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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : radfahrer gegen autofahrer urteil ... absurd



abo
29.10.2007, 23:42
hallo

ist zwar ein deutsches urteil, die bestimmungen über die abwägungen der höheren betriebsgefahr sind aber in österreich genau die selben:


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Montag, 29. Oktober 2007
Unfall mit Radfahrern
Autofahrer haften immer


Ein Autofahrer haftet bei Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern grundsätzlich selbst dann, wenn ihn keine Schuld trifft. Das Amtsgericht München erkannte jetzt einer Radfahrerin Schmerzensgeld zu, obwohl sie im Dunkeln entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg gefahren war, ein Warnblinklicht an einer Garagenausfahrt ignoriert hatte und deshalb in ein ausfahrendes Auto gekracht war.

Die Betriebsgefahr, die von einem Auto ausgehe, lege dem Fahrer nach ständiger Rechtsprechung zwei Drittel der Haftung auf, erklärte das Gericht. Nur weil die Radfahrerin im konkreten Fall die Verkehrsregeln grob missachtet hatte, senkte das Gericht den Haftungsanteil der betroffenen Autofahrerin auf ein Drittel. Sie muss der Radfahrerin wegen ihrer Platz- und Schürfwunden sowie für Arztkosten 570 Euro Schmerzensgeld zahlen und erhält im Gegenzug von den Schaden an Motorhaube und Kotflügel in Höhe 1.057 Euro nur 741 Euro ersetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: AG München 344 C 26559).

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originaltext auf
http://www.n-tv.de/872260.html

lg
g

lupo1972
29.10.2007, 23:55
na ja - wir kennen weder die genauen Umstände noch den Hergang d. Unfalls. Ein Autofahrer der mit seinem Auto eine Garage verlässt muß sich vergewissern, daß er NIEMANDEN gefährdet - auch wenn sein "Gegner" Dinge falsch macht schützt das den Autofahrer nicht vor Schuld. Es könnte ja auch sein, daß ein Kind (eindeutig nicht im Vertrauensgrundsatz) abends mit dem Bobycar den Gehsteig entlangrast - damit muß er auch rechnen und die Gefahr einschätzen und dementsprechend handeln. Zudem hat der Radfahrer ja auch eine Mitschuld bekommen. Wenn ein Autofahrer mit erhöhter Geschwindigkeit einen Unfall hat (ebenso falsch wie mit dem Fahrrad gegen die Fahrtrichtung ohne Licht zu fahren) bekommt er auch nicht die alleinige Schuld wenn der Gegner klar den Vorrang missachtet hat oder?

abo
30.10.2007, 00:14
...Wenn ein Autofahrer mit erhöhter Geschwindigkeit einen Unfall hat (ebenso falsch wie mit dem Fahrrad gegen die Fahrtrichtung ohne Licht zu fahren) bekommt er auch nicht die alleinige Schuld wenn der Gegner klar den Vorrang missachtet hat oder?

hallo

nö, erst ab 20% geschwindigkeitsübertretung beginnt eine abmilderung

trotzdem:
wenn ein UNBELEUCHTETES fahrrad, GEGEN die fahrtrichtung im dunkeln ankommt und das warnlicht ignoriert hast du als PKW fahrer in vielen fällen einfach keine chance den zu sehen.

dafür sind 1/3 mitverschulden auch schon zuviel finde ich.

und bei der von dir angesprochenen bobcar geschichte sind eher die eltern als der lenker fällig denke ich (vernachlässigung der aufsichtspflicht)

aber testen mag ich des aus nachvollziehbaren grüenden weder als elternteil noch als lenker

lg
g

benny
30.10.2007, 00:21
jo, i möchte sowas net austesten, wie das wirklich wäre bei uns. also immer vorsichtig fahren und lieber einmal zu oft schaun als gar net.

