abo
17.10.2007, 09:27
Bei Diskussionen über die zulässigen Leitungsquerschnitte gehen viele von den Vorschriften für Hausinstallationen etc. aus.
Für die 12 V Installation im Wohnmobil gibt es jedoch eine eigene Norm, die
DIN EN 1648-2 "Bewohnbare Freizeitfahrzeuge - Elektrische Anlagen für DC 12 V - Teil 2:Motorcaravans".
Dort ist als Formel für den notwendigen Leitungsquerschnitt in Abhängigkeit von der Leitungslänge und dem Spannungsabfall folgendes zu finden:
(Die griechischen Buchstaben habe ich durch ähnliche aus dem "normalen“ Alphabet ersetzt)
A= p x L x I / Uv
Um die maximal zulässige Stromstärke für eine Leitung herauszufinden muss man(n) die Formel nach I umstellen:
I= A x Uv / (p x L)
A= Leitungsquerschnitt in mm²
p = spezifischer Widerstand des Leiters (für Kupfer = 0,01989 Ohm mm²/m bei 50°C)
L = Gesamtlänge der Leitung (Hin- und Rückleitung) in Meter
I = Gesamtstrom in A
Uv = zulässiger Spannungsabfall (zB. 0,2 V für die Leitung zur Zweitbatterie, laut Norm 0,8 V für andere Leitungen, wenn der Hersteller des angeschlossenen Gerätes nicht etwas anderes fordert.)
Dazu einige Strom/Querschnittsbeispiele für 12 Volt Anlagen in Campingfahrzeugen:
- bei einer 6mm² Versorgungsleitung (0,8Volt Spannungsabfall) und 5m Leitungsweg ein maximaler Strom von ca. 24 A
- bei einer 2,5mm² Versorgungsleitung (0,8Volt Spannungsabfall) und 15m Leitungsweg ein maximaler Strom von ca. 6,5 A
- bei einem Strom von ca 60 Ampere (Ladeleitung von der Lichtmaschiene zur Aufbaubatterie) und einem Leitungsweg von 5m ein Querschnitt von mindestens 60mm2
Bei Schadensfällen im Kaskobereich (Fahrzeugbrand, evt. auch im Anschluss an einen Verkehrsunfall) darf davon ausgegangen werden dass der Gutachter die Installation auf die Einhaltungen der Normbestimmungen überprüft und die Versicherung bei nicht vorschriftsgemäßer Installation Ärger bei der Schadensregulierung macht.
Für die 12 V Installation im Wohnmobil gibt es jedoch eine eigene Norm, die
DIN EN 1648-2 "Bewohnbare Freizeitfahrzeuge - Elektrische Anlagen für DC 12 V - Teil 2:Motorcaravans".
Dort ist als Formel für den notwendigen Leitungsquerschnitt in Abhängigkeit von der Leitungslänge und dem Spannungsabfall folgendes zu finden:
(Die griechischen Buchstaben habe ich durch ähnliche aus dem "normalen“ Alphabet ersetzt)
A= p x L x I / Uv
Um die maximal zulässige Stromstärke für eine Leitung herauszufinden muss man(n) die Formel nach I umstellen:
I= A x Uv / (p x L)
A= Leitungsquerschnitt in mm²
p = spezifischer Widerstand des Leiters (für Kupfer = 0,01989 Ohm mm²/m bei 50°C)
L = Gesamtlänge der Leitung (Hin- und Rückleitung) in Meter
I = Gesamtstrom in A
Uv = zulässiger Spannungsabfall (zB. 0,2 V für die Leitung zur Zweitbatterie, laut Norm 0,8 V für andere Leitungen, wenn der Hersteller des angeschlossenen Gerätes nicht etwas anderes fordert.)
Dazu einige Strom/Querschnittsbeispiele für 12 Volt Anlagen in Campingfahrzeugen:
- bei einer 6mm² Versorgungsleitung (0,8Volt Spannungsabfall) und 5m Leitungsweg ein maximaler Strom von ca. 24 A
- bei einer 2,5mm² Versorgungsleitung (0,8Volt Spannungsabfall) und 15m Leitungsweg ein maximaler Strom von ca. 6,5 A
- bei einem Strom von ca 60 Ampere (Ladeleitung von der Lichtmaschiene zur Aufbaubatterie) und einem Leitungsweg von 5m ein Querschnitt von mindestens 60mm2
Bei Schadensfällen im Kaskobereich (Fahrzeugbrand, evt. auch im Anschluss an einen Verkehrsunfall) darf davon ausgegangen werden dass der Gutachter die Installation auf die Einhaltungen der Normbestimmungen überprüft und die Versicherung bei nicht vorschriftsgemäßer Installation Ärger bei der Schadensregulierung macht.