssen beim Transport von Gasflaschen die üblichen Sicherheitsauflagen einhalten : z.B stehender Transport, Entlüftungsmöglichkeit der Flasche, Schutzkappe beim Transport, Schutz vor Wärme usw.
Wenn man ganz sicher gehen will einfach die Flaschen in den dafür vorgesehenen Flaschenkasten transportieren und nicht irgenwo anders (zB. Staufach ohne Belüftung und Befestigung:eek:)
Diese Sicherheitsauflagen werden zwar weder kontrolliert noch bestraft, aber beim Eintreten eines eventuellen Schadensfalles, wird ein Nichteinhalten als grob fahrlässiges Verhalten bewertet.

lg
Grisu

Mondmann
12.11.2007, 19:43
Hallo Holiday,-

ich will mich nicht in diese Frage verbeissen, Deine Aussage, " ... die Versicherung passt.."
ist mir zu unpräzise, aber da mich das doch interessiert, schickte ich eine Anfrage an meine
Versicherung (Haftpflicht u. Kasko).
Bin schon neugierig ob da die Antwort kommt, "passt".

Sei unbesorgt, da ich solche Transporte nicht unternehme, fliege ich auch nicht in die Luft.

Mondmann

Mondmann
12.11.2007, 19:48
Hallo grisu,-

genau das waren meine Bedenken, im Schadensfall ist die Versicherung schnell mit grober
Fahrlässigkeit zur Hand.
Vielleicht hab ich morgen schon eine Antwort von meiner Versicherung, werde dann berichten.

Mfg

Mondmann

Mondmann
12.11.2007, 19:54
Hallo grisu,-

Deine Aussage hat besonderes Gewicht, wie ich gerade gesehen habe, bist Du Sachverständiger
für Verkehr und Fahrzeugtechnik.

Mfg

Mondmann

willi60
12.11.2007, 19:57
Hallo-
die Montage eines Gastanks unter dem Womo hatten wir vor einiger Zeit angedacht;von einem Fachmann nach den Richtlinien durchgeführt,hätte das für uns einen interessanten Aspekt dargestellt;

In den Flaschenkasten wollten wir als Notlösung dann nur mehr 1 kleine 5er stellen und hätten so noch
dazu ein bißchen mehr Stauraum...

leider ist das Betanken dieses Tanks in Wien und Umgebung nicht möglich...eine Anreise zu einer Tankstelle z.B. im Burgenland steht für uns nicht zur Diskussion.

lg
willi

holiday
12.11.2007, 19:59
Hallo grisu,-

genau das waren meine Bedenken, im Schadensfall ist die Versicherung schnell mit grober
Fahrlässigkeit zur Hand.
Vielleicht hab ich morgen schon eine Antwort von meiner Versicherung, werde dann berichten.

Mfg

Mondmann


wenn du die gasflaschen mit nicht mehr als den wert 1000 stehen gesichert und unter einhaltung der vorschriften transportierst,kann dir die versicherung keine fahrläßigkeit anhängen.

*passt* wirst du von der versicherung nicht zuhören bekommen:cool:

aber da du dich auf das * die versicherung passt* festbeißt,sage ich die das wort passt ist eben ein wort .die bedeutung dessen bezieht sich auf

"solang du sie stehend und gesichert" ----------------


also wenn du nicht grob fahrläßig handelst und die flaschen über den wert 1000 liegend,ungesichert ohne feuerlöscher ohne entlüftung usw usw was halt so in den gefahrenblättern drinn steht ---------

----------transportierst passt auch die versicherung.


soweit verstanden:confused:

Mondmann
12.11.2007, 20:12
Hallo Holiday,-

an Dir ist ja ein Oberlehrer verloren gegangen.

Mondmann

holiday
12.11.2007, 20:28
Hallo Holiday,-

an Dir ist ja ein Oberlehrer verloren gegangen.

Mondmann

das mit gewissheit nicht,aber so wies ausschaut werden da so manche worte auf die goldwaage gelegt und somit muß man eben das ganze ein wenig umschreiben um vieleicht nicht mißverstanden zuwerden.

holiday
12.11.2007, 21:17
Wobei der zitierte Wert 1000 nur dann relevant ist wenn verschiedene Gasarten (Gruppe F, GruppeA, Gruppe T) gemeinsam transportiert werden (z.B. entzündbare, erstickende, giftige ätzende usw.)
Da darf dann der Wert aller transportierten Gasarten den Wert 1000 nicht überschreiten ansonsten sind die ADR Bestimmungen einzuhalten. ;)

A


da darf ich dirwiedersprechen und sagen das der wert 1000 immer relevant ist nur der rechenfaktor ändert sich und somit die menge des zu transportierenden gutes.

und bei unterschiedlichen stoffen dürfen alle gemeinsam den wert 1000 nicht überschreiten und jeder einzelne stoff wird mit seinem faktor multiplieziert


Beförderungskategorie.........Höchstzulässige Gesamtmenge.....Faktor........Wert
.........0........................................ ...........0................................0..... .........0
.........1........................................ ...20kg/liter.............................50.........1000
........2......................................... ...333kg/l.................................3.........1000
........3......................................... ..1000kg/l.................................1.........1000
.........4..........................unbegrenzt.... .................................................. ..........