Sahli
30.10.2007, 14:29
hallo!
ich glaube das ist eine versicherungssache! die gerichte fangen an bei den sozialversicherungen zu sparen. darum hat immer derjenige der eine Haftplichtvers. hat automatisch die schuld. ist ja für die sozialvers. und den staat recht günstig und der kfz fahrer ist sowiso schon der prügelknabe der nation, egal ob in D oder A. nur rechtsanwälte, staatsanwälte und richter sind fehlerlos. oder hat jemand jemals gehört das einer aus dieser berufsgruppe jemals schuldhaft einen unfall verurscht hat. ich glaube die kann man an einer hand abzählen.

wie heißt es im volksmund! "da ghört ana mitn andan daschlogn"
"das ist jetzt meinerseits kein aufruf zu gewalt." alleine das ich diesen satz schreiben muss bestätigt den volksmund.

lg sahli

vielis
30.10.2007, 15:21
ich wurde allein schuldig gesprochen, als ich einen radfahrer beim ausfahren aus einem parkplatz übersehen hatte und ihn niederstieß! obwohl nachweißlich kein licht am fahrrad eingeschaltet war, hatte ich null chancen! :mad::mad::mad:

Richard
30.10.2007, 15:47
na ja,

das wirkliche problem ist, dass diese ach so netten verkehrsteilnehmer fast immer "unschuldig" sind :mad:. denn wie willst du jemand zur rechenschaft ziehen, der nicht einmal eine registrierung braucht? von den regeln im verkehr mal abgesehen, die kennen die meisten auch nur von der abendlichen belustigung :o.

und am meisten hasse ich diese radfahrer, die sich vor der kreuzung vorschlängeln und dir sofort wieder im weg beim weiterfahren sind.

was man da am besten dagegen tut? ich schreibs lieber nicht ins forum, sonst prügelt mich noch zum guten schluss der kraxi nieder ;););).

abo
30.10.2007, 16:52
...ich schreibs lieber nicht ins forum, sonst prügelt mich noch zum guten schluss der kraxi nieder ;););).


hallo

genau

obacht auf den kraxi ...

:D:D:D:D:D

lg
g

CORFU
30.10.2007, 17:19
Hi
JOO da Kraxi is die Ausnahme von der Regel:D:D:D:rolleyes:
mfg

Tommy1424
30.10.2007, 17:24
Hallo beinand!

Im gegenständlichen Fall muss der Autofahrer froh sein, dass er nur 1/3 Schuld zugesprochen bekommen hat.

In dieser Situation hätte er in Österreich zu 100% Schuld bekommen. Speziell dann, wenn nachgewiesen werden kann (Sachverständiger), dass er den Radfahrer auch mit Licht nicht hätte sehen können. Dann hätte er sich eines Einweisers bedienen müssen.

Am Gehweg in falscher Richtung ist eine fragwürdige Aussage. Ich kenne das deutsche Recht nicht aber wenn jemand unerlaubt am Gehweg fährt, ist die Fahrtrichtung egal.

Kraxi
30.10.2007, 19:36
Hallo:rolleyes::rolleyes::eek::eek::eek::eek::D:D: D:D:D:D

Keine Sorge, der Kraxi wird niemandem auf den Kopf haun.
Mich kotzt es immer wieder an wenn gerade um diese Jahreszeit ohne Licht,mit nur einem Scheinwerfer gefahren wird.
Zu schnell, auf der falschen Seite, das gibts auch, keine Zebrastreifen benützt auf der falschen Seite geht, komplett dunkel angezogen ist.
mit einem Wort stellt sich die Frage Straßenverkehrsregeln wooos isn des????:confused::confused::confused::confused:.
am besten ist man denkt schon 4km in vorhinein mit es könnte ja irgend was aus oben angeführten Verkehrsteilnehmern entgegenkommen.
Vom wildwechsel red i eh nimmer.

Oft wärs gscheiter man unterzieht 80% der Verkehrsteilnehmer einen simplen Vorschulen Test wie man sich im Strassenverkehr verhalten sollte.
die kleinen Kids lernen das schon in der Volkschule.
Aber wir Erwachsenen???????????????????????

abo
31.10.2007, 01:28
Hallo:rolleyes::rolleyes::eek::eek::eek::eek::D:D: D:D:D:D
Keine Sorge, der Kraxi wird niemandem auf den Kopf haun.
Mich kotzt es immer wieder an wenn gerade um diese Jahreszeit ohne Licht,mit nur einem Scheinwerfer gefahren wird.


hallo

aber wieso?
räder haben doch alle nur einen scheinwerfer, oder?

