Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : dreipunktgurte für vw-bus - woher?
weiß jemand, wo ich dreipunktgurte für einen vw-bus kriegen kann?
oder ob ich einen kindersitz ab 16 kg (mein sohn ist 5, also eine sitzerhöhung mit lehne und seitenteilen) auch nur mit bauchgurt befestigen darf?
anscheinend darf man kinder ab 22 kg (ich werd´ ihn halt noch ein bisserl füttern...) auch mit bauchgurt alleine mitnehmen, aber lieber wär´s mir schon mit g´scheitem gurt.
was ist übrigens verbotener (oder vernünftiger, was möglicherweise das gleiche ist) - kind hinten nur mit bauchgurt oder kind vorne mit kindersitz un dreipunktgurt?
danke euch,
nina
Hi Nina!
Hier findest du die T3 Spezialisten
http://www.vwt3.at (http://www.vwt3.at/)
Es ist sehr schwer welche für hinten zu finden. Ich habe ein halbes Jahr lang gesucht.
Ausserdem muß der T3 dafür vorbereitet sein. Das kommt wieder auf das Baujahr an.
hallo,
schon die diversen autoverwerter abgeklappert?
da weder in deinem profil noch in deiner vorstellung nähere angaben über deinen heimathafen zu finden sind, ist es etwas schwierig, dir entsprechende betriebe zu "empfehlen".....
falls dein fzg baujahr ´84 (einführung der allgemeinen gutpflicht in A auch auf den rücksitzen) oder jünger ist und mehr als 2-3 eingetragene sitzplätze (= erste reihe) aufweist, muss es m.e. auch auf den weiteren eingetragenen sitzplätzen für die montage von gurten zumindest vorbereitet sein.
zum thema kindersitze allgemein guckst du zb unter
http://www.autokindersitz.at/start/index.html
lg v d ützis
naja, immerhin mein profilist noch sehr jungfräulich...
ich werd daran arbeiten!
danke für die links!
nina
...
was ist übrigens verbotener (oder vernünftiger, was möglicherweise das gleiche ist) - kind hinten nur mit bauchgurt oder kind vorne mit kindersitz un dreipunktgurt?
...
hallo
ein ordnungsgemäss gesicherts kind darf überall sitzen im auto (ok, am fahrersitz eher ned ..)
also kind (egal welches alter) mit dreipunkt gurt und kindersitz am eifahrersitz ist voll zulässig in AT
lg
g
1. ... ob ich einen kindersitz ab 16 kg (mein sohn ist 5, also eine sitzerhöhung mit lehne und seitenteilen) auch nur mit bauchgurt befestigen darf?
2. was ist übrigens verbotener (oder vernünftiger, was möglicherweise das gleiche ist) - kind hinten nur mit bauchgurt oder kind vorne mit kindersitz un dreipunktgurt?
hallo,
ad 1.: lt. ADAC nicht erlaubt (mit ausnahmen für wenige modelle).
ich würde ja lieber den ÖAMTC an dieser stelle zitieren, aber die auführungen auf der hp sind zt doch recht dürftig. selbst wenn also die gesetzeslage in A u.u. nicht ganz so "rigoros" sein mag wie in D, finde ich doch die entsprechenden textstellen des ADAC (stand 02/2007) nützlicher, da sie auch genauer auf die problematik HINTER den vorschriften eingehen.
daher -->
http://www.adac.de/images/Fragen%20zum%20Kindersicherheit_tcm8-145155.pdf
ad 2.: nicht immer haben geltende vorschriften zwangsläufig etwas mit vernunft zu tun .....
hinsichtlich der statistik, welcher platz denn nun der sicherste im fzg sei, scheiden sich wie üblich die geister.
so findet man aussagen wie:
"Am sichersten gilt der rechte Rücksitz. Laut Statistik ist auf diesem Sitz die Schadenhöhe am geringsten, da er am weitesten vom Gegenverkehr entfernt ist und bei einem Frontalaufprall die größte Gefährdung ausgeht."