grisu
12.11.2007, 21:19
wenn du die gasflaschen mit nicht mehr als den wert 1000 stehen gesichert und unter einhaltung der vorschriften transportierst,kann dir die versicherung keine fahrläßigkeit anhängen.
Wobei der zitierte Wert 1000 eigentlich nur dann relevant ist wenn verschiedene Gasarten (Gruppe F, GruppeA, Gruppe T) gemeinsam transportiert werden (z.B. entzündbare, erstickende, giftige ätzende usw.)
Da darf dann der Wert aller transportierten Gasarten den Wert 1000 nicht überschreiten ansonsten wären die ADR Bestimmungen gültig. ;)
Für Propan/Butan Flaschen gilt die 333kg Grenze (entsprcht ja auch dem Faktor 1000) für die Freistellung von den ADR Vorschriften aber wie geasgt auch nur für den gewerblichen Transport.
Für alle die gerne die ganzen Vorschriften durchschmökern wollen, zuviel Tagesfreizeit haben, oder die genaue Wertberechnung wissen wollen, hier ein Link (http://209.85.129.104/search?q=cache:98szVoz3lMkJ:www.airliquide.at/loesungen/produkte/gase/docs/oeigv_13_adr_novelle_2005.pdf+gas+transport+wert+1 000&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=at) eines Gasanbieters mit den wichtigsten Auszügen.
Die ganze ADR Geschichte gibt es wie fast alle Normvorschriften nur zu bestellen z.B. >hier< (http://www.weka.at/technik/arbeitssicherheit/shop/gefahrguttransport-nach-dem-neuen-adr-rid/47/) . :D


Meines Wissens gibt es aber wie gesagt keine genauen Beschränkungen für Privattransporte sondern eben nur die schwammige Formolierung von wegen "Haushaltsmengen und privater Gebrauch usw. "

Bevor das ganze hier entgültig zur Paragraphenreiterei wird und jeder irgendwoher einen Auszug aus diesem oder jenem Gesetzespapier hervorzaubert muss man sich aber wirklich Fragen, ob sich die ganze Aktion wegen einiger Euros überhaupt lohnt?

meint
Grisu



PS: Wenn man soviel Gas mehr einführt als man für den Eigenverbrauch benötigt, könnte ja einer auf die Idee kommen man macht das Gewerbsmäßig und dann muss man vielleicht noch Steuern zahlen dafür :D:D:D:D

grisu
12.11.2007, 21:26
Hi Alex
nix anderes habe ich doch geschrieben, nur ist mir mein Beitrag als halbfertiger abgehauen und steht etwas weiter oben leider als halbfertiger im Raum :o keine Ahnung was ich da während dem Suchen nach meinen Qulllinks gedrückt habe :confused:


Die 333kg Flüssiggas entsprechen ja genau dem Wert 1000, da hast du schon recht

lg
Christian

holiday
12.11.2007, 21:28
das ganze lohnt überhaupt nicht,und ich hab bei der 12ten antwort schon gesagt das ganze gilt nur für gewerbliche transporte;)
und alles was über 1000 ist unterliegt ja wieder ganz anderen bestimmungen und privattransporte unterliegen eigentlich genaugenommen gar nichts,solang sich jeder and die bestimmungen hält:D .

holiday
12.11.2007, 21:29
ich denke mal christian das wir 2 eh wissen wovon wir da schreiben;);)

grisu
12.11.2007, 21:35
ich denke mal christian das wir 2 eh wissen wovon wir da schreiben;);)

Aber klar doch Alex :D:D

Nur mein Computer benimt sich heute etwas Mächenhaft und ist mit schon zweimal abgestürzt, daher mein gekappter Beitrag etwas weiter oben :mad:

holiday
12.11.2007, 21:41
Aber klar doch Alex :D:D

Nur mein Computer benimt sich heute etwas Mächenhaft

äh Mä d chenhaft oder Mä r chenhaft:p:p:p

grisu
12.11.2007, 21:43
Na sixt wie genervt ich schon bin, nicht einmal mehr richtig tippen kann ich Mädchenhaft sollte es lauten :D:D:D:D

holiday
12.11.2007, 21:46
Na sixt wie genervt ich schon bin, nicht einmal mehr richtig tippen kann ich Mädchenhaft sollte es lauten :D:D:D:D


jetzt erklär mir mal wie sich ein dumputer mädchenhaft verhält http://www.gifs.ch/Frauen/images/image001.gif

grisu
12.11.2007, 21:51
Ganz einfach, er macht unerklärliche bzw unverständliche Dinge und verhält sich zickig:D:D:D

wir weichen aber gewaltig vom Thema ab, dass wird wieder ein Gemecker geben:D

So uns jetzt weg bevor das die Damen hier lesen :p

holiday
12.11.2007, 22:00
wir weichen aber gewaltig vom Thema ab, dass wird wieder ein Gemecker geben:D



wer meckert ist eigentlich zufrieden;):pund hat keine anderen sorgen

abo
12.11.2007, 22:34
.....
PS: Wenn man soviel Gas mehr einführt als man für den Eigenverbrauch benötigt, könnte ja einer auf die Idee kommen man macht das Gewerbsmäßig und dann muss man vielleicht noch Steuern zahlen dafür :D:D:D:D

hallo

aus deutschland?
steuern?
welche?
;-)

oder meinst du steuern auf einen allfälligen "gewinn"?
dazu muesste es erst mal einen "verkauf" geben

und das ist ja wohl beim mathias nicht der fall ...

lg
g

grisu
12.11.2007, 22:38
Aber Abo,
na den hohen Gewinn mein ich doch, wenn man soviel spart :D:D





das ganze war aber ausdrücklich nur als Spaß gemeint um gleich vorweg keine unnötige Endlosdiskussion anzuheizen;)