lg
g

seiwer
31.10.2007, 11:02
Hallo!
Es gibt in Österreich unterschiedliche gesetzliche Haftungen; nach dem ABGB muß "Verschulden" vorliegen;
im Bereich Kfz (Selbahnen, Flugzeuge etc.) handelt es sich um eine "Gefährdungshaftung"; d.h. sie haften schon dadurch, dass sie etwas "innehaben" - eine Schuld ist nicht erforderlich.
Annahme: Ihr Auto brennt durch einen Kabelbrand ab und zündet alle Autos der Umgebung auch an - die Versicherung muss zahlen obwohl sie nicht schuld sind;
oder jüngstes OGH-Urteil: Als in Sölden ein Hubschrauber ein Transportlast verloren hat und diese gegen das Seil geworfen wurde und die Gondeln aus der Verankerung gerissen wurden und z.T. abgestürzt sind haftet auch der (völlig unschuldige und selbst schwer geschädigte) Seilbahnbesitzer und wurde zum Schadenersatz verurteilt.
Der vermutliche Hintergrund dieser Gesetzgebung wrude schon angesprochen: die Kosten sollen auf viele (Kfz-Besitzer) die sich nicht wehren können, aufgeteilt werden. So regressiert z.B. die Sozialversicherung alle Kosten die anfallen (Spital, Medikamente etc.) was bei größeren Schäden natürlich jahrzehntelang (so lange das Unfallopfer eben lebt) dauern kann und meist auch dazu führt, dass dann zwar Schmerzensgeld zuerkannt wird, aber nicht ausbezahlt wird, weil.die Schadenhöhe des Gescamtschadens nicht ermittelbar ist udn die Versicherung nur bis zur Versicherungssumme ausbezahlen wird. Wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht, dann wird der "Schädiger" zur Schadensleistung herangezogen (z.B. 20 Jahre später, weil dann dort die Schadenszahlungen die Versicherungssumme erreicht haben)
Übrigens haftet nicht nur der Fahrer sondern auch der Fahrzeugbesitzer!
Trotzdem GUTE FAHRT Werner

Guggi
31.10.2007, 12:11
Jaja die Gerichte.

Ein Freund von mir hat eine Vorstrafe bekommen. Weil er bei einer Ampelgeregelten Kreuzung jemanden über den Fuß gefahren ist.
Er ist schrittempo über die Kreuzung gefahren. Er hatte grün, der Fußgänger rot. Der ist trotzdem rübergegangen und genau vor sein Auto gehupft.

Begründung der Richterin. Man muß jederzeit damit rechnen. Dass er Schrittgeschwindigkeit gefahren ist, wurde wohlweißlich ignoriert. Dass die einzige Alternative durch die Stadt stehen wäre, war der Richterin auch wurscht.
Das diese Person sich durch die wartenden anderen Personen durch gedrängt hat, war auch wurscht. Der Autofahrer ist immer schuld.

Ebenso ein Umbau einer Kreuzung. Seit dem Umbau, bau von zwei Inseln auf jeder Fahrbahn, die die Kreuzung nur mehr ein Staupunkt, auch wenn nur zwei drei Autos dort stehen. Wenn man fragt warum dort keine Ampel gebaut wurde, bekommt man als Aussage, es ist den Fußgängern nicht zuzumuten sich an die Verkehrsregeln zu halten, vorallem wenn sie es eilig haben. :mad::mad::mad::confused::confused::confused::conf used::mad::mad::mad::mad::eek::eek::eek::eek::eek: :eek:
Und das von der Behörde. Jetzt wurde die Kreuzung für den Verkehr so eingeschränkt, dass dort die Unfallgefahr höher wurde, da alles sehr verwirrend und unübersichtlich angelegt wurde.

Langsam ko..t mich das schon an. Es haben sich alle Verkehrsteilnehmer, also auch Fußgänger, Radfahrer, Motorrad, Mopedfahrer.... an die Verkehrsregeln zu halten.
Wenn man vorallem als Fußgänger auf seine Rechte pocht, kann das sehr schlimm ausgehen. Ich schaue auch als Fußgänger immer genau, ob mich die Verkehrsteilnehmer auch sehen und registrieren. Die anderen können durch die unterschiedlichsten Gründe einmal abgelenkt sein. Was nützt es mir dann, wenn ich die Radieschen von unten anschaue aber Recht hatte.

Das miteinander geht leider immer mehr verloren. :(:(:(