genau so wie:
"Am sichersten ist der Platz auf der Mitte der Rücksitzbank, da er am weitesten von allen Kollisionspunkten entfernt ist....."
ps: der vollständigkeit halber trotzdem die dastellung der rechtslage durch den ÖAMTC:
http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1095922&menu_active=0194
(stand 19.09.2007)
lg v d ützis
franz290
27.10.2007, 18:09
Pkw, Kombi und Lkw
Grundregeln
Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen (auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind) in einer ihrer Größe und Gewicht entsprechenden Rückhalteeinrichtung befördert werden.
Kinder unter 14 Jahren, die größer als 150 cm sind, müssen (auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind) mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt sein.
Das gilt sowohl für die Beförderung am Beifahrersitz als auch auf der Rückbank.
Die Kindersitzpflicht für Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, gilt für alle Sitze in Pkw, Kombis, Lkw und Spezialkraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht.
Die Kindersitzpflicht für Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, gilt für den Beifahrersitz zusätzlich auch für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht.
Ist das Fahrzeug nicht mit Sicherheitsgurte ausgerüstet, so dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden und müssen Kinder ab drei Jahren auf anderen als den Vordersitzen befördert werden.
Verantwortlichkeit
Für die rechtlich entsprechende Beförderung von Kindern bis 14 Jahren ist der Lenker verantwortlich.
Frontairbag
Bei aktivem Airbag ist die Verwendung von nach rückwärts gerichteten Kindersitzen am Beifahrersitz verboten. Zulässig ist die Beförderung, wenn der Airbag außer Betrieb gesetzt wurde oder sich in solchen Fällen automatisch abschaltet.
Ausnahmen von der Verwendung einer Kinderrückhalteeinrichtung
Bei besonderer Verkehrslage, die einen Nichtgebrauch der Rückhalteeinrichtung rechtfertigt.
Bei Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches wegen schwerster körperlicher Beeinträchtigung des Kindes. Dafür muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden, die Behörde hat darüber eine Bestätigung auszustellen. Diese Bestätigung muss auf Fahrten mitgeführt werden und auf Verlangen den Exekutivorganen ausgehändigt werden.
Bei einer Beförderung in Einsatzfahrzeugen oder in Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die keine Einsatzfahrzeuge sind.
Bei der Beförderung in Fahrzeugen zur entgeltlichen Personenbeförderung (Taxi-, Mietwagen, Gästewagen, Gewerbe), es sei denn, es handelt sich um Schülertransporte gemäß § 106 Abs 6 KFG.
Bei der Beförderung in Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen anerkannter Rettungsgesellschaften.
In all diesen Fällen, außer bei dem Ausnahmetatbestand der besonderen Verkehrslage, dürfen Kinder aber nicht auf den Vordersitzen befördert werden, wenn keine geeignete Rückhalteeinrichtung verwendet wird.
Gesetzlich zulässige Rückhalteeinrichtungen
Rückhalteeinrichtungen für Kinder müssen der ECE-Regelung Nr. 44 entsprechen. Rückhalteeinrichtung, die nicht der Regelung 44 Änderungsserie 03 entsprechen, dürfen bereits seit 1. Jänner 2001 nicht mehr verkauft werden.
Bei Verwendung des Dreipunktgurtes sind zulässige Kinderrückhaltesysteme
bis 13 kg Babyliegeschalen,
von 9 bis 25 kg Kindersitze und
ab 22 kg Sitzkissen.
Kinder ab 135 cm
Für Kinder, die größer als 135 cm sind, ist anstelle des Sitzkissens die Sicherung durch höhenverstellbare Dreipunktgurte zulässig.
Beckengurte
Kinder ab 18 kg: es muss kein Sitzkissen verwendet werden, die Sicherung mit dem Beckengurt alleine ist ausreichend.
Kinder bis 18 kg: grundsätzlich muss ein geeigneter Kindersitz verwendet werden. Wenn allerdings durch zwei auf den äußeren Sitzen befestigte Kindersitze auf dem mittleren Sitz zu wenig Platz für einen weiteren Kindersitz ist (faktische Unmöglichkeit), genügt die Sicherung durch den Beckengurt alleine, sofern das Kind älter als drei Jahre ist.
Keinesfalls ist es zulässig, vorhandene Dreipunktgurte lediglich als Beckengurte zur Kindersicherung zu verwenden.
Kind ist noch nicht 150 cm, aber schwerer als 36 kg
Es muss ein Sitzkissen verwendet werden, da diese einer weitaus höheren Gewichtsbelastung gewachsen sind. Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinem im Handel erhältlichen System Platz findet, kann von der Behörde auf Antrag festgestellt werden, dass auch anatomisch bedingten Gründen die Benutzung einer Rückhalteeinrichtung für Kinder nicht zumutbar ist. Im Bescheid kann auch die Verwendung von Erwachsenengurten vorgeschrieben werden. In diesen Fällen gilt grundsätzlich die Verpflichtung zur Verwendung der Sicherheitsgurte.
Beifahrersitz
Am Beifahrersitz dürfen Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, nur in einem geeigneten Kindersitz befördert werden. Für Kinder ab 135 cm darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt verwendet werden.
Zuletzt geändert: 24.07.2006
Lg.
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Bei Verwendung des Dreipunktgurtes sind zulässige Kinderrückhaltesysteme
bis 13 kg Babyliegeschalen,
von 9 bis 25 kg Kindersitze und
ab 22 kg Sitzkissen.Beckengurte
Kinder ab 18 kg: es muss kein Sitzkissen verwendet werden, die Sicherung mit dem Beckengurt alleine ist ausreichend.
hallo,
ein schönes beispiel dafür, wie wenig vorschriften mit vernunft zu tun haben. ..:mad::mad::mad:
wer zufällig unfallchirurgen und/oder kinderärzte in seinem verwandten-/bekanntenkreis hat, möge sich dort bitte mal umhören, was die denn so davon halten...:eek:
der beckengurt allein ist als sicherung eines z.b. 5-jährigen kindes völlig unzureichend. er sitzt zu hoch über dem bauch. bei einem unfall würde der körper wie ein taschenmesser zusammenklappen und sich der gurt dabei tief in die bauchorgane eindrücken (gefahr innerer verletzungen).
erst bei größeren kindern sitzt der beckengurt einigermaßen da, wo er hingehört: über den beckenknochen, was dann innere verletzungen in grenzen hält....
[nebenbei bemerkt wiegt ein nicht unerheblicher teil der knaben bereits im alter von ca 3 1/2 jahren bereits die als grenze definierten 18kg....]
lg v d ützis
Kinder ab 135 cm
Für Kinder, die größer als 135 cm sind, ist anstelle des Sitzkissens die Sicherung durch höhenverstellbare Dreipunktgurte zulässig.
was bitte hat die größe von 135 cm bei höhenverstellbaren gurten zutun,wenn ich den gurt bei 120 cm bis auf achselhöhe runterstellen kann:confused::confused: und jedes kind wenn der gurt passt,bei einem unfall besser ohne sitzerhöhung drann ist.
ist wohl wieder mal unsere gesetzeslage:eek:
Pkw, Kombi und Lkw
Grundregeln
Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen ........
.......
Ist das Fahrzeug nicht mit Sicherheitsgurte ausgerüstet, so dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden und müssen Kinder ab drei Jahren auf anderen als den Vordersitzen befördert werden.
.........
hallo
danke
quelle?
lg
g
franz290
28.10.2007, 10:29
Hallo an alle Interessierten bitte nachzulesen.
www.arboe.at/2249.htme
Lg.